Fachhochschule Eberswalde
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- Henriette Michel
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1 Fachhochschule Eberswalde Prüfungsordnung für den Studiengang Holztechnik - gültig ab WS 2003/2004
2 Prüfungsordnung für den Studiengang Holztechnik Prüfungsordnung für den Studiengang Holztechnik der Fachhochschule Eberswalde Allgemeine Bestimmungen Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden des Studienganges Holztechnik der Fachhochschule Eberswalde. Die Rahmenprüfungsordnung (RPO) der Fachhochschule Eberswalde vom sowie die Änderungssatzung zur Rahmenprüfungsordnung für die Diplomstudiengänge der Fachhochschule Eberswalde vom sind Grundlagen dieser Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnung für den Studiengang Holztechnik regelt fachspezifische Belange, die über die Rahmenprüfungsordnung der Fachhochschule Eberswalde hinausgehen. 1 Studienaufbau, Stundenumfang, Wiederholung von Fachprüfungen (1) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium, das nach drei theoretischen Studiensemestern mit der Diplom-Vorprüfung abschließt, und das Hauptstudium, das mit der Diplomprüfung abschließt. In das Hauptstudium ist ein praktisches Studiensemester (Praxissemester) gemäß RPO 2 Abs. 1 integriert. (2) Das Lehrprogramm ist modular aufgebaut, dessen einzelne Module als Pflichtveranstaltungen bzw. als Wahlpflichtveranstaltungen zu absolvieren sind. Die während des Studiums in den einzelnen Modulen erfolgreich absolvierten Prüfungsleistungen führen zu Anrechnungspunkten (Credits) im Europäischen Kredit-Transfer-System (ECTS). Durch Akkumulation dienen diese Credits der Erreichung des Diplomgrades und ermöglichen die Anrechnung von Studienleistungen beim Hochschulwechsel, insbesondere auch ins Ausland. Pro Fachsemester müssen aus allen angebotenen Modulen (Pflichtund Wahlpflichtbereich) insgesamt mindestens 30 Credits erzielt werden. (3) Vor Aufnahme des Studiums ist ein Vorpraktikum von 8 Wochen nachzuweisen. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann das Vorpraktikum ganz oder teilweise während der vorlesungsfreien Zeit des Grundstudiums bis spätestens Ende des 3. Fachsemesters absolviert werden. Einzelheiten regelt die Praktikantenordnung für den Studiengang Holztechnik. Die Zulassung zu den Prüfungen des Hauptstudiums erfolgt nicht, wenn die Absolvierung des Vorpraktikums nicht nachgewiesen wird. (4) Innerhalb des Studiums ist in der Regel im vierten Fachsemester ein praktischen Studiensemester von 20 Wochen abzuleisten. Auf begründeten Antrag kann das Praxissemester auch im 5., 6. oder 7. Fachsemester abgeleistet werden. Einzelheiten zu dem praktischen Studiensemester regelt die Praktikantenordnung für den Studiengang Holztechnik. (5) Wiederholungsprüfungen finden regelmäßig im Rahmen der Prüfungstermine des jeweils nachfolgenden Matrikels statt. Wird eine Wiederholungsprüfung in der Vorlesungszeit des auf die Prüfung folgenden Semester angeboten, erhalten ausschließlich die Studenten des Matrikels eine Zulassung, die bei der Prüfung eine Fehlleistung hatten.
