Wenn die AG in Schieflage gerät

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1 Wenn die AG in Schieflage gerät Pascal Zysset MLaw, Rechtsanwalt Michael Daphinoff Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt

2 Einführung 2

3 Agenda Einführung Teil I: Unternehmersicht Sanierung Teil II: Gläubigersicht Gläubiger im Konkursverfahren Fragen 3

4 Teil I: Unternehmersicht «Die Schieflage was ist zu tun?»

5 Beispielsachverhalt Criticus AG VRP Rolf Ratlos (Nichtaktionär) 5

6 Beispielsachverhalt Criticus AG?? 6

7 7

8 Sanierung (1/11) 1. Überblick Sanierungstatbestände (1) Kapitalverlust (2) Überschuldung Sanierungsmassnahmen (A) Einberufung GV (B) Zwischenbilanz (C) Revisionsprüfung (D) Aufwertung (E) Kapitalerhöhung/Kapitalherabsetzung (F) Bilanzdeponierung 8

9 Sanierung (2/11) 2. Sanierungstatbestände Kapitalverlust: Bilanzverlust ½ Eigenkapital Überschuldung: Bilanzverlust > Eigenkapital 9

10 Sanierung (3/11) 3. Sanierungsregime (1/2) Sanierungstatbestände (1) Kapitalverlust (2) Überschuldung Sanierungsmassnahmen (A) Einberufung GV (B) Zwischenbilanz (C) Revisionsprüfung (D) Aufwertung (E) Kapitalerhöhung/Kapitalherabsetzung (F) Bilanzdeponierung 10

11 Sanierung (4/11) 3. Sanierungsregime (2/2) Sanierungstatbestände (1) Kapitalverlust (2) Überschuldung Sanierungsmassnahmen (A) Einberufung GV (B) Zwischenbilanz (C) Revisionsprüfung (D) Aufwertung (E) Kapitalerhöhung/Kapitalherabsetzung (F) Bilanzdeponierung 11

12 Sanierung (5/11) 4. Sanierungsmassnahmen (1/7) (A) Einberufung GV 12

13 Sanierung (6/11) 4. Sanierungsmassnahmen (2/7) (B) Zwischenbilanz 13

14 Sanierung (7/11) 4. Sanierungsmassnahmen (3/7) (C) Revisionsprüfung 14

15 Sanierung (8/11) 4. Sanierungsmassnahmen (4/7) (D) Aufwertung 15

16 Sanierung (9/11) 4. Sanierungsmassnahmen (5/7) (E) Kapitalerhöhung 16

17 Sanierung (10/11) 4. Sanierungsmassnahmen (6/7) (E) Kapitalherabsetzung 17

18 18

19 19

20 Sanierung (11/11) 4. Sanierungsmassnahmen (7/7) (F) Bilanzdeponierung 20

21 Beispielsachverhalt Frage 1: Kurz vor Konkursanmeldung bittet Frank Freund, ein langjähriger Geschäftspartner von VRP Rolf Ratlos, um Zahlung seiner ausstehenden Schuld von CHF Criticus AG CHF ? VRP Rolf Ratlos Frank Freund 21

22 Beispielsachverhalt Frage 2: Der Konkurs ist angemeldet, aber noch nicht eröffnet. Familienvater und Angestellter Leno Lieb gelangt an VRP Rolf Ratlos mit der Bitte, ihm den Lohn auszuzahlen, da er eine Familie ernähren muss. Wie muss Ratlos vorgehen? Criticus AG Lohn? VRP Rolf Ratlos Leno Lieb Lina Lieb Leonita 22

23 Teil II: Gläubigersicht «Konkurs was nun?»

24 Gläubiger im Konkursverfahren Konkurs: Bedeutung und Folgen Anzeichen für einen drohenden Konkurs Gläubigerfragen Gläubigerengagement Alternativen zum Konkurs 24

25 Gläubiger im Konkursverfahren Bedeutung und Folgen (1/3) Unternehmen kann seine Schulden nicht mehr zurückbezahlen: Verwaltungsrat ruft Richter an; Gläubiger leiten Betreibungsverfahren ein. Finanzielle Folgen für die Gesellschaft Firmenleitung verliert das Recht, Geschäfte zu machen und über die verfügbaren Aktiven zu befinden. Das Vermögen der Gesellschaft ("Konkursmasse ) wird verwertet und der erzielte Erlös wird dafür verwendet, die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. 25

