Leitfaden. Anmeldung, Installation und Betrieb von Fixed Radio Terminals (FRT) Projektorganisation Digitalfunk BOS Brandenburg

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1 Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg Leitfaden Anmeldung, Installation und Betrieb von Fixed Radio Terminals (FRT) Projektorganisation Digitalfunk BOS Brandenburg Stand: Version:

2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen zu den FRT Was ist ein Fixed Radio Terminal? Technische Lösung für die nichtpolizeiliche BOS Rechtliche Rahmenbedingung Anmeldeverfahren Vorgaben für die Installation der FRT und der zugehörigen Antennen Allgemeine Erläuterungen zu den Vorgaben Vorgaben Vorgaben für den Betrieb der FRT _Leitfaden-FRT doc Seite 2 von 6

3 1 Vorbemerkungen zu den FRT 1.1 Was ist ein Fixed Radio Terminal? Fixed Radio Terminals (FRT) sind Digitalfunkgeräte, die ausschließlich für eine ortsfeste Verwendung vorgesehen sind. Sie bestehen im Wesentlichen aus den baugleichen Komponenten wie Fahrzeugfunkanlagen (sog. Mobile Radio Terminals MRT), verfügen darüber hinaus jedoch über eine 12-VDC- und 230-VAC-Spannungsversorgung sowie eine fest installierte Antenne. 1.2 Technische Lösung für die nichtpolizeiliche BOS Für die kommunalen BOS wurden im Rahmen der Ausschreibungsvorbereitung mit den kommunalen Vertretern (Expertenkommission) Kriterien für das FRT als ein kompaktes Digitalfunkgerät in einer Auftischvariante festgelegt Das nun aus dem Rahmenvertrag abzurufende Gerät hat die volle geforderte Funktionalität in einer kompakten Bauform. Das Bediendisplay ist um ca. 30 Grad nach oben geneigt und somit den örtlichen Bedingungen anzupassen. Auf das Gesamtsystem gibt es eine 5-jährige Herstellergarantie. 1.3 Rechtliche Rahmenbedingung Alle ortsfesten Funkanlagen müssen zertifiziert und vor Inbetriebnahme angemeldet und freigegeben sein. Der Betrieb von nicht freigegebener ortsfester Funktechnik ist nach Telekommunikationsgesetz (TKG) vom in der Fassung vom unzulässig. Die rechtliche Würdigung bei Zuwiderhandlungen ist im TKG ersichtlich. Es wird hier insbesondere auf Teil 5, 52-77e i. V. mit Teil 10, verwiesen. Darüber hinaus muss durch die Autorisierte Stelle Brandenburg der Betrieb mit systemtechnischen Mitteln unterbunden werden. 2 Anmeldeverfahren Alle ortsfesten Funkanlagen (Fixed Radio Terminal FRT) müssen vor Inbetriebnahme über die Autorisierten Stelle (AS) des Landes Brandenburg angemeldet und durch sie freigegeben werden. Der Betrieb von nicht durch die AS freigegebenen FRT ist unzulässig und wird durch die AS mit systemtechnischen Mitteln unterbunden. Für eine Freigabe der FRT ist die Einhaltung der nachstehend aufgeführten Punkte zu beachten: Es dürfen nur Funkgeräte verbaut werden, die aus dem Rahmenvertrag als FRT abrufbar sind. Der Betrieb anderer Funkgeräte (z.b. MRT) zum Einsatzzweck als FRT ist untersagt und wird ggf. durch die AS unterbunden (Ausschluss aus dem Digitalfunknetz). Eine Überprüfung erfolgt anhand der eingereichten Planung und durch stichprobenartige Vorort-Überprüfungen durch die LSTE. Vor Bauausführung ist eine Planung einzureichen, die von der AS geprüft und freigegeben wird. Diese hat folgende Punkte zu beinhalten: o Angabe aller verwendeten Komponenten (Hersteller, Typ), wie z.b. Antenne, Antennenkabel, Koppler etc. o Zeichnung/Bild, aus der der vorgesehene Installationsort der Antenne am Gebäude hervorgeht o Systemskizze/Blockschaltbild mit allen zusammengeschalteten Komponenten, möglichst mit Kabellängen _Leitfaden-FRT doc Seite 3 von 6

