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1 -Vordruck /10 Seite 1 von 14 Merkblatt Heisenberg-Programm I. Ziel des Programms Vorrangiges Ziel des Programms ist die Förderung von Nachwuchswissenschaftlern und Nachwuchswissenschaftlerinnen, die bereits auf Professuren berufbar sind und sich darüber hinaus durch besonders herausragende wissenschaftliche Leistungen auszeichnen. Diese Förderung kann durch ein Heisenberg-Stipendium oder eine Heisenberg-Professur erfolgen. Das Programm will zugleich Fortschritte in der Forschung bewirken und ein ausgewähltes Nachwuchspotential für die Wissenschaft bei angemessener Verteilung auf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erhalten. II. Allgemeine Vergabevoraussetzungen Das Heisenberg-Programm richtet sich vor allem an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihre Berufbarkeit über das Emmy Noether-Programm, -Projektstellen, Forschungstätigkeit in der Wirtschaft oder Stellen im akademischen Mittelbau erlangt haben. Zur Zielgruppe gehören ferner positiv evaluierte Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, Habilitierte bzw.

2 -Vordruck /10 Seite 2 von 14 habilitationsäquivalent Ausgewiesene sowie deutsche Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus dem Ausland beziehungsweise ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in Deutschland tätig sein möchten und entsprechend qualifiziert sind. Neben dem Heisenberg-Stipendium wurde im Dezember 2005 auch die Heisenberg-Professur eingeführt. Bewerberinnen und Bewerber für eine Heisenberg-Professur müssen zusätzlich zu der Begutachtung durch die () an der aufnehmenden Hochschule ein Berufungsverfahren durchlaufen. Die aufnehmende Hochschule muss die Professorenstelle unabhängig von der zunächst erfolgenden Finanzierung durch die schaffen und deutlich machen, inwiefern diese eine strukturelle Weiterentwicklung für sie darstellt. Des Weiteren muss nach der fünfjährigen -Förderung die Übernahme in den Etat der Hochschule gewährleistet sein, soweit dies landesrechtlich zulässig ist. III. Heisenberg-Stipendium 1. Leistungen a) Stipendium, allgemeiner Sachkostenzuschuss und Kinderbetreuungszuschlag Die Höhe des Stipendiums beträgt einheitlich 4.450,- EUR. Die Stipendienzahlungen unterliegen der Einkommensteuerpflicht. Es handelt sich um Einkünfte aus 18 EStG (selbständige Tätigkeit) umsatzsteuerrechtlich handelt es sich um echte, nicht steuerbare Zuschüsse. Die Stipendiaten müssen ihr Stipendium selbst versteuern. Entfällt die Steuerpflicht (z.b. bei längeren Auslandsaufenthalten möglich), wird für diesen Zeitraum eine Steuerpauschale in Höhe von 500,- EUR fiktiv einbehalten. Teilstipendien (mindestens 50%) können gewährt werden, um den Stipendiaten die Möglichkeit zu geben, sich neben ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit der Betreuung ihrer Kinder oder der Pflege von Familienangehörigen aus Alters- oder Krankheitsgründen zu widmen. Die Laufzeit des Stipendiums verlängert sich entsprechend.

3 -Vordruck /10 Seite 3 von 14 Stipendiaten erhalten für die Betreuung ihrer Kinder, die nicht älter als 12 Jahre sind, auf Antrag einen Kinderbetreuungszuschlag, wobei Leistungen eines Erziehungsgeldgesetzes jedoch angerechnet werden. Wird ein Teilstipendium in Anspruch genommen, so wird der Kinderbetreuungszuschlag entsprechend gekürzt, es sei denn, eines der zu betreuenden Kinder ist noch nicht drei Jahre alt und wird allein von dem Stipendiaten erzogen. Kindergeld ist in dem Stipendium nicht enthalten. Sie können es ggf. bei der zuständigen Familienkasse beantragen. Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung werden analog zu den Regelungen des 257 SGB V bezuschusst. Zur Deckung von Sach- und Reisekosten (z.b. Bücher, Verbrauchsmaterial, Kongressbesuche im Aufenthaltsland) wird ein Zuschuss von monatlich 103,- EUR gewährt. Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt monatlich bei einem Kind 154,- EUR, bei zwei Kindern 205,- EUR, bei drei und mehr Kindern 256,- EUR. Über die Verwendung des Kinderbetreuungszuschlages ist ein Nachweis zu erbringen. b) Publikationskosten Als Zuschuss zu den Kosten für die Veröffentlichung der im Rahmen des Stipendiums erzielten wissenschaftlichen Ergebnisse können auf Antrag, der gemeinsam mit dem Stipendienantrag zu stellen ist, Mittel bis zur Höhe von 750,- EUR pro Jahr bereitgestellt und für frei gewählte Publikationsformen (nicht jedoch für "graue Literatur") eingesetzt werden. Sofern die sachgerechte Veröffentlichung der Ergebnisse nur über eine Buchpublikation mit hohen Herstellkosten möglich ist, kann bei entsprechender

