Express. Financial Services aktuell. Banken, Fonds, Real Estate, Versicherungen. Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Express. Financial Services aktuell. Banken, Fonds, Real Estate, Versicherungen. Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige"

Transkript

1 Financial Services aktuell Banken, Fonds, Real Estate, Versicherungen Express Express Ausgabe 34, 28. April 2016 Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige (MREL) MREL (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities) soll sicherstellen, dass Banken bei Bedarf geordnet abgewickelt werden können. Dabei wird die M-REL Quote zur zusätzlichen Größe neben den Eigenmittelanforderungen. Als Antwort auf die globale Finanzkrise etablierte die Europäische Union eine europaweite Bankenunion, die die Recovery and Resolution Directive (BRRD) miteinschließt. Diese soll ein konsistentes Regelwerk zur Sanierung und Abwicklung von Banken schaffen. In Österreich wurde die BRRD per mit dem BaSAG (Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken in Kraft gesetzt). Die BRRD fordert unter anderem, dass die Banken über einen Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen verfügen. Dies soll sicherstellen, dass eine Bank in einer Krise für ihre systemrelevanten Teile durch die berücksichtigungsfähigen Verluste tragen und gegebenenfalls durch das Abwicklungsinstrument Gläubigerbeteiligung (Bail-In) rekapitalisiert werden kann. Der Bail-in bezeichnet die Beteiligung von Gläubigern einer Bank (also den Anlegern in deren Schuldtiteln) an deren Verlusten bei deren Sanierung oder Abwicklung im Falle drohender Zahlungsunfähigkeit. Die Bezeichnung ist als Gegenstück zum Bail-out geprägt worden, also der Schuldenübernahme und Tilgung oder Haftungsübernahme durch Dritte. Hauptzielsetzung der MREL ist es daher sicherzustellen, dass Banken abgewickelt werden können ohne eine Gefährdung der Finanzmarktstabilität zu verursachen oder öffentliche Gelder zu benötigen. Auf einen Blick Die einheitliche Abwicklungsbehörde (SRB) muss für Banken in ihrem Zuständigkeitsbereich im Jahr 2016 M-REL Ziele setzen Ab 2017 tritt ein laufendes Reporting der MREL-Ausstattung als Teil des Meldewesens in Kraft Für national beaufsichtigte Institute ist noch kein konkreter Zeitplan definiert mit ersten Anforderungen ist jedoch im Jahr 2016 zu rechnen

2 1. Hintergrund und Zielsetzung von M-REL Als Antwort auf die globale Finanzkrise haben die G-20 beschlossen, die Überwachung von global operierenden sogenannten Systemically Important Financial Institutions (G-SIFIs) auszuweiten. Das Financial Stability Board (FSB) hat von den G-20 den Auftrag erhalten, ein konsistentes internationales Regelwerk zur Sanierungs- und Abwicklungsplanung aufzusetzen und dessen Implementierung zu überwachen. In weiterer Folge etabliert die Europäische Union eine europaweite Bankenunion, die eine Recovery and Resolution Directive (BRRD) miteinschließt. Die Richtlinie 2014/59/EU ( BRRD ) und die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 ( SRM ) bilden als gemeinsames Regime für die Sanierung und Abwicklung von Banken die sogenannte zweite Säule der europäischen Bankenunion und schließen an die Regelungen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus für Banken ( SSM ), die sogenannte erste Säule, an. In Österreich wurde die BRRD durch das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken ( BaSAG ) umgesetzt. Das BaSAG ist mit in Kraft getreten. Die BRRD besteht aus den 3 Haupt- Abbildung 1: MREL als Erweiterung der Eigenmittelanforderungen teilen: Prävention (Sanierungs- und Abwicklungsplanung), Frühinterventionsmaßnahmen und Abwicklung. Ein wesentliches Instrument der Abwicklung ist der sogenannte Bail- In, mit dem neben den Eigenmittelgebern auch die nicht nachrangigen Gläubiger der Bank zur Verlusttragung herangezogen werden können. Damit soll die Inanspruchnahme von Staatshilfen zur Bankenrettung vermieden werden. Daher fordert die BRRD, dass die Banken über einen Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen verfügen. Dies soll sicherstellen, dass eine Bank in einer Krise für ihre systemrelevanten Teile durch die berücksichtigungsfähigen Verluste tragen und gegebenenfalls rekapitalisiert werden kann. Durch die Fortführung der systemrelevanten Teile wird die Stabilität des Finanzmarktes gewahrt. MREL wird künftig ein fester Bestandteil des regulatorischen Rahmenwerkes sein und die definierte M-REL Quote je Bank damit eine zusätzliche Größe neben den Eigenmittelanforderungen. Die Themen Abwicklung und Abwicklungsplanung und damit einhergehend MREL sind im Zuständigkeitsbereich Abbildung 2: Kriterien für die Bestimmung der Höhe der MREL-Anforderung (EBA/RTS/2015/05) der Abwicklungsbehörden. Der SRB (Single Resolution Board) erfüllt die Funktion einer europäischen Abwicklungsbehörde und ist für alle direkt von der EZB-beaufsichtigten Finanzinstitute und für definierte weitere internationale Finanzinstitute zuständig. Für die national beaufsichtigten Banken sind die nationalen Abwicklungsbehörden zuständig. Als nationale Abwicklungsbehörde ist in Österreich die FMA (Finanzmarktaufsicht) vorgesehen. Die Einschätzungen der Abwicklungsbehörden spielen eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der institutsspezifischen MREL-Anforderung. Diese Vorgehensweise erkennt, dass sich nicht alle Banken eins zu eins vergleichen lassen. Somit sollen die jeweilige Abwicklungsstrategie, die Einschätzung der Abwickelbarkeit, die Größe sowie das Geschäftsmodell jedes Instituts bei der Festlegung der institutsspezifischen MREL Quote berücksichtigt werden. Die EBA wird bis spätestens 21. Oktober 2016 einen Bericht veröffentlichen, der sich mit den Differenzen in den MREL- Anforderungen für vergleichbare Institute auseinandersetzt. Damit soll die Transparenz unter den europäischen Banken verbessert werden. 2. MREL-Anforderungen Aktueller Stand in Europa Die Bestimmung der MREL Quote ist ab 2016 zwingend vorgeschrieben. Der (noch nicht finalisierte) Entwurf des technischen Regulierungsstandards (RTS) der EBA zu MREL sieht vor, dass die Abwicklungsbehörden eine entsprechende Übergangsfrist bis zur Erreichung der MREL-Ziele festlegen. Das MREL-Ziel wird jeweils auf Einzelfallbasis festgelegt. Dies geschieht auf Grundlage von mindestens sechs einheitlichen, in der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD) festgelegten Kriterien (siehe Abbildung 2). 2

