SCHORNSTEINKOPF-VERKLEIDUNGEN Hinweise zur fachgerechten Ausführung
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- Florian Klein
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1 SCHORNSTEINKOPF-VERKLEIDUNGEN Hinweise zur fachgerechten Ausführung Grundlage für die Erstellung dieses Merkblattes ist die derzeit gültige HBO vom 16.Juni 2002 sowie die Muster-FeuVo Stand Februar 2002 und die Vorgaben der DIN Teil 1 Stand Dez.2001 In einigen Passagen dieser Ausarbeitung wird auf die geänderten Textbereiche der neuen DIN Teil 1 hingewiesen
2 Verkleidungen von Oberflächen an Schornsteinen und Abgasleitungen 1 Vorwort 2 Geltungsbereiche 3 Geltende Normen und Regeln der Technik 4 Begriffe 5 Schutz gegen Niederschlagwasser 6 Diffusionsverhalten und Dichtheit 7 Unterkonstruktion von Bekleidungen 8 Be- und Entlüftung 9 Dämmstoffe zum Wärmeschutz von Abgasanlagen 10 Verankerungen und Befestigungen 11 Ausführung von Hauben, Aufsätzen, Düsen und Abströmrohren 12 Werkstoffe 12.1 Bekleidung 12.2 Abdeckplatte 12.3 Mündung 12.4 Haube 13 Abstandsklassen
3 1 Vorwort des Schornsteinfegerhandwerks Immer häufiger kann man feststellen, dass Abgasanlagen über Dach mit metallischen Werkstoffen verkleidet werden. Im Bestand stellt der Eigentümer meist Durchfeuchtungen im Dachbereich fest und vermutet Undichtigheiten an der Einfassung, daraufhin verständigt er seinen Spengler oder Dachdecker. Dieser verkleidet den Schornsteinkopf und bringt zusätzlich eine Abdeckung (Haube) aus Metall an, um sicher zu gehen, dass alle Feuchtigkeitseinflüsse auf das Schornsteinmauerwerk von außen auszuschließen sind. Oft ist die Ursache jedoch auf Veränderungen der Abgastemperaturen des Wärmeerzeugers, der nicht funktionsfähigen Nebenlufteinrichtung oder der beschädigten Dehnfugenbleche zurückzuführen. Hier wäre eine Kontaktaufnahme des zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister/in sinnvoll, um eine Ursachenermittlung durchzuführen. Im Neubau ist die metallische Verkleidung oft die kostengünstigste Ausführung, die das Eindringen von Niederschlagswasser sicher verhindert. Bei Abnahmen, Feuerstättenschauen und den täglichen Arbeiten des Schornsteinfegers werden gelegentlich Mängel an den Ausführungen dieser Verkleidungen festgestellt. Meist sind dies: unzureichende Abstände zu brennbaren Baustoffen fehlende oder unzureichende Hinterlüftungen ungeeignete Werkstoffe für Abdeckplatten ungeeignete Werkstoffe für das Mündungsrohr Dies hat zur Folge, dass: bei Schornsteinbränden oder Ausbrennarbeiten großflächige brennbare Unterkonstruktionen abbrennen, Schornsteine trotz Verkleidung aufgrund fehlender Hinterlüftung durchfeuchten oder Abdeckplatten und Mündungsrohre durch Korrosion beschädigt werden.