4 -Vordruck /10 Seite 4 von 14 Begründung ein erhöhter Betrag von in der Regel bis zu 5000,- EUR pro Jahr eingeworben werden. Die Mittel können bis zu zwei Jahre nach Abschluss des Stipendiums in Anspruch genommen werden. Wird neben dem Stipendium eine Sachbeihilfe beantragt, können Publikationskosten nur dort beantragt und bewilligt werden. c) Auslandsaufenthalte, Kongressreisen Für Auslandsaufenthalte können auf Antrag Fahrtkosten und Auslandszuschläge, bei über zweijährigen Auslandsaufenthalten auch Umzugskosten gewährt werden. Für Kongressreisen ins Ausland oder aus dem Ausland ins Inland können ggf. Reisekostenzuschüsse beantragt werden. Für Kongressreisen in das Ausland oder aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland können ebenfalls auf Antrag Zuschüsse bereitgestellt werden. Dem Antrag sind eine kurze Darstellung der Art der Beteiligung an dem Kongress, des erhofften wissenschaftlichen Gewinns sowie eine Einladung und das Tagungsprogramm beizufügen. d) Sachbeihilfen Für die Durchführung eines Forschungsvorhabens können die erforderlichen Sachmittel im Normal- und Schwerpunktverfahren beantragt werden. Es gilt das Merkblatt Sachbeihilfen mit Leitfaden für die Antragstellung (-Vordruck 1.02). Wird das Forschungsvorhaben an einem ausländischen Institut durchgeführt, erwartet die, dass die erforderlichen Mittel vom gastgebenden Institut bereitgestellt werden. 2. Dauer Die Dauer des Stipendiums beträgt maximal fünf Jahre. Das Stipendium wird zunächst für drei Jahre bewilligt.

5 -Vordruck /10 Seite 5 von 14 Es kann um zwei weitere Jahre verlängert werden. Grundlage der Entscheidung ist der zusammen mit dem Verlängerungsantrag vorgelegte Zwischenbericht über die Tätigkeit und den Stand der Forschungsarbeiten. Der Zwischenbericht soll auch Angaben darüber enthalten, auf welche Stellen eine Bewerbung erfolgt ist und welche Listenplätze dabei erreicht worden sind. Auf Antrag einer Stipendiatin verlängert sich bei Geburt eines Kindes nach Antritt des Stipendiums die bewilligte Förderdauer (ggf. über die Höchstförderdauer hinaus) um bis zu drei Monate in Anlehnung an die Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes. 3. Rechtliche Stellung und Nebentätigkeiten Stipendiatinnen und Stipendiaten üben eine eigenverantwortliche, nicht weisungsgebundene Tätigkeit aus. Sie haben sich mindestens in dem zur Aufrechterhaltung ihrer Lehrbefugnis erforderlichen Umfang an Lehrveranstaltungen zu beteiligen. Mit ihnen wird weder von Seiten der noch von Seiten der Hochschule oder Forschungseinrichtung, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, ein Arbeits- oder Dienstverhältnis begründet. Während der Dauer des Stipendiums bedarf eine entgeltliche Nebentätigkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der ; sie soll dem Stipendienzweck dienlich sein. Einnahmen aus Nebentätigkeiten werden zur Hälfte auf den Stipendiengrundbetrag angerechnet, soweit sie 250,- EUR im Stipendienmonat übersteigen. 4. Form der Bewerbung (Antragsunterlagen) Anträge (bitte möglichst in der Schriftart Arial, Schriftgröße 10, im DIN A4-Format) können jederzeit gestellt werden. Habilitierte Bewerberinnen und Bewerber sollen sich möglichst unmittelbar nach der Habilitation bewerben. Die im Folgenden aufgeführten Bewerbungsunterlagen sollten in doppelter Ausfertigung beigefügt werden: Angaben zur Person: Name, Vorname, akademischer Grad, Staatsangehörigkeit, Dienstanschrift, Privatanschrift (mit Angabe der Telefonnummer und der Korrespondenz-Adresse sowie ggf. Telefax-Nummer und -Adresse), Geburtstag und ort.

