Jahrgang November 2004 Ausgabe 25. für Personalausgaben 12. DS 45/04 Beschluss Austritt aus dem Tourismusverband Dübener

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1 Jahrgang November 2004 Ausgabe 25 Öffentliche Bekanntmachung Die 5. Sitzung des Kreistages Wittenberg findet am Montag, dem 6. Dezember 2004, um Uhr in der Cafeteria der Sparkasse Wittenberg, Am Alten Bahnhof 3 in Luth. Wittenberg statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift vom 25. Oktober Information über in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse 5. Bericht des Landrates über wichtige Angelegenheiten des Landkreises und seiner Verwaltung sowie Entscheidungen der beschließenden Ausschüsse 6. DS 35/04 Beschluss Beitrittsbeschluss zu den Bedingungen bzw. Auflagen des Landesverwaltungsamtes aus der Genehmigung der Haushaltssatzung DS 36/04 Beschluss Satzung der Sparkasse Wittenberg 8. DS 37/04 Beschluss Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertreter 9. Beschluss a. DS 38/04 Schließung der Außenstelle Kemberg der berufsbildenden Schulen Wittenberg b. DS 39/04 Schließung der Sekundarschule c. DS 40/04 Schließung der Sekundarschule Max Lingner Jessen d. DS 41/04 Schließung der Sekundarschule Johann Heinrich Pestalozzi Zschornewitz e. DS 42/04 Schließung der Sekundarschule Karl Marx Wittenberg 10. DS 43/04 Beschluss Konzept zum Um- und Ausbau der feuerwehrtechnischen Zentrale des Landkreises Wittenberg in der Erich-Weinert- Str. 4b 11. DS 44/04 Beschluss Überplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt für das Haushaltsjahr 2004 für Personalausgaben 12. DS 45/04 Beschluss Austritt aus dem Tourismusverband Dübener Heide e.v. 13. DS 46/04 Beschluss Austritt aus dem Verein Eigenständige Regionalentwicklung Jessener Land e.v. 14. DS 47/04 Beschluss Aufhebung des Kreistagsbeschlusses Nr. I/267-34/97 vom Antrag des Ruderclub Wittenberg e.v. zur Förderung von Personalkosten für zwei Arbeitnehmer nach 249 h AFG, für den Zeitraum vom bis (4. Förderjahr) und Förderbeteiligung des Landkreises bis zwei Festanstellungen nach Beendigung des 4. Förderjahres 15. DS 48/04 Beschluss Aufhebung der Grundsatzbeschlüsse für die Schuldnerberatung in Trägerschaft des Caritasverbandes aus den Jahren 1992 und 1995 KT-Beschluss Nr. 2/140/92 vom 12. März 1992 KA-Beschluss II/-16/95 vom 21. Nov mit Wirkung ab DS 49/04 Beschluss Wittenberg für das Jahr DS 50/04 Beschluss 2000 LK WB) 18. DS 51/04 Beschluss Wittenberg für das Jahr DS 52/04 Beschluss 2001 LK WB) 20. DS 53/04 Beschluss Inhaltsverzeichnis Seite 1 Kreistagssitzung am Gemeinsame Ausschusssitzung Seite 2 Sozial- und Gesundheitsausschuss Erlaubnispflichtige Schusswaffen Seite 3 Beschränkte Ausschreibung Wittenberg für das Jahr DS 54/04 Beschluss 2002 LK WB) 22. DS 55/04 Beschluss Positionspapier des Schul- und Kulturausschusses zu Schulstandorten: Antrag zur Abgabe eines Kreistagsvotums 23. Beantwortung der Anfragen der Kreistagsmitglieder Die Einwohnerfragestunde findet um Uhr statt. Hensel Vorsitzender des Kreistages Öffentliche Bekanntmachung Am Mittwoch, dem 24. November 2004, findet um Uhr im Sitzungssaal der Kreisverwaltung, Breitscheidstr. 3 in Luth. Wittenberg eine gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt, Wasser und Energie, des Haushalts-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses und des Kreisausschusses statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Beratung der Beschlussvorlage Wittenberg für das Jahr Beratung der Beschlussvorlage 2000 LK WB) Seite 4 Seite 5 Seite 6 Seite 8 Kreisvolkshochschule Abwasserzweckverband Schmerzbach Tourenplan Schadstoffsammlung AZV Klöden Kreisverwaltung Telefonanschlüsse Straßensperrungen Berufsausbildung Ausschreibung

2 2 Amtliches aus der Kreisverwaltung 20. November Beratung der Beschlussvorlage Wittenberg für das Jahr Beratung der Beschlussvorlage 2001 LK WB) 7. Beratung der Beschlussvorlage Wittenberg für das Jahr Beratung der Beschlussvorlage 2002 LK WB) Dammer Landrat Zur Beachtung für die Mitglieder des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt, Wasser und Energie: Von Uhr bis Uhr findet die Fortsetzung der Beratung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt, Wasser und Energie vom 1. November 2004 zum dortigen Tagesordnungspunkt 4 statt. Karius Ausschussvorsitzender Öffentliche Bekanntmachung Am Donnerstag, dem , findet um Uhr in der Begegnungsstätte der Volkssolidarität e.v., Kreisverband Wittenberg, Rooseveltstraße 15 in Luth. Wittenberg, die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses des Kreistages Wittenberg statt. Tagesordnung öffentlicher Teil 1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift vom Vorstellung und Besichtigung der Begegnungsstätte der Volkssolidarität