3 Diese technischen Standards definieren die Mindestkriterien genauer. So soll sichergestellt werden, dass Institute, die sich bezüglich Risikoprofil, Abwicklungsfähigkeit und anderen Kriterien gleichen, unabhängig vom Standort auch vergleichbare MREL- Ziele bekommen. Der SRB arbeitet mit den Banken individuelle Umsetzungspläne zur Erreichung des jeweiligen MREL-Ziels aus, die in der Übergangsphase auch Zwischenziele vorschreiben. Global systemrelevante Banken (Global Systemically Important Banks G- SIBs) müssen weiters den internationale Verlustabsorptionsfähigkeits- Standard (Total Loss-Absorbing Capacity, TLAC) erfüllen. Angedacht ist, dass die G-SIBs eine Mindest-TLAC- Quote von 16-20% der risikogewichteten Aktiva einhalten sollen. TLAC wurde zwar noch nicht in europäisches Recht umgesetzt, der SRB geht jedoch davon aus, G-SIBs innerhalb der Bankenunion diesen Standard bis 2019 erfüllen werden müssen. Vorgangsweise in Großbritannien Die Bank of England (BoE) und die Prudential Regulation Authority (PRA) haben im Dezember 2015 Konsultationen über die Grundsätze zur MREL-Festsetzung für alle Banken, Bausparkassen und für bestimmte Wertpapierfirmen in Großbritannien eingeleitet. Als Abwicklungsbehörde hat die BoE ihre initiale Interpretation der MREL Anforderungen bekannt gegeben und wendet teilweise dem TLAC-Standard ähnliche Kriterien für die MREL-Anforderungen an. Die BoE geht bei einer Schieflage von Instituten ab einem Schwellwert von mehr als Konten davon aus, dass Sie mit Abwicklungsmechanismen wie der Übertragung von Teilen des Instituts auf Dritte oder Bail-In aktiv werden wird. Für größere komplexere Institute, deren Ausfall die Finanzmarktstabilität beeinflussen könnte, geht die BoE grundsätzlich von einer MREL Erfordernis in Höhe des Doppelten der Mindestkapitalanforderung aus. Weiters wird von solchen Instituten gefordert, dass externe MREL Emissionen im Vergleich zu operativen strikt strukturell nachrangig - somit von einer nicht operativen Holding - begeben werden müssen. Zusätzlich ist von Interesse, dass z.b. zusätzliche (wie z.b. solche mit signifikanten Derivativ-Komponenten) nicht als MREL fähig betrachtet werden und auch dass ein Unterschreiten der MREL Vorgaben gleiche Konsequenzen wie ein Unterschreiten der Mindestkapitalanforderungen nach sich ziehen soll. Von besonderem Interesse wird es sein inwieweit die Interpretationen der BoE und PRA auch die Meinungen der weiteren europäischen Akteure beeinflussen werden. Umsetzung auf nationaler Ebene Darüber hinaus hat die EBA bis 31. Oktober 2016 der Kommission einen Bericht über die MREL-Umsetzung auf nationaler Ebene sowie über bestimmte MREL-Aspekte im Rahmen der BRRD vorzulegen. Der Ausschuss zur Abwicklungsplanung erstellt gerade ein Abwicklungshandbuch, das die nationalen Abwicklungsbehörden bei der Erstellung der Abwicklungspläne unterstützen soll. Derzeit liegt noch kein genauer Zeitplan für Banken im direkten Einflussbereich der nationalen Abwicklungsbehörden vor mit Anforderungen an die betroffenen Banken im Jahr 2016 ist jedoch zu rechnen. Abbildung 3: Möglicher Gesamtzeitplan MREL und wesentliche Einflussfaktoren 3

4 3. Aktuell: Erhebung und Übermittlung granularer Daten zu den durch SRB Banken Am 22. Februar 2016 hat der Einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB) angekündigt, mit der Datenerhebung zur Abwicklungsplanung und Bestimmung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige (MREL) bei allen Bankengruppen in seinem direkten Verantwortungsbereich zu beginnen. Diese SRB Datenerhebung betrifft derzeit 10 Bankengruppen mit Sitz in Österreich. Für die weiteren österreichischen Banken kann von einer ähnlichen Anforderung (konkreter Zeitraum und Umfang derzeit noch offen) der nationalen Abwicklungsbehörde im weiteren Verlauf von 2016 ausgegangen werden. Das SRB Template dient der Analyse der Verbindlichkeitsstrukturen der Banken und wird als Basis für die Erstellung der Abwicklungspläne und der MREL Vorgaben an die betroffenen Banken herangezogen werden. In dem Template werden Themenfelder abgedeckt, welche von Eigenmitteln, über Einlagen, Wertpapiere bis hin zu Derivaten und Intergruppen-Aspekten die Passivseite der Banken umfassend abfragen. Die Veröffentlichung der finalen Version der Erläuterungen nach Abschluss der derzeit laufenden Konsultation erfolgt am 30. April Die Lieferung der Daten ist von den betroffenen Banken bis Mitte Mai bzw. Mitte Juni gefordert. Die Informationen sind grundsätzlich auf konsolidierter, teilkonsolidierter und Einzelunternehmens-Basis anzugeben. Die derzeitige erste Informationserhebung erfordert die Daten auf Ebene der EU-Muttergesellschaft (konsolidiert und auf Einzelebene) sowie der Tochtergesellschaften innerhalb der EU - sofern diese Einlagen entgegennehmen, Wertpapiere emittieren oder Derivate handeln. Vor allem für jene Banken, die unter SRB Zuständigkeit fallen, wird das Thema MREL damit spätestens jetzt zu einer realen Herausforderung. 4. Herausforderung für Banken Eine der größten Herausforderungen ist zurzeit die Ungewissheit bezüglich der Höhe der zukünftig zu erfüllenden MREL-Quote, die in den kommenden Monaten den wichtigsten Bankengruppen bekanntgegeben wird. Vor Festlegung sollten sich die Banken jedoch bereits mit dem Thema auseinandersetzen um den aktuellen Stand sowie eine mögliche zu erwartende Ziel-MREL Quote zu eruieren. Dabei sollten Banken ihre Verbindlichkeitsstruktur unter Berücksichtigung der MREL-Kriterien detailliert analysieren. Ziel ist es nicht nur sich für den Dialog mit den Regulatoren vorzubereiten sondern auch zeitnah zu identifizieren, welchen Einfluss die Anforderungen aus MREL auf die Gesamtbanksteuerung haben. Sollte der aktuelle Stand an den berücksichtigungsfähigen und Eigenmitteln die erwartete MREL-Quote nicht erfüllen, müsste die Bank den eventuellen Bedarf an zusätzlichen in der Kapitalplanung berücksichtigen und die Emissionsstrategie dementsprechend anpassen. Jede Änderung der Refinanzierungsstruktur bedeutet in diesem Fall steigende Refinanzierungskosten, Abbildung 4: Überblick MREL Datenabfrage SRB acht neue Meldesheets 4

