Inhalt. Bankenregulierung. 100 Jahre SwissBanking. Nachhaltigkeit 20. Schattenbanken 26. Weissgeldstrategie 14. Vorwort des Präsidenten

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1 SwissBanking Jahresbericht 2011/2012

2 2 Jahresbericht 2011/2012 SwissBanking Inhalt Vorwort des Präsidenten 4 Kurzberichte aus den Kommissionen 36 Bankenregulierung 8 Dynamik bei Eigenkapital und Liquidität Nachhaltigkeit 20 Annäherungen an ein Trilemma mehr Jahre SwissBanking 30 Zuversichtlich ins nächste Jahrhundert Fachliche Zuständigkeiten innerhalb der Geschäftsstelle Verbandsinterna mehr... mehr... Finanzbericht 50 Organe der Schweizerischen Bankiervereinigung 58 Institutionen der Banken 62 Weissgeldstrategie 14 Schattenbanken 26 -Adresse zur Kontaktaufnahme Gemeinschaftsunternehmungen, Verbände und Vereinigungen 70 Wie Banken Steuerkonformität sicherstellen wollen mehr... Ein Sektor im Fokus der Regulatoren mehr... Blog-Beitrag Porträt SBVg 78

3 4 Jahresbericht 2011/2012 SwissBanking Vorwort des Präsidenten Patrick Odier Sehr geehrte Damen und Herren Im Jubiläumsjahr der Bankiervereinigung sind die Herausforderungen für unseren Finanzplatz so zahlreich wie selten. Diese Herausforderungen erinnern mich an eine Autobahn mit vielen Baustellen. Kaum ist eine verschwunden, wird schon die nächste eröffnet. Manche sind kilometerlang, und die Fortschritte sind oft kaum zu sehen. Bei anderen ist die Streckenführung oft anspruchsvoll und gefährlich und kann sich über Nacht ändern. Und doch: Es geht vorwärts. Auf dem neu gebauten Teil kann man besser fahren und kommt schneller und sicherer ans Ziel. Und genauso ist es auch bei uns. Lassen Sie sich ganz kurz auf einen Rundgang auf die Baustelle Finanzplatz Schweiz mitnehmen. Steuerabkommen in der Nachspielzeit So hart wie die Verhandlung zum Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland geführt wurde, so langwierig gestaltet sich der politische Zustimmungsprozess. Die politische Debatte wird vor allem in Deutschland lautstark geführt. Ein Zusatzprotokoll zum Steuerabkommen musste unterzeichnet werden. Die Anpassungen haben aber die wesentlichen Grundzüge des Abkommens nicht tangiert. Somit konnten wir ihnen mit Überzeugung zustimmen. Die Abkommen mit Grossbritannien und Österreich waren politisch weniger umstritten und wurden ratifiziert. Im Juni 2012 hat auch das Schweizer Parlament allen drei Abkommen zugestimmt. Unmittelbar danach wurde das Referendum von links und rechts ergriffen. Wir sind aber überzeugt, dass sich der Souverän in der Schweiz nicht beirren lässt und erkennt, dass die Steuerabkommen nicht bloss im Interesse der Kunden, der Vertragsländer oder der Banken liegen, sondern

4 6 Jahresbericht 2011/2012 SwissBanking vor allem auch im Interesse der Schweiz, der Schweizer Wirtschaft und der Arbeitsplätze in unserem Land. Doch nicht bloss in unserem Land werden alle demokratischen Register mit dem Risiko eines Schiffbruchs gezogen. Auch in Deutschland versucht die Mehrheit der Bundesländer, die durch die Opposition regiert werden, teils mit harschen Tönen das Steuerabkommen zur Wahlkampfplattform umzudeuten. Ich bleibe aber optimistisch. Gegen Ende Jahr besteht die historische Chance, diese jahrzehntealte Baustelle definitiv zu schliessen und auf einer neuen, besseren Strasse zu fahren. Ich hoffe, alle Beteiligten realisieren dies, denn ein anderer Weg ist weder möglich noch unterstützbar. Nur diese Strasse führt in die Zukunft. Sie muss nun fertig gebaut werden. US-Crossborder und FATCA wesentliche Schritte führen zum Ziel Eine ähnlich langwierige, aber zusätzlich wegen Gegenverkehrs höchst gefährliche Baustelle ist die Crossborder-Thematik mit den USA, die im abgelaufenen Jahr durch die Anklage der Bank Wegelin leider eine weitere Eskalation erfahren hat. Die Schweiz ist in den letzten Monaten den USA in Fragen der Amtshilfe erheblich entgegengekommen. Ich denke hier insbesondere an die Ergänzungen zum Doppelbesteuerungsabkommen, welches Gruppenanfragen basierend auf Verhaltenskriterien zulässt. Nun ist es an den USA zu zeigen, dass sie an einer einvernehmlichen Verhandlungslösung interessiert sind. Für die Banken in der Schweiz gilt weiterhin, dass eine Lösung abschliessend sein und den gesamten Finanzplatz einschliessen soll. Eine wichtige Spur auf dieser grossen Baustelle kann aber bald freigegeben werden. Die Bankiervereinigung war eine der ersten Organisationen weltweit, die auf die immensen Umsetzungsprobleme von FATCA aufmerksam gemacht hat. Umso positiver ist es nun, dass die Schweiz (und Japan) mit den USA in Verhandlungen eintreten konnte, die auf eine vernünftigere Umsetzung von FATCA hinauslaufen dürften. Anders als bei den Abkommen mit fünf europäischen Ländern passt diese Lösung auch besser zu unserem Rechtssystem. Regulierung bessere Koordination nötig Inhaltlich möchte ich für diese dritte Baustelle gerne auf den Artikel auf Seite 8 hinweisen, der schön aufzeigt, was genau im Bereich Eigenkapital reguliert wird. Eine gute, angemessene Regulierung ist für den Schweizer Finanzplatz wichtig. Aus diesem Grund haben wir uns immer sehr konstruktiv gegenüber neuen Regulierungsvorhaben gezeigt. In vielen Gesprächen mit unseren Regulatoren haben wir aber auch immer wieder auf die Besonderheiten der Schweiz hingewiesen, einem «level playing field» das Wort geredet und speziell auch die schädlichen Nebenwirkungen von (zu viel) Regulierung betont. Zahlreiche Bankiers haben mir im letzten Jahr gesagt, dass es gerade in der heutigen herausfordernden Zeit wichtig ist, dass Branche, Behörde und Politik an einem Strang ziehen. Nur wenn alle Beteiligten auf einer Baustelle zusammenarbeiten, sich absprechen und koordinieren, geht es in die richtige Richtung. Daran müssen wir auf dem Finanzplatz noch verstärkt arbeiten. Nur so kann die Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden. Dazu gehört explizit auch eine gemeinsame Vermarktung, die offensiver erfolgen soll. Es ist unsere Pflicht und Verantwortung, alles daranzusetzen, dass weiterhin die Entwicklung der Gesamtwirtschaft, der Erhalt der Arbeitsplätze und die Interessen der Kundschaft im Zentrum all unserer Aktivitäten stehen. Trotz aller Herausforderungen komme ich zu einem positiven Fazit. Gerade das vergangene Geschäftsjahr hat gezeigt, dass Beharrlichkeit, Überzeugungskraft und Ideenreichtum wichtige Voraussetzungen sind, um erfolgreich zu sein. Zum Schluss danke ich allen unter Ihnen, die auf den verschiedenen Baustellen zum Wohl des Ganzen mitgearbeitet haben. Dieser Dank schliesst natürlich ausdrücklich alle Mitglieder unserer Kommissionen und Arbeitsgruppen sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle ein, die unter der Leitung von Claude-Alain Margelisch auch im Jubiläumsjahr eine enorm hohe Leistungsbereitschaft gezeigt haben. Patrick Odier, Präsident

