PHILIPPS-UNIVERSITÄT MARBURG KOMMENTIERTES VORLESUNGSVERZEICHNIS

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "PHILIPPS-UNIVERSITÄT MARBURG KOMMENTIERTES VORLESUNGSVERZEICHNIS"

Transkript

1 PHILIPPS-UNIVERSITÄT MARBURG FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN KOMMENTIERTES VORLESUNGSVERZEICHNIS WINTERSEMESTER 2003 / 04

2 ANSCHRIFT Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Marburg Paketanschrift: Universitätsstraße 6 (Savignyhaus), Marburg Tel.: / Fax: / LAGE Die Einrichtungen des Fachbereichs Rechtswissenschaften befinden sich in der Universitätsstraße Nr. 6 (Savignyhaus) und Nr. 7 (Landgrafenhaus). Zentrales Verwaltungsgebäude ist das Savignyhaus. Die Lehrveranstaltungen finden vornehmlich im Landgrafenhaus statt. Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln Vom Hauptbahnhof mit den Buslinien 1, 3, 6, 7, C Richtung Stadtmitte, Haltestelle Gutenbergstraße Anreise mit dem Kfz. Über die B3, Ausfahrt Marburg Mitte (Richtung Stadtmitte) I MPRESSUM Herausgeber Der Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg Universitätsstraße 6 (Savignyhaus), Marburg Skript Emilia Tintelnot, Christoph Röhrig Text, Redaktion und Layout Christoph Röhrig (roehrig@staff.uni-marburg.de) Druck und Herstellung Nomos Verlagsgesellschaft mbh, Waldseestraße 3 5, Baden-Baden Redaktionsschluss 15. August 2003

3 Liebe Studierende! Für die Erstsemester beginnt mit dem Wintersemester 2003/04 ein neuer Lebensabschnitt, der für die meisten auch mit einem Wechsel des Wohnortes und einer zumindest zeitweisen Trennung vom bisherigen Wirkungskreis verbunden ist. Diese Umstellung wird zwar nicht selten zunächst als belastend empfunden, die damit einhergehende Horizonterweiterung erweist sich aber in der Regel sehr schnell als ausgesprochene Bereicherung. Sie haben sich für das Jurastudium an einer fast 500 Jahre alten und traditionsreichen Universität entschieden. Der Fachbereich Rechtswissenschaften begrüßt Sie herzlich und wünscht Ihnen für Ihr Studium viel Erfolg. Im Vergleich zur Schulausbildung wird von Ihnen im Studium mehr Eigeninitiative und Eigenverantwortung verlangt. Die Prüfungsfächer sind durch Gesetz festgelegt, und die Aufsichtsarbeiten im Examen werden landesweit einheitlich gestellt. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass durch die Teilnahme an den angebotenen Lehrveranstaltungen und das Selbststudium eine gute Grundlage für die Prüfungen geschaffen wird. Insoweit sind Sie von Anfang an gleichsam ein selbständiges Unternehmen, das über einen längeren Zeitraum investieren muss, um einen dauerhaften Erfolg zu erzielen. Der finanzielle Einsatz spielt allerdings nur eine ganz untergeordnete Rolle, gefragt sind vielmehr Interesse, Motivation und Ausdauer. Bei gewissenhafter Planung verbleibt selbstverständlich genügend Zeit, um sich in einer klassischen Universitätsstadt wie Marburg schönen Seiten des Studiums zu widmen. Allerdings sollten Sie den Vorlesungsbeginn um 9.00 Uhr c. t. nicht zu oft verschlafen: Die Konkurrenz schläft nicht! Die Berufsaussichten für angehende Juristen sind nach wie vor sowohl im Staatsdienst als auch in freier Wirtschaft und Praxis ausgezeichnet, sofern für die künftigen Arbeitgeber, Dienstherren oder Partner schon anhand der Examenszeugnisse und sonstigen Leistungen erkennbar ist, dass Sie Rechtsprobleme lösen können und nicht bei Ihrer Tätigkeit zusätzliche Problemfälle verursachen. Der Fachbereich hat im vergangen Studienjahr trotz reduzierter Mittelzuweisungen das Lehrangebot erweitert. Das zum Wintersemester 2002/03 an die Stelle der bisherigen Wiederholungs- und Vertiefungskurse getretene Examensrepetitorium hat sich bewährt und ermöglicht Ihnen eine privat repetitorfreie und damit kostengünstige Examensvorbereitung in Marburg. Die ebenfalls im vergangenen Wintersemester eingeführte Zusatzqualifikation im Pharmarecht bietet Ihnen den kostenfreien Erwerb von Rechtskenntnissen in einer weltweit an Bedeutung gewinnenden Sparte. Der Examensklausurenkurs wird mit Beginn dieses Semesters erneut ausgeweitet. Es werden nunmehr auch Klausuren von Praktikern angeboten und besprochen, die ebenso wie die Professoren des Fachbereichs für das Justizprüfungsamt Ihre schriftlichen Arbeiten korrigieren und Sie im Examen mündlich prüfen. In Bezug auf die räumliche Ausstattung bemüht sich der Fachbereich, einige Verbesserungen bereits zu Beginn dieses Semesters zu verwirklichen. Allen Studierenden wünschen wir viel Erfolg bei den Studien und auch sonst viel Spaß! Prof. Dr. Johannes Wertenbruch Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften

4 Die diesjährige SAVIGNY-VORLESUNG wird am Mittwoch, dem 29. Oktober 2003, Uhr c. t. in der Alten Aula der Philipps-Universität, Lahntor 3 stattfinden P ROF. DR. ULRICH H UBER Rheinische Friedrichs-Wilhelms-Universität Bonn spricht über Savigny und das sachenrechtliche Abstraktionsprinzip Friedrich Carl von Savigny ( ) hat wie kein anderer deutscher Jurist das Rechtsdenken in Mitteleuropa in den vergangenen zwei Jahrhunderten geprägt. Er studierte in Marburg und wurde hier promoviert. Seine Schrift Das Recht des Besitzes, die für die Folgezeit Maßstäbe für die rechtswissenschaftliche Forschung setzte, legte Savigny im Jahr 1803 vor. Daraufhin wurde er zum außerordentlichen Professor der Rechte ernannt. In Marburg entwickelte Savigny die Grundlagen seines Werkes. Zum Gedenken an diesen herausragenden Juristen veranstaltet seine Fakultät seit dem Jahr 1999 eine feierliche Vorlesung von hohem internationalen wissenschaftlichen Rang (Savigny-Vorlesung).

5 V Inhaltsverzeichnis A. Lehrveranstaltungen im Überblick 1 B. Lehrveranstaltungen mit Kommentierungen 7 I. Einführungsveranstaltungen 7 II. Vorlesungen Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Allg. Rechtslehre, Methodik, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie Bürgerliches Recht Handels-, Gesellschafts-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht Strafrecht Öffentliches Recht einschließlich Sozial- und Steuerrecht Verfahrensrecht 33 III. Übungen 36 IV. Seminare 46 V. Kolloquien, Wiederholungs- und Vertiefungskurse 55 VI. Examensrepetitorium Allgemeine Informationen Kurseinheit I : Wintersemester 2003 / a) Bürgerliches Recht 59 b) Strafrecht 61 c) Öffentliches Recht Überblick Repetitorium Wintersemester 2003/04 65 VII. Weitere Lehrveranstaltungen für Studierende der Rechtswissenschaft und anderer Studiengänge 66 VIII.Lehrveranstaltungen für Studierende der Wirtschaftswissenschaften 69 IX. Arbeitsgemeinschaften 71 X. Studio-Gruppen 72 XI. Zusatzqualifikation Pharmarecht Allgemeine Informationen 73

6 VI 2. Veranstaltungen im Wintersemester 2003 / C. Informationen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Wintersemester 2003 / I. Verlaufsplan Orientierungsveranstaltung 74 II. Einführungstage der Fachschaft 75 III. Erstsemester-Stundenplan 76 IV. Mentorierung 77 D. Informationen für Studierende des 2. Fachsemesters: Stundenplan 78 E. Ausbildungspläne und -vorschriften 79 I. Studienplan Studiengang Rechtswissenschaften ( Abschluss: erste juristische Staatsprüfung ) 79 II. Anlage 1 JAO 83 F. Reform der Juristenausbildung und Zwischenprüfung 86 I. Reform der Juristenausbildung 86 II. Zwischenprüfung Vorgaben des Landesgesetzgebers Zwischenprüfungsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften 87 a) Zwischenprüfungspflichtiger Personenkreis 87 b) Zwischenprüfungsausschuss / Zwischenprüfungsamt 88 c) Zwischenprüfungsleistungen 88 d) Zulassung und Rücktritt 88 e) Anfertigung der Prüfungsleistungen, Hilfsmittel 89 f) Anerkennung anderer Leistungsnachweise 89 G. Informationen des Justizprüfungsamtes 90 H. Informationen zum Austauschstudium ( Sokrates / Magister ) 92 I. Terminplan für ausländische Studierende 92

7 VII II. Terminplan für inländische Bewerber 93 I. Informations for students coming from abroad: Why law in Marburg? 94 J. Einrichtungen und Lehrpersonal des Fachbereichs 96 I. Leitung 96 II. Beratungsangebote 96 III. Zentrale Einrichtungen 97 IV. Lehrpersonal 97 I. Hochschullehrer, Hochschuldozenten, Hochschulassistenten und Wissenschaftliche Mitarbeiter mit Lehraufgaben Entpflichtete und im Ruhestand befindliche Professoren Honorarprofessoren Privatdozenten 103 K. Einrichtungen der Philipps-Universität und externe Einrichtungen 104 I. Einrichtungen der Philipps-Universität 104 II. Externe Einrichtungen 105 L. Anhang: Formular Belegbogen 107 Änderungen und Ergänzungen des Vorlesungsverzeichnisses werden durch Aushang im Foyer des Savignyhauses (Glaskasten) und unter bekanntgegeben. Die angegebenen Semesterzahlen beanspruchen keine Verbindlichkeit; sie sind Empfehlungen und dienen der Planung eines sinnvollen Studienverlaufs. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Wahlpflichtfächer und Wahlfächer im Sinne der Anlage zu 1 der Juristenausbildungsordnung, JAO (s. E. II.) empfiehlt sich ab dem 5. Fachsemester; im Einzelfall je nach persönlichem Kenntnisstand ist ein Besuch früher möglich. Weitere Auskünfte hierzu sowie zur Frage der sach-

8 VIII lichen Einordnung einer Lehrveranstaltung als Wahlpflichtfach oder Wahlfach erteilen die Dozenten und Dozentinnen. Herr Christoph Röhrig, Universitätsstraße 6, Savignyhaus, Dekanat, Zimmer 302, Tel.: / , Fax: / , roehrig@staff.unimarburg.de, bietet wie folgt Sprechzeiten an: Vorlesungszeit Sprechzeiten Studienberatung Montag Dienstag Mittwoch Uhr Uhr Uhr Vorlesungsfreie Zeit Mittwoch Uhr Falls diese Zeiten nicht wahrgenommen werden können, ist eine anderweitige Vereinbarung möglich. Auswärtige Besucher werden um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten. Sprechzeiten für studentische u. wissenschaftliche Hilfskräfte Donnerstag Uhr Zeittafel Wintersemester 2003 / 04 Semesterbeginn Vorlesungsbeginn Vorlesungsende Weihnachtsferien Semesterende Sommersemester 2004 Semesterbeginn

9 IX Vorlesungsbeginn Vorlesungsende Semesterende Wintersemester 2004 / 05 Semesterbeginn Vorlesungsbeginn Vorlesungsende Semesterende Sommersemester 2005 Semesterbeginn Vorlesungsbeginn Vorlesungsende Semesterende Abkürzungen HG = Hörsaalgebäude, JZ = Japanzentrum, LH = Landgrafenhaus, SH = Savignyhaus, SR= Seminarraum. GK = Grundkurs, KO = Kolloquium, KU = Kurs, PS = Proseminar, SE = Seminar, UE = Übung, VL = Vorlesung, = European Credit Transfer System. BAföG = Bundesausbildungsförderungsgesetz, DRiG = Deutsches Richtergesetz HHG = Hessisches Hochschulgesetz, JAG = Juristenausbildungsgesetz, JAO = Juristenausbildungsordnung. c. t. = cum tempore (mit akademischem Viertel), d. h. Veranstaltungsbeginn eine Viertelstunde nach der angegebenen Zeit; s. t. = sine tempore (ohne akademisches Viertel), d. h. Veranstaltungsbeginn pünktlich zur angegebenen Zeit. Die im Vorlesungsverzeichnis aufgeführten Lehrveranstaltungen beginnen in der Regel c. t. Ausnahmen von dieser Regel sind durch den Vermerk s. t. gekennzeichnet. N. N. = nomen nominandum (der zu nennende Name), d. h., der Name des s steht noch nicht fest und wird später genannt.

10 Rechtswissenschaften WINTERSEMESTER 2003 / 2004 Stand: 15. August 2003 Vorlesungsbeginn: 20. Oktober 2003 Vorlesungsende: 20. Februar 2004 I. Einführungsveranstaltungen UE Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht, zugleich Einführung in die Methode der Fallbearbeitung Rechtswissenschaftliche Einführungslehrveranstaltung ( 9 Abs. 1 Nr. 2 a Alt. 1 JAG) Mi 16-18, LH 101 : 2P (Staatsprüfung) Mand, Elmar VL Einführung in das deutsche Rechtssystem für ausländische Studierende Di 14-16, SH 120 : 10P (Austauschstudium) Schanze, Erich VL Staatsrecht für ausländische Studierende (LL.M. / Sokrates) Do 14-16, SH 401 Will, Martin VL Einführung in das japanische Recht Wahlfächer III Nrn 13, 19 Anl. 1 JAO Begleitende Übung: s. III. Übungen, begleitendes Proseminar: s. IV. Seminare Di 9-11, JZ SR I, 3. Stock : Teilnahme 2P, Leistungsnachweis 6P Menkhaus, Heinrich II. Vorlesungen 1) Rechtsgeschichte, Allg. Rechtslehre, Methodik, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie VL+UE Grundkurs Rechtsgeschichte mit integrierter Übung Pflichtfach I Nr. 1 Anl. 1 JAO Grundlagenlehrveranstaltung nach 9 I 2 b JAG ("Grundlagenschein") Mo 16-18, LH 101, Di 14-16, LH 101 : 3P (Staatsprüfung) Backhaus, Ralph; Buchholz, Stephan VL Römisches Privatrecht und seine Spuren im BGB Wahlfach III Nr. 3 Anl. 1 JAO Do 14-16, LH 120 : 2P (Staatsprüfung) Backhaus, Ralph VL Privatrechtsgeschichte der Neuzeit Wahlfach III Nr. 4 Anl. 1 JAO Mo 14-16, LH 120, 14-tgl. : 1P (Staatsprüfung) Buchholz, Stephan VL Rechtsgeschichte der europäischen Integration Wahlpflichtfach II Nr. 6, Wahlfach III Nr. 20 Anl. 1 JAO Mi 15-16, LH 209 : 1P (Staatsprüfung) Gornig, Gilbert 2) Bürgerliches Recht VL BGB - Allgemeiner Teil Pflichtfach I Nr. 2 a Anl. 1 JAO Mo 11-13, Di 11-13, LH 101 : 5P + 2P Arbeitsgemeinschaft (Staatsprüfung), 5P Vorlesung und Arbeitsgemeinschaft (Austauschstudium) Schanze, Erich VL BGB - Gesetzliche Schuldverhältnisse Pflichtfach I Nr. 2 b Anl. 1 JAO Mi 11-13, LH 101 : 2P (Staatsprüfung) Gounalakis, Georgios VL Vertiefung im Haftungsrecht Wahlfach III Nr. 12 Anl. 1 JAO Do 9-11, LH 102 : 2P (Staatsprüfung) Backhaus, Ralph VL BGB - Sachenrecht I Pflichtfach I Nr. 2 c Anl. 1 JAO Di 11-13, LH 103, Di 16-17, LH 101 : 3P (Staatsprüfung) Buchholz, Stephan VL BGB - Erbrecht Wahlpflichtfach II Nr. 3 Anl. 1 JAO Leistungsnachweis nach 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG Di 11-13, LH 102, Do 11-12, LH 102 : 2P (Staatsprüfung) Rupprecht, Hans- Albert VL Vertiefung im Erbrecht Wahlfach III Nr. 7 Anl. 1 JAO Leistungsnachweis nach 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG Mi 11-13, LH 102 : 2P (Staatsprüfung) Rupprecht, Hans-Albert VL Internationales Privatrecht Wahlfach III Nr. 13 Anl. 1 JAO Mi 16-18, LH 102 : 2P (Staatsprüfung) Gounalakis, Georgios

11 3) Handels-, Gesellschafts-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht VL Grundzüge des Arbeitsrechts Pflichtfach I Nr. 2 e Anl. 1 JAO Do 16-18, LH 102, Fr 14-16, LH 102 : 3P (Staatsprüfung) Mummenhoff, Winfried KO Kolloquium im Arbeitsrecht Wahlpflichtfach II Nr. 4, Wahlfach III Nr. 9 Anl. 1 JAO Mo 18-20, SH 108, Termine s. bes. Aushang : 2P (Staatsprüfung) Mummenhoff, Winfried VL Arbeitsrecht in der Revisionsinstanz (Aktuelle Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts; Arbeitsverfahrensrecht) Wahlpflichtfach II Nr. 4, Wahlfach III Nr. 9 Anl. 1 JAO Fr 11-13, SH 120 : 2P (Staatsprüfung) Rost, Friedhelm VL Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht Wahlpflichtfach II Nr. 4 Anl. 1 JAO Mi 11-13, LH 304 : 2P (Staatsprüfung) Langenbucher, Katja UE Übung im Handels- und Gesellschaftsrecht Pflichtfach I Nr. 4 d, Wahlpflichtfach II Nr. 4 Anl. 1 JAO Leistungsnachweis nach 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG Do 14-16, LH 103 : 2P (Staatsprüfung) Wertenbruch, Johannes 4) Strafrecht VL+UE Strafrecht - Allgemeiner Teil (Lehre von der Straftat) mit propädeutischen Übungen im Strafrecht Pflichtfach I Nr. 3 a Anl. 1 JAO Mo 9-11, Di 9-11, Mi 9-11, LH 101 : 5P + 2P Arbeitsgemeinschaft (Staatsprüfung) Langer, Winrich VL Strafrecht - Besonderer Teil I (Straftaten gegen die Person und das Eigentum) Pflichtfach I Nr. 3 b Anl. 1 JAO Do 9-11, LH 103, Fr 9-11, LH 103 : 4P + 1P Arbeitsgemeinschaft (Staatsprüfung) Radtke, Henning VL Strafrecht - Besonderer Teil II (Straftaten gegen das Vermögen und gegen Gemeinschaftsrechtsgüter) Pflichtfach I Nr. 3 b Anl. 1 JAO Do 11-14, LH 101 : 3P (Staatsprüfung) Freund, Georg VL Ausgewählte Probleme aus dem Allgemeinen Teil des StGB und aus der StPO sowie aus Kerngebieten des Nebenstrafrechts Wahlpflichtfach II Nr. 5, Wahlfach III Nr. 24 Anl. 1 JAO s. bes. Aushang : 2P (Staatsprüfung) Sippel, Kurt 5) Öffentliches Recht einschl. Sozial- und Steuerrecht VL Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht (einschließlich bundesverfassungsgerichtlicher Verfahren und europarechtlicher Bezüge) Pflichtfach I Nr. 4 a Anl. 1 JAO Do 14-16, Fr 14-16, LH 101 : 5P + 2P Arbeitsgemeinschaft (Staatsprüfung), 5P Vorlesung und Arbeitsgemeinschaft (Austauschstudium) Detterbeck, Steffen VL Völkerrecht Wahlfach III Nr. 19 Anl. 1 JAO Di 16-18, Mi 11-13, LH 103 : 3P (Staatsprüfung), 5P (Austauschstudium) Gornig, Gilbert VL Recht der internationalen Organisationen Wahlfach III Nr. 19 Anl. 1 JAO Di 15-16, LH 209 : 1P (Staatsprüfung) Gornig, Gilbert VL Staatsrecht mit den Bezügen zum Europa- und Völkerrecht Pflichtfach I Nr. 4 a, Wahlpflichtfach II Nr. 6, Wahlfach III Nr. 19 Anl. 1 JAO (auch für Hörer der Fachbereiche 02 und 03) Do 14-16, SH 120 : 2P (Staatsprüfung) Hoffmann, Gerhard VL Europäisches Prozessrecht Pflichtfach I Nr. 4 c, Wahlpflichtfach II Nr. 6, Wahlfach III Nr. 20 Anl. 1 JAO Mi 14-15, LH 209 : 1P (Staatsprüfung) Gornig, Gilbert VL Rechtsgeschichte der europäischen Integration Wahlpflichtfach II Nr. 6, Wahlfach III Nr. 20 Anl. 1 JAO Mi 15-16, LH 209 : 1P (Staatsprüfung) Gornig, Gilbert VL Allgemeines Verwaltungsrecht einschießlich Verwaltungsverfahrensrecht Pflichtfach I Nr. 4 d Anl. 1 JAO Mo 18-20, Di 17-19, LH 101 : 3P (Staatsprüfung) Horn, Hans-Detlef VL Polizei- und Ordnungsrecht Pflichtfach I Nr. 4 f Anl. 1 JAO Mo 11-13, LH 103 : 3P (Staatsprüfung) Kramer, Urs

12 VL Bau- und Planungsrecht Pflichtfach I Nr. 4 f, Wahlpflichtfach II Nr. 7 Anl. 1 JAO Fr 11-13, LH 103 : 3P (Staatsprüfung) Böhm, Monika VL Wirtschaftsverwaltungsrecht Wahlfach III Nr. 14 Anl. 1 JAO Mo 14-16, LH 102 : 2P (Staatsprüfung) Horn, Hans-Detlef VL Sozialrecht I Wahlfach III Nr. 15 Anl. 1 JAO Mi 14-16, LH 304 : 2P Staatsprüfung Baltzer, Johannes VL Staatsangehörigkeits- und Ausländerrecht Mi 9-11, SH 120 : 2P (Staatsprüfung) Renner, Günter VL Deutsch-Japanische Abkommen Wahlfächer III Nrn 13 und 19 Anl. 1 JAO Do 9-11, JZ SR II 2. Stock : Teilnahme 2P, Leistungsnachweis: 6P (Staatsprüfung) Menkhaus, Heinrich 6) Verfahrensrecht VL Zivilverfahrensrecht I (Erkenntnisverfahren) Pflichtfach I Nr. 2 f Anl. 1 JAO Mo 9:30-11:00, Di 10-11, LH 102 : 3P (Staatsprüfung) Voit, Wolfgang VL Insolvenzrecht Wahlfach III Nr. 8 Anl. 1 JAO Di 16-18, LH 102 : 2P (Staatsprüfung) Voit, Wolfgang VL Arbeitsrecht in der Revisionsinstanz (Aktuelle Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts; Arbeitsverfahrensrecht) Wahlpflichtfach II Nr. 4, Wahlfach III Nr. 9 Anl. 1 JAO Fr 11-13, SH 120 : 2P (Staatsprüfung) Rost, Friedhelm VL Verfassungsprozessrecht Pflichtfach I Nr. 4 b Anl. 1 JAO Do 16:30-18:00, LH 103, 14-tgl. : 3P (Staatsprüfung) Detterbeck, Steffen UE Übung im Strafprozessrecht Pflichtfach I Nr. 3 c Anl. 1 JAO, Wahlpflichtfach II Nr. 5 Anl. 1 JAO Leistungsnachweis nach 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG Di 14-16, LH 102, 14-tgl. : 2P (Staatsprüfung) Meyer-Goßner, Lutz III. Übungen UE Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht, zugleich Einführung in die Methode der Fallbearbeitung Rechtswissenschaftliche Einführungslehrveranstaltung ( 9 Abs. 1 Nr. 2 a Alt. 1 JAG) Mi 16-18, LH 101 : 2P (Staatsprüfung) Mand, Elmar VL+UE Strafrecht - Allgemeiner Teil (Lehre von der Straftat) mit propädeutischen Übungen im Strafrecht Pflichtfach I Nr. 3 a Anl. 1 JAO Mo 9-11, Di 9-11, Mi 9-11, LH 101 : 5P + 2P Arbeitsgemeinschaft (Staatsprüfung) Langer, Winrich UE Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger Zwischenprüfungsleistung nach 8 Abs. 2, 9 Abs. 1 Nr. 4 JAG in den Pflichtfächern I Nrn 2 a, b Anl. 1 JAO Mo 14-16, LH 101 s. bes. Aushang : 8P (Staatsprüfung) Gounalakis, Georgios UE Übung im Strafrecht für Anfänger Zwischenprüfungsleistung nach 8 Abs. 2, 9 Abs. 1 Nr. 4 JAG in den Pflichtfächern I Nrn 3 a, b Anl. 1 JAO Do 16-18, LH 101 : 8P (Staatsprüfung) Radtke, Henning UE Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Zwischenprüfungsleistung nach 8 Abs. 2, 9 Abs. 1 Nr. 4 JAG in den Pflichtfächern I Nrn 4 a, b Anl. 1 JAO Fr 11-13, LH 101 : 8P (Staatsprüfung) Detterbeck, Steffen UE Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Leistungsnachweis nach 9 I Nr. 2 c JAG in den Pflichtächern I Nrn 2 a - f Anl. 1 JAO Fr 16-18, LH 101, s. t. : 10P (Staatsprüfung) Mummenhoff, Winfried UE Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene Leistungsnachweis nach 9 I Nr. 2 c JAG in den Pflichtächern I Nr. 3 a - c Anl. 1 JAO Fr 9-11, LH 101 : 10P (Staatsprüfung) Freund, Georg UE Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Leistungsnachweis nach 9 I Nr. 2 c JAG in den Pflichtfächern I Nr. 4 a - f Anl. 1 JAO Di 18-20, LH 103 : 10P (Staatsprüfung) Gornig, Gilbert