6 -Vordruck /10 Seite 6 von 14 Tabellarischer Lebenslauf sowie Darstellung der Ausbildung, des wissenschaftlichen Werdegangs, der bisher ausgeübten Tätigkeiten, einschließlich bisheriger Erfahrungen in der Lehre. Akademische Lehrerinnen und Lehrer, die für den wissenschaftlichen Werdegang eine besondere Bedeutung gehabt haben, sollten genannt werden. Kopien der Zeugnisse über akademische Grade und Staatsexamina. Zu Ihrem Antrag gehören zwei Publikationsverzeichnisse: 1. Ein Verzeichnis der wichtigsten Publikationen. Diese müssen nicht im Zusammenhang mit dem beantragten Programm stehen. 2. Ein themenbezogenes Publikationsverzeichnis. Bitte gliedern Sie diese beiden Verzeichnisse jeweils wie folgt: a) Arbeiten, die in Publikationsorganen mit einer wissenschaftlichen Qualitätssicherung zum Zeitpunkt der Antragstellung erschienen oder endgültig angenommen sind, in fachüblicher Gliederung; Buchveröffentlichungen. Im Falle noch nicht erschienener aber bereits zur Veröffentlichung angenommener Arbeiten sind das Manuskript und die Annahmebestätigung des Herausgebers beizufügen. b) Andere Veröffentlichungen. c) Patente, gegliedert in angemeldete und erteilte. Bitte beachten Sie, dass für die unter a) und b) insgesamt angeführten Arbeiten eine Höchstzahl festgelegt ist. Diese beträgt: 1. bei dem Verzeichnis der wichtigsten Publikationen fünf, 2. bei dem themenbezogenen Publikationsverzeichnis in Hinblick auf die mögliche Gesamtförderdauer von fünf Jahren zehn. Bei Fortsetzungsanträgen können Sie maximal zwei Publikationen je Jahr der abgelaufenen Förderperiode aufführen.

7 -Vordruck /10 Seite 7 von 14 Bitte beachten Sie, dass die Anträge bei Nichtbeachtung dieser Regeln zurückweisen kann. Sofern Sie in einem Ihrer Publikationsverzeichnisse (s.o.) Ihre Dissertation bzw. Habilitationsschrift aufgeführt haben, fügen Sie bitte (jeweils) zwei Exemplare Ihrem Antrag bei. Kurze Begründung der Bewerbung, die insbesondere auch die Vorstellung über die weitere berufliche Entwicklung und das Berufsziel enthalten sollte, sowie eine Angabe über den Zeitraum, für den das Stipendium beantragt wird. Überschriftartige Kurzbezeichnung der wissenschaftlichen Themen, denen als Stipendiatin bzw. Stipendiat nachgegangen werden soll. Darüber hinaus sollte unter Verweis auf den aktuellen Forschungsstand eine allgemeinverständliche Darstellung und Charakterisierung der angewandten Methoden und der mit den Arbeiten verfolgten Ziele vorgenommen werden. Diese können zusätzlich auch in englischer Sprache abgefasst werden. Diese Angaben können entfallen, wenn Sie gleichzeitig eine Sachbeihilfe beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Antragstext ohne Hinzuziehen weiterer Literatur verständlich sein muss. Sie können zur Illustration und Vertiefung der Darstellung auf weitere eigene und fremde Arbeiten hinweisen. Kennzeichnen Sie, wo Sie sich auf Arbeiten anderer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beziehen und erläutern Sie Ihre eigenen Vorarbeiten. Bitte führen Sie die erwähnten Arbeiten in einem Literaturverzeichnis am Ende des Abschnitts auf. Dieses Literaturverzeichnis gilt nicht als Publikationsliste. In der Liste aufgeführte, noch nicht publizierte Arbeiten müssen dem Antrag beigefügt werden. Der Einblick in die genannten Arbeiten für Gutachterinnen und Gutachter ist aber optional. Der Antragstext bleibt die alleinige Bewertungsgrundlage. Bitte beachten Sie auch hier, dass die Anträge bei Nichtbeachtung dieser Regeln zurückweisen kann.