5 die das Geschäftsmodell des Instituts wesentlich beeinflussen können. Dies stellt die größte Herausforderung für die Banken in den kommenden Jahren bei der Erfüllung der MREL- Anforderung dar. Für die Übermittlung der erforderlichen Informationen ist ein hoher manueller Aufwand für die initiale Befüllung zu erwarten, da die Detailinformationen regelmäßig nicht im Datenbestand vorliegen und die Meldefrist für IT Umsetzungen zu kurz ist. Da MREL künftig ein fester Bestandteil des regulatorischen Rahmenwerkes sein wird, sollten sich Banken weiters bereits jetzt darauf vorbereiten, die Anforderungen aus MREL hinsichtlich Ihrer Verfügbarkeit in den Datenhaushalten und Ihrer Abbildung in den Reportingsystemen zu analysieren und vorzubereiten. Auch wenn das aktuelle Liability Data Template eine mögliche erhöhte Anforderung an die Granularität der geforderten Daten aufweist, bildet es eine gute Ausgangsbasis für die Evaluierung der künftigen Reportinganforderungen. Zukünftig kann hier ein hoher Aufwand für automatisierte technische Umsetzungen im Meldewesen erwartet werden, da bisher nicht relevante Zusatzdaten angebunden werden müssen (Legal, Treasury, externe Datenanbieter ). Der SRB hat auch bereits angekündigt, dass zukünftig von den Banken erwartet wird MREL, Bail-In und weitere abwicklungsrelevante Informationen in sehr kurzer Zeit liefern zu können, da Schritte im Rahmen einer Abwicklung innerhalb weniger Tage durchgeführt werden könnten. Ihre Ansprechpartner Financial Services Georg Ogrinz Partner Financial Services Consulting georg.ogrinz@at.pwc.com Johannes Wolfslehner Senior Manager Financial Services Consulting johannes.wolfslehner@at.pwc.com Tadeh Amirian Manager Financial Services Banking tadeh.amirian@at.pwc.com PwC Wien Erdbergstraße 200, 1030 Wien Medieninhaber und Herausgeber: PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erdbergstraße 200, 1030 Wien Für den Inhalt verantwortlich: StB Mag. Thomas Strobach, thomas.strobach@at.pwc.com Für Änderungen der Zustellung verantwortlich: Tatjana Wallner, tatjana.wallner@at.pwc.com, Tel.: Fax: Der Inhalt dieses Newsletters wurde sorgfältig ausgearbeitet. Er enthält jedoch lediglich allgemeine Informationen und spiegelt die persönliche Meinung des Autors wider, daher kann er eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. PwC übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der enthaltenden Informationen und weist darauf hin, dass der Newsletter nicht als Entscheidungsgrundlage für konkrete Sachverhalte geeignet ist. PwC lehnt daher den Ersatz von Schäden welcher Art auch immer, die aus der Verwendung dieser Informationen resultieren, ab. PwC bezeichnet das PwC-Netzwerk und/oder eine oder mehrere seiner Mitgliedsfirmen. Jedes Mitglied dieses Netzwerks ist ein selbstständiges Rechtssubjekt. Weitere Informationen finden Sie unter

Financial Services. Newsflash. MREL Neue Anforderungen an die Kapitalausstattung von Banken

Financial Services. Newsflash. MREL Neue Anforderungen an die Kapitalausstattung von Banken Financial Services Newsflash MREL Neue Anforderungen an die Kapitalausstattung von Banken Am 23. November wurde von der EU-Kommission der Entwurf eines umfangreichen regulatorischen Reformpakets vorgelegt.

Mehr

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in)

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in) Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in) Als Reaktion auf Erfahrungen in der Finanzkrise 2008 haben viele Staaten Regelungen erlassen, mit denen ausfallgefährdete Banken zukünftig

Mehr

Workshop Abwicklungsplanung

Workshop Abwicklungsplanung BIRG Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz - Abwicklungspläne - 24.3.2014 Workshop Abwicklungsplanung Workshop OeNB/FMA Agenda Überblick Abwicklungsplanung Loss Absorbing Capacity / MREL 3

Mehr

Könnte das europäische Modell der gone-concern Anforderungen für alle Banken Vorbild für die Schweiz sein?

Könnte das europäische Modell der gone-concern Anforderungen für alle Banken Vorbild für die Schweiz sein? Könnte das europäische Modell der gone-concern Anforderungen für alle Banken Vorbild für die Schweiz sein? Dr. Reto Schiltknecht 14. Juni 2017 Systemrelevante Banken und ihre besonderen Anforderungen Systemrelevante

Mehr

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung Als Reaktion auf Erfahrungen in der Finanzkrise 2008 haben viele Staaten Regelungen erlassen, mit denen ausfallgefährdete Banken zukünftig ohne eine

Mehr

THEMENBLATT 8 DIDAKTIK BANKENUNION. SchülerInnen Oberstufe. Stand: 2017 THEMENBLATT-DIDAKTIK 8, BANKENUNION 1

THEMENBLATT 8 DIDAKTIK BANKENUNION. SchülerInnen Oberstufe. Stand: 2017 THEMENBLATT-DIDAKTIK 8, BANKENUNION 1 THEMENBLATT 8 DIDAKTIK BANKENUNION SchülerInnen Oberstufe Stand: 2017 THEMENBLATT-DIDAKTIK 8, BANKENUNION 1 Aufgaben Aufgabe 1 Mitte 2012 wurde auf europäischer Ebene die Errichtung der Bankenunion beschlossen.