e.v. 5. Bericht über den Stand der Ausgestaltung der ARGE nach 44 b SGB II 6. Informationen zur zukünftigen Arbeitsstruktur des Sozialamtes 7. Informationen über die Mittelanmeldungen Haushaltsanalyse des Sozialamtes per Beantwortung von Anfragen der Ausschussmitglieder und Informationen aus der Verwaltung Dannenberg Ausschussvorsitzender Das Ordnungsamt / untere Waffenbehörde des Landkreises Wittenberg informiert Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen Mit In-Kraft-Treten des neuen Waffengesetzes zum 1. April 2003 wurden neue Anforderungen für die Aufbewahrung von Waffen und Munition wirksam. Alle Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition, die am 1. April 2003 ihre Schusswaffen und Munition nicht entsprechend den Vorgaben des 36 Abs. 1 und 2 des neuen Waffengesetzes aufbewahrt haben, waren gemäß 36 Abs. 4 WaffG verpflichtet, sich bis zum 31. August 2003 die entsprechenden Aufbewahrungsbehältnisse zu besorgen und dies der Behörde nachzuweisen. Aber auch von allen anderen Besitzern erlaubnispflichtiger Waffen kann die Behörde gemäß 36 Abs. 3 WaffG verlangen, dass sie die sichere Aufbewahrung dieser Waffen nachweisen. Alle Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, die noch keinen Nachweis über die gesetzeskonforme Aufbewahrung ihrer Schusswaffen bei der Waffenbehörde des Landkreises Wittenberg abgegeben haben, werden deshalb aufgefordert, bis zum 31. Januar 2005 einen solchen Nachweis bei der Waffenbehörde vorzulegen. Dies können Sie tun, indem Sie den Original- Kaufbeleg Ihres Waffenschrankes zur Einsichtnahme vorlegen. Falls dieser nicht mehr vorhanden sein sollte, können Sie Ihr Waffenbehältnis und das darin befindliche Typenschild fotografieren und mir die Bilder bis zum o. g. Termin zusenden. Es können nur Belege anerkannt werden, auf denen die Sicherheitsstufe (Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA oder Sicherheitsstufe 0 nach DIN/EN ) des Behältnisses bezeichnet ist. Für die Aufbewahrung von bis zu 10 Langwaffen muss mindestens ein Behältnis der Sicherheitsstufe A und für die Aufbewahrung von bis zu 5 Kurzwaffen ein Behältnis der Sicherheitsstufe B verwendet werden. Für Rückfragen steht Herr Bräse von der unteren Waffenbehörde unter der Tel.-Nr / zur Verfügung. Anhörung zum Freistellungs- und Rückübertragungsverfahren in der Gemeinde Schnellin und dem Ortsteil Merkwitz Der als untere Wasserbehörde gibt bekannt, dass der Abwasserzweckverband Elbaue/Heiderand einen Antrag auf Freistellung von der Abwasserbeseitigungspflicht und Rückübertragung dieser Pflicht auf die Grundstückseigentümer in Schnellin und dem Ortsteil Merkwitz gestellt hat. Freistellung und Rückübertragung der Abwasserbeseitigungspflicht Gemäß 151 Abs. 4 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 21. April 1998 (GVBl. LSA S. 186) in der derzeit geltenden Fassung besteht die Möglichkeit, die Abwasserbeseitigungspflicht unter gewissen Voraussetzungen auf die Grundstückseigentümer zurück zu übertragen. Da diese Voraussetzungen hier erfüllt sind, wird von der unteren Wasserbehörde beabsichtigt, das Freistellungs- und Rückübertragungsverfahren für Schnellin und den Ortsteil Merkwitz durchzuführen. Betroffene Grundstücke Betroffen sind alle Grundstücke in Schnellin und dem Ortsteil Merkwitz, auf denen Abwasser anfällt. Ausgenommen von der Freistellung und Rückübertragung sind lediglich die folgenden Grundstücke, da hier bereits ein Freistellungsverfahren durchgeführt wurde: Schnellin: Dorfstr. 46a Dorfstr. 48 Merkwitz Dorfstr. 6 Konsequenzen aus der Freistellung Rückübertragung der Abwasserbeseitigungspflicht Im Rahmen des Freistellungs- und Rückübertragungsverfahrens wird die Abwasserbeseitigungssituation auf allen betroffenen Grundstücken beleuchtet und auf deren Rechtmäßigkeit hin untersucht. Eine Kleinkläranlage wird nur dann rechtmäßig betrieben, wenn für den Betrieb eine wasserbehördliche Erlaubnis nachgewiesen werden kann. Eine wasserbehördliche Erlaubnis kann nur für vollbiologisch arbeitende Kleinkläranlagen erteilt werden. Insofern kein rechtmäßiger Zustand vorliegt, werden die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet, um diesen herzustellen. Anhörung Diese Bekanntmachung dient der Anhörung der betroffenen Grundstückseigentümer. Diese sollen durch die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Entwurf des Freistellungs- und Rückübertragungsbescheides umfassend informiert werden und zudem die Gelegenheit erhalten, bisher noch nicht berücksichtigte, entscheidungserhebliche Sachverhalte in das Verfahren einfließen zu lassen. Da es sich hierbei um eine Anhörung nach 28 (1) des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt handelt, ist ein Widerspruch hiergegen nicht zulässig.

