Landkreis Wittenberg. Teilplan I.1. Kinder- und Jugendarbeit

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1 Landkreis Wittenberg Teilplan I.1 Kinder- und Jugendarbeit - Bedarfsplan 2018

2 Sprachliche Gleichstellung Personen und Funktionsbezeichnungen gelten in weiblicher und männlicher Form Redaktionelle Anmerkung: In Übereinstimmung mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen, zu welchen insbesondere das Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe - sowie das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG-LSA) zählen, ist im Folgenden für den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe als Struktureinheit teilweise die Bezeichnung Jugendamt zu finden. Bei den bildlichen Darstellungen handelt es sich überwiegend um Fotomaterial des Landkreises Wittenberg. Dort, wo das nicht der Fall ist, liegen von den entsprechenden Personen bzw. deren gesetzlichen Vertretern Einverständniserklärungen zur Veröffentlichung vor. Impressum Teilplan Kinder- und Jugendarbeit Bearbeitungsstand: Herausgeber: Landkreis Wittenberg Der Landrat Breitscheidstr. 3, Lutherstadt Wittenberg Redaktion: Copyright: Landkreis Wittenberg, Fachdienst Jugend und Schule Jugendamt (Verwaltung und Jugendhilfeausschuss) Breitscheidstraße 4, Lutherstadt Wittenberg Cornelia Rohrbeck, Leiterin der Abteilung für Bildung und Planung Telefon: cornelia.rohrbeck@landkreis-wittenberg.de Peter Hänel, Sachbearbeiter Jugendhilfeplanung Telefon: peter.haenel@landkreis-wittenberg.de Alle Rechte zur Vervielfältigung und Verbreitung, insbesondere auch das Recht der Einspeicherung in Datenbanken, liegen beim Herausgeber und bedürfen dessen ausdrücklicher Einwilligung.

3 Verzeichnis der Abkürzungen AGH Arbeitsgelegenheiten (Maßnahme des 2. Arbeitsmarktes durch das Jobcenter) AWO Arbeiterwohlfahrt DRK Deutsches Rotes Kreuz EC Entschieden für Christus (internationale überkonfessionell-christliche Jugendbewegung evangelikaler Prägung) e. V. eingeschriebener Verein ev. evangelisch FD Fachdienst Förderschule (LB) Förderschule für lernbehinderte Schüler Förderschule (GB) Förderschule für geistig behinderte Schüler GS Grundschule HZG Hauptzielgruppe IB IB Mitte ggmbh NL Sachsen-Anhalt Betrieb Süd i.d.r. in der Regel IT Oberbegriff für die Informations- und Datenverarbeitung JC Jugendclub JH Jugendhilfe Kita Kindertagesstätte KJHG-LSA Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen- Anhalt KKJR Kreiskinder- und Jugendring KV Kreisverband MA Mitarbeiter max. maximal o.g oben genannte OT Ortsteil OV Ortsverband PK Produktkonto SGB VIII Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe u.a. unter anderem u.u. unter Umständen VzÄ Vollzeitäquivalent (Vollzeitstelle) WB Lutherstadt Wittenberg

4 Teilplan Kinder- und Jugendarbeit 1 Planungsauftrag 6 2 Rechtliche Grundlagen 6 3 Planungskonzeption 7 4 Planungsziele 7 5 Bestandsfeststellung Zielgruppe Bestandsbezogene Bewertungskategorien Sozialraumbezogene Bestandsdarstellungen Stadt Annaburg Stadt Bad Schmiedeberg Stadt Coswig (Anhalt) Stadt Gräfenhainichen Stadt Jessen (Elster) Stadt Kemberg Lutherstadt Wittenberg Lutherstadt Wittenberg Innenstadt Lutherstadt Wittenberg Nord Lutherstadt Wittenberg Nordost Lutherstadt Wittenberg Ost Lutherstadt Wittenberg Süd Lutherstadt Wittenberg West Stadt Oranienbaum-Wörlitz Stadt Zahna-Elster Personelle Sicherstellung der Kinder- und Jugendarbeit Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit Sonstiges Personal Förderung örtlicher Maßnahmen und Projekte Projektarbeit, Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung Pauschalförderung Mobile Angebote der Kinder- und Jugendarbeit Sonstige Förderung der Kinder- und Jugendarbeit 26 6 Bedarfsermittlung Prognose zur Entwicklung der Zielgruppe Bedarfsbezogene Bewertungsmaßstäbe Sozialraumbezogene Bedarfslagen Stadt Annaburg Stadt Bad Schmiedeberg Stadt Coswig (Anhalt) Stadt Gräfenhainichen 34

5 6.3.5 Stadt Jessen (Elster) Stadt Kemberg Lutherstadt Wittenberg Lutherstadt Wittenberg Innenstadt Lutherstadt Wittenberg Nord Lutherstadt Wittenberg Nordost Lutherstadt Wittenberg Ost Lutherstadt Wittenberg Süd Lutherstadt Wittenberg West Stadt Oranienbaum-Wörlitz Stadt Zahna-Elster Zusätzliche Bedarfe zur personellen Sicherstellung der Kinder- und Jugendarbeit Bedarfe für spezielle Aufgaben im Interesse des Landkreises Wittenberg Aufsuchende mobile Jugendsozialarbeit im öffentlichen Raum (Streetwork) Bedarf an zusätzlichem Personal zur Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit Bedarfslagen zur Förderung von örtlichen Maßnahmen und Projekten Bedarfe an Projektarbeit sowie Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung Pauschalförderungsbedarf Bedarfe an mobilen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit Spielmobil des Landkreises Wittenberg Sportmobil des Landkreises Wittenberg Medienmobil des Landkreises Wittenberg Bedarfe an sonstiger Förderung der Kinder- und Jugendarbeit 57 7 Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit Produkthaushalt Zuweisungen durch das Land Sachsen-Anhalt Finanzbedarf für die Kinder- und Jugendarbeit 58 8 Handlungsempfehlungen 59 Anlagen I - Sozialraumbezogene Übersichten zu den Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen 60 II.1 - Übersichten zur zielgruppenbezogenen Entwicklung Junge Menschen 74 II.2 - Übersichten zur zielgruppenbezogenen Entwicklung Hauptzielgruppe 77 III.1 - Erläuterungen zum Leistungsangebot Streetwork 80 III.2 - Erläuterungen zum Leistungsangebot Jugendbegegnungsstätte nebenan 82 IV - Übersicht zur sonstigen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit 84

6 6 1 Planungsauftrag Die Verpflichtung zur bedarfsgerechten Planung auf den Gebieten der Jugendarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der Jugendsozialarbeit durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe leitet sich aus 80 Abs. 1 SGB VIII ab. Die Forderung zur jährlichen Fortschreibung der Bedarfsplanung ergibt sich aus 31 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG-LSA). Demnach ist das Vorliegen einer aktuellen und durch das zuständige politische Gremium beschlossenen Jugendhilfeplanung Voraussetzung für die Zuweisung von Landesmitteln für Fachkräfte und Maßnahmen in den o. g. Bereichen. Die Erarbeitung des Teilplanes steht in Übereinstimmung mit dem durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Wittenberg beschlossenen Arbeitsplan zur Jugendhilfeplanung. Mit der Erstellung des nachfolgenden Teilplanes liegt ein Führungs-, Handlungs- und Steuerungsinstrument vor, welches eine bedarfsgerechte und nachhaltige Angebotsstruktur gewährleisten soll. Der Planungszeitraum, welcher nach 80 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII auf Mittelfristigkeit abstellt, erstreckt sich vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember Entsprechend werden Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie Fachpersonal der Kinder- und Jugendarbeit für einen mittelfristigen Zeitraum in die Bedarfsplanung aufgenommen. Das KJHG-LSA verpflichtet zu einer jährlichen Fortschreibung des Teilplanes zum Stichtag 31. Oktober eines jeden Jahres und der Einreichung des Dokumentes beim zuständigen Ministerium des Landes Sachsen-Anhalt. 2 Rechtsgrundlagen Grundlegende Rechtsnormen für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sind 2 Abs. 2 Nr. 1, 11 (Jugendarbeit), 13 (Jugendsozialarbeit) sowie 14 (erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) SGB VIII. Aus der in 11 Abs. 1 SGB VIII dargelegten Verpflichtung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, jungen Menschen, welche Förderung in ihrer Entwicklung benötigen, erforderliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen, lässt sich ableiten, dass es sich hier um eine klare und eindeutige Leistungsverpflichtung handelt. Aus der objektiven Rechtsverpflichtung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen, lässt sich kein individueller einklagbarer Rechtsanspruch für einzelne Bürger ableiten, da kein gesetzlich fundierter individueller Leistungsanspruch vorliegt. Folgende Rechtsnormen sind für die Kinder- und Jugendarbeit weiterhin von Bedeutung: - 12 SGB VIII - Förderung der Jugendverbände - 8 SGB VIII Beteiligung von Kindern und Jugendlichen - 3 und 4 SGB VIII Öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe - 74 SGB VIII Förderung der freien Jugendhilfe - 79a SGB VIII Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe - 31 KJHG-LSA Förderung von örtlichen Maßnahmen - Richtlinie zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemäß 11 bis 14 SGB VIII im Landkreis Wittenberg Richtlinie Jugendarbeit

7 7 3 Planungskonzeption Da sich Struktur, Aufbau und Erarbeitungsprinzipien (z. B. System der Beteiligung) aus der Bedarfsplanung 2017 als sinnvoll und wirksam erwiesen haben, erfolgt im Wesentlichen eine analoge Anwendung auf die Bedarfsplanung Zu den Themen Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe als Hauptbereiche der Jugendsozialarbeit nach 14 SGB VIII liegen gesonderte Teilpläne vor. Beide Themen sind nicht Gegenstand der Förderung nach 31 KJHG-LSA. Da es sich bei der Jugendhilfeplanung um eine hervorgehobene Angelegenheit des Jugendhilfeausschusses handelt, mit der sich dieses Gremium befasst ( 71 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII), war dieser am Planungsprozess beteiligt. Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Wittenberg erlangt das Planungsdokument verbindlichen Charakter. Die Richtlinie der Kinder- und Jugendarbeit des Landkreises Wittenberg ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung. 4 Planungsziele Ermittlung von sozialraum- und zielgruppendifferenzierten Bedarfslagen in den in 31 KJHG-LSA dargelegten Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit für das Jahr 2018 Aufnahme bisheriger bzw. neuer Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in die Bedarfsplanung 2018 im Ergebnis einer entsprechenden Prüfung Überführung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit aus beendeten Programmen in das System der Kinder- und Jugendarbeit Optimierung und Vereinfachung des Verwaltungshandelns und der Entscheidungsprozesse des Jugendhilfeausschusses

8 8 5 Bestandsfeststellung 5.1 Zielgruppe Als Zielgruppe für Kinder- und Jugendarbeit gelten nach 11 Abs. 1 SGB VIII junge Menschen. In angemessenem Umfang können Angebote der Kinder- und Jugendarbeit auch Personen ab Vollendung des 27. Lebensjahres einbeziehen ( 11 Abs. 4 SGB VIII). Es gibt keine zielgruppenbezogenen Einschränkungen z. B. bezüglich des Geschlechts, der Herkunft, der Weltanschauung oder sonstiger individueller Persönlichkeitsmerkmale. Anlage II.1 bildet im ersten Teil die bestandsbezogene Bevölkerungsstruktur der Zielgruppe ab. Diese beinhaltet auch die zurückliegende Entwicklung bis zum Jahr Angebote der Kinder- und Jugendarbeit werden unabhängig vom o. g. altersbezogenen Rechtsanspruch überwiegend durch junge Menschen zwischen 7 und 21 Jahren (Hauptzielgruppe) genutzt. Anlage II.2 stellt in analoger Art und Weise wie für die Hauptzielgruppe die Situation dar. 5.2 Bestandsbezogene Bewertungskategorien Versorgungsgrad an Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit Grundlage zur Ermittlung des Versorgungsgrades an Einrichtungen bildet die Kategorisierung der einzelnen Orts- und Stadtteile in den Sozialräumen nach Einwohnerzahl. Gegenüber der Bedarfsplanung 2017 erfolgte eine Überarbeitung. Bezugsgröße ist nunmehr nicht mehr die Hauptzielgruppe sondern die Gesamteinwohnerzahl. Mit der Änderung soll eine bessere Verständlichkeit und Erfassbarkeit erreicht werden. Kategorisierung der Orts- und Stadtteile Kategorie I: Kategorie II: Kategorie III: Kategorie IV: über 1000 Einwohner 500 bis 1000 Einwohner 100 bis 500 Einwohner unter 100 Einwohner Sonstige Angebote für junge Menschen Analog wie bei der Bedarfsplanung 2017 wird die regionale Angebotsstruktur außerhalb der Leistungen nach 11 ff SGB VIII bewertet, welche auch für junge Menschen nutzbar ist. Die datenseitige Grundlage beruht auf einer aktuellen Befragung der Städte. Als Betätigungsfelder wurden im Erhebungsinstrument / Fragebogen vorgegeben: - Sport - Kultur/Brauchtum - Umwelt/Natur - Feuerwehr - Hilfsorganisationen Die Städte hatten die Möglichkeit, entsprechend den jeweiligen konkreten regionalen Bedingungen, die Angebotsstruktur zu erweitern. Die Orts- bzw. Stadtteile wurden bezüglich der Angebotsstruktur wie folgt kategorisiert: - mehr als drei Betätigungsfelder vielseitige Angebotsstruktur

9 9 - zwei bis drei Betätigungsfelder Angebotsstruktur mit Wahlmöglichkeit - ein Betätigungsfeld Angebotsstruktur ohne Wahlmöglichkeit - kein Betätigungsfeld fehlende Angebotsstruktur Alle kreisangehörigen Städte haben sich an der Befragung beteiligt, nicht immer konnten alle Fragen voll umfänglich beantwortet werden. Dennoch ergibt sich ein umfassendes Bild zur Bestandssituation in den einzelnen Sozialräumen. Den nachfolgenden Betrachtungen werden sozialräumliche Kurzcharakterisierungen diese enthalten auch Aussagen zur Bildungslandschaft und zur Hortbetreuung vorangestellt.

10 Sozialraumbezogene Bestandsdarstellungen Stadt Annaburg Sozialräumliche Kurzcharakterisierung Die Stadt Annaburg ist als Grundzentrum kategorisiert und trägt überwiegend ländlichen Charakter. Die wirtschaftliche Lage ist durch Landwirtschaft sowie klein- und mittelständische Unternehmen geprägt. Die Schullandschaft der Stadt besteht aus der Sekundarschule in Annaburg (teilweise gebundene Ganztagsschule) sowie der Grundschule Michael Stifel in Annaburg und der Grundschule in Prettin. Horteinrichtungen gibt es in Annaburg sowie den Ortsteilen Groß Naundorf und Prettin. Versorgungsgrad an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen Kategorie des Ortsteils über 1000 Einwohner 500 bis 1000 Einwohner 100 bis 500 Einwohner unter 100 Einwohner Einrichtungen geöffnet nicht geöffnet nicht vorhanden Annaburg Prettin Axien Bethau Groß Naundorf Kolonie Labrun Lebien Löben Plossig Premsendorf Purzien 3 Ortsteile Anlage I.1 zeigt eine kartographische Übersicht zu Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen. Personelle Sicherstellung Im o. g. Sozialraum sind eine Fachkraft mit 0,875 VZÄ über die Richtlinie der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Wittenberg sowie eine Mitarbeiterin auf ehrenamtlicher Basis tätig. Sonstige Angebote für junge Menschen Insbesondere in den Bereichen Kultur / Brauchtum sowie Freiwillige Feuerwehren ist eine gute Angebotsstruktur zu verzeichnen.