5 8 Jahresbericht 2011/2012 SwissBanking Bankenregulierung Dynamik bei Eigenkapital und Liquidität Einen Flugzeugabsturz als Konsequenz der Gravitationskraft zu interpretieren, ist einerseits attraktiv, da diese Diagnose in einem trivialen Sinne immer richtig ist. Andererseits vermag ein solches Verständnis jedoch nicht zu erklären, weshalb die meisten Flugzeuge normalerweise in der Luft bleiben. Auch in der Diagnose der Finanzkrise ist methodische Disziplin erforderlich und sind die naheliegendsten Erklärungen nicht immer die besten. Insbesondere können subtilere Interpretationen zu besseren Antworten führen, die die Bankenregulierung zur Erhöhung der Systemstabilität geben kann. Markus Staub Leiter Bankenpolitik und Bankenregulierung

6 10 Jahresbericht 2011/2012 SwissBanking Die letzten Monate waren durch eine zugleich faszinierende und erschreckende Dynamik der regulatorischen Entwicklung gekennzeichnet. Nicht nur sind zahlreiche und komplexe Regulierungsprojekte weiter vorangetrieben und verabschiedet worden, sondern es haben auch die Geschwindigkeit regulatorischer Verschärfungen und die Interdependenz zwischen verschiedenen Projekten deutlich zugenommen. Im Bereich der regulatorischen Anforderungen an Eigenkapital und Liquidität sollen an dieser Stelle exemplarisch vier aktuelle Beispiele beleuchtet werden. Basel III Erstens hat der Bundesrat am 1. Juni 2012 die Revision der Eigenmittelverordnung (ERV) zur schweizerischen Umsetzung von Basel III verabschiedet. Gestützt darauf hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) mehrere revidierte bzw. neue Rundschreiben erlassen. Vorangegangen waren mehrmonatige Vorbereitungen im Rahmen der entsprechenden Nationalen Arbeitsgruppe zur Umsetzung von Basel III, in welche auch unsere Vereinigung intensiv eingebunden war. Damit wird Basel III in der Schweiz entlang den Empfehlungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht und zeitgerecht ab Anfang 2013 als «Nachfolgemodell» zu Basel II in Kraft treten. Neben verschärften Definitionen des regulatorischen Die Geschwindigkeit und Interdependenz regulatorischer Projekte haben deutlich zugenommen. Eigenkapitals und seiner Komponenten führt Basel III zu deutlich erhöhten Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung von Banken. Die Einführung einer Leverage Ratio, im Sinne einer zusätzlichen Eigenkapitalvorschrift ohne Risikogewichtung, bildet jedoch noch Gegenstand einer Beobachtungsperiode. Ebenfalls noch ausstehend sind die definitiven Empfehlungen des Basler Ausschusses im Liquiditätsbereich. In der Schweiz hat eine weitere Nationale Arbeitsgruppe unter Federführung der FINMA die entsprechenden Vorbereitungen bereits an die Hand genommen. Mit den geplanten neuen Kerngrössen einer kurzfristigen «Liquidity Coverage Ratio» (LCR) und einer langfristigen «Net Stable Funding Ratio» (NSFR) dürfte die bestehende Liquiditätsregulierung in den nächsten Jahren einen grundlegenden Umbau erfahren. Antizyklischer Kapitalpuffer Als zweites Beispiel der gegenwärtigen Regulierungsdynamik, und ebenfalls im weiteren Zusammenhang mit Basel III, kann die Einführung des sogenannten antizyklischen Eigenkapitalpuffers aufgeführt werden. In Form einer zusätzlichen, jedoch nur temporär aktivierten Kapitalanforderung soll dieses Instrument die Widerstandsfähigkeit des Bankensystems stärken und in Phasen übermässigen Kreditwachstums einen entsprechenden Dämpfungsbeitrag leisten. Die erwähnte Revision der bundesrätlichen Eigenmittelverordnung hat die Grundlagen für dieses neuartige Instrument geschaffen, welches auf Antrag der Schweizerischen Nationalbank (SNB) aktiviert werden soll, wobei der entsprechende Entscheid zur Aktivierung beim Bundesrat selbst liegt. Der antizyklische Puffer stellt einen prominenten Vertreter des makroprudentiellen Instrumentariums dar, indem er direkt bei der Stabilisierung von Bankensystem und Konjunktur ansetzen soll. Wann und in welcher Dosierung der neue Puffer inskünftig zum Einsatz kommen wird, ist derzeit offen. «Too big to fail» Drittens ist im Kontext von Eigenkapital- und Liquiditätsregulierung, und auch mit speziellem Bezug zum Berichtsjahr, natürlich auch das schweizerische Paket im Bereich «Too big to fail» (TBTF) zu erwähnen. Dieses regelt spezifische regulatorische Anforderungen für Institute mit Systemrelevanz. Nachdem das Parlament bereits in der Herbstsession 2011 die Leitplanken auf Stufe Bankengesetz definiert hatte,