3 20. November 2004 Amtliches aus der Kreisverwaltung 3 Einsichtnahme Der Entwurf des zukünftigen Freistellungsund Rückübertragungsbescheides kann für einen Zeitraum von vier Wochen ab der Bekanntmachung an folgenden Stellen eingesehen werden: Bürgerbüro Breitscheidstraße Lutherstadt Wittenberg zu folgenden Zeiten: Montag und Dienstag Uhr Uhr Mittwoch Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr oder in der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heideland-Gemeinden Verwaltungsamt Pretzsch Thälmannstr Pretzsch zu folgenden Zeiten: Dienstag und Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Durchführung des Freistellungs- und Rückübertragungsverfahrens Insofern nach Ablauf der Anhörungsfrist von 4 Wochen keine Sachverhalte bekannt werden, welche einer Freistellung und Rückübertragung der Abwasserbeseitigungspflicht entgegenstehen, wird der Freistellungs- und Rückübertragungsbescheid öffentlich bekannt gegeben. Schriftliche Einwendungen können Sie richten an den: Untere Wasserbehörde Breitscheidstr Lutherstadt Wittenberg Für telefonische Rückfragen steht Ihnen Herr Tschetschorke unter der 03491/ zur Verfügung. Impressum Das Amtsblatt für den. Das Amtsblatt erscheint 14-täglich. Herausgeber: Auflage: Satz: Exemplare Mundschenk Druck+Medien Mundschenkstraße Kropstädt Tel.: ( ) Fax: ( ) service@dm-mundschenk.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Landrat des Landkreises Wittenberg Hartmut Dammer Breitscheidstr. 3 Tel.: ( ) (Pressestelle) Lutherstadt Wittenberg sowie der Oberbürgermeister, die Bürgermeister und Leiter der Verwaltungsämter Verantwortlich für den Anzeigenteil: Mundschenk Druck+Medien Verteiler: Wochenspiegel Verlags-GmbH & Co.KG Bereich Wittenberg, Coswiger Str Luth. Wittenberg Ansprechpartner: Vertriebsleiterin Viola Grohmann Tel. ( ) Nächster Erscheinungstermin: 4. Dezember 2004 Redaktionsschluss: 26. November 2004 Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb 1. Öffentlicher Auftraggeber: Breitscheidstraße Lutherstadt Wittenberg 1.a Vergabestelle:, GB 3, Zentrale Dienste, Breitscheidstraße 3, Lutherstadt Wittenberg, Tel.: 03491/ , Fax.: 03491/ , zentrale-dienste@landkreis.wittenberg.de 2.a Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung mit Öffentlichem Teilnahmewettbewerb Vergabe-Nr.: HE b Vergabeform: Reinigung von Altglascontainerstandorten; Leistungsvertrag 3.a Ort der Lieferung: verschiedene Standorte 3.b Art und Menge der zu Reinigungsleistungen liefernden Waren: 3.c Auftrag in Lose: Die Leistung wird als Lose oder als Gesamtleistung vergeben. 4. Ausführungszeit: 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2005; mit Option auf Verlängerung 5.a Bewerbungen: Bewerbungsfrist für Teilnahmeanträge endet am 26. November 2004, Uhr Die Anträge sind schriftlich zu richten an: Ziffer 1.a 5.b Absendung der Verdingungsunterlagen: 29. November c Ablauf der Angebotsfrist: 09. Dezember 2004, Uhr 6. Ablauf der Zuschlagsfrist: 30. Dezember 2004 Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. 7. Zahlungsbedingungen: Es gelten die Zahlungsbedingungen nach 17 VOL/B in Verbindung mit den Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des Beschaffungsamtes des Landkreises Wittenberg als Zusätzliche Vertragsbedingungen. 8. Geforderte Eignungsnachweise: Nachweis über Firmensitz und -profil, Auszug aus dem Gewerbezentralregister Nachweise Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit Referenzliste, Auszug aus dem Gewerbezentralregister/Handwerkerrolle 9. Kriterien für die Auftragserteilung: Wirtschaftlich vorteilhaftes Angebot nach folgenden Kriterien: Preis, Qualität, umweltfreundliche Eigenschaften 10. sonstige Angaben: Vergabeprüfstelle Landesverwaltungsamt Vergabekammern Willy-Lohmann-Str. 7, Halle/S. Transeuropäisches Wissensnetzwerk gegründet Bergbaustädte aus Mitteldeutschland und Tschechien initiieren europaweiten Erfahrungsaustausch Vom Mittelalter bis in die heutige Zeit waren sie durch ihren Bergbau Quelle für wirtschaftlichen