RÜCKBLICK AUF 25 JAHRE SGB VIII

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1 RÜCKBLICK AUF 25 JAHRE SGB VIII Die Diskussionen und die Reformen. Vortrag am von Prof. Dr. jur. Dr. phil. Reinhard J. Wabnitz, MinDir. a. D.

2 GRUNDFRAGEN SEIT DER ZEIT DES RJWG Standort für das deutsche (Kinder- und) Jugendhilferecht: Bildungsrecht oder Sozialrecht? Verhältnis von Staat und Familie Verhältnis von Bund und Ländern Verhältnis von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe Finanzen

3 ÖFFENTLICHE UND PRIVATE VERANTWORTUNG JHG 1980 KJHG 1990/ KJB 2001/ KJB 2013: differenzierte und adäquate Mischungsverhältnisse von öffentlicher Verantwortung, Verantwortung im öffentlichen Raum durch den Dritten Sektor, insbesondere durch die Träger der freien Jugendhilfe sowie durch den Markt und Wahrnehmung von privater Verantwortung insbesondere durch Eltern und Familie

4 SOZIALRECHT ODER BILDUNGSRECHT? Zeit der Entstehung des RJWG 1950er-Jahre Vorbereitung des KJHG/SGB VIII 14. KJB: schrittweise Entwicklung eines umfassend angelegten Kinder- und Jugendgesetzbuchs mit den kinder- und jugendbezogenen rechtlichen Regelungen in Bundeskompetenz

5 BUND UND LÄNDER I Streitpunkt seit dem JHG (1980) Föderalismusreform I: Beibehaltung von Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG (Bundeskompetenz zur konkurrierenden Gesetzgebung) BVerfG 1967 sowie 83 Abs. 1 SGB VIII: Verwaltungs- und Finanzierungskompetenz des Bundes für Aufgaben von überregionaler Bedeutung

6 BUND UND LÄNDER II deshalb jahrzehntelang restriktive Handhabung der Förderkompetenzen des Bundes grundlegende Änderung der früheren Staatspraxis seit KiföG 2008 und BKiSchG 2011/2012 Konnexitätsprinzip in den Ländern

7 FREIE UND ÖFFENTLICHE (KINDER- UND) JUGENDHILFE BVerfGE 1967: bewährtes Miteinander 3 und 4 SGB VIII: Pluralität, partnerschaftliche Zusammenarbeit, Subsidiarität, Eigenständigkeit der freien Jugendhilfe und Förderung durch die öffentliche Jugendhilfe neuere Entwicklungen: Sozialraumorientierung, Wettbewerb, Gewinnorientierung; mitunter faktische Reduzierung von Trägern der freien Jugendhilfe auf Auftragnehmerstatus ; EU-Recht

8 JUGENDÄMTER UND LANDESJUGENDÄMTER seit RJWG: Einheit der (Kinder- und) Jugendhilfe seit 1953: Zweigliedrigkeit Föderalismusreform I 2006: abweichendes Landesrecht möglich; maßvolle Handhabung auf der örtlichen Ebene Problem: Landesjugendämter

9 OBJEKTIVE RECHTSVERPFLICHTUNGEN UND SUBJEKTIVE RECHTSANSPRÜCHE über 200 objektive Rechtsverpflichtungen 1991: 10 explizite Rechtsansprüche, darunter auf Hilfe zur Erziehung ( 27 Abs. 1) 2013: 20 explizite Rechtsansprüche betreffend ca. 90 % der Ausgaben, darunter auch auf Eingliederungshilfe gemäß 35a, auf einen Kindergartenplatz, auf zahlreiche Beratungsleistungen sowie im Bereich U 3

10 TAGESEINRICHTUNGEN FÜR KINDER UND KINDERTAGESPFLEGE 1991: keine Rechtsansprüche 1992/1996/1999: gestufter Kindergarten- Rechtsanspruch; Folge: mehrere Kindergartenplätze im Westen 2005: verschärfte objektiv-rechtliche Verpflichtungen bei U 3 und im Bereich der Kindertagespflege 2008: Rechtsanspruch bei U 3 mit Vollendung des ersten Lebensjahres (ab ); Folge: Erhöhung Inanspruchnahmequoten auf ca. 33 %

11 HILFE ZUR ERZIEHUNG UND VERWANDTE LEISTUNGEN I 1991: umfassende Zuständigkeit der Jugendämter; differenzierte Angebotsformen; Hilfe für junge Volljährige 1993: Eingliederungshilfe (nur) für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 1998: Neuregelungen Entgeltfinanzierung : Zuständigkeitslockerung 2005 ff: Wirkungsorientierung

12 HILFE ZUR ERZIEHUNG UND VERWANDTE LEISTUNGEN II Aktuell: Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung Große Lösung im SGB VIII mit Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle behinderten jungen Menschen?

13 SCHUTZAUFTRAG BEI KINDESWOHLGEFÄHRDUNG Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz tragische Fälle von Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung große mediale Aufmerksamkeit Kinderschutzgipfel Leitlinien für die Fachpraxis Landeskinderschutzgesetze BKiSchG und KKG Kontrolle und Intervention: Bestandteil fachlichen Handelns

14 JUGENDARBEIT, JSA, ERZ. KJ-SCHUTZ Kinderschutz im Fokus - Verschwinden der Jugendpolitik 11 bis 14 SGB VIII unverändert: objektive Rechtsverpflichtungen Kinder- und Jugendarbeit: Stagnation und Bedeutungsrückgang Länder: 15 SGB VIII nicht Genüge getan

15 FAZIT: 25 JAHRE SGB VIII zunächst: Zustimmung und Kritik 40 Änderungsgesetze seit 1992 mit zahlreichen Fortschritten und Verbesserungen SGB VIII heute: breit akzeptierte, moderne Rechtsgrundlage für die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland dennoch: weiterer Reformbedarf

16 WEITERER ÄNDERUNGS- UND VERBESSERUNGSBEDARF vieles wurde bereits aufgezeigt weitere Rechtsansprüche in 13 (Jugendsozialarbeit), 16 (Förderung der Erziehung in der Familie), 19 (Gemeinsame Wohnformen), 74 (Förderung der freien Jugendhilfe) Verpflichtungen anderer wie 81 regeln! Kinderrechte ins Grundgesetz!

17 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!

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