13 UE Übung im Handels- und Gesellschaftsrecht Pflichtfach I Nr. 4 d, Wahlpflichtfach II Nr. 4 Anl. 1 JAO Leistungsnachweis nach 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG Do 14-16, LH 103 : 2P (Staatsprüfung) Wertenbruch, Johannes UE Übung im Strafprozessrecht Pflichtfach I Nr. 3 c Anl. 1 JAO, Wahlpflichtfach II Nr. 5 Anl. 1 JAO Leistungsnachweis nach 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG Di 14-16, LH 102, 14-tgl. : 2P (Staatsprüfung) Meyer-Goßner, Lutz UE Vertiefungsübung zur Einführung in das Japanische Recht Wahlfächer III Nr. 13, 19 Anl. 1 JAO Vorlesung: s. I. Einführungsveranstaltung, begleitendes Proseminar: s. IV. Seminare Fr 16-18, JZ SR I, 3. Stock : Leistungsnachweis 6P (Staatsprüfung) Menkhaus, Heinrich IV. Seminare SE Seminar zum Erbrecht Wahlpflichtfach II Nr. 3, Wahlfach III Nr. 7 Anl. 1 JAO Leistungsnachweis nach 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG Mo 18-20, LH 120 : 8P (Staatsprüfung) Buchholz, Stephan SE Seminar Grundfragen des Kapitalmarktrechts Wahlfach III Nr. 10 Anl. 1 JAO Leistungsnachweis nach 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG Blockseminar: s. bes. Aushang : 8P (Staatsprüfung) Langenbucher, Katja; Terberger, Eva SE Seminar im Bürgerlichen Recht Leistungsnachweis nach 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG s. bes. Aushang : 8P (Staatsprüfung) Backhaus, Ralph SE Seminar: International Business Transactions (in engl. Sprache) Wahlfach III Nr. 13 Anl. 1 JAO Leistungsnachweis nach 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG Blockveranstaltung in Riezlern (Kleines Walsertal), vom , s. bes. Aushang : 8P (Staatsprüfung) Schanze, Erich SE Rechtsvergleichendes und medienrechtliches Seminar Wahlfächer III Nr. 13, 22 Anl. 1 JAO Leistungsnachweis nach 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG s. bes. Aushang : 8P (Staatsprüfung) Gounalakis, Georgios SE Seminar zum Arbeitsrecht Wahlpflichtfach II Nr. 4, Wahlfach III Nr. 9 Anl. 1 JAO Leistungsnachweis nach 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG Do 18-20, SH 108 : 8P (Staatsprüfung) Mummenhoff, Winfried PS Proseminare im Strafrecht - Studio-Gruppe Pflichtfach I Nr. 3, Wahlpflichtfach II Nr. 5 Anl. 1 JAO s. bes. Aushang : 6P (Staatsprüfung) Freund, Georg SE Seminar zum Jugendstrafrecht und zum Strafprozessrecht Wahlpflichtfach II Nr. 5, Wahlfach III Nr. 23 Anl. 1 JAO Di 18-20, SH 312, bzw. Blockseminar : 8P (Staatsprüfung) Freund, Georg SE Seminar für Juristen und Mediziner zu medizinrechtlichen und medizinethischen Fragen Wahlpflichtfach II Nr. 5, Wahlfächer III Nrn 23, 24 Anl. 1 JAO s. bes. Aushang : 8P (Staatsprüfung) Freund, Georg; Heubel, Friedrich SE Seminar im Strafrecht und der Kriminologie "Neuere Entwickungen bei den strafrechtlichen Sanktionen" Wahlpflichtfach II Nr. 5 Anl. 1 JAO Leistungsnachweis nach 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG Blockveranstaltung, s. bes. Aushang : 8P (Staatsprüfung) Landau, Herbert; Radtke, Henning SE Strafvollzug als gesellschaftliches Konfliktfeld Wahlfach III Nr. 23 Anl. 1 JAO Mo 16-18, HG 108 : 8P (Staatsprüfung) Rehbein, Klaus SE Seminar zum Europarecht (Jean-Monnet-Veranstaltung) Pflichtfach I Nr. 4 c, Wahlpflichtfach II Nr. 6, Wahlfach III Nr. 20 Anl. 1 JAO Leistungsnachweis nach 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG Blockseminar, s. bes. Aushang : 8P (Staatsprüfung) Gornig, Gilbert SE Pharmarechtliches Seminar: Die Gesetzliche Krankenversicherung im Wettbewerb 15. bis 22. Februar 2004; Blockseminar im Kleinwalsertal. : 8P (Staatsprüfung) Mand, Elmar SE Seminar im Öffentlichen Recht: Handlungsformen des modernen Staates Blockveranstaltung vom im Studienheim Riezlern Wahlpflichtfach II Nr. 6, Wahlfach III Nrn 17, 18 und 20 Anl. 1 JAO Leistungsnachweis nach 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG : 8P (Staatsprüfung) Böhm, Monika

14 SE Seminar im Öffentlichen Recht Leistungsnachweis nach 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG s. bes. Aushang : 8P (Staatsprüfung) Horn, Hans-Detlef PS Proseminar zu Einführung in das Japanische Recht Wahlfächer III Nr. 13 und 19 Anl. 1 JAO Vorlesung: s. I. Einführungsveranstaltungen, begleitende Übung: s. III. Übungen Fr 14-16, JZ SR I : Leistungsnachweis 6P Menkhaus, Heinrich V. Wiederholungs- und Vertiefungskurse, Kolloquien VL Vertiefung im Haftungsrecht Wahlfach III Nr. 12 Anl. 1 JAO Do 9-11, LH 102 : 2P (Staatsprüfung) Backhaus, Ralph VL Vertiefung im Erbrecht Wahlfach III Nr. 7 Anl. 1 JAO Leistungsnachweis nach 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG Mi 11-13, LH 102 : 2P (Staatsprüfung) Rupprecht, Hans-Albert KO Kolloquium im Arbeitsrecht Wahlpflichtfach II Nr. 4, Wahlfach III Nr. 9 Anl. 1 JAO Mo 18-20, SH 108, Termine s. bes. Aushang : 2P (Staatsprüfung) Mummenhoff, Winfried VL Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht Wahlpflichtfach II Nr. 4 Anl. 1 JAO Mi 11-13, LH 304 : 2P (Staatsprüfung) Langenbucher, Katja VL Ausgewählte Probleme aus dem Allgemeinen Teil des StGB und aus der StPO sowie aus Kerngebieten des Nebenstrafrechts Wahlpflichtfach II Nr. 5, Wahlfach III Nr. 24 Anl. 1 JAO s. bes. Aushang : 2P (Staatsprüfung) Sippel, Kurt VI. Examensrepetitorium 1. Bürgerliches Recht a) Veranstaltungen VL+KO Examensrepetitorium Bürgerliches Recht: BGB - Allgemeiner Teil Pflichtfach I Nr. 2 a Anl. 1 JAO Die Veranstaltung findet in den ersten vier Vorlesungswochen statt. Mo 11-13, LH 102, Di 11-13, LH 304, Do 11-13, LH 304, Fr 11-13, LH 102 : 3P (Staatsprüfung) Langenbucher, Katja VL+KO Examensrepetitorium Bürgerliches Recht: BGB - Schuldrecht Allgemeiner Teil Pflichtfach I Nr. 2 a Anl. 1 JAO Mo 16-18, LH 102 : 3P (Staatsprüfung) Wertenbruch, Johannes VL+KO Examensrepetitorium Bürgerliches Recht: BGB - Schuldrecht Besonderer Teil (Vertragliche Schuldverhältnisse) Pflichtfach I Nr. 2 b Anl. 1 JAO Die Veranstaltung findet in den letzten vier Vorlesungswochen statt. Termine: s VL + KO: Repetitorium BGB - Allgemeiner Teil : 3P (Staatsprüfung) Langenbucher, Katja b) Klausurenkurs KU Examensrepetitorium Zivilrecht: Klausurenkurs Pflichtfächer I Nrn 2 a - f, Wahlpflichtfächer II Nrn 3 und 4 Anl. 1 JAO Klausuren: Sa 9 s. t. - 14, LH 103, Besprechungen: Fr 16-18, LH 102 Zu den Besprechungsterminen und zum Ferienklausurenkurs: s. bes. Aushang im Foyer des Savignyhauses und : 4P (Staatsprüfung) Backhaus, Ralph; Buchholz, Stephan; Falk, Georg-Dietrich; Gounalakis, Georgios; Langenbucher, Katja; Mummenhoff, Winfried; Rupprecht, Hans-Albert; Schanze, Erich; Voit, Wolfgang; Wertenbruch, Johannes 2. Strafrecht a) Veranstaltungen VL+KO Examensrepetitorium Strafrecht: Strafrecht - Allgemeiner Teil Pflichtfach I Nr. 3 a Anl. 1 JAO Mi 13-15, Do 13-15, LH 102, Terminplan: s. bes. Aushang : 3P (Staatsprüfung) Weiler, Wolfgang

15 b) Klausurenkurs KU Examensrepetitorium Strafrecht: Klausurenkurs Pflichtfächer I Nrn 3 a - c, Wahlpflichtfach II Nr. 5 Anl. 1 JAO Klausuren: Sa 9 s. t. - 14, LH 103, Besprechungen: Fr 16-18, LH 102 Zu den Besprechungsterminen und zum Ferienklausurenkurs: s. bes. Aushang im Foyer des Savignyhauses und : 4P (Staatsprüfung) Freund, Georg; Langer, Winrich; Radtke, Henning 3. Öffentliches Recht a) Veranstaltungen VL+KO Examensrepetitorium Öffentliches Recht: Verfassungsrecht (Staatsrecht und Verfassungsprozessrecht) und Europarecht Pflichtfach I Nr. 4 a - c Anl. 1 JAO Mi 9-11, Fr 9-11, LH 102 : 3P (Staatsprüfung) Böhm, Monika b) Klausurenkurs KU Examensrepetitorium Öffentliches Recht: Klausurenkurs Pflichtfächer I Nrn 4 a - f, Wahlpflichtfächer II Nrn 6 und 7 Anl. 1 JAO Klausuren: Sa 9 s. t. - 14, LH 103, Besprechungen: Fr 16-18, LH 102 Zu den Besprechungsterminen und zum Ferienklausurenkurs: s. bes. Aushang im Foyer des Savignyhauses und : 4P (Staatsprüfung) Böhm, Monika; Detterbeck, Steffen; Gornig, Gilbert; Horn, Hans-Detlef; Kramer, Urs; Stephan, Herrmann; Thürmer, Monika VII. Weitere Lehrveranstaltungen für Studierende der Rechtswissenschaft und anderer Studiengänge VL Einführung in die Volkswirtschaftslehre für Studierende der Rechtswissenschaft Mi 9-11, LH 103 Leipold, Helmut KO Neuropsychiatrisches Kolloquium mit Falldemonstrationen für Mediziner, Psychologen und Juristen Mo 18:15-19:45, MZN HS, Rudolf-Bultmann-Str. 8 Beginn: Huffmann, Gert Russisch für Juristinnen und Juristen (Fachsprache für Fortgeschrittene) Di 16:15-17:45, SL MR3 und ggf. SLZ Glöckner, Helmut Englisch für Studierende der Rechtswissenschaft Mi 18:15-19:45, SL MR 1 Forlini, Chris VIII. Lehrveranstaltungen für Studierende der Volks- und Betriebswirtschaft VL Bürgerliches Recht für Studierende der Wirtschaftswissenschaften Do 11-13, HG 215 (Audimax) Mand, Elmar VL Öffentliches Recht für Studierende der Wirtschaftswissenschaften Do 16-18, HG 215 (Audimax) Will, Martin VL Handels- und Gesellschaftsrecht für Studierende der Wirtschaftswissenschaften Mi 16-18, LH 100 Kirberger, Wolfgang IX. Arbeitsgemeinschaften Arbeitsgemeinschaften werden begleitend zu den Vorlesungen des 1. und 2. Fachsemesters angeboten. Zeit und Ort werden durch besonderen Aushang im Foyer des Savignyhauses (Stellwand Aufzugschacht), im Internet ( und in der Vorlesung durch den jeweiligen Hochschullehrer bekanntgegeben. Die Anmeldung erfolgt durch Eintragung in Listen ab Anfang Oktober (bitte gesonderte Bekanntmachung beachten). Die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften wird empfohlen. Die Arbeitsgemeinschaften beginnen in der Regel in der 2. Vorlesungswoche. X. Studio-Gruppen PS Proseminare im Strafrecht - Studio-Gruppe Pflichtfach I Nr. 3, Wahlpflichtfach II Nr. 5 Anl. 1 JAO s. bes. Aushang : 6P (Staatsprüfung) Freund, Georg XI. Zusatzqualifikation Pharmarecht Zum Veranstaltungsprogramm: de/zivilr/voit/pharmarecht/welcome.html.

16 7 B. Lehrveranstaltungen mit Kommentierungen I. Einführungsveranstaltungen Titel der Veranstaltung Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht (einschließlich Methodenlehre) Hochschuldozent Dr. Elmar Mand Veranstaltungsnummer UE Veranstaltungsart Übung Veranstaltungszeit, -ort Mi 16 18, LH 101 Beginn (Datum) Sprechstunde Mi Die Veranstaltung vermittelt Studienanfängern die Grundlagen der Gutachtentechnik und Fallbearbeitung. Vergleiche auch die Angaben bei der Vorlesung BGB Allgemeiner Teil ( VL, Prof. Dr. Schanze). Semester 1. Leistungskontrollen drei Klausuren. Begleitende Veranstaltungen Vorlesung BGB I Allgemeiner Teil sowie Arbeitsgemeinschaften. Besondere Hinweise Rechtswissenschaftliche Einführungsveranstaltung nach 9 I Nr. 2 a Alt. 1 JAG. Literaturhinweise werden in den Übungsstunden gegeben. 2P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Einführung in das deutsche Rechtssystem für ausländische Studierende Prof. Dr. Erich Schanze LL.M. (Harv.) Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Di 14 16, SH 120 Beginn (Datum) Sprechstunde n. V. Die Veranstaltung soll die ausländischen Austauschund Magisterstudenten in das deutsche Rechtssystem einführen. Nach einer allgemeinen Einführung in die Rechtsgeschichte, Rechtsquellen, Gerichtsbarkeit

17 8 und juristischen Berufe wird die Systematik des Bürgerlichen Rechts anhand von Fällen erschlossen. Leistungskontrollen Hausarbeit Begleitende Veranstaltungen Arbeitsgemeinschaft Besondere Hinweise Die Vorlesung richtet sich an die ausländischen Austausch- und Magisterstudenten (Sokrates- und sonstige Austauschprogramme). Literaturhinweise Gerhard Robbers, Einführung in das deutsche Rechtssystem, Fritz Bauer / Gerhard Walter, Einführung in das Recht der BRD; Jürgen Baumann, Einführung in die Rechtswissenschaft, Rechtssystem und Rechtstechnik. 10P (Austauschstudium) Titel der Veranstaltung Staatsrecht für ausländische Studierende (LL.M. / Sokrates) Dr. Martin Will, LL.M. (Cambr.) Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Do 14 16, SH 401 Beginn (Datum) Sprechstunde Nach der Vorlesung und nach Vereinbarung Die Vorlesung führt in das deutsche Staatsrecht ein. Behandelt werden vor allem Fragen des Staatsorganisationsrechts (z.b. Organisation und Aufgaben der Bundesorgane, Gesetzgebungskompetenzen/Gesetzgebungsverfahren, Bundesstaatsprinzip) aber auch grundlegende Aspekte des Verfassungsprozessrechts. Voraussetzung für die Teilnahme an der Vorlesung ist der Besitz von Textausgaben des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Diese sind z. B. enthalten in der Ausgabe: Basistexte Öffentliches Recht. Leistungskontrollen Am Ende des Semesters besteht die Möglichkeit, eine mündliche Prüfung abzulegen. Literaturhinweise Basistexte Öffentliches Recht, 3. Aufl., 2003 (Beck- Texte im dtv); weitere Literaturhinweise werden in der Vorlesung bekanntgegeben. Titel der Veranstaltung Einführung in das japanische Recht Prof. Dr. Heinrich Menkhaus

18 9 Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Di 9 11, JZ SR I Beginn (Datum) Sprechstunde Do n. V. Die Vorlesung Einführung in das japanische Recht wird turnusgemäß im Wintersemesters jeden 2. Jahres angeboten. Sie behandelt die beiden großen Rechtsgebiete Zivil- und Öffentliches Recht, indem sie unter ständigem Bezug zum deutschen Recht einen Einblick in die japanische Rechtsentwicklung seit der Rezeption ausländischen Rechts ab 1868 bis zur Gegenwart gibt. Dabei werden insbesondere die Rechtsfiguren herausgestellt, die von den deutschen Vorstellungen abweichen. Die erfolgreiche Teilnahme an der Vorlesung kann in einem schriftlichen Test nachgewiesen werden. Die Vorlesung ist zugleich Wahlfachveranstaltung i. S. d. Nrn. 13 und 19 der Anlage 1 zu 1 JAO im Examenstudiengang Rechtswissenschaften und Veranstaltung für das Grundstudium des Magisterstudienganges Japanwissenschaften. Semester ab 5. Leistungskontrollen Klausur Begleitende Veranstaltungen Proseminar, Vertiefungsübung Besondere Hinweise Wahlfächer III Nrn 13 und 19 Anl. 1 JAO Literaturhinweise in der Veranstaltung Teilnahme: 2P, Leistungsnachweis: 6P (Staatsprüfung)

19 10 II. Vorlesungen 1. Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Allgemeine Rechtslehre, Methodik, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie Titel der Veranstaltung Grundkurs Rechtsgeschichte mit integrierter Übung Prof. Dr. Stephan Buchholz, Prof. Dr. Ralph Backhaus Veranstaltungsnummer VL + UE Veranstaltungsart Vorlesung und Übung Veranstaltungszeit, -ort Mo 16 18, Di 14 16, LH 101 Beginn (Datum) Sprechstunde nach der Veranstaltung Im römisch-rechtlichen Teil der Veranstaltung werden grundlegende Institute des römischen Privatrechts (insbes. das Eigentum und seine Übertragung, die Kontraktstypen, insbes. die Konsensualkontrakte Kauf, Miete, Dienstvertrag und Werkvertrag, der Realvertrag Darlehen sowie das Deliktsrecht) dargestellt, wobei auf die Herstellung von Bezügen zum geltenden Recht besonderer Wert gelegt wird. Daneben werden möglichst weitgehend im Zusammenhang mit der Erörterung der genannten Institute die bedeutsamsten Stationen der römischen Rechtsgeschichte vorgestellt. Im deutschrechtlichen Teil wird die Rechtsentwicklung in Deutschland von der Rezeption des römischen Rechts bis zum BGB in ausgewählten Kapiteln behandelt. Angestrebt wird neben der Grundlagenvermittlung die Erörterung einzelner Schwerpunktbereiche, die sich dann auch für die Behandlung in der Klausur eignen. Semester 1., 2. Leistungskontrollen Abschlussklausur (Leistungsnachweis gemäß 9 I Nr. 2 b JAG - Grundlagenschein ). Besondere Hinweise Pflichtfach I Nr. 1 Anl. 1 JAO Literaturhinweise werden für den römisch-rechtlichen Teil zu Beginn der Veranstaltung gegeben.

20 11 Deutschrechtlicher Teil: Es gibt Hinweise zu Beginn der Veranstaltung und bei den einzelnen Teilgebieten. 3P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Römisches Privatrecht und seine Spuren im BGB Prof. Dr. Ralph Backhaus Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Do 14 16, LH 120 (Institut) Beginn (Datum) Sprechstunde n. V. Die Vorlesung wendet sich insbes. an solche Studierende, die an der Rechtsgeschichte oder an der Rechtsvergleichung interessiert sind; sie will aber auch zu einem vertieften Verständnis des geltenden Zivilrechts beitragen. Denn das BGB ruht in weiten Teilen auf dem klassischen römischen Recht auf. Das gilt namentlich für die Rechtsgeschäftslehre des Allgemeinen Teils sowie für das Schuld-, Sachen- und Erbrecht; in diesen Rechtsbereichen wurden zahlreiche Institute des bis 1900 subsidiär geltenden gemeinen Rechts und damit des römischen Privatrechts ins BGB übernommen. Eben diese Teile des römischen Privatrechts sollen schwerpunktartig beleuchtet werden, so dass eine intensive Rechtsvergleichung mit der Antike möglich ist. Semester ab 4. Besondere Hinweise Wahlfach III Nr. 3 Anl. 1 JAO Literaturhinweise werden in der ersten Stunde gegeben. 2P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Privatrechtsgeschichte der Neuzeit Prof. Dr. Stephan Buchholz Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Mo 14 16, LH 120 (Institut), 14-tgl. Beginn (Datum) Sprechstunde nach der Veranstaltung wird zu Vorlesungsbeginn behandelt

21 12 Leistungskontrollen Besondere Hinweise Literaturhinweise Bei Interesse wird Gelegenheit zu Klausur oder Seminarvortrag gegeben. Wahlfach III Nr. 4 Anl. 1 JAO werden in der Veranstaltung gegeben. 1P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Rechtsgeschichte der europäischen Integration (Jean Monnet-Vorlesung) Prof. Dr. Dr. h. c. Gilbert Gornig Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Mi Uhr, LH 209 Beginn (Datum) Sprechstunde nach Vereinbarung oder nach der Vorlesung Die Vorlesung beschäftigt sich mit der Geschichte der europäischen Integration und seiner Idee bis heute. Die Vorlesung behandelt den examensrelevanten Stoff des Wahlpflichtfaches II Nr. 6 Anl. zu 1 JAO sowie des Wahlfaches III Nr. 20 Anl. zu 1 JAO. Zu Beginn der Vorlesung wird eine detaillierte Gliederung ausgegeben, die auch eine Übersicht über den zu vermittelnden Stoff beinhaltet. Die Vorlesungsgliederung kann auch über das Internet abgerufen werden. Semester 4. Leistungskontrollen Eine mündliche Prüfung zur Vorlesung wird angeboten. Besondere Hinweise Wahlpflichtfach II Nr. 6, Wahlfach III Nr. 20 Anl. 1 JAO Die Vorlesung ist auch relevant bei Wahl der rechtswissenschaftlichen Komponente der Europäischen Studien. 1P (Staatsprüfung) 2. Bürgerliches Recht Titel der Veranstaltung Veranstaltungsnummer BGB Allgemeiner Teil Prof. Dr. Erich Schanze LL.M. (Harv.) VL

22 13 Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Mo, Di 11 13, LH 101 Beginn (Datum) Sprechstunde n. V. Die Veranstaltung wendet sich als Einführung in das Bürgerliche Recht an Studienanfänger. Sie stellt nicht nur die Grundlehren des Allgemeinen Teils dar, sondern führt zugleich im Rahmen einer der propädeutischen Übung (vgl UE, HD Dr. Mand) in die zivilrechtliche Anspruchsmethodik ein. In einem Überblick über die Konzeption des BGB werden Gestaltungsfreiheit und Gestaltungsgrenzen zivilrechtlichen Handelns betrachtet. Der zivilrechtliche Anspruch wird in seiner Durchsetzung in den Zivilprozess und die Zwangsvollstreckung hinein verfolgt. Nach einem Überblick über das Namens-, Personen- und Sachenrecht wird die Rechtsgeschäftslehre anhand konkreter Vertragstypen, insbesondere des Kaufvertrags behandelt. Dabei wird auch übersichtsweise auf die Übereignungs- und Sicherungsmodalitäten eingegangen. Nach der Stellvertretungslehre werden Einzelfragen der juristischen Personen im Rahmen der Grundzüge des Vereinsrechts erläutert. Semester 1. (Staatsprüfung und Austauschstudium) Begleitende Veranstaltungen Die Vorlesung wird begleitet von einer Einübung in die Bearbeitung zivilrechtlicher Fälle nach Ansprüchen; außerdem Arbeitsgemeinschaften. Besondere Hinweise Pflichtfach I Nr. 2 a Anl. 1 JAO Literaturhinweise Literaturangaben und Skript in der Vorlesung 5P Vorlesung + 2P Arbeitsgemeinschaft (Staatsprüfung), 5P Vorlesung und Arbeitsgemeinschaft (Austauschstudium). Titel der Veranstaltung BGB Gesetzliche Schuldverhältnisse Prof. Dr. Georgios Gounalakis Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Mi 11 13, LH 101 Beginn (Datum) Sprechstunde Mi 13 14

23 14 Die Veranstaltung will die Grundkenntnisse im Besonderen Teil des Schuldrechts in Bezug auf die gesetzlichen Schuldverhältnisse vermitteln. Sie behandelt die Grundlagen der Geschäftsführung ohne Auftrag, des Bereicherungsrechts und des Deliktsrechts. Semester 2. und 3. Begleitende Veranstaltungen Arbeitsgemeinschaften Besondere Hinweise Pflichtfach I Nr. 2 b Anl. 1 JAO Literaturhinweise in der Vorlesung. 2P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Vertiefung im Haftungsrecht Prof. Dr. Ralph Backhaus Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Do 9 11, LH 102 Beginn (Datum) Sprechstunde n. V. Bei der Veranstaltung handelt es sich um die Vorlesung zum Wahlfach Nr. 12 nach III der Anlage zu 1 JAO ( Vertiefung im Haftungsrecht ). Schwerpunktmäßig werden u. a. folgende Problemkreise behandelt: Haftung Mehrerer, Haftung für das Verhalten Dritter, Haftung bei Rechtsnachfolge, Haftung im Gesellschaftsrecht, Haftung bei Amtspflichtsverletzungen, Haftung der in den BGB genannten Personen, Haftung des Kraftfahrzeughalters und -führers, Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach 823 BGB, Haftung des Arzneimittelherstellers. Die Aufzählung ist beispielhaft, nicht abschließend. Das Versicherungsrecht ist Gegenstand einer besonderen Veranstaltung. Semester ab 4. Leistungskontrollen sind für Interessierte möglich. Besondere Hinweise Wahlfach III Nr. 12 Anl. 1 JAO Literaturhinweise werden in der ersten Stunde gegeben. 2P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung BGB Sachenrecht I (ohne Sicherungsrechte) Prof. Dr. Stephan Buchholz

24 15 Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Di 11 13, LH 103, 16 17, LH 101 Beginn (Datum) Sprechstunde nach der Veranstaltung Semester 3 Besondere Hinweise Pflichtfach I Nr. 2 c Anl. 1 JAO 3P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung BGB Erbrecht Prof. Dr. H.-A. Rupprecht Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Di 11 13, Do 11 12, LH 102 Beginn (Datum) Sprechstunde n. V. Es werden die Grundzüge des Erbrechts dargestellt: Erbfolge, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Erbenhaftung, Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers und Surrogation, Erbengemeinschaft, Testament und Erbvertrag, Pflichtteil und Erbschein. Semester ab 5. Leistungskontrollen Es wird eine Klausur angeboten (Leistungsnachweis gemäß 9 I 2 d JAG Wahlschein ). Besondere Hinweise Wahlpflichtfach II Nr. 3 Anl. 1 JAO Literaturhinweise Die Lehrbücher zum Erbrecht von: Brox, Frank, Lange-Kuchinke, Leipold, Michalski, Schlüter 2P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Vertiefung im Erbrecht Prof. Dr. H.-A. Rupprecht Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Mi 11 13, LH 102 Beginn (Datum) Sprechstunde nach Vereinbarung Fallorientierte Besprechung einzelner Problembereiche des Erbrechts. Vorausgesetzt wird der Besuch der Vorlesung Erbrecht.