Aufschwung und Wohlstand. Doch heute erweist sich dessen Erbe, wie großflächige Umweltschäden und wirtschaftliche Monostrukturen, als großes Hindernis für einen nachhaltigen Strukturwandel. Davon betroffen sind zahlreiche Städte in Mitteldeutschland, wie Oelsnitz, Gräfenhainichen, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lugau, Schlema, Schöneck, Zwickau. Aber auch Städte und Regionen in anderen Ländern Europas sind mit ähnlichen Situationen konfrontiert. Daher haben sich die Städte Chodov (Tschechien), Gräfenhainichen, Oelsnitz/Erzgebirge und Zwickau (Deutschland) entschlossen, eine Initiative zur Gründung eines Mittel- und Osteuropäischen Netzwerkes von Bergbaustädten zu starten. Am wurde der Aufruf zur Gründung eines Mittel- und Osteuropäischen Netzwerkes von Bergbaustädten auf der EUREGIA in den Hallen der Leipziger Messe verkündet. Dies war gleichzeitig der Abschluss der ersten wissenschaftlichen Konferenz des EU geförderten INTERREG- IIIB-Projektes READY. Im Projekt haben sich unter Leitung der Stadt Oelsnitz/Erzgebirge 20 Bergbaustädte und -regionen aus Mittel- und Südosteuropa (Bulgarien, Deutschland, Italien, Österreich, Rumänien, Slowakei, Tschechien), das sächsische Innenministerium, zwei wissenschaftliche Institute und eine Entwicklungsgesellschaft zusammengefunden, um gemeinsam Strategien für einen erfolgreichen Strukturwandel zu beraten und Erfahrungen auszutauschen. Aufgerufen sind alle interessierten Bergbaustädte sich dieser Initiative anzuschließen. Hauptziel des Netzwerkes ist, durch gemeinsame Anstrengungen die Chancen von Bergbaustädten im Strukturwandel am Ende des Bergbaus im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu verbessern. Um dies zu erreichen, werden folgende Teilziele verfolgt: (1) Durchführung eines umfassenden Informations-, Wissens- und Erfahrungsaustausches zur Sanierung und Entwicklung von Bergbaustädten und -regionen, (2) Aufbau einer zentralen Dokumentationsund Informationsstelle sowie (3) Organisation einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit für die Probleme von Bergbaustädten und deren Lösung in den Nationalstaaten und bei der Europäischen Union. Die Verantwortung für das Projekt liegt bei

4 4 Amtliches aus der Kreisverwaltung/dem Landkreis 20. November 2004 der Stadt Oelsnitz. Grundlage dieses Engagements sind die positiven Erfahrungen mit solchen Kooperationsprojekten in vorangegangenen Projekten. Verantwortlich für die wissenschaftliche Begleitung des Projektes ist das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.v. (IÖR) in Dresden. Das IÖR koordiniert bereits seit über 10 Jahren ein Netzwerk raumwissenschaftlicher Institute in Mittel- und Osteuropa. Das Institut stellt die Dokumentation, Aufbereitung und Bewertung der Erfahrungen in den Städten sicher. Dies ermöglicht auch die Übertragung der Erkenntnisse auf andere Regionen in Europa. Das IÖR verfügt über umfangreiche Erfahrungen beim Umbau alter Industrieregionen. Ein Beispiel hierfür ist das bereits abgeschlossene EU-Projekt FOCUS (The Future of Industrialised Cities and Regions Undergoing Structural Changes). Dabei konnte mit der Leipziger Erklärung ein Programm verabschiedet werden, das als politische Orientierung für den Strukturwandel alter Industrieregionen gilt. Weitere Informationen: Projektverantwortlicher Herr Hans-Ludwig Richter, Bürgermeister Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. Rathausplatz Oelsnitz/Erzgeb. Telefon: /38-0 Fax: /38-33 fachlicher Ansprechpartner: Dr. Peter Wirth P.Wirth@ioer.de Tel.: +49 / (0)351 / KREISVOLKSHOCHSCHULE WITTENBERG kvhs Durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als förderungsfähig anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung Kreisvolkshochschule, Geschw.