3 Prüfungsordnung für den Studiengang Holztechnik (6) Zu Wiederholungsprüfungen während der Vorlesungszeit ist eine Anmeldung im Dekanat erforderlich. Studierende können sich von der Wiederholungsprüfung abmelden. Die Abmeldung hat spätestens 7 Kalendertage vor Beginn der Prüfung schriftlich im Dekanat zu erfolgen. (7) Der Prüfer kann für Wiederholungsprüfungen andere Formen festlegen (zum Beispiel mündliche Prüfungen anstelle einer Klausur). 2 Art, Umfang und Bewertung der Diplom-Vorprüfung (1) Die folgende Tabelle enthält Angaben zu den Modulen des Grundstudiums und den Prüfungsleistungen der Diplom-Vorprüfung. Modul Sem. SWS Art Credits PVL Prüfungs leistung Pflicht/ Wahlpflicht Ver- Gewichtunrechnung Chemie 1 6 P V,Ü,P 8 P,K ja 1:1 Einführung Holzverwendung Einführung in die BWL Holzbiologie Grundlagen I 1 2 P V 2 K 1 2 P V,Ü 2 K 1 4 P V,P 4 ja K Maschinenkunde I 1 4 P V,Ü 4 K Mathematik I 1 4 P V,Ü 4 K Technische Physik I Werkstoffkunde Metalle 1 3 P V,Ü 4 K (120min) 1 2 P V,P 2 K EDV 2 3 P Ü 4 K Forstliche Grundlagen Holzbiologie Grundlagen II 2 2 P V,E 2 K 2 2 P V,P 2 ja K Holzchemie 2 4 P V,P 4 P,mP ja 1:1
4 Prüfungsordnung für den Studiengang Holztechnik Maschinenkunde II 2 5 P V,Ü 4 H,K nein 1:1 Mathematik II 2 4 P V,Ü 4 MP Physikalisches Praktikum Technische Physik II Technische Mechanik I Werkstoffkunde Nichtmetalle 2 2 P P 2 ES 2 3 P V,Ü P V,Ü 2 K (120min) K (120min) 2 2 P V 2 K CAD 3 4 P Ü 4 K Elektrotechnik 3 3 P V,P 4 K Fachenglisch 3 4 P Ü 4 K Fertigungstechnik 3 3 P V,Ü 4 K Fertigungstechnik (Holzwerkstoffe) 3 2 P V,Ü 2 K Holzphysik 3 4 P V,P 4 P,mP ja 1:1 Rechnungswesen 3 4 P V,Ü 4 K Technische Mechanik II Insgesamt (26 Module) 3 4 P V,Ü K (120min) Erklärungen zur Tabelle Sem. Semester, in dem die Lehrveranstaltungen und Prüfungen des Moduls durchgeführt werden. SWS Semesterwochenstunden Pflicht/Wahlpflicht Alle Module des Grundstudiums sind Pflicht (P) Credits Credits gemäß European Credit Transfer System (ECTS) Veranstaltungsarten: V Vorlesung, S Seminar, Ü Übung, P Praktikum, E Exkursion. Leistungsnachweise: K Klausur (schriftliche Prüfung), mp mündliche Prüfung, H Hausarbeit, P Bewertung im Praktikum, V bewerteter Vortrag, ES Erfolgsschein (ohne Note).
5 Prüfungsordnung für den Studiengang Holztechnik Wenn in der Spalte Prüfungsleistung nicht anders angegeben, dauern Klausuren 90 Minuten und mündliche Prüfungen 20 Minuten. Die Prüfungsdauer kann vom zuständigen Dozenten geändert werden, wenn dabei die in der Rahmenprüfungsordnung festgelegten Grenzen eingehalten werden und die Änderung zu Beginn des Semesters, in dem das entsprechende Modul stattfindet, bekanntgegeben wird. Ein ja in der Spalte PVL bedeutet, dass eine Prüfungsvorleistung verlangt wird. Die Spalten Verrechnung und Gewichtung haben nur Bedeutung, wenn zwei benotete Prüfungsleistung gefordert wird. In diesem Fall stehen in der Spalte Gewichtung die Gewichtungen der Einzelleistungen für die Gesamtnote, in derselben Reihenfolge wie die Prüfungsleistungen. Ein ja in der Spalte Verrechnung bedeutet in diesen Fällen, dass die so berechnete Gesamtnote 4 oder besser sein muss; ein nein bedeutet, dass jede Prüfungsleistung des Moduls 4 oder besser sein muss. (2) Die Diplom-Vorprüfung ist bestanden, wenn alle Module gemäß Absatz 1 mindestens mit ausreichend (4,0) bestanden worden sind und der erfolgreiche Abschluss des Vorpraktikums bestätigt wird (3) Nach bestandener Diplom-Vorprüfung ist gemäß 17 RPO ein Zeugnis auszustellen (siehe Anlage 1). (4) Das Gesamtprädikat für das Diplom-Vorprüfungszeugnis errechnet sich als gewichtetes Mittel der Noten nach Absatz 1, indem die Produkte aus den Noten und ihren Credits nach Absatz 1 aufaddiert werden und anschließend durch die Summe der Credits der berücksichtigten Module dividiert werden. 