25 16 Semester Leistungskontrollen Besondere Hinweise ab 5. Semester Es wird eine Klausur angeboten (Leistungsnachweis gemäß 9 I 2 d JAG Wahlschein ). Wahlfach III Nr. 7 Anl. 1 JAO 2P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Internationales Privatrecht Prof. Dr. Georgios Gounalakis Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Mi 16 18, LH 102 Beginn (Datum) Sprechstunde Mi Die Veranstaltung bezweckt, in die Grundlagen des internationalen Privatrechts einzuführen. Im Mittelpunkt steht der Allgemeine Teil des IPR, der anhand höchstrichterlicher Rspr. erschlossen werden soll. Vertieft behandelt werden: Anknüpfung, Vorfrage, Mehrstaater, Qualifikation, Angleichung, Rück- und Weiterverweisung, Rechtsspaltung, Gesamt- und Einzelstatut, Ordre public, das Verhältnis zum ausländischen Recht, die Behandlung von Staatsverträgen und das int. Verfahrensrecht. Abschließend soll der Besondere Teil des IPR kurz dargestellt werden. Semester ab 3. Besondere Hinweise Wahlfach III Nr. 13 Anl. 1 JAO Literaturhinweise von Hoffmann, IPR, 7. Aufl. 2002; Kegel/Schurig, IPR, 9. Aufl. 2003; Zu Beginn der Veranstaltung wird ein Reader (Fallsammlung) ausgegeben. 2P (Staatsprüfung) 3. Handels-, Gesellschafts-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht Titel der Veranstaltung Grundzüge des Arbeitsrechts Prof. Dr. Winfried Mummenhoff Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Do 16 18, Fr 14 16, LH 102

26 17 Beginn (Datum) Sprechstunde nach der Vorlesung In der Veranstaltung werden die Begründung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses besprochen. Weiter wird die Regelung der Leistungsstörungen und der Haftung im Arbeitsverhältnis behandelt. In allen Teilbereichen sind neben dem Arbeitsvertrag die zugehörigen Regelungen aus dem Tarifvertragsund Betriebsverfassungsrecht Gegenstand der Vorlesung. Semester Empfohlen ab 5. Semester Besondere Hinweise Vorausgesetzt werden für inländische Studenten der Rechtswissenschaft der BGB-Schein für Anfänger, für alle anderen Studenten Grundkenntnisse in der Rechtsgeschäftslehre und im Schuldrecht Pflichtveranstaltung gemäß Anlage I Nr. 2 e zu 1 JAO. Literaturhinweise in der Vorlesung 3P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Kolloquium im Arbeitsrecht Prof. Dr. Winfried Mummenhoff Veranstaltungsnummer KO Veranstaltungsart Kolloquium Veranstaltungszeit, -ort Mo 18 20, SH 108 Anmeldung und Termine lt. Aushang, SH 108 (Bibliothek Institut für Arbeitsrecht) Beginn (Datum) ganzjährig fortlaufend Sprechstunde nach der Veranstaltung Anhand von Kurzreferaten wird die aktuelle Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung diskutiert. Die Veranstaltung findet unabhängig von der Vorlesungszeit einmal im Monat statt, gewöhnlich am 1. Montag. Semester empfohlen für Examenskandidaten Leistungskontrollen Kurzreferat Besondere Hinweise Vorausgesetzt werden vertiefte Kenntnisse im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.

27 18 Wahlpflichtfach II Nr. 4, Wahlfach III Nr. 9 Anl. 1 JAO. 2P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Arbeitsrecht in der Revisionsinstanz (Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; Arbeitsverfahrensrecht) Prof. Dr. Friedhelm Rost Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Fr 11 13, SH 120 Beginn (Datum) Sprechstunde nach der Veranstaltung In dieser Vorlesung sollen ausgewählte Probleme des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts vorgestellt werden. Einen Schwerpunkt soll die Berücksichtigung verfassungsrechtlicher und gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bilden. Die Darstellung erfolgt an Hand aktueller Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts. Dabei sollen zugleich Grundzüge des Arbeitsverfahrensrechts vermittelt werden einschließlich der Besonderheiten des Revisionsverfahrens. Vorgesehen ist der Besuch einer Sitzung des Bundesarbeitsgerichts. Semester Fortgeschrittene Besondere Hinweise Veranstaltung für Fortgeschrittene. Veranstaltung nach Anlage II Nr. 4 und III Nr. 9 zu 1 JAO. Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben. 2P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Vertiefung im Gesellschaftsrecht: Kapitalgesellschaftsrecht in Prof. Dr. Katja Langenbucher Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Mi 11 13, LH 304 Beginn (Datum) Sprechstunde nach Vereinbarung

28 19 Es wird der Wahlpflichtfachstoff im Gesellschaftsrecht (insbesondere GmbH und AG) dargestellt Semester ab 5. Besondere Hinweise Wahlpflichtfach II Nr. 4 Anl. 1 JAO Literaturhinweise werden auf meiner Homepage bekannt gegeben. 2P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Übung im Handels- und Gesellschaftsrecht Prof. Dr. J. Wertenbruch Veranstaltungsnummer UE Veranstaltungsart Übung Veranstaltungszeit, -ort Do 14 16, LH 103 Beginn (Datum) Sprechstunde nach der Übung und nach Vereinbarung Die Übung deckt sowohl die Pflichtfächer Handelsrecht und Recht der Personengesellschaften ( 1 JAO, Anl. I Nr. 2 d) als auch das Wahlpflichtfach II Nr. 4 (außer Arbeitsrecht) ab. Klausuren oder Klausurteile, die sich auf das Wahlpflichtfach 4 beziehen, werden besonders angekündigt. Semester ab 5. Leistungskontrollen 3 Klausuren, 1 Hausarbeit (Leistungsnachweis gemäß 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG im Wahlpflichtfach II Nr. 4 Anl. 1 JAO). Besondere Hinweise Pflichtfach I Nr. 2 d, Wahlpflichtfach II Nr. 4 Anl. 1 JAO 2P (Staatsprüfung) 4. Strafrecht Titel der Veranstaltung Strafrecht, Allgemeiner Teil (Lehre von der Straftat) mit propädeutischen Übungen im Strafrecht Prof. Dr. Winrich Langer Veranstaltungsnummer VL + UE Veranstaltungsart Vorlesung mit Übung Veranstaltungszeit, -ort Mo, Di, Mi 9 11, LH 101 Beginn (Datum) Sprechstunde n. V.

29 20 Gegenstand dieser Vorlesung ist die Lehre von der Straftat. Es handelt sich hierbei um den Kernbereich der Allgemeinen Strafrechtslehre, nämlich um die Grundfragen der Strafrechtssystematik, um den allgemeinen Verbrechensbegriff in seinen Merkmalen des tatbestandsmäßigen Unrechts, der Schuld und der Strafwürdigkeit, um die Erscheinungsformen des Verbrechens, nämlich Täterschaft und Teilnahme, Vollendung und Versuch, Tätigkeits- und Unterlassungsdelikt sowie Gemein- und Sonderstraftat, sowie um die Lehre von den Konkurrenzen. Obwohl dieses Kolleg als Vorlesung firmiert, geht es hier vorrangig um das gemeinsame Erarbeiten des Rechtsstoffes in der Lehrveranstaltung. Dementsprechend wird die Lehre von der Straftat zwar systematisch, aber anhand kleinerer Fälle von beispielhaftem Charakter behandelt, die jeweils die spezifische Problematik des gerade erörterten Straftatmerkmals veranschaulichen, wobei in der Diskussion gemeinsam eine Lösung erarbeitet wird. Die Fälle selbst werden zur Erleichterung der (notwendigen!) Nacharbeit in einem fortlaufend ausgegebenen Skriptum zusammengefasst. Begleitveranstaltungen zur Wiederholung, Ergänzung und Einübung dessen, was in der Vorlesung erörtert worden ist, sind (von Examenskandidaten geleitete) Arbeitsgemeinschaften, deren Besuch dringend empfohlen wird. In die Vorlesung eingebunden mit deutlichem Schwerpunkt am Ende des Semesters sind die Propädeutischen Übungen im Strafrecht. In ihnen geht es darum, die bereits erworbenen Kenntnisse im materiellen Strafrecht bei der Begutachtung ganz einfacher Fälle selbst anzuwenden. Zu diesem Zweck werden wir uns zunächst mit dem rechtstechnischen Handwerkszeug vertraut machen und die Methodik der Fallbegutachtung in ihren Grundzügen kennenlernen. Freiwillige schriftliche Arbeiten kleinsten Umfangs am Schluss sollen die Selbstkontrolle ermöglichen, inwieweit das Lernziel die Vorbereitung auf die Anfängerübung erreicht worden ist. Semester 1. Begleitende Veranstaltungen Arbeitsgemeinschaften Besondere Hinweise Pflichtfach I Nr. 3 a Anl. 1 JAO

30 21 Literaturhinweise werden in der Lehrveranstaltung gegeben. 5P + 2P Arbeitsgemeinschaft ( Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Strafrecht Besonderer Teil I (Straftaten gegen Persönlichkeits- und Vermögenswerte) Prof. Dr. Henning Radtke Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Do 9 11, Fr 9 11, LH 103 Beginn (Datum) Sprechstunde Mi wird gesondert bekannt gegeben. Semester 2. Semester Leistungskontrollen keine Begleitende Veranstaltungen Arbeitsgemeinschaften; siehe bes. Ankündigung Besondere Hinweise Pflichtfach I Nr. 3 b Anl. 1 JAO Literaturhinweise werden über das Internet bekannt gegeben. 4P + 1P Arbeitsgemeinschaft (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Strafrecht Besonderer Teil II (Straftaten gegen das Vermögen und gegen Gemeinschaftsrechtsgüter) Prof. Dr. Georg Freund Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Do 11 14, LH 101 Beginn (Datum) Sprechstunde Fr Die Vorlesung schließt an die entsprechende Veranstaltung zum Besonderen Teil I an. In ihr werden die examensrelevanten Bereiche der Straftaten gegen Gemeinschaftswerte behandelt. Dabei geht es neben der Amtsanmaßung und dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte insbesondere um die Delikte gegen die Rechtspflege, die Urkundendelikte, die Brandstiftungsdelikte und die Verkehrsstraftaten. Bei Bedarf werden im ersten Teil der Veranstaltung noch einige Probleme aus dem Bereich der Eigentumsund Vermögensdelikte erörtert.

31 22 Besondere Hinweise Es handelt sich um eine Pflichtfachveranstaltung (I Nr. 3 b Anl. 1 JAO). Literaturhinweise Diese werden in der Vorlesung gegeben. 3P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Ausgewählte Probleme aus dem Allgemeinen Teil des StGB und aus der StPO sowie aus Kernbereichen des Nebenstrafrechts Staatsanwalt Dr. Kurt Sippel Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort s. bes. Aushang Beginn (Datum) s. bes. Aushang Semester ab 4. Besondere Hinweise Wahlpflichtfach II Nr. 5, Wahlfach III N. 24 Anl. 1 JAO 2P (Staatsprüfung) 5. Öffentliches Recht einschließlich Sozial- und Steuerrecht Titel der Veranstaltung Staatsrecht: Staatsorganisationsrecht (einschl. verfassungsgerichtlicher Verfahren und europarechtlicher Bezüge) Prof. Dr. Steffen Detterbeck Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Do 14 16, Fr 14 16, LH 101 Beginn (Datum) Sprechstunde Nach den Vorlesungen und Mo Fr Gegenstand der Vorlesung sind die staatsorganisationsrechtlichen Grundbegriffe und Grundlagen des Verfassungsrechts, namentlich die obersten Bundesorgane, die verfassungsgestaltenden Strukturprinzipien, das Gesetzgebungsverfahren, die wichtigsten bundesverfassungsrechtlichen Verfahrensarten sowie die Bezüge zum Europarecht. Semester 1., 2. Begleitende Veranstaltungen Arbeitsgemeinschaften

32 23 Besondere Hinweise Literaturhinweise Pflichtfach I Nr. 4 a Anl. 1 JAO Basistexte Öffentliches Recht (Beck-Texte im dtv), 3. Aufl In der ersten Vorlesung wird eine Literaturübersicht verteilt. 5P Vorlesung und 2P Arbeitsgemeinschaft (Staatsprüfung), 5P Vorlesung und Arbeitsgemeinschaft (Austausschstudium) Titel der Veranstaltung Völkerrecht Prof. Dr. Dr. h. c. Gilbert Gornig Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Di 16 18, Mi 11 13, LH 103 Beginn (Datum) Sprechstunde nach Vereinbarung oder nach der Vorlesung Die Vorlesung behandelt die Grundzüge des gesamten Völkerrechts einschließlich des Rechts der internationalen Organisationen sowie des internationalen Wirtschaftsrechts. Zu Beginn jeder Vorlesung können aktuelle Probleme des Völkerrechts diskutiert werden. Es handelt sich um eine Vorlesung des Wahlfachs Völkerrecht, daneben ist die Vorlesung auch erforderlich, sollte man die Wahlpflichtfachgruppe 6 (II Nr. 6 Anl. zu 1 JAO:) oder das Wahlfach Europarecht (III Nr. 20 Anl. zu 1 JAO) wählen. Zur Gliederung der Vorlesung vgl. uni-marburg.de/~gornig bzw. voelkerrecht.com Semester ab 4. Begleitende Veranstaltungen Recht der internationalen Organisationen Besondere Hinweise Die Vorlesung ist relevant bei der Wahl der rechtswissenschaftlichen Komponente der Europäischen Studien. Eine mündliche Prüfung zur Vorlesung wird angeboten. Wahlfach III Nr. 19 Anl. zu 1 JAO Literaturhinweise Berber: Lehrbuch des Völkerrechts Band 1, Allgemeines Friedensrecht, 2. Aufl., München 1975; Bleckmann: Völkerrecht, 2001; Brownlie: Principles of Public Internationale Law, 4th ed. 1990; Doehring, Völkerrecht, 1999; Herdegen: Völkerrecht, 2. Aufl. 2002; Ipsen: Völkerrecht, 4. Aufl. 1999; Kimminich/Hobe: Einführung in das Völ-

33 24 kerrecht, 7. Aufl., 2000; Seidl-Hohenveldern/Stein: Völkerrecht, 10. Aufl., 2000; Shaw: International Law, 3rd ed., 1994; Verdross/Simma: Universelles Völkerrecht, Theorie und Praxis, 3. Aufl. 1984; Vitzthum: Völkerrecht, 2. Aufl P (Staatsprüfung), 5P (Austauschsstudium) Titel der Veranstaltung Recht der Internationalen Organisationen Prof. Dr. Dr. h. c. Gilbert Gornig Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Di 15 16, LH 209 Beginn (Datum) Sprechstunde nach Vereinbarung oder nach der Vorlesung Die Vorlesung behandelt die Grundzüge des Rechts der internationalen Organisationen, insbesondere das Recht der Vereinten Nationen. Es handelt sich um eine Vorlesung des Wahlfachs Völkerrecht (III Nr. 19 Anl. zu 1 JAO), daneben ist der Bereich der Vorlesung auch erforderlich, sollte man die Wahlpflichtfachgruppe 6 (II Nr. 6 Anl. zu 1 JAO) oder das Wahlfach Europarecht (III Nr. 20 Anl. zu 1 JAO) wählen. Es wird empfohlen, die ergänzende Vorlesung Völkerrecht zu besuchen. Zur Gliederung der Vorlesung vgl. /~gornig bzw. Semester 4. Leistungskontrollen Eine mündliche Prüfung zur Vorlesung wird angeboten. Begleitende Veranstaltungen Völkerrecht Besondere Hinweise Wahlfach III Nr. 19 Anl. 1 JAO Literaturhinweise Ipsen: Völkerrecht, 4. Aufl. 1999; Seidl-Hohenveldern/Loibl: Recht der Internationalen Organisationen, 6. Aufl., 1996; Verdross/Simma: Universelles Völkerrecht, Theorie und Praxis, 3. Aufl. 1984; Vitzthum: Völkerrecht, 2. Aufl P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Verfassungsrecht mit den Bezügen zum Völkerund Europarecht Prof. Dr. Dr. h. c. Gerhard Hoffmann

34 25 Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Do 14 16, SH 120 Beginn (Datum) Sprechstunde n. V. Die Vorlesung behandelt den examensrelevanten Stoff, der zum Pflichtfach Anlage zu 1 JAO I 4 a gehört, ferner zum Wahlpflichtfach Anlage zu 1 JAO II 6 sowie zum Wahlfach Anlage zu 1 JAO III 19. Behandelt werden die Bezüge des nationalen Rechts zum Völkerrecht, insbes. auch zum Europarecht. Die Vorlesungen Staatsorganisationrecht (Staatsrecht I) und Grundrechte (Staatsrecht II) sollten schon gehört worden sein. Auch Hörern der Vorlesungen Völkerrecht und Europarecht sei die Veranstaltung ans Herz gelegt. In der Veranstaltung werden auch Fragen erörtert, die in anderen einschlägigen Vorlesungen unvermeidlicherweise nicht vertieft behandelt werden können. Aktuelle Probleme aus dem Rahmen dieser Vorlesungen werden ebenfalls erörtert. Semester 4. Besondere Hinweise Wahlpflichtfach II Nr. 6 Anl. 1 JAO (auch für Hörer der Fachbereiche 02 und 03) Literaturhinweise Diese werden in der Vorlesung gegeben. 2P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Europäisches Prozessrecht (Jean Monnet-Vorlesung) Prof. Dr. Dr. h. c. Gilbert Gornig Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Mi Uhr, LH 209 Beginn (Datum) Sprechstunde nach Vereinbarung oder nach der Vorlesung Die Vorlesung widmet sich dem Prozessrecht der Europäischen Gemeinschaft. Es erfolgt eine Darstellung der Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem Europäischen Gericht erster Instanz (EuG). Die Vorlesung beschränkt sich auf die Rechtsschutzverfahren, welche in der juristischen

35 26 Ausbildung und Praxis dominieren. Die Vorlesung behandelt den examensrelevanten Stoff des Pflichtfaches I Nr. 4 c Anl. zu 1 JAO, des Wahlpflichtfaches II Nr. 6 Anl. zu 1 JAO sowie des Wahlfaches III Nr. 20 Anl. zu 1 JAO. Zu Beginn der Vorlesung wird eine detaillierte Gliederung ausgegeben, die auch eine Übersicht über den zu vermittelnden Stoff beinhaltet. Die Vorlesungsgliederung kann auch über das Internet abgerufen werden. Semester ab dem 4. Leistungskontrollen Es wird eine mündliche Prüfung angeboten. Besondere Hinweise Pflichtfach I Nr. 4 c, Wahlpflichtfach II Nr. 6, Wahlfach III Nr. 20 Anl. 1 JAO Die Vorlesung ist auch relevant bei Wahl der rechtswissenschaftlichen Komponente der Europäischen Studien. Literaturhinweise Koenig/Pechstein/Sander, EU-/EG-Prozessrecht, 2. Aufl P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Rechtsgeschichte der europäischen Integration (Jean Monnet-Vorlesung) Prof. Dr. Dr. h. c. Gilbert Gornig Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Mi 15 16, LH 209 Beginn (Datum) Sprechstunde nach Vereinbarung oder nach der Vorlesung Die Vorlesung beschäftigt sich mit der Geschichte der europäischen Integration und seiner Idee bis heute. Die Vorlesung behandelt den examensrelevanten Stoff des Wahlpflichtfaches II Nr. 6 Anl. zu 1 JAO sowie des Wahlfaches III Nr. 20 Anl. zu 1 JAO. Zu Beginn der Vorlesung wird eine detaillierte Gliederung ausgegeben, die auch eine Übersicht über den zu vermittelnden Stoff beinhaltet. Die Vorlesungsgliederung kann auch über das Internet abgerufen werden. Semester 4. Leistungskontrollen Eine mündliche Prüfung zur Vorlesung wird angeboten.

36 27 Besondere Hinweise Wahlpflichtfach II Nr. 6, Wahlfach III Nr. 20 Anl. 1 JAO Die Vorlesung ist auch relevant bei Wahl der rechtswissenschaftlichen Komponente der Europäischen Studien. 1P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Allgemeines Verwaltungsrecht einschließlich Verwaltungsverfahrensrecht Prof. Dr. Hans-Detlef Horn Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Mo 18 20, Di 17 19, LH 101 Beginn (Datum) Sprechstunde nach Vereinbarung oder nach der Vorlesung Das allgemeine Verwaltungsrecht umfasst die systembildenden Grundlagen des gesamten Verwaltungsrechts. Deren Kenntnis ist daher unverzichtbar für die Beschäftigung mit den Rechtsfragen, die in den Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts auftreten. Die Vorlesung behandelt die Stellung und die Organisation der öffentlichen Verwaltung in der staatlichen Ordnung, die Handlungsformen der Verwaltung, insbesondere die Lehre vom Verwaltungsakt, die verwaltungsrechtlichen Handlungsgrundsätze und maßstäbe sowie die Grundzüge des Verwaltungsverfahrens, der Verwaltungsvollstreckung und des öffentlichen Sachenrechts. Vereinzelt wird auch auf Fragen des Verwaltungsprozessrechts eingegangen, das jedoch ebenso wie das Recht der staatlichen Ersatzleistungen in einer eigenen Veranstaltung vermittelt wird. Semester 3. Besondere Hinweise Pflichtfach I Nr. 4 d Anl. 1 JAO Literaturhinweise Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 14. Aufl. 2002; Erichsen/Ehlers (Hrsg.), Allgemeines Verwaltungsrecht, 12. Aufl. 2002; Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 2002; weitere Hinweise in der Vorlesung. 3P (Staatsprüfung)

37 28 Titel der Veranstaltung Polizei- und Ordnungsrecht Dr. Urs Kramer Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Mo 11 13, LH 103 Beginn (Datum) Sprechstunde Jederzeit zwischen 9 und 19 Uhr nach Vereinbarung. Das Polizei- und Ordnungsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Besonderen Verwaltungsrechts und äußerst examensrelevant. Auch mit Hilfe geeigneter Übungsfälle sollen deshalb die wesentlichen Probleme dieses Rechtsgebiets dargestellt werden. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht (einschließlich des Vollstreckungsrechts), aber auch besondere Teilgebiete wie das Versammlungsrecht werden kurz vorgestellt. Grundlegende Kenntnisse des Allgemeinen Verwaltungsrechts und nach Möglichkeit auch des Verwaltungsprozessrechts sollten zum besseren Verständnis der Vorlesung vorhanden sein. Semester ab 5. Besondere Hinweise Pflichtfach I Nr. 4 f Anl. 1 JAO Literaturhinweise werden in der Vorlesung gegeben. 3P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Bau- und Planungsrecht in Prof. Dr. Monika Böhm Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Fr 11 13, LH 103 Beginn (Datum) Sprechstunde Mo Raumordnungs- und Landesplanungsrecht, Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht. Semester ab dem 5. Besondere Hinweise Pflichtfach I Nr. 4 f, Wahlpflichtfach II Nr. 7 Anl. 1 JAO. 3P (Staatsprüfung)

38 29 Titel der Veranstaltung Wirtschaftsverwaltungsrecht Prof. Dr. Hans-Detlef Horn Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Mo 14 16, LH 102 Beginn (Datum) Sprechstunde nach Vereinbarung oder nach der Vorlesung Die Veranstaltung vermittelt die Grundlagen des immer bedeutender werdenden öffentlichen Wirtschaftsrechts und behandelt ausgewählte Teilbereiche, wie das (allgemeine) Gewerberecht, das Gaststätten- und das Handwerksrecht, das Immissionsschutzrecht, das Recht der Subventionsvergabe und das Recht der Selbstverwaltung der Wirtschaft. Vorgesehen ist ferner ein Blick auf die Strukturen des öffentlichen Wettbewerbsrechts sowie der öffentlichen Finanzmarktaufsicht. Semester 6. Besondere Hinweise Wahlfach III Nr. 14 Anl. 1 JAO Literaturhinweise Frotscher, Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, 3. Aufl. 1999; Jarass, Wirtschaftsverwaltungsrecht mit Wirtschaftsverfassungsrecht, 3. Aufl. 1997; R. Schmidt, Kompendium Öffentliches Wirtschaftsrecht, 1998; Stober, Allgemeines Wirtschaftsverwaltungsrecht, 12. Aufl. 2000; ders., Besonderes Wirtschaftsverwaltungsrecht, 12. Aufl. 2001; Schöbener/Jahn, Fälle zum öffentlichen Wirtschaftsrecht, P (Staatsprüfung Titel der Veranstaltung Sozialrecht I (Einführung, Allgemeine Grundlagen, Gesetzliche Unfallversicherung) Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Baltzer, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a. D. Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungsort und -zeit Mi 14 16, LH 304 Beginn Sprechstunde Nach Vereinbarung Mit der Veranstaltung beginnt erneut die auf vier Semester angelegte Fachausbildung im Sozialrecht,

39 30 Besondere Hinweise : die in die Hauptgebiete dieses für alle Bevölkerungskreise existentiell wichtigen Rechtsgebiets einführt. Sie umfasst Vorlesungen zur Grundlegung der Sozialen Sicherung und Grundstruktur eines solchen Leistungssystems (SGB I), zu den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung i. e. S. (Gesetzliche Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegversicherung, SGB V, VI, VII, XI), zur Arbeitsförderung (SGB III), zur Sozialhilfe sowie zum Verwaltungs- und Gerichtsverfahren in sozialrechtlichen Angelegenheiten. Ergänzend treten Übungen im Sozialrecht (mit schriftlichen Arbeiten), Kolloquien zur Rechtsprechung (mit Teilnahme von Praktikern) und sozialrechtliche Seminare (mit benoteten Referaten) hinzu. Als erster Teil der Veranstaltungsreihe behandelt die angekündigte Vorlesung zunächst die grundgesetzlich-rechtsethische Ableitung des deutschen Systems sozialer Sicherung und den allgemeinen Aufbau der verschiedenen sozialrechtlichen Leistungsmechanismen, daran anschließend die Einzelausgestaltung der gesetzlichen (Arbeits-)Unfallversicherung in ihrem rechtssystematischen Zusammenhang mit der zivilrechtlichen Schadenshaftung. Je nach sich bietender Gelegenheit werden dabei auch schon einschlägige höchstrichterliche Entscheidungen mit besprochen. Spezielle rechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Eine Teilnahme empfiehlt sich im Blick auf den mehrsemestrigen Veranstaltungsrhythmus bereits ab dem dritten oder vierten Studiensemester. Bei regelmäßiger Anwesenheit in den verschiedenen Vorlesungen kann eine entsprechende Bescheinigung über die Teilnahme an der Fachausbildung im Sozialrecht erteilt werden. Wahlfachveranstaltung gemäß II Nr. 15 der Anlage zu 1 JAO. Bei regelmäßiger Anwesenheit in den verschiedenen Vorlesungen kann eine entsprechende Bescheinigung über die Teilnahme an der Fachausbildung im Sozialrecht erteilt werden. 2P (Staatsprüfung)

40 31 Titel der Veranstaltung Staatsangehörigkeits- und Ausländerrecht Prof. Dr. Günter Renner, Vorsitzender Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Mi 9 11, SH 120 Beginn (Datum) Sprechstunde nach Vereinbarung Nach einem kurzen historischen Abriss wird die Rechtslage der verschiedenen Gruppen in Europa und Deutschland dargestellt. Im Staatsangehörigkeitsrecht werden vor allem die Neuerungen der Reform von 1999 behandelt. Für Migrationsfragen wird die zunehmende Europäisierung in den Mittelpunkt gestellt. Den Schwerpunkt bildet das deutsche Ausländerrecht, wobei entweder das Ausländergesetz von 1990 oder das neue Zuwanderungsgesetz von 2002/03 behandelt wird (abhängig vom endgültigen Inkrafttreten). Semester ab 5. Begleitende Veranstaltungen Es soll eine Sitzung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel besucht werden. Literaturhinweise Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 3. Aufl. 2000; Renner, Ausländerrecht in Deutschland, 1998 (Lehrbuch); Renner, Ausländerrecht, 7. Aufl (Kommentar); Welte, Ausländerrecht, 2000 (Studienbuch). 2P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Deutsch-Japanische Abkommen Prof. Dr. Heinrich Menkhaus Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Do 9 11, JZ SR II Beginn (Datum) Sprechstunde Do n. V. Das hiesige Studium des japanischen Rechts erfolgt naturgemäß aus dem deutschen Blickwinkel heraus. Deshalb spielen die deutsch-japanischen Beziehungen eine große Rolle. Die Bundesrepublik

