Merkblatt für die Gemeinden Tirols
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- Luisa Pfaff
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1 Merkblatt für Gemeinden Tirols 90. Jahrgang / Februar 2017 HERAUSGEGEBEN VOM AMT DER TIROLER LANDESREGIERUNG, ABTEILUNG GEMEINDEN I N H A LT 6. Richtlinien für Bedarfszuweisungen zum Gebührenhaushalt Kanal 8. Abgabenertragsanteile Gemeinden Februar Verlautbarung v. Gemeinatsbeschlüssen 9. nach dem Tir. Raumordnungsgesetz 2016 Abgabenertragsanteile Gemeinden Jänner bis Februar 2017 im Internet seit 1. Oktober 2016 Verbraucherpreisindex für Dezember 2016 (vorläufiges Ergebnis) 6. Richtlinien für Bedarfszuweisungen zum Gebührenhaushalt Kanal Für das Jahr 2017 ist unter dem Verwendungszweck (Rechnungsabgang im ordentlichen Haushalt im Abschnitt Bedarfszuweisungen Kanal 851). Als zumutbare einmalige Gebühren gelten (Haushaltsjahr 2016) wieum ein Betrag von drei unter Punkt 1 genannten Gebührensätze. Als zumutbare Millionen Euro vorgesehen. laufende Gebühr gilt ein Tarif von EUR 2,18 inkl. zum Gebührenhaushalt Umsatzsteuer je m³ Wasserbezug über Wasserzähler. Die Bedarfszuweisungen werden unter folgenden Voraussetzungen gewährt: Liegt laufende Gebühr unter zumutbaren aber noch mintens bei angemessenen Gebühr, so erfolgt eine Kürzung anzurechnenden Haushaltsabganges. 1. Die Gemeinde hat angemessene einmalige und laufende Gebühren vorzuschreiben. 3. Maßgeblich sind Gebührensätze Jahres In gewährt, Kanalgebührenbelastung auch nur für sem Jahr waren EUR 5,45 inkl. Umsatzsteuer je m³ einen einzelnen Gebührenpflichtigen im Ergebnis auf Baumasse bzw. EUR 16,35 inkl. Umsatzsteuer je m² weniger als angemessenen Gebühren verminn, so Bruttogeschossfläche an einmaligen bzw. bis zum ersten ist Ablesezeitpunkt Gebührenhaushalt Kanal nicht möglich. im Jahr 2016 EUR 2,115 inkl. Werden verlorene Gewährung Zuschüsse einer (Förungen) Bedarfszuweisung zum Umsatzsteuer je m³ Wasserbezug über Wasserzähler und ab dem ersten Ablesezeitpunkt EUR 2,130 inkl. 4. Eine weitere Voraussetzung ist fristgerechte Umsatzsteuer je m³ Wasserbezug über Wasserzähler an Beschlussfassung laufenden spätestens 31. März 2017 ( 108 Abs. 1 TGO). Gebühren vorzuschreiben. (Siehe auch Merkblatt für Gemeinden Tirols, November 2015). Als Nachweis ist Jahresrechnung 2016 Nieschrift bis Gemeinatssitzung beim Bedarfszuweisungsantrag im 2. Die Gemeinde war im Haushaltsjahr 2016 nicht in Reiter Mitteilungen anzuschließen. Lage, den Gebührenhaushalt Kanal durch zumutbare einmalige und laufende Gebühren auszugleichen 5. Nach Vorliegen auf Status BH o
2 2 Gemeindeabteilung weitergeleiteten Gemeindehaushaltsdatenträgers Anträge mit endgültigen (GHD) kann Filterauswahl unter in Regel im Zuge 2. Ausschüttung Bedarfszuweisungen ausbezahlt. Vorgangstyp Gebührenhaushalt Kanal und nach Betätigung Die Bedarfszuweisungsmittel sollen jenen Gemeinden Schaltfläche Suchen Antrag Gebührenhaushalt zugutekommen, trotz zumutbarer Gebühren unter Kanal Zugrundelegung 2017 ausgewählt werden. Grundsätze Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit nicht in Lage Im Reiter Kennzahlen sind sodann vorgegebenen sind, den Gebührenhaushalt Kanal auszugleichen. Kann Fel (Gebührensätze Gemeinde im Jahr 2016) zu mit dem vorgesehenen Betrag von EUR 3,0 Mio. nicht das befüllen. Im Reiter Mitteilungen sind Nieschrift Auslangen über Beschlussfassung Jahresrechnung 2016 Bedarfszuweisungen im Verhältnis Finanzkraft II samt Gemeinden gekürzt. Die Lanregierung behält sich Kundmachung sowie Nieschriften gefunden Gemeinates über Festsetzung im Jahr 2016 weiters gültigen Gebühren (einmalige und laufende Gebühren) Förbetrages vor. und aktuell anzuschließen. Bearbeitung gültige Wir Deckelung werden (Obergrenze) Kanalgebührenordnung erinnern Antrages eine werden, eingehend, ohne dass eine Aus den Erfahrungen letzten Jahre wird besons erwähnten darauf hingewiesen, dass unter Mitteilungen durch beizulegenden Unterlagen nicht möglich ist! Gemeinde bereitgestellten Unterlagen für Bearbeitung eines Antrages vollständig vorgelegt werden Der ausgefüllte Antrag ist bis spätestens Freitag, den 21. müssen (Nieschrift über Beschlussfassung April 2017, an Abteilung Gemeinden weiterzuleiten. Jahresrechnung samt Kundmachung, Nieschriften über