-Scholl-Str Lutherstadt Wittenberg Telefon ( ) ; Fax ( ) Kursangebote Herbstsemester 2004 INTERNET für Einsteiger (Wochenendkurs) Das Computernetz INTERNET spielt eine stark zunehmende Rolle in der weltweiten Kommunikation. Sowohl Firmen als auch Privatpersonen nutzen heute das INTERNET zum Datenaustausch. Viele Übungen unterstützen den Lernprozess. Lehrgangsinhalte: INTERNET, was ist das? Wie komme ich ins INTERNET? (Zugang) Das Fenster zum Netz: Der Browser Die Qual der Wahl: Suchen und Finden Kommunizieren im Netz ( und andere Kommunikationsformen) Information, Kultur und Unterhaltung im Netz Einkauf und Finanzen (Stichworte e- Commerce und e-banking) Sicherheit im Netz Beginn: Fr., , Uhr, insgesamt 16 Ustd., Vorkenntnisse im Umgang mit einem PC wünschenswert, kvhs, Geschw.- Scholl-Str. 4/7 Präsentation mit Power Point 2000 (Kurzkurs) Inhalte: Nutzungsmöglichkeiten des Programms verwenden von vorhandenen Präsentationsunterlagen erstellen eigener Präsentationen in Form von Bildschirmshows oder Handouts einbinden von Informationen und entsprechende grafische Aufbereitung (Tabellen, Grafiken, Diagramme, Organigramme) optimale Ausnutzung des Programms hinsichtlich der strukturierten Nutzung Beginn: Fr., , Uhr, insgesamt 16 Ustd., Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem PC sowie Kenntnisse im Umgang mit der Textverarbeitung und der Tabellenkalkulation notwendig, kvhs, Geschw.-Scholl-Str. 4/7 Winterlandschaft in Aquarelltechnik Wir gestalten kleinformatige Aquarelle mit Winterlandschaften, die wir als Weihnachtskarten oder besonderes Geschenk nutzen können. Selbst Miniaturaquarelle, denkbar als Geschenkanhänger, können entstehen. Da die Gestaltung von Schneelandschaften nicht ganz einfach ist, wären Erfahrungen im Aquarellieren von Vorteil. Der Kurs soll Anregung für weitere selbständige Ideen sein. Beginn: Mi., , Uhr, einmalig 3 Ustd., kvhs, Geschw.-Scholl-Str. 4/7 Gräfenhainichen Weihnachtsmotive aus gepressten Blüten und Pflanzen Kleine Blütensterne strahlen, Kerzen aus Blütenblättern leuchten, Samenstände und andere gepresste Naturmaterialien zaubern Weihnachtsstimmung. An diesem Abend in der Vorweihnachtszeit wollen wir mit etwas ungewöhnlichen Mitteln getrockneten Blüten und Naturmaterialien kleine Geschenkanhänger und Karten mit weihnachtlichen Motiven anfertigen. Lassen Sie sich inspirieren von den Schätzen der Natur, die unsere Kursleiterin über den ganzen Sommer gesammelt und getrocknet hat. Beginn: Mi., , Uhr, 1 x 3 Ustd., Paul-Gerhardt-Gymnasium Zahngesundheitspass Für alle Vorschulkinder, die 2005 eingeschult werden, erfolgt die Ausgabe des Zahngesundheitspasses bei der Schulanmeldung bzw. in der Kindereinrichtung oder im Zahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes Landkreis Wittenberg Tel.-Nr / Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung des Abwasserzweckverbandes Schmerzbach (AZS) Aufgrund des 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom (GVBI. LSA S. 568) i. V. m. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung vom (GVBl. LSA S. 405) in der Zeit geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Schmerzbach in ihrer Sitzung am folgende 1. Änderung der Verwaltungskostensatzung vom beschlossen. Artikel 1 Die Verwaltungskostensatzung des Abwasserzweckverbandes Schmerzbach vom wird wie folgt geändert: 1. Der 3 wird um folgenden Absatz (5) ergänzt: Soweit für eine Entscheidung (Ausgangsentscheidung) keine Gebühr festzusetzen ist (gilt zum Beispiel bei Abgabebescheiden), wird für den Fall der Unzulässigkeit bzw. Unbegründetheit bzw. teilweisen Unzulässigkeit/teilweisen Unbegründetheit eine Rechtsbehelfsgebühr geltend gemacht. Für die Höhe der Gebühr gilt Ziffer 15 des Kostentarifes. 2. Der Kostentarif wird um die Ziffer 15. ergänzt: Für die Bearbeitung von Widersprüchen gemäß der Regelung in 3 Absatz 5 dieser Satzung gilt bei einfach gelagerten Fällen eine Gebühr von 20,00 Euro. Sollte die Hinzuziehung eines externen Sachverständigen erforderlich sein, so sind die Kosten durch den Widerspruchsführer bei Ablehnung des Widerspruches zu tragen. Artikel 2 Die 1. Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gröbern, den Weihe Verbandsvorsitzender