41 32 Deutschland und Japan sind aber nicht nur Vertragsparteien vieler multilateraler Verträge, sondern kennen auch einen stark bilateral geprägten Rechtsbereich. Nach einem Überblick über die verschiedenen Abkommen und ihre historische Relevanz werden einige im täglichen Rechtsverkehr besonders wichtige Abkommen, wie etwa das Deutsch- Japanische Sozialversicherungsabkommen und das Doppelbesteuerungsabkommen im einzelnen erläutert. Die Veranstaltung ist zugleich Wahlfachveranstaltung i. S. d. Nrn 13 und 19 der Anlage zu 1 JAO im Examensstudiengang Rechtswissenschaften und eignet sich für das Hauptstudium des auslaufenden Magisterstudienganges Japanologie (sozialwissenschaftliche Richtung) und des neuen Magisterstudienganges Japanwissenschaften im Schwerpunktgebiet Japanisches Recht für diejenigen Studierenden, die als zweites Nebenfach Rechtswissenschaften studieren. Für Studierende des auslaufenden Magisterstudienganges Japanologie (Sozialwissenschaftliche Richtung) bzw. des neuen Magisterstudienganges Japanwissenschaften mit zweitem Nebenfach Rechtswissenschaft gilt, dass diese Veranstaltung entweder als Vorlesung im Hauptstudium dieser Studiengänge belegt, oder als Veranstaltung im Rahmen des Wahlfachbereichs im Hauptstudium des Nebenfachstudienganges Rechtswissenschaft gemäß der Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften für das Studium der Rechtswissenschaften im Nebenfach vom 7. Juli 1999 gewertet werden kann. Semester ab 5. Leistungskontrollen Klausur Besondere Hinweise Wahlfächer III Nrn 13 und 19 Anl. 1 JAO Literaturhinweise in der Veranstaltung Teilnahme 2P, Leistungsnachweis 6P (Staatsprüfung)

42 33 6. Verfahrensrecht Titel der Veranstaltung Zivilverfahrensrecht I Erkenntnisverfahren Professor Dr. Wolfgang Voit Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Mo , Di 10 11, LH 102 Beginn (Datum) Sprechstunde Mo Das Verfahrensrecht gehört zum Pflichtstoff der ersten Juristischen Staatsprüfung. In der weiteren Ausbildung als Referendar und vor allem in der Praxis als Richter oder Rechtsanwalt wird es zu einem zentralen Bereich der juristischen Tätigkeit. Ziel der Vorlesung ist es weniger, dogmatische Streitpunkte zu erläutern, als die Grundlagen dafür zu schaffen, dass alltägliche, aber auch ausgefallene Situationen systemgerecht gemeistert werden können. Dabei steht nicht das technische Regelungswerk im Vordergrund, sondern sein systematischer Zusammenhang. Vorlesungsbegleitend werden Fälle behandelt. Semester ab 5. Semester Besondere Hinweise Pflichtfach I Nr. 2 f Anl. 1 JAO Literaturhinweise Musielak, Grundkurs ZPO, 6. Aufl., 2002; Schilken, Zivilprozessrecht, 4. Aufl., 2002; Jauernig, Zivilprozessrecht, 27. Aufl., 2002; Rosenberg/Schwab/ Gottwald, Zivilprozessrecht, 15. Aufl., P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Insolvenzrecht Professor Dr. Wolfgang Voit Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Di 16 18, LH 102 Beginn (Datum) Sprechstunde Mo Die Veranstaltung gibt eine Einführung in die Insolvenzordnung. Sie richtet sich nicht nur an die Studierenden der Wahlfachgruppe 8, sondern an alle,

43 34 Besondere Hinweise die sich mit diesem praktisch wichtigen Bereich vertraut machen möchten. Grundkenntnisse im Zivilverfahrensrecht sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Wahlfach III Nr. 8 Anl. 1 JAO 2P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Arbeitsrecht in der Revisionsinstanz (Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; Arbeitsverfahrensrecht) Prof. Dr. Friedhelm Rost Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Fr 11 13, SH 120 Beginn (Datum) Sprechstunde Nach der Veranstaltung In dieser Vorlesung sollen ausgewählte Probleme des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts vorgestellt werden. Einen Schwerpunkt soll die Berücksichtigung verfassungsrechtlicher und gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bilden. Die Darstellung erfolgt an Hand aktueller Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts. Dabei sollen zugleich Grundzüge des Arbeitsverfahrensrechts vermittelt werden einschließlich der Besonderheiten des Revisionsverfahrens. Vorgesehen ist der Besuch einer Sitzung des Bundesarbeitsgerichts. Semester Fortgeschrittene Besondere Hinweise Veranstaltung für Fortgeschrittene. Veranstaltung nach Anlage II Nr. 4 und III Nr. 9 zu 1 JAO. Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben. 2P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Verfassungsprozessrecht Prof. Dr. Steffen Detterbeck Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Do , LH 103, 14-tgl. Beginn (Datum)

44 35 Sprechstunde Nach den Vorlesungen und Mo Fr Behandelt werden die Grundzüge des Verfassungsprozessrechts, namentlich die wichtigsten bundesverfassungsgerichtlichen Verfahrensarten, soweit sie zum Prüfstoff des 1. Staatsexamens gem. Anl. I JAO Nr. 4 b rechnen. Der Vorlesungsbesuch empfiehlt sich aber auch für Studenten, die das Wahlfach II Nr. 6 belegt haben. Semester 3. Besondere Hinweise Pflichtfach I Nr. 4 b Anl. 1 JAO Literaturhinweise Roland Fleury, Verfassungsprozessrecht, 5. Aufl. 2003; Klaus Schlaich/Stefan Korinth, Das Bundesverfassungsgericht, 5. Aufl. 2001; Ernst Benda/ Eckart Klein, Verfassungsprozessrecht, 2. Aufl P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Übung im Strafprozessrecht Prof. Dr. Lutz Meyer-Goßner, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D. Veranstaltungsnummer UE Veranstaltungsart Übung Veranstaltungszeit, -ort Di 14 16, LH 102, 14-tgl. Beginn (Datum) Sprechstunde nach der Veranstaltung Die Veranstaltung dient der vertiefenden Aneignung des Strafverfahrensrechts und der Methodik strafprozessualer Fallbearbeitung. Es werden insbesondere auch die Rechtsmittel- und das Wiederuaufnahmeverfahren behandelt. Semester ab 5. Leistungskontrollen 3 Klausuren Besondere Hinweise Pflichtfach I Nr. 3 c, Wahlpflichtfach II 5 Anl. 1 JAO, Leistungsnachweis nach 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG 2P (Staatsprüfung)

45 36 III. Übungen Titel der Veranstaltung Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht (einschließlich Methodenlehre) Hochschuldozent Dr. Elmar Mand Veranstaltungsnummer UE Veranstaltungsart Übung Veranstaltungszeit, -ort Mi 16 18, LH 101 Beginn (Datum) Sprechstunde Mi Die Veranstaltung vermittelt Studienanfängern die Grundlagen der Gutachtentechnik und Fallbearbeitung. Vergleiche auch die Angaben bei der Vorlesung BGB Allgemeiner Teil ( VL, Prof. Dr. Schanze). Semester 1. Leistungskontrollen drei Klausuren. Begleitende Veranstaltungen Vorlesung BGB I Allgemeiner Teil sowie Arbeitsgemeinschaften. Besondere Hinweise Rechtswissenschaftliche Einführungsveranstaltung nach 9 I Nr. 2 a Alt. 1 JAG. Literaturhinweise werden in den Übungsstunden gegeben. 2P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Strafrecht, Allgemeiner Teil (Lehre von der Straftat) mit propädeutischen Übungen im Strafrecht Prof. Dr. Winrich Langer Veranstaltungsnummer VL + UE Veranstaltungsart Vorlesung mit Übung Veranstaltungszeit, -ort Mo, Di, Mi 9 11, LH 101 Beginn (Datum) Sprechstunde n. V. Gegenstand dieser Vorlesung ist die Lehre von der Straftat. Es handelt sich hierbei um den Kernbereich der Allgemeinen Strafrechtslehre, nämlich um die Grundfragen der Strafrechtssystematik, um den allgemeinen Verbrechensbegriff in seinen Merkmalen des tatbestandsmäßigen Unrechts, der Schuld und der Strafwürdigkeit, um die Erscheinungsformen des Verbrechens, nämlich Täterschaft und Teilnahme,

46 37 Vollendung und Versuch, Tätigkeits- und Unterlassungsdelikt sowie Gemein- und Sonderstraftat, sowie um die Lehre von den Konkurrenzen. Obwohl dieses Kolleg als Vorlesung firmiert, geht es hier vorrangig um das gemeinsame Erarbeiten des Rechtsstoffes in der Lehrveranstaltung. Dementsprechend wird die Lehre von der Straftat zwar systematisch, aber anhand kleinerer Fälle von beispielhaftem Charakter behandelt, die jeweils die spezifische Problematik des gerade erörterten Straftatmerkmals veranschaulichen, wobei in der Diskussion gemeinsam eine Lösung erarbeitet wird. Die Fälle selbst werden zur Erleichterung der (notwendigen!) Nacharbeit in einem fortlaufend ausgegebenen Skriptum zusammengefasst. Begleitveranstaltungen zur Wiederholung, Ergänzung und Einübung dessen, was in der Vorlesung erörtert worden ist, sind (von Examenskandidaten geleitete) Arbeitsgemeinschaften, deren Besuch dringend empfohlen wird. In die Vorlesung eingebunden mit deutlichem Schwerpunkt am Ende des Semesters sind die Propädeutischen Übungen im Strafrecht. In ihnen geht es darum, die bereits erworbenen Kenntnisse im materiellen Strafrecht bei der Begutachtung ganz einfacher Fälle selbst anzuwenden. Zu diesem Zweck werden wir uns zunächst mit dem rechtstechnischen Handwerkszeug vertraut machen und die Methodik der Fallbegutachtung in ihren Grundzügen kennenlernen. Freiwillige schriftliche Arbeiten kleinsten Umfangs am Schluss sollen die Selbstkontrolle ermöglichen, inwieweit das Lernziel die Vorbereitung auf die Anfängerübung erreicht worden ist. Semester 1. Begleitende Veranstaltungen Arbeitsgemeinschaften Besondere Hinweise Pflichtfach I Nr. 3 a Anl. 1 JAO Literaturhinweise werden in der Lehrveranstaltung gegeben. 5P + 2P Arbeitsgemeinschaft ( Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Veranstaltungsnummer Veranstaltungsart Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger Prof. Dr. Georgios Gounalakis UE Übung

47 38 Veranstaltungszeit, -ort Mo 14 16, LH 101 Beginn (Datum) Sprechstunde Mi Anhand von Fällen aus dem Bürgerlichen Recht wird die Methode der Bearbeitung zivilrechtlicher Fälle geübt. Der Zeitplan der Übung ist im Internet abrufbar. Semester 3. Leistungskontrollen Es werden 2 Hausarbeiten (davon eine als Ferienhausarbeit) und 3 Klausuren angeboten. Für die Erteilung des Übungsscheins ist das Bestehen von einer Hausarbeit und einer Klausur mit mindestens ausreichend erforderlich. Besondere Hinweise Leistungsnachweis in den Pflichtfächern I Nr. 2 a b Anl. 1 JAO. Zwischenprüfungsleistung im Sinne der 8 Abs. 2, 9 Abs. 1 Nr. 4 JAG. Ausführliche Informationen zur Zwischenprüfung: s. F. II. Die erfolgreiche Teilnahme an der Übung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht. Die erfolgreiche Teilnahme an u. a. einer Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger bis zum Ende des 4. Fachsemesters ist Voraussetzung für die Erteilung einer Bescheinigung nach 48 BAföG (Weiterförderung im Hauptstudium). Literaturhinweise in der Übung. 8P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Übung im Strafrecht für Anfänger Prof. Dr. Henning Radtke Veranstaltungsnummer UE Veranstaltungsart Übung Veranstaltungszeit, -ort Do 16 18, LH 101 Beginn (Datum) Sprechstunde Mi siehe Terminplan im Internet Semester ab 2. Semester Leistungskontrollen Es werden 2 Hausarbeiten (davon eine als Ferienhausarbeit) und 3 Klausuren angeboten.

48 39 Für die Erteilung des Übungsscheins ist das Bestehen von einer Hausarbeit und einer Klausur mit mindestens ausreichend erforderlich. Besondere Hinweise Leistungsnachweis in den Pflichtfächern I Nr. 3 a b Anl. 1 JAO. Zwischenprüfungsleistung im Sinne der 8 Abs. 2, 9 Abs. 1 Nr. 4 JAG. Ausführliche Informationen zur Zwischenprüfung: s. F. II. Die erfolgreiche Teilnahme an der Übung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht. Die erfolgreiche Teilnahme an u. a. einer Übung im Strafrecht für Anfänger bis zum Ende des 4. Fachsemesters ist Voraussetzung für die Erteilung einer Bescheinigung nach 48 BAföG (Weiterförderung im Hauptstudium). Literaturhinweise in der Veranstaltung 8P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Prof. Dr. Steffen Detterbeck Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Übung Veranstaltungszeit, -ort Fr 11 13, LH 101 Beginn (Datum) Sprechstunde Nach den Vorlesungen und Mo Fr Vorläufiger Terminplan Do Ausgabe der 1. Hausarbeit, vor SH 422. Bei Abgabe eines frankierten Kuverts, SH 406, ist eine postalische Zusendung des Sachverhalts möglich. Mi Abgabe der 1. Hausarbeit, SH 406, 421, 422 bis Uhr (oder per Post mit Poststempel vom ) Fr Übungsfall Fr Übungsfall Fr Übungsfall Fr Klausur

49 40 Fr Rückgabe und Besprechung der 1. Hausarbeit u. Ausgabe der 2. Hausarbeit (vor SH 422) Fr Übungsfall Fr Übungsfall Fr Rückgabe und Besprechung der 1. Klausur Fr Klausur Mo Abgabe der 2. Hausarbeit, SH 406, 421, 422 bis Uhr (oder per Post mit Poststempel vom ) Fr Rückgabe und Besprechung der 2. Klausur, Übungsfall Fr Übungsfall Fr Klausur Fr Rückgabe und Besprechung der 2. Hausarbeit Fr Rückgabe und Besprechung der 3. Klausur Fr Ausgabe der Scheine Semester ab 3. Leistungskontrollen Es werden 2 Hausarbeiten (davon eine als Ferienhausarbeit) und 3 Klausuren angeboten. Für die Erteilung des Übungsscheins ist das Bestehen von einer Hausarbeit und einer Klausur mit mindestens ausreichend erforderlich. Besondere Hinweise Leistungsnachweis in den Pflichtfächern I Nr. 4 a b Anl. 1 JAO. Zwischenprüfungsleistung im Sinne der 8 Abs. 2, 9 Abs. 1 Nr. 4 JAG. Ausführliche Informationen zur Zwischenprüfung: s. F. II. Die erfolgreiche Teilnahme an der Übung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht. Die erfolgreiche Teilnahme an u. a. einer Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger bis zum Ende des 4. Fachsemesters ist Voraussetzung für die Erteilung einer Bescheinigung nach 48 BAföG (Weiterförderung im Hauptstudium). 8P (Staatsprüfung)

50 41 Titel der Veranstaltung Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Prof. Dr. Winfried Mummenhoff Veranstaltungsnummer UE Veranstaltungsart Übung Veranstaltungszeit, -ort Fr 16 s. t. 18, LH 101 Beginn (Datum) Sprechstunde nach der Veranstaltung Anhand von Beispielen aus dem Pflichtfach gemäß 13 Abs. 2 Nr. 1 JAG wird die Methodik der schriftlichen und mündlichen Fallbearbeitung vertieft. Semester 5. Semester Leistungskontrollen Es werden 2 Hausarbeiten (davon eine als Ferienhausarbeit) und 3 Klausuren angeboten. Für die Erteilung des Übungsscheins ist das Bestehen von einer Hausarbeit und einer Klausur mit mindestens ausreichend erforderlich. Besondere Hinweise Leistungsnachweis nach 9 I Nr. 2 c JAG in den Pflichtfächern I Nr. 2 a f Anl. 1 JAO. Zulassungsvoraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an der Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger; das Bestehen der kleinen Übung ist nachzuweisen, indem bei der Abgabe der ersten schriftlichen Arbeit (Hausarbeit oder Klausur) eine Kopie des Scheins beigelegt wird. Literaturhinweise in der Übung 10P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene Prof. Dr. Georg Freund Veranstaltungsnummer UE Veranstaltungsart Übung Veranstaltungszeit, -ort Fr 9 11, LH 101 Beginn (Datum) Sprechstunde Fr Die Veranstaltung vermittelt anhand von Fallbesprechungen die Methodik der strafrechtlichen Fallbearbeitung. Dabei stehen examensrelevante Probleme des Allgemeinen und des Besonderen Teils des Strafrechts im Mittelpunkt.

51 42 Leistungskontrollen Es werden 2 Hausarbeiten (davon eine als Ferienhausarbeit) und 3 Klausuren angeboten. Für die Erteilung des Übungsscheins ist das Bestehen von einer Hausarbeit und einer Klausur mit mindestens ausreichend erforderlich. Besondere Hinweise Leistungsnachweis nach 9 I Nr. 2 c JAG in den Pflichtfächern I Nr. 3 a c Anl. 1 JAO. Zulassungsvoraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an der Übung im Strafercht für Anfänger; das Bestehen der kleinen Übung ist nachzuweisen, indem bei der Abgabe der ersten schriftlichen Arbeit (Hausarbeit oder Klausur) eine Kopie des Scheins beigelegt wird. Literaturhinweise Diese werden in der Übung ausgegeben. 10P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Prof. Dr. Dr. h. c. Gilbert Gornig Veranstaltungsnummer UE Veranstaltungsart Übung Veranstaltungszeit, -ort Di 18 20, LH 103 Beginn (Datum) Sprechstunde nach Vereinbarung oder nach der Veranstaltung Die Veranstaltung vermittelt in Fallbesprechungen die Methodik und Technik verwaltungsrechtlicher Falllösungen. Inhaltlich stehen examensrelevante Problemstellungen aus dem Bereich der Verwaltungsprozessordnung, des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts und des Verfassungsrechts im Mittelpunkt. Semester ab dem 6. Leistungskontrollen Es werden 2 Hausarbeiten (davon eine als Ferienhausarbeit) und 3 Klausuren angeboten. Der Sachverhalt der Ferienhausarbeit wird im juristischen Seminar ausgelegt und ist über das Internet abrufbar. Die Termine sind bereits durch Aushang bekannt gegeben worden und sind über das Internet abrufbar. Literaturhinweise werden in der Übung gegeben. Hinweise zur Anfertigung von Hausarbeiten können ebenfalls dem Internet entnommen werden. Vgl.

52 43 marburg.de/~gornig bzw. com Für die Erteilung des Übungsscheins ist das Bestehen von einer Hausarbeit und einer Klausur mit mindestens ausreichend erforderlich. Besondere Hinweise Leistungsnachweis nach 9 I Nr. 2 c JAG in den Pflichtfächern I Nr. 4 a f Anl. 1 JAO. Zulassungsvoraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger; das Bestehen der kleinen Übung ist nachzuweisen, indem bei der Abgabe der ersten schriftlichen Arbeit (Hausarbeit oder Klausur) eine Kopie des Scheins beigelegt wird. 10P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Übung im Handels- und Gesellschaftsrecht Prof. Dr. J. Wertenbruch Veranstaltungsnummer UE Veranstaltungsart Übung Veranstaltungszeit, -ort Do 14 16, LH 103 Beginn (Datum) Sprechstunde nach der Übung und nach Vereinbarung Die Übung deckt sowohl die Pflichtfächer Handelsrecht und Recht der Personengesellschaften ( 1 JAO, Anl. I Nr. 2 d) als auch das Wahlpflichtfach II Nr. 4 (außer Arbeitsrecht) ab. Klausuren oder Klausurteile, die sich auf das Wahlpflichtfach 4 beziehen, werden besonders angekündigt. Semester ab 5. Leistungskontrollen 3 Klausuren, 1 Hausarbeit (Leistungsnachweis gemäß 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG im Wahlpflichtfach II Nr. 4 Anl. 1 JAO). Besondere Hinweise Pflichtfach I Nr. 2 d, Wahlpflichtfach II Nr. 4 Anl. 1 JAO 2P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Veranstaltungsnummer Übung im Strafprozessrecht Prof. Dr. Lutz Meyer-Goßner, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D UE

53 44 Veranstaltungsart Übung Veranstaltungszeit, -ort Di 14 16, LH 102, 14-tgl. Beginn (Datum) Sprechstunde nach der Veranstaltung Die Veranstaltung dient der vertiefenden Aneignung des Strafverfahrensrechts und der Methodik strafprozessualer Fallbearbeitung. Es werden insbesondere auch die Rechtsmittel- und das Wiederuaufnahmeverfahren behandelt. Semester ab 5. Leistungskontrollen 3 Klausuren Besondere Hinweise Pflichtfach I Nr. 3 c, Wahlpflichtfach II 5 Anl. 1 JAO, Leistungsnachweis nach 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG. 2P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Vertiefungsübung zur Vorlesung: Einführung in das japanische Recht Prof. Dr. Heinrich Menkhaus Veranstaltungsnummer UE Veranstaltungsart Übung Veranstaltungszeit, -ort Fr 16 18, JZ SR I Beginn (Datum) Sprechstunde Do n. V. Vertiefungsübungen sind eine neue Kategorie von Lehrveranstaltungen, die mit dem am 16. Juli 2002 genehmigten Studienplan für den neuen Magisterstudiengang Japanwissenschaften eingeführt worden sind. Sie werden parallel zu der entsprechend betitelten Vorlesung im selben Semester angeboten. Inhaltlich geht es darum, den in der Vorlesung vermittelten Stoff durch Lektüre ausgewählter neuester Literatur zu vertiefen. Die Literatur, die dafür in Frage kommt, ist entweder im Lektüre- Kanon des Japan-Zentrums genannt und kann deshalb auf der Homepage des Japan-Zentrums eingesehen werden oder wird zu Beginn des Semester bekannt gegeben. Die erfolgreiche Teilnahme an der Übung kann in einem schriftlichen Test nachgewiesen werden. Die Übung ist zugleich Wahlfachveranstaltung i. S. d. Nrn. 13 und 19 der Anlage zu

54 45 1 JAO im Examensstudiengang Rechtswissenschaften und Veranstaltung für das Grundstudium des Magisterstudienganges Japanwissenschaften. Semester ab 5. Leistungskontrollen Klausur Begleitende Veranstaltungen Vorlesungen, Proseminar Besondere Hinweise Wahlfach III Nr. 13 und Nr. 19 Anl. 1 JAO Literaturhinweise in der Veranstaltung Leistungsnachweis 6P (Staatsprüfung)

55 46 IV. Seminare Titel der Veranstaltung Seminar zum Erbrecht Prof. Dr. Stephan Buchholz Veranstaltungsnummer SE Veranstaltungsart Seminar Veranstaltungszeit, -ort Di 17 19, LH 120 (Institut) Beginn (Datum) Sprechstunde nach der Veranstaltung wird in der Vorbesprechung behandelt Leistungskontrollen Referate (Leistungsnachweis gemäß 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG) Besondere Hinweise Wahlpflichtfach II Nr. 3, Wahlfach III Nr. 7 Anl. 1 JAO. Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben. 8P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Grundfragen des Kapitalmarktrechts innen Prof. Dr. Katja Langenbucher in Kooperation mit Prof. Dr. Eva Terberger, Universität Heidelberg Veranstaltungsnummer SE Veranstaltungsart Seminar Veranstaltungszeit, -ort 5. und in Heidelberg Sprechstunde Nach Vereinbarung siehe Aushang Leistungskontrollen Seminararbeit (Leistungsnachweis gemäß 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG) Besondere Hinweise Wahlfach III Nr. 10 Anl. 1 JAO Literaturhinweise siehe Aushang und meine Hompage 8P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Die Teilnichtigkeit von Rechtsgeschäften Prof. Dr. Ralph Backhaus Veranstaltungsnummer SE Veranstaltungsart Seminar Veranstaltungszeit, -ort bis als Blockseminar im Sport- und Studienheim Kleinwalsertal Sprechstunde n. V.