4 2 Geltungsbereich Dieses Merkblatt gilt für die regendichte Ausführung von Verkleidungen an ein- und mehrschaligen Abgasanlagen in Form von Ummantelungen aus nichtbrennbaren Baustoffen (siehe auch Kapitel Werkstoffe). Werden großflächige, brennbare Unterkonstruktionen eingesetzt (z. B. Holzschalungen), so ist dem Kapitel Abstandklassen besondere Beachtung zu schenken. Es kann sich um neu hergestellte, bestehende oder sanierte Abgasanlagen handeln. Sind zum Zeitpunkt der Ausführung der Verkleidung Schäden an den Abgasanlagen zu erkennen, so sind dem Bauherrn gegenüber Bedenken anzumelden. Bestehen Bedenken bezüglich der Standsicherheit, so ist diese vom Bauherrn nach DIN nachzuweisen. Das Merkblatt gilt nicht für bereits ausgeführte Verkleidungen. Die Prüfung der Abgasanlage sowie die rechnerische Bestimmung hinsichtlich des benötigten Querschnittes des vorhandenen bzw. benötigten Wärmedurchlasswiderstandes der Dicke der zusätzlichen äußeren Dämmschicht der Standsicherheit gehören nicht zum Leistungsumfang des Klempner-Fachbetriebs Dachdecker. Entsprechende Unterlagen bzw. Angaben sind durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragten zur Verfügung zu stellen. Durch Schornsteinabdeckungen (Hauben) und die niedrigen Abgastemperaturen werden die Abgase nicht in den freien Windstrom, sondern in den Atemluftbereich zurückgeführt und führen dann oft zu Beschwerden und Rauchbelästigungen. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet man mit Kamin oder Schornstein lediglich einen Bauteil eines Gebäudes. Im technischen Sprachgebrauch ist der Begriff enger gefasst. Die Abgasanlage ist der Oberbegriff für alle Arten von Ableitungen von Abgasen aus Feuerstätten. Der Kamin oder Schornstein, der für feste Brennstoffe erforderlich ist, muss russbrandbeständig sein. Abgasleitungen sind nur für flüssige und gasförmige Brennstoffe geeignet. Häufig anzutreffen sind Abgasleitungen in einem Schacht aus mineralischen Baustoffen (z. B. Mauersteine oder Formstücke). In dem Merkblatt werden ausschließlich Oberflächen-Verkleidungen von Abgasanlagen in Klempnertechnik behandelt. Daher werden nichtbrennbare Verkleidungswerkstoffe (Metalle) vorausgesetzt. Das Erscheinen des ZVSHK - Merkblattes ist aus Sicht des Schornsteinfegerhandwerks zu begrüßen, und leistet einen Beitrag zur Brand- und Betriebssicherheit von Abgasanlagen.
5 3 Geltende Normen und Regeln der Technik Dem Merkblatt liegen die nachstehend aufgeführten Normen und Merkblätter zugrunde: DIN Abgasanlagen - Teil 1: Planung und Ausführung, Ausgabe 2001 "Richtlinien für die Ausführung von Metall-Dächern, - Außenwandbekleidungen und Bauklempner-Arbeiten (Fachregeln des Klempner-Handwerks)", Ausgabe 2002 VOB C/ATV DIN "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen, Klempnerarbeiten", Ausgabe Hier ein Beispiel aus Bayern, wie verbindlich die Rechtsnormen und DIN Normen Anwendung finden.
6 4 Begriffe Abgasanlage aus Bauprodukten hergestellte bauliche Anlage, wie Schornstein, Verbindungsstück, Abgasleitungen oder Luft-Abgas-System für die Ableitung der Abgase von Feuerstätten; zu den Abgasanlagen zählen auch Anlagen zur Abführung von Verbrennungsgasen ortsfester Verbrennungsmotoren. Schornstein Abgasanlage, die russbrandbeständig ist Abgasleitung Abgasanlage, die nicht russbrandbeständig sein muss Schacht für Abgasleitung die Abgasleitung umschließende bauliche Anlage Luft-Abgas-System Abgasanlage mit nebeneinander oder ineinander angeordnetem Schacht. Das Luft- Abgas-System führt der Feuerstätte Verbrennungsluft über den Luftschacht aus dem Bereich der Mündung der Abgasanlage zu und die Abgase über den Abgasschacht über Dach ins Freie ab. Abgasanlage für trockene Betriebsweise Anlage, bei deren bestimmungsgemäßen Betriebszuständen die Temperatur an der inneren Oberfläche über der Wasserdampftaupunkttemperatur des Abgases liegt. Abgasanlage für feuchte Betriebsweise Anlage, bei deren Betrieb die Temperatur an der inneren Oberfläche unterhalb der Wasserdampftaupunkttemperatur des Abgases hegen darf. Reinigungsöffnung mit einem Reinigungsverschluss versehene Öffnung in der Abgasanlage, die der Reinigung und Prüfung dient. Messöffnung verschließbare Öffnung in der Abgasanlage zu Messzwecken (die der Messung von Abgas- bzw. Zuluftparametem dient). Aufsatz an der Mündung, Bauteil der Abgasanlage Verkleidung zusätzliche äußere Schale zum Schutz gegen Wärmeableitung oder Witterung oder für dekorative Zwecke.