8 -Vordruck /10 Seite 8 von 14 Begründung für die Wahl der Einrichtung, an der den Forschungsarbeiten nachgegangen werden soll. Eine Erklärung der Leitung dieser Einrichtung, dass sie bereit ist, den Antragsteller bzw. die Antragstellerin aufzunehmen, sollte beigefügt werden. Die Erklärung sollte sichern, dass ein für die vorgesehenen Arbeiten räumlich und apparativ ausreichend ausgestatteter Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Sie sollte auch die Fragen der allgemeinen Unterstützung durch die Einrichtung, einer angemessenen Integration sowie die von der Stipendiatin bzw. vom Stipendiaten zu übernehmenden Pflichten umfassen. In klinischen Fächern muss die Frage geklärt sein, wie die klinische Qualifikation erhalten oder erweitert werden kann. Ist eine solche Erklärung noch nicht möglich, so sollten die Gründe hierfür dargelegt werden. Die Erklärung kann bis zur Entscheidung über die Bewerbung nachgereicht werden. Angaben darüber, ob außer bei der noch bei einer anderen Stelle eine Bewerbung um ein Stipendium oder eine ähnliche Förderung erfolgt ist. Die Antragsunterlagen sollten sowohl in Papierform (ungebunden, gelocht und ohne Hefter, Hüllen etc.) als auch in elektronischer Form auf CD-ROM - vorzugsweise im PDF- Format (sonst RTF-Format) ohne Zugriffsbeschränkungen auf die elektronischen Dokumente hinsichtlich Lesen, Kopieren und Drucken - eingereicht werden. Alle Anlagen zum Antrag (z.b. Lebenslauf, Dissertation und ggf. Habilitationsschrift oder ggf. Befürwortungen von Hochschullehrern/innen aus Ihrem Arbeitsgebiet) fügen Sie bitte als separate PDF-Dokumente bei (kleiner als 5 MB je Dokument), wobei die Benennung der PDF-Dokumente bitte nach der in der Anlage (s. letzte Seite dieses Vordrucks) beschriebenen Systematik erfolgt. Die Unterlagen werden von der bis zur Entscheidung über den Antrag benötigt. Umfangreichere Arbeiten (z.b. gebundene Werke) werden anschließend zurückgesandt, die übrigen Belege (z.b. Kopien von Publikationen) nur, wenn dies ausdrücklich gewünscht wird.

9 -Vordruck /10 Seite 9 von 14 IV. Heisenberg-Professur 1. Leistungen a) Besoldung Die Besoldung ist ausgerichtet nach W2 bzw. W3, abhängig von der zugesagten Anschlussfinanzierung durch die Hochschule. Als Personalnebenkosten können Beihilfen in Krankheits-, Pflege und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Regelungen erstattet werden. Ein Versorgungszuschlag bis zur Höhe von 30% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge kann für alle Heisenberg-Professuren gewährt werden, die am noch nicht angetreten worden waren. b) Publikationskosten Hinsichtlich der Publikationskosten gilt die in Ziff. III. beschriebene Regelung entsprechend. c) Sachbeihilfen Für die Durchführung eines Forschungsvorhabens können die erforderlichen Sachmittel im Normal- und Schwerpunktverfahren beantragt werden. Es gilt das Merkblatt Sachbeihilfen mit Leitfaden für die Antragstellung (-Vordruck 1.02). 2. Dauer Vor dem Ende der ersten dreijährigen Förderung im Heisenberg-Programm erfolgt eine Zwischenevaluation durch die. Der erfolgreiche Ausgang dieser Begutachtung ist Grundlage für die zweijährige Weiterfinanzierung der Heisenberg-Professur durch die, Übernahme der Heisenberg-Professur in den Etat der Hochschule nach dem Ende der -Förderung, soweit dies landesrechtlich zulässig ist.