56 47 Das Thema des Seminars betrifft einen Gegenstand meiner eigenen Forschungsarbeit; das Forschungsvorhaben soll im kommenden Jahr abgeschlossen werden. Die Frage der Teilnichtigkeit von Rechtsgeschäftten berührt grundsätzliche Probleme der Rechtsgeschäftslehre. Wegen des Ablaufs des Seminars und der einzelnen Referate erfolgt ein gesonderter Aushang. Semester ab 3. Leistungskontrollen Seminarreferate (Leistungsnachweis gemäß 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG). Literaturhinweise werden im Rahmen einer Vorbesprechung gegeben. 8 P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung International Business Transactions Prof. Dr. Erich Schanze LL.M. (Harv.) Veranstaltungsnummer SE Veranstaltungsart Seminar Veranstaltungszeit, -ort Das Blockseminar wird findet vom 1. bis 8. Februar 2004 im Sport- und Studienheim in Hirschegg/Kleinwalsertal stattfinden. Sprechstunde n. V. Das Seminar wird gemeinsam mit einer Reihe von Kollegen aus verschiedenen Rechtsordnungen veranstaltet. Gegenstand der englischsprachigen Veranstaltung sind Probleme der Gestaltung und Regulierung von grenzüberschreitenden Wirtschaftstransaktionen aus juristischer und ökonomietheoretischer Perspektive. Leistungskontrollen Referate. Das 20-seitige englischsprachige Referat ist mit Folien oder Powerpoint zu präsentieren (Leistungsnachweis gemäß 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG). Besondere Hinweise Wahlfach III Nr. 13 Anl. 1 JAO. 8P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Rechtsvergleichendes Seminar zu aktuellen Fragen des Urheber- und Medienrechts Prof. Dr. Georgios Gounalakis Veranstaltungsnummer SE Veranstaltungsart Seminar

57 48 Veranstaltungszeit, -ort n. V. Beginn (Datum) n. V. Sprechstunde Mi Das Seminar beschäftigt sich mit aktuellen Rechtsfragen aus dem Urheber- und Medienrecht aus deutscher und rechtsvergleichender Sicht Semester ab 3. Leistungskontrollen Seminararbeit, Sitzungsprotokoll und Thesenpapier (Leistungsnachweis gemäß 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG). Besondere Hinweise Zugleich Wahlfachveranstaltung nach Anlage zu 1 JAO III Ziff. 22 und 13 (JAO 1994). Eine Vorbesprechung mit Themenvergabe findet zum Ende des Sommersemesters statt (siehe besonderen Aushang). Das Seminar richtet sich an Studierende ab dem 3. Semester. Es wird ein ca. 15 min. mündlicher Vortrag zum Seminarthema sowie die mündliche Verteidigung von Seminararbeit und Thesenpapier erwartet. 8P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Seminar zum Arbeitsrecht Prof. Dr. Winfried Mummenhoff Veranstaltungsnummer SE Veranstaltungsart Seminar Veranstaltungszeit, -ort Do 18 20, SH 108 (Bibliothek Arbeitsrecht) Beginn (Datum) Sprechstunde nach der Veranstaltung Themenliste und Terminplan sind im Internet abrufbar. Semester Empfohlen ab 6. Semester Leistungskontrollen Referat (Leistungsnachweis gemäß 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG) Besondere Hinweise Veranstaltung nach 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG sowie Anlage II Nr. 4 und III Nr. 9 zu 1 JAO. Literaturhinweise in der Veranstaltung 8P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Proseminare im Strafrecht Studio-Gruppen Prof. Dr. Georg Freund

58 49 Veranstaltungsnummer PS Veranstaltungsart Proseminar Veranstaltungszeit, -ort S. besonderen Aushang Beginn Vorbesprechung für die angemeldeten Studierenden: Mi , Uhr, LH 102 Sprechstunde Fr und nach Vereinbarung Für die Studierenden des 3. und 4. Fachsemesters werden Studio-Gruppen angeboten. In diesen (Klein)-Gruppen soll frühzeitig die Fähigkeit zu einem eigenverantwortlich betriebenen und bei aller Zielstrebigkeit doch in die Tiefe gehenden Studium entwickelt und gefördert werden. Dieses Angebot versteht sich als Ergänzung zu den traditionallen universitären Veranstaltungsangeboten und erfordert ein nicht unerhebliches Maß an aktiver Mitarbeit. Semester 3., 4. Besondere Hinweise Die Proseminare sind Teil des am Fachbereich durchgeführten Studio-Gruppen-Projekts. Pflichtfach I Nr. 3, Wahlpflichtfach II Nr. 5 Anl. 1 JAO 6P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Seminar zum Jugendstrafrecht und zu straf- und strafprozessrechtlichen Grundlagenproblemen Prof. Dr. Georg Freund Veranstaltungsnummer SE Veranstaltungsart Seminar Veranstaltungszeit, -ort Di 18 20, SH 312 bzw. Blockseminar Beginn (Datum) S. bes. Aushang Sprechstunde Fr und nach Vereinbarung Die Festlegung des s im einzelnen erfolgt in Absprache mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Diese sollten bereits Kenntnisse auch im Bereich des Strafprozessrechts und des Jugendstrafrechts besitzen. Semester ab dem 5. Besondere Hinweise Wahlpflichtfach II Nr. 5, Wahlfach III Nr. 23 Anl. 1 JAO Literaturhinweise werden bei den Vorbesprechungen gegeben. 8P (Staatsprüfung)

59 50 Titel der Veranstaltung Seminar für Juristen und Mediziner zu medizinrechtlichen und medizinethischen Fragen Prof. Dr. Georg Freund Privatdozent Dr. Friedrich Heubel Veranstaltungsnummer SE Veranstaltungsart Seminar Veranstaltungszeit, -ort Siehe besonderen Aushang! Sprechstunde Fr und nach Vereinbarung Im Rahmen der als Blockseminar durchgeführten Veranstaltung werden medizinethische und rechtliche Grundfragen anhand aktueller Problemfelder aufgearbeitet. Besondere Hinweise Interdisziplinäre Veranstaltung; zugleich Wahlpflichtfach II Nr. 5, Wahlfächer III Nrn 23, 24 Anl. 1 JAO. Literaturhinweise Literaturhinweise werden zu Beginn der Veranstaltung gegeben. 8P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Seminar im Strafrecht und in der Kriminologie Neuere Entwicklungen bei den strafrechtlichen Sanktionen Staatssekretär im Hess. Ministerium der Justiz Herbert Landau (RiGBH) und Prof. Dr. Henning Radtke Veranstaltungsnummer SE Veranstaltungsart Seminar Veranstaltungszeit, -ort Die Veranstaltung wird als zweitätiges Blockseminar Ende Januar 2004 abgehalten. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben. Die Veranstaltung findet im Wagnitz Seminar in Wiesbaden statt Beginn (Datum) Blockseminar. Die Vorbesprechung findet am 24. Juli 2003, Uhr in der Bibliothek des Kriminalwissenschaftlichen Instituts (SH 312) statt. Sprechstunde Mi Wird innerhalb der Vorbesprechung bekannt gegeben. Semester ab 3. Semester Leistungskontrollen Ein schriftliches Referat (Leistungsnachweis gemäß 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG)

60 51 Besondere Hinweise Literaturhinweise Wahlpflichtfach II Nr. 5 Anl. 1 JAO Erfolgen individuell gegenüber den jeweiligen Referenten/innen 8P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Strafvollzug als gesellschaftliches Konfliktfeld Prof. Dr. Klaus Rehbein Veranstaltungsnummer SE Veranstaltungsart Seminar Veranstaltungszeit, -ort Mo 16 18, HG 108 Die Veranstaltung soll in den Strafvollzugskomplex in historischer, rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht einführen. Leistungskontrolle n Seminarreferate, Thesenpapier, Protokolle Besondere Hinweise Wahlfach III Nr. 23 Anl. 1 JAO Literaturhinweise Materialien zur Strafrechtsreform, 6. Bd. 1954; Johannes Feest (Hrsg.) Kommentar zum Strafvollzugsgesetz, 4. Aufl. 2000; Kaiser/Kerner/ Schöch, Strafvollzug, 4. Aufl. 1992; Ostendorf, Jugendgerichtsgesetz, 5. Aufl. 2000; Rehbein, Strafvollzug Kein soziales Netzwerk, in: Ningel, Rainer/Funke (Hrsg.), Soziale Netze in der Praxis, 1995, S ; ders., Jugendstrafvollzug, in: Hubert/Hochgesand (Hrsg.), Entwicklungen im Bereich der Jugendstrafrechtspflege, 1999, S ; Schwind/Böhm, Strafvollzugsgesetz, 3. Aufl. 1999; Walter, Strafvollzug, 2. Aufl P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Seminar zum Völker- und Europarecht (Jean- Monnet-Veranstaltung) Prof. Dr. Dr. h. c. Gilbert Gornig Veranstaltungsnummer SE Veranstaltungsart Blockseminar Veranstaltungszeit, -ort 22. bis , Kleinwalsertal Beginn (Datum) Sprechstunde nach Vereinbarung Generalthema: Krisengebiete der Welt und ihre völkerrechtliche Würdigung.

61 52 Semester Leistungskontrollen Besondere Hinweise Die Themen wurden bereits im Sommersemester 2003 ausgegeben. Für weitere Hinweise vgl. bzw. ab 5. Semester schriftliche Ausarbeitung und Referate (Leistungsnachweis gemäß 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG) Pflichtfach I Nr. 4 c, Wahlpflichtfach II Nr. 6, Wahlfach III Nr. 20 Anl. zu 1 JAO Das Seminar ist auch relevant bei der Wahl der rechtswissenschaftlichen Komponente der Europäischen Studien. 8P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Pharmarechtliches Seminar: Die Gesetzliche Krankenversicherung im Wettbewerb Hochschuldozent Dr. Elmar Mand Veranstaltungsnummer SE Veranstaltungsart Seminar Veranstaltungszeit, -ort 15. bis ; Blockseminar im Kleinwalsertal. Sprechstunde Mi Gegenstand des Seminars ist die Stellung der Gesetzlichen Krankenversicherung im Wettbewerb und ihre Bindung an das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht. Semester ab 4. Leistungskontrollen Referat und Vortrag Besondere Hinweise Leistungsnachweis im Rahmen der Zusatzqualifikation Pharmarecht. 8P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Handlungsformen des modernen Staates in Prof. Dr. Monika Böhm Veranstaltungsnummer SE Veranstaltungsart Seminar Veranstaltungszeit, -ort s. Aushang Beginn (Datum) s. Aushang (Vorbesprechung Mo ) Sprechstunde Mo 10 11

62 53 s. Aushang Semester Empfohlen ab dem 4. Semester Leistungskontrollen Referat (Leistungsnachweis gemäß 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG) Besondere Hinweise Wahlpflichtfach II Nr. 6, Wahlfächer III Nrn 17, 18, 20 Anl. 1 JAO Literaturhinweise erfolgen in der Vorbesprechung 8P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Seminar im Öffentlichen Recht Prof. Dr. Hans-Detlef Horn Veranstaltungsnummer SE Veranstaltungsart Seminar Veranstaltungszeit, -ort s. Aushang Sprechstunde nach Vereinbarung oder nach dem Seminar Das Seminar behandelt aktuelle Fragen aus dem Staats- und Europarecht, aus dem Sicherheits- und Polizeirecht und aus dem öffentlichen Wirtschaftsrecht. Die zu bearbeitenden Einzelthemen sind durch Aushang bekanntgegeben worden. Semester ab 6. Leistungskontrollen Der Erwerb eines Seminarscheins setzt eine schriftliche Ausarbeitung und einen Seminarvortrag zum übernommenen Thema voraus. Die Anmeldung zur Teilnahme (s. Aushang) ist verbindlich. Besondere Hinweise Leistungsnachweis gemäß 9 Abs. 1 Nr. 2 d, 20 III JAG 8P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Proseminar zur Vorlesung: Einführung in das japanische Recht Prof. Dr. Heinrich Menkhaus Veranstaltungsnummer PS Veranstaltungsart Proseminar Veranstaltungszeit, -ort Fr 14 16, JZ SR I Beginn (Datum) Sprechstunde Do n. V. Die Vorlesung Einführung in das japanische Recht ist von einem Proseminar begleitet, in dem

63 54 Fragestellungen aus der Vorlesung vertieft behandelt werden können. Daneben geht es um die Vermittlung methodischer Kenntnisse für wissenschaftliches Arbeiten allgemein und der juristischen Methodik im Besonderen. Ein Seminarreferat in schriftlicher Form mit mündlichem Vortrag wird erwartet. Die Veranstaltung ist zugleich Wahlfachveranstaltung i. S. d. Nrn. 13 und 19 der Anlage 1 zu 1 JAO im Examensstudiengang Rechtswissenschaften und Veranstaltung für das Grundstudium des Magisterstudienganges Japanwissenschaften. Semester ab 5. Leistungskontrollen Referat Begleitende Veranstaltungen Vorlesung, Vertiefungsübung Besondere Hinweise Wahlfächer III Nrn 13 und 19 Anl. 1 JAO Literaturhinweise in der Veranstaltung 6P Leistungsnachweis (Staatsprüfung)

64 55 V. Kolloquien, Wiederholungs- und Vertiefungskurse Titel der Veranstaltung Vertiefung im Haftungsrecht Prof. Dr. Ralph Backhaus Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Do 9 11, LH 102 Beginn (Datum) Sprechstunde n. V. Bei der Veranstaltung handelt es sich um die Vorlesung zum Wahlfach Nr. 12 nach III der Anlage zu 1 JAO ( Vertiefung im Haftungsrecht ). Schwerpunktmäßig werden u. a. folgende Problemkreise behandelt: Haftung Mehrerer, Haftung für das Verhalten Dritter, Haftung bei Rechtsnachfolge, Haftung im Gesellschaftsrecht, Haftung bei Amtspflichtsverletzungen, Haftung der in den BGB genannten Personen, Haftung des Kraftfahrzeughalters und führers, Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach 823 BGB, Haftung des Arzneimittelherstellers. Die Aufzählung ist beispielhaft, nicht abschließend. Das Versicherungsrecht ist Gegenstand einer besonderen Veranstaltung. Semester ab 4. Leistungskontrollen sind für Interessierte möglich. Besondere Hinweise Wahlfach III Nr. 12 Anl. 1 JAO Literaturhinweise werden in der ersten Stunde gegeben. 2P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Vertiefung im Erbrecht Prof. Dr. H.-A. Rupprecht Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Mi 11 13, LH 102 Beginn (Datum) Sprechstunde nach Vereinbarung Fallorientierte Besprechung einzelner Problembereiche des Erbrechts. Vorausgesetzt wird der Besuch der Vorlesung Erbrecht. Semester ab 5. Semester

65 56 Leistungskontrollen Besondere Hinweise Es wird eine Klausur angeboten (Leistungsnachweis gemäß 9 Abs. 1 Nr. 2 d JAG). Wahlfach III Nr. 7 Anl. 1 JAO 2P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Kolloquium im Arbeitsrecht Prof. Dr. Winfried Mummenhoff Veranstaltungsnummer KO Veranstaltungsart Kolloquium Veranstaltungszeit, -ort Mo 18 20, SH 108 Anmeldung und Termine lt. Aushang, SH 108 (Bibliothek Institut für Arbeitsrecht) Beginn (Datum) ganzjährig fortlaufend Sprechstunde nach der Veranstaltung Anhand von Kurzreferaten wird die aktuelle Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung diskutiert. Die Veranstaltung findet unabhängig von der Vorlesungszeit einmal im Monat statt, gewöhnlich am 1. Montag. Semester empfohlen für Examenskandidaten Leistungskontrollen Kurzreferat Besondere Hinweise Vorausgesetzt werden vertiefte Kenntnisse im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Vertiefungsveranstaltung gemäß Anlage II Nr. 4 und III Nr. 9 zu 1 JAO. 2P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Vertiefung im Gesellschaftsrecht: Kapitalgesellschaftsrecht in Prof. Dr. Katja Langenbucher Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Mi 11 13, LH 304 Beginn (Datum) Sprechstunde nach Vereinbarung Es wird der Wahlpflichtfachstoff im Gesellschaftsrecht (insbesondere GmbH und AG) dargestellt Semester ab 5.

66 57 Besondere Hinweise Literaturhinweise Wahlpflichtfach II Nr. 4 Anl. 1 JAO werden auf meiner Homepage bekannt gegeben. 2P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Ausgewählte Probleme aus dem Allgemeinen Teil des StGB und aus der StPO sowie aus Kernbereichen des Nebenstrafrechts Staatsanwalt Dr. Kurt Sippel Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort s. bes. Aushang Beginn (Datum) s. bes. Aushang Semester ab 4. Besondere Hinweise Pflichtfach I Nr. 3 a Anl. 1 JAO 2P (Staatsprüfung)

67 58 VI. Examensrepetitorium 1. Allgemeine Informationen Zur Vorbereitung auf die erste juristische Staatsprüfung bieten die Dozenten des Fachbereichs ein Repetitorium an. Gegenstand des Repetitoriums ist der unter I. der Anlage zu 1 JAO aufgeführte Pflichtfachstoff. Das Repetitorium läuft ein Jahr und besteht aus zwei Kurseinheiten: Kurseinheit I (Wintersemester) und Kurseinheit II (Sommersemester). Durch den modularen Aufbau ist ein Einstieg im Sommersemester und im Wintersemester möglich. Die Veranstaltungen finden im Landgrafenhaus, Hörsäle LH 102 und LH 103, und im Hörsaalgebäude, Hörsaal HG 4, statt. Teilnahmegebühren werden nicht erhoben. Kurseinheit I (Wintersemester) Bürgerliches Recht BGB - Allgemeiner Teil BGB - Schuldrecht Allgemeiner Teil und Vertragliche Schuldverhältnisse Strafrecht StGB - Allgemeiner Teil Strafprozessrecht Öffentliches Recht Staatsrecht einschließlich Verfassungsprozessrecht Europarecht Bürgerliches Recht BGB - Gesetzliche Schuldverhältnisse BGB - Sachenrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Arbeitsrecht Zivilverfahrensrecht Kurseinheit II (Sommersemester)

68 59 Strafrecht StGB - Besonderer Teil Öffentliches Recht Allgemeines Verwaltungsrecht (einschließlich Verwaltungsprozessrecht) Besonderes Verwaltungsrecht (Baurecht, Kommunalrecht, Polizeirecht) Klausurenkurs Begleitet werden die Fachkurse von einem Klausurenkurs. In der Vorlesungszeit wird wöchentlich eine Klausur angeboten. Jeweils in den ersten beiden Wochen nach dem Ende der Vorlesungszeit wird täglich eine Klausur angeboten. Die Klausuren werden samstags von 9 s. t. 14 Uhr geschrieben, die Besprechungen finden freitags von Uhr statt. 2. Kurseinheit I : Wintersemester 2003 / 04 a) Bürgerliches Recht Titel der Veranstaltung Examensrepetitorium Bürgerliches Recht: BGB - Allgemeiner Teil in Professor Dr. Katja Langenbucher Veranstaltungsnummer VL + KO Veranstaltungsart Vorlesung und Kolloquium Veranstaltungszeit, -ort Die Veranstaltung findet in den ersten vier Vorlesungswochen wie folgt statt: Mo 11 13, LH 102, Di 11 13, LH 304, Do 11 13, LH 304, Fr 11 13, LH 102. Beginn (Datum) Sprechstunde nach Vereinbarung Anhand aktueller Entscheidungen und Klausuren wird das examensrelevante Wissen repetiert. Die Hälfte der Veranstaltung dient der Simulation mündlicher Prüfungen. Semester Examenskandidaten

69 60 Besondere Hinweise Pflichtfach I Nr. 2 a Anl. 1 JAO 3P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Examensrepetitorium Bürgerliches Recht: BGB Schuldrecht Allgemeiner Teil in Prof. Dr. J. Wertenbruch Veranstaltungsnummer VL + KO Veranstaltungsart Vorlesung und Kolloquium Veranstaltungszeit, -ort Mo 16 18, LH 102 Beginn (Datum) Sprechstunde Nach der Vorlesung und nach Vereinbarung. Allgemeines Schuldrecht mit folgenden examensrelevanten Schwerpunkten: allg. Leistungsstörungsrecht (Verzug, Unmöglichkeit, Erfüllungsverweigerung, positive Vertragsverletzung, Bezüge des allgemeinen Schuldrechts zur Gewährleistung bei Kauf, Miete und Werkvertrag; culpa in contrahendo; Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte; Drittschadensliquidation; Ansprüche, Regress, Einwendungen und Einwendungsbegriff bei Dreipersonenverhältnissen. Semester Examenskandidaten Begleitende Veranstaltungen Examensklausurenkurs Besondere Hinweise Pflichtfach I Nr. 2 a Anl. 1 JAO Literaturhinweise siehe Internetseite 3P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Examensrepetitorium Bürgerliches Recht: BGB Schuldrecht Besonderer Teil in Professor Dr. Katja Langenbucher Veranstaltungsnummer VL + KO Veranstaltungsart Vorlesung und Kolloquium Veranstaltungszeit, -ort Die Veranstaltung findet in den letzten vier Vorlesungswochen wie folgt statt: Mo 11 13, LH 102, Di 11 13, LH 304, Do 11 13, LH 304, Fr 11 13, LH 102. Beginn (Datum) s. bes. Aushang Sprechstunde nach Vereinbarung Anhand aktueller Entscheidungen und Klausuren wird das examensrelevante Wissen repetiert. Die

70 61 Semester Besondere Hinweise Titel der Veranstaltung Veranstaltungsnummer Veranstaltungsart Veranstaltungszeit, -ort Semester Besondere Hinweise Hälfte der Veranstaltung dient der Simulation mündlicher Prüfungen. Examenskandidaten Pflichtfach I Nr. 2 b Anl. 1 JAO 2P (Staatsprüfung) Examensklausurenkurs im Bürgerlichen Recht Backhaus, Ralph; Buchholz, Stephan; Falk, Georg-Dietrich, Gounalakis, Georgios; Langenbucher, Katja; Mummenhoff, Winfried; Rupprecht, Hans-Albert; Schanze, Erich; Voit, Wolfgang, Wertenbruch, Johannes KU Examensklausurenkurs Klausurtermine: Sa 9 s. t. 14, LH 103 Besprechungstermine: Fr 16 18, LH 102 Zu den Besprechungsterminen und zum Ferienklausurenkurs: s. bes. Aushang im Foyer des Savignyhauses (Glaskasten) Examenskandidaten Pflichtfächer I Nrn 2 a f, Wahlpflichtfächer II Nrn 3 und 4 Anl. 1 JAO 4P (Staatsprüfung) b) Strafrecht Titel der Veranstaltung Examensrepetitorium Strafrecht: StGB Allgemeiner Teil Professor Dr. Edgar Weiler Veranstaltungsnummer VL + KO Veranstaltungsart Vorlesung und Kolloquium Veranstaltungszeit, -ort Do 13 15, LH 102, ausnahmsweise Mi 13 15, LH 102 (s., Termine) Beginn (Datum) Sprechstunde unmittelbar nach den Vorlesungen. Anhand vor allem von Examensklausuren der verschiedenen Justizprüfungsämter wird ein Repetitorium zum Allgemeinen Teil des Strafrechts ange-

71 62 Semester Leistungskontrollen Besondere Hinweise Literaturhinweise boten, das dieses schwierige und examensrelevante Rechtsgebiet umfassend behandelt. Die Kombination der Problematiken des Allgemeinen Teils mit typischen Begleitdelikten des Besonderen Teils in den Klausuren der ersten juristischen Staatsprüfung werden aufgezeigt. Die Teilnehmer erhalten umfangreiches Material in Form von Prüflisten, Übersichten, Falltexten und teilweise Lösungen. Termine: Do Aufbaufragen / Objektiver und Subjektiver Tatbestand Mi Objektiver und Subjektiver Tatbestand Mi Rechtswidrigkeit und Rechtfertigungsgründe Do Rechtswidrigkeit und Rechtfertigungsgründe Mi Schuld: Schuldfähigkeit und Entschuldigungsgründe Do Fahrlässiges Begehungsdelikt Do Unterlassungsdelikt Do Unterlassungsdelikt und erfolgsqualifiziertes Delikt Do Versuch und Rücktritt Do Versuch und Rücktritt Do Täterschaft und Teilnahme Do Täterschaft und Teilnahme Do Irrtumslehre Do Irrtumslehre Do Konkurrenzen / unklare Sachverhalte und Beweisregeln Examenskandidaten im Kurs Pflichtfach I Nr. 3 a Anl. 1 JAO. werden in der Veranstaltung gegeben. 3P (Staatsprüfung)

72 63 Titel der Veranstaltung Examensklausurenkurs im Strafrecht Freund, Georg; Langer, Winrich; N.N.; Radtke, Henning Veranstaltungsnummer KU Veranstaltungsart Examensklausurenkurs Veranstaltungszeit, -ort Klausurtermine: Sa 9 s. t. 14, LH 103 Besprechungstermine: Fr 16 18, LH 102 Zu den Besprechungsterminen und zum Ferienklausurenkurs: s. bes. Aushang im Foyer des Savignyhauses (Glaskasten) Semester Examenskandidaten Besondere Hinweise Pflichtfächer I Nrn 3 a c, Wahlpflichtfach II Nr. 5 Anl. 1 JAO 4P (Staatsprüfung) c) Öffentliches Recht Titel der Veranstaltung Examensrepetitorium Öffentliches Recht: Verfassungsrecht (Staatsrecht und Verfassungsprozessrecht) und Europarecht in Prof. Dr. Monika Böhm Veranstaltungsnummer VL + KO Veranstaltungsart Vorlesung und Kolloquium Veranstaltungszeit, -ort Mi 9 11, Fr 9-11, LH 102 Beginn (Datum) Sprechstunde Mo Repetitorium zur Examensvorbereitung Semester Examenskandidaten Besondere Hinweise Pflichtfächer I Nrn 4 a c Anl. 1 JAO 3P (Staatsprüfung) Titel der Veranstaltung Veranstaltungsnummer Veranstaltungsart Examensklausurenkurs im Öffentlichen Recht Böhm, Monika; Detterbeck, Steffen; Horn, Hans- Detlef; Kramer, Urs; Stephan, Herrmann, Stephan; Thürmer, Monika KU Examensklausurenkurs

73 64 Veranstaltungszeit, -ort Semester Besondere Hinweise Klausurtermine: Sa 9 s. t. 14, LH 103 Besprechungstermine: Fr 16 18, LH 102 Zu den Besprechungsterminen und zum Ferienklausurenkurs: s. bes. Aushang im Foyer des Savignyhauses (Glaskasten). Examenskandidaten Pflichtfächer I Nrn 4 a f, Wahlpflichtfächer II Nrn 6 und 7 Anl. 1 JAO 4P (Staatsprüfung)

74 PHILIPPS-UNIVERSITÄT MARBURG FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN U N I R E P E T I T O R I U M EXAMENSVORBEREITUNG MIT IHREN PRÜFERN KURSEINHEIT I : WINTERSEMESTER 2003 / 04 Bürgerliches Recht BGB - Allgemeiner Teil Prof. Dr. K. Langenbucher MO LH 102 (Veranstaltungswochen 1 4) DI LH 304 DO LH 304 FR LH 102 BGB - Schuldrecht Allgemeiner Teil Prof. Dr. J. Wertenbruch MO LH 102 BGB - Vertragliche Schuldverhältnisse Prof. Dr. K. Langenbucher MO LH 102 (Veranstaltungswochen 11 14) DI LH 304 DO LH 304 FR LH 102 Strafrecht StGB - Allgemeiner Teil (3-stündig) Prof. Dr. E. Weiler MI LH 102 (Terminplan: s. bes. Aushang) DO LH 102 Öffentliches Recht Verfassungsrecht und Europarecht Prof. Dr. M. Böhm MI LH 102 FR LH 103 KURSEINHEIT II : SOMMERSEMESTER 2004 s. bes. Aushang KLAUSURENKURS Klausuren: Sa 9 s. t. 11, LH 103, Besprechungen: Fr 14 16, LH 102 Ferienklausuren: s. bes. Aushang änderungen bleiben vorbehalten. Teilnahmegebühren werden nicht erhoben. Aktuelle Informationen: Tel.: / , studienberatung01@staff.uni-marburg.de. Stand: 10. August 2003, im Auftrag, gez. Röhrig

75 66 VII. Weitere Lehrveranstaltungen für Studierende der Rechtswissenschaft und anderer Studiengänge Titel der Veranstaltung Einführung in die Volkswirtschaftslehre für Juristen Professor Dr. Helmut Leipold Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Mi 9 11, LH 103 Beginn (Datum) Behandelt werden die Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, insbesondere der modernen Institutionenökonomik, der Mikro- und Makroökonomie sowie der Wirtschaftspolitik. Leistungskontrollen Abschlussklausur am Semesterende mit Scheinerwerb. Literaturhinweise H. Bartling, F. Luzius, Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, 12. Aufl., München. Titel der Veranstaltung Neuropsychiatrisches Kolloquium mit Falldemonstrationen für Mediziner, Psychologen und Juristen Professor Dr. Gert Huffmann Veranstaltungsart Kolloquium Veranstaltungsnummer KO Veranstaltungszeit, -ort Mo (14-tgl.), HS MZN (Hörsaal der Nervenklinik, Rudolf-Bultmann-Str. 8) Beginn (Datum) Hirnkrankheiten führen nicht selten zu psychischen Veränderungen. Diese körperlich begründbaren Psychosen sind von endogenen Psychosen und abnormen Variationen seelischen Wesens abzugrenzen. Mit den in jeder Veranstaltung vorgestellten Patienten werden Gespräche geführt, deren Inhalt zur Grundlage des Kolloquiums wird. Einordnung in das System der Psychiatrie, diagnostisches Vorgehen und Möglichkeiten der Therapie werden ebenso erörtert wie die Gegenüberstellung zu normal psychologischen Verhaltensweisen und die rechtliche Beurteilung. Dabei sollen verminderte Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen,