7 5 Schutz gegen Niederschlagwasser Die Oberflächen der Abgasanlagen und der Schächte von Abgasleitungen müssen, soweit sie ans Freie grenzen, aus witterungs - und frostbeständigen Baustoffen hergestellt sein, oder gegen das Eindringen von Niederschlagswasser geschützt werden, z.b. durch Verkleidungen, Stülpköpfe. 6 Diffusionsverhalten und Dichtheit Der konstruktive Aufbau mehrschaliger Abgasanlagen, insbesondere der Dampfdiffusionswiderstand der einzelnen Schichten, sowie Anordnung, Art und Dicke der Wärmedämmung müssen sicherstellen, dass es zu keiner schädigenden Feuchteansammlung in den Baustoffen kommt. Der Dampfdiffusionswiderstand zusätzlicher Verkleidungen zum Freien bzw. zu Kalträumen darf nicht zu einer Feuchteansammlung in der Konstruktion der Abgasanlage führen. Dies gilt als sichergestellt, wenn zwischen Abgasanlage und Verkleidung ein belüfteter Zwischenraum von mindestens 2-3 cm Breite angeordnet ist. Die nicht hinterlüftete Ausführung stellt einen seltenen Sonderfall dar. Auf die Belüftung darf nur verzichtet werden, wenn durch eine feuchtetechnische Berechnung ( nach DIN 4705/ DIN EN z. B. durch den zuständigen Bez. Schornsteinfegermeister/ in) für alle planmäßigen Betriebszustände nachgewiesen wird, dass der Taupunkt des Abgases nicht unterschritten wird.
8 7 Unterkonstruktionen von Vekleidungen Unterkonstruktionen aus nichtbrennbaren Baustoffen sind grundsätzlich immer anwendbar. Für Unterkonstruktionen von Verkleidungen an Abgasanlagen mit Außenschalen aus Mauerwerk oder Beton, oder an Schächten für Abgasleitungen dürfen Holzlatten verwendet werden, wenn sie nur mit geringer Fläche (streifenförmig) anliegen (z. B. Kanthölzer 4x6cm). Landesspezifische Besonderheiten sind zu beachten (z. B. Hessen): Zwischen der Unterkonstruktion aus brennbaren Baustoffen - auch streifenförmig anliegend - und der Wange muss ein Abstand von 1 cm eingehalten werden, der in der Regel durch eine entsprechend starke Putzschicht erreicht wird. Großflächige Unterkonstruktionen aus brennbaren Baustoffen dürfen verwendet werden. Es sind die besonderen Anforderungen des Kapitels 13 zu beachten. 8 Be- und Entlüftung Wenn zur Vermeidung von Feuchteansammlungen eine Belüftung eingesetzt wird, muss zwischen den Abgasanlagen bzw. den Schächten von Abgasleitungen und der Verkleidung ein Zwischenraum von mindestens 2-3 cm ausgebildet sein. Zu- und Abluftöffnungen sollen jeweils als frei umlaufender Lüftungsspalt von jeweils mindestens 1,5 cm ausgebildet werden. Die freie Querschnittsöffnungen muss dabei jeweils mindestens 75 cm' groß sein. Durch die Unterkonstruktion der Verkleidung darf der Luftzwischenraum nur soweit unterbrochen werden, als eine gleichmäßige Belüftung der gesamten Oberfläche der Abgasanlage bzw. des Schachtes von Abgasleitungen nicht beeinträchtigt wird. Der Luftzwischenraum darf nicht unzulässig eingeschränkt werden. Dies gilt als erfüllt, wenn die Oberfläche zu nicht mehr als 20 % abgedeckt wird.
9 Hinsichtlich der Be- und Entlüftung ist zwischen folgenden Ausführungen zu unterscheiden: Hinterlüftung der Verkleidung durch Belüftungsöffnungen im Bereich der Verwahrung oberhalb der Dachdeckung Hinterlüftung der Verkleidung durch entsprechende Belüftung aus der Dachkonstruktion heraus, z. B. bei Unterdächern. Bei einer Hinterlüftung aus der Dachkonstruktion ist darauf zu achten, dass bei einem späteren Dachausbau die Funktionstüchtigkeit der Hinterlüftung gewährleistet bleibt. Die Entlüftungsöffnung am oberen Ende ist ausreichend gegen auftreibendes Regenwasser oder Flugschnee abzusichern. Dazu sind ein Wasserfalz von ca. 20 mm am oberen Ende und eine Überdeckung vorzusehen.