Mehr

Erfahrungen der internationalen Bankenaufsicht Vortrag in der Evangelischen Akademie Tutzing, 25. Januar 2014

Erfahrungen der internationalen Bankenaufsicht Vortrag in der Evangelischen Akademie Tutzing, 25. Januar 2014 Erfahrungen der internationalen Bankenaufsicht Vortrag in der Evangelischen Akademie Tutzing, Andreas Witte Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main Abteilung Bankenaufsichtsrecht und internationale Bankenaufsicht

Mehr

BANKENABWICKLUNG. Armin Ahari, Finanzmarktaufsichtsbehörde Alexander Sapinsky, Oesterreichische Nationalbank

BANKENABWICKLUNG. Armin Ahari, Finanzmarktaufsichtsbehörde Alexander Sapinsky, Oesterreichische Nationalbank BANKENABWICKLUNG Armin Ahari, Finanzmarktaufsichtsbehörde Alexander Sapinsky, Oesterreichische Nationalbank Informationsveranstaltung über bevorstehende Änderungen aus Brüssel und Basel, AnaCredit sowie

Mehr

Anlegerschutzaspekte der MiFID II und aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene (RRM-Paket)

Anlegerschutzaspekte der MiFID II und aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene (RRM-Paket) Ben-Benedict Hruby Anlegerschutzaspekte der MiFID II und aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene (RRM-Paket) ACI Businessevent Wien, 28. März 2017 Agenda Anlegerschutzaspekte der MiFID II Fokus: Zuwendungen

Mehr

Express. Financial Services aktuell. Banken, Fonds, Versicherungen. Sanierungs- und Abwicklungsverfahren für Versicherungssektor rücken in den Fokus

Express. Financial Services aktuell. Banken, Fonds, Versicherungen. Sanierungs- und Abwicklungsverfahren für Versicherungssektor rücken in den Fokus www.pwc.at/publikationen Financial Services aktuell Banken, Fonds, Versicherungen Express Express Sanierungs- und Abwicklungsverfahren für Versicherungssektor rücken in den Fokus Seit Ausbruch der Finanzkrise

Mehr

8003/18 bhw/pag 1 DGG 1B

8003/18 bhw/pag 1 DGG 1B Rat der Europäischen Union Brüssel, den 16. April 2018 (OR. en) 8003/18 EF 111 ECOFIN 320 UEM 108 BERATUNGSERGEBNISSE Absender: Empfänger: Generalsekretariat des Rates Delegationen Betr.: Schlussfolgerungen

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 31. Mai 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 31. Mai 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 31. Mai 2017 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2016/0363 (COD) 9479/17 EF 102 ECOFIN 433 DRS 31 COC 872 VERMERK Absender: Empfänger: Betr.: Generalsekretariat

Mehr

Vorwort... III Danksagung... IV Autoren... V. Abbildungen...XVII Abkürzungen... XIX Stichworte... XXIII

Vorwort... III Danksagung... IV Autoren... V. Abbildungen...XVII Abkürzungen... XIX Stichworte... XXIII INHALT Vorwort... III Danksagung... IV Autoren... V Inhalt...VII Abbildungen...XVII Abkürzungen... XIX Stichworte... XXIII Hauptteil 1 Hintergrund und Entstehungsgeschichte 1.1 Finanzkrise 2007/08 und

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 22.3.2019 L 81/69 LEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/361 R KOMMISSION vom 13. Dezember 2018 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 151/2013 im Hinblick auf den Zugang zu Daten in Transaktionsregistern

Mehr

Informationen zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung des Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetzes

Informationen zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung des Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetzes Informationen zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung des Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetzes Stand: Februar 2017 Das österreichische Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken

Mehr

zusammen mit den Antworten des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung, des Rates und der Kommission

zusammen mit den Antworten des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung, des Rates und der Kommission Bericht gemäß Artikel 92 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 über alle Eventualverbindlichkeiten (für den Ausschuss für die einheitliche Abwicklung, den Rat, die Kommission oder sonstige), die daraus

Mehr

Die BRRD wurde in Österreich mit dem Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) umgesetzt.

Die BRRD wurde in Österreich mit dem Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) umgesetzt. Mit 1. Januar 2015 sind die Europäische Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie von Banken und Wertpapierfirmen (Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD ) und die Europäische Verordnung zur Festlegung

Mehr

ECB-PUBLIC. Stellungnahme der Europäischen Zentralbank. vom 13. November 2015

ECB-PUBLIC. Stellungnahme der Europäischen Zentralbank. vom 13. November 2015 DE ECB-PUBLIC Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 13. November 2015 zu Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verordnung zum Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (CON/2015/47) Einleitung und

Mehr

1. Teil: Bisher gültige Regelungen

1. Teil: Bisher gültige Regelungen Raphael Reinwald Dezember 2018 MREL DARSTELLUNG DER WESENTLICHEN REGELUNGEN DER BRRD UND DER SICH ABZEICHNENDEN NEUERUNGEN IN DER BRRD II EINFÜHRUNG In den seit Mai 2018 geführten Trilogverhandlungen zum

Mehr

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in)

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in) Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in) Als Reaktion auf Erfahrungen in der Finanzkrise 2008 haben viele Staaten Regelungen erlassen, mit denen ausfallgefährdete Banken zukünftig

Mehr

EUR 5.000.000.000 ANGEBOTSPROGRAMM. der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG

EUR 5.000.000.000 ANGEBOTSPROGRAMM. der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG EUR 5.000.000.000 ANGEBOTSPROGRAMM der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG FÜNFTER NACHTRAG gemäß Art. 16 der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlamentes und gemäß 6 Abs. 1 Kapitalmarktgesetz

Mehr

Operationalisierung des Bail-in. Dr. Johannes Schneider Referat AM 2 Abwicklungsinstrumente

Operationalisierung des Bail-in. Dr. Johannes Schneider Referat AM 2 Abwicklungsinstrumente Operationalisierung des Bail-in Dr. Johannes Schneider Referat AM Abwicklungsinstrumente Inhalt Einführung 1 Instrumente und Ziele des Bail-in Mechanik des Bail-in Herausforderungen und Lösungen 3 Datenbereitstellung

Mehr

DIE BANKENUNION THEMENBLATT 8

DIE BANKENUNION THEMENBLATT 8 THEMENBLATT 8 DIE BANKENUNION Im Zuge der Finanzkrise wurden auch Schwächen im Bereich der Bankenaufsicht und -regulierung erkennbar. Um die Sicherheit, Stabilität und Zuverlässigkeit des europäischen