76 67 aber auch Geschäftsunfähigkeit und das Betreuungsgesetz diskutiert werden. Semester ab dem 2. Literaturhinweise Gerd Huber: Psychiatrie, 6. Aufl.; Schattauer 1999 u. a. in der 1. Stunde der Veranstaltung. Titel der Veranstaltung Russisch für JuristInnen, PolitologInnen und WirtschaftswissenschaftlerInnen (Fachsprache für Fortgeschrittene) Helmut Glöckner Veranstaltungsnummer R04 Veranstaltungsart Kurs des Sprachenzentrums der Philipps-Universität Veranstaltungszeit, -ort Di , MR 3 und ggf. Multimedia- Selbstlernzentrum (SLZ) Beginn (Datum) Der Kurs richtet sich vorwiegend an Studierende der Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Politologie. Interessenten anderer Fachrichtungen können jedoch ebenfalls mit Erfolg teilnehmen. Fuer die Teilnahme werden Grundkenntnisse des Russischen vorausgesetzt (ab ca. 3 Jahre Russischunterricht). In diesem Semester wird der Schwerpunkt auf den Themen «Судебная система России» (Das Gerichtswesen Russlands) und «Преступность в области экономической деятельности» (Wirtschaftskriminalitaet) liegen. Beide Themen werden behandelt auf anhand publizistischer Texte der russischen Massenmedien (TV, Presse, Internet) sowie fachsprachlicher Texte. Ziel ist die Entwicklung der Fertigkeiten des fachsprachenbezogenen Hoer- und Leseverstehens und die Erweiterung des fachbezogenen Wortschatzes. Begleitend werden grammatikalisch-lexikalische Themen wiederholt. Besondere Hinweise Der Unterricht ist auf eine relativ hohe Lerngeschwindigkeit ausgerichtet und erfordert eine häusliche Vor- und Nachbereitungszeit im Umfang von 2 SWS. Bei regelmässiger erfolgreicher Teilnahme wird ein Teilnahmeschein vergeben. Ein benoteter Schein

77 68 kann bei bestandener Abschlussklausur ausgestellt werden. Höchstteilnehmerzahl: 16. Es handelt sich um einen gebührenpflichtigen Sprachkurs des Sprachenzentrums. Kursgebühren: 36,40. In den Gebühren ist der Kostenbeitrag für Kopien enthalten. Weitere Informationen im KOMMENTIERTEN VERZEICHNIS DER LEHRVERANSTALTUNG- EN DES SPRACHENZENTRUMS und die Homepage des SZ: DE/ SPRACHENZENTRUM Titel der Veranstaltung English Students of Law (Upper-Intermediate Level) /in Chris Forlini Veranstaltungsnummer E13 Veranstaltungsart Kurs des Sprachenzentrums der Philipps-Universität Veranstaltungszeit, -ort Mi MR 1 Beginn (Datum) This upper-intermediate course is designed to apply and extend students general English skills to the field of law. Through continuous vocabulary work, excerpts from English law textbooks and authentic court cases, the course will provide students with an overview of the common law system as it exists in Great Britain and the USA. Another aim of the course is to help students achieve confidence in reading and writing about law and in discussing legal issues. Semester Da gewisse juristische Grundkenntnisse vorausgesetzt werden müssen, ist dieser Kurs für Studierende im ersten Fachsemester ungeeignet. Besondere Hinweise Es handelt sich um einen gebührenpflichtigen Sprachkurs. Kursgebühren: 36,40. 4P

78 69 VIII. Lehrveranstaltungen für Studierende der Wirtschaftswissenschaften Titel der Veranstaltung Bürgerliches Recht für Studierende der Wirtschaftswissenschaften Hochschuldozent Dr. Elmar Mand Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung und Übung Veranstaltungszeit, -ort Do 11 13, HG 215 Beginn (Datum) Sprechstunde Mi Die zweisemestrige Veranstaltung als Kombination von Vorlesung und Übung bereitet auf die Vordiplomklausur im Privatrecht vor. Der Stoff aus dieser Veranstaltung wird dann im kommenden Sommersemester fortgesetzt und vertieft. Leistungskontrollen Klausur Literaturhinweise Aktueller Gesetzestext des BGB; weitere Hinweise in der Vorlesung. Titel der Veranstaltung Öffentliches Recht für Studierende der Wirtschaftswissenschaften Dr. Martin Will, LL.M. (Cambr.) Veranstaltungsnummer VL Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Do 16 18, HG 215 (Audimax) Beginn (Datum) Sprechstunde Nach der Vorlesung und nach Vereinbarung Die Vorlesung bereitet auf die Vordiplomklausur im öffentlichen Recht vor. Gegenstand sind die Grundlagen und Grundbegriffe des Europarechts und des Verfassungsrechts einschließlich des Verfassungsprozessrechts, namentlich die staatsorganisationsrechtlichen Grundlagen (Bundesorgane, Gesetzgebung, bundesverfassungsgerichtliche Verfahren etc.) sowie die Grundrechte. Der Stoff wird durch Fallbesprechungen vertieft, die zugleich der Einübung der Klausurtechnik dienen. Im Sommersemester 2003 findet eine Übung statt, in der Probeklausuren angeboten werden.

79 70 Literaturhinweise Voraussetzung für die Teilnahme an der Vorlesung ist der Besitz von Textausgaben des EG-Vertrags, des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Diese sind z.b. enthalten in der Ausgabe: Basistexte Öffentliches Recht. Steffen Detterbeck, Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht mit Übungsfällen, 2. Aufl., 2002; Basistexte Öffentliches Recht, 3. Aufl., 2003 (Beck- Texte im dtv). Titel der Veranstaltung Handels- und Gesellschaftsrecht für Wirtschaftswissenschaftler, Grundlagen des Unternehmenssteuerrechts I Prof. Dr. Dr. Wolfgang Kirberger Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungszeit, -ort Mi 16 18, LH 100 Beginn (Datum) s. bes. Aushang Sprechstunde n. V.

80 71 IX. Arbeitsgemeinschaften Arbeitsgemeinschaften werden begleitend zu Lehrveranstaltungen angeboten:! BGB Allgemeiner Teil (Prof. Dr. Erich Schanze)! BGB Gesetzliche Schuldverhältnisse (Prof. Dr. Georgios Gounalakis)! Staatsorganisationsrecht (Prof. Dr. Steffen Detterbeck)! Strafrecht Allgemeiner Teil (Prof. Dr. Winrich Langer)! Strafrecht Besonderer Teil I (Prof. Dr. Henning Radtke)! Einführung in das deutsche Recht für ausländische Studierende (Prof. Dr. Erich Schanze) Zeit und Ort werden durch besonderen Aushang im Foyer des Savignyhauses (Stellwand an der Seitenwand des Aufzugsschachtes) und in der Vorlesung durch den jeweiligen Hochschullehrer bekanntgegeben. S. auch: Die Anmeldung zu den Arbeitsgemeinschaften erfolgt durch Eintragung in Listen, die ab dem 1. Oktober 2003 im Savignyhaus (Foyer) aushängen. Die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften wird empfohlen. Die Arbeitsgemeinschaften beginnen in der Regel in der zweiten Vorlesungswoche.

81 72 X. Studio-Gruppen Für die Studierenden des 3. und 4. Fachsemesters werden Studio-Gruppen angeboten. In diesen (Klein-) Gruppen soll frühzeitig die Fähigkeit zu einem eigenverantwortlich betriebenen und bei aller Zielstrebigkeit doch in die Tiefe gehenden Studium entwickelt und gefördert werden. Dieses Angebot versteht sich als Ergänzung zu den traditionellen universitären Veranstaltungsangeboten und erfordert ein nicht unerhebliches Maß an aktiver Mitarbeit. Titel der Veranstaltung Proseminare im Strafrecht Studio-Gruppen Prof. Dr. Georg Freund Veranstaltungsnummer PS Veranstaltungsart Proseminar Veranstaltungszeit, -ort S. besonderen Aushang Beginn Vorbesprechung für die angemeldeten Studierenden: Mi , Uhr, LH 102 Sprechstunde Fr Uhr und nach Vereinbarung Für die Studierenden des 3. und 4. Fachsemesters werden Studio-Gruppen angeboten. In diesen (Klein)-Gruppen soll frühzeitig die Fähigkeit zu einem eigenverantwortlich betriebenen und bei aller Zielstrebigkeit doch in die Tiefe gehenden Studium entwickelt und gefördert werden. Dieses Angebot versteht sich als Ergänzung zu den traditionallen universitären Veranstaltungsangeboten und erfordert ein nicht unerhebliches Maß an aktiver Mitarbeit. Semester 3., 4. Besondere Hinweise Die Proseminare sind Teil des am Fachbereich durchgeführten Studio-Gruppen-Projekts. Pflichtfach und Wahlpflichtfach: I Nr. 3, II Nr. 5 Anl. 1 JAO 6P (Staatsprüfung)

82 73 XI. Zusatzqualifikation Pharmarecht 1. Allgemeine Informationen Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg bietet seit dem WS 2002/03 eine Zusatzqualifikation im Pharmarecht an. Das Angebot richtet sich an Studierende und Doktoranden der Rechtswissenschaften, die ihre Kenntnisse in diesem Bereich, in dem zunehmend qualifizierte Absolventen nachgefragt werden, vertiefen wollen. Die auf drei Semester angelegten Veranstaltungen können in das herkömmliche Jurastudium integriert werden. Ein Teil der angebotenen Vorlesungen wird von namhaften Pharmarechtlern aus der Praxis gehalten, um die Nähe zu den Anforderungen der pharmarechtlichen Praxis zu gewährleisten. Aus diesem Grund wurde auch der Lehrplan in Zusammenarbeit mit Vertretern der Pharmaindustrie ausgearbeitet. Zur Unterstützung des Praxisbezuges ist außerdem ein mindestens einmonatiges Praktikum Bestandteil der Ausbildung. Es soll in der Rechtsabteilung eines Pharmaunternehmens oder in einer pharmarechtlich spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei absolviert werden und wird von der Forschungsstelle für Pharmarecht vermittelt. Der Lehrplan umfasst im einzelnen die Bereiche Arzneimittelsicherheitsrecht, nationales und internationales Zulassungsrecht, Arzneimittelhaftungsrecht, Heilmittelwerberecht, Patentrecht, Kassenarztrecht, Arzneimittelstrafrecht. Außerdem werden die Veranstaltungen Ökonomie des Pharmarechts, Einführung in die Pharmazie und ethische Aspekte der Arzneimittelforschung angeboten. Weitere Einzelfragen können in Seminaren vertieft werden. Initiatorin des Projektes ist die Forschungsstelle für Pharmarecht, die damit an ihre Erfahrungen aus der langjährigen Zusammenarbeit mit dem Bund der Pharmazeutischen Industrie e. V. und Unternehmen der Pharmaindustrie anknüpft. Die Zusatzqualifikation stellt zugleich einen wichtigen Baustein im interdisziplinären Forschungs- und Lehrschwerpunkt Gesundheitswesen der Philipps-Universität Marburg dar. Nähere Informationen und Auskünfte über dieses Schwerpunktprogramm erteilt die Forschungsstelle für Pharmarecht, Professor Dr. Wolfgang Voit, Philipps-Universität Marburg, Universitätsstraße 6, Marburg, Veranstaltungen im Wintersemester 2003 / 04 Zum : s.

83 PHILIPPS-UNIVERSITÄT FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN Einführungsveranstaltung für Studienanfänger im Wintersemester 2003/04 Montag, 20. Oktober 2003 Landgrafenhaus, Universitätsstraße 7, Hörsaal LH 101 von 9.15 Uhr bis ca Uhr 9.15 Uhr: Begrüßung durch den Dekan, Herrn Prof. Dr. Wertenbruch Darstellung der juristischen Fachgebiete: 9.30 Uhr: Zivilrecht Prof. Dr. Wertenbruch Uhr: Öffentliches Recht Prof. Dr. Detterbeck Uhr: Strafrecht Prof. Dr. Langer bis Uhr : Pause Uhr: Einführung in die Rechtsinformatik Dörthe Clemens Uhr: Einführung in die Bibliotheksbenutzung Gunter Desmarets Uhr: Einführung in das juristische Studium Christoph Röhrig Kontakt: Tel.: / , studienberatung01@staff.uni-marburg.de (Zur Orientierungswoche der Fachschaft: siehe nächste Seite!)

84 Einführungstage der Fachschaft des Fachbereichs Rechtswissenschaften im Wintersemester 2003/04 Wie jedes Semester bietet die Fachschaft Jura auch in diesem Herbst eine Orientierungseinheit (OE) für alle Studienanfängerinnen und Studienanfänger an, um ihnen den Start ins Studium zu erleichtern. Zum Teil werden auch schon erste Wirtschaftsforschungen 1 durchgeführt Diese Veranstaltungen, die ausschließlich von Studierenden höherer Semester organisiert werden, beginnen am Mittwoch, dem , um Uhr im Landgrafenhaus, Universitätsstraße 7, Hörsaal LH 101. Es ist folgender Ablauf geplant: Mittwoch, : Erstes Zusammentreffen und Einteilung in sog. STOP-Gruppen 2, anschließend Einweisung in die Studien- und Betreuungseinrichtungen. Abends: Nachtwanderung und Einweisung in die örtliche Gastronomie. Donnerstag, : Spannung, Spiel und Infos; Kneipenabend. Freitag, : Frühstück für alle Studienanfängerinnen und Studienanfänger mit dem Lehrkörper. Auf Wunsch kann die OE verlängert werden. Details klärt Ihr bitte mit Euren STOP-Gruppen-Leitern. Für alle, die aus Zeitgründen nicht an der OE teilnehmen können, wird ein Ersatztermin angeboten. Für Fragen zum Studium und zu Marburg stehen Euch alle Mitglieder der Fachschaft Jura, deren Telefonnummern am schwarzen Brett neben dem Fachschaftsbüro (LH 208) zu finden sind, gerne zur Verfügung. Für Fragen im Vorfeld: Tel.: / und / Hillerj@students.uni-marburg.de 1 Kneipenbummel 2 STOP = Studienorientierungsphase

85 WINTERSEMESTER 2003 STUNDENPLAN FÜR STUDIERENDE DES 1. FACHSEMESTERS Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 9 11 VL + UE Strafrecht AT + Prop. Übung Prof. Dr. Langer LH 101 VL + UE Strafrecht AT + Prop. Übung Prof. Dr. Langer LH 101 VL + UE Strafrecht AT + Prop. Übung Prof. Dr. Langer LH VL BGB AT Prof. Dr. Schanze LH 101 VL BGB AT Prof. Dr. Schanze LH VL + UE Grundkurs Rechtsgeschichte Prof. Dr. Backhaus Prof. Dr. Buchholz LH 101 VL + UE Grundkurs Rechtsgeschichte Prof. Dr. Backhaus Prof. Dr. Buchholz LH 101 UE Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht HD Dr. Mand LH 101 VL Staatsorganisationsrecht Prof. Dr. Detterbeck LH 101 VL Staatsorganisationsrecht Prof. Dr. Detterbeck LH 101 Zu den Vorlesungen BGB AT, Strafrecht - AT und Staatsorganisationsrecht werden jeweils 2-stündige Arbeitsgemeinschaften angeboten. Die Termine der Arbeitsgemeinschaften werden durch gesonderten Aushang bekannt gemacht. Anmeldung durch Listeneintrag ab

86 77 IV. Mentorierung Seit dem Wintersemester 1999/2000 erfolgt eine Mentorierung der Studierenden durch die Lehrkräfte des Fachbereichs. Diese Mentorierung dient einer stärkeren Fokussierung der individuellen Stärken, Schwächen und Potentiale der Studierenden. Diesen wird damit eine weitere Hilfe gegeben, für sich die Perspektiven innerhalb des juristischen Studiums insgesamt abzustecken.! Die Studienanfänger eines Sommersemesters und des anschließenden Wintersemesters werden in einem gemeinsamen mentoriert. Das beginnt jeweils im Wintersemester. Die Studierenden werden den Lehrkräften in zahlenmäßig gleich starken Gruppen zugewiesen.! Die Verteilung wird durch Aushang im Foyer des Savignyhauses (Stellwand an der Seitenwand des Aufzugsschachtes) bekanntgemacht.! Die Listen weisen nur die Matrikelnummern aus. Die Studierenden können anhand der Nummern die Zuweisung nachvollziehen.! Die Mentorierung wird im ersten Studienjahr von Plenarveranstaltungen eingerahmt. Der Mentor bzw. die Mentorin führt hier persönlich in das Studium ein und steht für die Beantwortung von Fragen bereit. Die Plenarveranstaltungen sollen auch Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch unter den Studierenden bieten.! Die Mentoren und Mentorinnen geben die Termine der Plenarveranstaltungen durch Aushang (Foyer Savignyhaus, Stellwand an der Seitenwand des Aufzugsschachtes) bekannt.! Des Weiteren können sich die Studierenden in persönlichen Gesprächen mit dem Mentor bzw. der Mentorin über die Gestaltung des Studiums orientieren.

87 WINTERSEMESTER 2003 STUNDENPLAN FÜR STUDIERENDE DES 2. FACHSEMESTERS Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 9 11 VL Strafrecht BT I Prof. Dr. Radtke LH 103 VL Strafrecht BT I Prof. Dr. Radtke LH VL BGB Sachenrecht I Prof. Dr. Buchholz LH 103 VL BGB Gesetzliche Schuldverhältnisse Prof. Dr. Gounalakis LH 101 VL Strafrecht BT 2 Prof. Dr. Freund LH Uhr VL + UE Grundkurs Rechtsgeschichte Prof. Dr. Backhaus Prof. Dr. Buchholz LH 101 VL + UE Grundkurs Rechtsgeschichte Prof. Dr. Backhaus Prof. Dr. Buchholz LH 101 VL BGB Sachenrecht I Prof. Dr. Buchholz LH Uhr VL Staatsorganisationsrecht Prof. Dr. Detterbeck LH 101 UE Strafrecht Anfänger Prof. Dr. Radtke LH 101 VL Staatsorganisationsrecht Prof. Dr. Detterbeck LH 101 Zu den Vorlesungen BGB Gesetzliche Schuldverhältnisse, Strafrecht BT 1 und Staatsorganisationsrecht werden jeweils 2-stündige Arbeitsgemeinschaften angeboten. Die Termine der Arbeitsgemeinschaften werden durch gesonderten Aushang bekannt gemacht. Anmeldung durch Listeneintrag ab

88 79 E. Ausbildungspläne und -vorschriften I. Studienplan Studiengang Rechtswissenschaften (Abschluss: erste juristische Staatsprüfung) Der Studienplan ist auf den Studienbeginn im Wintersemester ausgerichtet. Für Studienanfänger des Sommersemesters ergibt sich eine andere Reihenfolge bei den Lehrveranstaltungen, die im Zwei-Semester-Rhythmus angeboten werden. Die in den Klammern vermerkten Ziffern beziehen sich auf die Anlage zu 1 der Juristenausbildungsordnung (JAO) des Landes Hessen. (Wahlfachveranstaltungen stehen unter dem Vorbehalt ausreichend vorhandener Lehrkapazität). SWS = Semesterwochenstunden, R = Semesterrhythmus, R1 = jedes Semester, R2 = jedes 2. Semester. 1. S E M E S T E R Pflichtfächer VL/UE 4 SWS R1 Grundkurs Rechtsgeschichte (I 1), Lehrveranstaltung i.s.d. 9 I Nr. 2 b JAG und/oder VL/UE 4 SWS R2 Grundkurs Verfassungsgeschichte (I 1), Lehrveranstaltung i.s.d. 9 I Nr. 2 b JAG VL 4 SWS R1 BGB Allgemeiner Teil, zugleich Einführung in das Bürgerliche Recht (I 2 a) UE 2 SWS R1 Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht einschließlich Methodenlehre (Rechtswissenschaftl. Einführungslehrveranstaltung i.s.d. 9 I Nr. 2 a Alt. 1 JAG) VL 4 SWS R2 Strafrecht Allgemeiner Teil (Lehre von der Straftat) (I 3 a) UE 2 SWS R2 Propädeutische Übung im Strafrecht einschließlich Methodenlehre VL 4 SWS R2 Staatsrecht: Staatsorganisationsrecht einschließlich bundesverfassungsgerichtlicher Verfahren (I 4 a) AG 6 SWS R1/2 Arbeitsgemeinschaften begleitend zu den Vorlesungen BGB Allgemeiner Teil, Strafrecht Allgemeiner Teil und Staatsorganisationsrecht 2. S E M E S T E R Pflichtfächer VL/UE 4 SWS R2 Grundkurs Rechtssoziologie (I 1), Lehrveranstaltung i.s.d. 9 I Nr. 2 b JAG) und/oder VL/UE 4 SWS R2 Grundkurs Rechtsphilosophie (I 1, Lehrveranstaltung i.s.d. 9 I Nr. 2 b JAG) VL 4 SWS R2 BGB Schuldrecht Allgemeiner Teil (I 2 a) VL 2 SWS R2 BGB Vertragliche Schuldverhältnisse (I 2 a)

89 80 VL 2 SWS R2 Grundlagen der Kriminalwissenschaften (Fachübergreifend sozialwissenschaftlich-rechtswissenschaftliche Einführungslehrveranstaltung i. S. d. 9 I Nr. 2 a Alt. 2 JAG) VL 4 SWS R2 Strafrecht Besonderer Teil I (Straftaten gegen die Person und das Eigentum) (I 3 b) VL 4 SWS R2 Staatsrecht: Grundrechte einschließlich bundesverfassungsgerichtlicher Verfahren (I 4 a) UE 2 SWS R1 Übung im Strafrecht für Anfänger AG 6 SWS R2 Arbeitsgemeinschaften begleitend zu den Vorlesungen BGB Schuldrecht AT, Strafrecht BT I und Grundrechte 3. S E M E S T E R Pflichtfächer VL/UE 4 SWS R1 Grundkurs Rechtsgeschichte (I 1) und/oder VL/UE 4 SWS R2 Grundkurs Verfassungsgeschichte (I 1, Lehrveranstaltungen i. S. d. 9 I Nr. 2 b JAG) VL 2 SWS R2 BGB Gesetzliche Schuldverhältnisse (I 2 b) VL 3 SWS R2 BGB Sachenrecht I (ohne Sicherungsrechte) (I 2 c) VL 3 SWS R2 Strafrecht Besonderer Teil II (Straftaten gegen das Vermögen und gegen Gemeinschaftsrechtsgüter) (I 3 b) VL 1 SWS R2 Grundzüge des Verfassungsprozessrechts (I 4 b) VL 4 SWS R2 Allgemeines Verwaltungsrecht (I 4 d) UE 2 SWS R1 Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger UE 2 SWS R1 Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger 4. S E M E S T E R Pflichtfächer VL/UE 4 SWS R2 Grundkurs Rechtssoziologie (I 1) und/oder VL/UE 4 SWS R2 Grundkurs Rechtsphilosophie (I 1, Lehrveranstaltungen i. S. d. 9 I Nr. 2 b JAG) VL 3 SWS R2 BGB Sachenrecht II (Sicherungsrechte) (I 2 c) VL 4 SWS R2 Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts (I 2 d) VL 4 SWS R2 Grundzüge des Rechts der Europäischen Union (Europarecht) (I 4 c) VL 2 SWS R2 Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts (I 4 e) VL 2 SWS R2 Grundzüge des Kommunalrechts (Organisations- und Satzungsrecht) (I 4 f) VL 2 SWS R2 Staatshaftungsrecht (I 4 d) UE 2 SWS R2 Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene ( 9 I Nr. 2 c JAG) 5. S E M E S T E R Pflichtfächer VL 4 SWS R2 Grundzüge des Arbeitsrechts (I 2 e)

90 81 VL 3 SWS R2 Grundzüge des Zivilprozessrechts I Erkenntnisverfahren (I 2 f) VL 3 SWS R2 Grundzüge des Strafprozessrechts (I 3 c) VL 2 SWS R2 Grundzüge des Polizei- und Ordnungsrechts (I 4 f) VL 2 SWS R2 Grundzüge des Baurechts (Bauleitplanung, Baugenehmigung) (I 4 f) UE 2 SWS R1 Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene ( 9 I Nr. 2 c JAG) Wahlpflichtfächer/Wahlfächer VL 3 SWS R2 BGB Erbrecht (II 3) VL 2 SWS R2 Vertiefung des Europarechts mit Bezügen zum Völkerrecht (II 6) VL 2 SWS R2 Vertiefung des Handels- und Gesellschaftsrechts (II 4 + III 10) UE 2 SWS R2 Übung im Handels- und Gesellschaftsrecht (II 4 + III 10) 6. S E M E S T E R Pflichtfächer VL 1 SWS R2 Grundzüge des Zivilprozessrechts II Zwangsvollstrekkungsrecht (I 2 f) UE 2 SWS R1 Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene ( 9 I Nr. 2 c JAG) Wahlpflichtfächer/Wahlfächer VL 2 SWS R2 Verfassungsgeschichte des Jh. (II 1) VL 2 SWS R2 Rechtsgeschichte des Jh. (II 1) VL 3 SWS R2 BGB Familienrecht (II 3) VL 4 SWS R2 Strafrecht Allgemeiner und Besonderer Teil (II 5) VL 2 SWS R2 Vertiefung des Verfassungs- und Verfassungsprozessrechts (II 6) VL 2 SWS R2 Grundzüge des Umweltrechts (II 7) VL 2 SWS R4 Vertiefung des Arbeitsrechts (II 4 + III 9) UE 2 SWS R2 Übung im Arbeitsrecht (II 4 + III 9) VL 2 SWS R2 Kriminologie (II 5) VL 2 SWS R2 Jugendstrafrecht (II 5) VL 2 SWS R2 Strafprozessrecht (II 5) 2 SWS R2 Vertiefung im Zivilverfahrensrecht Examensvorbereitung KU 7 SWS R1 Examensklausurenkurs 7. S E M E S T E R Wahlfächer (VL, KU, SE, UE) 2 SWS R2 Verfassungsgeschichte der Neuzeit (III 1)

91 82 2 SWS R2 Römisches Recht (III 3) 3 SWS R2 Deutsche und Europäische Privatrechtsgeschichte (III 4) 2 SWS R2 Kirchen- und Staatskirchenrecht (III 5) 2 SWS R2 Wiederholungs- und Vertiefungskurs Schuldrecht (III 6) 2 SWS R2 Wiederholungs- und Vertiefungskurs Erbrecht (III 7) 2 SWS R2 Insolvenzrecht (III 8) 2 SWS R4 Vertiefung im Gesellschaftsrecht (III 10) 2 SWS R2 Vertiefung im Haftungsrecht (III 12) 2 SWS R2 Internationales Privatrecht (III 13) 2 SWS R2 Sozialrecht I (III 15) 2 SWS R2 Steuerrecht I (III 16) 2 SWS R2 Finanzverfassungs- und Haushaltsrecht (III 17) 2 SWS R2 Recht des Öffentlichen Dienstes (III 18) 3 SWS R2 Völkerrecht (III 19) 2 SWS R2 Recht der Internationalen Organisationen (III 19) Examensvorbereitung KU 2 SWS R2 Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht AT KU 2 SWS R2 Wiederholungs- und Vertiefungskurs Öffentliches Recht I: Verfassungsrecht KU 7 SWS R1 Examensklausurenkurs 8. S E M E S T E R Wahlpflichtfächer/Wahlfächer (VL, KU, SE, UE) VL 2 SWS R4 Vertiefung des Arbeitsrechts (II 4 + III 9) 2 SWS R2 Staatslehre (III 1) 2 SWS R2 Digestenexegese/Lektüre ausgewählter Urkunden (III 3) 2 SWS R2 Deutsche und Europäische Privatrechtsgeschichte (III 4) 2 SWS R2 Wiederholungs- und Vertiefungskurs Sachenrecht (III 6) 2 SWS R2 Wiederholungs- und Vertiefungskurs Familienrecht (III 7) 2 SWS R2 Vertiefung im Wirtschaftsrecht (III 11) 2 SWS R4 Versicherungsrecht (III 12) 2 SWS R1 Rechtsvergleichung (III 13) 2 SWS R2 Wirtschaftsverwaltungsrecht (III 14) 2 SWS R2 Sozialrecht II (III 15) 2 SWS R2 Steuerrecht II (III 16) 2 SWS R2 Internationales Wirtschaftsrecht (III 19) 2 SWS R2 Medien- und Urheberrecht (III 22) 2 SWS R2 Vertiefung im Strafrecht (III 23) Examensvorbereitung KU 2 SWS R2 Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht BT KU 2 SWS R2 Wiederholungs- und Vertiefungskurs Öffentliches Recht II: Verwaltungsrecht KU 7 SWS R1 Examensklausurenkurs

92 83

93 84

94 85

95 86 F. Reform der Juristenausbildung und Zwischenprüfung I. Reform der Juristenausbildung Am 1. Juli 2003 ist das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sind die die Juristenausbildung betreffenden Vorschriften des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) geändert worden. Das Richtergesetz ist ein Bundesgesetz; die Reform der Juristenausbildung ist also weder ein Marburger noch ein hessisches Spezifikum: an allen rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Deutschland werden nach Maßgabe des Deutschen Richtergesetzes und ausführender Landesgesetze in naher Zukunft neue Ausbildungsvorschriften gelten. In Hessen wird das Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (JAG) voraussichtlich am 1. September 2003 in Kraft treten.! Für alle Studierenden der Rechtswissenschaft, die sich nach dem 1. Juli 2006 zur Abschlussprüfung melden werden, wird bereits das neue Ausbildungsrecht gelten.! Danach wird es die bisherigen Wahlpflichtfächer und Wahlfächer nicht mehr geben. An deren Stelle werden von den rechtswissenschaftlichen Fakultäten einzurichtende "Schwerpunktbereiche" treten. Über die von unserem Fachbereich angebotenen Schwerpunktbereiche und die Zahl der in einem Schwerpunktbereich zu erwerbenden Leistungsnachweise werden wir Sie zu gegebener Zeit informieren.! Eine wesentliche Neuerung des künftigen Ausbildungsrechts wird sein, dass die bisherige "erste juristische Staatsprüfung" abgelöst wird von einer "ersten Prüfung", die aus zwei Teilprüfungen bestehen wird, der "staatlichen Pflichtfachprüfung" und der "universitären Schwerpunktbereichsprüfung".! Das Ergebnis der staatlichen Pflichtfachprüfung geht mit 70 % in die Abschlussnote ein. Nach gegenwärtiger Planung wird die staatliche Pflichtfachprüfung in Hessen aus sechs Klausuren (2 x Bürgerliches Recht, 2 x Öffentliches Recht, 1 x Strafrecht, 1 x Arbeits-, Handels- oder Gesellschaftrecht) und einer mündlichen Prüfung (drei Teilbereiche) bestehen. Die Klausuren sollen zu zwei Dritteln, die mündliche Prüfung zu einem Drittel in die Note der staatlichen Pflichtfachprüfung eingehen.! Das Ergebnis der universitären Schwerpunktbereichsprüfung geht mit 30 % in die Abschlussnote ein. Über die Gestaltung der universitären Prüfung in Marburg werden wir Sie zu gegebener Zeit informieren.