11 Stadt Bad Schmiedeberg Sozialräumliche Kurzcharakterisierung Die Stadt Bad Schmiedeberg ist als Grundzentrum kategorisiert und trägt überwiegend ländlichen Charakter. Die Stadt Bad Schmiedeberg wird durch das Eisenmoorbad als überregional bedeutende Kureinrichtung geprägt. Ansonsten überwiegen Landwirtschaft sowie kleinund mittelständische Unternehmen. Die Schullandschaft der Stadt besteht aus der Sekundarschule in Bad Schmiedeberg sowie den Grundschulen in Bad Schmiedeberg und Trebitz. Komplettiert werden die Bildungsangebote durch die Förderschule Adolf Reichwein in Pretzsch. Horteinrichtungen gibt es in Bad Schmiedeberg sowie den Ortsteilen Trebitz und Pretzsch. Die genannten Einrichtungen im Stadtgebiet von Bad Schmiedeberg arbeiten nach den Prinzipien der Kneip schen Wasseranwendung. Versorgungsgrad an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen Kategorie des Ortsteils über 1000 Einwohner 500 bis 1000 Einwohner 100 bis 500 Einwohner unter 100 Einwohner Einrichtungen geöffnet nicht geöffnet nicht vorhanden Bad Schmiedeberg Pretzsch Söllichau Trebitz Bösewig Großkorgau Großwig Kleinkorgau Kleinzerbst Merkwitz Meuro Patzschwig Priesitz Reinharz Sackwitz Schnellin Splau 8 Ortsteile Anlage I.2 zeigt eine kartographische Übersicht zu Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen. Personelle Sicherstellung Im o. g. Sozialraum sind eine Fachkraft mit 0,8 VZÄ über die Richtlinie der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Wittenberg sowie fünf Mitarbeiterinnen auf ehrenamtlicher Basis tätig. Zur zusätzlichen Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit sind darüber hinaus geeignete Personen im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen befristet tätig.

12 Stadt Coswig Sozialräumliche Kurzcharakterisierung Die Stadt Coswig (Anhalt) ist Grundzentrum. Insbesondere das Stadtgebiet Coswig kann als wirtschaftlich ausgewogen eingeschätzt werden. Unternehmen tragen teilweise überregionaler Bedeutung und gelten als wichtige Arbeitgeber. Die Stadt Coswig (Anhalt) verfügt über eine sehr gute Verkehrsinfrastruktur. Die Ortsteile sind vorwiegend ländlich geprägt. Neben Landwirtschaft findet man eine klein- und mittelständische Unternehmensstruktur. Die Schullandschaft der Stadt Coswig (Anhalt) besteht aus der Sekundarschule Johann Gottfried Wilke in Coswig (Anhalt) als offene Ganztagsschule sowie der Grundschule Fröbel in Coswig, der Grundschule Ein-Stein in Klieken sowie der Grundschule Jeber-Bergfrieden. Horteinrichtungen gibt es in Coswig sowie den Ortsteilen Cobbelsdorf, Jeber-Bergfrieden, Thießen und Klieken. Versorgungsgrad an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen Kategorie des Ortsteils über 1000 Einwohner Coswig 500 bis 1000 Einwohner Klieken 100 bis 500 Einwohner unter 100 Einwohner Einrichtungen geöffnet nicht geöffnet nicht vorhanden Cobbelsdorf Wörpen Bräsen Buko Buro Düben Hundeluft Jeber-Bergfrieden Köselitz Luko Möllensdorf Ragösen Senst Serno Stackelitz Thießen Weiden Zieko 5 Ortsteile Anlage I.3 zeigt eine kartographische Übersicht zu Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen. Personelle Sicherstellung Im o. g. Sozialraum sind eine Fachkraft mit 0,75 VZÄ über die Richtlinie der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Wittenberg sowie eine Mitarbeiterin auf ehrenamtlicher Basis tätig. Zur zusätzlichen Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit sind darüber hinaus geeignete Personen im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen befristet tätig.

13 13 Sonstige Angebote für junge Menschen Insbesondere im Bereich Freiwillige Feuerwehren ist eine gute Angebotsstruktur zu verzeichnen Stadt Gräfenhainichen Sozialräumliche Kurzcharakterisierung Die Stadt Gräfenhainichen ist Grundzentrum und geprägt von mittelständischen Unternehmen der Industrie, der Dienstleistung und des Einzelhandels sowie von Handwerksbetrieben. Begünstigt ist die wirtschaftliche Situation durch die angrenzende Industrie im Bereich Bitterfeld-Wolfen. In kultureller und touristischer Hinsicht ist Ferropolis von überregionaler Bedeutung. Der Naturpark Dübener Heide trägt als touristische und Erholungsregion ebenfalls überregionale Bedeutung. Die Sekundarschule Ferropolis Gräfenhainichen ist eine gebundene Ganztagsschule. Zur Schullandschaft der Stadt Gräfenhainichen gehören darüber hinaus das Paul-Gerhardt-Gymnasium, zwei Grundschulen ( Johannes Gutenberg Gräfenhainichen; Johann Heinrich Pestalozzi im Ortsteil Zschornewitz) sowie eine Förderschule (GB) Peter Peterson und eine Förderschule (LB) An der Lindenallee jeweils im Stadtgebiet Gräfenhainichen. Versorgungsgrad an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen Kategorie des Ortsteils über 1000 Einwohner 500 bis 1000 Einwohner 100 bis 500 Einwohner unter 100 Einwohner Einrichtungen geöffnet nicht geöffnet nicht vorhanden Gräfenhainichen Möhlau Zschornewitz Jüdenberg Schköna Tornau 2 Ortsteile Anlage I.4 zeigt eine kartographische Übersicht zu Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen. Personelle Sicherstellung Im o. g. Sozialraum sind zwei Fachkräfte mit 1,55 VZÄ über die Richtlinie der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Wittenberg sowie zwei Mitarbeiterinnen auf ehrenamtlicher Basis tätig. Sonstige Angebote für junge Menschen Insbesondere in den Bereichen Sport und Freiwillige Feuerwehren ist eine gute Angebotsstruktur zu verzeichnen Stadt Jessen (Elster) Sozialräumliche Kurzcharakterisierung Die Stadt Jessen (Elster) ist ein Grundzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums. Von wirtschaftlicher Bedeutung sind insbesondere Unternehmen der Landwirtschaft und der Ge-

14 14 tränke- und Ernährungsmittelindustrie. Ansonsten ist die Region von klein- und mittelständischen Unternehmen sowie der Landwirtschaft geprägt. Die Sekundarschule Jessen-Nord ist eine teilweise gebundene und das Gymnasium eine offene Ganztagsschule. Zur Schullandschaft der Stadt Jessen gehören darüber hinaus die Grundschule Max Lingner im Stadtgebiet Jessen, die sich in freier Trägerschaft befindende evangelische Grundschule in Holzdorf sowie die Grundschulen in den Ortsteilen Schweinitz und Seyda. Komplettiert werden die Bildungsangebote durch die Förderschule (GB) Heideschule im Ortsteil Holzdorf. Versorgungsgrad an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen Kategorie des Ortsteils über 1000 Einwohner 500 bis 1000 Einwohner 100 bis 500 Einwohner Einrichtungen geöffnet nicht geöffnet nicht vorhanden 2xJessen 1xJessen Schweinitz Holzdorf Klöden Linda Seyda Arnsdorf Battin Düßnitz Gentha Gerbisbach Gorsdorf Grabo Kleindröben Klossa Lindwerder Mark Zwuschen Mönchenhöfe Mügeln Naundorf Neuerstadt Rade Ruhlsdorf Schützberg unter 100 Einwohner Reicho 19 Ortsteile Anlage I.5 zeigt eine kartographische Übersicht zu Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen. Personelle Sicherstellung Im o. g. Sozialraum ist eine Fachkraft mit 1,0 VZÄ über die Richtlinie der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Wittenberg tätig. Beim Landkreis Wittenberg sind 3 Fachkräfte mit 2,0 VZÄ angestellt (Freizeittreff Wiesengrund ).

15 15 Zur zusätzlichen Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit sind darüber hinaus 4 Mitarbeiterinnen ehrenamtlich tätig. Sonstige Angebote für junge Menschen Insbesondere in den Bereichen Kultur / Brauchtum sowie Freiwillige Feuerwehren ist eine gute Angebotsstruktur zu verzeichnen Stadt Kemberg Sozialräumliche Kurzcharakterisierung Die Stadt Kemberg ist Grundzentrum und ländlich geprägt. Landwirtschaft sowie klein- und mittelständische Unternehmen charakterisieren die Wirtschaftsstruktur. Die Sekundarschule Ernestine Reiske in Kemberg ist eine teilweise gebundene Ganztagsschule. Grundschulen gibt es in Kemberg sowie den Ortsteilen Dabrun, Bergwitz und Radis, Horteinrichtungen in Kemberg sowie den Ortsteilen Bergwitz, Eutzsch, Selbitz, Radis, Schleesen, Reuden und Dabrun. Versorgungsgrad an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen Stadt Kemberg Kategorie des Ortsteils über 1000 Einwohner 500 bis 1000 Einwohner 100 bis 500 Einwohner unter 100 Einwohner Einrichtungen geöffnet nicht geöffnet nicht vorhanden Kemberg Bergwitz Radis Wartenburg Eutzsch Ateritz Dabrun Dorna Gaditz Globig Gniest Gommlo Klitzschena Lammsdorf Lubast Melzwig Rackith Reuden Rotta Schleesen Selbitz Uthausen 6 Ortsteile Anlage I.6 zeigt eine kartographische Übersicht zu Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen.

16 16 Personelle Sicherstellung Im o. g. Sozialraum sind eine Fachkraft mit 0,8 VZÄ über die Richtlinie der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Wittenberg sowie fünf Mitarbeiterinnen auf ehrenamtlicher Basis tätig Lutherstadt Wittenberg Kurzcharakterisierung Die Lutherstadt Wittenberg ist Mittelzentrum und Vorrangstandort für Industrieansiedlungen. Die Stadt weist gewachsene Strukturen im Bereich der chemischen Industrie auf. Neben Maschinen- und Fahrzeugbau, Gesundheitswesen, Handel und Verwaltung ist die Tourismusbranche mit Hotels und Gaststätten hervorzuheben, deren Bedeutung insbesondere auf den als UNESCO-Weltkulturerbe eingestuften reformationsgeschichtlichen Stätten beruht. Als Mittelzentrum verfügt die Lutherstadt Wittenberg über eine Vielzahl kommerzieller Angebote außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit nach 11 SGB VIII. Im Jahr 2017 war in der Lutherstadt Wittenberg eine besondere Situation zu verzeichnen. Einrichtungen, Projekte und Aktivitäten (z. B. Torraum Jugend, youngpointreformation, Refo.Beach), welche mit dem Reformationsjubiläum im Zusammenhang stehen) konnten auch durch junge Menschen insbesondere aus der Lutherstadt Wittenberg genutzt werden. Somit war in der Zeit der Weltausstellung temporär eine ungewöhnlich hohe Angebotsstruktur zu verzeichnen. Aussagen zur Bildungslandschaft in der Lutherstadt Wittenberg werden für die weiterführenden Schulen nur an dieser Stelle getroffen, weil die entsprechenden Schuleinzugsbereiche nicht mit den Grenzen der Planungsgebiete übereinstimmen bzw. aufgrund des überregionalen Einzugs keine Rolle spielen. Die Grundschulen werden den Planungsgebieten zugeordnet, obwohl hier auch nicht immer eine Übereinstimmung mit den Planungsgebieten zu verzeichnen ist (trifft insbesondere auf die evangelische Grundschule zu). In der Lutherstadt Wittenberg gibt es an weiterführenden Schulen: sowie zwei Gymnasien - Luther-Melanchthon-Gymnasium - Lucas-Cranach-Gymnasium zwei Sekundarschulen - Sekundarschule Rosa Luxemburg offene Ganztagsschule - Sekundarschule Heinrich Heine offene Ganztagsschule eine Gemeinschaftsschule - Gemeinschaftsschule Friedrichstadt (Status seit 2015/2016) eine Gesamtschule in freier Trägerschaft - evangelische Gesamtschule Philipp Melanchthon zwei Förderschulen - Förderschule (LB) Pestalozzi - Förderschule (GB) Sonnenschein eine berufsbildende Schule (Berufsschulzentrum)

17 17 Zur sozialräumlich differenzierten Betrachtung wird die Lutherstadt Wittenberg in sechs Planungsgebiete unterteilt: WB Innenstadt WB West WB Nord WB Nordost WB Ost WB Süd Lutherstadt Wittenberg - Innenstadt Sozialräumliche Kurzcharakterisierung Die Innenstadt mit den Stadtteilen Altstadt, Lindenfeld und Schloßvorstadt trägt einen typischen städtischen Charakter. Sie ist das Kerngebiet der als Mittelzentrum klassifizierten Kreisstadt. Hier sind die meisten der bereits oben erwähnten kommerziellen Angebote außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit zu finden. In der Innenstadt gibt es die Grundschule Diesterweg sowie drei Horteinrichtungen. Versorgungsgrad an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen Kategorie des Stadtteils über 1000 Einwohner 500 bis 1000 Einwohner 100 bis 500 Einwohner unter 100 Einwohner Einrichtungen geöffnet nicht geöffnet nicht vorhanden Altstadt 2xLindenfeld Schloßvorstadt Anlage I.7.1 zeigt eine kartographische Übersicht zu Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen. Personelle Sicherstellung Im Interesse der Kinder- und Jugendarbeit ist eine Fachkraft mit 1,0 VZÄ über die Richtlinie der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Wittenberg tätig. Die Personalkosten werden voll umfänglich durch den Träger bzw. die Lutherstadt Wittenberg übernommen. Im Soziokulturellen Zentrum Pferdestall sind vier Personen mit 3,5 VzÄ tätig, die über den Landkreis Wittenberg finanziert werden Lutherstadt Wittenberg - Nord Sozialräumliche Kurzcharakterisierung Das Planungsgebiet trägt ländlichen Charakter und setzt sich ausschließlich aus Ortsteilen zusammen, welche außerhalb des unmittelbaren Stadtgebietes liegen.

18 18 Im Planungsgebiet Nord gibt es die Grundschule Heinrich Heine (Ortsteil Reinsdorf), die Grundschule Nudersdorf sowie fünf Horteinrichtungen in den Ortsteilen Reinsdorf (2), Nudersdorf, Straach und Boßdorf. Versorgungsgrad an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen Kategorie des Stadtteils über 1000 Einwohner 500 bis 1000 Einwohner 100 bis 500 Einwohner unter 100 Einwohner Einrichtungen geöffnet nicht geöffnet nicht vorhanden Dobien Reinsdorf Nudersdorf Straach Kropstädt Boßdorf Braunsdorf Schmilkendorf Berkau Kerzendorf Jahmo Wüstemark 4 Ortsteile Anlage I.7.2 zeigt eine kartographische Übersicht zu Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen. Personelle Sicherstellung Es ist eine Fachkraft des Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen e.v. Wittenberg mit 0,9 VzÄ im Interesse der Kinder- und Jugendarbeit tätig Lutherstadt Wittenberg - Nordost Sozialräumliche Kurzcharakterisierung Das Planungsgebiet ist bezogen auf den Siedlungscharakter unterschiedlich strukturiert. Der Süden (Friedrichstadt) hat einen städtischen Charakter mit sozialer Brisanz, welche ihre Ursache insbesondere in der Wohnraumsituation (überwiegend Neubaugebiet) hat. Bewohner des südlichen innerstadtnahen Raumes können in stärkerem Maße kommerzielle Angebote außerhalb der klassischen Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit nach 11 SGB VIII nutzen. Im Planungsgebiet Nordost gibt es die Grundschule Geschwister Scholl, die Grundschule Käthe Kollwitz sowie die evangelische Grundschule in freier Trägerschaft. Darüber hinaus sind vier Horteinrichtungen im städtischen Bereich vorhanden.

19 19 Versorgungsgrad an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen Kategorie des Stadtteils über 1000 Einwohner 500 bis 1000 Einwohner 100 bis 500 Einwohner unter 100 Einwohner Einrichtungen geöffnet nicht geöffnet nicht vorhanden Friedrichstadt Teuchel Stadtrandsiedlung Lerchenbergsiedlung Trajuhn Mochau Thießen Tonmark Anlage I.7.3 zeigt eine kartographische Übersicht zu Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen. Personelle Sicherstellung Im Interesse der Kinder- und Jugendarbeit ist eine Fachkraft mit 0,9 VZÄ über die Richtlinie der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Wittenberg tätig Lutherstadt Wittenberg - Ost Sozialräumliche Kurzcharakterisierung Beim südlichen Teil des Planungsgebietes handelt es sich um stadtrandnahe Bereiche, deren Bewohner ohne großen Aufwand sowohl Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit als auch darüber hinausgehende Freizeitangebote der Innenstadt nutzen können. Der nördlich davon gelegene Teil des Planungsgebietes trägt ländlichen Charakter. Im Planungsgebiet Ost gibt es die Grundschule Ferdinand Freiligrath (Ortsteil Abtsdorf) sowie eine Horteinrichtung, ebenfalls im Ortsteil Abtsdorf. Versorgungsgrad an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen Kategorie des Stadtteils Einrichtungen geöffnet nicht geöffnet nicht vorhanden über 1000 Einwohner Abtsdorf 500 bis 1000 Einwohner Elstervorstadt 100 bis 500 Einwohner unter 100 Einwohner Luthersbrunnen Euper Labetz 2 Ortsteile Anlage I.7.4 zeigt eine kartographische Übersicht zu Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen.

