Fragen und Antworten zur Finanzmarktaufsicht Hier erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Finanzmarktaufsicht.
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- Eduard Steinmann
- vor 7 Jahren
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1 FAQ Internationales/Finanzmarkt Fragen und Antworten zur Finanzmarktaufsicht Hier erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Finanzmarktaufsicht. Quelle: istockphoto.com/porcorex Was ist Finanzmarktaufsicht? Finanzmarktaufsicht (auch: Finanzdienstleistungsaufsicht) ist die staatliche Aufsicht über Banken, Sparkassen und andere Kreditinstitute (Bankenaufsicht), über Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds (Versicherungsaufsicht) sowie über Wertpapierdienstleistungsunternehmen und den Wertpapierhandel (Wertpapieraufsicht). Wie unterscheiden sich mikro- und makroprudenzielle Aufsicht? Während bei der mikroprudenziellen Aufsicht die einzelnen Finanzinstitute im Fokus stehen, behält die makroprudenzielle Aufsicht solche Risiken im Auge, die die Funktionsfähigkeit des gesamten Finanzsystems gefährden und erhebliche negative Auswirkungen auch auf das Wirtschaftswachstum, die Beschäftigungssituation und den Wohlstand der Menschen haben können ( systemische Risiken ). Eine der zentralen Konsequenzen aus der globalen Finanzkrise 2007/2008 war es, die makroprudenzielle Aufsicht durch Schaffung einer eigenen Überwachungsinstanz zu stärken. In Deutschland ist der Ausschuss für Finanzstabilität das zentrale Gremium der makroprudenziellen Überwachung. In der Europäischen Union ist die makroprudenzielle Überwachung Aufgabe des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB). Finanzmarktaufsicht in Deutschland
2 Wer beaufsichtigt die Finanzmärkte? Seit dem Jahr 2002 werden die Aufgaben der Bankenaufsicht, der Versicherungsaufsicht und der Wertpapieraufsicht in Deutschland einheitlich von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wahrgenommen. Die BaFin wird auch als Allfinanzaufsicht bezeichnet. Bei der Bankenaufsicht erhält die BaFin Unterstützung durch die Deutsche Bundesbank. Ergänzend dazu beobachtet der Ausschuss für Finanzstabilität die systemischen Risiken, D.H. diejenigen Risiken, die die Funktionsfähigkeit des gesamten Finanzsystems gefährden können. Einige Aufgaben im Bereich der Banken- und der Wertpapieraufsicht werden allerdings unmittelbar auf europäischer Ebene wahrgenommen. Im Bereich der Bankenaufsicht hat die Europäische Zentralbank (EZB) seit Beginn des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) am 4. November 2014 die Aufsicht über bedeutende Institute in der Eurozone übernommen. Die BaFin ist zusammen mit den anderen nationalen Aufsichtsbehörden der Eurozone Teil des SSM und wirkt daran mit. Weniger bedeutende Institute werden weiterhin eigenverantwortlich von der BaFin beaufsichtigt. Im Bereich der Wertpapieraufsicht ist die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authorities, ESMA) unmittelbar verantwortlich für die Aufsicht über Ratingagenturen und Transaktionsregister. Was machen die BaFin und die Bundesbank bei der Bankenaufsicht? Die Bankenaufsicht dient in erster Linie der Sicherheit der den Kreditinstituten anvertrauten Vermögenswerten (Z.B. Kundeneinlagen) und der Stabilität des Bankensystems. BaFin und Bundesbank prüfen zu diesem Zweck vor allem, ob die Banken über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und ihr Geschäftsbetrieb ordnungsgemäß organisiert ist. Die Behörden greifen hierzu auf eine Fülle von Informationen zurück, die sie von den Kreditinstituten und durch Prüfungen vor Ort erhalten. Welches Ziel verfolgt die BaFin bei der Versicherungsaufsicht? Mit der Versicherungsaufsicht soll sichergestellt werden, dass Versicherungsunternehmen dauerhaft in der Lage sind, im Versicherungsfall ihre Leistungen zu erbringen. Hierzu achtet die BaFin unter anderem darauf, dass Versicherungsunternehmen genügend finanzielle Mittel vorhalten und Risiken angemessen bewerten. Wie bei der Bankenaufsicht erhält die BaFin die notwendigen Informationen von den Unternehmen und durch eigene Prüfungen vor Ort. Welche Aufgaben und Befugnisse hat die BaFin in der Wertpapieraufsicht? Ziel der Wertpapieraufsicht ist es, einen fairen und reibungslosen Handel mit Wertpapieren zu ermöglichen. Die BaFin wirkt außerdem auf die Verfügbarkeit ausreichender Informationen für alle Marktteilnehmer hin und gewährleistet den Anlegerschutz. Sie überwacht die ordnungsgemäße Veröffentlichung von Informationen, die für den Kurs von Wertpapieren relevant sind, bekämpft den Insiderhandel und verfolgt Marktmanipulationen. Welche Aufgaben hat der Ausschuss für Finanzstabilität? Der Ausschuss für Finanzstabilität wurde Anfang 2013 auf Grundlage von 2 des Finanzstabilitätsgesetzes bei dem Bundesministerium der Finanzen eingerichtet. In ihm sind das Bundesministerium der Finanzen, die Deutsche Bundesbank und die BaFin sowie (in beratender Funktion) die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) vertreten. Zentrale Aufgabe des Ausschusses für Finanzstabilität ist es, die für die Finanzstabilität in Deutschland maßgeblichen Sachverhalte regelmäßig zu erörtern, bei identifizierten Gefahren vor diesen zu warnen und Empfehlungen zu ihrer Abwehr abzugeben. Als Grundlage hierfür dienen die Analysen der Deutschen Bundesbank. Finanzmarktaufsicht in der Europäischen Union Wie ist die Finanzmarktaufsicht auf EU-Ebene ausgestaltet? Am 1. Januar 2011 hat das Europäische Finanzaufsichtssystem (European System of Financial Supervision, ESFS) seine Arbeit aufgenommen. Es besteht aus dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB) und den drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden: der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde
3 (European Banking Authority, EBA), der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority, EIOPA) und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Market Authority, ESMA). Zusätzlich wurde ein Gemeinsamer Ausschuss der drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden eingerichtet. Die zuständigen Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten, also auch die BAFIN, sind Teil des ESFS und wirken an der Arbeit der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden mit. Für die Eurozone wurde darüber hinaus mit der im Mai 2014 beschlossenen Bankenunion ein Einheitlicher Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) geschaffen, der um einen einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) ergänzt wird. Nähere dazu siehe weiter unten. Warum wurde das Europäische Finanzaufsichtssystem (ESFS) geschaffen? Die in der Europäischen Union ansässigen Banken, Versicherungen und Wertpapierdienstleister (Finanzinstitute) sind über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg durch vielfältige finanzielle Beziehungen untereinander vernetzt. Die Finanzkrise hat gezeigt, dass auf Grund dieser Vernetzung die Gefahr besteht, dass Zahlungsschwierigkeiten eines Finanzinstituts nach und nach auch das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Zahlungsfähigkeit vieler weiterer Finanzinstitute beeinträchtigen können. Das Europäische Finanzaufsichtssystem soll die Finanzmarktaufsicht der einzelnen Mitgliedstaaten einander angleichen und dazu beitragen, dass den grenzüberschreitenden Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems besser vorgebeugt wird. Welche Aufgaben hat der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)? Aufgabe des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) ist die frühzeitige Erkennung und vorbeugende Bekämpfung von Gefahren für die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte innerhalb der EU, die sich aus der gegenseitigen Vernetzung der Finanzinstitute ergeben. Der Ausschuss überwacht die Finanzmärkte auf Grundlage von Informationen, die ihm von den Europäischen Finanzaufsichtsbehörden, dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) und den nationalen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Er warnt die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden, die Mitgliedstaaten oder ihre Aufsichtsbehörden vor Gefahren für das Finanzsystem und empfiehlt ihnen Maßnahmen zu ihrer Beseitigung. Welche Aufgaben und Befugnisse haben die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden? Die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA) treten im Regel-fall nicht selbst gegenüber den Finanzinstituten auf, sondern wirken auf eine einheitliche Praxis der nationalen Aufsichtsbehörden hin. Hierzu entwickeln sie einheitliche Standards, erstellen Leitlinien und Empfehlungen und überwachen die Anwendung des EU- Rechts. Weicht eine nationale Aufsichtsbehörde von EU-Recht ab oder tritt ein EU-weiter Krisenfall ein, können die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden die nationalen Aufsichtsbehörden zu bestimmten Maßnahmen gegenüber Finanzinstituten verpflichten und diese notfalls selbst anordnen. Im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) tritt die Europäische Zentralbank (EZB) teilweise an die Stelle der nationalen Aufsichtsbehörden; sie übernimmt hierbei die Aufsicht über bedeutende Kreditinstitute. Bankenunion: Einheitliche Bankenaufsicht und abwicklung in der Eurozone Was ist die Europäische Bankenunion? Die Bankenunion soll unter anderem sicherstellen, dass die Banken in der Eurozone besser beaufsichtigt und bei Schieflagen einfacher und ohne Steuergelder abgewickelt werden können. Zu diesem Zweck wurden am 4. November 2014 der Einheitliche Europäische Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) eingerichtet, der am 31. Dezember 2015 um einen Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) ergänzt wurde. Beide, SSM und SRM, unterliegen einem einheitlichen Regelwerk (single rulebook), das in allen 28 Mitgliedstaaten gilt.