7 12 Jahresbericht 2011/2012 SwissBanking erfuhr das Paket in den vergangenen Monaten eine Konkretisierung auf der Stufe von Bankenverordnung und Eigenmittelverordnung. Für verschiedene zentrale Aspekte hat sich das Parlament ausnahmsweise eine Mitsprache vorbehalten, sodass auch die Verordnungsstufe Gegenstand der parlamentarischen Behandlung bildet. Neben seinen eigenkapital- und liquiditätsbezogenen Komponenten enthält das TBTF-Paket auch Anforderungen im Bereich der Risikoverteilung (Reduktion von Klumpenrisiken) sowie der Organisation (Notfallplanung). Die abschliessende Behandlung der Umsetzung auf Verordnungsstufe wird voraussichtlich in der Herbstsession 2012 erfolgen. Immobilien und Hypotheken Schliesslich betreffen viertens verschiedene regulatorische Änderungen spezifisch den Immobilien- und Hypothekarmarkt, wo geografisch eingrenzbare Überhitzungstendenzen im Sinne von «Hot Spots» festzustellen sind. Bereits vor einigen Monaten haben wir unsere Richtlinien für das Hypothekargeschäft (Richtlinien für die Prüfung, Bewertung und Abwicklung grundpfandgesicherter Kredite) einer gründlichen Revision Mit der neuen Selbstregulierung für Hypothekargeschäfte leistet der Bankensektor einen wesentlichen Beitrag an die Stabilisierung des Immobilienmarktes. unterzogen. Zusätzlich unterbreitete unsere Vereinigung, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und der FINMA, einen Gegenvorschlag zu den ursprünglich vom Bund vorgesehenen Verschärfungen der Risikogewichtung für Hypothekarkredite. Die entsprechende Selbstregulierung (Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen) sind Ende Mai 2012 von der FINMA als aufsichtsrechtlicher Mindeststandard anerkannt worden und bereits auf den 1. Juli 2012 in Kraft getreten. Damit leistet der Bankensektor einen wesentlichen Beitrag an die Stabilisierung des Immobilienmarktes. Sorgfältige Navigation erforderlich Selbstverständlich hat die Schweizerische Bankiervereinigung alle skizzierten Projekte intensiv begleitet. In der mittlerweile vorliegenden, teilweise stark modifizierten Form finden diese regulatorischen Massnahmen insgesamt unsere Unterstützung. Unsere ausführlichen Stellungnahmen vom 16. Januar 2012 zu den vier beschriebenen Vorhaben sind auf unserer Website verfügbar. Makroprudentielle Regulierung soll die Stabilität des Finanzsystems als Ganzes erhöhen. In Analogie zum anfangs erwähnten Beispiel aus der Aviatik kann aus der Finanzkrise bei nüchterner Betrachtung vor allem eine zentrale Lehre gezogen werden: die Erkenntnis nämlich, dass ein System aus stabilen Banken nicht notwendigerweise mit einem stabilen Bankensystem gleichzusetzen ist. Vielmehr besteht eine ökonomisch gerechtfertigte Rolle für gezielte makroprudentielle Regulierungsmassnahmen zur Erhöhung der Stabilität des Finanzsystems als Ganzes. Von entsprechender Bedeutung ist aber, dass regulatorische Änderungen gezielt bei identifizierten Schwachstellen ansetzen und in verhältnismässiger Dosierung erfolgen. Vor dem Hintergrund des nun beschlossenen Regulierungsschubs wird in Zukunft erst recht auf internationale Entwicklungen und auf realwirtschaftliche Implikationen zu achten sein, damit nach dem Start nicht ungewollt zu einer Blindflugphase übergegangen werden muss. Und nicht zuletzt ist daran zu erinnern, dass Stabilität häufig gerade aus Bewegung und Dynamik resultiert, so beim Prinzip des dynamischen Auftriebs im Falle des Flugzeugs oder auch in der täglichen Erfahrung mit dem Velo, wo erst die Fahrt über stabilisierende Zentrifugalkräfte das Kippen auf die Seite verhindert. Auch in der Realität der Finanzmärkte dürfen regulatorische Anforderungen die Dynamik von Marktentwicklung und Innovation nicht behindern, sondern sollen einen Beitrag an die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit unseres Finanzplatzes leisten. Massnahmen im Hypothekarbereich: Gut begründete Zuversicht! EURO 2012 und Bankenregulierung: Gibt es Parallelen?

8 14 Jahresbericht 2011/2012 SwissBanking Weissgeldstrategie Wie Banken Steuerkonformität sicherstellen wollen Banken zielen in Zukunft auf die Akquisition und Verwaltung versteuerter Vermögen. Die Übernahme des Standards von Art. 26 des OECD-Musterabkommens über die Amtshilfe in Doppelbesteuerungssachen hat den Stein ins Rollen gebracht. Mit dem Abschluss von bilateralen Abkommen über die Abgeltungsteuer rollt der Stein nun weiter. Was ausserdem ansteht, ist eine Umsetzung der Vorgabe der FATF (Financial Action Task Force), «tax crimes» als Vortaten zu Geldwäscherei zu qualifizieren. Hier wissen wir noch nicht, wohin der Stein rollen wird. Renate Schwob Leiterin Finanzmarkt Schweiz

9 16 Jahresbericht 2011/2012 SwissBanking Alle sprechen davon, aber niemand weiss so recht, was mit dem wohltönenden Begriff «Weissgeldstrategie» gemeint ist. Überdies ist er denkbar unglücklich gewählt, hat sich aber wegen seiner Kürze und Prägnanz und wohl auch, weil jeder glaubt, letztlich zu wissen, worum es geht, in Literatur und Praxis bereits durchgesetzt. Der Begriff meint, kurz ausgedrückt, dass am Finanzplatz Schweiz nur noch versteuerte Gelder Am Finanzplatz Schweiz sollen nur noch versteuerte Gelder verwaltet werden. verwaltet werden sollen. Das liest sich gut, klingt einfach und verständlich, aber die Frage, wie ein solches Ergebnis erreicht werden soll, bleibt offen. Im Februar dieses Jahres haben sich die Nebel in verschiedener Hinsicht etwas gelichtet: Das Eidgenössische Finanzdepartement hat ein Diskussionspapier zu einer Strategie für einen steuerlich konformen und wettbewerbsfähigen Finanzplatz das wäre die sachlich korrekte Umschreibung der «Weissgeldstrategie» veröffentlicht. Dazu gehören aus der Sicht der Schweizerischen Bankiervereinigung verschiedene Elemente. Weder der automatische Informationsaustausch noch die «Steuerehrlichkeitserklärung» eines Kunden sind eine Lösung. Modell der Abgeltungsteuer Erstens geht es bei dieser Strategie darum, die steuerlichen Probleme der Vergangenheit zu regeln. Dies geschieht zurzeit auf dem Weg bilateraler Abkommen über eine Abgeltungsteuer. Sie erlaubt es, Steuerpflichtige unter Wahrung der Anonymität gemäss den Regeln ihres Wohnsitzlandes zu besteuern. Die Abkommen enthalten eine Regularisierung der unversteuerten Vermögen, die bereits bei Banken in der Schweiz liegen, und gewährleisten den Schutz der Privatsphäre der betroffenen Kunden. Sie verpflichten die Banken ausserdem, die künftig anfallenden Steuern auf solchen Vermögen an die Eidgenössische Steuerverwaltung abzuliefern. Mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich wurden solche Abkommen unterzeichnet. Das Parlament hat diesen am 15. Juni zugestimmt. Diese Abkommen sind der einzige Weg, die Frage der unversteuerten Gelder, die in der Vergangenheit ihren Weg in die Schweiz gefunden haben, systematisch und nicht einzelfallbezogen anzugehen. Weder der immer wieder zitierte automatische Informationsaustausch noch die vor allem auf der politischen Bühne propagierte «Steuerehrlichkeitserklärung» oder «Selbstdeklaration» eines Kunden vermögen dieses Problem zu lösen. Das Modell der Abgeltungsteuer muss aber auch die Zukunft einbeziehen und sicherstellen, dass ausländische Kunden in der Schweiz genauso besteuert werden wie in ihrem Domizilland, dies ebenfalls unter Wahrung ihrer Privatsphäre. Damit wird den Interessen des Domizillandes vollumfänglich Rechnung getragen. Daher kritisiert die Bankiervereinigung scharf, dass das Referendum von links und rechts ergriffen wurde. Ein Nein zu den Steuerabkommen verletzt die Interessen der Schweiz und schadet dem Finanzplatz. Internationale Amtshilfe in Steuersachen Um die Strategie steuerkonformer Vermögen umzusetzen, wird zum Zweiten die internationale Amtshilfe in Doppelbesteuerungssachen weltweiten Standards (Art. 26 des OECD-Musterabkommens über Amtshilfe in Doppelbesteuerungssachen) angepasst. Es werden also die international anerkannten Standards in Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und anderen Ländern verankert. Die Schweiz verpflichtet sich dadurch, den jeweiligen Vertragsstaaten diejenigen Informationen zu liefern, die für die Durchsetzung des innerstaatlichen Steuerrechts voraussichtlich erheblich sind, gleichgültig, ob es um Steuerdelikte geht oder nicht. Im neuen Steueramtshilfegesetz wird die Umsetzung dieser Abkommen weiter konkretisiert. Die Übernahme internationaler Standards in die Doppelbesteuerungsabkommen ist zukunftsgerichtet, obwohl die Sachverhalte, auf die sich diese Massnahme bezieht, auch in der Vergangenheit liegen können. Dieser Schritt der Schweiz hat nun freilich die Frage aufkommen lassen, ob man schweizerischen Steuerbehörden weiterhin den Zugriff auf Bankkundendaten verwehren und sie damit schlechter stellen kann als ihre ausländischen Pendants. Zur Erinnerung: Das schweizerische Recht unterscheidet zwischen Steuerbetrug und Steuerhin-