3 Art, Umfang und Bewertung der Diplomprüfung (1) Pflichtfächer im Hauptstudium sind BWL Finanzierung und Investitionen, Personal- und Unternehmensführung sowie Produktmanagement. Die Prüfungsleistungen und sonstigen Angaben für die Pflichtfächer sind in der Tabelle in Absatz (2) enthalten. (2) Die folgende Tabelle enthält die Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer (Basisangebot) sowie die zugehörigen Veranstaltungsarten, Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen für das Hauptstudium. Modul Sem. SWS Art Credits PVL Prüfungs leistung Pflicht/ Wahlpflicht Verrechnung Gewichtung Bem. Arbeitswissenschaft BWL Finanzierung und Investitionen Fertigungsplanung 5 4 WP V,P 6 K 5 4 Pflicht V,Ü 6 K 5 4 WP V,Ü 6 mp Holzbau I 5 4 WP V,Ü 6 H Marketing 5 4 WP V,Ü 6 K
6 Prüfungsordnung für den Studiengang Holztechnik Spezielle Holzbiologie 5 4 WP V,E 6 K *3) 5 4 WP S 6 V 5 4 WP V,P 6 ja K 5 4 WP Ü 6 K 6 4 WP V,Ü 6 K Holzbau II 6 4 WP V,Ü 6 mp *5) Möbelbau/- Möbeloberflächen Proseminar Holztechnik Wirtschaftsenglisch Automatisierungstechnik Holztrocknung Holzwerkstoffe I Integrierter Holzschutz Möbelbau/- Konstruktion und Technologie Personal- und Unternehmensführung Qualitätsmanagement Sägewerkstechnik Wirtschaftsrecht Fabrikplanung 6 4 WP V,Ü 6 K 6 4 WP V,Ü 6 K 6 4 WP V 6 H,K nein 1:1 6 4 WP V,Ü, E 6 4 Pflicht V,Ü 6 K 6 4 WP V 6 mp 6 4 WP V,Ü, E 6 4 WP V 6 K 7 4 WP Ü 6 H Forstnutzung 7 4 WP V,Ü, E 6 H,K nein 1:2 *4) 6 H,K nein 1:2 *1) 6 mp Holzbau III 7 4 WP V,Ü 6 H *6) Holzwerkstoffe II 7 4 WP V,Ü, E 6 K
7 Prüfungsordnung für den Studiengang Holztechnik Kreislauf- /Abfallwirtschaft Produktmanagement Vollholzverar beitung Experimentell -analytisches Arbeiten/ Statistik 7 4 WP V,Ü, E 6 K 7 4 Pflicht V,Ü 6 K 7 4 WP 8 4 WP V,Ü, E V,Ü, P 6 mp *2) 6 P Anmerkungen: *1) Zwei Exkursionen, je ein Tag *2) Eine Exkursion, 2 Tage *3) Eine Exkursion von einem Tag und eine Exkursion von zwei Tagen Dauer *4) Zwei Exkursionen von je einem Tag Dauer *5) Holzbau I ist Voraussetzung für Holzbau II *6) Holzbau I ist Voraussetzung für Holzbau III Erklärung der Abkürzungen, Prüfungsdauer: Siehe Tabelle Grundstudium ( 2, (1)). (3) Die in der Tabelle in Absatz 2 angegebenen Fachsemester zur Absolvierung der Wahlpflichtfächer sind Empfehlungen. Die Studierenden können die Fächer in jedem Semester abschließen, in dem die Fächer angeboten werden. (4) Auf Vorschlag des Dekans kann der Fachbereichsrat zusätzlich zu dem Basisangebot an Wahlpflichtfächern nach Absatz 2 weitere Wahlpflichtfächer aufnehmen. Die weiteren Wahlpflichtfächer müssen rechtzeitig vor Ende der Vorlesungszeit des Semesters für das nachfolgende Semester den Studierenden bekannt gegeben werden. (5) Ein Wahlpflichtfach wird aus dem Angebot genommen, wenn sich weniger als 5 Studierende dafür angemeldet haben. Über Ausnahmen entscheidet der Dekan. (6) Die verbindliche Anmeldung zu einem Wahlpflichtfach muss spätestens mit der Rückmeldung zum jeweils nachfolgenden Semester erfolgen. Bei verspäteter Meldung kann eine Teilnahme nicht zugesichert werden. (7) Mit der Anmeldung für ein Fach als Wahlpflichtfach wird das entsprechende Fach für den Studierenden zum Wahlpflichtfach. Kommt ein Fach wegen zu geringer Teilnehmeranzahl nicht zustande, müssen sich die Studierenden auf die übrigen Wahlpflichtfächer aufteilen. (8) Die Diplomprüfung besteht aus einem Pflichtteil im Umfang von 22 Credits (davon 18 Credits aus den Fächern gemäß Absatz 1 und 4 Credits aus der Projektarbeit gemäß Absatz 11), einem Wahlpflichtanteil von 78 Credits im 5. bis 8. Fachsemester, dem praktischen Studiensemester (30 Credits), sowie der Diplomarbeit im 8. Fachsemester (20 Credits).