26 Gläubiger im Konkursverfahren Bedeutung und Folgen (2/3) Fälligkeit der Forderungen Alle Forderungen gegenüber dem Konkursiten werden fällig (SchKG Art. 208), unabhängig davon, ob noch Zahlungsfristen laufen. Zinsenlauf Mit der Konkurseröffnung stoppt gemäss SchKG Art. 209 gegenüber dem Konkursiten der Zinsenlauf grundsätzlich aller Forderungen. 26

27 Gläubiger im Konkursverfahren Bedeutung und Folgen (3/3) Sind die Gesellschafter persönlich pfändbare Schuldner? Je nach Rechtsform verschieden. Juristische Personen (z.b. AG oder GmbH) = Schulden ausschliesslich dem Unternehmen zugeschrieben. Einzelfirma = die Unternehmenden müssen während des Konkursverfahrens und sogar nach dessen Abschluss selbst für die Schulden aufkommen. Bei einer Einzelfirma stellt das Privatvermögen des Unternehmers im Falle eines Konkurses die pfändbare Masse dar. Dazu gehören sowohl Ersparnisse als auch Immobilien und Wertpapiere. Kollektivgesellschaft = die Verpflichtungen der Gesellschaft werden solidarisch und in Bezug auf alle Vermögenswerte unter den Gesellschaftern aufgeteilt. 27

28 Gläubiger im Konkursverfahren Konkurs: Bedeutung und Folgen Anzeichen für einen drohenden Konkurs Gläubigerfragen Gläubigerengagement Alternativen zum Konkurs 28

29 Gläubiger im Konkursverfahren Anzeichen für einen drohenden Konkurs Organisationsmangel (Handelsregisterauszug prüfen) Unvermittelte Sitzänderung mit Domizil bei einem Treuhänder Ausbleibende Kommunikation Frage nach Zahlungsaufschub oder Ratenzahlungen Gesuch um Gewährung eines Darlehens 29

30 Gläubiger im Konkursverfahren Konkurs: Bedeutung und Folgen Anzeichen für einen drohenden Konkurs Gläubigerfragen Gläubigerengagement Alternativen zum Konkurs 30

31 Gläubiger im Konkursverfahren Gläubigerfragen Konkursverzeichnis Es gibt kein offizielles kantonales oder gesamtschweizerisches Verzeichnis der hängigen oder abgeschlossenen Konkursverfahren. Informationsquellen: Schweizerisches Handelsamtsblatt ( Kantonales Amtsblatt (bspw. Lokales Publikationsorgan am Sitz des Schuldners Wo erhalte ich Auskunft? Verbindliche Auskunft darüber, ob ein Konkursverfahren eröffnet worden ist, erhalten Sie beim Betreibungsamt am Wohnort des Schuldners ( oder, falls die Konkursitin eine juristische Person ist, beim Handelsregisteramt ( Das Betreibungsamt gibt auch Auskunft über die Anzahl der allenfalls anhängigen Betreibungen. 31

32 Gläubiger im Konkursverfahren Konkurs: Bedeutung und Folgen Anzeichen für einen drohenden Konkurs Gläubigerfragen Gläubigerengagement Alternativen zum Konkurs 32

33 Gläubiger im Konkursverfahren Gläubigerengagement (1/10) Wie kann ein Gläubiger aktiv am Konkurs teilnehmen? Wichtigste Handlung: Eingabe der Forderung in den Konkurs. Diverse Verfahrensschritte erfordern ein Engagement des Gläubigers: Kostenvorschuss Kaufsofferten Klagen / Beschwerden Zirkularbeschlüsse Gläubigerversammlungen Straf- oder Zivilklagen Es braucht die Mithilfe des Gläubigers! 33

34 Gläubiger im Konkursverfahren Gläubigerengagement (2/10) Kostenvorschuss Wann wird ein Konkursverfahren durchgeführt? Genügend eigene Aktiven, um die Verfahrenskosten zu bezahlen. Der Staat finanziert keine Konkursverfahren. Reichen die Aktiven nicht aus, so droht die Einstellung. Gläubiger können Einstellung abwenden, wenn sie sich zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichten und einen Vorschuss leisten. 34