20 20 Personelle Sicherstellung Die Einrichtung in Abtsdorf wird durch die Fachkraft der Volkssolidarität betreut, welche vordergründig für den Jugendclub Techna (Planungsgebiet Innenstadt ) zuständig ist Lutherstadt Wittenberg - Süd Sozialräumliche Kurzcharakterisierung Das Planungsgebiet trägt ländlichen Charakter. Im Planungsgebiet Süd gibt es die Grundschule Katharina von Bora (Ortsteil Pratau) sowie eine Horteinrichtung ebenfalls im Ortsteil Pratau. Versorgungsgrad an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen Kategorie des Stadtteils Einrichtungen geöffnet nicht geöffnet nicht vorhanden über 1000 Einwohner Pratau 500 bis 1000 Einwohner Seegrehna 100 bis 500 Einwohner unter 100 Einwohner 1 Ortsteil Anlage I.7.5 zeigt eine kartographische Übersicht zu Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen. Personelle Sicherstellung Es ist eine Fachkraft des Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen e.v. Wittenberg mit 0,9 VzÄ im Interesse der Kinder- und Jugendarbeit tätig Lutherstadt Wittenberg - West Sozialräumliche Kurzcharakterisierung Das Planungsgebiet ist bezogen auf den Siedlungscharakter heterogen strukturiert. Neben industriell geprägten Gebieten (Piesteritz) sind stadtrandnahe Bereiche (Apollensdorf) und Ortsteile mit dörflichem Charakter (Griebo) zu finden. Die räumliche Nähe zur Innenstadt lässt zumindest die partielle Nutzung von kulturellen, sportlichen und sonstigen freizeitlichen Angeboten als Alternative zu den klassischen Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit nach 11 SGB VIII vermuten. Im Planungsgebiet West gibt es die Grundschule Friedrich Engels (Ortsteil Piesteritz), sowie sechs Horteinrichtungen. Versorgungsgrad an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen Kategorie des Stadtteils über 1000 Einwohner Einrichtungen geöffnet nicht geöffnet nicht vorhanden Apollensdorf Piesteritz Wittenberg West 500 bis 1000 Apollensdorf Nord

21 21 Einwohner 100 bis 500 Einwohner unter 100 Einwohner Griebo Kleinwittenberg Rothemark Anlage I.7.6 zeigt eine kartographische Übersicht zu Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen. Personelle Sicherstellung Im Interesse der Kinder- und Jugendarbeit ist eine Fachkraft des Miniclub Apollensdorf mit 0,75 VZÄ über die Richtlinie der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Wittenberg tätig. Darüber hinaus erfolgt die Betreuung durch eine weitere Person über die Lutherstadt Wittenberg Stadt Oranienbaum-Wörlitz Sozialräumliche Kurzcharakterisierung Die Stadt Oranienbaum-Wörlitz verfügt über keine Kategorisierung hinsichtlich der zentralörtlichen Gliederung. Die Region ist gekennzeichnet durch die Tourismusbranche mit Hotels und Gaststätten, deren Bedeutung auf dem als UNESCO-Weltkulturerbe eingestuften Dessau-Wörlitzer Gartenreich beruht. Neben landwirtschaftlichen sowie klein- und mittelständischen Unternehmen sind die im Gewerbegebiet Dessorapark ansässigen Firmen erwähnenswert. Die räumliche Nähe zum Oberzentrum Dessau-Roßlau und die partielle Nutzung von Potentialen dieser Stadt sind zu berücksichtigen. In Oranienbaum gibt es eine weiterführende Schule in freier Trägerschaft (Gesamtschule im Gartenreich). Darüber hinaus als Grundschulen die Luisenschule im Ortsteil Wörlitz sowie die Henriette-Catharina-von- Oranien-Schule im Ortsteil Oranienbaum. Versorgungsgrad an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen Kategorie des Ortsteils über 1000 Einwohner Einrichtungen geöffnet nicht geöffnet nicht vorhanden Oranienbaum Vockerode Wörlitz 500 bis 1000 Einwohner Kakau 100 bis 500 Einwohner unter 100 Einwohner Gohrau Goltewitz Griesen Horstdorf Rehsen Riesigk 1 Ortsteil Anlage I.8 zeigt eine kartographische Übersicht zu Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen.

22 22 Personelle Sicherstellung Über die Richtlinie der Kinder- und Jugendarbeit sind 3 Fachkräfte* mit insgesamt 2,35 VzÄ tätig. * ohne Gebietsverkehrswacht Oranienbaum als landkreisweites Angebot Stadt Zahna-Elster Sozialräumliche Kurzcharakterisierung Die Stadt Zahna-Elster ist Grundzentrum. Die Wirtschaftsstruktur ist geprägt von Landwirtschaft sowie klein- und mittelständischer Wirtschaft, vor allem auf den Gebieten der Getränke- und Nahrungsmittelindustrie. Die Sekundarschule in Elster ist eine offene Ganztagsschule. Die Grundschule Elbkinderland in Elster sowie die Grundschulen in Zahna und Mühlanger gehören des Weiteren zur Bildungslandschaft. Horteinrichtungen befinden sich in den Ortsteilen Elster, Mühlanger, Zörnigall, Zahna (2), Leetza und Bülzig. Versorgungsgrad an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen Kategorie des Ortsteils über 1000 Einwohner 500 bis 1000 Einwohner 100 bis 500 Einwohner unter 100 Einwohner Einrichtungen geöffnet nicht geöffnet nicht vorhanden Elster 2xZahna Mühlanger Bülzig Zörnigall Dietrichsdorf Gadegast Gallin Klebitz Leetza Zallmsdorf Listerfehrda Rahnsdorf Zemnick 6 Ortsteile Anlage I.9 zeigt eine kartographische Übersicht zu Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen. Personelle Sicherstellung Im o. g. Sozialraum sind zwei Fachkräfte mit jeweils 0,5 VZÄ tätig. Diese werden voll umfänglich durch die Stadt Zahna-Elster finanziert. Darüber hinaus arbeiten zwei Mitarbeiterinnen auf ehrenamtlicher Basis.

23 Personelle Sicherstellung der Kinder- und Jugendarbeit Entsprechend 31 Abs. 1 des KJHG - LSA sind Ausgaben für Fachkräfte förderfähig. Eine Voraussetzung zur Förderung ist die Aufnahme entsprechender Personen in die Jugendhilfeplanung. Den Umfang sowie Regularien zur konkreten Förderung von Fachkräften im Landkreis Wittenberg legt Punkt 7.1 der Richtlinie der Kinder- und Jugendarbeit des Landkreises Wittenberg fest. Neben den Fachkräften ist weiteres Personal (z. B. ehrenamtlich Tätige, AGH Maßnahmen) in der Kinder- und Jugendarbeit tätig. Eine Finanzierung entsprechender Personen nach 31 Abs. 1 KJHG LSA ist nicht möglich. Dennoch erfolgt auch hier eine Aufnahme in die Jugendhilfeplanung Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit Nach Punkt der Richtlinie der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Wittenberg werden Personalkosten für Fachkräfte, die für Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen tätig sind zu maximal 90% in freier Trägerschaft und zu maximal 70% in kommunaler Trägerschaft gefördert. Die Fachkräfte können sowohl voll- als auch teilzeittätig sein. Über 31 Abs. 1 KJHG LSA wird der Anteil des tatsächlich geleisteten Arbeitsvolumens gefördert. Der genannten Förderung können im konkreten Fall auch Fachkräfte unterliegen, die vorzugsweise im Bereich Streetwork tätig sind. Darüber hinaus werden Fachkräfte über andere als 31 Abs. 1 KJHG LSA Finanzierungsquellen gefördert, so z. B. durch den Landkreis Wittenberg oder das Bildungs- und Teilhabepaket. Die letztgenannte Möglichkeit findet ihre zeitliche Begrenzung mit dem Neben den in Punkt 5.3 dargelegten Bereichen sind Fachkräfte für spezifische Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit im Interesse des gesamten Landkreises Wittenberg tätig sein: Sportmobil - Sportjugendpfleger Die Angebote des Sportmobils stehen in Übereinstimmung mit 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII. Sie dienen der Kinder- und Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit. Durch die sich in dem Sportmobil befindlichen Materialien und Geräte können eigenständige Maßnahmen sichergestellt werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit zur Unterstützung anderer sportlicher Veranstaltungen. Die Angebote können grundsätzlich ohne jahreszeitliche oder wochentägige Einschränkung genutzt werden. Für die Unterhaltung und den Einsatz des Sportmobils trägt der Kreissportbund Wittenberg e. V. die Verantwortung. Der Landkreis Wittenberg als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe beteiligt sich an den Personalkosten sowie an den Verwaltungs- und Fahrtkosten auf der Grundlage einer jährlichen Antragstellung. Gebietsverkehrswacht Oranienbaum e. V. Die Angebote der Gebietsverkehrswacht Oranienbaum e. V. stehen in Übereinstimmung mit 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII. Sie dienen schwerpunktmäßig der außerschulischen Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung. Eine Nutzung der mobilen Angebote ist grundsätzlich ohne jahreszeitliche oder wochentägige Einschränkung möglich.

24 24 Aktivitäten und Maßnahmen können auch im institutionellen Kontext durchgeführt werden, also an Schulen und Kindertageseinrichtungen. Es kommt zu Berührungen und Überschneidungen mit anderen Bereichen, z. B mit dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz nach 14 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII und der Jugendsozialarbeit 13 Abs. 1 SGB VIII. Die Gebietsverkehrswacht Oranienbaum Wörlitz handelt auch im Interesse von Gebietskörperschaften außerhalb des Landkreises Wittenberg und erhält keine finanzielle Unterstützung bzw. Förderung aus Mitteln der Kinder- und Jugendarbeit. Außerschulische Jugendbildung - Jugendbildungsreferent Die Tätigkeit des Jugendbildungsreferenten lässt sich aus 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII ableiten. Die Rechtsnorm definiert außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung. Als Jugendbildungsreferent ist eine Fachkraft des Kreiskinder- und Jugendringes e. V. tätig. Der Jugendbildungsreferent erfüllt schwerpunktmäßig folgende Aufgaben: Organisation und Durchführung von Bildungsmaßnahmen für auf unterschiedlichen Ebenen in der Kinder- und Jugendarbeit tätige Personen, Kontaktpflege zu den Einrichtungen und Trägern der Kinder- und Jugendarbeit, Gestaltung bzw. Mitwirkung an Projekten und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit, Darüber hinaus fungiert der Jugendbildungsreferent des Kreiskinder- und Jugendringes e. V. als Kinderschutzfachkraft für den Bereich der Jugendarbeit nach 11 SGB VIII. Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit aus sonstigen Förderprogrammen Mit In- Kraft- Treten des Bundesprogrammes Bildung und Teilhabe bestand neben der Sicherstellung von Teilen der Schulsozialarbeit auch die Möglichkeit der Förderung von Projekten und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit nach 13 SGB VIII, um jungen Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen Angebote zur Förderung der sozialen Integration zu unterbreiten. Folgende Aktivitäten gab es im Landkreis Wittenberg: Unterstützung von sozial benachteiligten jungen Menschen bei der Integration in Sportvereine (Trägerschaft: Kreissportbund Wittenberg e. V.) Integration von individuell beeinträchtigten jungen Menschen (i.d.r. mit Handikap) in das gesellschaftliche Leben (Trägerschaft: Gemeinnütziger Behindertenverband Wittenberg GmbH) Für weitere Projekte hat sich im Laufe der Zeit eine veränderte Bedarfslage ergeben, so dass diese nicht mehr im Interesse des 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit bestehen. Eine Förderung der o. g. Projekte über das Bildungs- und Teilhabepaket endet zum Streetwork In der Vergangenheit waren in der Lutherstadt Wittenberg Streetworker tätig, um dem Anliegen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinderund Jugendschutzes insbesondere im öffentlichen Raum gerecht zu werden. Obwohl Bedarfe an Streetwork auch in der jüngeren Vergangenheit zu verzeichnen waren, stand kein für die Aufgabe geeignetes Personal zur Verfügung.

25 Sonstiges Personal Über den Fachkräftebedarf hinaus kommen weitere geeignete Personen zum Beispiel in Form des Bundesfreiwilligendienstes, ehrenamtlicher Tätigkeit, arbeitsmarktpolitischer Instrumente unterstützend zusätzlich im Interesse der Kinder- und Jugendarbeit zum Einsatz. Das Gleiche gilt für Inhaber die Jugendleitercard. 5.5 Förderung örtlicher Maßnahmen und Projekte In Übereinstimmung mit 31 Abs. 1 KJHG-LSA sind Maßnahmen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Bereichen - Jugendarbeit nach 11 SGB VIII - Jugendsozialarbeit nach 13 SGB VIII - erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach 14 SGB VIII förderfähig Projektarbeit, Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung Die Förderung entsprechender Maßnahmen richtet sich nach Ziffer 7.5 (Projektarbeit) und Ziffer 7.4 (Kinder- und Jugenderholung) der Richtlinie der Kinder- und Jugendarbeit des Landkreises Wittenberg. Durch eine zielgerichtete Steuerung sind Projekte der Kinder- und Jugendarbeit sowie Aktivitäten der Kinder- und Jugenderholung in besonderem Maße geeignet, ungerechtfertigten sozialräumlichen Unterschieden entgegenzuwirken. Die Nutzung entsprechender Angebote richtet sich nach der Interessenlage potenziell Interessierter und ist in der Regel kaum planbar. Erfahrungsgemäß wurden entsprechende Möglichkeiten in der Vergangenheit nur in geringem Umfang genutzt. Eine Förderung hierzu erfolgte tendenziell nachrangig gegenüber anderen Bereichen (z. B. Förderung von Fachpersonal) Pauschalförderung Pauschalförderungen an die Städte des Landkreises Wittenberg für Kinder- und Jugendarbeit sind in besonderem Maße geeignet, die Mitverantwortung der Städte zu stärken und deren Interessenlagen zu berücksichtigen. Die Städte haben damit Möglichkeiten, ungerechtfertigten sozialräumlichen Differenzen im örtlichen Zuständigkeitsbereich entgegenzuwirken. Pauschalförderung steht in Übereinstimmung mit Ziffer 7.3 der Richtlinie der Kinder- und Jugendarbeit des Landkreises Wittenberg. Im Jahr 2016 lag die Höhe der Pauschalförderung bei 3 EUR pro jungem Menschen der Hauptzielgruppe (7 bis unter 21 Jahre). 5.6 Mobile Angebote der Kinder- und Jugendarbeit Über das bereits in Punkt 5.4 beschriebene Sportmobil hinaus verfügt der Landkreis Wittenberg über ein Spielmobil. Dessen Zweckbestimmung steht insbesondere in Übereinstimmung mit 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII und dient schwerpunktmäßig der Kinder- und Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit. Allerdings sind auch fachübergreifende Maßnahmen mit den Bereichen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutz oder der Jugendsozialarbeit (Streetworker) möglich. Orte im ländlichen Raum, welche nicht oder nur in begrenzter Form über stationäre Angebote der Kinder- und Jugendarbeit - so Jugendfreizeiteinrichtungen - verfügen, gehören zu

26 26 bevorzugten Einsatzgebieten. Somit leisten Angebote des Spielmobils einen Beitrag zur Reduzierung regionaler bzw. sozialraumbezogener Bedarfsdefizite. Das Spielmobil wird auf der Grundlage von 31 Abs. 3 Satz 1 KJHG-LSA durch den Landkreis Wittenberg vorgehalten und voll umfänglich finanziert. 5.7 Sonstige Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Zur Gewährleistung einer vielfältigen Kinder- und Jugendarbeit mit unterschiedlichen Wertorientierungen, Inhalten, Methoden und Arbeitsformen kann es im Einzelfall vorkommen, dass Förderungen außerhalb der Festlegungen der Richtlinie der Kinder- und Jugendarbeit des Landkreises Wittenberg erforderlich werden. Davon betroffen sind insbesondere kleine und finanzschwache Träger der freien Jugendhilfe sowie der Dachverband Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e.v. Im Rahmen der Bedarfsermittlung erfolgt eine jährliche Prüfung der einzelnen Förderbereiche auf Fortbestand der Zuwendungsvoraussetzungen durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

27 27 6 Bedarfsermittlung 6.1 Prognose zur Entwicklung der Zielgruppe Anlage II.1 bildet im zweiten Teil die Prognose zur Entwicklung der Zielgruppe für einen mittelfristigen Zeitraum bis 2020 und im dritten Teil für einen langfristigen Zeitraum bis 2030 ab. Grundlage der Prognose bildet die 6. Regionale Bevölkerungsprognose des Landes Sachsen-Anhalt. Analog wie bei der Bestandsfeststellung ist in Anlage II.2 die Entwicklung der Hauptzielgruppe (7 und 21 Jahren) dargestellt. Hinsichtlich der qualitativen Entwicklung der Ziel- und Hauptzielgruppe sind zwei Entwicklungstendenzen zu erwarten: - Verstetigung der Gruppe der sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten jungen Menschen - Zunahme des Anteils junger Menschen in gefestigten materiellen, sozialen und kulturellen Verhältnissen Die Ursache für die letztgenannte Prognose liegt in der tendenziellen Stabilisierung der gesamtgesellschaftlichen Situation (Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit, Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit auskömmlichen Einkommensverhältnissen, Erweiterung des Spektrums der Sozialleistungen). 6.2 Bedarfsbezogene Bewertungsmaßstäbe Dem Landkreis Wittenberg als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe obliegt die objektive Rechtsverpflichtung, jungen Menschen erforderliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Hierfür sind keine konkreten Bedarfskriterien gesetzlich definiert. Entsprechende Festlegungen müssen eigenständig getroffen werden. Zur Umsetzung des o. g. Auftrages erfolgt aus der Bestandsanalyse, einer sozialräumlichen und trägerbezogenen Selbsteinschätzung sowie einer Einschätzung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Aufnahme von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit in die unmittelbare und mittelfristige Bedarfsplanung oder es werden im Falle von defizitären Lagen Handlungsempfehlungen definiert. Für Ortsteile mit mehr als 500 Einwohnern (Kategorien I und II) erfolgt eine individuelle Betrachtung zu einrichtungs- und sozialraumbezogenen Bedarfsaspekten. Für die Ortsteile der Kategorie III (100 bis 500 Einwohner) und die Kategorie IV (weniger als 100 Einwohner) wird eine Gesamteinschätzung zu einrichtungs- und sozialraumbezogenen Bedarfsaspekten vorgenommen. Bei Der Lutherstadt Wittenberg erfolgt in drei Fällen ein gesonderter Zuschnitt von Stadtteilen. Aufgrund territorialer Besonderheiten die Gebiete sind dicht besiedelt, liegen nah beieinander und verfügen über eine gute verkehrsseitige Infrastruktur konnten mehrere Stadtteile in ihrer jeweiligen Gesamtheit betrachtet werden Abschließend erfolgt eine Erklärung zur Aufnahme von Einrichtungen und Fachkräften der Kinder- und Jugendarbeit in die unmittelbare und mittelfristige Bedarfsplanung.