4 Warum wurde die Europäische Bankenunion geschaffen? Die Finanzkrise von 2007/2008, die sich 2010/2011 zu einer Krise des Euroraums ausweitete, hat gezeigt, dass es für die durch die Einheitswährung miteinander verflochtenen Mitgliedstaaten besonderer europäischer Mechanismen zur Bankenbeaufsichtigung und Abwicklung bedarf, um Systemschwächen abzufedern. Wie funktioniert der Einheitliche Aufsichtsmechanismus? Mit dem Einheitlichen Abwicklungsmechanimus (Single Supervisory Mechanism, SSM) werden der EZB die direkte Aufsicht über die bedeutenden Finanzinstitute im Euroraum und in den Mitgliedstaaten außerhalb der Eurozone, die dem SSM beitreten, übertragen (rund 120 Banken und Bankengruppen). Die nationalen Aufsichtsbehörden beaufsichtigen weiterhin die übrigen Banken. In Deutschland ist die BaFin weiterhin für rund 2000 kleinere Kreditinstitute zuständig. Darüber hinaus sind die nationalen Aufsichtsbehörden Teil des SSM und unterstützen die EZB im Rahmen der für jedes bedeutende Institut gebildeten Aufsichtsteams. Welches sind die bedeutenden, durch die EZB beaufsichtigten Institute? Bei den bedeutenden, durch die EZB direkt beaufsichtigten Instituten handelt es sich um Banken mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 MRD. EUR oder einer Bilanzsumme, die 20 Prozent des Bruttoinlandsprodukts des Heimatstaates übersteigt. Werden diese Schwellenwerte nicht erreicht, beaufsichtigt die EZB in jedem Fall die jeweils drei größten Banken der am SSM teilnehmenden Mitgliedstaaten. Welche Befugnisse hat die EZB im Rahmen des SSM? Im Rahmen des SSM erhält die EZB weitreichende Aufsichts- und Untersuchungsbefugnisse. So ist sie zukünftig ausschließlich für die Erteilung und den Entzug der im EU-Recht geregelten Banklizenzen zuständig, beurteilt den Erwerb von Beteiligungen von mindestens 10 Prozent und überwacht die Einhaltung der Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen durch die von ihr direkt beaufsichtigten Institute. Sie kann erhöhte Eigenkapitalanforderungen festlegen, Geldbußen verhängen und bei Fehlverhalten von Banken frühzeitig intervenieren. Darüber hinaus erhält sie im Bereich der Bankenaufsicht in einem begrenzten Rahmen Rechtssetzungsbefugnis und kann damit Verordnungen erlassen und Leitlinien oder Empfehlungen veröffentlichen. Wie verhält sich die einheitliche europäische Bankenaufsicht zur Unabhängigkeit der EZB? Die Wahrung der Unabhängigkeit der EZB und die Vermeidung von Interessenkonflikten zwischen den beiden bei der EZB angesiedelten Aufgabenfeldern, der Geldpolitik und der Bankenaufsicht, spielen bei der Ausgestaltung des SSM eine zentrale Rolle. Zu diesem Zweck wurde die Governance-Struktur der EZB erweitert. Zur Erfüllung ihrer Aufsichtsaufgaben hat die EZB ein neues Aufsichtsgremium (Supervisory Board) erhalten, das durch einen Lenkungsausschuss unterstützt wird. In dem Aufsichtsgremium sind auch die nationalen Aufsichtsbehörden, z.b. die BaFin, vertreten. Was passiert mit Banken in Schieflage? Geraten Institute, die unter der besonderen Aufsicht der EZB stehen, in Schieflage, ermöglicht der neu geschaffene Einheitliche Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) eine EU-einheitliche Sanierung und nötigenfalls eine geordnete Abwicklung der betreffenden Institute. Zu diesem Zweck wurde als zentrales Entscheidungsgremium ein Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board, SRB) eingerichtet, an dem auch die nationalen Abwicklungsbehörden (für Deutschland die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, FMSA) beteiligt sind. Darüber hinaus wurde ein Einheitlicher Abwicklungsfonds geschaffen, der sich aus Beiträgen des Bankensektors speist. Ziel ist es, den Steuerzahler bei künftigen Bankenschieflagen nicht mehr zu belasten. Wird eine in Schieflage geratene große Bank abgewickelt, sind zunächst die Eigentümer und Gläubiger der Banken zur Abdeckung der Verluste heranzuziehen. Reichen diese Mittel nicht aus, kann der Abwicklungsfonds unter bestimmten Voraussetzungen weitere Mittel bereitstellen.
5 Kleinere Institute, die unter der Aufsicht der nationalen Aufsichtsbehörden stehen, werden im Regelfall durch die nationalen Abwicklungsbehörden abgewickelt. In Deutschland hat die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) diese Aufgabe am 1. Januar 2015 übernommen. Die FMSA bewertet die Abwicklungsfähigkeit deutscher Banken, erstellt individuelle Abwicklungspläne und ordnet erforderlichenfalls die Beseitigung von Abwicklungshindernissen an. Für die bedeutenden Institute unterstützt die FMSA den Ausschuss für einheitliche Abwicklung bei der Erstellung von Abwicklungsplänen. Bundesministerium der Finanzen
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