Mehr

Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler

Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler [Signature] [QR Code] Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (Eigenmittelverordnung) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Eigenmittelverordnung

Mehr

Sanierungsplanung in Deutschland

Sanierungsplanung in Deutschland Sanierungsplanung in Deutschland Abb. 1: Regulatorische Vorgaben im Überblick International (G20, FSB) Europäische Union Deutschland Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions

Mehr

ECB-PUBLIC STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK. vom 2. September zur Bankenabwicklung (CON/2015/31)

ECB-PUBLIC STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK. vom 2. September zur Bankenabwicklung (CON/2015/31) DE ECB-PUBLIC STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 2. September 2015 zur Bankenabwicklung (CON/2015/31) Einleitung und Rechtsgrundlage Am 21. Mai 2015 wurde die Europäische Zentralbank (EZB)

Mehr

Nachtrag gemäß 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz zum bereits veröffentlichten Basisprospekt der Kreissparkasse Köln, gemäß 6 Wertpapierprospekt

Nachtrag gemäß 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz zum bereits veröffentlichten Basisprospekt der Kreissparkasse Köln, gemäß 6 Wertpapierprospekt 1 Kreissparkasse Köln Nachtrag gemäß 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz zum bereits veröffentlichten Basisprospekt der Kreissparkasse Köln, gemäß 6 Wertpapierprospekt NACHTRAG NR. 1 VOM 13.07.2017 ZUM

Mehr

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in)

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in) Der nachfolgende Hinweis richtet sich an solche Anteilseigner oder Gläubiger der Deutsche Industriebank AG, die entweder Produkte erworben haben bzw. Inhaber von Forderungen sind, die ihrerseits dem Regime

Mehr

Kundeninformation zu bail-in-fähigen Produkten

Kundeninformation zu bail-in-fähigen Produkten Kundeninformation zu bail-in-fähigen Produkten Als Reaktion auf Erfahrungen in der Finanzkrise 2008 haben viele Staaten Regelungen erlassen, mit denen ausfallgefährdete Banken zukünftig ohne eine Beteiligung

Mehr

ERSTE ERFAHRUNGEN MIT DER ABWICKLUNGSPLANUNG

ERSTE ERFAHRUNGEN MIT DER ABWICKLUNGSPLANUNG Igl, Radermacher, Warnecke Oktober 2016 ERSTE ERFAHRUNGEN MIT DER ABWICKLUNGSPLANUNG GRUNDLAGEN DER AB- WICKLUNGSPLANUNG Im Zuge der seit Herbst 2008 anhaltenden Finanzkrise wurden in Schwierigkeiten geratene

Mehr

Fragen und Antworten zur Finanzmarktaufsicht Hier erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Finanzmarktaufsicht.

Fragen und Antworten zur Finanzmarktaufsicht Hier erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Finanzmarktaufsicht. FAQ 30.03.2016 Internationales/Finanzmarkt Fragen und Antworten zur Finanzmarktaufsicht Hier erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Finanzmarktaufsicht. Quelle: istockphoto.com/porcorex

Mehr

BaFin Konsultation 11/2018

BaFin Konsultation 11/2018 BaFin Konsultation 11/2018 Entwurf: Merkblatt zu 60a Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) Vertragliche Anerkennung der vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten Datum: Mit dem Abwicklungsmechanismusgesetz

Mehr

Information zum Einheitlichen Abwicklungsmechanismus für Banken

Information zum Einheitlichen Abwicklungsmechanismus für Banken Banken in Europa - Aufsicht, Abwicklung und Einlagensicherung Information zum Einheitlichen Abwicklungsmechanismus für Banken Die Unterhändler des Europäischen Parlaments, der Kommission und des Rates

Mehr

Abwicklung von Banken

Abwicklung von Banken Abwicklung von Banken Vortrag an der Bucerius Law School MDg Dr. Thorsten Pötzsch Bundesministerium der Finanzen 13. Juni 2014, Hamburg Agenda I. Bankenunion: Ökonomischer Kontext 1. Risikozuspitzung Sommer

Mehr

Abwicklungsregeln für Banken Warum?

Abwicklungsregeln für Banken Warum? Dr Klaus Lackhoff Head of Section Legal Services Emilie Yoo Principal Legal Counsel Legal Services Abwicklungsregeln für Banken Warum? VID Mitgliedertagung Frankfurt, 28. April 2017 Die Präsentation gibt

Mehr

Wer Banken kontrolliert und wie es funktioniert - eine Einführung

Wer Banken kontrolliert und wie es funktioniert - eine Einführung Yasmin Osman Basiswissen Bankenaufsicht Wer Banken kontrolliert und wie es funktioniert - eine Einführung 2018 Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart IX Vorwort V 1 Warum Banken kontrolliert werden 1 1.1 Bedeutung

Mehr

Bankenaufsicht im Dialog 2015

Bankenaufsicht im Dialog 2015 I Bankenaufsicht im Dialog 2015 Grußwort V Grußwort Acht Jahre ist es nun her, dass mit dem Zusammenbruch von Lehman Brothers die globale Finanzkrise begonnen hat, und noch immer bestimmt sie das Denken

Mehr

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht wird.

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht wird. Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht wird. [Signature] [QR Code] Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung

Mehr

die Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie (Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD ) und

die Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie (Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD ) und Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in) Als Reaktion auf Erfahrungen in der Finanzkrise 2008 haben viele Staaten Regelungen erlassen, mit denen ausfallgefährdete Banken zukünftig

Mehr

Quo vadis Europa Europäische Bankenunion als Lösung der Too-big-to-fail Problematik?