28 Sozialraumbezogene Bedarfslage Stadt Annaburg Ortsteile der Kategorie I (über Einwohner) - Stadtgebiet Annaburg Es ist eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung vorhanden, welche sich in Trägerschaft des evangelischen Kirchenkreises Wittenberg befindet und Kooperationsbeziehungen zu Schulen, Sportvereinen, örtlichen Vereinen und Einrichtungen des Umwelt- bzw. Naturschutzes unterhält. Die Ausstattung wird grundsätzlich als ausreichend angesehen. Für alle Einrichtungen der Stadt Annaburg ist eine Fachkraft für Kinder- und Jugendarbeit tätig, des Weiteren eine Person auf ehrenamtlicher Basis. Die Stadt Annaburg schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtgebiet teilweise gedeckt sind. Die Angebotsstruktur zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit ist vielfältig. Schwerpunkte bilden Sport, Kultur/Brauchtum, Umwelt/Naturschutz, Freiwillige Feuerwehr. Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung, sonstige öffentliche Einrichtungen, Sportplätze/Sportanlagen sowie ortsansässige Vereine. Der Einsatz des Spiel- und des Sportmobils wird als bedarfsnotwendig angesehen. - Ortsteil Prettin Es ist eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung vorhanden, welche sich in Trägerschaft der Stadt Annaburg befindet und Kooperationsbeziehungen zu Schulen, Sportvereinen, Wirtschaftsunternehmen, örtlichen Vereinen, der Freiwilligen Feuerwehr sowie Hilfsorganisationen unterhält. Ausstattungsbezogene Defizite werden insbesondere im Bereich IT gesehen. Die für alle Einrichtungen der Stadt Annaburg zuständige Fachkraft für Kinder- und Jugendarbeit ist auch im Ortsteil Prettin tätig. Die Stadt Annaburg schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im Ortsteil Prettin teilweise gedeckt sind. Die Angebotsstruktur zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit ist vielfältig. Schwerpunkte bilden Sport, Kultur/Brauchtum, Umwelt/Naturschutz, Freiwillige Feuerwehr und Hilfsorganisationen. Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung, Sportplätze/Sportanlagen sowie das Touristenzentrum. Der Einsatz des Spiel- und des Sportmobils wird als bedarfsnotwendig angesehen. Ortsteile der Kategorie II (500 bis Einwohner)

29 29 Es gibt in der Stadt Annaburg keine Ortsteile der Kategorie II. Ortsteile der Kategorie III (100 bis 500 Einwohner) Keiner der entsprechenden 10 Ortsteile verfügt über eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung. Die Stadt Annaburg schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit in neun der 10 betreffenden Ortsteile teilweise gedeckt sind. Eine Ausnahme bildet Kolonie (Bedarfe sind nicht gedeckt). Möglichkeiten zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit sind in neun Ortsteilen in den Bereichen Kultur/Brauchtum und der Freiwilligen Feuerwehr gegeben, in vier Ortsteilen durch sportliche Betätigung. In der Hälfte der Ortsteile werden die vorhandenen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in Annaburg und Prettin genutzt. Ortsteile der Kategorie IV (weniger als 100 Einwohner) Keiner der entsprechenden 3 Ortsteile verfügt über eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung. Die Stadt Annaburg schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit in einem Ortsteil teilweise und in einem Ortsteil nicht gedeckt sind. Möglichkeiten zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit sind in Nutzung von Angeboten aus dem Bereich Kultur/Brauchtum bzw. der Mitarbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr gegeben. Aufnahme in die unmittelbare Bedarfsplanung 2018 sowie die mittelfristige Bedarfsplanung bis 2020 Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen - Club House Annaburg - Jugendclub Prettin Personal 1 Fachkraft der Kinder- und Jugendarbeit 1 ehrenamtliche Kraft

30 Stadt Bad Schmiedeberg Ortsteile der Kategorie I (über Einwohner) - Stadtgebiet Bad Schmiedeberg Es ist eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung vorhanden, welche sich wie alle weiteren drei Einrichtungen der Stadt in Trägerschaft des Kreiskinder- und Jugendringes befindet und Kooperationsbeziehungen zu Schulen unterhält. Die Einrichtung wird auch von jungen Menschen aus anderen Ortsteilen der Stadt Bad Schmiedeberg genutzt. Ausstattungsbezogene Defizite werden hinsichtlich des Mobilars, bei Geräten und Ausstattungsgegenständen und im IT- Bereich gesehen. Für alle vier Einrichtungen ist eine Fachkraft für Kinder- und Jugendarbeit tätig, des Weiteren eine Person auf ehrenamtlicher Basis. Es wird darüber hinaus Bedarf an Hilfskräften im Rahmen von AGH-Maßnahmen gesehen. Die Stadt Bad Schmiedeberg schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtgebiet umfassend gedeckt sind. Möglichkeiten zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit werden in Angeboten an Schulen gesehen. Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung sowie öffentliche Plätze. Der Einsatz des Spielmobils wird als bedarfsnotwendig angesehen. - Ortsteil Pretzsch Es ist eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung vorhanden, welche Kooperationsbeziehungen zu Schulen und zum Kinderheim unterhält. Die Einrichtung wird auch von jungen Menschen aus anderen Ortsteilen der Stadt Bad Schmiedeberg genutzt. Ausstattungsbezogene Defizite werden hinsichtlich des Mobilars, bei Geräten und Ausstattungsgegenständen und im IT- Bereich gesehen. Neben der Fachkraft ist eine Person auf ehrenamtlicher Basis tätig. Es wird darüber hinaus Bedarf an Hilfskräften im Rahmen von AGH-Maßnahmen gesehen. Die Stadt Bad Schmiedeberg schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im Ortsteil Pretzsch umfassend gedeckt sind. Möglichkeiten zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit werden in Angeboten an Schulen und dem Kinderheim gesehen. Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung, öffentliche Plätze sowie Sportplätze bzw. Sportanlagen. Der Einsatz des Spielmobils wird als bedarfsnotwendig angesehen. Ortsteile der Kategorie II (500 bis Einwohner) - Ortsteil Söllichau

31 31 Es gibt keine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung. Die Stadt Bad Schmiedeberg schätzt ein, dass die Bedarfe der Kinder- und Jugendarbeit im Ortsteil Söllichau nicht gedeckt sind. Möglichkeiten zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit gibt es keine. Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen wurden nicht genannt, Bedarfe zum Einsatz mobiler Angebote ebenfalls nicht. - Ortsteil Trebitz Es ist eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung vorhanden, welche Kooperationsbeziehungen zu Schulen und zum Kinderheim unterhält. Die Einrichtung wird auch von jungen Menschen aus anderen Ortsteilen der Stadt Bad Schmiedeberg genutzt. Ausstattungsbezogene Defizite werden bei Geräten und Ausstattungsgegenständen und im IT- Bereich gesehen. Neben der Fachkraft ist eine Person auf ehrenamtlicher Basis tätig. Es wird darüber hinaus Bedarf an Hilfskräften im Rahmen von AGH-Maßnahmen gesehen. Die Stadt Bad Schmiedeberg schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im Ortsteil Trebitz umfassend gedeckt sind. Möglichkeiten zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit werden in Angeboten des Sports, der Kultur, des Brauchtums und von Schulen gesehen. Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung sowie öffentliche Plätze. Der Einsatz des Spielmobils wird als bedarfsnotwendig angesehen. Ortsteile der Kategorie III (100 bis 500 Einwohner) Von den entsprechenden 13 Ortsteilen verfügt Meuro (ehrenamtliche Kraft) über eine geöffnete Einrichtung. Es wird darüber hinaus Bedarf an Hilfskräften im Rahmen von AGH- Maßnahmen gesehen. Die Einrichtung pflegt Kooperationsbeziehungen zur Freiwilligen Feuerwehr sowie zu Schulen. Ausstattungsseitige Defizite werden konstatiert. Nach Aussage der Stadt Bad Schmiedeberg haben junge Menschen aus allen Ortsteilen die Möglichkeit zur Nutzung einer der vier vorhandenen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen. Ortsteile der Kategorie IV (weniger als 100 Einwohner) In keiner der 8 Ortsteile gibt es eine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung. Nach Aussage der Stadt Bad Schmiedeberg haben junge Menschen aus allen Ortsteilen die Möglichkeit zur Nutzung einer der vier vorhandenen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen.

32 32 Aufnahme in die unmittelbare Bedarfsplanung 2018 sowie die mittelfristige Bedarfsplanung bis 2020 Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen - Jugendclub Bad Schmiedeberg - Kinder- und Jugendtreff Pretzsch - Jugendclub Trebitz - Jugendclub Meuro Personal - 1 Fachkraft der Kinder- und Jugendarbeit - 5 ehrenamtliche Kräfte Stadt Coswig (Anhalt) Ortsteile der Kategorie I (über Einwohner) - Stadtgebiet Coswig Es ist eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung vorhanden, welche sich in Trägerschaft der Stadt Coswig (Anhalt) befindet und Kooperationsbeziehungen zu Schulen, Einrichtungen des Umwelt- bzw. Naturschutzes, der Kultur und des Brauchtums, Wirtschaftsunternehmen und der Freiwilligen Feuerwehr unterhält. Ausstattungsbezogene Defizite gibt es beim Mobilar und im IT-Bereich. Für alle Einrichtungen der Stadt Coswig (Anhalt) ist eine Fachkraft für Kinder- und Jugendarbeit tätig, des Weiteren eine Person auf ehrenamtlicher Basis. Die Stadt Coswig (Anhalt) schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtgebiet umfassend gedeckt sind. Die Angebotsstruktur zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit ist vielfältig. Schwerpunkte bilden Sport, Kultur/Brauchtum, Umwelt/Naturschutz, Freiwillige Feuerwehr. Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung, sonstige öffentliche Einrichtungen, Sportplätze/Sportanlagen, öffentliche Plätze sowie der natur- und elbnahe Raum. Der Einsatz des Sportmobils wird als bedarfsnotwendig angesehen. Ortsteile der Kategorie II (500 bis Einwohner) - Ortsteil Klieken Es ist eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung vorhanden, welche sich in Trägerschaft der Stadt Coswig (Anhalt) befindet und Kooperationsbeziehungen zu Schulen sowie der Freiwilligen Feuerwehr unterhält. Defizite werden bei Geräten und Ausstattungsgegenständen gesehen. Die Stadt Coswig (Anhalt) schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im Ortsteil Klieken teilweise gedeckt sind.

33 33 Die Angebotsstruktur zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit bietet Wahlmöglichkeiten. Schwerpunkte bilden Sport sowie die Freiwillige Feuerwehr. Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung, sonstige öffentliche Einrichtungen, Sportplätze/Sportanlagen sowie öffentliche Plätze. Der Einsatz des Sportmobils wird als bedarfsnotwendig angesehen. Ortsteile der Kategorie III (100 bis 500 Einwohner) Von den entsprechenden 18 Ortsteilen verfügt Cobbelsdorf (Kooperationsbeziehungen zu Angeboten aus den Bereichen Kultur/Brauchtum, Umwelt/Naturschutz sowie der Freiwilligen Feuerwehr) über eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung (Trägerschaft: Stadt Coswig (Anhalt). Für die Hälfte der Ortsteile wird eine teilweise Bedarfsdeckung an Angeboten der Kinderund Jugendarbeit konstatiert. Möglichkeiten zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit sind in zehn Ortsteilen bei der Freiwilligen Feuerwehr, in sechs Ortsteilen durch sportliche Betätigung und in Einzelfällen durch die Bereiche Kultur/Brauchtum bzw. Umwelt/Natur gegeben. Bevorzugte Freizeitaufenthalte sind Sportplätze sowie sonstige öffentliche Einrichtungen. Ortsteile der Kategorie IV (weniger als 100 Einwohner) Keiner der entsprechenden 5 Ortsteile verfügt über eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung. Die Stadt Coswig (Anhalt) schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit in einem Ortsteil nicht gedeckt sind. Möglichkeiten zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit sind nicht vorhanden. Aufnahme in die unmittelbare Bedarfsplanung 2018 sowie die mittelfristige Bedarfsplanung bis 2020 Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen - Jugendclub Coswig - Jugendclub Klieken - Jugendclub Cobbelsdorf Personal - 1 Fachkraft der Kinder- und Jugendarbeit - 1 ehrenamtliche Kraft.

34 Stadt Gräfenhainichen Ortsteile der Kategorie I (über Einwohner) - Stadtgebiet Gräfenhainichen Es ist eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung vorhanden, welche sich in Trägerschaft der Stadt Gräfenhainichen befindet und Kooperationsbeziehungen zu Schulen, Einrichtungen der Kultur und des Brauchtums, Wirtschaftsunternehmen, sonstigen und Sportvereinen unterhält. Die Einrichtung verzeichnet etwa 20 Stammbesucher, von denen etwa ¼ Migranten sind. Sie wird auch durch junge Menschen aus anderen Ortsteilen der Stadt Gräfenhainichen besucht. Hinsichtlich der Ausstattung wird eine geringfügige Defizitlage eingeschätzt. Für die Einrichtung steht eine Fachkraft für Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung, des Weiteren eine Person auf ehrenamtlicher Basis sowie eine Kraft im Rahmen einer Maßnahme zur sozialen Teilhabe. Die Stadt Gräfenhainichen schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtgebiet teilweise gedeckt sind. Die Angebotsstruktur zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit ist vielfältig. Schwerpunkte bilden Sport, Kultur/Brauchtum, Umwelt/Naturschutz, Freiwillige Feuerwehr. Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung, sonstige öffentliche Einrichtungen, Sportplätze/Sportanlagen sowie öffentliche Plätze. Der Einsatz des Spiel-, des Sport- sowie des Medienmobils wird als bedarfsnotwendig angesehen. - Ortsteil Möhlau Es gibt eine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung, die jedoch nicht in Betrieb ist. Die Angebotsstruktur zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit bieten Wahlmöglichkeiten. Schwerpunkt bildet sportliche Betätigung. Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind der Jugendclub im Ortsteil Zschoenewitz, öffentliche Einrichtungen, Sportplätze/Sportanlagen sowie öffentliche Plätze. Der Einsatz des Spiel- sowie des Sportmobils wird als bedarfsnotwendig angesehen. - Ortsteil Zschornewitz Es ist eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung vorhanden, welche sich in Trägerschaft des Kreiskinder- und Jugendringes befindet. Die Zahl der Stammbesucher liegt bei 27. Die Einrichtung wird auch durch junge Menschen aus anderen Ortsteilen der Stadt Gräfenhainichen sowie der Stadt Oranienbaum-Wörlitz aufgesucht.