8 Prüfungsordnung für den Studiengang Holztechnik (9) Entsprechend der Liste der Wahlpflichtfächer (vgl. Absatz 2 und 4) sind Fächer im Umfang von mindestens 66 Credits zu belegen. Die Auswahl der Fächer ist dem Studenten / der Studentin freigestellt. Auf begründeten Antrag einer Kandidatin / eines Kandidaten kann der Prüfungsausschuss die Anerkennung anderer Leistungen genehmigen. (10) Die über Absatz (9) hinausgehenden zu wählenden Wahlpflichtfächer können aus dem Gesamtangebot der FH Eberswalde gewählt werden. Über die Anerkennung von Fächern anderer Hochschulen entscheidet der Prüfungsausschuss. Werden für ein Fach keine Credits nach ECTS ausgewiesen, entscheidet der Prüfungsausschuss über die Zuordnung nach Maßgabe des Semesterwochenstunden-Umfanges und der Lehrveranstaltungs- Beschreibung. (11) Jeder Student muss während des Hauptstudiums ein Projekt bearbeiten (Bearbeitungsumfang ca. 60 h; 4 Credits; Aufnahme in das Diplomzeugnis). Projekte werden durch die Lehrfachvertreter ausgegeben. Der Student oder die Studentin ist gehalten, sich selbst um ein Projektthema und um einen Betreuer des Projektes zu bemühen. Das Projekt wird durch das Prädikat mit Erfolg / ohne Erfolg bewertet. Das erfolgreich absolvierte Projekt ist vor Anmeldung zur Diplomarbeit nachzuweisen. (12) Studierende, die zu Beginn des 7. Fachsemesters über weniger als 78 Credits aus dem Hauptstudium verfügen, können vom Prüfungsausschuss zu einer Pflichtberatung eingeladen werden. Dabei sollen Maßnahmen besprochen werden, die zu einem erfolgreichen Studienabschluss beitragen können. 4 Diplomarbeit (1) Der Kandidat oder die Kandidatin ist gehalten, sich selbst um ein Diplomthema und um einen Betreuer der Diplomarbeit zu bemühen. Auf Antrag sorgt der Dekan dafür, dass der Kandidat/die Kandidatin ein Thema für eine Diplomarbeit erhält. (2) Die Form der Diplomarbeit muss den Standards für technische beziehungsweise wissenschaftliche Berichte entsprechen, wie sie zum Beispiel in der gültigen Richtlinie für Diplomarbeiten für den Studiengang Holztechnik dargelegt sind. (3) Die Diplomarbeit ist in 3 Exemplaren fristgemäß im Dekanatssekretariat FB Holztechnik abzugeben oder spätestens mit dem Poststempel des letzten Tages der Frist an das Dekanat zu übersenden. Der Abgabezeitpunkt wird aktenkundig gemacht. (4) Wird eine Verlängerung der Bearbeitungszeit gemäß 16 (6) RPO notwendig, so ist die Verlängerung über den Betreuer beim Prüfungsausschuss zu beantragen. (5) Die Diplomarbeit wird gemäß RPO 16 (7) bewertet. Der Kandidat/die Kandidatin erhält die Möglichkeit, die Gutachten (ohne Note) vor der mündlichen Prüfung einzusehen. (6) Der Kandidat / die Kandidatin hat die Diplomarbeit in einer mündlichen Prüfung in Form eines möglichst hochschulöffentlichen Kolloquium zu verteidigen.