96 II. Zwischenprüfung Vorgaben des Landesgesetzgebers Mit dem Gesetz zur Neuordnung des juristischen Vorbereitungsdienstes und zur Einführung hochschulrechtlicher Zwischenprüfungen (GVBl. I 2002, S. 255) hat der Hessische Gesetzgeber das Juristenausbildungsgesetz in der Fassung vom 19. Januar 1994 (GVBl. I S. 74), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2000 (GVBl. I S. 552), geändert:! Mit Artikel 1 Nr. 1 des Änderungsgesetzes ist 8 Abs. 2 JAG neu gefasst und um einen Satz 2 ergänzt worden. Danach ist während des Studiums eine Zwischenprüfung abzulegen, die als Hochschulprüfung durchgeführt wird und sich jedenfalls auf das Zivilrecht, das Strafrecht und das Öffentliche Recht erstreckt.! Artikel 1 Nr. 2 ergänzt 9 Abs. 1 JAG mit Nr. 4 um eine weitere Examenszulassungsvoraussetzung. Bei der Meldung zur Abschlussprüfung ist nunmehr auch das Bestehen der Zwischenprüfung nach 8 Abs. 2 S. 2 JAG nachzuweisen.! Nach Artikel 3 Abs. 2 des Änderungsgesetzes gelten die Artikel 1 Nr. 1 und 2 nicht für Studierende, die das Studium der Rechtswissenschaft vor dem In- Kraft-Treten des Gesetzes (also vor dem 1. September 2002) aufgenommen haben. Diese Studierenden müssen während ihres rechtswissenschaftlichen Studiums in Hessen weder eine Zwischenprüfung ablegen noch bei der Meldung zur ersten juristischen Staatsprüfung die erfolgreiche Teilnahme an einer Zwischenprüfung nachweisen. 2. Zwischenprüfungsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg hat am 16. Juli 2003 eine Zwischenprüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft (Abschluss erste juristische Staatsprüfung / erste Prüfung) erlassen. a) Zwischenprüfungspflichtiger Personenkreis Den landesgesetzlichen Vorgaben entsprechend sind nach dieser Ordnung diejenigen Studierenden der Rechtswissenschaft zwischenprüfungspflichtig, die ihr Studium nach dem 1. September 2002, also im Wintersemester 2002/03 oder später, aufgenommen haben. Studierende, die das rechtswissenschaftliche Studium vor dem 1. September 2002 aufgenommen haben, müssen in Marburg keine Zwischenprüfung ablegen.

97 88 b) Zwischenprüfungsausschuss / Zwischenprüfungsamt Entscheidungen nach der Zwischenprüfungsordnung trifft der Zwischenprüfungsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaften. Für die Prüfungsorganisation ist das Dekanat des Fachbereichs Rechtswissenschaften zuständig. c) Zwischenprüfungsleistungen Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend durch Teilnahme an den Übungen für Anfänger im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht abgelegt.! Zwischenprüfungsleistungen sind Leistungskontrollen in der Form von Aufsichtsarbeiten und Hausarbeiten. In jeder Übung werden drei Aufsichtsarbeiten (Vorlesungszeit) und zwei Hausarbeiten (i. d. R. eine in der Vorlesungszeit und eine in der vorangehenden vorlesungsfreien Zeit) angeboten.! Die Noten der einzelnen Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Prüfern festgesetzt. Die Bewertung richtet sich nach 16 JAG. Eine Übung für Anfänger ist erfolgreich absolviert, wenn der Studierende jeweils eine Aufsichtsarbeit und eine Hausarbeit mit mindestens ausreichender Bewertung (4 Punkte) erbracht hat.! Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn der Studierende bis spätestens zum Ende des 5. Fachsemesters an einer Übung für Anfänger im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht erfolgreich teilgenommen hat.! Hat der Studierende eine Übung für Anfänger nicht erfolgreich absolviert, darf er sie einmal in dem auf den Fehlversuch folgenden Semester wiederholen.! Über die erbrachten Zwischenprüfungsleistungen in den Übungen für Anfänger im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht wird eine Bescheinigung erteilt. d) Zulassung und Rücktritt Die Teilnahme an der Zwischenprüfung setzt die Zulassung voraus.! Nicht zugelassen wird, wer den Anspruch auf Zulassung zu den Zwischenprüfungsleistungen an einer anderen Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes verloren hat. Nach 66 Abs. 2 Nr. 5 HHG kann Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden haben, bereits die Immatrikulation versagt werden.! Zu den Zwischenprüfungsleistungen eines jeden Fachgebietes erfolgt gesonderte Zulassung, und zwar auf Anmeldung innerhalb einer durch Aushang bekannt gemachten Frist. Sie wird sowohl im Studienbuch des Studierenden

98 89 als auch in einer Kontrollliste mit dem jeweiligen Rechtsgebiet der Zwischenprüfungsleistung vermerkt. Folgendes ist zu beachten. Zur Anmeldung ist das Studienbuch (einschließlich sämtlicher Stammdatenblätter) sowie ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) mitzubringen. Der Rücktritt von der jeweiligen Zulassung erfolgt auf Antrag gegenüber dem Zwischenprüfungsausschuss durch Streichung der Eintragungen im Studienbuch und in der Kontrollliste. Ein Rücktritt ist nur zulässig bis zum letzten Werktag vor Ausgabe der ersten Aufsichtsarbeit. e) Anfertigung der Prüfungsleistungen, Hilfsmittel! Bei Aufsichtsarbeiten haben sich die teilnehmenden Studierenden durch einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild zu legitimieren. Die Aufsichtsarbeiten sind mit dem Namen des Bearbeiters zu versehen und von diesem zu unterschreiben. Es dürfen nur unkommentierte Gesetzestexte verwendet werden. Die Bearbeitungszeit für Aufsichtsarbeiten beträgt mindestens zwei Zeitstunden.! Die Hausarbeiten sind ebenfalls zu unterschreiben. Sie sind darüber hinaus mit der Versicherung zu versehen, dass ihre Anfertigung ohne fremde Hilfe erfolgt ist. Die Bearbeitungszeit für Hausarbeiten beträgt mindestens drei Wochen. f) Anerkennung anderer Leistungsnachweise! Wurden den Anforderungen dieser Zwischenprüfungsordnung entsprechende Studien- oder Prüfungsleistungen an anderen Universitäten erbracht, werden diese für die Zwischenprüfung anerkannt.! Studien- und Prüfungsleistungen, die nicht unter Abs. 1 fallen, werden anerkannt, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Zwischenprüfungsausschuss.! Vor dem In-Kraft-Treten der Zwischenprüfungsordnung in Marburg erfolgreich absolvierte Übungen für Anfänger werden als Zwischenprüfungsleistungen anerkannt.

99 90 G. Informationen des Justizprüfungsamtes Das Justizprüfungsamt stellt im Internet unter Informationen zur Verfügung, die Ihnen von Beginn des Jurastudiums an bis zur Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung weiterhelfen sollen. Alle Dokumente sind im pdf-format gespeichert und werden bei Abruf über den Adobe Reader eingelesen. Zur Zeit (Februar 2003) können folgende Dokumente abgerufen werden: Studium und erste juristische Staatsprüfung! Ausbildungsplan für die Ausbildung in der praktischen Studienzeit! Merkblatt für die praktischen Studienzeiten in Hessen! Anmeldung zum Gerichtspraktikum! Antrag auf Zulassung zum Verwaltungspraktikum (Einzelpraktikum)! Antrag auf Zulassung zum Verwaltungspraktikum (Gruppenpraktikum)! Merkblatt für die Meldung zur ersten juristischen Staatsprüfung! Merkblatt zur Ablegung weiterer Prüfungsleistungen! Merkblatt zu Wiederholungsprüfungen! Merkblatt für die Meldung zu den vorgezogenen Prüfungsleistungen! Meldebogen zur ersten juristischen Staatsprüfung bzw. zur Fortsetzung des Prüfungsverfahrens! Meldebogen zu den vorgezogenen Prüfungsleistungen! Hinweise für die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten! Hinweise für die Anfertigung der Hausarbeit! Hinweise zum Verhalten bei Krankheit und anderen Ausfallgründen! Wunschliste für das Gebiet der Hausarbeit! Verfügung des Justizprüfungsamts betreffend die Hilfsmittel für die erste juristische Staatsprüfung Fragen zur ersten juristischen Staatsprüfung richten Sie bitte an das Justizprüfungsamt Prüfungsabteilung I bei dem Hessischen Ministerium der Justiz Zeil 42, Gerichtsgebäude D, 1. OG, Frankfurt am Main (Dienststelle) Zeil 42, Frankfurt am Main (Postanschrift) Sprechstunden (auch für telefonische Anfragen): Mo Fr nur von , Tel.: 0 69 / und

100 Juristischer Vorbereitungsdienst 91! Zulassungsverordnung! Vergütungsverordnung! Merkblatt für den Einstellungsantrag ( HJV 103 )! Hinweis zu HJV 103 für Bewerber ab ! Antrag auf Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst! Fragebogen ( HJV 102 )! Erklärung zum Gesundheitszustand ( HJV 104 )! Merkblatt für den juristischen Vorbereitungsdienst ( Stand: September 2002 )! Merkblatt zum Besuch der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer! Liste der Ausbildungsstellen in der 3. Pflichtstation ( Verwaltung ) Fragen zum juristischer Vorbereitungsdienst richten Sie bitte an das Hessische Ministerium der Justiz Luisenstraße 13, Wiesbaden Telefon (06 11) und Sprechstunden: Montag Donnerstag von und Uhr, Freitag von Uhr oder nach Vereinbarung. Zweite juristische Staatsprüfung! Verfügung des Justizprüfungsamts betreffend die Hilfsmittel für die zweite juristische Staatsprüfung! Hinweise für den Vortrag aus dem Zivil-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht! Hinweise für den strafrechtlichen Vortrag! Hinweise für den Aktenvortrag aus dem Öffentlichen Recht Fragen zur zweiten juristischen Staatsprüfung richten Sie bitte an das Justizprüfungsamt Prüfungsabteilung II bei dem Hessischen Ministerium der Justiz Luisenstraße 13, Wiesbaden Telefon (06 11) und Maßgebend für die erste und zweite juristische Staatsprüfung sind das Juristenausbildungsgesetz (JAG) und die Juristische Ausbildungsordnung (JAO); beide Texte können über die Homepage der hessischen Landesregierung de aus dem Internet gezogen werden und sind dort über die Stichworte "Politik in Hessen Hessenrecht" zugänglich.

101 92 H. Informationen zum Austauschstudium ( Sokrates / Magister ) I. Terminplan für ausländische Studierende Dienstag, Mitte Dezember 2003 Ende Januar 2004 Ende WS 2003/04 Informationsveranstaltung (Sokrates / Magister) Verbindliche Abgabe der Meldungen für die Semesterabschlussprüfungen WS 2003/04 sowie der Themen für die Semesterabschluss- bzw. Magisterarbeiten Semesterabschlussprüfungen für alle ausländischen Studierenden des Sokrates- bzw. Magisterprogramms Pflicht zur Abgabe der vollständig ausgefüllten Beleglisten (im Original) im Sokrates-Büro. Des Weiteren ist die unter belegliste.htm. abrufbare Belegliste per an das Referat f. Europastudien zu schicken Bearbeitungszeit für Semesterabschluss- bzw. Magisterarbeiten 2. Juli 2004 Verbindliche Abgabe der Meldungen für die Semesterabschluss- bzw. Magisterprüfungen Anfang Juli 2004 Ende SS 2004 Beginn der Semesterabschluss- bzw. Magisterprüfungen Pflicht zur Abgabe der vollständig ausgefüllten Beleglisten (im Original) im Sokrates-Büro. Des Weiteren ist die unter belegliste.htm. abrufbare Belegliste per an das Referat f. Europastudien zu schicken. Änderungen bzw. Ergänzungen der Planung bleiben vorbehalten und werden durch Aushang am Info-Board für Internationale Austauschprogramme vor dem Institut für Rechtsvergleichung, Allgem. Abteilung bekannt gegeben.

102 93 II. Terminplan für inländische Bewerber Mittwoch, Informationsveranstaltung Auslandsstudiengänge 14 Uhr, LH 102 im akademischen Jahr 2004/05 November 2003 Januar/Februar 2004 Mai 2004 Juni/Juli 2004 Ablauf der Bewerbungsfrist für ein Auslandsstudium (Sokrates/Magister) im akademischen Jahr 2004/05 Bewerbungsgespräche und Auswahl der Bewerber für ein Auslandsstudium Informationsveranstaltung: Auslandsstudienjahr in Adelaide/Australien ab Januar 2005 Bewerbungsgespräche und Auswahl der Bewerber für ein Auslandsstudium in Adelaide Änderungen bzw. Ergänzungen der Planung bleiben vorbehalten und werden durch Aushang am Info-Board für Internationale Austauschprogramme vor dem Institut für Rechtsvergleichung, Allgem. Abteilung bekannt gegeben.

103 VAKAT

104 Philipps-Universität Marburg since 1527 Law Why Law in Marburg? With 80 faculty members, 2,000 full-time studdents and a curriculum exceeding 100 courses and seminars the Faculty is a centre for legal education and research in the middle of Germany. We seek to train lawyers who are capable to tackle legal as well as economic and social problems and transactions. Marburg provides an excellent learning environment including academic freedom, an international orientation and education in small groups from the beginning, and, by German standards a sensible student teacher ratio. Degrees Most students are enrolled for passing the First State Exam. For students from abroad we offer a Master of Laws (LL.M.). About forty students per year obtain the postgraduate degree of Dr. iuris. First State Exam duration of: 4 years (plus 9 months examination time) LL.M. (Master of Laws) Prerequisite: First State Exam or foreign equivalent; duration: 1 year. Dr. iur. Prerequisite: First State Exam (honours) or foreign equivalent. Comprehensive dissertation supervised by two professors. Language Preparation German language courses on all levels are offered in Marburg on a low cost basis. Preparation for the entrance examination requires about 800 teaching hours. The Faculty Law has been studied and taught in Marburg since The Faculty is one of the oldest continuously operating institutions of its kind in Germany. From its beginning as the oldest protestant law school it was staffed with scholars of European recognition. Friedrich Carl von Savigny ( ) studied in Marburg, received his Dr. iur. and the venia legendi, and subsequently taught here. Among his students were the Brothers Grimm who developed the new discipline of philology. Savigny s monograph Das Recht des Besitzes (The Right of Possession ) became the icon of legal research of the 19 th century. His methodology was path-breaking. In 1882 the professor of criminal law Franz von Liszt pronounced the Marburg e introducing the core principle of special prevention in the theory of punishment. He founded the International Society of Criminal Sciences. Alumni include the former president of the Federal Republic of Germany Gustav Heinemann, the current prime minister of Greece, Kostas Simitis and many high ranking judges, attorneys and members of government. Today special emphasis in research and education is laid on business law including financial services law as well as media law, comparative law, sports law, criminology and 20 th century history of war crimes. Moreover, a special post-graduate programme on law and medicine, and extensive tutoring for the group of about 50 foreign law students, mostly in the Sokrates programme, is offered. We also feature some lectures and seminars in English. Social Housing A limited number of places in residence halls (fully equipped rooms for singles and apartments for couples) are available. Further information and applications: Food The student cafeteria offers a variety of very good low budget meals throughout the day.

Rechtswissenschaften

Rechtswissenschaften Rechtswissenschaften I. Einführungsveranstaltungen 01 064 VL Grundlagen der Kriminalwissenschaften Einführungslehrveranstaltung nach 9INr.2aAlt. JAG Mo 18-20, LH 101 Rössner, Dieter 01 033 UE Propädeutische

Mehr

Rechtswissenschaften

Rechtswissenschaften Rechtswissenschaften I. Einführungsveranstaltungen 01 001 UE Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht Einführungslehrveranstaltung nach 9INr.2aAlt. 1 JAG Fr 9-11, LH 102 Backhaus, Ralph 01 002 VL+UE

Mehr

Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft

Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft Empfehlungen zum Aufbau des Studiums mit Studienbeginn im Wintersemester

Mehr

Studienplan Rechtswissenschaft vom *

Studienplan Rechtswissenschaft vom * Studienplan Rechtswissenschaft vom 17.1.010* *in der Fassung der Änderung vom 05.1.014 (Verkündungsblatt der Universität Trier vom 18.1.014) und der Änderung vom 06.01.016 (Verkündungsblatt der Universität

Mehr

Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft

Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft Empfehlungen zum Aufbau des Studiums mit Studienbeginn im Sommersemester

Mehr

Studienplan Rechtswissenschaft vom Pflichtveranstaltungen

Studienplan Rechtswissenschaft vom Pflichtveranstaltungen Studienplan Rechtswissenschaft vom 7.06.018 Gemäß 0 in Verbindung mit 86 Abs. Nr. 1 des Hochschulgesetzes (HochSchG) vom 1. Juli 003 (GVBl. S. 167) hat der Rat des Fachbereichs V - Rechtswissenschaft der

Mehr

Studienordnung für den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät. vom 10. Mai 1994.

Studienordnung für den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät. vom 10. Mai 1994. Studienordnung für den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät vom 10. Mai 1994 Präambel Aufgrund der 2 Abs. 4, 85 Abs. 1 des Universitätsgesetzes

Mehr

Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft

Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft Empfehlungen zum Aufbau des Studiums mit Studienbeginn im Wintersemester

Mehr

(III.) Studienverlaufsplan Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die Semester

(III.) Studienverlaufsplan Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die Semester (III.) Studienverlaufsplan Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die Semester nach der Studien und Prüfungsordnung der RuhrUniversität Bochum für das Studium der Rechtswissenschaften mit Abschluss Erste

Mehr

Studienplan Rechtswissenschaft vom

Studienplan Rechtswissenschaft vom Studienplan Rechtswissenschaft vom 19.07.017 Gemäß 0 in Verbindung mit 86 Abs. Nr. 1 des Hochschulgesetzes (HochSchG) vom 1. Juli 003 (GVBl. S. 167) hat der Rat des Fachbereichs V - Rechtswissenschaft

Mehr

Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft

Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft Empfehlungen zum Aufbau des Studiums mit Studienbeginn im Sommersemester

Mehr

Empfehlungen zum Aufbau des Studiums mit Studienbeginn im Sommersemester

Empfehlungen zum Aufbau des Studiums mit Studienbeginn im Sommersemester Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft (nach Änderung der Studienordnung vom 30.07.2018) Empfehlungen

Mehr

Studienverlaufsplan Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die Semester

Studienverlaufsplan Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die Semester Studienverlaufsplan Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die Semester nach der Studien und Prüfungsordnung der RuhrUniversität Bochum für das Studium der Rechtswissenschaften mit Abschluss Erste Prüfung

Mehr

(III.) Studienverlaufsplan Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die Semester

(III.) Studienverlaufsplan Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die Semester (III.) Studienverlaufsplan Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die Semester nach der Studien und Prüfungsordnung der RuhrUniversität Bochum für das Studium der Rechtswissenschaften mit Abschluss Erste

Mehr

- 9/13 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Juristenfakultät

- 9/13 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Juristenfakultät - 9/13 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Juristenfakultät Studienablaufplan für den Studiengang Rechtswissenschaft in Ergänzung zur Studienordnung vom 30.12.1996 (Amtliche Bekanntmachungen der Universität Leipzig,

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Zivilrecht als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 31. Mai Inhaltsübersicht

Studienordnung für den Studiengang Zivilrecht als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 31. Mai Inhaltsübersicht Studienordnung für den Studiengang Zivilrecht als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 31. Mai 1999 1 Geltungsbereich 2 Studienziel 3 Zugangsvoraussetzung Inhaltsübersicht 4 Studienbeginn 5 Inhalt

Mehr

(III.) Studienverlaufsplan Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die Semester

(III.) Studienverlaufsplan Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die Semester (III.) Studienverlaufsplan Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die Semester nach der Studien und Prüfungsordnung der RuhrUniversität Bochum für das Studium der Rechtswissenschaften mit Abschluss Erste

Mehr

Erläuterungen zum Studienplan (Anlage 1 zur Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft; siehe S. 2 ff.): 1. Pflichtfächer

Erläuterungen zum Studienplan (Anlage 1 zur Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft; siehe S. 2 ff.): 1. Pflichtfächer Erläuterungen zum Studienplan (Anlage 1 zur Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft; siehe S. ff.): Diese Erläuterungen beruhen auf 7 JAG und sind Bestandteil des Studienplanes. Danach sind

Mehr

II. Studienplan bei Studienbeginn im Sommersemester (Abschluss: Erste Prüfung)

II. Studienplan bei Studienbeginn im Sommersemester (Abschluss: Erste Prüfung) II. Studienplan bei Studienbeginn im Sommersemester (Abschluss: Erste Prüfung) 1. (Sommersemester) Wiederholungsmöglichkeit V Grundkurs im Öffentlichen Recht II 4 SWS P ZK 3. AG Arbeitsgemeinschaft zum

Mehr

Auf Grund des Art. 6 Abs. 1 i.v.m. Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes - BayHSchG - erläßt die Universität Bayreuth folgende Satzung:*)

Auf Grund des Art. 6 Abs. 1 i.v.m. Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes - BayHSchG - erläßt die Universität Bayreuth folgende Satzung:*) Studienordnung der Universität Bayreuth für das Studium der Rechtswissenschaften mit Abschlußprüfung Erste Juristische Staatsprüfung vom 25. März 1996 i.d.f. der 1. Änderungssatzung vom 5. Februar 2003

Mehr

der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Stand: 12.01.2015 Studienziel: Erste juristische Prüfung

der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Stand: 12.01.2015 Studienziel: Erste juristische Prüfung Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Rechtswissenschaftliche Fakultät Studienplan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Stand: 12.01.2015 Studienziel: Erste juristische Prüfung A) Pflichtfachstudium Voraussetzung

Mehr

Stand: 26. September 2011

Stand: 26. September 2011 STUDIENLAN für den Studiengang Rechtswissenschaft (Erste juristische rüfung) gemäß 16 Abs. StudrO - Neufassung gültig ab Wintersemester 010/11 Stand: 6. September 011 Abkürzungen und Hinweise: = flichtfach

Mehr

1. Semester (WS) Std. ZivilR Grundkurs I 6 Std. Arbeitsgemeinschaft Zivilrecht II

1. Semester (WS) Std. ZivilR Grundkurs I 6 Std. Arbeitsgemeinschaft Zivilrecht II Studienpläne Die Studienpläne umfassen die Pflichtvorlesungen, -arbeitsgemeinschaften und Übungen (fett), die Grundlagenveranstaltungen als Wahlpflichtfächer (unterstrichen = 1. Korb, doppeltunterstrichen

Mehr

Erläuterungen zum Studienplan (Anlage 1 zur Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft; siehe S. 2 ff.): 1. Pflichtfächer

Erläuterungen zum Studienplan (Anlage 1 zur Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft; siehe S. 2 ff.): 1. Pflichtfächer Erläuterungen zum Studienplan (Anlage 1 zur Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft; siehe S. ff.): Diese Erläuterungen beruhen auf 7 JAG und sind Bestandteil des Studienplanes. Danach sind

Mehr

ALBERT-LUDWIGS- UNIVERSITÄT FREIBURG RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

ALBERT-LUDWIGS- UNIVERSITÄT FREIBURG RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT ALBERT-LUDWIGS- UNIVERSITÄT FREIBURG RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Studienplan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Stand: 13.07.2006 A. PFLICHTFACHSTUDIUM 1.