10 -Vordruck /10 Seite 10 von Rechtliche Stellung und Nebentätigkeit Die rechtliche Stellung richtet sich nach landesrechtlichen Regelungen, dies gilt auch für die Frage einer Nebentätigkeit. 4. Verfahren und Form der Bewerbung Die hier beschriebenen Verfahrensschritte gelten in modifizierter, auf den Einzelfall abgestimmter Form auch für Bewerbungen von Heisenberg-Stipendiatinnen und Heisenberg- Stipendiaten um eine Heisenberg-Professur. a) Die Bewerberin bzw. der Bewerber wendet sich an eine Hochschule, um eine Heisenberg-Professur zu initiieren. b) Die Hochschule erarbeitet ein Konzept, aus dem hervorgeht, inwiefern die Heisenberg- Professur zu ihrer wissenschaftlichen Profil- bzw. Strukturentwicklung beiträgt, und in dem sie verbindlich erklärt, dass sie die Heisenberg-Professur nach Ende der - Förderdauer - soweit dies landesrechtlich zulässig ist - in ihren Etat übernimmt, falls eine Evaluation durch und Hochschule zu einem positiven Ergebnis geführt hat. Die Hochschule muss für den Fall der Bewilligung einer Heisenberg-Professur Vorkehrungen getroffen haben, dass zum Zeitpunkt des Förderbeginns eine entsprechende Stelle zur Verfügung steht. c) Die Bewerberin bzw. der Bewerber reicht den Antrag auf Aufnahme in das Heisenberg- Programm (zur Form der Bewerbung vgl. Ziff. III.4.) zusammen mit dem Konzept der Hochschule zur strukturellen Einordnung der Heisenberg-Professur bei der ein. Bewerberinnen und Bewerber, die bereits im Heisenberg-Programm gefördert werden, reichen entsprechend einen Umwandlungsantrag zusammen mit dem Konzept der Hochschule ein. d) Die Entscheidung über die Förderung einer Heisenberg-Professur setzt ein wissenschaftliches Begutachtungsverfahren unter Federführung der sowie ein abgeschlossenes Berufungsverfahren voraus, für das die Hochschule federführend verantwortlich ist. Die Hochschule kann in diesem Rahmen darauf hinweisen, dass die Erteilung des Rufs abhängig davon ist, dass die die Bewerberin bzw. den Bewerber im Heisenberg-Programm fördert.

11 -Vordruck /10 Seite 11 von 14 Sollte das Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren der früher als das Berufungsverfahren der Hochschule mit einem positiven Ergebnis abschließen, kann auf Antrag zunächst eine Förderung im Heisenberg-Programm auf Stipendienbasis erfolgen. Das Stipendium muss dann innerhalb eines Jahres angetreten werden. Im Falle einer Ruferteilung kann das bewilligte Heisenberg-Stipendium in eine Heisenberg-Professur umgewandelt werden. Eine etwaige Laufzeit des Heisenberg-Stipendiums wird auf die Förderdauer der Heisenberg-Professur angerechnet. V. Verpflichtungen einer Heisenberg-Stipendiatin / eines Heisenberg- Stipendiaten oder einer Heisenberg-Professorin / eines Heisenberg- Professors Mit der Einreichung des Antrags verpflichten Sie sich, 1. die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. 1 Zu den allgemeinen Prinzipien der guten wissenschaftlichen Arbeit gehört es zum Beispiel, lege artis zu arbeiten, Resultate zu dokumentieren, alle Ergebnisse konsequent anzuzweifeln sowie die strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern zu wahren. 1 Die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sind ausführlich wiedergegeben in der Denkschrift "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" (WILEY-VCH Verlag) und in den Verwendungsrichtlinien für Sachbeihilfen - - Vordrucke 2.01 bzw (s. -WEB-Site: Rubrik "Förderung / Rechtliche der Forschung"). Diese Fassung basiert auf den Vorschlägen der internationalen Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" und entspricht dem mit der HRK abgestimmten Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17. Juni Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 4. Juli 2001 können Forschungseinrichtungen, die nicht die Empfehlungen zur guten wissenschaftlichen Praxis implementieren oder sich nicht an die Empfehlungen halten, ab dem 1. Juli 2002 keine Fördermittel mehr bei der in Anspruch nehmen bzw. beantragen.