10 18 Jahresbericht 2011/2012 SwissBanking terziehung. Ersteres Delikt wird von den Strafverfolgungsbehörden verfolgt, denen die schweizerische Strafprozessordnung Zugang zu Bankkundendaten gewährt. Steuerhinterziehung hingegen wird von den Steuerbehörden verfolgt, die keine Befugnis zu Zwangsmassnahmen haben und folglich nicht auf Bankkundendaten zugreifen können. Die Diskussion wird geführt vor der Kulisse eines Steuerstrafrechts, das ohnehin revidiert wird. Der Ausgang der Diskussion ist offen. «Tax crimes» in FATF-Standards Drittens schliesslich geht es bei der Weissgeldstrategie um die Frage, wie Banken in Zukunft sicherstellen können, dass keine unversteuerten Gelder bei ihnen deponiert werden. Bereits die heutige Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfalt der Banken, Es gilt, ein Steuerdelikt zu definieren, das vom Unrechtsgehalt her Verbrechenscharakter hat. die VSB, verbietet die aktive Beihilfe zu Steuerhinterziehung und Kapitalflucht. Banken dürfen Täuschungsmanövern ihrer Kunden gegenüber Behörden des In- und Auslandes, insbesondere gegenüber Steuerbehörden, weder durch unvollständige noch auf andere Weise irreführende Bescheinigungen Vorschub leisten. Die Frage nach der Abwehr unversteuerter Gelder stellt sich aber auch im Hinblick auf den Entscheid der FATF im Februar dieses Jahres, «tax crimes» als Vortaten zu Geldwäscherei zu qualifizieren. Dieser Entscheid stellt nicht nur die Schweiz, sondern auch andere FATF-Mitgliedsländer vor Probleme. Nach schweizerischem Recht muss die Vortat zu Geldwäscherei ein Verbrechen sein, also eine mit mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe bedrohte Straftat. Das geltende Schweizer Steuerrecht enthält jedoch keine Straftat mit Verbrechenscharakter. Es gilt also, ein Steuerdelikt zu definieren, das vom Unrechtsgehalt her Verbrechenscharakter hat. Das Interesse bei dieser Vorgabe der FATF liegt indessen eindeutig bei der Meldepflicht des Finanzintermediärs bei begründetem Verdacht auf Geldwäscherei. Diese Meldepflicht wird sich inskünftig auch auf «tax crimes» beziehen. Sorgfaltspflichten ausweiten? In diesem Zusammenhang erwägt das eingangs erwähnte Diskussionspapier des Eidgenössischen Finanzdepartementes eine mögliche Ausweitung der Sorgfaltspflichten von Finanzdienstleistern, was die Abklärungen zur Steuerehrlichkeit betrifft. In erster Linie wird dabei an eine Verpflichtung der Kunden zur Abgabe einer «Steuerehrlichkeitserklärung» bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung gedacht. Zweitens ist aber, in Anlehnung an die Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei, auch von der Ablehnung von Geschäftsbeziehungen die Rede, wenn hinreichend konkrete Verdachtsmomente bestehen, dass der Kunde nicht steuerehrlich ist. Ebenso wird erwähnt, dass ein Katalog von Verdachtsmomenten erstellt werden müsste. Verunsicherung entsteht bei einem Blick auf die Geldwäschereiverordnung der FINMA. Diese Verordnung würde sich auch bei «tax crimes» auf Gelder beziehen, die aus einem Verbrechen stammen und deren Herkunft verschleiert werden soll. Unversteuerte Vermögen jedoch sind «legales» Geld, das erst durch Begehung eines Steuerdeliktes im Umfang der Steuerverkürzung zu «verbrecherischem Vermögen» mutiert. Es wäre wünschenswert, wenn hier auf Ebene FATF oder in der OECD ein Standard geschaffen würde, der den Finanzintermediären weiterhilft. Vielleicht kann die Schweiz, wie schon bei der Schaffung der 40 Empfehlungen der FATF, deren Vorbild die schweizerische VSB war, hier Pionierarbeit leisten? Weissgeldstrategie Inhalt vor Verpackung

11 20 Jahresbericht 2011/2012 SwissBanking Nachhaltigkeit Annäherungen an ein Trilemma Was ist Nachhaltigkeit? Die Beantwortung dieser Frage ist in Zeiten von Klimawandel und Energiewende nicht unerheblich. Eine einfache Antwort gibt es trotz Schlichtheit der Fragestellung gerade nicht, viel mehr mündet sie in ein Trilemma. Stefan Tobler Strategieentwicklung

