Rechtsanspruch auf Kinder- und Jugendarbeit?
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- Reiner Haupt
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1 Rechtsanspruch auf Kinder- und Jugendarbeit? aej-fachgespräch, Berlin Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Bernzen
2 Gliederung 1. Funktion von Rechtsansprüchen im öffentlichen Recht 2. Rechtsansprüche im SGB VIII 3. Modelle zur Absicherung von Kinder- und Jugendarbeit 4. Materielles Recht und prozessuale Wirklichkeit
3 1. Funktion von Rechtsansprüchen im ör Öffentliches Recht als der Auftrag des Gesetzgebers an die Verwaltung Öffentliches Recht als Sicherung des Bürgers gegen unberechtigte Eingriffe (Abwehrrechte) Öffentliches Recht als Leistungsgarantie (Leistungsrechte) Objektive Verpflichtungen und Kontrollrechte Regelmäßig im innerstaatlichen Binnenverhältnis Ausnahmsweise auch die externe Bürgerinnen und Bürger, wenn explizit Einzelne oder abgrenzbare Gruppen neben der Allgemeinheit begünstigt sind
4 Legende: Begünstigung Auftrag und Kontrolle Kontrolle, subjektives öffentliches Recht Legislative Exekutive 24 I 1 SGB VIII 3-6 J., vorm 24 II SGB VIII 0-3, 6-? J. 24 I 2 SGB VIII Ganztags Ein Kind, subj. Recht Für Kinder, Rechtsreflex ein bedarfsgerechtes Angebot, Rechtsreflex
5 2. Rechtsansprüche im SGB VIII (1) 4 Abs. 2 SGB VIII Unterlassungsanspruch freier Träger 8 Abs. 1 SG VIII Beteiligungsanspruch junger Menschen 8 Abs. 2 SGB VIII Recht Kinder und Jugendlicher sich an das Jugendamt zu wenden 8 Abs. 3 SGB VIII Beratungsanspruch junger Menschen 12 SGB VIII Förderung der Jugendverbandsarbeit 13 Abs. 1 SGB VIII Anspruch auf Jugendsozialarbeit 13 Abs. 2 SGB VIII Anspruch auf begleitete Ausbildung und Beschäftigung 17 Abs. 1 und 2 SGB VIII Anspruch von Eltern auf Beratung 18 SGB VIII Beratung bei der Ausübung der Personensorge
6 2. Rechtsansprüche im SGB VIII (2) 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung in Notsituationen 20 SGB VIII Unterstützung bei der Erfüllung der Schulpflicht 23 SGB VIII Beratungs- und Vergütungsanspruch der Tagespflegeperson und ihrer Zusammenschlüsse 24 Abs. 1 SGB VIII Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz 27 SGB VIII Rechtsanspruch auf HzE 35 a SGB VIII Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe 36 SGB VIII Anspruch auf Mitwirkung im Hilfeplanverfahren
7 2. Rechtsansprüche im SGB VIII (3) 37 SGB VIII Unterstützungsanspruch der Pflegepersonen 39 SGB VIII Unterhaltsanspruch bei außerfamiliärer Betreuung 40 SGB V III Anspruch auf Krankenhilfe 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige 42 SGB VIII Rechtsanspruch auf Inobhutnahme 44 f SGB VIII Ansprüche auf Erlaubnisse 50 SGB VIII Anspruch auf Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren 51 SGB VIII Beratungsansprüche im Adoptionsverfahren 52 SGB VIII Beratungsansprüche im Zusammenhang mit Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft
8 2. Rechtsansprüche im SGB VIII (4) 61 ff SGB VIII - Ansprüche auf Einhaltung datenschutzrechtlicher Regeln 69 SGB VIII Anspruch auf Zulassung als örtlicher Träger 71 SGB VIII Ansprüche auf einen ordnungsgemäß tätigen JHA 74 SGB Anspruch auf Förderung 75 SGB VIII Anerkennungsanspruch 78 a ff SGB VIII Anspruch auf Abschluss der LEQ- Vereinbarungen 80 SGB VIII Anspruch auf Planungsbeteiligung 89 ff SGB VIII Ansprüche auf Kostenerstattung zwischen öffentlichen Trägern
9 2. Rechtsansprüche im SGB VIII (5) 90 ff SGB VIII Ansprüche im Kostenbeitrags- und Kostenheranziehungsrecht Insgesamt 133 Rechtsansprüche im SGB VIII (so Reinhard Wabnitz in: Rechtsansprüche gegenüber Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), Berlin 2005, S. 304)
10 3. Modelle zur Absicherung Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verfügung zu stellen. ( 11 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII) Kein subjektives Kontrollrecht, da nur die Allgemeinheit der jungen Menschen genannt wird (allgemeine Auffassung). Ausbau der Leistungsverpflichtung in 11 SGBVIII Ausbau von Infrastrukturverpflichtungen Absicherung einer Grundförderung freier Träger
11 3.a) Stärkung der Leistungsverpflichtung Jeder junge Mensch hat einen Anspruch auf die zur Förderung seiner Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit. Problem 1: Was ist der Anspruchsinhalt? Was sind Angebote der Jugendarbeit? Katalog des 11 Abs. 2 und 3 Aber: dieser ist abschließend! Problem 2: Was ist wann erforderlich? Allgemeine Leistungen setzen keine Problemlage voraus. Eine Negativprognose ist praktisch unmöglich.
12 3.b) Infrastrukturverpflichtungen (1) 79 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII: Von den für die Jugendhilfe bereitgestellten mitteln haben sie (die öffentlichen Träger) einen angemessenen Anteil für die Jugendarbeit zu verwenden. Versuch der Sicherung der Finanzierung der Jugendarbeit ohne festen Prozentsatz (aber: Berlin 10%) ohne Anspruch einzelner Träger.
13 3.b) Infrastrukturverpflichtungen (2) Verbesserungsmöglichkeiten Prozentzahl festlegen, aber: Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung Subjektives Kontrollrecht der Jugendarbeitsträger in 79 Abs. 2 Satz 3 neu normieren: Jeder anerkannte freie Träger, der auf dem Gebiet der Jugendarbeit tätig ist, ist berechtigt, die Einhaltung dieser Verpflichtung überprüfen zu lassen. Problem: Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs angemesen.
14 3.b) Trägerförderung Gesetzlicher Anhaltspunkt: Verbändeförderung nach 12 SGB VIII Problem: Bestimmung der Höhe der Förderung Lösungsmöglichkeit: Koppelung der Höhe der Strukturförderung an die Nutzung der Angebote durch junge Menschen (Niedersächsisches JuFöG). Ausweitung auf alle Träger der Jugendarbeit? Nutzungsnachweis bei offenen Angeboten?
15 4. Materielles Recht und prozessuale Wirklichkeit Beispiel 13 Jugendsozialarbeit h. M. subjektive öffentliche Recht Prozesssuale Wirklichkeit: Keine Klagen, weil Keine streitfähigen Kläger Bürger ohne Durchsetzungsmacht und Träger, die auf eine gute Kooperation mit dem Jugendamt angewiesen sind. Perspektive für die Jugendarbeit Wo sind die Kläger?
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