10 9 Dämmstoffe zum Wärmeschutz von Abgasanlagen Für die zusätzliche Wärmedämmung von Abgasanlagen und Verlängerungen sind formbeständige und nichtbrennbare Dämmstoffe zu verwenden. Der Dampfdiffusionswiderstand zusätzlicher, außen an der Abgasanlage angebrachter Dämmstoffe, darf nicht zu einer unplanmäßigen Feuchteansammlung in der Konstruktion der Abgasanlage führen. Dies gilt bei Platten oder Matten aus Mineral- oder Glasfaserdämmstoffen ohne Beschichtung als sichergestellt. 10 Verankerungen und Befestigungen Den ordnungsgemäßen Zustand von Abgasanlagen gefährdende Arbeiten sind unzulässig. Die Bestimmungen im Zulassungsbescheid der Abgasanlage sind einzuhalten. An Abgasanlagen mit Außenschalen aus Mauerwerk oder Beton oder an Schächten von Abgasleitungen ist Bohren zur Verankerung bzw. Befestigung von Unterkonstruktionen und Ummantelungen zulässig. Die Unterkonstruktion kann rahmenartig anliegen oder an Abgasanlagen mit Außenschalen aus Mauerwerk oder Beton oder an Schächten von Abgasleitungen mit Dübeln befestigt sein. Die Be- und Entlüftung muss gewährleistet sein. DIN Die Funktions-, Brand- und Standsicherheit von Abgasanlagen darf durch fremde Bauteile und Einrichtungen nicht gemindert werden. Hinweis: auch zukünftig möglichst auf fremde Bauteile und Einrichtungen verzichten.
11 11 Ausführungen von Hauben, Aufsätzen, Düsen und Abströmrohren Die Funktions-, Brand- und Standsicherheit von Abgasanlagen darf durch fremde Bauteile und Einrichtungen nicht gemindert werden. Die Art und Ausführung von Hauben, Aufsätzen, Düsen und Abströmrohren sollte daher vor dem Einbau mit dem zuständigen Bez. Schornsteinfegermeister abgestimmt werden. Beispiel einer völlig unnütz angebrachten Abdeckhaube.
12 12.1 Verkleidung Als nichtbrennbare Baustoffe für Verkleidungen in Klempnertechnik / Spengler von Oberflächen von Abgasanlagen oder von Schächten für Abgasleitungen kommen z. B. in Betracht: Titanzink Kupfer, auch verzinnt Edelstahl, auch mit Zinnüberzug Aluminium, auch beschichtet verzinkter Stahl, auch beschichtet Blei Metalle mit einer Oberflächenbeschichtung gelten nur dann als nichtbrennbare Baustoffe, wenn Sie der Baustoffklasse A2 nach DIN 4102 Teil l entsprechen. Einschränkungen in der Werkstoffwahl können sich aus dem bauaufsichtlichen Zulassungsbescheid der Abgasanlage ergeben. Dies ist insbesondere bei feuchteunempfindlichen Abgasanlagen zu beachten. Bei Verwendung von brennbaren Materialien ist dem Kapitel Abstandklassen besondere Beachtung zu schenken.
13 12.2 Abdeckplatte Für den Schutz der Schalen der Abgasanlage bzw. der dazugehörigen Schächte gegen Eindringen von Niederschlagswasser an der Mündung kommen als nichtbrennbare und abgasbeständige Bauteile z.b. in Betracht: - Abdeckplatten aus Beton - Abdeckplatten aus Faserzement - Abdeckplatten aus Edelstahl Werkstoffnummer nach DIN EN oder aus höherwertigeren nichtrostenden Stählen, auch mit Zinnüberzug. - Bauaufsichtlich zugelassene Systeme Abdeckung aus nicht zugelassenen Material und zu geringer Abstand der Abdeckhaube.