12 22 Jahresbericht 2011/2012 SwissBanking In der Umgangssprache verwenden wir «nachhaltig» in vielfältiger Weise und in ganz unterschiedlichen Bedeutungshorizonten. «Nachhaltigkeit» als Paradigma verdankt seine ursprüngliche Bedeutung der Forstwirtschaft und bezeichnet eine Bewirtschaftung des Waldes, die nur gerade so viel der Ressource Holz für kommerzielle Nutzung verbraucht, wie die genutzten Bestände auf natürliche Weise wieder nachwachsen. Für die heutige Verwendung des Begriffs ist die Brundtland-Definition der UN-Weltkommission für Umwelt und Entwicklung von 1987 ausschlaggebend: «Entwicklung zukunftsfähig zu machen, heisst, dass die gegenwärtige Generation ihre Bedürfnisse befriedigt, ohne die Fähigkeit der zukünftigen Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse befriedigen zu können.» Ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit drei Zieldimensionen Gemäss dieser Definition umfasst eine nachhaltige Entwicklung drei zusammenhängende Aspekte: Nachhaltig ist eine Entwicklung, wenn sie erstens ökologisch, also auf den Erhalt von Natur und Umwelt und somit auf einen schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen ausgerichtet ist. Nachhaltig ist eine Entwicklung zweitens, wenn sie Nachhaltigkeit umfasst drei zusammenhängende Aspekte: Ökologie, Soziales und Ökonomie. sozial, also auf die Ermöglichung der Partizipation an der Entwicklung der Gesellschaft für alle Mitglieder der Gemeinschaft angelegt ist. Und nachhaltig ist eine Entwicklung, wenn sie drittens ökonomisch, somit auf die Gestaltung der wirtschaftlichen Tätigkeiten in einer Weise ausgerichtet ist, dass sie dauerhaft eine tragfähige Grundlage für Erwerb und Wohlstand bietet. Diese drei Aspekte lassen sich als Zieldimensionen beschreiben, die schnell miteinander in einen Zielkonflikt und in ein eigentliches Trilemma geraten können. Am Beispiel «Energiewende» oder «Klimawandel» lässt sich dieses Problem gut veranschaulichen. Suffizienz, Effizienz oder was? In sozialer Hinsicht ist ein «ökologisch gesunder Planet Erde» wünschenswert. Durch den Klimawandel ausgelöste Naturkatastrophen können zu gewaltigen sozialen und ökonomischen Eruptionen führen und somit die natürlichen Grundlagen des Zusammenlebens dauerhaft zerstören. Um diese Entwicklung zu bremsen oder noch besser umzukehren, ist ein ökologischer Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft nötig. Ein Abbau von schädlichen Emissionen kann beispielsweise erreicht werden, wenn weniger produziert und konsumiert wird (Suffizienz). Doch ist leicht auszumalen, dass Suffizienzmassnahmen in einer auf Wachstum ausgelegten Weltwirtschaft ökonomisch nicht nachhaltig und politisch auch nicht durchsetzbar sind. Suffizienzmassnahmen sind in einer auf Wachstum ausgelegten Wirtschaft nicht nachhaltig und politisch auch nicht durchsetzbar. Im Vordergrund stehen deshalb Effizienzmassnahmen, die Entwicklung von Technologien und Verfahren zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie letztlich deren konsequente Anwendung. Doch ist absehbar, dass ein auf «grünem Wachstum» basierender ökologischer Umbau finanziert werden muss und kurz- bis mittelfristig zu einer unter Umständen erheblichen Verteuerung der Energiepreise führen wird. Was man sich in der reichen Schweiz wohl noch leisten könnte, würde, wenn solche Massnahmen global durchsetzbar wären (was sie idealerweise sein müssten), zu einer sozialen Benachteiligung von Entwicklungs- und Schwellenländern und Unterschichten in Industrieländern führen. Also zurück zur Maxime, die Milton Friedman Ende der 1960er-Jahre formuliert hat, wonach

13 24 Jahresbericht 2011/2012 SwissBanking die einzige gesellschaftliche Verantwortung, welche ein Unternehmen zu erfüllen habe, die Steigerung seines Profits sei? Die Lösung des Trilemmas als epochale Herausforderung Dass solchermassen ökologieblindes Wachstum zu jenem Ausgangspunkt führt, der oben unter dem Stichwort «Klimawandel» und «Energiewende» nach Korrekturmassnahmen ruft, scheint heute mindestens wissenschaftlich eine akzeptierte, wenngleich von verschiedener Seite bestrittene Hypothese zu sein. Wie aber dieses Trilemma aufzulösen ist, ohne sich in die Vorstellung biblischer Apokalypse zu flüchten, ist die Herausforderung unserer Epoche. Grund genug auch für den Finanzplatz Schweiz, sich nachhaltig mit Nachhaltigkeit zu befassen. Ohne den Anspruch auf eine nur ansatzweise Lösung des Trilemmas erheben zu wollen, soll kursorisch auf Bereiche verwiesen werden, bei denen die Banken eine Rolle spielen können. Die Frage steht im Raum, wie einerseits grosse Infrastrukturprojekte und andererseits viele kleine dezentralisierte Investitionen in die «grüne Wirtschaft» finanziert werden sollen. Das geht über die Frage eines für Netzinvestoren attraktiven WACC (Stichwort Sicherstellung Planungssicherheit), über neue Finanzierungslösungen bei der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) bis hin zur Ermöglichung von Direktplatzierung für institutionelle Anleger wie Ökologieblindes Wachstum schreit unter den Stichworten «Klimawandel» und «Energiewende» nach Korrekturmassnahmen. Pensionskassen und Kommanditgesellschaften oder der Erleichterung von Projektanleihen beispielsweise über die Schaffung öffentlich-privater Risikoverteilungsmechanismen (Stichwort Europe 2020 Project Bond Initiative). Ein «System Escher» für das 21. Jahrhundert Zudem, und das ist nun visionär: Grundlegend für die Entwicklung der modernen Wirtschaft der Schweiz war das «System Escher». Die grosse Figur des 19. Jahrhunderts verkörperte die Zusammenarbeit von Finanz-, Werk- und Forschungsplatz in gerade zu idealtypi- scher Weise. Um die Voraussetzungen für einen gesellschaftlich breit verteilten Wohlstand zu schaffen, musste die Schweiz ihre Infrastrukturen erneuern und das hiess, die Schweiz musste ein Eisenbahnnetz errichten, das sie in allen vier Himmelsrichtungen an das umliegende Ausland anschloss. Weil in der Schweiz keine Banken zur Verfügung standen, die ein solch grosses Projekt finanzieren konnten, und man nicht von ausländischem Kapital abhängig sein wollte, gründete Alfred Escher, zu dieser Zeit Vizepräsident der ETH und Nationalratspräsident, die Kreditanstalt und heutige Credit Suisse. Damit nicht genug. Um den Heerscharen von für die Erbauung der riesigen Infrastrukturprojekte erforderlichen Arbeitern eine gewisse Sicherheit gegen die damit verbundenen Unwägbarkeiten zu geben, gründete Escher auch noch die Rentenanstalt (heute Swiss Life). Das Klima wird zwar nicht in der Schweiz gerettet, aber die Schweiz könnte als reiches Land dazu beitragen, dass in enger Zusammenarbeit zwischen Finanz-, Werk- und Forschungsplatz sowie der Politik neue Lösungen gefunden werden, die sich dann in Länder exportieren lassen, wo es wirklich drauf ankommt. Die Schweiz verfügt über alle notwendigen Voraussetzungen, ein neues System Escher für das 21. Jahrhundert aufzubauen, zu dessen Gelingen der Finanzplatz Schweiz wesentlich beitragen kann. Die Weichen, wofür die Schweiz in hundert Jahren stehen soll, sind heute zu stellen. Ausführlichere Informationen zur Rolle der Banken findet man in einem gemeinsamen Positionspapier von Credit Suisse und WWF.