5 20. November 2004 Amtliches aus der Kreisverwaltung 5 Tourenplan Schadstoffsammlung Bereich Wittenberg/Gräfenhainichen Dienstag, Uhr Kirchplatz/Parkplatz Uhr Triftstr./Feuerwehr Leetza Uhr Gemeindeverwaltung Dietrichsdorf Uhr Recycling-Container Zörnigall Uhr Siedlung/Schule Uhr Dorf/alte Kastanie Mühlanger Uhr Dresdner Str./Nähe Feuerwehr (Rtg. Wittenberg) Mittwoch, Bülzig Uhr Woltersdorfer Str. Abtsdorf Uhr Bushaltestelle/Kegelbahn Euper Uhr Buswendeplatz Thießen Uhr Dorfmitte Köpnick Uhr Dorfmitte Jahmo Uhr Buswendeschleife Boßdorf Uhr Am Teich Assau Uhr Dorfmitte Kropstädt Uhr Linde Wüstemark Uhr Gaststätte Rahnsdorf Uhr Waage Klebitz Uhr Gaststätte Donnerstag, Weddin Uhr Dorfmitte Kerzendorf Uhr altes Spritzenhaus/Bus-Haltest. Berkau Uhr Am Teich Straach Uhr Gaststätte Zur Linde Grabo Uhr Dorfmitte Mochau Uhr Recycling-Container Schmilkendorf Uhr Dorfplatz Nudersdorf Uhr Gaststätte Grüne Birke Reinsdorf-Nord Uhr ehem. Konsum Braunsdorf Uhr ehem. Konsum Freitag, Wittenberg Uhr Fleischerstr./Parkplatz/ Container Uhr Stadthalle/Parkplatz Uhr Collegienstr. 62/Parkpl. Musikschule (Einfahrt über Wallstr.) Uhr Kreuzung Belziger Str./Chausseestr./Einmündung Reinsdorfer Weg Samstag, Wittenberg Uhr Apollensdorf/Alte Dorfstraße Kirche Uhr Apollensdorf-Nord/Hasensprung/Fuchsbau Uhr Dr.-Bering-Str./Lerchenbergstr./Parkplatz Montag, Dorna Uhr Dorfstr./Dorfmitte Bietegast Uhr Dorfmitte Rackith Uhr Hauptstr./Fleischerei Lammsdorf Uhr Dorfmitte Eutzsch Uhr Gemeindeverwaltung Pannigkau Uhr Dorfmitte Kemberg Uhr Markt/Rathausplatz Gaditz Uhr Gaststätte Dienstag, Pratau Uhr Markt/Parkplatz Boos Uhr Dorfmitte Dabrun Uhr Gemeindeverwaltung Melzwig Uhr Dorfmitte Globig Uhr An der Waage Merkwitz Uhr Verkaufsstelle Schnellin Uhr Verkaufsstelle Bleddin Uhr Dorfmitte Wartenburg Uhr Am Sand/gegenüb. Gaststätte Mittwoch, Schleesen Uhr Feuerwehrdepot Radis Uhr Hagebaumarkt Jüdenberg Uhr Gaststätte Möhlau Uhr Schule Uhr Parkplatz/Kaufhalle Zschornewitz Uhr ehem. Gemeindeamt Uhr Siedlung/Haltestelle Schköna Uhr Kriegerdenkmal Donnerstag, Seegrehna Uhr Friedhof/Recycling-Container Klitzschena Uhr Gaststätte Rettel Selbitz Uhr Dorfstr. 35a / Dorfgemeinschaftshaus Bergwitz Uhr KONDI Uhr Gemeindeamt Reuden Uhr ehem. Konsum Rotta Uhr Postplatz Gniest Uhr gegenüb. Gaststätte Uthausen Uhr Gemeindeamt Freitag, Wittenberg Uhr Piesteritz/Schwimmhalle/ Parkplatz Uhr Karl-Marx-Platz Wittenberg Uhr Dresdener Str./er Str. Samstag, Mescheide Uhr Bäckerei Gräfenhainichen Uhr Am Bahnhof Uhr Gutenbergplatz/Sportplatz Montag, Eisenhammer Uhr Forstamt Tornau Uhr Platz des Friedens Söllichau Uhr Kulturhaus Großkorgau Uhr Bushaltest./Gaststätte Kleinkorgau Uhr Dorfmitte Körbin Uhr Wendeschleife/Container Priesitz Uhr Gemeindeverwaltung Pretzsch Uhr Ziegelplatz Uhr OT Alt-Korbien/Dorfplatz Uhr OT Merschwitz/Feuerwehr Dienstag, Lubast Uhr An der Eiche/Hotel Ateritz Uhr Dorfmitte/Container Meuro Uhr Gaststätte Trebitz Uhr EDEKA Reinharz Uhr gegenüb. Gaststätte Bad Schmiedeberg Uhr ehem. SERO-Annahmestelle Uhr Großwig/alte Schule

6 6 Informationen aus dem Landkreis/der Kreisverwaltung 20. November 2004 Abwasserzweckverband Klöden Am Dienstag, dem , findet um Uhr die 4. Verbandsversammlung 2004 des Abwasserzweckverbandes Klöden in Klöden, Schulstraße 3, im Gemeindebüro statt. Dazu lade ich Sie ein. Tagesordnung 1. Begrüßung (Feststellung Beschlussfähigkeit, Bestätigung TO) 2. Protokollkontrolle vom Diskussion und Beschluss Nr. 07/2004 über die 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Kostenerstattungen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage des Abwasserzweckverbandes Klöden 4. Diskussion über die neue Fassung der Gebührenkalkulation im Einzugsbereich des ehemaligen AZV Klöden (öffentliche Einrichtung Klöden ) als Grundlage für die Satzungsänderung beim WAZV unter Vorbehalt des Beschlusses 10/ Diskussion und Beschlussfassung Nr. 08/2004 zum Erlass der Sanierungshilfe 6. Diskussion und Beschlussfassung Nr. 10/2004 Auflösung des AZV Klöden zum Sonstiges Vorschläge zur Tagesordnung sind bis zum beim Wasser- und Abwasserzweckverband Elbe-Elster-Jessen (Betriebsführer) schriftlich einzureichen. gez. Wartenburger Verbandsvorsitzender G. Weihe Kreisverwaltung Wittenberg Telefonanschlüsse Kreisverwaltung (Vorwahl: ) Breitscheidstr. 