35 35 Kooperationsbeziehungen werden Sportvereinen, Einrichtungen aus dem Bereich Kultur und Brauchtum, örtlichen Vereinen, Schulen, der Freiwilligen Feuerwehr sowie Wirtschaftsunternehmen gepflegt. Ausstattungsseitig werden Defizite angezeigt. Es steht eine Fachkraft für Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung, des Weiteren zwei Personen auf ehrenamtlicher Basis. Weitere personelle Unterstützung erhält die Einrichtung im Rahmen einer Maßnahme zur sozialen Teilhabe. Die Stadt Gräfenhainichen schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtgebiet teilweise gedeckt sind. Die Angebotsstruktur zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit bieten Wahlmöglichkeiten. Schwerpunkte bilden Sport und die Freiwillige Feuerwehr. Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung, sonstige öffentliche Einrichtungen, Sportplätze/Sportanlagen sowie öffentliche Plätze. Der Einsatz des Spiel-, des Sport- sowie des Medienmobils wird als bedarfsnotwendig angesehen. Ortsteile der Kategorie II (500 bis Einwohner) - Ortsteil Jüdenberg Es gibt keine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung. Junge Menschen des Ortsteile besuchen die Jugendclubs in Gräfenhainichen und Zschornewitz. Die Stadt Gräfenhainichen schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im Ortsteil Jüdenberg teilweise gedeckt sind. Als Angebot außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit sind sportliche Betätigungen möglich. Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind öffentliche Plätze sowie Sportanlagen. Der Einsatz des Spiel- sowie des Sportmobils wird als bedarfsnotwendig angesehen. - Ortsteil Schköna Es gibt keine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung. Die Angebotsstruktur zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit bieten Wahlmöglichkeiten. Schwerpunkte bilden die Bereiche Kultur/Brauchtum und die Freiwillige Feuerwehr. Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind Sportplätze/Sportanlagen sowie öffentliche Plätze. Der Einsatz des Spiel- sowie des Sportmobils wird als bedarfsnotwendig angesehen.

36 36 - Ortsteil Tornau Es ist eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung vorhanden, welche sich in Trägerschaft der Stadt Gräfenhainichen befindet und Kooperationsbeziehungen zur Freiwilligen Feuerwehr und Sportvereinen unterhält. Die Stadt Gräfenhainichen schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im Ortsteil Tornau teilweise gedeckt sind. Die Angebotsstruktur zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit bieten Wahlmöglichkeiten. Schwerpunkte bilden Sport und die Freiwillige Feuerwehr. Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung, Sportplätze/Sportanlagen sowie öffentliche Plätze. Der Einsatz des Spiel- sowie des Sportmobils wird als bedarfsnotwendig angesehen. Ortsteile der Kategorie III (100 bis 500 Einwohner) Es gibt in der Stadt Gräfenhainichen keine entsprechenden Ortsteile. Ortsteile der Kategorie IV (weniger als 100 Einwohner) Keiner der entsprechenden 2 Ortsteile verfügt über eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung. Möglichkeiten zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit sind nicht vorhanden. Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind Sportplätze/Sportanlagen sowie öffentliche Plätze. Aufnahme in die unmittelbare Bedarfsplanung 2018 sowie die mittelfristige Bedarfsplanung bis 2020 Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen - Jugendclub Gräfenhainichen - Jugendclub Tornau - Jugendclub Zschornewitz Der Jugendclub Möhlau ist für den Fall einer Wiedereröffnung Bestandteil der Bedarfsplanung. Personal - 2 Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit - 2 ehrenamtliche Kräfte.

37 Stadt Jessen (Elster) Ortsteile der Kategorie I (über Einwohner) - Stadtgebiet Jessen Von den drei vorhandenen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen sind zwei geöffnet. Für die dritte (Jugendclub Jahnhaus) bestehen Absichten zur Wiedereröffnung. Die Zahl der Stammbesucher liegt im Freizeittreff Wiesengrund (Trägerschaft: Landkreis Wittenberg) bei etwa 30 bis 40, im Kinder- und Jugendtreff An der Maxe (Trägerschaft: Stadt Jessen (Elster) so wie für alle weiteren Einrichtungen ist die Kommune) bei etwa 30. Dabei werden die Einrichtungen auch von jungen Menschen aus anderen Ortsteilen aufgesucht. Der Kinder- und Jugendtreff An der Maxe pflegt Kooperationsbeziehungen zu einer Reihe von Institutionen, Vereinen und Organisationen. Die Ausstattung der Einrichtung wird im Wesentlichen als ausreichend eingeschätzt. Der Kinder- und Jugendtreff An der Maxe wird durch eine Fachkraft der Kinder- und Jugendarbeit betreut, welche allerdings noch für weitere Einrichtungen der Stadt Jessen (Elster) zuständig ist. Darüber hinaus ist eine weitere Person auf ehrenamtlicher Basis tätig, eine zweite wird aus Sicht der Stadt als Träger als bedarfsnotwendig angesehen. Im Freizeittreff Wiesengrund sind 3 Fachkräfte mit 2 VzÄ tätig. Die Stadt Jessen (Elster) schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtgebiet teilweise gedeckt sind. Die Angebotsstruktur zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit bietet Wahlmöglichkeiten (Sport, Kultur/Brauchtum, Feuerwehr). Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, öffentliche Plätze, Spiel-, Sport- und Bolzplätze. Der Einsatz des Sport- und des Medienmobils wird als bedarfsnotwendig angesehen. - Ortsteil Schweinitz Es gibt eine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung, die etwa 20 Stammbesucher zählt, welche auch aus anderen Ortsteilen der Stadt Jessen (Elster) kommen. Die Einrichtung pflegt Kooperationsbeziehungen zu Schulen, der Freiwilligen Feuerwehr sowie diversen Vereinen. Hinsichtlich der Ausstattung werden Defizite im Bereich IT konstatiert. Neben der für alle Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen der Stadt Jessen (Elster) zuständigen Fachkraft ist eine Person auf ehrenamtlicher Basis tätig. Die Stadt Jessen (Elster) schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im Ortsteil Schweinitz teilweise gedeckt sind. Die Angebotsstruktur zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit bietet Wahlmöglichkeiten (Sport, Kultur/Brauchtum, Feuerwehr).

38 38 Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung, öffentliche Plätze, Spiel-, Sport- und Bolzplätze. Der Einsatz des Sport- und des Medienmobils wird als bedarfsnotwendig angesehen. Ortsteile der Kategorie II (500 bis Einwohner) - Ortsteil Holzdorf Es gibt eine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung, die allerdings aufgrund von Personalmangel geschlossen ist. Es bestehen Absichten zur Wiedereröffnung. Die Stadt Jessen (Elster) schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im Ortsteil Holzdorf teilweise gedeckt sind. Die Angebotsstruktur zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit bietet Wahlmöglichkeiten (Sport, Kultur/Brauchtum, Feuerwehr). Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind öffentliche Plätze, Spiel-, Sport- und Bolzplätze. - Ortsteil Klöden Es gibt eine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung, die etwa 15 Stammbesucher zählt, welche auch aus anderen Ortsteilen der Stadt Jessen (Elster) kommen. Die Einrichtung pflegt Kooperationsbeziehungen zu Vereinen aus dem Bereich Kultur/Brauchtum. Hinsichtlich der Ausstattung werden Defizite im Bereich IT konstatiert. Neben der für alle Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen der Stadt Jessen (Elster) zuständigen Fachkraft ist eine Person auf ehrenamtlicher Basis tätig. Die Stadt Jessen (Elster) schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im Ortsteil Klöden teilweise gedeckt sind. Die Angebotsstruktur zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit bietet Wahlmöglichkeiten (Sport, Kultur/Brauchtum, Feuerwehr). Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung, öffentliche Plätze, Spiel-, Sport- und Bolzplätze. Der Einsatz des Medienmobils wird als bedarfsnotwendig angesehen. - Ortsteil Linda Es gibt eine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung, die allerdings aufgrund von Personalmangel geschlossen ist. Die Stadt Jessen (Elster) schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im Ortsteil Linda teilweise gedeckt sind. Die Angebotsstruktur zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit bietet Wahlmöglichkeiten (Sport, Kultur/Brauchtum).

39 39 Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind öffentliche Plätze, Spiel-, Sport- und Bolzplätze. - Ortsteil Seyda Es gibt keine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung. Junge Menschen aus dem Ortsteil Seyda nutzen teilweise andere Einrichtungen (z. B. im Stadtgebiet Jessen). Die Stadt Jessen (Elster) schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im Ortsteil Linda teilweise gedeckt sind. Die Angebotsstruktur zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit bietet Wahlmöglichkeiten (Sport, Kultur/Brauchtum, Feuerwehr). Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind öffentliche Plätze, Spiel-, Sport- und Bolzplätze. Der Einsatz des Sportmobils wird als bedarfsnotwendig angesehen. Ortsteile der Kategorie III (100 bis 500 Einwohner) Von den entsprechenden 18 Ortsteilen verfügen Düßnitz (ehrenamtliche Kraft), Grabo (Selbstverwaltung) und Kleindröben über eine geöffnete Einrichtung. Die Einrichtungen pflegen Kooperationsbeziehungen zu Vereinen aus dem Bereich Kultur/Brauchtum. Ausstattungsseitige Defizite werden für den IT-Bereich konstatiert. Die Stadt Jessen (Elster) schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit in allen 18 betreffenden Ortsteilen teilweise gedeckt sind. Für alle Ortsteile gelten öffentliche Plätze, Spiel-, und Bolzplätze als bevorzugte Freizeitaufenthalte. Für die Ortsteile Lindwerder und Schützberg kommen Sportplätze bzw. anlagen dazu, Düßnitz, Grabo und Kleindröben die jeweiligen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen. Der Bedarf an Einsätzen des Medienmobils wird für den Ortsteil Düßnitz gesehen. Ortsteile der Kategorie IV (weniger als 100 Einwohner) Von den entsprechenden 20 Ortsteilen verfügt Reicho über eine geöffnete Einrichtung. Die Einrichtung pflegt Kooperationsbeziehungen zu Vereinen aus dem Bereich Kultur/Brauchtum. Defizite werden bei Geräten/Ausstattung konstatiert. Die Stadt Jessen (Elster) schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit in 14 Ortsteilen teilweise und in 6 Ortsteilen nicht gedeckt sind. Für 19 Ortsteile gelten öffentliche Plätze und darüber hinaus für 15 Ortsteile Spiel- und bolzplätze als bevorzugte Freizeitaufenthalte.

40 40 Aufnahme in die unmittelbare Bedarfsplanung 2018 sowie die mittelfristige Bedarfsplanung bis 2020 Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen - Freizeittreff Wiesengrund im Stadtgebiet Jessen - Kinder- und Jugendtreff An der Maxe im Stadtgebiet Jessen - Jugendclub Schweinitz - Jugendclub Düßnitz - Jugendclub Grabo - Jugendclub im Dorfgemeinschaftshaus Kleindröben - Jugendclub Klöden - Jugendclub im Dorfgemeinschaftshaus Reicho Die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen Jahnhaus im Stadtgebiet Jessen sowie Holzdorf sind für den Fall einer Wiedereröffnung Bestandteil der Bedarfsplanung. Personal - 4 Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit - 4 ehrenamtliche Kräfte Stadt Kemberg Ortsteile der Kategorie I (über Einwohner) - Stadtgebiet Kemberg Es ist eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung vorhanden, welche sich so wie alle anderen Einrichtungen der Stadt Kemberg in Trägerschaft des Kreiskinder- und Jugendringes befindet und Kooperationsbeziehungen zu Schulen, örtlichen Vereinen und der Freiwilligen Feuerwehr unterhält. Es werden Defizite bei der Ausstattung, dem Mobilar und im IT-Bereich angezeigt. Für die Einrichtung steht eine Fachkraft für Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung, des Weiteren fünf Personen auf ehrenamtlicher Basis. Bevorzugte Freizeitaktivitäten außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit sind im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr zu verzeichnen. - Ortsteil Bergwitz Es gibt keine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung. Bevorzugte Freizeitaktivitäten außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit sind im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr zu verzeichnen. Als beliebter Aufenthaltsort für junge Menschen gilt das Naherholungsgebiet um den Bergwitzsee mit seinen Potentialen zur Freizeitgestaltung. - Ortsteil Radis Es gibt keine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung.

41 41 Bevorzugte Freizeitaktivitäten außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit sind im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr zu verzeichnen. Ortsteile der Kategorie II (500 bis Einwohner) - Ortsteil Eutzsch Es gibt eine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung, die jedoch geschlossen ist. Bevorzugte Freizeitaktivitäten außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit sind im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr zu verzeichnen. - Ortsteil Wartenburg Es ist eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung vorhanden, welche Kooperationsbeziehungen zu örtlichen Vereinen und dem Kinderheim unterhält. Es werden Defizite bei der Ausstattung, dem Mobilar und im IT-Bereich angezeigt. Für die Einrichtung steht neben der für die gesamte Stadt Kemberg zuständige Fachkraft für Kinder- und Jugendarbeit eine Personen auf ehrenamtlicher Basis zur Verfügung. Ortsteile der Kategorie III (100 bis 500 Einwohner) Von den entsprechenden 17 Ortsteilen verfügen Rackith, Rotta und Selbitz über eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung. Die vorhandene Einrichtung im Ortsteil Schleesen ist geschlossen. Zur Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit sind Kräfte auf ehrenamtlicher Basis tätig. Die Einrichtungen pflegen Kooperationsbeziehungen zur Freiwilligen Feuerwehr (Rotta) bzw. zu Vereinen aus dem Bereich Kultur/Brauchtum (Selbitz). Es werden in allen drei Einrichtungen Defizite bei der Ausstattung, dem Mobilar und im IT- Bereich angezeigt. Bevorzugte Freizeitaktivitäten außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit sind im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr in den Ortsteilen Dabrun, Rackith und Schleesen zu verzeichnen. Ortsteile der Kategorie IV (weniger als 100 Einwohner) Keiner der entsprechenden 6 Ortsteile verfügt über eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung. Aufnahme in die unmittelbare Bedarfsplanung 2018 sowie die mittelfristige Bedarfsplanung bis 2020 Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen - Jugendclub Kemberg - Jugendclub Wartenburg - Jugendclub Rackith - Jugendclub Rotta - Jugendclub Selbitz

42 42 Die Jugendclubs in den Ortsteilen Eutzsch und Schleesen sind für den Fall einer Wiedereröffnung Bestandteil der Bedarfsplanung. Personal - 1 Fachkraft der Kinder- und Jugendarbeit - 5 ehrenamtliche Kräfte Lutherstadt Wittenberg Planungsgebiet: Innenstadt Stadtteile der Kategorie I (über Einwohner) Alle drei Stadtteile (Altstadt, Lindenfeld, Schlossvorstadt), die zur Innenstadt gehören, haben jeweils mehr als Einwohner. Aufgrund der Spezifik der Innenstadt, werden die drei Stadtteile in ihrer Gesamtheit betrachtet. In der Innenstadt gibt es zwei geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung - Soziokulturelles Zentrum Perdestall Es bestehen Kooperationsbeziehungen zu Sportvereinen und Institutionen, Vereinen oder Organisationen aus dem Bereich Kultur/Brauchtum. In der Einrichtung sind vier Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit (3,5 VzÄ) tätig, dazu eine Person auf ehrenamtlicher Basis. Der Bedarf an einer Kraft aus dem Bereich des Bundesfreiwilligendienstes wurde angezeigt. Ausstattungsseitig wird eine defizitäre Situation in Bezug auf das Mobiliar konstatiert. - Jugendclub Techna Der Jugendclub wird durch etwa 30 Stammbesucher frequentiert, der Migrantenanteil ist gering. Es bestehen Kooperationsbeziehungen zu Sportvereinen, Institutionen, Vereinen oder Organisationen aus dem Bereich Kultur/Brauchtum, sonstigen ortsansässigen Vereinen und Schulen. In der Einrichtung ist eine Fachkraft der Kinder- und Jugendarbeit tätig, dazu zwei Personen auf ehrenamtlicher Basis. Der Träger (Volkssolidarität) zeigt an, dass 0,5 VzÄ als Fachkraft wünschenswert wären. Die Ausstattung wird als ausreichend eingeschätzt. Aufnahme einer neuen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung in die Bedarfsplanung: Mit Schreiben vom stellte der EC-Verband für Kinder- und Jugendarbeit Sachsen-Anhalt e. V. einen Antrag zur Aufnahme der Jugendbegegnungsstätte nebenan in Lutherstadt Wittenberg, Jüdenstraße 10. Dem Antrag war das Konzept der Begegnungsstätte,nebenan beigefügt. Der Träger der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Eine Charakterisierung sowie die Begründung für die Rechtfertigung zur Aufnahme in die Bedarfsplanung ist als Anlage III.2 dargelegt.