14 26 Jahresbericht 2011/2012 SwissBanking Schattenbanken Ein Sektor im Fokus der Regulatoren Der Schattenbankensektor geriet jüngst ins regulatorische Rampenlicht, da er international für die Finanzkrise 2007 bis 2009 mitverantwortlich gemacht wird. Diese Risiken sollen fortan gemindert werden. Raphael Vannoni Leiter Economic Analysis Schattenbanken erfüllen anerkanntermassen wichtige volkswirtschaftliche Funktionen. Sie führen zu liquiden Märkten und verbessern den Zugang der Wirtschaft zu Krediten. So ist beispielsweise die Europäische Kommis- Schattenbanken führen zu liquiden Märkten und verbessern den Zugang der Wirtschaft zu Krediten. sion der Meinung, dass in Situationen, in welchen die Banken ihre Bilanzen zurückfahren (sog. Deleveraging), Schattenbanken in die Bresche springen und die Finanzierung der Realwirtschaft aufrechterhalten. Eine einheitliche Definition für den Schattenbankensektor existiert nicht. Das Financial Stability Board (FSB) definiert den Schattenbankensektor sehr weit als Gesellschaften und Aktivitäten ausserhalb des regulierten Bankensektors. Charakteristisch sind dabei die Kreditschaffung durch Fristen- und Liquiditätstransformation und der Aufbau von Leverage wie im Bankensystem sowie die typischerweise kurzfristige Finanzierungsstruktur. Charakteristisch für den Schattenbankensektor sind die Kreditschaffung und der Aufbau von Leverage. Welche Regulierungen sind geplant? Der Schattenbankensektor stellt ein breites Feld banknaher Aktivitäten dar. Regulatoren und Behörden beabsichtigen, diese Geschäfte stärker zu überwachen und zu regulieren. Die G20 haben das FSB mandatiert, die dazu nötigen Vorarbeiten durchzuführen und internationale Richtlinien zu erlassen. Bis im Sommer 2012 wird voraussichtlich ein Grossteil der Reformvorschläge veröffentlicht. Im Spätherbst 2012 dürften die Empfehlungen von den G20 verabschiedet werden. Parallel zu den Arbeiten des FSB veröffentlichte die Europäische Kommission ein Green Paper, das sich bis zum 1. Juni 2012 in Konsultation befand. Dieses ist definitionsgemäss noch relativ neutral gefasst, aber sehr bestimmt hinsichtlich der Ernsthaftigkeit des Projekts. Vor allem wird von den hochfliegenden akademischen Begriffen auf konkrete Firmentypen und Produkte heruntergebrochen.

15 28 Jahresbericht 2011/2012 SwissBanking In Planung befindliche Auflagen sind mit bereits aufgegleisten Reformen abzustimmen. Gewisse angrenzende Regulierungen werden jedoch bereits heute auf nationaler Ebene ausgearbeitet und eingeführt. In Europa befasst man sich beispielsweise mit der Verstärkung des Anlegerschutzes. In der Schweiz befindet sich die Regulierung von unabhängigen Vermögensverwaltern in Vorbereitung. Ihre Beaufsichtigung durch die FINMA soll zusammen mit einem neuen Finanzdienstleistungsgesetz eingeführt werden (vgl. das FINMA- Positionspapier «Vertriebsregeln»). Die Regulatoren werden somit zusätzliche Auflagen an Schattenbanken eng mit den bereits aufgegleisten Reformen abzustimmen haben. Was sind die Hauptgründe für eine verstärkte Regulierung? Je nach Definition ist der Schattenbankensektor relativ bedeutend. Gemäss Schätzungen des FSB hat der globale Schattenbankensektor einen Umfang der Hälfte der Bankaktiven. In einer breiten Definition (bspw. inkl. unabhängiger Vermögensverwalter, Post Finance, Hedge Funds usw.) ist die Bedeutung für die Schweiz mit geschätzten Beschäftigten ausserordentlich hoch. Mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit werden das FSB und die Europäische Kommission einen engen Fokus auf einige kritische Aktivitäten und Intermediäre legen. Damit ist der Kreis der von der Reform direkt betroffenen Institute in der Schweiz deutlich kleiner. Die Aktivitäten im Schattenbankensektor sind äusserst komplex und eng mit dem bereits regulierten Bankensektor verknüpft. So erbringen Schattenbanken Vorleistungen für den Bankensektor oder stellen durch Geldmarktfonds dessen Finanzierung sicher. Dies kann dazu führen, dass gewisse Probleme durch den Schattenbankensektor auf andere Teile des Finanzsektors übergreifen und dadurch eine Instabilität im Finanzsystem entsteht. So gehen Experten davon aus, dass Schattenbanken den Ausbruch der Finanzkrise begünstigt bzw. die Liquiditätskrise verstärkt haben. Anstehende Arbeiten Behörden und Industrie sind sich einig, dass vor einer verstärkten Regulierung eine Bestandsaufnahme der Aktivitäten im Schattenbankensektor notwendig ist, um die Art und Grösse der Risiken besser Blinde Regulierung ist nicht zielführend. Schaffung von Transparenz über die Aktivitäten im Schattenbankensektor soll helfen. beurteilen und adressieren zu können. Bei einer verstärkten Regulierung müsste der Fokus klar auf Aktivitäten und nicht auf Institutionen gelegt werden. Andernfalls würde ein neuer, nicht regulierter Schattenbankensektor kreiert. Die SBVg ist gegenwärtig an der Ausarbeitung einer Position im Umgang mit Schattenbanken. Eine Arbeitsgruppe des Europäischen Bankenverbands, in welcher die Bankiervereinigung Mitglied ist, nimmt Stellung zum Grünbuch über die Schattenbanken der Europäischen Kommission. Aufgrund der Vielschichtigkeit des Themas wird der Sicherstellung der Kohärenz beim Positionsbezug des Bankensektors besondere Bedeutung zugemessen. Schattenbanken zukünftig an der Kandare

16 30 Jahresbericht 2011/ SwissBanking 100 Jahre SwissBanking Zuversichtlich ins nächste Jahrhundert «Die Vergangenheit ist ein Sprungbrett, kein Sofa», hat der ehemalige britische Premierminister Harold Macmillan einmal gesagt. Dies entspricht der Einstellung, mit der die Schweizerische Bankiervereinigung 2012 ihr 100-Jahr-Jubiläum begeht. Bereit für den Wandel und zukunftsgerichtet. Jean-Marc Felix Leiter Strategische Projekte