14 Abdeckplatten dürfen die Wärmedehnung der Innenschale mehrschaliger Abgasanlagen nicht behindern und die Austrittsöffnungen von Abgasanlagen nicht unzulässig verengen. Dies gilt bei hinterlüfteten Abgasanlagen auch für die Austrittsöffnungen der Hinterlüftung und bei Luft-Abgas-Systemen auch bei Lufteintrittsöffnungen. Verkleidungsblech aus zugelassenen Werkstoffen: Ausführung nicht korrekt, da Mündungsabschluss des dreizügigen Schornsteines nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde. (Niederschlagswasser bleibt im Mündungsbereich stehen und kann nicht abfließen )
15 12.3 Mündungen Als nichtbrennbare und abgasbeständige Baustoffe für das Mündungsrohr kommt z.b. in Betracht, Edelstahl Werkstoffnummer nach DIN EN oder aus höherwertigeren nichtrostenden Stählen, auch mit Zinnüberzug. Der Mündungsabschluss kann beispielsweise wie in den Bildern gezeigt ausgeführt werden. Bei zugelassenen Abgasanlagen dürfen nur Originalteile verwendet werden Haube Als nichtbrennbare Baustoffe kommen z.b. in Betracht: Kupfer, auch verzinkt Edelstahl, auch mit Zinnüberzug Aluminium, auch beschichtet Metalle mit einer Oberflächenbeschichtung gelten nur dann als nichtbrennbare Baustoffe, wenn Sie der Baustoffklasse A2 nach DIN 4102 Teil l entsprechen. Weitere Hinweise siehe Kapitel 11
16 13 Abstandsklassen In der Klempnertechnik werden überwiegend nichtbrennbare Materialien eingesetzt. Werden brennbare Verkleidungswerkstoffe eingesetzt oder großflächige Unterkonstruktionen aus brennbaren Materialien (z. B. Holzschalungen) so sind die erforderlichen Abstände einzuhalten. Zusätzlich müssen Unterkonstruktionen aus brennbaren Baustoffen bei Anschluss von Feuerstätten für feste Brennstoffe zum Schutz gegen Entflammen durch Flugfeuer oder strahlende Wärme dicht mit nichtbrennbaren Baustoffen abgedeckt sein. Von einer ausreichend dichten Abdeckung im Bereich der Austrittsöffnungen kann bei belüfteten Verkleidungen ausgegangen werden, wenn die Austrittsöffnungen für die Belüftung gemäß Kapitel 8 ausgeführt sind. Die Kennzeichnung der Abstandsklasse besteht aus dem Buchstaben C Neu= G gefolgt von einer Zahl, die den Abstand in mm angibt, der von den Außenflächen der Abgasanlage zu angrenzenden Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen mindestens einzuhalten ist. Gemauerte Schornsteine sind entsprechend DIN Absatz 7.1 in die Abstandsklasse G50 einzustufen. Die Temperaturklasse gibt an, bis zu welcher Abgastemperatur das Bauprodukt bzw. die ausgeführt Anlage einsetzbar ist. Die Temperaturklasse besteht aus dem Buchstaben T gefolgt von der zulässigen Abgastemperatur in Grad Celsius.
17 Ausgehend von der Kennzeichnung der verwendeten Bauprodukte und den Hinweisen in der DIN ist die Abgasanlage mindestens wie folgt zu kennzeichnen: Abgasanlage nach DIN Temperaturklasse Druckklasse Russbrandbeständigkeitsklasse Kondensatbeständigkeitsklasse Korrosionswiderstandsklasse Wärmedurchlasswiderstandsklasse Feuerwiderstandsklasse Abstandsklasse
18 Die Zwischenräume zwischen den Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen und der Abgasanlage sind mit nichtbrennbaren Baustoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit auszufüllen oder zu belüften bzw. durchgehend offen zu halten. Ist der Wärmedurchlasswiderstand der Bauteile aus oder mit brennbaren Baustoffen größer als 2,5 m 2 K/W oder sind die Bauteile außenseitig entsprechend wärmegedämmt, ist der Abstand zu belüften, sofern nicht anderweitig nachgewiesen wird, dass bei Nennwärmeleistung die Temperatur an den Bauteilen 85 C und bei Russbränden im Inneren von Schornsteinen 100 C nicht überschreitet. Die Wärmeleitfähigkeit X der Baustoffe, die zur Ausfüllung der Zwischenräume verwendet werden, sollte 0,04 Wm- l K- 1 ( W/mK ) bei 20 C nicht überschreiten. Schornsteinbrand: Wäre hier eine Verkleidung wie im Bild unten rechts dargestellt, angebracht gewesen, so hätte sich die Verkleidung auch entzündet und wäre mit abgebrannt.
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