Festsetzung Gebührensätze (Anschlussgebühr und Es wird wieum darauf hingewiesen, dass allfällige laufende Gebühr) für das Jahr 2016 sowie aktuell nachträgliche Korrekturen von Rechnungsabschluss gültige Kanalgebühren ordnung). Annfalls kann positionen bei Antragsstellung (Vergütungen zwischen Antrag nicht bearbeitet werden. Verwaltungszweigen, Personalaufwand etc.) im Haushaltsteil nicht mehr möglich sind und nur mehr dann Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer verspäteten anerkannt Beschlussfassung Jahresrechnung 2016 nach dem Jahresrechnung enthalten sind. Die Aufsichtsbehörde , bei Nichtvorhandensein eines korrekten, behält Positionen endgültigen und weitergeleiteten GHD Datenträgers (Stunden zum Stichtag , bei einem unvollständigen aufzeichnungen etc.) zur Prüfung vorlegen zu lassen. Antrag (insbesone bei Fehlen weiterer für werden, sich vor, zugrundeliegenden wenn sich se bereits sen Kalkulationen in Förungsabwicklung notwendiger Beilagen) o bei Die Abteilung Gemeinden prüft Anträge sodann verspäteter Antragstellung nach dem festgesetzten inhaltlich Termin und legt bis Ende Juni 2017 einen Verteilungsvorschlag vor. Eine zugesagte Förung wird ausnahmslos Bedarfszuweisung gewährt werden kann! keine
3 3 7. Verlautbarung von Gemeinatsbeschlüssen nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 im Internet seit 1. Oktober 2016 Seit 1. Oktober 2016 gilt das wieverlautbarte Tiroler Flächenwidmungsplanes und von Bebauungsplänen sowie Raumordnungsgesetz 2016 TROG 2016, LGBl. Nr. Auflage über Erlassung und Aufhebung von 101/2016. Auf Gemeindeebene sind dabei insbesone Bausperren folgende verfahrensrechtlichen Neuerungen zu beachten: bekanntzumachen ist. Um einer zeitgemäßen und kostensparenden Verwaltung Für jede Änung Örtlichen Raumordnungskonzeptes gerecht bzw. Flächenwidmungsplanes gilt eben Genanntes zu werden, entfällt seit Verpflichtung einer Verlautbarung Entwurfes, über Erlassung o Fortschreibung auf Internetseite Gemeinde sinngemäß. örtlichen Raumordnungskonzeptes sowie über Erlassung Gemeinden, keine Homepage besitzen, sind daher Flächenwidmungsplanes, in einem täglich lanweit verpflichtet, eine Homepage einzurichten und erscheinenden periodischen Druckwerk, für Gemeinden relevanten Änungen auf ser kundzutun. über Einwohner. Ohne eine entsprechende Kundmachung auf Homepage liegt ein erheblicher Verfahrensmangel vor, Seit gilt jedoch für alle Gemeinden Tirols, dass von Aufsichtsbehörde aufzugreifen ist. Auflage Entwurfs über Erlassung bzw. Fortschreibung Örtlichen Raumordnungskonzeptes, Auflage Entwurfs über Erlassung Mag. Gert Waizer Abteilung Bau und Raumordnungsrecht
4 4 8. Abgabenertragsanteile Gemeinden Februar 2017
5 9. Abgabenertragsanteile Gemeinden Jänner bis Februar
6 6 VERBRAUCHERPREISINDEX FÜR DEZEMBER 2016 (vorläufiges Ergebnis) November 2016 (endgültig) Dezember 2016 (vorläufig) 101,6 102,1 112,5 113,0 123,1 123,7 136,1 136,8 143,3 144,0 187,4 188,3 291,2 292,6 511,0 513,6 651,2 654,4 653,3 656,5 Index Verbraucherpreise 2015 Basis: Durchschnitt 2015 = 100 Index Verbraucherpreise 2010 Basis: Durchschnitt 2010 = 100 Index Verbraucherpreise 2005 Basis: Durchschnitt 2005 = 100 Index Verbraucherpreise 2000 Basis: Durchschnitt 2000 = 100 Index Verbraucherpreise 96 Basis: Durchschnitt 1996 = 100 Index Verbraucherpreise 86 Basis: Durchschnitt 1986 = 100 Index Verbraucherpreise 76 Basis: Durchschnitt 1976 = 100 Index Verbraucherpreise 66 Basis: Durchschnitt 1966 = 100 Index Verbraucherpreise I Basis: Durchschnitt 1958 = 100 Index Verbraucherpreise II Basis: Durchschnitt 1958 = 100 Der Index Verbraucherpreise 2015 (Basis: Jahresdurchschnitt 2015 = 100) für den Kalenmonat Dezember 2016 beträgt 102,1 (vorläufige Zahl) und ist somit gegenüber dem Stand für November 2016 um 0,5 % gestiegen (November 2016 gegenüber Oktober ,1 %). Gegenüber Dezember 2015 ergibt sich eine Steigerung um 1,4 % (November 2016/ ,3 %). MEDIENINHABER (VERLEGER): Amt Tiroler Lanregierung, Abteilung Gemeinden, 6010 Innsbruck, Tel. 0512/ Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Christine Salcher Offenlegung gemäß 5 Mengesetz: Meninhaber Land Tirol Erklärung über grundlegende Richtung: Information Gemeinden Druck: Eigendruck
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