17 32 Jahresbericht 2011/2012 SwissBanking Seit dem 16. Jahrhundert gibt es in der Schweiz Banken, seit 100 Jahren eine Vereinigung ihres Standes. Sie wurde am 16. November 1912 als «Vereinigung von Vertretern des schweizerischen Bankengewerbes» gegründet. 316 Mitglieder und Vertreter von 159 Geldhäusern fanden sich zur Gründungsversammlung in Basel ein wurde die Vereinigung in «Schweizerische Bankiervereinigung» (SBVg) umbenannt. 1962, beim 50-Jahr-Jubiläum, zählte die Organisation 322 Institute mit Einzelmitgliedern, im Jubiläumsjahr 2012 waren es rund 350 Institute und fast Einzelmitglieder; ein eindrückliches Zeugnis des Wachstums der Branche, ihres Verbandes und von dessen Aufgaben. Die Vereinigung wurde am 16. November 1912 als «Vereinigung von Vertretern des schweizerischen Bankengewerbes» gegründet. Historische Überlegungen stehen im Jubiläumsjahr nicht im Vordergrund; hier deshalb nur ein schlaglichtartiger Blick zurück, begonnen mit den Zeiten nach dem Ersten Weltkrieg. Ein wichtiges Betätigungsfeld war der Schutz schweizerischer Vermögenswerte in den ehemals kriegführenden Ländern Europas. Ähnlich war es auch nach dem Zweiten Weltkrieg, als die Nationalisierungen schweizerischen Auslandskapitals eine langjährige Aufgabe der Bankiervereinigung darstellten. Wiedergutmachung und Entschädigung von Eigentumsrechten waren die Stichworte. Lobbying seit den Anfängen Schon in den Dreissigerjahren, bei der Einführung des «Gesetzes über die Banken und Sparkassen», das unter anderem das Bankkundengeheimnis festschrieb und die Grundlage für die Tätigkeit der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) schuf, begleitete die Bankiervereinigung den politischen Prozess eng, wie sie das später auch bei anderen wichtigen Gesetzgebungen tat; Insidergesetz, Geldwäschereibekämpfung oder Börsengesetz sind Beispiele. Auch im Bereich der Selbstregulierung setzte die SBVg Zeichen, zum Beispiel mit den Richtlinien für Vermögensverwaltungsaufträge oder der Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht der Banken (VSB), um nur zwei zu nennen. Die Lobbyingaktivitäten weiteten sich mit dem zunehmend internationalen Engagement der Banken im Verlaufe der Jahre immer mehr auch auf ausländische Märkte aus. Die zweite Hälfte der 90er-Jahre war geprägt von der Debatte um die nachrichtenlosen Vermögenswerte aus dem Zweiten Weltkrieg. Und zu Anfang des neuen Jahrtausends trug der Branchenverband dazu bei, wichtige Reformen zur Aufarbeitung der Finanzkrise auszuarbeiten und umzusetzen. Etwa gleichzeitig begann die SBVg, sich für eine steuerkonforme Finanzplatzstrategie starkzumachen. Danke und Werte Die Bankiervereinigung will sich im Jubiläumsjahr aber nicht mit sich selber beschäftigen. Sie will sich unter dem Motto «Danke und Werte» auf die Herkunft der Banken und auf die traditionellen Werte besinnen, die den Finanzplatz stark gemacht haben. Und sie will danken. Die Schweiz steht im internationalen Vergleich sehr gut da. Der Wohlstand ist beträchtlich. Dazu haben viele Menschen in diesem Land beigetragen und werden das auch in Zukunft tun. Ihnen dankt die SBVg im Jubiläumsjahr. Aufstrebende junge Fotografen haben stellvertretend für die gesamte Schweizer Bevölkerung 100 Menschen in ihrem beruflichen Umfeld für einen Fotoband und eine Ausstellung porträtiert. Alle Altersgruppen, alle Regionen und Berufsgruppen vom Architekten über den Kaminfeger bis zur Zivilstandsbeamtin sind vertreten und zeigen ein eindrückliches Spiegelbild unserer Gesellschaft. Die Bankiervereinigung dankt im Jubiläumsjahr den Menschen, die zum Wohlstand der Schweiz beigetragen haben. Auf einer Jubiläums-Website ist jeder aufgerufen, zu danken: den Liebsten, der Schweiz, dem Haustier. In einem «Dankomat» können Videosequenzen aufgenommen und auf Facebook veröffentlicht werden. Auch in einem kurzen Film ist die Danke/Werte-Idee umgesetzt. Ziel all dieser für einen Bankenverband eher überraschenden Massnahmen ist, Sympathie und Vertrauen zu schaffen. Diese und weitere Aktivitäten gewinnen durch die Verbreitung über die weitverzweigten Kommunikationskanäle der Mitgliedsinstitute enorm an

18 34 Jahresbericht 2011/2012 SwissBanking Durchschlagskraft und tragen die Dankesbotschaft in die im wahrsten Sinne des Wortes weite Welt. Ein Meilenstein im Jubiläumsjahr ist eine internationale Konferenz, zu der auf den Tag genau 100 Jahre nach der Gründung unter dem Titel «Swiss Banking Global» Gäste und Referenten aus der ganzen Welt in die Schweiz eingeladen werden. Schweizer Kernwerte prägen den Finanzplatz Die Finanzindustrie ist an einem Wendepunkt angelangt. Gefragt sind neue Antworten und Strategien. Die traditionellen Stärken und Werte dürfen dabei nicht auf der Strecke bleiben. Werte, welche die Schweiz und unseren Finanzplatz im internationalen Wettbewerb seit 100 und mehr Jahren auszeichnen, insbesondere Stabilität, Universalität, Exzellenz und Verantwortlichkeit. Gerade Letzteres ist in der heutigen Zeit wichtig. Banken nehmen ihre Verantwortung täglich wahr gegenüber der Gesellschaft, der Umwelt, den Partnern aus Politik und Wirtschaft und natürlich gegenüber Kundinnen und Kunden. Das Recht auf höchste Qualität und Schutz der Privatsphäre ist und bleibt zentral. Es ist Aufgabe des Branchenverbandes, unter den bestehenden Vorzeichen den Weg in die Zukunft zu weisen. Mit der «Finanzplatzstrategie 2015» hat die SBVg einen Weg aufgezeigt, der es erlaubt, bisher unversteuerte ausländische Vermögenswerte auf Schweizer Banken mit einer Abgeltungsteuer und unter Wahrung der Privatsphäre zu regularisieren. Neugelder sollen gleich wie in den Herkunftsländern besteuert werden. Der Marktzugang wird erleichtert. Dazu gilt es, Wachstumsfelder, wie zum Beispiel das Asset Management, voranzutreiben und die rechtlichen Rahmenbedingungen laufend zu verbessern. Die Banken haben die Herausforderungen der Zukunft angenommen und gestalten den Wandel kontinuierlich mit. Die Voraussetzungen für den Schritt in ein erfolgreiches nächstes Jahrhundert sind gegeben; für den Finanz- und den Werkplatz, zum Wohle der Schweiz. Wichtige Daten der Geschichte der Schweizerischen Bankiervereinigung Gründungsversammlung der «Vereinigung von Vertretern des schweizerischen Bankengewerbes» in Basel mit Bankpräsidenten, Verwaltungsräten, Teilhabern usw. als Mitglieder (316) 1919 Umbenennung in «Schweizerische Bankiervereinigung» (SBVg) Gesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz) tritt in Kraft 1937 Öffnung der SBVg für Vizedirektoren und Prokuristen Washingtoner Abkommen regelt die Beziehungen zu den Alliierten 1947 Öffnung der SBVg für einzelne Bankinstitute «Chiasso-Fall» der Schweizerischen Kreditanstalt; Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) Deutliche Ablehnung (73 %) der Eidg. Volksinitiative «gegen den Missbrauch des Bankgeheimnisses und der Bankenmacht» (Bankeninitiative) Insidergesetzgebung im Strafgesetzbuch geregelt Stiftung Schweizerischer Bankenombudsman nimmt ihre Tätigkeit auf 1995 Beginn der Debatte um die nachrichtenlosen Vermögenswerte aus dem Zweiten Weltkrieg Börsengesetz tritt in Kraft Geldwäschereigesetz (GwG) tritt in Kraft 12./ Bankenvergleich über 1,25 Mia. USD beendet die Holocaust-Debatte Einführung der Wortmarke SwissBanking Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU tritt in Kraft Gründung des Swiss Finance Institute (SFI) 2009 Lancierung der «Finanzplatzstrategie 2015» Jahr-Jubiläum