4 Zur Anmeldung der FRT ist die Excel-Vorlage FRT-Standorte_V1.17.xls (oder Nachfolgedokument) zu verwenden. Hierbei sind folgende Angaben vom Errichter erforderlich: o Standortdaten in Form von Geokoordinaten im Geodätischen Datum WGS 84, Koordinatensystem Grad, Minute, Sekunde und o Antennen- und Gerätedaten Die entsprechenden Felder unter Standortdaten und Antennen- und Gerätedaten sind auszufüllen. Hinweise und Hilfen sind in der Ausfüllanleitung zum Anmeldeformular (Anlage Ausfüllanleitung_FRT- Standorte_V_1.16.pdf) ersichtlich. Übersendung der Planung und der ausgefüllten Excel-Tabelle an die Autorisierte Stelle ( asbb@digitalfunk.brandenburg.de). Ansprechpartner sowie alle Formulare und Hinweisblätter werden in der jeweils gültigen Version auf der Internetseite bereitgestellt. Die Autorisierte Stelle steht bei Rückfragen zum Anmeldeverfahren und zur Planung zur Verfügung. Eine frühzeitige Einbeziehung (bei Bedarf schon während der Planung) wird empfohlen. Hinweis: Die Dauer vom Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung der FRT bei der Autorisierten Stelle bis zur Freigabe durch die Autorisierte Stelle kann bis zu vier Monate betragen. 3 Vorgaben für die Installation der FRT und der zugehörigen Antennen 3.1 Allgemeine Erläuterungen zu den Vorgaben FRT verhalten sich betrieblich wie alle anderen Digitalfunkgeräte im Netz. Sie buchen sich automatisch in die Basisstation mit den besten Empfangsbedingungen ein. Bei der Planung des Netzes wurden Antennenhöhen für Digitalfunkgeräte von 1,50 m berücksichtigt. Daher ist auch für FRT eine Antennenhöhe von 1,50 m über Grund zur Gewährleistung des Betriebes ausreichend. Für die praktische Umsetzung ist daher zu beachten, dass die Antennen in Anwendung der Funkrichtlinie BOS nach dem Grundsatz so niedrig wie möglich, aber so hoch wie nötig angebracht werden. Exponierte Standorte verbessern nicht die Empfangs- und Sendequalität der Funkanlage im Netzbetrieb und sind aus diesem Grund nicht zulässig. Im ungünstigen Fall wird das Gegenteil bewirkt und der Netzbetrieb massiv gestört. Bei Verbau mehrerer FRT an einem Ort ist eine ausreichende funktechnische Entkopplung zu berücksichtigen. Neben einer Ressourcenüberlastung in der jeweiligen Basisstation kann es auch zur Verschlechterung des Empfangsverhaltens der FRT und/oder der Basisstation kommen, in der das FRT eingebucht ist. Erreicht die Funkanlage noch weitere Basisstationen mit gleicher Frequenz, kann es ebenfalls zu Störungen (sog. Uplink- Interferenzen) kommen. 3.2 Vorgaben Zur Vermeidung von funktechnischen Störungen der FRT untereinander und der Basisstationen des Digitalfunknetzes sind nachfolgende Vorgaben bei der Installation einzuhalten: Grundsätzlich keine Verwendung von Gewinn-Antennen (zulässig sind Rundstrahlantennen mit einem Gewinn von bis zu 2 dbi) Keine Verwendung von (Antennen-)Verstärkern _Leitfaden-FRT doc Seite 4 von 6

5 Installation der FRT-Antennen so niedrig, wie für einen sicheren Betrieb notwendig, grundsätzlich unterhalb der Dachkante (Ausnahmen, die ggf. durch bauliche Rahmenbedingungen notwendig werden, sind im Vorfeld mit der AS abzustimmen) Verwendung von geeigneten Koppelnetzwerken zur Zusammenschaltung mehrerer FRT auf eine Antenne (erforderliche Entkopplung: 60 db) Empfangspegel aller Basisstationen im FRT sollten -85 dbm nicht überschreiten (Überprüfung im Engineering Mode des FRT). Die Installation der FRT, der Antennen und der sonstigen, zum ordnungsgemäßen Betrieb des FRT erforderlichen Materialien hat nach den Anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Antennenträger und Ausleger als gemeinsame Paarung müssen zur Vermeidung elektrochemischer Korrosion aus dem gleichen Material bestehen Abbildung 1 zeigt die richtige Anbringung der Antennen exemplarisch. Abbildung 1: Antenneninstallationen Die bautechnische Installation der FRT inkl. Stromanbindung, die Planung der Antennenanlage, die Anschaffung sowie Anbringung der Antennen erfolgt in Verantwortung und auf Kosten der Kommunen. Die Autorisierte Stelle des Landes Brandenburg ist Adressat der Anmeldung dieser Funkanlagen und prüft die korrekte Installation. Die Autorisierte Stelle wird nur solche Anmeldungen entgegen nehmen und an die BDBOS weiterleiten, bei denen für den Betrieb als FRT im Rahmenvertrag vorgesehene Digitalfunkgeräte verbaut und die o.g. Vorgaben eingehalten worden sind. Sollten einzelne der oben genannten Vorgaben nicht eingehalten werden können, so ist die Autorisierte Stelle mit Begründung hierüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall erfolgt eine gemeinsame Abstimmung der in Frage kommenden Installationsalternativen _Leitfaden-FRT doc Seite 5 von 6

6 4 Vorgaben für den Betrieb der FRT Zur Vermeidung von durch das FRT verursachte Ressourcenüberlastungen im Digitalfunknetz, sind nachfolgende Vorgaben beim Betrieb des FRT einzuhalten: Der Standort des FRT befindet sich innerhalb des Aktivitätsbereiches bzw. Gruppenrufgebietes der besprochenen und mitgehörten Gruppen-(Mitglieder) Es werden keine weiteren Gruppen aus anderen Gruppenrufgebieten durch das FRT mitgehört Sprache kann in angemessenem Umfang genutzt werden (Beschränkung der mitgehörten Gruppen auf ein sinnvolles Maß). Es wird kein Hintergrundgruppenscanning eingesetzt. Statusnachrichten können in angemessenem Umfang versandt werden (d.h. kein Massenversand). Der Dienst Notruf mit einmaliger Positionsübermittlung kann genutzt werden. Die Nutzung weiterer Dienste ist grundsätzlich untersagt, um eine negative Beeinträchtigung des Digitalfunks BOS für alle Nutzer zu vermeiden. Anlassbezogene Maßnahmen, wie z.b. Statusauswertung bei Großveranstaltungen/ Sonderlagen, sind mit der AS BB abzustimmen _Leitfaden-FRT doc Seite 6 von 6

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