35 Gläubiger im Konkursverfahren Gläubigerengagement (3/10) Kaufofferten Wie wird das Massagut verwertet? Verwertbare Aktiven werden durch die Konkursverwaltung realisiert. Es kommt zur Verwertung: Versteigerung Freihandverkauf Was können Sie als Gläubiger zur Verwertung beitragen? Aktivieren Sie Ihr Netzwerk: Vermitteln Sie der Konkursverwaltung Kontakte in der fraglichen Branche oder Interessenten. Ihre Mithilfe führt u.u. zu einem besseren Verkaufsergebnis. Pauschallösung finden (bestenfalls einen Betriebsfortführer finden). 35

36 Gläubiger im Konkursverfahren Gläubigerengagement (4/10) Klagen Kollokationsklage Auslösendes Moment: Auflage des Kollokationsplanes durch Publikation Frist: innert 20 Tagen Zuständigkeit: Bezirksgericht am Konkursort Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzgüter Auslösendes Moment: Auflage des Inventares (Publikation) bzw. 1. Gläubigerversammlung Frist: innert 10 Tagen Zuständigkeit: Bezirksgericht am Konkursort (Aufsichtsbehörde) Beschwerde gegen Beschlüsse der Gläubigerversammlung Auslösendes Moment: Abschluss der Versammlung Frist: innert 5 bzw. 10 Tagen Zuständigkeit: Bezirksgericht am Konkursort (Aufsichtsbehörde) Allgemeine Beschwerde gegen Verfügungen, Entscheidungen und Handlungen der Konkursverwaltung Auslösendes Moment: Verfügung der Konkursverwaltung Frist: innert 10 Tagen Zuständigkeit: Bezirksgericht am Konkursort (Aufsichtsbehörde) 36

37 Gläubiger im Konkursverfahren Gläubigerengagement (5/10) Gläubigerversammlung Gläubigerversammlungen (im ordentlichen Konkursverfahren) dienen der Information und Beschlussfassung. Mit Ihrer Teilnahme an einer Gläubigerversammlung können Sie als Gläubiger den Konkurs aktiv mitgestalten. Die Gläubigerversammlung ist die wichtigste Form der Mitwirkung. Sie entscheidet insbesondere über dringliche Fragen wie: die Fortsetzung des Geschäftsbetriebes die Vornahmen von freihändigen Verkäufen die Einsetzung einer ausseramtlichen Konkursverwaltung die Wahl eines Gläubigerausschusses die Fortführung von hängigen Zivilprozessen die Abschreibung von nicht einbringbaren Aktiven die Genehmigung von Verrechnungen seitens der Gläubiger die Anerkennung von Eigentumsansprachen 37

38 Gläubiger im Konkursverfahren Gläubigerengagement (6/10) Zirkularbeschlüsse Im summarischen Verfahren finden Entscheide über Anträge der Konkursverwaltung stets auf dem Zirkularweg statt. Was sind Zirkularbeschlüsse? Im Zirkular werden Ihnen als Gläubiger alle Anträge unterbreitet und Ihnen die Möglichkeit gegeben, diesen innert der gesetzten Frist zuzustimmen oder sie abzulehnen. Können Gläubiger Aktiven selbst eintreiben? Werden in diesem Zusammenhang Aktiven abgeschrieben bzw. auf deren Eintreibung verzichtet, so hat jeder Gläubiger innert der gesetzten Frist die Möglichkeit, sich diesen Anspruch zur eigenen Geltendmachung abtreten zu lassen (SchKG Art. 260). Können Gläubiger Kaufofferten einreichen? Auf dem Zirkularweg können Gläubigern auch Anfragen betreffend höhere Angebote bei Freihandverkäufen unterbreitet werden (SchKG Art. 256). 38

39 Gläubiger im Konkursverfahren Gläubigerengagement (7/10) Strafanzeige oder Zivilklagen Strafanzeige durch Konkursverwaltung oder Gläubiger Die Konkursverwaltung ist verpflichtet, beim Erkennen von Straftatbeständen Anzeige zu erheben. Gläubiger kennen aus der Geschäftsbeziehung Anhaltspunkte, die eine Anzeige rechtfertigen. Straftatbestände sind im StGB und im SchKG zu finden. Organe können zur Verantwortung gezogen werden Es gibt auch die Möglichkeit, mit einer Zivilklage vorzugehen: Insbesondere mit Verantwortlichkeitsklagen gegen Organe oder Gründer einer Gesellschaft. Soweit die Konkursverwaltung die Ansprüche nicht selbst verfolgen kann (zu wenig Aktiven für Prozessführung), offeriert sie die Abtretung der Ansprüche an die Gläubiger. 39