19 36 Jahresbericht 2011/2012 SwissBanking Kurzberichte aus den Kommissionen Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Geschäfte, die in den Kommissionen der SBVg im vergangenen Geschäftsjahr behandelt wurden. Auf der Webseite der SBVg unter können Sie nach Themen geordnete ausführliche Informationen sowie die Namen aller Mitglieder der verschiedenen Kommissionen einsehen. Kommission für Recht und Compliance (KORECO) Die KORECO hat im Berichtsjahr fünfmal getagt; eine Sitzung war der Revision der Sorgfaltspflichtvereinbarung (VSB) gewidmet. Zu den weiteren Themen, deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist, gehören der «Vertriebsbericht» der FINMA und deren Positionspapier «Vertriebsregeln». Die Vorschläge der Aufsichtsbehörde sollen in ein Finanzdienstleistungsgesetz münden, das sich an der überarbeiteten MiFID orientieren wird; daneben ist eine Aufsicht über die Vermögensverwalter geplant. Ferner hat sich die KORECO mit dem Bankensanierungsrecht, mit den Börsen- und Steuerdelikten als Vortaten zur Geldwäscherei, mit Fragen des Kollektivanlagen- und des Kartellrechts, der Weissgeldstrategie und der nachrichtenlosen Vermögenswerte, mit den Selbstregulierungen für Vermögensverwaltungsaufträge und für strukturierte Produkte, mit den Länderinformationen der SBVg und mit aktuellen Rechtsentwicklungen in der EU, den USA und der FATF befasst. Schliesslich konnte die KORECO zwei neue Rahmenverträge der SBVg genehmigen; für Exchange-Traded-Derivatives-(ETD-)Transaktionen und für Securities Lending and Borrowing (SLB). Dr. Felix P. Graber, Managing Director und Senior Legal Counsel to the Group Executive Board, Credit Suisse Group AG (Zürich) Kommission für Finanzmarktregulierung und Rechnungslegung (KFR) Im Zentrum der Kommissionstätigkeit standen die Entwicklungen im Bereich der Eigenkapital- und Liquiditätsregulierung. Die Kommission war beispielsweise eng in die Erarbeitung unserer Stellungnahmen zu Basel III, zum antizyklischen Eigenkapitalpuffer, zur «Too big to fail»-vorlage und zur Revision des FINMA-Rundschreibens «Eigenmittelpuffer und Kapitalplanung» involviert. Parallel dazu bildet die KFR auch das begleitende Sounding Board für die beiden Nationalen Arbeitsgruppen unter Leitung der FINMA zur Umsetzung von Basel III und zur Revision der Liquiditätsregulierung. Im Bereich der Rechnungslegung analysiert die Kommission die relevanten Entwicklungen der internationalen Standards (IFRS, US GAAP) und ist in der gemischten Arbeitsgruppe der

20 38 Jahresbericht 2011/2012 SwissBanking FINMA zur Überarbeitung der schweizerischen Rechnungslegungsregeln vertreten. Weitere Schwerpunkte bildeten ein Positionspapier zur makroprudentiellen Regulierung, die laufende Revision des Prüfwesens, Spezialfragen des Netting sowie verschiedene Stellungnahmen zu regulatorischen Projekten der FINMA und der SIX Exchange Regulation. Ralph Odermatt, Senior Advisor, UBS AG (Zürich) Kommission für das Kundengeschäft Schweiz (KKG) Nebst ihrem Mandat für das Geschäft mit Privat- und Firmenkunden hat sich die Kommission mit ausgewählten regulatorischen Fragestellungen, insbesondere im Bereich des Hypothekargeschäfts, befasst. Vor dem Hintergrund einzelner Überhitzungstendenzen im Immobilienmarkt sind unsere «Richtlinien für die Prüfung, Bewertung und Abwicklung grundpfandgesicherter Kredite» umfassend revidiert und ein selbstregulatorischer Gegenvorschlag zu den Vorhaben des Eidgenössischen Finanzdepartements zur Risikogewichtung entwickelt worden. In den weiteren Zusammenhang gehören auch die Begleitung politischer Geschäfte wie beispielsweise der Bausparinitiative und verschiedene Arbeiten im Zusammenhang mit der Einführung des Register-Schuldbriefs. Daneben bildet die Kontaktpflege mit der Realwirtschaft einen wichtigen Pfeiler der Kommissionstätigkeit. Die KKG führt jährliche Spitzengespräche mit mehreren Verbänden und Organisationen durch. Dieser mittlerweile institutionalisierte Dialog hat sich auch im Berichtsjahr bewährt, speziell mit Blick auf die Entwicklung des Frankenkurses. Mit wenigen Ausnahmen ist die Kommission zudem als Vorstand des Vereins Einlagensicherung (ESI) tätig. Dr. Patrik Gisel, Stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsleitung, Raiffeisen Schweiz (St. Gallen) Kommission für Kommunikation und Public Affairs (KOPA) Im Berichtsjahr standen die Finanzkrise in Europa und die internationale Steuerdiskussion im Zentrum. Die SBVg kommunizierte aktiv über Finanzplatzstrategie und Steuerabkommen. Unter anderem mit einem Erklärfilm, der grossen Anklang fand. Daneben fanden intensive Kontakte mit Politikern in aktuellen Schwerpunktländern statt. In der Schweiz führten die Public-Affairs-Spezialisten den Dialog mit der Politik intensiv weiter; ebenso die Veranstaltungsreihe «SwissBanking Bi de Lüt». Diese dient der regionalen Verankerung und dem Dialog zwischen Finanz- und Werkplatz. Die langjährigen Veranstaltungsreihen «Swiss Banking on air» auf Mittelschulstufe und «Swiss Bankers Club» für Mitglieder wurden mit 9 resp. 22 Anlässen erfolgreich weitergeführt. Der technologische Wandel brachte Neuerungen: die Publikationen «insight», «insight extra» und der vorliegende Jahresbericht erhielten einen frischen Look und erscheinen nur noch elektronisch. Die Webseite der SBVg wurde einem Redesign unterzogen sowie die Präsenz in sozialen Netzwerken ausgebaut. Zum 100-Jahr-Jubiläum bedankt sich die SBVg übers ganze Jahr 2012 mit einer interaktiven Kampagne bei der Bevölkerung. Claude-Alain Margelisch, Vorsitzender der Geschäftsleitung der SBVg (Basel) Kommission für institutionelle Vermögensverwaltung (IAM) Die Kommission hat zur Revision des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) Stellung genommen. Diese Revision hat insbesondere die Regulierung von Verwaltern kollektiver Kapitalanlagen, Depotbanken, strukturierten Produkten und «qualifizierten Anlegern» zum Gegenstand und ist für den Finanzplatz Schweiz von zentraler Bedeutung. Zudem befasste sich die IAM-Kommission mit der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD). Die Stufe-2-Massnahmen, die derzeit von der Europäischen Union (EU) geprüft werden und die Konkretisierung der Richtlinie bezwecken, werden sich auf die Drittstaaten, darunter die Schweiz, auswirken. Die Kommission hat überdies eine Stellungnahme zum Berichtsentwurf des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) über die Zukunft der beruflichen Vorsorge abgegeben. Ferner hat sie die Veröffentlichung einer Studie zum Asset Management im Rahmen der 2. Säule beschlossen. Diese liefert Kennzahlen zu Rendite, Risiko und Kosten von Anlagen der 2. Säule, die einen Vergleich zwischen der

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