43 43 Der innerstädtische Bereich der Lutherstadt Wittenberg verfügt über eine vielfältige Angebotsstruktur außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit. Sportliche Aktivitäten, Betätigungen in den Bereichen Kultur, Brauchtum, Umwelt und Natur sowie das Mitwirken in Hilfsorganisationen bilden dabei Schwerpunkte. Aufnahme in die unmittelbare Bedarfsplanung 2018 sowie die mittelfristige Bedarfsplanung bis 2020 Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen - Soziokulturelles Zentrum Pferdestall - Jugendclub Techna - Jugendbegegnungsstätte nebenan Personal - 6 Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit - 2 ehrenamtliche Kräfte Planungsgebiet: Nord Stadtteile der Kategorie I (über Einwohner) Der Stadtteil Dobien verfügt über keine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung. Die Angebotsstruktur zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit bietet Wahlmöglichkeiten (Sport, Kultur/Brauchtum). Ortsteile der Kategorie II (500 bis Einwohner) - Ortsteil Reinsdorf Es ist eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung vorhanden, welche wie alle anderen Einrichtungen im Planungsgebiet Nord in Trägerschaft des Vereines der Kinder- und Jugendfreizeittätigkeit der Stadt Wittenberg e. V. liegt. Es besteht ein Kooperationsvertrag mit der Lutherstadt Wittenberg (auch wie für alle weiteren Einrichtungen des Planungsgebietes Nord ). Die tägliche Besucherzahl liegt bei durchschnittlich sieben. Neben der anteiligen Betreuung durch eine Fachkraft für Kinder- und Jugendarbeit steht eine Mitarbeiterin des 2. Arbeitsmarktes zur Verfügung. Ausstattungsbezogene Defizite gibt es bezogen auf die alte und marode Küche. Der Ortsteil Reinsdorf verfügt über eine vielfältige Angebotsstruktur außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit. Sportliche Aktivitäten, Betätigungen in den Bereichen Kultur und Brauchtum, die Tätigkeit in der Jugendfeuerwehr sowie das Mitwirken in Hilfsorganisationen bilden dabei Schwerpunkte. - Ortsteil Nudersdorf Es ist eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung vorhanden, welche durch etwa vier junge Menschen täglich besucht wird. Defizite gibt es beim Mobiliar und bei den Geräten und der Ausstattung.

44 44 Der Ortsteil Nudersdorf verfügt über eine vielfältige Angebotsstruktur außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit. Sportliche Aktivitäten, Betätigungen in den Bereichen Kultur und Brauchtum sowie die Tätigkeit in der Jugendfeuerwehr bilden dabei Schwerpunkte. - Ortsteil Straach Es ist eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung vorhanden. Kooperationsbeziehungen gib es zur Freiwilligen Feuerwehr sowie zu Sportvereinen. Die Einrichtung wird etwa vier junge Menschen täglich besucht. Die Ausstattung wird als ausreichend eingeschätzt. Außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit besteht die Möglichkeit einer Mitarbeit in der Kinder- und Jugendfeuerwehr. - Ortsteil Kropstädt Es ist eine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung (Trägerschaft Arbeiterwohlfahrt) vorhanden, die allerdings geschlossen ist. Der Ortsteil Kropstädt verfügt über eine vielfältige Angebotsstruktur außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit. Sportliche Aktivitäten, Betätigungen in den Bereichen Kultur und Brauchtum sowie die Tätigkeit in der Jugendfeuerwehr bilden dabei Schwerpunkte. Ortsteile der Kategorie III (100 bis 500 Einwohner) Von den entsprechenden sieben Ortsteilen verfügen zwei (Schmilkendorf, Boßdorf) über eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung. Die Ausstattung beider Einrichtungen wird als ausreichend eingeschätzt. In einigen Ortsteilen sind Angebote außerhalb der Kinder- und Jugendarbeit vorhanden: Kultur/Brauchtum: Kinder- bzw. Jugendfeuerwehr: Braunsdorf, Boßdorf, Jahmo Schmilkendorf, Boßdorf Ortsteile der Kategorie IV (weniger als 100 Einwohner) In den vier zur Kategorie IV gehörenden Ortsteilen gibt es keine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung. Möglichkeiten zur Betätigung außerhalb klassischer Angebote der Kinder- und Jugendarbeit gibt es im Ortsteil Grabo im Bereich Kultur/Brauchtum. Aufnahme in die unmittelbare Bedarfsplanung 2018 sowie die mittelfristige Bedarfsplanung bis 2020 Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen - Jugendclub Reinsdorf - Jugendclub Nudersdorf - Jugendraum Straach - Jugendraum Schmilkendorf - Jugendclub Boßdorf

45 45 Der Jugendclub Kropstädt ist für den Fall einer Wiedereröffnung Bestandteil der Bedarfsplanung. Personal - 1 Fachkraft der Kinder- und Jugendarbeit Planungsgebiet: Nordost Stadtteile der Kategorie I (über Einwohner) Die vier Stadtteile Teuchel, Lerchenberg, Friedrichstadt und Stadtrandsiedlung haben jeweils mehr als Einwohner. Aufgrund der Spezifik des Territoriums werden die vier Stadtteile in ihrer Gesamtheit betrachtet. Es gibt eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung (Albatros) in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt. Der Anteil der zu den sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten jungen Menschen sowie von Migranten ist vergleichsweise hoch, so dass der Einrichtung in ihrer Bedeutung ein hoher Stellenwert zukommt. Kooperationsbeziehungen gibt es zu ortsansässigen Vereinen, Sportvereinen, Schulen, Einrichtungen aus dem Bereich Kultur/Brauchtum sowie dem Jugendmigrationsdienst und der Ausländerberatungsstelle zur gesonderten Beratung (beide ebenfalls in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt). In der Einrichtung ist eine Fachkraft der Kinder- und Jugendarbeit tätig. Defizite sind beim Mobiliar, im IT- Bereich und bei Geräten und Ausstattung zu verzeichnen. Unter gesamtheitlicher Betrachtung ist ein vielfältiges Angebot außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit zu verzeichnen. Diese lokalisieren sich auf: Teuchel: Stadtrandsiedlung: Lerchenbergsiedlung: Friedrichstadt: Kinder- und Jugendfeuerwehr Kultur/Brauchtum Sport Sport, Kultur/Brauchtum, Hilfsorganisationen Ortsteile der Kategorie II (500 bis Einwohner) Es gibt im Planungsgebiet Nordost keine Stadt- bzw. Ortsteile der Kategorie II. Ortsteile der Kategorie III (100 bis 500 Einwohner) Von den entsprechenden vier Ortsteilen verfügt Mochau über eine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt, die nicht geöffnet ist. In den Ortsteilen Trajuhn und Mochau sind Voraussetzungen für sportliche Betätigung gegeben, im Ortsteil Mochau gibt es eine Kinder- und Jugendfeuerwehr. Ortsteile der Kategorie IV (weniger als 100 Einwohner) Es gibt im Planungsgebiet Nordost keine Stadt- bzw. Ortsteile der Kategorie IV.

46 46 Aufnahme in die unmittelbare Bedarfsplanung 2018 sowie die mittelfristige Bedarfsplanung bis 2020 Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen - Kinder- und Jugendhaus Albatros Sollte der Jugendraum im Ortsteil Mochau geöffnet werden, ist dieser Bestandteil der Bedarfsplanung Personal - 1 Fachkraft der Kinder- und Jugendarbeit Planungsgebiet: Ost Stadtteile der Kategorie I (über Einwohner) - Ortsteil Abtsdorf Der Ortsteil Abtsdorf verfügt über eine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung in Trägerschaft der Lutherstadt Wittenberg. Diese unterhält Kooperationsbeziehungen zu Schulen sowie zur Freiwilligen Feuerwehr. Der Jugendraum zählt etwa 10 Stammbesucher. Defizite gibt es beim Mobiliar, im IT-Bereich, bei Geräten und Ausstattung und bezüglich der Elektroinstallation. Der Ortsteil Abtsdorf verfügt über eine vielfältige Angebotsstruktur außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit. Sportliche Aktivitäten, Betätigungen in den Bereichen Kultur und Brauchtum sowie die Tätigkeit in der Kinder- und Jugendfeuerwehr bilden dabei Schwerpunkte. Ortsteile der Kategorie II (500 bis Einwohner) - Stadtteil Elstervorstadt Es ist keine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung vorhanden. Möglichkeiten zur Betätigung außerhalb klassischer Angebote der Kinder- und Jugendarbeit gibt es im sportlichen Bereich. Ortsteile der Kategorie III (100 bis 500 Einwohner) In den zur Kategorie III gehörenden Ortsteilen gibt es keine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung. Im Ortsteil Euper ist eine Betätigung in der Kinder- bzw. Jugendfeuerwehr möglich. Ortsteile der Kategorie IV (weniger als 100 Einwohner) In den beiden zur Kategorie IV gehörenden Ortsteilen gibt es keine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung. Aufnahme in die unmittelbare Bedarfsplanung 2018 sowie die mittelfristige Bedarfsplanung bis 2020 Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen

47 47 - Jugendraum Abtsdorf Der Jugendraum Euper ist für den Fall einer Wiedereröffnung Bestandteil der Bedarfsplanung. Personal Zumindest eine Betreuung der Einrichtung durch eine Fachkraft der Kinder- und Jugendarbeit auf ehrenamtlicher Basis ist bedarfsnotwendig Planungsgebiet: Süd Stadtteile der Kategorie I (über Einwohner) - Ortsteil Pratau Der Ortsteil Pratau verfügt über eine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung in Trägerschaft des Vereins der Kinder- und Jugendfreitätigkeit der Stadt Wittenberg e. V. Diese unterhält Kooperationsbeziehungen zu Sportvereinen sowie zur Schule. Es gibt einen Kooperationsvertrag mit der Lutherstadt Wittenberg. Die Einrichtung wird täglich von etwa neun jungen Menschen besucht. Neben anteiliger fachlicher Betreuung steht eine Mitarbeiterin im Rahmen des 2. Arbeitsmarktes zur Verfügung. Die Ausstattung ist ausreichend. Der Ortsteil Pratau verfügt über eine vielfältige Angebotsstruktur außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit. Sportliche Aktivitäten, Betätigungen in den Bereichen Kultur und Brauchtum sowie die Tätigkeit in der Kinder- und Jugendfeuerwehr bilden dabei Schwerpunkte. Ortsteile der Kategorie II (500 bis Einwohner) - Ortsteil Seegrehna Der Ortsteil Seegrehna verfügt über eine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung in Trägerschaft des Vereins der Kinder- und Jugendfreitätigkeit der Stadt Wittenberg e. V. Es gibt einen Kooperationsvertrag mit der Lutherstadt Wittenberg. Die Einrichtung wird täglich von etwa sechs jungen Menschen - teilweise kommen diese auch aus Bergwitz - besucht. Neben anteiliger fachlicher Betreuung steht eine Mitarbeiterin im Rahmen des 2. Arbeitsmarktes zur Verfügung. Die Ausstattung ist ausreichend. Der Ortsteil Seegrehna verfügt über eine vielfältige Angebotsstruktur außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit. Sportliche Aktivitäten, Betätigungen in den Bereichen Kultur und Brauchtum sowie die Tätigkeit in Hilfsorganisationen bilden dabei Schwerpunkte. Ortsteile der Kategorie III (100 bis 500 Einwohner) Es gibt im Planungsgebiet Süd keinen Ortsteil der Kategorie III. Ortsteile der Kategorie IV (weniger als 100 Einwohner) Im einzigen Ortsteil der Kategorie IV (Wachsdorf) gibt es keine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung.

48 48 Aufnahme in die unmittelbare Bedarfsplanung 2018 sowie die mittelfristige Bedarfsplanung bis 2020 Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen - Jugendclub Pratau - Jugendclub Seegrehna Personal - 1 Fachkraft der Kinder- und Jugendarbeit Planungsgebiet: West Stadtteile der Kategorie I (über Einwohner) Die Stadtteile Piesteritz und Wittenberg-West haben jeweils mehr als Einwohner, Rothemark und Kleinwittenberg jeweils zwischen 500 und Einwohner (Kategorie II). Aufgrund der Spezifik des Territoriums werden die vier Stadtteile in ihrer Gesamtheit betrachtet. Es gibt eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung im Stadtteil Piesteritz in Trägerschaft des Vereins der Kinder- und Jugendfreitätigkeit der Stadt Wittenberg e. V. Es gibt einen Kooperationsvertrag mit der Lutherstadt Wittenberg. Die Einrichtung wird täglich von etwa 15 jungen Menschen besucht. Neben fachlicher Betreuung steht eine Mitarbeiterin im Rahmen des 2. Arbeitsmarktes zur Verfügung. Die Ausstattung ist ausreichend. Unter gesamtheitlicher Betrachtung ist ein vielfältiges Angebot außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit zu verzeichnen. Diese lokalisieren sich auf: Piesteritz: Wittenberg West: Kleinwittenberg: Sport, Kultur/Brauchtum Sport, Kultur/Brauchtum, Jugendfeuerwehr Kultur/Brauchtum, Hilfsorganisationen - Stadtteil Apollensdorf Es gibt eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung in Trägerschaft des Miniclub ganz groß. Kooperationsbeziehungen werden gepflegt zu Sportvereinen, Bereichen von Kultur, Brauchtum, Umwelt, Naturschutz, ortsansässige Vereine und Schulen. Es gibt Defizite beim Mobiliar, im IT- Bereich sowie bei Geräten und Ausstattung. Der Ortsteil Apollensdorf verfügt über eine vielfältige Angebotsstruktur außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit. Sportliche Aktivitäten, Betätigungen in den Bereichen Kultur und Brauchtum sowie die Tätigkeit in der Kinder- und Jugendfeuerwehr bilden dabei Schwerpunkte. Ortsteile der Kategorie II (500 bis Einwohner) - Ortsteil Griebo Im Ortsteil Griebo gibt es zwar eine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung, diese ist jedoch geschlossen.