Quo vadis Europa Europäische Bankenunion als Lösung der Too-big-to-fail Problematik? Bachelorarbeit in Banking & Financial Services Institut für Banking und Finance Lehrstuhl Prof. Dr. Urs Birchler Quo vadis Europa Europäische Bankenunion als Lösung der Too-big-to-fail Problematik? Verfasst

Mehr

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in)

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in) Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in) Als Reaktion auf Erfahrungen in der Finanzkrise 2008 haben viele Staaten Regelungen erlassen, mit denen ausfallgefährdete Banken zukünftig

Mehr

Offenlegung 5 OffV (Eigenmittelerfordernis)

Offenlegung 5 OffV (Eigenmittelerfordernis) Offenlegung 5 OffV (Eigenmittelerfordernis) Qualitative Offenlegung (Bank Austria Gruppe 31. Dezember 2013) Als Teil der UniCredit Group räumt die Bank Austria dem Kapitalmanagement einen hohen Stellenwert

Mehr

Öffentliche Konsultation

Öffentliche Konsultation Öffentliche Konsultation zum Leitfaden zur Beurteilung von Zulassungsanträgen und zum Leitfaden zur Beurteilung von Anträgen auf Zulassung als FinTech-Kreditinstitut Häufig gestellte Fragen 1 Was ist eine

Mehr

Financial Services aktuell

Financial Services aktuell www.pwc.at/publikationen Banken, Fonds, Real Estate, Versicherungen AnaCredit (Analytical Credit Dataset) Aktuelle Details zur finalen Verordnung und zur nationalen Umsetzung Mit AnaCredit setzt die EZB

Mehr

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in) Die Europäische Union hat dazu folgende Rechtsakte verabschiedet:

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in) Die Europäische Union hat dazu folgende Rechtsakte verabschiedet: Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in) Stand: 12. Februar 2019 Als Reaktion auf Erfahrungen in der Finanzkrise 2008 haben viele Staaten Regelungen erlassen, mit denen ausfallgefährdete

Mehr

Fix Kupon Express-Anleihen. Beispielrechnung

Fix Kupon Express-Anleihen. Beispielrechnung Fix Kupon Express-Anleihen Beispielrechnung Beispielrechnung - Annahmen Fix Kupon Express-Anleihe Wertannahme Beschreibung Startwert des Basiswerts (Ausübungspreis) (Vorzeitige) Rückzahlungs- Barriere

Mehr

Weiterentwicklung der Bankenregulierung

Weiterentwicklung der Bankenregulierung Weiterentwicklung der Bankenregulierung Keyfacts über Bankenregulierung - Transparenz sollte erhöht werden - Komplexität sollte verringert werden - Planbarkeit sollte verbessert werden Seit der Finanzkrise

Mehr

HINWEIS ZUR BANKENABWICKLUNG UND GLÄUBIGERBETEILIGUNG (BAIL-IN)

HINWEIS ZUR BANKENABWICKLUNG UND GLÄUBIGERBETEILIGUNG (BAIL-IN) HINWEIS ZUR BANKENABWICKLUNG UND GLÄUBIGERBETEILIGUNG (BAIL-IN) SUBLINE/SUBTITLE JANUAR 2017/FRANKFURT BANK JULIUS BÄR EUROPE AG Als Reaktion auf Erfahrungen in der Finanzkrise 2008 haben viele Staaten

Mehr

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in)

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in) Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in) Als Reaktion auf Erfahrungen in der Finanzkrise 2008 haben viele Staaten Regelungen erlassen, mit denen ausfallgefährdete Banken zukünftig

Mehr

Fix Kupon Express-Anleihen. Beispielrechnung

Fix Kupon Express-Anleihen. Beispielrechnung Fix Kupon Express-Anleihen Beispielrechnung Beispielrechnung - Annahmen Fix Kupon Express-Anleihe Wertannahme Beschreibung Startwert des Basiswerts (Ausübungspreis) (Vorzeitige) Rückzahlungs- Barriere

Mehr

DIE BANKENUNION THEMENBLATT 8

DIE BANKENUNION THEMENBLATT 8 THEMENBLATT 8 DIE BANKENUNION Im Zuge der Finanzkrise wurden auch Schwächen im Bereich der Bankenaufsicht und -regulierung erkennbar. Um die Sicherheit, Stabilität und Zuverlässigkeit des europäischen

Mehr

Herausforderungen für die Finanzstabilität Prof. Dr. Claudia M. Buch

Herausforderungen für die Finanzstabilität Prof. Dr. Claudia M. Buch Herausforderungen für die Finanzstabilität Prof. Dr. Neujahrsempfang der Hauptverwaltung in Sachsen und Thüringen Was bedeutet Finanzstabilität? Finanzstabilität bezeichnet die Fähigkeit des Finanzsystems,

Mehr

Bundesrat Drucksache 46/

Bundesrat Drucksache 46/ Bundesrat Drucksache 46/17 23.01.17 EU - Fz - In - R - Wi Unterrichtung durch die Europäische Kommission Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung

Mehr

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in)

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in) Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in) Als Reaktion auf Erfahrungen in der Finanzkrise 2008 haben viele Staaten Regelungen erlassen, mit denen ausfallgefährdete Banken zukünftig

Mehr

VOLKSBANK WIEN AG (eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht) 1. Nachtrag vom 20. Dezember 2018 zum Basisprospekt für das

VOLKSBANK WIEN AG (eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht) 1. Nachtrag vom 20. Dezember 2018 zum Basisprospekt für das VOLKSBANK WIEN AG (eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht) 1. Nachtrag vom 20. Dezember 2018 zum Basisprospekt für das Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen vom 22. Mai 2018 Dieser

Mehr

I. ABWICKLUNGSRAHMEN 1. Worin bestehen die Aufgaben des einheitlichen Abwicklungsausschusses? Der einheitliche Abwicklungsausschuss (Single

I. ABWICKLUNGSRAHMEN 1. Worin bestehen die Aufgaben des einheitlichen Abwicklungsausschusses? Der einheitliche Abwicklungsausschuss (Single I. ABWICKLUNGSRAHMEN 1. Worin bestehen die Aufgaben des einheitlichen Abwicklungsausschusses? Der einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB) ist die Abwicklungsbehörde für bedeutende

Mehr

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in)

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in) Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in) Stand: Dezember 2016 Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in) Als Reaktion auf Erfahrungen in der Finanzkrise 2008

Mehr

ITS on Reporting. - Ein Überblick. von. Ludger Hanenberg, BaFin

ITS on Reporting. - Ein Überblick. von. Ludger Hanenberg, BaFin ITS on Reporting - Ein Überblick von Ludger Hanenberg, BaFin Agenda Konzept und Hintergrund zum europäischen Berichtswesen Weitere Entwicklung der Harmonisierungskonzepte Entwurf eines ITS on Reporting

Mehr

LEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/

LEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/ EBA/GL/2014/09 22. September 2014 Leitlinien zu den Arten von Tests, Bewertungen oder Prüfungen, die eine Unterstützungsmaßnahme nach Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe d Ziffer iii der Richtlinie zur Sanierung