3 Information Bürgerbüro Fax Pressestelle und Kulturverwaltung Maiblumenstraße 8 Sozialamt Möllensdorfer Straße 13a Bauordnungsamt Abteilung Hochbau Amt für Kreisstraßenbau Regionalentwicklung Bauverwaltungsamt Gotenweg 9 Gewerblicher Kraftverkehr Führerscheinbehörde KFZ-Zulassungsbehörde Verkehrsorganisation Jagd-, Waffen- und Fischereiangelegenheiten Ausländerangelegenheiten Aussiedlerangelegenheiten Gewerbeangelegenheiten Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Wohngeldstelle Erich-Weinert-Straße 4b Amt für Brand- und Katastrophenschutz Veterinäramt Tierseuchen/Tierschutz Lebensmittelüberwachung Wallstraße 1 Gesundheitsamt Kinder- u. Jugendärztl. Dienst Zahnärztlicher Dienst Hygiene Impfwesen Sozialpsychiatrischer Dienst Dessauer Straße 13 Jugendamt Jugendförderung/ Kita-Fachberatung Fax Johann-Friedrich-Böttger-Straße Schulverwaltung BaföG Untere Wasserbehörde Untere Bodenschutzbehörde Abfallwirtschaft Untere Immissionsschutzbehörde Untere Naturschutzbehörde Markt 20 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Jugendfreizeiteinrichtung Pferdestall Neustraße Kindertreff, Hallesche Str Kreismedienzentrum Wittenberg, Falkstr. 83, Bildstelle Verleih Leiter / Fax Problemabfallentsorgung Nordendstr Jessen (Vorwahl: 03537) Kreisverwaltung, Außenstelle Jessen Markt 17 Bürgerbüro Fax Kfz-Zulassungsbehörde Freizeittreff Wiesengrund August-Berger-Straße Kreismedienzentrum Wittenberg Bildstelle, Mühlberger Kreisnaturschutzstation Hemsendorf Gräfenhainichen (Vorwahl: ) Kreisverwaltung, Außenstelle Gräfenhainichen Karl-Liebknecht-Straße 12 Bürgerbüro Fax Ausländerbehörde Kfz-Zulassungsbehörde Kreismedienzentrum Wittenberg Bildstelle GHC Karl-Liebknecht-Str Schülerfreizeitzentrum, Ludwig-Jahn-Straße Straßenvollsperrungen Abtsdorf Walter-Nicolai-Straße, Herrmann-Olle-Str. bis Schulstraße Verlegung Trinkwasserleitung, Straßenbau Abtsdorf Otto-Mucke-Straße, nördlicher Abschnitt Abtsdorf Lutherstraße, nördlicher Teil zw. Schul- und H.-Olle-Straße Axien Seegasse und Kähnitscher Str. Fahrbahnerneuerung Boßdorf Lobbeser Weg, Abschnitt (Richtung Kartoffellagerhaus) Straßenbau, Verlegung RW-Leitung und TW-Leitung Boßdorf Lobbeser Weg, Abschnitt ,52 Straßenbau, RW + TW Bülzig er Str., hinter Einmündung Woltersdorfer Str. bis OA i. R. 1. BA Elster Zufuhrstraße, zu den Gärten Weg Nr Ländlicher Wegebau Gräfenhainichen Weststraße, gesamte Straßenlage Straßenneubau u. Kanalarbeiten Gräfenhainichen Strohwalder Straße, ab Damaschkestraße Straßenbau

7 20. November 2004 Informationen aus der Kreisverwaltung 7 Gräfenhainichen August-Bebel-Straße, ab Krz. Bahnhofstraße/Gallestr. bis Str.d.Friedens Straßenbau Kemberg Waldsiedlung, punktuell jeweils m Baugruben für unterirdischen Rohrvortrieb Verlegung Abwasserkanal Klöden Am Riß, Bereich Brücke Brückenneubau Kropstädt Weddiner Weg (Gesamtbreite 3,0 m) Haus-Nr Gerüstaufstellung für Dachdeckerarbeiten Lebien Morellenberg, ab Hauptstr. Verlegung RWL, Straßenbau, Gehwegbau Lebien Hauptstr., ab Parkplatz bis Morellenberg Verlegung SWL, Straßen- u. Gehwegbau Lutherstadt Wittenberg Feuergasse, zw. Mittelstraße und Ende Neubaugrundstück Baustelleneinrichtung Lutherstadt Wittenberg Coswiger Str., Schloßplat Juristenstraße Kanal- und Straßenbau Morxdorf Dorfstraße, in Richtung Mellnitz Bau der Regenentwässerung und Straßenbau Möhlau Sollnitzer Str., Schlippe Sackgassenbereich Straßenausbau Möhlau Raguhner Straße, Zufahrt Friedhof Straßenausbau Möhlau Friedrich-Engels-Straße, von Leninstraße bis/einschl. Schulstraße Möhlau Schulstraße, von Heinrich-Heine-Straße bis/einschl. Fr.