49 49 Die Angebotsstruktur zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit bietet Wahlmöglichkeiten (Sport, Kultur/Brauchtum). Im Planungsgebiet West gibt es keine Ortsteile mit weniger als 500 Einwohnern (Kategorie III und IV. Aufnahme in die unmittelbare Bedarfsplanung 2018 sowie die mittelfristige Bedarfsplanung bis 2020 Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen - Jugendclub Piesteritz - Jugendclub Apollensdorf Der Jugendclub Griebo ist für den Fall einer Wiedereröffnung Bestandteil der Bedarfsplanung. Personal - 1 Fachkraft der Kinder- und Jugendarbeit Stadt Oranienbaum-Wörlitz Ortsteile der Kategorie I (über Einwohner) - Stadtgebiet Oranienbaum Die sich in Trägerschaft der Gebietsverkehrswacht Oranienbaum befindliche Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung schließt zum Da der Bedarf für eine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung im Grundsatz besteht schwerpunktmäßig als Anlaufpunkt für sozial benachteiligte junge Menschen sind alternative Lösungsansätze zu finden. Für die Einrichtung steht bis zum eine Fachkraft für Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. Die Stadt Oranienbaum - Wörlitz schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtgebiet unter der Voraussetzung des Betriebes einer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung umfassend gedeckt sind. Im Falle einer ersatzlosen Schließung ist die Situation als unbefriedigend zu beurteilen. Die Angebotsstruktur zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit ist vielfältig. Schwerpunkte bilden Sport, Kultur/Brauchtum, Umwelt/Naturschutz, Freiwillige Feuerwehr. Diese kompensieren die im Ergebnis der Schließung der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung entstehenden Bedarfsdefizite nur teilweise. Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung, Sportplätze/Sportanlagen sowie öffentliche Plätze. Der Einsatz des Spielmobils wird als bedarfsnotwendig angesehen. - Ortsteil Vockerode Es gibt eine in Trägerschaft des Resowitt e. V. betriebene Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung die von ca. 60 Stammbesuchern frequentiert wird. Etwa die Hälfte davon hat einen Mig-

50 50 rationshintergrund. Die Einrichtung unterhält Kooperationsbeziehungen mit Schulen, Sportvereinen, der Freiwilligen Feuerwehr und mittelständischen Unternehmen. Es werden Defizite bei der Ausstattung, dem Mobilar und im IT-Bereich angezeigt. Für die Einrichtung stehen zwei Fachkräfte für Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. Die Oranienbaum - Wörlitz schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im Ortsteil Vockerode umfassend gedeckt sind. Die Angebotsstruktur zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit bieten Wahlmöglichkeiten. Schwerpunkte bilden Sport, Umwelt/Natur und die Freiwillige Feuerwehr. Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung, Sportplätze/Sportanlagen sowie öffentliche Plätze. Der Einsatz des Spielmobils wird als bedarfsnotwendig angesehen. - Ortsteil Wörlitz Es ist eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung vorhanden, welche sich in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt befindet. Die Einrichtung unterhält Kooperationsbeziehungen zu Schulen und ortsansässigen Vereinen. Es steht eine Fachkraft für Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. Ausstattungsseitig werden Defizite angezeigt (IT, Geräte/Ausstattung). Die Stadt Oranienbaum - Wörlitz schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im Ortsteil Wörlitz umfassend gedeckt sind. Die Angebotsstruktur zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit bieten Wahlmöglichkeiten. Schwerpunkte bilden Sport, Umwelt/Natur und die Freiwillige Feuerwehr. Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung, Sportplätze/Sportanlagen sowie öffentliche Plätze. Der Einsatz des Spielmobils wird als bedarfsnotwendig angesehen. Ortsteile der Kategorie II (500 bis Einwohner) - Ortsteil Kakau Es gibt keine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung. Als Angebot außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit ist die Arbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr möglich. Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind Sportplätze und anlagen. Der Einsatz des Spielmobils wird als bedarfsnotwendig angesehen. Ortsteile der Kategorie III (100 bis 500 Einwohner)

51 51 Keiner der sechs entsprechenden Ortsteile verfügt über eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung, die im Ortsteil Gohrau befindliche ist geschlossen. Es bestehen Absichten, die Einrichtung wieder zu betreiben. Mögliche Freizeitaktivitäten außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit sind - Ortsteil Gohrau: Sport - Ortsteil Griesen: Freiwillige Feuerwehr - Ortsteil Horstdorf: Freiwillige Feuerwehr - Ortsteil Rehsen: Kultur/Brauchtum/Umwelt/Natur Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in den anderen Ortsteilen, Sportplätze/Sportanlagen, Bushaltestellen sowie öffentliche Plätze. Der Einsatz des Spielmobils wird für alle Ortsteile als bedarfsnotwendig angesehen. Ortsteile der Kategorie IV (weniger als 100 Einwohner) Lediglich der Ortsteil Brandhorst ist der Kategorie IV zuzuordnen. Es gibt keine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung. Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind Bushaltestellen. Der Einsatz des Spielmobils wird als bedarfsnotwendig angesehen. Aufnahme in die unmittelbare Bedarfsplanung 2018 sowie die mittelfristige Bedarfsplanung bis 2020 Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen - Jugendclub Oranienbaum - Jugendclub Vockerode - Jugendclub Wörlitz Der Jugendclub Gohrau ist für den Fall einer Wiedereröffnung Bestandteil der Bedarfsplanung. Personal - 3 Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit Stadt Zahna-Elster Ortsteile der Kategorie I (über Einwohner) - Ortsteil Elster Es ist eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung vorhanden, welche sich wie der überwiegende Teil der Einrichtungen der Stadt Zahna-Elster in Trägerschaft der Kommune befindet und Kooperationsbeziehungen zu einer Reihe von Institutionen, Vereinen und Organisationen unterhält (Sport, Kultur, Brauchtum, Schule, Freiwillige Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Wirtschaftsunternehmen, Parteien, Kirche, Kinderheim, Polizei). Für alle Einrichtungen der Stadt Zahna-Elster stehen zwei Fachkräfte mit insgesamt 1 VzÄ sowie zwei Personen auf ehrenamtlicher Basis zur Verfügung.

52 52 Die Ausstattung der Einrichtung wird als ausreichend eingeschätzt. Die Stadt Zahna-Elster schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im Ortsteil Elster umfassend gedeckt sind. Die Angebotsstruktur zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit bietet Wahlmöglichkeiten. Schwerpunkte bilden Sport, Freiwillige Feuerwehr und Hilfsorganisationen. Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie Sportplätze/Sportanlagen. Der Einsatz des Sport- sowie des Spielmobils wird als bedarfsnotwendig angesehen. - Ortsteil Zahna Es gibt zwei Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen. Eine befindet sich in Trägerschaft der Stadt Zahna-Elster, die andere in der des Jugendrotkreuz. Beide Einrichtungen unterhalten rege Kooperationsbeziehungen zu einer Reihe von Institutionen, Vereinen und Organisationen unterhält. Jugendclub Zahna: Sport, Schule, Freiwillige Feuerwehr, Parteien Jugendrotkreuz Zahna: Kultur, Brauchtum, Schule, Freiwillige Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Programm: Kinder stark machen) Die o. g. Fachkräfte stehen auch für die beiden Einrichtungen in Zahna zur Verfügung. Die Ausstattung der Einrichtungen wird als ausreichend eingeschätzt. Die Stadt Zahna-Elster schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im Ortsteil Zahna umfassend gedeckt sind. Die Angebotsstruktur zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit bietet Wahlmöglichkeiten. Schwerpunkte bilden Sport und die Freiwillige Feuerwehr. Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen. Der Einsatz des Sportmobils wird als bedarfsnotwendig angesehen. - Ortsteil Mühlanger Es ist eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung vorhanden, welche sich in Trägerschaft der Kommune befindet und Kooperationsbeziehungen zu einer Reihe von Institutionen, Vereinen und Organisationen unterhält (Sport, Kultur, Brauchtum, Schule, Freiwillige Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Wirtschaftsunternehmen, Parteien, Kirche, Kinderheim, Polizei). Die zwei Fachkräfte sowie die beiden Personen auf ehrenamtlicher Basis stehen auch für den Jugendclub Mühlanger zur Verfügung. Die Ausstattung der Einrichtung wird als ausreichend eingeschätzt. Die Stadt Zahna-Elster schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im Ortsteil Elster umfassend gedeckt sind.

53 53 Die Angebotsstruktur zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit bietet Wahlmöglichkeiten. Schwerpunkte bilden Sport, Freiwillige Feuerwehr und Hilfsorganisationen. Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen ist die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung. Der Einsatz des Sport- sowie des Spielmobils wird als bedarfsnotwendig angesehen. Ortsteile der Kategorie II (500 bis Einwohner) - Ortsteil Bülzig Es ist eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung vorhanden, welche sich in Trägerschaft der Kommune befindet und Kooperationsbeziehungen zu einer Reihe von Institutionen, Vereinen und Organisationen unterhält (Sport, Schule, Freiwillige Feuerwehr, Parteien). Die zwei Fachkräfte sowie die beiden Personen auf ehrenamtlicher Basis stehen auch für den Jugendclub Bülzig zur Verfügung. Die Ausstattung der Einrichtung wird als ausreichend eingeschätzt. Die Stadt Zahna-Elster schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im Ortsteil Elster teilweise gedeckt sind. Die Angebotsstruktur zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit bietet Wahlmöglichkeiten. Schwerpunkte bilden sportliche Betätigung sowie die Tätigkeit bei der Freiwillige Feuerwehr. Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind Sportplätze bzw. anlagen. - Ortsteil Zörnigall Es ist eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung vorhanden, welche sich in Trägerschaft der Kommune befindet und Kooperationsbeziehungen zu einer Reihe von Institutionen, Vereinen und Organisationen unterhält (Sport, Schule, Freiwillige Feuerwehr, Parteien). Die zwei Fachkräfte sowie die beiden Personen auf ehrenamtlicher Basis stehen auch für den Jugendclub Zörnigall zur Verfügung. Die Ausstattung der Einrichtung wird als ausreichend eingeschätzt. Die Stadt Zahna-Elster schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im Ortsteil Zörnigall teilweise gedeckt sind. Die Angebotsstruktur zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit bietet Wahlmöglichkeiten. Schwerpunkte bilden sportliche Betätigung sowie die Tätigkeit bei der Freiwillige Feuerwehr. Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind Sportplätze bzw. anlagen. Ortsteile der Kategorie III (100 bis 500 Einwohner)

54 54 Von den entsprechenden 9 Ortsteilen verfügen über die Hälfte (Gadegast, Listerfehrda, Zemnick, Zalmsdorf und Leetza) über eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung. Die drei erstgenannten Einrichtungen unterhalten Kooperationsbeziehungen zu einer Reihe von Institutionen, Vereinen und Organisationen aus den Bereichen Sport, Kultur, Brauchtum, Schule, Freiwillige Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Wirtschaftsunternehmen, Parteien, Kirche, Kinderheim und Polizei, die beiden letztgenannten aus den Bereichen Sport, Schule, Freiwillige Feuerwehr und Parteien. Die zwei Fachkräfte sowie die beiden Personen auf ehrenamtlicher Basis stehen auch für die fünf Jugendclubs zur Verfügung. Die Ausstattung der Einrichtungen wird als ausreichend eingeschätzt. Die Stadt Zahna-Elster schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen Listerfehrda und Zemnick umfassend und in den weiteren Ortsteilen teilweise gedeckt sind. Die Angebotsstruktur zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit ist differenziert und bietet Wahlmöglichkeiten. Schwerpunkte bilden sportliche Betätigung sowie die Tätigkeit bei der Freiwillige Feuerwehr (in allen Ortsteilen), weniger häufig Kultur und Brauchtum sowie Hilfsorganisationen. Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen (außer Klebitz und Rahnsdorf) sowie Sportplätze und anlagen. Der Einsatz des Spielmobils wird für die Ortsteile Dietrichsdorf, Gadegast, Gallin, Listerfehrda und Zemnick als bedarfsnotwendig angesehen. Ortsteile der Kategorie IV (weniger als 100 Einwohner) Keiner der entsprechenden 6 Ortsteile verfügt über eine geöffnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung. Die Stadt Zahna-Elster schätzt ein, dass die Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen Gielsdorf, Iserbegka und Meltendorf umfassend und in den weiteren Ortsteilen teilweise gedeckt sind. Die Angebotsstruktur zur Betätigung außerhalb der klassischen Kinder- und Jugendarbeit ist differenziert und bietet Wahlmöglichkeiten. Schwerpunkte bilden sportliche Betätigung sowie die Tätigkeit bei der Freiwillige Feuerwehr (in allen Ortsteilen), Kultur, Brauchtum sowie Hilfsorganisationen ist im Ortsteil Iserbegka möglich. Bevorzugte Freizeitaufenthalte für junge Menschen sind für alle Ortsteile Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie Sportplätze und anlagen in den Ortsteilen Gielsdorf, Iserbegka und Meltendorf. Für die drei letztgenannten Ortsteile wird der Einsatz des Spielmobils als bedarfsnotwendig angesehen. Aufnahme in die unmittelbare Bedarfsplanung 2018 sowie die mittelfristige Bedarfsplanung bis 2020 Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen - Jugendclub Zahna - Kinder- und Jugendtreff Bülzig

55 55 - Jugendclub Elster - Jugendraum Zallmsdorf - Jugendraum Zemnick - Jugendclub Leetza - Jugendclub Listerfehrda - Jugendraum Gadegast - Jugendclub Mühlanger - Jugendclub Zörnigall - Einrichtung des Jugendrotkreuzes Zahna Personal - 1 Fachkraft der Kinder- und Jugendarbeit - 2 ehrenamtliche Kräfte 6.4 Zusätzliche Bedarfe zur personellen Sicherstellung der Kinder- und Jugendarbeit Bedarfe für spezielle Aufgaben im Interesse des Landkreises Wittenberg Für folgende im Interesse des Landkreises Wittenberg tätige Fachkräfte mit den zugehörigen Tätigkeitsbereichen besteht Bedarf: - 1 Fachkraft Jugendbildungsreferent - 1 Fachkraft Sportjugendpfleger (Sportmobil) - 1 Fachkraft Gebietsverkehrswacht Oranienbaum - 1 Fachkraft zur Integration sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher in Sportvereine - 1 Fachkraft zur Integration individuell beeinträchtigter junger Menschen in das gesellschaftliche Leben Eine Legitimierung der Überführung der beiden letztgenannten Bereiche aus dem Bundesprogramm Bildung und Teilhabe in die kreisliche Finanzierung lässt sich aus dem Beschluss des Kreistages JHA/017/2017 (Grundsatzbeschluss zur Verstetigung / Fortführung der Schulsozialarbeit im Landkreis Wittenberg) vom ableiten. Die aufgeführten Fachkräfte und Bereiche werden in die Bedarfsplanung 2018 aufgenommen Aufsuchende mobile Jugendsozialarbeit im öffentlichen Raum (Streetwork) Bedarfe an aufsuchender mobiler Jugendsozialarbeit im öffentlichen Raum bestehen in der Lutherstadt Wittenberg seit Längerem. Streetworker waren in der Vergangenheit tätig. In letzter Zeit konnten entsprechende Bedarfe nicht befriedigt werden, da kein geeignetes Personal zu Verfügung stand. Im Ergebnis eines Ausschreibungsverfahrens konnten geeignete Träger mit dem entsprechenden Personal gefunden werden: - 2 Fachkräfte für Streetwork durch die Diakonie - 1 Fachkraft für Streetwork durch den Kreissportbund Erläuterungen zum Angebot sind als Anlage III.1 zu finden. Aufsuchende mobile Jugendsozialarbeit im öffentlichen Raum in Form von Streetwork wird in der o. g. personellen Stärke in die Bedarfsplanung 2018 aufgenommen.

56 Bedarf an zusätzlichem Personal zur Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit In Übereinstimmung mit den jeweiligen konkreten sozialraumbezogenen Bedarfslagen sind zusätzliche geeignete Personen als bedarfsgerecht einzuschätzen, die über den Fachkräftebedarf hinaus zur Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Im Ergebnis entsprechender Entscheidungen gelten geeignete Personen, die als ehrenamtliche Kräfte, im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes oder als Maßnahme arbeitsmarktpolitischer Instrumentarien im Interesse der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, als bedarfsgerecht und sind Bestandteil der Bedarfsplanung Bezüglich der Jugendleitercard besteht für das Jahr 2018 der Bedarf zur Durchführung von mindestens einem Grundkurs sowie für Aufbaukurse. 6.5 Bedarfslagen zur Förderung von örtlichen Maßnahmen und Projekten Bedarfe an Projektarbeit sowie Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung Als bedarfsgerecht wird eine Förderung von - bis zu maximal 5 Projekten - bis zu maximal 10 Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung angesehen. Projekte der Kinder- und Jugendarbeit sowie Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung sind Bestandteil der Jugendhilfeplanung Pauschalförderungsbedarf Eine bedarfsgerechte Förderung liegt vor, wenn pauschal für jeden in der jeweiligen Stadt lebenden jungen Menschen zwischen 7 und unter 21 Jahren drei Euro zur Verfügung stehen. Eine Pauschalförderung an die Städte des Landkreises Wittenberg in der o. g. Höhe wird in die Jugendhilfeplanung 2018 aufgenommen. 6.6 Bedarfe an mobilen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit Spielmobil des Landkreises Wittenberg Bedarfsnotwendigkeit ergibt sich für das Spielmobil insbesondere für Gebiete, in denen regionale und sozialräumliche Bedarfsdefizite, schwerpunktmäßig im ländlichen Raum, ganzjährig auszugleichen sind. Das Spielmobil wird in die Bedarfsplanung 2018 aufgenommen Sportmobil des Landkreises Wittenberg Da sportliche Betätigung zu den Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarbeit nach 11 SGB VIII gehört, lässt sich die Bedarfsnotwendigkeit für das Sportmobil insbesondere für Gebiete, in denen eine geringe Angebotsstruktur auf dem Gebiet des Kinder- und Jugendsportes zu verzeichnen ist bzw. wo diese ergänzt werden soll, ableiten. Das Sportmobil wird in die Bedarfsplanung 2018 aufgenommen Medienmobil des Landkreises Wittenberg Im Ergebnis interessenbezogener Veränderungen, welche u. a. mit einer stärkeren Hinwendung von stationären zu mobilen Angeboten sowie der Nutzung neuer Medien im Zusam-

57 57 menhang wird der Einsatz eines Medienmobil des Landkreises Wittenberg im Interesse der Kinder- und Jugendarbeit als bedarfsnotwendig angesehen. Das Medienmobil wird in die Bedarfsplanung 2018 aufgenommen. 6.7 Bedarfe an sonstiger Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Für die in Anlage IV dargestellten Aspekte wird Bedarf festgestellt. Sie werden in die Bedarfsplanung 2018 aufgenommen.