12 -Vordruck /10 Seite 12 von 14 Im Falle wissenschaftlichen Fehlverhaltens können die nachstehend näher bezeichneten Maßnahmen beschlossen werden. Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt insbesondere vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonst wie deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird. Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalles. Die kann je nach Art und Schwere des festgestellten Fehlverhaltens eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen beschließen: schriftliche Rüge der Betroffenen; Ausschluss von der Antragsberechtigung bei der für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehlverhaltens; Rücknahme von Förderentscheidungen (gänzlicher oder teilweiser Widerruf der Bewilligung, Rückruf von bewilligten Mitteln, Rückforderung verausgabter Mittel); Aufforderung der Betroffenen, die inkriminierte Veröffentlichung zurückzuziehen oder falsche Daten zu berichtigen (insbesondere durch Veröffentlichung eines Erratums) oder den Hinweis auf den Rückruf der Fördermittel durch die in die inkriminierte Veröffentlichung aufzunehmen; Ausschluss von einer Tätigkeit als Gutachterin bzw. Gutachter und in Gremien der ; Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts für die Organe und Gremien der. Die Annahme der Förderung verpflichtet den Empfänger, 2. die bewilligten Mittel ausschließlich im Interesse einer zielstrebigen Verwirklichung des geförderten Vorhabens einzusetzen. Bei der Verwendung und Abrechnung sind die einschlägigen Richtlinien der zu beachten. 3. der zu den im Bewilligungsschreiben angegebenen Terminen über den Fortgang der Arbeiten zu berichten und Nachweise über die Verwendung der Beihilfe vorzulegen.

13 -Vordruck /10 Seite 13 von 14 Die erwartet, dass die Ergebnisse der von ihr geförderten Vorhaben der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. VI. Erklärungen einer Heisenberg-Stipendiatin / eines Heisenberg- Stipendiaten oder einer Heisenberg-Professorin / eines Heisenberg- Professors 1. Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Hinsichtlich der Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis erklären Sie bitte Folgendes: "Ich verpflichte mich, mit der Einreichung des Antrags auf Bewilligung eines Heisenberg- Stipendiums / einer Heisenberg-Professur bei der die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten." 2. Publikations- und Literaturverzeichnisse Hinsichtlich der unter III.4. getroffenen Regelungen zu Ihren Publikationsverzeichnissen und dem Literaturverzeichnis zum Stand der Forschung erklären Sie bitte Folgendes: Ich habe bei der Antragstellung die Regelungen zu den Publikationsverzeichnissen und zum Literarturverzeichnis beachtet. VII. Veröffentlichung von Antragstellerdaten Die zur Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten werden von der elektronisch gespeichert und verarbeitet. Im Falle einer Bewilligung werden Adress- und Kommunikationsdaten zur Person (Telefon, Fax, , WWW-Homepage) sowie inhaltserschließende Angaben zum Projekt (z.b. Thema, Zusammenfassung, Schlagwörter, Auslandsbezug) in der Projektdatenbank GEPRIS ( sowie - in Auszügen (Name, Institution und Ort der Antragsteller) - im Teil "Programme und Projekte" des elektronischen Jahresberichts ( veröffentlicht. Der Veröffentlichung in elektronischer Form kann nach Erhalt des Bewilligungsschreibens innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich bei dem zuständigen Fachbereich widersprochen werden.

14 -Vordruck /10 Seite 14 von 14 ^åä~öéw=_éåéååìåö=îçå=^åíê~öëççâìãéåíéå= Dokument Abschlussbericht Antrag Arbeitsplatzzusage Befürwortung Dissertationsschrift Ethikvotum Habilitationsschrift Lebenslauf projektbezogenes Publikationsverzeichnis Publikationen Verzeichnis der wichtigsten Publikationen Zeugnisse Zusage der Gastgeberin / des Gastgebers Zwischenbericht Bezeichnung der Datei Abschlussbericht Antrag Arbeitsplatzzusage Befürwortung_<Nachname des Befürworters> Dissertation_<Nachname der betreffenden Person> Ethikvotum Habilitation_<Nachname der betreffenden Person> Lebenslauf_<Nachname der betreffenden Person> Proj_PubList_<Nachname der betreffenden Person> <Jahr>_<Nachname_Autor>_<Stichwort> PubList_<Nachname der betreffenden Person> <Typ des Zeugnisses>_<Nachname der betreffenden Person> Arbeitsplatzzusage Zwischenbericht

Diese Förderung kann durch ein Heisenberg-Stipendium oder eine Heisenberg-Professur erfolgen.

Diese Förderung kann durch ein Heisenberg-Stipendium oder eine Heisenberg-Professur erfolgen. aéìíëåüé= cçêëåüìåöëöéãéáåëåü~ñí= jéêâää~íí= eéáëéåäéêöjmêçöê~ãã= I. Ziel des Programms Vorrangiges Ziel des Programms ist die Förderung von Nachwuchswissenschaftlern und Nachwuchswissenschaftlerinnen,

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