-Engels-Straße Nudersdorf Gartenstraße, gesamte Straße Verlegung Abwasserkanal und Straßenbau OT Battin Dorfstraße, ab Haus-Nr. 40 bis Einmündung Dorfstr. (Umfahrung Kirche) Reparatur der SW-Leitung OT Gerbisbach Dorfstraße, Verbindungsstraße nach Gerbismühle Beschädigungen durch Hochwasser OT Körbin Neu gesamte Dorfstraße OT Mügeln Arnsdorfer Straße, gesamte Str. Verlegung RW-Leitung und Straßenbau Pratau Dabrunerstr., ab Kurze Str. bis OA in Ri. Dabrun Straßenbau Pratau Dabrunerstr., ab Wittenberger Str. bis Kurze Str. Prettin Kochgasse, ab Schloßstr. bis Gehrenring Verlegung RWL u. Straßenbau Prettin Baderstraße, ab Einmündung Hohe Str. in Ri. Elbstr. Straßenbau Pretzsch Flockeweg am Plus-Markt Verlegung Abwasserkanal Selbitz Weg 069/012 und 069/013 Beseitigung Hochwasserschäden, Straßenbau Straach Feldstraße, ab Nr. 2a bis Ortsausgang Straßenbau mit Regenwasserkanalbau Straach Niemegker Weg, gesamte Straße Kanal- und Straßenbau Straach Dorfplatz, gesamter Bereich Verlegung Abwasserkanal und Straßenbau Tornau Hauptstr., Nr. 5 1 Rtg. Wittenberger Str. Verlegung Trinkwasserleitung und Burgstr., Baulos 1 ab Baderstraße i. R. Süden (Nr ) Verzögerungen im Bauablauf Bachstr., gesamte Straße Verl. Schmutzwasserkanal Wiesenstr., gesamte Straße Schmutzwasserkanal Triftstr., Bachstr. bis Bahnhofstr. Verlegung Abwasserkanal Ausbau des Kreuzungsbereiches Triftstraße / Brunnenstr Brunnestr., gesamte Straße Verlegung Abwasserkanal Fertigstellung Hauptkanal u. HA Zschornewitz Zilleweg, gesamte Straßenlage Verlegung einer SWL außerhalb der Ortschaft K 2020 zwischen Pratau und Boos Dammbau/ Straßenbau Weg Bereich Rade Wegebau Weg Bereich Rade Wegebau Weg Bereich Rade Wegebau Gemark. Listerfehrda , 002, 009 Ländlicher Wegebau Gemarkung Elster , 017, 019 Ländlicher Wegebau Wege ,023 und Gemarkung Groß Naundorf Ländlicher Wegebau Weg / 004 Gemarkung Klöden Ländlicher Wegebau Weg / 014 Bereich Rettig Ländlicher Wegebau Weg /031 Bereich Klöden Ländlicher Wegebau zwischen Selbitz und Seegrehna Neubau Brücke über Fliethgraben Weg ,009,011,015 Gemarkung Prettin Ländlicher Wegebau Weg 04, 16 Gemarkung Lindwerder Ländlicher Wegebau Weg 026/275 Gemarkung Mauken Ländlicher Wegebau unter Flutbrücke II und III, Bereich Pratau Beseitigung von Hochwasserschäden K 2312 ab Klöden bis Rettig Straßenbau Nr ab Abzweig K 2017 Külsoer Mühle Brücken- und Straßenbau Am Zugbach Nr Ländlicher Wegebau Elster Bürgerbüros des Landkreises Wittenberg ( ) Jessen ( ) Gräfenhainichen ( )

8 8 Informationen aus der Kreisverwaltung 20. November 2004 Berufsausbildung beim Der stellt zum 1. August 2005 Auszubildende für den Beruf des Verwaltungsfachangestellten (Kommunalverwaltung) ein. Schulbildung: Realschulabschluss oder Abitur Anforderungen: soziales Verständnis Entscheidungsfreude Flexibilität Denken in Zusammenhängen Verantwortungsbewusstsein gute Allgemeinbildung Organisationsfähigkeit Fähigkeit zu kooperativem Handeln Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit Ausbildungsdauer: 3 Jahre Ausbildung: Die theoretische Ausbildung erfolgt im Berufsschulzentrum August von Parseval in Bitterfeld und die praktische Ausbildung in den Ämtern der Kreisverwaltung Wittenberg. Einstellung: Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage des letzten Schulzeugnisses, eines Eignungstestes sowie des Nachweises der gesundheitlichen Eignung (Einstellungsuntersuchung). Bewerbungsunterlagen: Bewerbungsschreiben tabellarischer Lebenslauf Zeugniskopie des letzten Schulzeugnisses Lichtbild ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber nach 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (schulärztliche Untersuchung nur bei Sekundarschülern) Interessenten richten ihre schriftliche Bewerbung* bitte bis zum 22. Dezember 2004 an den Personalamt Postfach Luth. Wittenberg * Die Bewerbungsunterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerbern können bis zum 29. Juli 2005 abgeholt werden. Wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist, erfolgt eine Rücksendung der Unterlagen. Ansonsten werden die Unterlagen nach Ablauf des voran genannten Zeitpunktes vernichtet.

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