Mehr

Studienplan Rechtswissenschaft Abschluss: Erste juristische Prüfung

Studienplan Rechtswissenschaft Abschluss: Erste juristische Prüfung Studienplan Rechtswissenschaft Abschluss: Erste juristische Prüfung vom 4.6.015 1 Dieser Studienplan ist auf einen Studienbeginn im Wintersemester ausgerichtet. In ihm sind als fachwissenschaftliches Mindestprogramm

Mehr

Musterstudienpläne der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Musterstudienpläne der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Musterstudienpläne der swissenschaftlichen Fakultät Die Studienpläne stellen eine Empfehlung dar, von der jeder Studierende im Rahmen seiner individuellen Studiengestaltung abweichen kann. I. Studienplan

Mehr

Juristisches Dekanat. Einführungsveranstaltung für Erstsemester. Wintersemester 2017/18

Juristisches Dekanat. Einführungsveranstaltung für Erstsemester. Wintersemester 2017/18 Juristisches Dekanat Einführungsveranstaltung für Erstsemester Wintersemester 2017/18 Überblick über den Ablauf des Studiums Von der Grundphase bis zur Ersten Juristischen Prüfung Übersicht A) Überblick

Mehr

Modulhandbuch. Modulbeschreibung Basismodul A 101 Einführung in das deutsche Rechtssystem 6 LP Pflichtmodul Basismodul Inhalt:

Modulhandbuch. Modulbeschreibung Basismodul A 101 Einführung in das deutsche Rechtssystem 6 LP Pflichtmodul Basismodul Inhalt: Modulhandbuch A 101 Einführung in das deutsche Rechtssystem Pflichtmodul Der Student / Die Studentin kennt die Grundlagen des deutschen Rechtssystems. Er / Sie hat die Fertigkeit, aufbauend auf dem gelernten

Mehr

Studienplan WS. (Für Studienbeginn in einem Wintersemester ab dem Wintersemester 2014/2015)

Studienplan WS. (Für Studienbeginn in einem Wintersemester ab dem Wintersemester 2014/2015) I. Grundphase: 1.-3. Semester Studienplan WS (Für Studienbeginn in einem Wintersemester ab dem Wintersemester 2014/2015) für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung

Mehr

a) Pflichtveranstaltungen BGB, AT 4 AK Staatsorganisationsrecht (Staatsrecht I) 4 AK Strafrecht, AT 4 AK Einführung in die Rechtsgeschichte 2 ZP

a) Pflichtveranstaltungen BGB, AT 4 AK Staatsorganisationsrecht (Staatsrecht I) 4 AK Strafrecht, AT 4 AK Einführung in die Rechtsgeschichte 2 ZP 4. DAS LEHRANGEBOT IM BESONDEREN a) STUDIENPLAN FÜR STUDIENANFÄNGER IM WINTERSEMESTER (1) Pflichtveranstaltungen, Ergänzungsveranstaltungen und Wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung Die Spalte

Mehr

Musterstudienpläne der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Musterstudienpläne der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Musterstudienpläne der swissenschaftlichen Fakultät Die Studienpläne stellen eine Empfehlung dar, von der jeder Studierende im Rahmen seiner individuellen Studiengestaltung abweichen kann. II. Studienplan

Mehr

Stand: 14. Juli 2015

Stand: 14. Juli 2015 STUDIENLAN für den Studiengang Rechtswissenschaft (Erste juristische rüfung) gemäß 16 Abs. StudrO - Neufassung gültig ab Wintersemester 015/16 Stand: 1. Juli 015 Abkürzungen und Hinweise: = flichtfach

Mehr

Grobplan des Studenten B (zu Kapitel 1, S. 15)

Grobplan des Studenten B (zu Kapitel 1, S. 15) Grobplan des Studenten B (zu Kapitel 1, S. 15) Nachfolgend finden Sie den (fiktiven) individuellen Grobplan des Studenten B (dessen Studium und Ziele in Kapitel 1, S. 7 ff. beschrieben werden). Der Grobplan

Mehr

Fünfte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung. der Universität Passau. für den Studiengang Rechtswissenschaft

Fünfte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung. der Universität Passau. für den Studiengang Rechtswissenschaft 177 Fünfte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Passau für den Studiengang Rechtswissenschaft Vom 8. September 2010 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit

Mehr

Abteilung 1 - Rechtswissenschaft

Abteilung 1 - Rechtswissenschaft Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes Lehrveranstaltungen der Abteilung Rechtswissenschaft im Wintersemester 2000/2001 - Vorlesungsverzeichnis - Abteilung 1 -

Mehr

Vergabe von ECTS an internationale Studierende Rechtswissenschaftliche Fakultät

Vergabe von ECTS an internationale Studierende Rechtswissenschaftliche Fakultät Vergabe von ECTS an internationale Studierende Rechtswissenschaftliche Fakultät 1. Semester SWS Workload ECTS Prüfungsleistung Vorlesung BGB Allgemeiner Teil Arbeitsgemeinschaft BGB Vorlesung Grundkurs

Mehr

ALBERT-LUDWIGS- UNIVERSITÄT FREIBURG RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

ALBERT-LUDWIGS- UNIVERSITÄT FREIBURG RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT ALBERT-LUDWIGS- UNIVERSITÄT FREIBURG RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Studienplan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Stand: 22.02.2010 A. PFLICHTFACHSTUDIUM 1.

Mehr

Studium der Rechtswissenschaft. Universität Potsdam

Studium der Rechtswissenschaft. Universität Potsdam Studium der Rechtswissenschaft I. Aufbau Grundstudium (1.) Hauptstudium (2.) evtl. Bachelor of Law (V.) Erste Juristische Prüfung (III.) 1. Grundstudium Grundlagen der drei Rechtsgebiete Zivilrecht, Strafrecht,

Mehr

Musterstudienplan (neues Recht)

Musterstudienplan (neues Recht) Musterstudienplan der Juristischen Fakultät (neues Recht) Studienbeginn ab WS 003/00 Musterstudienplan (neues Recht) Kurs 1. Semester SWS PF Grundkurs I im Bürgerlichen Recht 6 PF Strafrecht I 5 PF Staatsrecht

Mehr

Stand: 31. Januar 2017

Stand: 31. Januar 2017 STUDIENLAN für den Studiengang Rechtswissenschaft (Erste juristische rüfung) gemäß 1 Abs. StudrO - Neufassung gültig ab Sommersemester 017 Stand: 1. Januar 017 Abkürzungen und Hinweise: = flichtfach im

Mehr

Vergabe von ECTS an internationale Studierende Rechtswissenschaftliche Fakultät

Vergabe von ECTS an internationale Studierende Rechtswissenschaftliche Fakultät Vergabe von ECTS an internationale Studierende Rechtswissenschaftliche Fakultät 1. Semester SWS Workload ECTS sleistung Vorlesung BGB Allgemeiner Teil Arbeitsgemeinschaft BGB Vorlesung Grundkurs im Öffentlichen

Mehr

A. Vorlesungen. Einführung in das Bürgerliche Recht und Allg. Teil des Bürgerlichen Rechts 6 st Mo, Di, Do 9-11, Hörsaal C dazu Arbeitsgemeinschaften

A. Vorlesungen. Einführung in das Bürgerliche Recht und Allg. Teil des Bürgerlichen Rechts 6 st Mo, Di, Do 9-11, Hörsaal C dazu Arbeitsgemeinschaften Über die in der Studienordnung vorgesehenen Arbeitsgemeinschaften informiert ein Aushang am Schwarzen Brett ab 2. Oktober 2000 A. Vorlesungen 1. Grundlagen des Rechts gem. 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG 1080 Römisches

Mehr

Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft

Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft Empfehlungen zum Aufbau des Studiums mit Studienbeginn im Sommersemester

Mehr

Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig

Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig /43 Universität Leipzig Juristenfakultät Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig Vom. März 017 Entsprechend den Vorgaben des Deutschen

Mehr

Dekanat Begrüßung der Nebenfachstudierenden am 16. Oktober 2018

Dekanat Begrüßung der Nebenfachstudierenden am 16. Oktober 2018 Dekanat Begrüßung der Nebenfachstudierenden am 16. Oktober 2018 Überblick über das Studium der Rechtswissenschaft im Nebenfach Vorab: Der Studiengang ist noch nicht modularisiert, d.h. es gibt keine Module

Mehr

18 Schwerpunktbereiche, Leistungsnachweise und Leistungspunkte

18 Schwerpunktbereiche, Leistungsnachweise und Leistungspunkte 18 Schwerpunktbereiche, Leistungsnachweise und Leistungspunkte (1) Das Kombinationsfachstudium in den drei zur Wahl stehenden Schwerpunktbereichen gemäß Abs. 2 bis 4 gliedert sich jeweils in drei Module,

Mehr

Vorlesungsverzeichnis für das Sommersemester 2000

Vorlesungsverzeichnis für das Sommersemester 2000 1 Vorlesungsverzeichnis für das Sommersemester 2000 Über die in der Studienordnung vorgesehenen Arbeitsgemeinschaften informiert ein Aushang am Schwarzen Brett ab 27. März 2000 A. Vorlesungen 1. Grundlagen

Mehr

Frühstudium Rechtswissenschaft

Frühstudium Rechtswissenschaft Frühstudium Rechtswissenschaft A. Überblick Das Studium der Rechtswissenschaft beschäftigt sich in der Grundphase mit einführenden Veranstaltungen aus den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches

Mehr

Brauchen Sie die Scheine aus den Übungen für Fortgeschrittene als Voraussetzung für die Zulassung zur Staatsprüfung?

Brauchen Sie die Scheine aus den Übungen für Fortgeschrittene als Voraussetzung für die Zulassung zur Staatsprüfung? Für Ihre aktive Mitarbeit benötigen Sie die für Sie geltenden Ausbildungsregelungen (Ausbildungsgesetz, Ausbildungsordnung, Studien- und Prüfungsordnung der Universität) im Wortlaut. Stellen Sie daher

Mehr

Studienplan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Studienplan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Studienplan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Neufassung vom. Juli 008 Der Studienplan stellt Gegenstand, Art, Umfang und Reihenfolge der für den erfolgreichen

Mehr

Modulsignatur/Modulnummer... (Stand: Sommersemester 2013)

Modulsignatur/Modulnummer... (Stand: Sommersemester 2013) Modulsignatur/Modulnummer... (Stand: Sommersemester 2013) 1. Modultitel Recht 2. Modulgruppe/n Wahlbereich 3. Fachgebiet Recht 4. Modulbeauftragte/r Dr. Matthias Kober, Juristische Fakultät; Tel. O821/598-4502

Mehr

Studienordnung für die rechtswissenschaftlichen

Studienordnung für die rechtswissenschaftlichen Studienordnung für die rechtswissenschaftlichen Nebenfächer im Magisterstudiengang an der Universität Potsdam in der Fassung der vom 28. Juni 1995 Satzung zur Änderung der Studienordnung für die rechtswissenschaftlichen

Mehr

JURA. Herzlich willkommen an der Universität Bayreuth! Studiendekan der Rechtswissenschaft Prof. Dr. Bernd Kannowski. in Bayreuth

JURA. Herzlich willkommen an der Universität Bayreuth! Studiendekan der Rechtswissenschaft Prof. Dr. Bernd Kannowski. in Bayreuth Herzlich willkommen an der Universität Bayreuth! 24.04.2017 Begrüßung der Studienbeginner 0 Die Rechts- und Wirtschaftwissenschaftliche Fakultät Ca. 1800 Juristen 53 Lehrstühle: 21 für Rechtswissenschaft

Mehr

- 4 - Anhang I zur Studienordnung Rechtswissenschaft vom 4. September 2015 (ÄO 2017): Studienplan (für Studierende, die ihr Studium zum WS aufnehmen)

- 4 - Anhang I zur Studienordnung Rechtswissenschaft vom 4. September 2015 (ÄO 2017): Studienplan (für Studierende, die ihr Studium zum WS aufnehmen) - 4 - Anlage 1) Anhang I zur Studienordnung Rechtswissenschaft vom 4. September 2015 (ÄO 2017): Studienplan (für Studierende, die ihr Studium zum WS aufnehmen) Legende: = Hausarbeit; K = Klausur; SWS =

Mehr

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Anerkennung von Prüfungsleistungen Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses für den Studiengang Rechtswissenschaft Juristische Universitätsprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft Antrag auf Zulassung zum Studium im Anerkennung von Prüfungsleistungen

Mehr

Studienplan für das Studium im Schwerpunktbereich

Studienplan für das Studium im Schwerpunktbereich Studienplan für das Studium im Schwerpunktbereich Stand: 8. November 2016 Schwerpunktbereich 1a: Unternehmensorganisation und Finanzierung Gesellschaftsrecht I Gesellschaftsrecht II SPP 3 Europäisches

Mehr

PHILIPPS-UNIVERSITÄT MARBURG FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN DER DEKAN

PHILIPPS-UNIVERSITÄT MARBURG FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN DER DEKAN PHILIPPS-UNIVERSITÄT MARBURG FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN DER DEKAN Savignyhaus Universitätsstraße 6 35037 Marburg Tel.: 0 64 21 /28-2 31 02 Fax: 0 64 21 /28-231 81 studienberatung-fb0l@staff.uni-marburg.de

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer. 3 Studienbeginn

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer. 3 Studienbeginn Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg für das Studium der Rechtswissenschaft im Nebenfach im Rahmen der Studiengänge mit dem Abschluß Magistra / Magister

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 059 Tag der Veröffentlichung: 20. August 2010

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 059 Tag der Veröffentlichung: 20. August 2010 Fünfte Satzung zur Änderung der Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 059 Tag der Veröffentlichung: 20. August 2010 Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft der Rechts-

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 275 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 276 Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft Abschluß: Erste Juristische Staatsprüfung Vom 9. November 1998 1998 UNIVERSITÄT ausgegeben

Mehr

Voraussetzungen für das Studium im Schwerpunktbereich 1 Wirtschaft und Unternehmen

Voraussetzungen für das Studium im Schwerpunktbereich 1 Wirtschaft und Unternehmen Voraussetzungen für das Studium im Schwerpunktbereich 1 Wirtschaft und Unternehmen Schwerpunktfach Deutsches und Europäisches Gesellschaftsrecht BGB AT (zwingend) BGB Schuldrecht I und II [Schuldrecht

Mehr

Vorlesungsverzeichnis Sommersemester 2005

Vorlesungsverzeichnis Sommersemester 2005 Vorlesungsverzeichnis Sommersemester 2005 Vorlesungszeit: 11. April - 15. Juli 2005 letzte Änderung: 13.05.05 Änderungen gegenüber dem gedruckten Vorlesungsverzeichnis der Universität sind farblich markiert

Mehr

Informationen zur Zwischenprüfung am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg. am 31. Januar 2013

Informationen zur Zwischenprüfung am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg. am 31. Januar 2013 Informationen zur Zwischenprüfung am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg am 31. Januar 2013 Fachliche Voraussetzungen im Strafrecht Üblicherweise sollte mit der Zwischenprüfung

Mehr

Prüfungsordnung für die Teilstudiengänge "Teilgebiete des Rechts" als Nebenfach an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz I. Allgemeine Regelungen

Prüfungsordnung für die Teilstudiengänge Teilgebiete des Rechts als Nebenfach an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz I. Allgemeine Regelungen Prüfungsordnung für die Teilstudiengänge "Teilgebiete des Rechts" als Nebenfach an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 4. April 2006 erschienen im StAnz. S. 595 Aufgrund der 7 Abs. 2 Nr. 2, 26,

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 058 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 058 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 058 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Vierte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft der Rechts-

Mehr

STUDIENFÜHRER STAATSPRÜFUNG. Rechtswissenschaft. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER STAATSPRÜFUNG. Rechtswissenschaft. Zentrale Studienberatung STAATSPRÜFUNG STUDIENFÜHRER Rechtswissenschaft Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: RECHTSWISSENSCHAFT 2. ABSCHLUSS: Erste Juristische Prüfung 3. REGELSTUDIENZEIT: 9 Semester STUDIENUMFANG: STUDIENBEGINN

Mehr

- 1 - Modulplan für den konsekutiven Masterstudiengang Deutsches Recht

- 1 - Modulplan für den konsekutiven Masterstudiengang Deutsches Recht - 1 - Anhang 1: Modulplan für den konsekutiven Masterstudiengang Deutsches Recht Erläuterungen zum Modulplan: - Abkürzungen der Veranstaltungsformen: AG = Arbeitsgemeinschaft, K = Kolloquium, S = Seminar,

Mehr

Informationen zum Ablauf des Studiums der Rechtswissenschaft

Informationen zum Ablauf des Studiums der Rechtswissenschaft Informationen zum Ablauf des Studiums der Rechtswissenschaft Die Homepage des Prüfungsamts finden Sie unter http://www.unigiessen.de/fbz/fb01/ Einrichtungen. Das (kostenlose!) Abonnement des Newsletters

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Dauer des Studiums

1 Geltungsbereich. 2 Dauer des Studiums Nach 50 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2002 (GVBl. I S. 255), hat der Fachbereich

Mehr

Aufgrund von 18 Absatz 2 Satz 1 und 21 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit 70 Absatz 2 Ziffer 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Aufgrund von 18 Absatz 2 Satz 1 und 21 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit 70 Absatz 2 Ziffer 1 des Gesetzes über die Hochschulen Aufgrund von 18 Absatz 2 Satz 1 und 21 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit 70 Absatz 2 Ziffer 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz - BbgHG) vom 18.12.2008

Mehr

Modulsignatur/Modulnummer... (Stand: Wintersemester 2013/2014)

Modulsignatur/Modulnummer... (Stand: Wintersemester 2013/2014) Modulsignatur/Modulnummer... (Stand: Wintersemester 2013/2014) 1. Modultitel Recht 2. Modulgruppe/n Wahlbereich 3. Fachgebiet Recht 4. Modulbeauftragte/r Dr. Matthias Kober, Juristische Fakultät; Tel.

Mehr

Die Zeichen in den eckigen Klammern weisen auf die durch die jeweiligen Änderungssatzungen vorgenommenen Änderungen im laufenden Text hin.

Die Zeichen in den eckigen Klammern weisen auf die durch die jeweiligen Änderungssatzungen vorgenommenen Änderungen im laufenden Text hin. L-23-1-005 StORechtsw Studienordnung für das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Augsburg vom 28.September 1995 (KWMBl II 1996 S. 76), geändert durch Satzung vom 23. Mai 1996 [*] (KWMBl II

Mehr

Studienbüro Jura. Hauptstudium

Studienbüro Jura. Hauptstudium Studienbüro Jura Hauptstudium 10.04.2018 STUDIUM STUDIUM STUDIUM STUDIUM STUDIUM STUDIUM STUDIUM STUDIUM Grundstudium (ca. 1. 3./4.* Fachsemester) Studienbegleitende Zwischenprüfung ( 1a NJAG i. V. m.

Mehr

STUDIENFÜHRER STAATSPRÜFUNG. Rechtswissenschaft. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER STAATSPRÜFUNG. Rechtswissenschaft. Zentrale Studienberatung STAATSPRÜFUNG STUDIENFÜHRER Rechtswissenschaft Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: RECHTSWISSENSCHAFT 2. ABSCHLUSS: Erste Juristische Prüfung 3. REGELSTUDIENZEIT: 9 Semester STUDIENUMFANG: STUDIENBEGINN

Mehr

BEGLEITFACH RECHTSWISSENSCHAFT INFOVERANSTALTUNG , 14 UHR IN HS M

BEGLEITFACH RECHTSWISSENSCHAFT INFOVERANSTALTUNG , 14 UHR IN HS M BEGLEITFACH RECHTSWISSENSCHAFT INFOVERANSTALTUNG - 10.10.2015, 14 UHR IN HS M WILLKOMMEN AM FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFT IHR ZIEL BEI UNS 36 Leistungspunkte mit drei Modulen (12 Punkte je Modul) in einer

Mehr

Musterstudienplan der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen (gem. Beschluss des Fakultätsrates vom 27.

Musterstudienplan der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen (gem. Beschluss des Fakultätsrates vom 27. Musterstudienplan der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen (gem. Beschluss des Fakultätsrates vom 7. Januar 016) Der nachfolgende Plan empfiehlt in einer für sinnvoll erachteten

Mehr

DAS LEHRANGEBOT IM BESONDEREN

DAS LEHRANGEBOT IM BESONDEREN DAS LEHRANGEBOT IM BESONDEREN a) STUDIENPLAN FÜR STUDIENANFÄNGER IM WINTERSEMESTER (1) Pflichtveranstaltungen, Ergänzungsveranstaltungen, Wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung, Technikwissenschaftliches

Mehr

Erste Satzung zur Änderung der Ordnung. Die Ordnung für die rechtswissenschaftlichen Bachelor-Zweitfachstudiengänge. Universität Potsdam

Erste Satzung zur Änderung der Ordnung. Die Ordnung für die rechtswissenschaftlichen Bachelor-Zweitfachstudiengänge. Universität Potsdam Erste Satzung zur Änderung der Ordnung für die rechtswissenschaftlichen Bachelor-Zweitfachstudiengänge an der Universität Potsdam Vom. Juli 2007 Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Universität

Mehr

Vorlesungsverzeichnis für das Wintersemester 1999/2000

Vorlesungsverzeichnis für das Wintersemester 1999/2000 Vorlesungsverzeichnis für das Wintersemester 1999/2000 Über die in der Studienordnung vorgesehenen Arbeitsgemeinschaften informiert ein Aushang am Schwarzen Brett ab 27. September 1999 A. Vorlesungen 1.

Mehr

Die Zulassung zur Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung setzt gemäß 9 Abs. 2

Die Zulassung zur Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung setzt gemäß 9 Abs. 2 Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Rechtswissenschaftliche Fakultät Studienplan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für das Pflichtfachstudium im Studiengang Rechtswissenschaft und die universitäre

Mehr

Dekanat. Informationsveranstaltung zur Studien- und Prüfungsordnung für Studierende im Staatsexamensstudiengang am

Dekanat. Informationsveranstaltung zur Studien- und Prüfungsordnung für Studierende im Staatsexamensstudiengang am Dekanat Informationsveranstaltung zur Studien- und Prüfungsordnung für Studierende im Staatsexamensstudiengang am 07.11.2018 Gegenstand des Vortrags & Begriffe: Grundlagenschein Übungen für Anfänger Orientierungsprüfung

Mehr

II. Vorläufige Ordnung. das Studium der Rechtswissenschaft als Neben- und Wahlfach.

II. Vorläufige Ordnung. das Studium der Rechtswissenschaft als Neben- und Wahlfach. II. Vorläufige Ordnung für das Studium der Rechtswissenschaft als Neben- und Wahlfach (gilt für alle Bachelor-Studierende mit Studienbeginn bis WiSe 2009/10) Vom 30. August 2006 Das Präsidium der Universität

Mehr

Lehrveranstaltungen Sommersemester 2011

Lehrveranstaltungen Sommersemester 2011 Lehrveranstaltungen Sommersemester 2011 I. Pflichtveranstaltungen 1) Veranstaltungen des 2. Semesters (Studienjahrgang 2010) 1. Bürgerliches Recht II, Schuldrecht AT (4-stündig) Looschelders mit Arbeitsgemeinschaft

Mehr

Begrüßung der Nebenfachstudierenden am 19. April 2017

Begrüßung der Nebenfachstudierenden am 19. April 2017 Dekanat Begrüßung der Nebenfachstudierenden am 19. April 2017 Überblick über das Studium der Rechtswissenschaft im Nebenfach Rechtswissenschaft als Nebenfach: Entscheidung für ein Teilgebiet der Rechtswissenschaft:

Mehr

- Keine amtliche Bekanntmachung -

- Keine amtliche Bekanntmachung - - Keine amtliche Bekanntmachung - Satzung zur Änderung der Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium der Rechtswissenschaften mit Abschlußprüfung Erste Juristische Staatsprüfung

Mehr

BEGLEITFACH RECHTSWISSENSCHAFT. Infoveranstaltung , Uhr Fakultätszimmer

BEGLEITFACH RECHTSWISSENSCHAFT. Infoveranstaltung , Uhr Fakultätszimmer BEGLEITFACH RECHTSWISSENSCHAFT Infoveranstaltung 19.10.2015, 13.15 Uhr Fakultätszimmer WILLKOMMEN AM FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFT Juridicum, erbaut 1963 IHR ZIEL Absolventenfeier 2018 IHR ZIEL BEI UNS

Mehr

2. Studienordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg

2. Studienordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg 2. Studienordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg Vom 11. April 2007 Der Fakultätsrat der Fakultät für Rechtswissenschaft hat am 11. April 2007 auf Grund von 91 Absatz 2 Nummer

Mehr

Studienplan (für Studierende, die ihr Studium zum WS aufnehmen) HA = Hausarbeit; K = Klausur; SWS = Semesterwochenstunden

Studienplan (für Studierende, die ihr Studium zum WS aufnehmen) HA = Hausarbeit; K = Klausur; SWS = Semesterwochenstunden Anhang I zur : Studienplan (für Studierende, die ihr Studium zum WS aufnehmen) Legende: HA = Hausarbeit; K = Klausur; SWS = Semesterwochenstunden Grundstudium (1. 2. Semester) 1. Semester Einführung in

Mehr

Studienplan. A) Pflichtfachstudium

Studienplan. A) Pflichtfachstudium Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Rechtswissenschaftliche Fakultät Studienplan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für das Pflichtfachstudium im Studiengang Rechtswissenschaft und die universitäre

Mehr

Studienortwechsel nach Würzburg

Studienortwechsel nach Würzburg Juristische Fakultät Studienortwechsel nach Würzburg Fortsetzung eines an einer anderen Universität begonnenen Studiums der Rechtswissenschaft an der Universität Würzburg Allgemeine Studienberatung der

Mehr

Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester( 3 Absatz 1 Satz 2 JAO).

Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester( 3 Absatz 1 Satz 2 JAO). 3. Studienordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg Vom 12. Dezember 2001 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 26. Juli 2002 die vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Rechtswissenschaft

Mehr

Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium der Rechtswissenschaften als Nebenfach. Vom 10.

Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium der Rechtswissenschaften als Nebenfach. Vom 10. - Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium der Rechtswissenschaften als Nebenfach Vom 10. November 2003 (KWMBl II 2004, S. 876) Aufgrund

Mehr

Vorlesungen von Prof. Dr. Eugen Bucher (gehalten )

Vorlesungen von Prof. Dr. Eugen Bucher (gehalten ) Vorlesungen von Prof. Dr. Eugen Bucher (gehalten 1965 1993) 1. Vorlesungen an der Universität Zürich (1965 1973) 20.04.1965 17.07.1965 Dr. EUGEN BUCHER, Privatdozent a) Grundbegriffe der allgemeinen Privatrechtslehre.

Mehr

ÖH JUS Musterstudienplan

ÖH JUS Musterstudienplan Musterstudienplan Stand: 02 / 2017 Claudia Witzeneder Vorsitzende Edin Kustura Marlene Reichl Helena Ziegler ÖH Vorsitzende Christine Schwaiger 2 Musterstudienplan 1. Studienabschnitt 1. SEMESTER (WS)

Mehr

Studienordnung der Juristischen Fakultät der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (StudO)

Studienordnung der Juristischen Fakultät der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (StudO) Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover vom 0.09.016 17/016 Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover hat am 06.04.016 die

Mehr