Mehr

10067/17 cf/tt 1 DGG 1C

10067/17 cf/tt 1 DGG 1C Rat der Europäischen Union Brüssel, den 12. Juni 2017 (OR. en) Interinstitutionelle Dossiers: 2015/0270 (COD) 2016/0360 (COD) 2016/0361 (COD) 2016/0362 (COD) 2016/0363 (COD) 2016/0364 (COD) 10067/17 EF

Mehr

Regulatorische Compliance mittels RegTech intelligent umsetzen. Technische Antworten auf regulatorische Anforderungen

Regulatorische Compliance mittels RegTech intelligent umsetzen. Technische Antworten auf regulatorische Anforderungen 22. November 2017 Regulatorische Compliance mittels RegTech intelligent umsetzen Technische Antworten auf regulatorische Anforderungen Der Anstieg der regulatorischen Anforderungen an Banken seit der Finanzkrise

Mehr

EUROPÄISCHE ZENTRALBANK

EUROPÄISCHE ZENTRALBANK 26.4.2017 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 132/1 III (Vorbereitende Rechtsakte) EUROPÄISCHE ZENTRALBANK STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 8. März 2017 zu einem Vorschlag für eine Richtlinie

Mehr

Bankenunion Sigrid Part. 17. Juni 2013

Bankenunion Sigrid Part. 17. Juni 2013 Bankenunion Sigrid Part 17. Juni 2013 Erstes Halbjahr 2012... Staaten in Schwierigkeiten Staatsschuldenkrise Bankenunion Single Rule Book Europäische Aufsicht- SSM Bankenunion Europäische Abwicklung Europäische

Mehr

THEMENBLATT 8 DIDAKTIK BANKENUNION. SchülerInnen Oberstufe. Stand: 2015 1 THEMENBLATT-DIDAKTIK 8, BANKENUNION

THEMENBLATT 8 DIDAKTIK BANKENUNION. SchülerInnen Oberstufe. Stand: 2015 1 THEMENBLATT-DIDAKTIK 8, BANKENUNION THEMENBLATT 8 DIDAKTIK BANKENUNION SchülerInnen Oberstufe Stand: 2015 1 THEMENBLATT-DIDAKTIK 8, BANKENUNION Aufgaben Aufgabe 1 Mitte 2012 wurde auf europäischer Ebene die Errichtung der Bankenunion beschlossen.

Mehr

Vermeidung von Finanzkrisen durch stabile Banken Präsentation zum Tag der offenen Tür Jürgen Arndt, Zentralbereich Banken und Finanzaufsicht

Vermeidung von Finanzkrisen durch stabile Banken Präsentation zum Tag der offenen Tür Jürgen Arndt, Zentralbereich Banken und Finanzaufsicht Präsentation zum Tag der offenen Tür 2014 Jürgen Arndt, Zentralbereich Banken und Finanzaufsicht Überblick Wirtschaftliche Bedeutung von Banken Voraussetzungen zur Erfüllung der Bankfunktion Ziele der

Mehr

Obergrenzen der Gläubigerbeteiligung im Gesetzentwurf der Bundesregierung für das BRRD-Umsetzungsgesetz

Obergrenzen der Gläubigerbeteiligung im Gesetzentwurf der Bundesregierung für das BRRD-Umsetzungsgesetz Obergrenzen der Gläubigerbeteiligung im Gesetzentwurf der Bundesregierung für das BRRD-Umsetzungsgesetz 2014 Deutscher Bundestag Seite 2 Obergrenzen der Gläubigerbeteiligung im Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Handout. Bankenabwicklung Erfahrungen und Perspektiven in Deutschland und Europa Matthias Wargers, Sprecher des Vorstands

Handout. Bankenabwicklung Erfahrungen und Perspektiven in Deutschland und Europa Matthias Wargers, Sprecher des Vorstands Handout Bankenabwicklung Erfahrungen und Perspektiven in Deutschland und Europa Matthias Wargers, Sprecher des Vorstands Wirtschaftspublizistische Vereinigung in Düsseldorf 28. April 2015 In den vergangenen

Mehr

Anhang II Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit

Anhang II Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit Anhang II Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/213 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente

Mehr

HR Softwarestrategie. Erhöhen Sie die Wirksamkeit Ihrer HR Instrumente durch optimalen Einsatz von HR Software 37 % 62 % 70 %

HR Softwarestrategie. Erhöhen Sie die Wirksamkeit Ihrer HR Instrumente durch optimalen Einsatz von HR Software 37 % 62 % 70 % HR Softwarestrategie Erhöhen Sie die Wirksamkeit Ihrer HR Instrumente durch optimalen Einsatz von HR Software Wir analysieren Ihre derzeitige Softwarelandschaft,...... zeigen durch Best-Practice Vergleiche

Mehr

Memory Express-Anleihen. Beispielrechnung

Memory Express-Anleihen. Beispielrechnung Memory Express-Anleihen Beispielrechnung Beispielrechnung - Annahmen Memory Express Anleihe Wertannahme Beschreibung Startwert des Basiswerts (Ausübungspreis) (Vorzeitige) Rückzahlungs- Barriere 100 Entspricht

Mehr

Volksbank Salzburg eg (eine eingetragene Genossenschaft nach österreichischem Recht)

Volksbank Salzburg eg (eine eingetragene Genossenschaft nach österreichischem Recht) Volksbank Salzburg eg (eine eingetragene Genossenschaft nach österreichischem Recht) 2. Nachtrag vom 20. Dezember 2018 zum Basisprospekt für das Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen vom 09.

Mehr

Bundesrat Drucksache 777/

Bundesrat Drucksache 777/ Bundesrat Drucksache 777/16 21.12.16 EU - Fz - R - Wi Unterrichtung durch die Europäische Kommission Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie

Mehr

Die Abwicklungsbehörde kann bestimmte Abwicklungsmaßnahmen anordnen, wenn folgende Abwicklungsvoraussetzungen vorliegen:

Die Abwicklungsbehörde kann bestimmte Abwicklungsmaßnahmen anordnen, wenn folgende Abwicklungsvoraussetzungen vorliegen: Hinweise zur Bankenabwicklung & Gläubigerbeteiligung ( Bail-in ) (Informationen zur europäischen Bankenabwicklungsrichtlinie & bail-in-fähigen Produkten) Als Reaktion auf Erfahrungen in der Finanzkrise

Mehr

Der Vorschlag der EU-Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) Proportionalitätsgrundsatz reloaded und InstitutsVergV 4.0?