9 Prüfungsordnung für den Studiengang Holztechnik (7) Die mündliche Prüfung zur Diplomarbeit wird nach Vorliegen der nach Mittelung der Bewertung der Gutachter mindestens ausreichend lautenden Beurteilung der Diplomarbeit, dem erfolgreichen Abschluss der Fächer des Hauptstudiums und des praktischen Studiensemesters spätestens 3 Monate nach der Bewertung der Diplomarbeit durchgeführt. (8) Mündliche Prüfungen zur Diplomarbeit finden zu festgelegten Terminen, in der Regel zweimal pro Semester, statt. Die Termine werden vom Fachbereichsrat spätestens am Ende der Vorlesungszeit des vorangehenden Semester festgelegt. Einer der beiden Termine ist in die letzten vier Wochen vor dem Ende der Rückmeldefrist des folgenden Semesters zu legen. (9) Wurde die Diplomarbeit als Gruppenarbeit durchgeführt, so wird auch die mündliche Prüfung als Gruppenprüfung durchgeführt. (10) Die mündliche Prüfung zur Diplomarbeit wird durch einen vom Prüfungsausschuss bestellten Vorsitzenden und zwei Prüfern, in der Regel den beiden Gutachtern, die die Diplomarbeit bewertet haben, abgenommen. (11) Die mündliche Prüfung zur Diplomarbeit orientiert sich schwerpunktmäßig an den Fachgebieten der Diplomarbeit. Durch die mündliche Prüfung soll festgestellt werden, ob der Kandidat / die Kandidatin gesichertes Wissen auf dem Gebiet der Diplomarbeit besitzt und fähig ist, die Ergebnisse selbständig zu begründen. Jedem Kandidaten / jeder Kandidatin wird Gelegenheit gegeben, in einem fünfzehnminütigen Vortrag über die Ergebnisse der Diplomarbeit zusammenfassend zu referieren. (12) Die Dauer der mündlichen Prüfung zur Diplomarbeit beträgt in der Regel je Kandidat/ Kandidatin 30 Minuten. (13) Die Gesamtnote für die Diplomarbeit errechnet sich aus der Bewertung der schriftlichen Arbeit, als arithmetischem Mittel der Noten der Gutachter, und der Note der mündlichen Prüfung zur Diplomarbeit, wobei die Bewertung der schriftlichen Arbeit doppelt gewichtet wird. (14) Lautet die Beurteilung der mündlichen Prüfung zur Diplomarbeit nicht mindestens ausreichend, so ist die Diplomprüfung nicht bestanden. Die mündliche Prüfung zur Diplomarbeit kann frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Ist die Wiederholung nicht bestanden, ist die Diplomprüfung endgültig nicht bestanden. 5 Diplomzeugnis Das Gesamtprädikat für das Diplomzeugnis errechnet sich als gewichtetes Mittel der Fachnoten nach 3, indem die Produkte aus Fachnoten und ihren Credits nach 3 Abs. 1 bis 3 aufaddiert werden und anschließend durch die Summe der Credits dividiert werden (G H ) und der gemäß 6 Abs. 12 bewerteten Diplomarbeit (D) nach: 1 G = H 2 5 ( 3 G + D)
10 Prüfungsordnung für den Studiengang Holztechnik Nach bestandener Diplomprüfung wird ein Zeugnis gemäß 17 RPO ausgestellt (siehe Anlage 2). 6 Diplomgrad Ist die Diplomprüfung bestanden, wird der Diplomgrad Diplom-Ingenieur (FH) für Holztechnik bzw. Diplom-Ingenieurin (FH) für Holztechnik verliehen. Dazu wird gemäß 17 RPO eine Diplom-Urkunde ausgestellt (siehe Anlage 3). 7 Inkrafttreten Die Prüfungsordnung für den Studiengang Holztechnik der Fachhochschule Eberswalde tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Tag der Veröffentlichung: Prof. Dr. F.-W. Bröker Dekan Anlagen 1. Zeugnis der Diplom-Vorprüfung (Muster) 2. Zeugnis der Diplomprüfung (Muster) 3. Diplom-Urkunde (Muster)