58 58 7 Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit 7.1 Produkthaushalt Folgende Produkte sind vom Planungsgegenstand betroffen: Jugendarbeit Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Einrichtungen der Jugendarbeit Das Produkt beinhaltet mit Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe auch solche Bereiche, die an dieser Stelle nicht Planungsgegenstand sind und nicht der Finanzierung nach 31 Abs. 1 KJHG-LSA unterliegen. 7.2 Zuweisungen durch das Land Sachsen-Anhalt Aus 31 Abs. 1 KJHG-LSA lässt sich eine Förderung der Kinder- und Jugendarbeit durch das Land Sachsen-Anhalt für den Landkreis Wittenberg in Höhe von etwa ableiten Finanzbedarf für die Kinder- und Jugendarbeit Der Gesamtfinanzbedarf* für die Kinder- und Jugendarbeit beträgt für das Jahr 2018: Der Gesamtfinanzbedarf setzt sich wie folgt zusammen: Aufwendungen, die nach 31 Abs. 1 KJHG-LSA förderfähig sind - Förderung von Ausgaben für Fachkräfte und örtliche Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit Förderung von Ausgaben für Fachkräfte, die bisher über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes finanziert wurden* Förderung von Ausgaben für örtliche Maßnahmen der Jugendsozialarbeit Förderung von Ausgaben für örtliche Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes * Beschluss des Kreistages JHA/017/2017 (Grundsatzbeschluss zur Verstetigung / Fortführung der Schulsozialarbeit im Landkreis Wittenberg) vom Aufwendungen, die nicht oder nur bedingt nach 31 Abs. 1 KJHG-LSA förderfähig sind - Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige Aufwendungen für Schulungen/Fortbildungen Zuweisungen für das Soziokulturelle Zentrum Pferdestall in der Lutherstadt Wittenberg Saldierter Finanzbedarf für die Freizeiteinrichtung Wiesengrund in der Stadt Jessen (Elster) Aufwendungen für das Spielmobil Aufwendungen für das Medienmobil

59 59 Investive Auszahlungen - Spielmobil Medienmobil Ausrüstung und Ausstattung für freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit Ausrüstung und Ausstattung für das Soziokulturelle Zentrum Pferdestall Freizeiteinrichtung Wiesengrund 400 * Nicht enthalten sind: - Aufwendungen für bauliche Unterhaltung und Bewirtschaftung der Einrichtungen in Trägerschaft des Landkreises Wittenberg und - Aufwendungen für Personal, welches beim Landkreis Wittenberg angestellt ist. 8 Handlungsempfehlungen - Fortschreibung der Bedarfsplanung 2019 zum 31. Oktober Abschluss der Konzepterarbeitung für das Medienmobil. - Weiterentwicklung der Bewertungssysteme für die Kinder- und Jugendarbeit. - Anwendung der Bewertungssysteme zur Steuerung von Prozessen in der Kinder- und Jugendarbeit sowie als Entscheidungsgrundlage.

60 Stadt Annaburg 60 Anlage I.1 Freizeiteinrichtungen der Kinderund Jugendarbeit Haus Versorgter Ortsteil mit mehr als 1000 Einwohnern Unversorgter Ortsteil mit 500 bis 1000 Einwohnern Unversorgter Ortsteil mit 100 bis 500 Einwohnern In den Ortsteilen ohne Markierung leben weniger als 100 Einwohner Haus Club- Raum Jugendhaus Jugendclub mit fachlicher Betreuung Jugendclub ohne fachliche Betreuung Jugendraum

61 Stadt Bad Schmiedeberg 61 Anlage I.2 Freizeiteinrichtungen der Kinderund Jugendarbeit Versorgter Ortsteil mit mehr als 1000 Einwohnern Unversorgter Ortsteil mit 500 bis 1000 Einwohnern Versorgter Ortsteil mit 500 bis 1000 Einwohnern Versorgter Ortsteil mit 100 bis 500 Einwohnern Unversorgter Ortsteil mit 100 bis 500 Einwohnern In den Ortsteilen ohne Markierung leben weniger als 100 Einwohner Haus Club- Raum Jugendhaus Jugendclub mit fachlicher Betreuung Jugendclub ohne fachliche Betreuung Jugendraum

62 Stadt Coswig 62 Anlage I.3 Freizeiteinrichtungen der Kinderund Jugendarbeit Raum Haus Jugendhaus Jugendclub mit fachlicher Betreuung Versorgter Ortsteil mit mehr als 1000 Einwohnern Club- Jugendclub ohne fachliche Betreuung Versorgter Ortsteil mit 500 bis 1000 Einwohnern Versorgter Ortsteil mit 100 bis 500 Einwohnern Raum Jugendraum Unversorgter Ortsteil mit 100 bis 500 Einwohnern In den Ortsteilen ohne Markierung leben weniger als 100 Einwohner

63 63 Stadt Gräfenhainichen Anlage I.4 Freizeiteinrichtungen der Kinderund Jugendarbeit Versorgter Ortstehr als 1000 Einwohnern Versorgter Ortsteil mit 500 bis 1000 Einwohnern Haus Jugendhaus Unversorgter Ortsteil mit mehr als 1000 Einwohnern Jugendclub mit fachlicher Betreuung Club- Unversorgter Ortsteil mit 500 bis 1000 Einwohnern Unversorgter Ortsteil mit 100 bis 500 Einwohnern Club- Jugendclub ohne fachliche Betreuung Raum Jugendraum

64 64 Stadt Jessen (Elster) Anlage I.5 Versorgter Ortsteil mit mehr als 1000 Einwohnern Freizeiteinrichtungen der Kinderund Jugendarbeit Unversorgter Ortsteil mit mehr als 1000 Einwohnern Versorgter Ortsteil mit 500 bis 1000 Einwohnern Unversorgter Ortsteil mit 500 bis 1000 Einwohnern Versorgter Ortsteil mit 100 bis 500 Einwohnern Unversorgter Ortsteil mit 100 bis 500 Einwohnern Versorgter Ortsteil mit weniger als 100 Einwohnern Haus Raum Club- Haus Jugendhaus Raum Club- Jugendclub mit fachlicher Betreuung Jugendclub ohne fachliche Betreuung Raum Jugendraum In den Ortsteilen ohne Markierung leben weniger als 100 Einwohner

65 Stadt Kemberg 65 Anlage I.6 Freizeiteinrichtungen der Kinderund Jugendarbeit Haus Versorgter Ortsteil mit mehr als 1000 Einwohnern Unversorgter Ortsteil mit mehr als 1000 Einwohnern Versorgter Ortsteil mit 500 bis 1000 Einwohnern Unversorgter Ortsteil mit 500 bis 1000 Einwohnern Versorgter Ortsteil mit 100 bis 500 Einwohnern Unversorgter Ortsteil mit 100 bis 500 Einwohnern In den Ortsteilen ohne Markierung leben weniger als 100 Einwohner Haus Club- Raum Jugendhaus Jugendclub mit fachlicher Betreuung Jugendclub ohne fachliche Betreuung Jugendraum

66 66 Lutherstadt Wittenberg - Innenstadt Anlage I.7.1 Freizeiteinrichtungen der Kinderund Jugendarbeit Das gesamte Planungsgebiet wird in seiner Gesamtheit betrachtet. Haus Versorgter Bereich hat mehr als 1000 Einwohnern Haus Jugendhaus Jugendclub mit fachlicher Betreuung Einrichtung mit Antrag um Aufnahme in die Bedarfsplanung Club- Jugendclub ohne fachliche Betreuung Raum Jugendraum

67 67 Lutherstadt Wittenberg - Nord Anlage I.7.2 Club- Freizeiteinrichtungen der Kinderund Jugendarbeit Versorgter Ortsteil mit mehr als 1000 Einwohnern Raum Raum Unversorgter Ortsteil mit mehr als 1000 Einwohnern Versorgter Ortsteil mit 500 bis 1000 Einwohnern Unversorgter Ortsteil mit 500 bis 1000 Einwohnern Versorgter Ortsteil mit 100 bis 500 Einwohnern Unversorgter Ortsteil mit 100 bis 500 Einwohnern In den Ortsteilen ohne Markierung leben weniger als 100 Einwohner Haus Club- Raum Jugendhaus Jugendclub mit fachlicher Betreuung Jugendclub ohne fachliche Betreuung Jugendraum

68 68 Lutherstadt Wittenberg - Nordost Anlage I.7.3 Freizeiteinrichtungen der Kinderund Jugendarbeit Haus Club- Raum Jugendhaus Jugendclub mit fachlicher Betreuung Jugendclub ohne fachliche Betreuung Jugendraum Versorgter Ortsteil mit mehr als 1000 Einwohnern der Hauptzielgruppe Unversorgter Ortsteil mit 100 bis 500 Einwohnern der Hauptzielgruppe In den Ortsteilen ohne Markierung leben weniger als 100 Einwohner Die städtischen Bereiche werden als Gesamtheit betrachtet.

69 69 Anlage I.7.4 Lutherstadt Wittenberg - Ost Freizeiteinrichtungen der Kinderund Jugendarbeit Versorgter Ortsteil mit mehr als 1000 Einwohnern Unversorgter Ortsteil mit 500 bis 1000 Einwohnern Unversorgter Ortsteil mit 100 bis 500 Einwohnern Raum In den Ortsteilen ohne Markierung leben weniger als 100 Einwohner Haus Club- Raum Jugendhaus Jugendclub mit fachlicher Betreuung Jugendclub ohne fachliche Betreuung Jugendraum

70 70 Lutherstadt Wittenberg - Süd Anlage I.7.5 Freizeiteinrichtungen der Kinderund Jugendarbeit Versorgter Ortsteil mit mehr als 1000 Einwohnern Versorgter Ortsteil mit 500 bis 1000 Einwohnern In den Ortsteilen ohne Markierung leben weniger als 100 Einwohner Haus Club- Raum Jugendhaus Jugendclub mit fachlicher Betreuung Jugendclub ohne fachliche Betreuung Jugendraum

71 71 Lutherstadt Wittenberg - West Anlage I.7.6 Freizeiteinrichtungen der Kinderund Jugendarbeit Haus Club- Raum Jugendhaus Jugendclub mit fachlicher Betreuung Jugendclub ohne fachliche Betreuung Jugendraum Apollensdorf und Apollensdorf Nord werden als Gesamtheit betrachtet. Die städtischen Bereiche werden als Gesamtheit betrachtet. Versorgter Ortsteil mit mehr als 100 Einwohnern der Hauptzielgruppe Versorgter Ortsteil mit 50 bis 100 Einwohnern der Hauptzielgruppe In den Ortsteilen ohne Markierung leben weniger als 100 Einwohner

72 72 Stadt Oranienbaum - Wörlitz Anlage I.8 Freizeiteinrichtungen der Kinderund Jugendarbeit Versorgter Ortsteil mit mehr als 1000 Einwohnern Unversorgter Ortsteil mit 500 bis 1000 Einwohnern Versorgter Ortsteil mit 100 bis 500 Einwohnern Unversorgter Ortsteil mit 100 bis 500 Einwohnern Raum In den Ortsteilen ohne Markierung leben weniger als 100 Einwohner Haus Club- Raum Jugendhaus Jugendclub mit fachlicher Betreuung Jugendclub ohne fachliche Betreuung Jugendraum

73 73 Stadt Zahna-Elster Anlage I.9 Freizeiteinrichtungen der Kinderund Jugendarbeit Raum Raum Raum Raum Haus Jugendhaus Versorgter Ortsteil mit mehr als 1000 Einwohnern Versorgter Ortsteil mit 500 bis 1000 Einwohnern Jugendclub mit fachlicher Betreuung Versorgter Ortsteil mit 100 bis 500 Einwohnern Unversorgter Ortsteil mit 100 bis 500 Einwohnern Club- Jugendclub ohne fachliche Betreuung In den Ortsteilen ohne Markierung leben weniger als 100 Einwohner Raum Jugendraum

74 74 Anlage II.1 Junge Menschen Dargestellt sind die bis unter 27-Jährigen. Nach 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII stellt das die Altersgruppe der jungen Menschen dar. Zurückliegende Entwicklung Die Zahl der jungen Menschen sank im zurückliegenden Betrachtungszeitraum. Die Zahl junger Menschen lag im Jahr 2015 um fast 20% unter der von Die Tendenz wurde schwerpunktmäßig durch den starken Rückgang der jungen Volljährigen verursacht (über 40%). Junge Menschen - Veränderungen 2015 zu 2009 Annaburg -19,3% starker Rückgang Bad Schmiedeberg -20,4% starker Rückgang Coswig -19,0% starker Rückgang Gräfenhainichen -24,3% starker Rückgang Jessen -18,3% starker Rückgang Kemberg -23,4% starker Rückgang Wittenberg -15,7% starker Rückgang Oranienbaum-Wörlitz 5,4% Zuwachs Zahna-Elster -22,0% starker Rückgang Landkreis -19,0% starker Rückgang Im Landkreismittel war bei der Altersgruppe der jungen Menschen ein starker Rückgang (-19,0%) zu verzeichnen. Die Spannbreite innerhalb der einzelnen Städte bewegte sich zwischen einem Zuwachs in der Stadt Oranienbaum-Wörlitz (5,4%) und einem starken Rückgang in der Stadt Gräfenhainichen (-24,3%).

75 75 Der starke Rückgang junger Menschen in der Kreisstadt (-15,7%) fiel etwas geringer als im kreislichen Mittel (-19,0%) aus. Der Rückgang der Zahl junger Menschen ist insbesondere im sehr starken Rückgang junger Volljähriger im Betrachtungszeitraum zu suchen. Mittelfristige Prognose Im Jahr 2020 soll die Zahl junger Menschen geringfügig unter dem Wert von 2015 liegen (-4%). Es wird mit einem kontinuierlichen moderaten Rückgang der entsprechenden Zahlen gerechnet.

76 76 Langfristige Prognose Die Altersgruppe junger Menschen weist auf langfristige Sicht eine rückläufige Tendenz aus (um etwa 10% im Jahr 2030 gegenüber 2021). Der Prozess des Rückgangs soll dabei kontinuierlich verlaufen.

77 77 Hauptzielgruppe Kinder- und Jugendarbeit Die Hauptzielgruppe für Kinder- und Jugendarbeit bildet alle 7 bis unter 22-jährigen jungen Menschen ab. Zurückliegende Entwicklung Im Zeitraum von 2009 bis 2013 war unter Betrachtung des Landkreises Wittenberg ein Rückgang um etwa 20% zu verzeichnen. Seitdem ist eine Trendwende mit moderaten Steigerungen (2-3% pro Jahr) erkennbar. 7 bis unter 22 Jahre - Veränderungen 2015 zu 2009 Annaburg -15,9% starker Rückgang Bad Schmiedeberg -17,5% starker Rückgang Coswig -14,2% starker Rückgang Gräfenhainichen -16,6% starker Rückgang Jessen -18,1% starker Rückgang Kemberg -24,9% starker Rückgang Wittenberg -13,8% starker Rückgang Oranienbaum-Wörlitz 12,1% Zuwachs Zahna-Elster -17,9% starker Rückgang Landkreis -15,9% starker Rückgang Im Landkreismittel war bei der Hauptzielgruppe Jugendarbeit ein starker Rückgang (-15,9%) zu verzeichnen. Die Spannbreite innerhalb der einzelnen Städte bewegte sich zwischen einem Zuwachs in der Stadt Oranienbaum-Wörlitz (12,1%) und einem sehr starken Rückgang in der Stadt Kemberg (-24,9%). Der starke Rückgang junger Volljähriger in der Kreisstadt (-13,8%) fiel etwas geringer als im kreislichen Mittel (-15,9%%) aus.

78 78 Mittelfristige Prognosen Im Jahr 2020 soll die Hauptzielgruppe Jugendarbeit um etwa 4% über dem Wert von 2015 liegen. Es wird mit einem kontinuierlichen sich abschwächenden Steigerung der Zahl entsprechender junger Menschen gerechnet.

79 79 Langfristige Prognosen Mit dem Jahr 2020 setzt laut Prognose eine Trendwende ein. Die Zahl junger Menschen aus der Hauptzielgruppe soll dann kontinuierlich und geringfügig zurückgehen (1-2% pro Jahr).

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