Der Vorschlag der EU-Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) Proportionalitätsgrundsatz reloaded und InstitutsVergV 4.0? Mandanten-Informationen Financial Services November 2016 Der Vorschlag der EU-Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) Proportionalitätsgrundsatz reloaded und InstitutsVergV 4.0? Die

Mehr

ECB-PUBLIC STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK. vom 29. Juli zu Sanierungs- und Abwicklungsmaßnahmen für die Hypo Group Alpe Adria

ECB-PUBLIC STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK. vom 29. Juli zu Sanierungs- und Abwicklungsmaßnahmen für die Hypo Group Alpe Adria DE ECB-PUBLIC STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 29. Juli 2014 zu Sanierungs- und Abwicklungsmaßnahmen für die Hypo Group Alpe Adria (CON/2014/61) Einführung und Rechtsgrundlage Am 11. Juni

Mehr

BEITRÄGE ZUM SINGLE RESOLUTION FUND (SRF) 2019

BEITRÄGE ZUM SINGLE RESOLUTION FUND (SRF) 2019 INFORMATIONSVERANSTALTUNG BEITRÄGE ZUM SINGLE RESOLUTION FUND (SRF) 2019 Mag. Thomas Wulf, Bereich Bankenabwicklung Mag. Michaela Lehmann, Bereich Bankenabwicklung Wien, 19. Oktober 2018 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Bankenregulierung - welche Kosten, wessen Nutzen? 3. April 2014

Bankenregulierung - welche Kosten, wessen Nutzen? 3. April 2014 Bankenregulierung - welche Kosten, wessen Nutzen? 3. April 2014 Bankenregulierung welche Kosten, wessen Nutzen? Mag. Andreas Ittner Vize-Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank Weis[s]er Salon, 3.

Mehr

Öffentliches Konsultationsverfahren

Öffentliches Konsultationsverfahren Öffentliches Konsultationsverfahren zum Entwurf eines Leitfadens der EZB zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit Fragen und Antworten 1 Wofür dieser Leitfaden? Die

Mehr

ICAAP Internationale Entwicklungen und nationale Umsetzung

ICAAP Internationale Entwicklungen und nationale Umsetzung ICAAP Internationale Entwicklungen und nationale Umsetzung Matthias Güldner, Abteilungsleiter, BA 5 Bonn, 29. Mai 2018 Agenda 1. Internationale Vorgaben und Entwicklungen 29. Mai 2018 ICAAP Internationale

Mehr

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in)

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in) Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in) Stand: Dezember 2016 Als Reaktion auf Erfahrungen in der Finanzkrise 2008 haben viele Staaten Regelungen erlassen, mit denen ausfallgefährdete

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 22.1.2015 L 15/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/81 S RATES vom 19. Dezember 2014 zur Festlegung einheitlicher Modalitäten für die Anwendung der Verordnung

Mehr

Bankenbonds. Der Einfluss regulatorischer Maßnahmen auf die Verbindlichkeiten von Banken. Natalie Tehrani Monfared (UniCredit Bank)

Bankenbonds. Der Einfluss regulatorischer Maßnahmen auf die Verbindlichkeiten von Banken. Natalie Tehrani Monfared (UniCredit Bank) Bankenbonds Der Einfluss regulatorischer Maßnahmen auf die Verbindlichkeiten von Banken Natalie Tehrani Monfared (UniCredit Bank) München, 27. Juni 2016 AGENDA EINFÜHRUNG TLAC UND MREL SENIOR BAIL-IN GLOSSAR

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Juni 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Juni 2017 (OR. en) Conseil UE Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Juni 2017 (OR. en) PUBLIC 9899/17 LIMITE EF 115 ECOFIN 489 VERMERK Absender: Empfänger: Betr.: Generalsekretariat des Rates Ausschuss der Ständigen

Mehr

(A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG*

(A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* Anhang II Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit in TEUR (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/213 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente

Mehr

DIE BANKENUNION THEMENBLATT 8

DIE BANKENUNION THEMENBLATT 8 THEMENBLATT 8 DIE BANKENUNION Im Zuge der Finanzkrise wurden auch Schwächen im Bereich der Bankenaufsicht und -regulierung erkennbar. Um die Sicherheit, Stabilität und Zuverlässigkeit des europäischen

Mehr

Konsultation 02/2019 (MaBail-in)

Konsultation 02/2019 (MaBail-in) Geschäftszeichen: AM 2-K 4100-2018/0002 (Bitte stets angeben) Konsultation 02/2019 (MaBail-in) Entwurf: Rundschreiben X/2019 (A) -Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in) An alle

Mehr

Aktuelle Themen Banken Senior Unsecured - Neuer Nachrang? Regulatorik Radar 2017

Aktuelle Themen Banken Senior Unsecured - Neuer Nachrang? Regulatorik Radar 2017 Aktuelle Themen Banken Senior Unsecured - Neuer Nachrang? Regulatorik Radar 2017 BaFin Journal 5/2017 Gläubigerbeteiligung durch neue Bail-in Regelungen Mit dem Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)

Mehr

Risk-Symposium 2015 Frankfurt, der 24. September 2015

Risk-Symposium 2015 Frankfurt, der 24. September 2015 AnaCredit ein Multi-Purpose-Tool des ESZB mit neuen Anforderungen an Banken Risk-Symposium 2015 Ingo Techet, Deutsche Bundesbank Übersicht Hintergrund Entwicklung des Projekts Stand der Diskussion EZB-Verordnung

Mehr

Aktuelle Entwicklungen zum Thema Bankenrestrukturierung. Andreas Steck / Dr. Sven Schelo Frankfurt am Main, 14. Juli 2015

Aktuelle Entwicklungen zum Thema Bankenrestrukturierung. Andreas Steck / Dr. Sven Schelo Frankfurt am Main, 14. Juli 2015 Aktuelle Entwicklungen zum Thema Bankenrestrukturierung Andreas Steck / Dr. Sven Schelo Frankfurt am Main, 14. Juli 2015 Agenda A. Abwicklungsmechanismus B. Abwicklungsinstrumente insb. Bail-in C. MREL/TLAC

Mehr

Klub der Wirtschaftspublizisten Vize-Gouverneur Mag. Andreas Ittner

Klub der Wirtschaftspublizisten Vize-Gouverneur Mag. Andreas Ittner Klub der Wirtschaftspublizisten Vize-Gouverneur Mag. Andreas Ittner Konsolidiertes Jahresergebnis der österreichischen Kreditinstitute 2015 13. April 2016 Noch nie waren die Zinsen in so vielen Länder

Mehr