40 Gläubiger im Konkursverfahren Gläubigerengagement (8/10) Im Prozess liegende Forderungen Verfahrenseinstellung von Passivprozessen nach SchKG 207, mit Ausnahme dringlicher Fälle Ziele : Vermeidung des Neubeginns eines bereits teilweise durchgeführten Prozesses Anwendung auf rechtshängige Klagen Vormerkung der Forderung im Kollokationsplan pro memoria Entscheid der Gläubiger anlässlich der 2. Gläubigerversammlung, ob der Prozess fortgeführt werden soll oder nicht: Fortführungsverzicht der Gläubigergesamtheit -> Gelegenheit zur Stellung von Abtretungsbegehren durch einzelne Gläubiger nach SchKG 260 zur Selbstverfolgung Keine Abtretungsbegehren: -> Definitive Kollokation zum eingeklagten Betrag -> Keine Anfechtungsmöglichkeit für konkurrierende Gläubiger Fortführungsentscheid der Gläubigergesamtheit: Kollokation je nach Prozessausgang; Keine Anfechtungsmöglichkeit mehr durch Kollokationsklage Alternative: Vergleich 40

41 Gläubiger im Konkursverfahren Gläubigerengagement (9/10) Betriebsfortführung Kann der gesamte Betrieb in eine Auffanggesellschaft eingebracht werden? Kauf sämtlicher Aktiven der Gesellschaft aus der Konkursmasse für eine Betriebsfortführung. Gemäss OR Art. 333 gehen bei der Übertragung eines Betriebes oder Betriebsteiles die betreffenden Arbeitsverhältnisse grundsätzlich mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über. Wird eine Betriebsfortführung ins Auge gefasst, sollte rechtzeitig mit der Konkursverwaltung Kontakt aufgenommen werden. 41

42 Gläubiger im Konkursverfahren Gläubigerengagement (10/10) Retentionsrecht Vermieter können das Retentionsrecht (OR Art. 268) bei Geschäftsräumlichkeiten für Mietzinse (inkl. Nebenkosten, Betreibungs- und Retentionskosten) geltend machen. Die verfallene Forderung, d.h. die Ausstände per Konkurseröffnung, können vollständig im Konkurs zur Kollokation angemeldet werden. Zugelassen sind auch Forderungen für den Zeitraum nach der Konkurseröffnung grundsätzlich bis zum nächsten möglichen (vertraglichen oder gesetzlichen) Kündigungstermin bzw. bis zum Ende der festen Vertragsdauer (Art. 211a Abs. 1 SchKG). 42

43 Gläubiger im Konkursverfahren Konkurs: Bedeutung und Folgen Anzeichen für einen drohenden Konkurs Gläubigerfragen Gläubigerengagement Alternativen zum Konkurs 43

44 Gläubiger im Konkursverfahren Alternativen zum Konkurs? (1/3) Alternativen zum Konkurs Nicht immer ist der Konkurs der richtige Weg um seine Geldsorgen zu bereinigen. Alternativen zu prüfen! Nachlassverträge / private Schuldensanierung Anstelle eines Konkurses besteht auch die Möglichkeit eines Nachlassvertrages bzw. bei Privatpersonen einer privaten Schuldensanierung mit Hilfe des Gerichtes nach den Bestimmungen des SchKG. 44

45 Gläubiger im Konkursverfahren Alternativen zum Konkurs? (2/3) Nachlassstundung Selbstsanierung des Schuldners unter dem Schutz der Stundung Nachlassvertrag Vollzug des richterlich bestätigten Nachlassvertrags Einvernehmliche private Schuldenbereinigung 45

46 Gläubiger im Konkursverfahren Alternativen zum Konkurs? (3/3) Aussergerichtlicher Nachlassvertrag Gerichtlicher Nachlassvertrag Ordentlicher Nachlassvertrag Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung Nachlassvertrag im Konkurs 46

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