11 Anlage 1: Zeugnis der Diplom-Vorprüfung F a c h h o c h s c h u l e E b e r s w a l d e Fachbereich Holztechnik Frau/Herr Vorname Name geboren am Datum hat die Diplom Vorprüfung im Studiengang Holztechnik mit dem Prädikat... (... ) bestanden. Im Einzelnen wurden folgende Leistungen erreicht: Modul Note Prädikat Credits Mathematik I 3,1 befriedigend 4 Mathematik II 3,1 befriedigend 4 EDV 1,7 gut 4 Maschinenkunde I 3,1 befriedigend 4 Maschinenkunde II 3,1 befriedigend 4 CAD 3,1 befriedigend 4 Werkstoffkunde Metalle 3,1 befriedigend 2 Werkstoffkunde Nichtmetalle 1,0 sehr gut 2 Chemie 3,1 befriedigend 8 Holzphysik 3,1 befriedigend 4 Holzchemie 3,1 befriedigend 4 Technische Physik I 3,1 befriedigend 4 Technische Physik II 3,1 befriedigend 4 Physikalisches Praktikum mit Erfolg 2
12 Anlage 1: Zeugnis der Diplom-Vorprüfung Modul Note Prädikat Credits Technische Mechanik I 3,1 befriedigend 2 Technische Mechanik II 3,1 befriedigend 4 Elektrotechnik 3,1 befriedigend 4 Holzbiologie Grundlagen I 3,1 befriedigend 4 Holzbiologie Grundlagen II 3,1 befriedigend 2 Fertigungstechnik (HBM) 3,1 befriedigend 4 Fertigungstechnik (Holzwerkstoffe) 3,1 befriedigend 2 Einführung in die BWL 3,1 befriedigend 2 Rechnungswesen 3,1 befriedigend 4 Forstliche Grundlagen 3,1 befriedigend 2 Einführung Holzverwendung 3,1 befriedigend 2 Fachenglisch 3,1 befriedigend 4 Eberswalde, Der Dekan Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Bewertung: Credits: 1,0 1,5 = sehr gut; 1,6-2,5 = gut; 2,6 3,5 = befriedigend; 3,6-4,0 = ausreichend; ab 4,1 = nicht ausreichend gemäß European Credit Transfer System (ECTS)
13 Anlage 2: Zeugnis der Diplomprüfung F a c h h o c h s c h u l e E b e r s w a l d e Fachbereich Holztechnik Herr/Frau Vorname Name geboren am Geburtsdatum in Geburtsort hat die Diplom-Prüfung im Studiengang Holztechnik mit dem Prädikat... (... ) bestanden. Im Einzelnen wurden folgende Leistungen erreicht: Pflichtfächer Modul Note Prädikat Credits BWL Finanzierung und 1,3 Sehr gut 6 Investitionen Personal- und 2,0 gut 6 Unternehmensführung Produktmanagement 1,7 gut 6 Wahlpflichtfächer Modul Note Prädikat Credits Kreislauf-/Abfallwirtschaft Sägewerkstechnik Möbelbau/ Konstruktion und Technologie Spezielle Holzbiologie Proseminar Holztechnik Qualitätsmanagement
14 Anlage 2: Zeugnis der Diplomprüfung Modul Note Prädikat Credits Integrierter Holzschutz Vollholzverarbeitung Möbelbau I Möbelbau II Möbelbau III Automatisierungstechnik Fertigungsplanung Fabrikplanung Holztrocknung Holzwerkstoffe I Holzwerkstoffe II Arbeitswissenschaft Experimentell-analytisches Arbeiten/ Statistik Forstnutzung Wirtschaftsrecht Marketing Wirtschaftsenglisch Praktisches Studiensemester Thema des Projektes: Thema der Diplomarbeit: Bewertung der Diplomarbeit: Der Dekan Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Bewertung: Credits: 1,0 1,5 = sehr gut; 1,6-2,5 = gut; 2,6 3,5 = befriedigend; 3,6-4,0 = ausreichend; ab 4,1 = nicht ausreichend gemäß European Credit Transfer System (ECTS)
15 Anlage 3: Diplomurkunde F a c h h o c h s c h u l e E b e r s w a l d e Fachbereich Holztechnik Nach erfolgreich absolvierter Diplom-Prüfung im Studiengang Holztechnik wird Herrn/Frau «Vorname» «Name», geboren am «Geburtsdatum» in «Geburtsort», der Hochschulgrad Diplom-Ingenieur (FH) für Holztechnik verliehen. Eberswalde, Der Dekan Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
Studien- und Prüfungsordnung. Gliederung. 23 Allgemeine Bestimmungen. 24 Organisation des Studiums. 25 Lelstungsnachweise
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