WS 2014/15: Die Bankenunion und die Eurokrise. Strukturen, Funktionen, Erwartungen.
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1 Prof. em. Dr. rer. pol. Norbert Konegen downloads: WS 2014/15: Die Bankenunion und die Eurokrise. Strukturen, Funktionen, Erwartungen.
2 Agenda / Lerneinheiten I. Die Rolle der Banken im Verlauf des Börsencrashs von II. Krisenmanagement in Deutschland und der EU ausgewählte Beispiele. Quelle: konegen, ifpol uni münster WS 2014/15 2
3 II. Agenda Krisenmanagement in Deutschland und der EU ausgewählte Beispiele. 1. Begriffsklärungen: Banken/Kreditinstitute 2. Frühe Antworten in den Politikbereichen Bankenaufsicht und Finanzmarktstabilität am Beispiel Deutschlands 3. Ausgewählte gesetzliche Vorgaben und Institutionen zu den Politikfeldern Bankenaufsicht und Finanzmarktstabilität a) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) b) Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMSTG) c) Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz (FMStFG) d) Die neue europäische Aufsichtsstruktur (European System of Financial Supervision, ESFS) e) Politische + f) ökonomische Perspektiven 4. Steuerzahler stützen Banken konegen, ifpol uni münster WS 2014/15 3
4 1. Begriffsklärungen Banken/Kreditinstitute a) Legaldefinition: 1 Kreditwesengesetz (KWG) b) Bank/Unternehmen: Erstellung von geld- und kreditbezogenen Dienstleistungen durch Verknüpfung bankbetrieblicher Produktionsfaktoren. c) Volkswirtschaftliche Funktion: Liquiditätsausgleich durch Losgrößen-, Fristen- und Risikotransformation. d) Einzelwirtschaftliche Funktionen: Umtauschfunktion, Depotfunktion, Transportfunktion, Finanzierungsfunktion. e) Bilanz: Zeitpunktbezogene Gegenüberstellung der konkreten Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel einer Unternehmung. Aktiva: Vermögenswerte nach art- + wertmäßiger Zusammensetzung; Passiva: das zur Finanzierung der Vermögenswerte notwendige Kapital. Quelle: Gabler, 15.A., S. 318, 497 konegen, ifpol uni münster WS 2014/15 4
5 noch e) Bilanz f) Bilanzzweck: Inhaltliche Bestimmung von Vermögen und Kapital (Bilanzierung dem Grunde nach); Bewertung von Vermögen und Fremdkapital (Bilanzierung der Höhe nach); Gliederung (Ausweis) von Vermögen und Kapital. g) Verstöße/Manipulationen und kein Ende Geldwäsche, Zinsmanipulationen, Steuerhinterziehung, Verschleierung von Risiken, Fragwürdige Hypothekengeschäfte. Quelle: a.a.o. konegen, ifpol uni münster WS 2014/15 5
6 noch e) Bilanz: Ein einfaches Beispiel Quelle: DIE ZEIT konegen, ifpol uni münster 6
7 2. Frühe Antworten in den Politikbereichen Bankenaufsicht und Finanzmarktstabilität am Beispiel Deutschlands Deutschland, rot-grüne Koalition: viertes Finanzmarktförderungsgesetz in Kraft: Zulassung des Derivatehandels Steuerliche Förderung der Kreditverbriefungen Ermöglichung von Hedgefonds Aufhebung des strengen Niederstwertprinzip für Aktien W. Schäuble heute dazu: Die immer weitergehende Liberalisierung der Regularien für die Finanzindustrie war im Nachhinein betrachtet ein Fehler. Durch diese Entscheidungen wurden Freiräume geschaffen, die nicht verantwortlich genutzt wurden. Quelle: Stuttg. Ztg konegen, ifpol uni münster, WS 14/15 7
8 3. Ausgewählte gesetzliche Vorgaben und Institutionen zu den Politikfeldern Bankenaufsicht und Finanzmarktstabilität a) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Beaufsichtigt + kontrolliert als Finanzaufsichtsbehörde im Rahmen einer Allfinanzaufsicht alle Bereiche des Finanzwesens Gründung auf Basis des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG), 2365 Mitarbeiter; Finanzierung: jährliche Umlage auf beaufsichtigte Institute/Unternehmen; Vier operative Aufgabenfelder (Rechts- und Fachaufsicht): Kontenaufsicht: z.b. Bekämpfung von Geldwäsche Bankenaufsicht: laufende Aufsicht, Neugründungen (KWG) Versicherungsaufsicht: Sicherungsvermögen, Zahlungsfähigkeit Quelle: konegen, ifpol uni münster 8
9 noch 3. a) BaFiN Wertpapieraufsicht: Funktionsfähigkeit der deutschen Märkte für Wertpapiere und Derivate (WpHG) Berechtigung + Verpflichtung zur Weiterleitung bei Verdacht von Straftaten an Strafverfolgungsbehörden Einrichtung eines Mitarbeiter- und Beschwerderegisters ( ): Erfassung von Bankberatern, vorgesetzte Vertriebsbeauftragte, Mitarbeiter, die für die Überwachung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Pflichten zuständig sind. Bis 6/2014: ca Beschwerden (FAZ ) Quelle: konegen, ifpol uni münster 9
10 noch 3. a) Im Zuge der Finanzkrise erhält die Bundesbank die Aufsicht über Banken + Versicherungen (2009) Quelle: FAZ konegen, ifpol uni münster 10
11 noch 3. a) BaFin Kritik: Teilweise gravierende Mängel der internen Organisation o Unzureichende Kontrollsysteme, Veruntreuung, Vorgaben der Bundesregierung zur Korruptionsprävention nicht umgesetzt; 4/2008: Veränderung der Entscheidungsstrukturen: Neben Präsidenten gehören zum Führungsgremium vier Exekutivdirektoren als Leiter der operativen Aufgabenfelder an. Die BaFin im europäischen Kontext: Das Europäische Finanzaufsichtssystem (European System of Financial Supervision, ESFS) vom (s. 3.d) Quelle: konegen, ifpol uni münster 11
12 3. b) Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) v c) Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz (FMStFG) v. 7/2009 (Umfassendes Maßnahmenpaket zur Stützung des Finanzmarktes) 10/2008: Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) 10/2008: Bundesregierung beschließt Rettungspaket für deutsche Banken im Volumen von max. 480 Mrd. Gründung der Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) als Anstalt des öff. Rechts (7/2009). Ziel: Retten, Stabilisieren, Restrukturieren, Reorganisieren; 7/2009: Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMStFG) als Sondervermögen des Bundes: (SoFFin); 7/2009: Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz (FMStErgG) zur Einrichtung von sog. Bad Banks zur Entlastung der Bankbilanzen von Problemaktiva Quelle: konegen, ifpol uni münster 12
13 noch 3.b) Kernpunkte des FMStG Quelle: konegen, ifpol uni münster 13
14 noch 3. b) : Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Finanzmärkte für systemrelevante Finanzinstitute. Quelle: FAZ konegen, ifpol uni münster, WS 14/15 14
15 noch 3. b) Struktur Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung Quelle: SoFFin konegen, ifpol uni münster 15
16 noch 3. c) Kernpunkte des FMStErgG Quelle: konegen, ifpol uni münster 16
17 noch 3. c) Struktur einer Bad Bank Quelle: konegen, ifpol uni münster 17
18 noch 3. b) c) Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 2014/15 18
19 3. d) Institutionen der Finanzaufsicht Quelle: SVR 2010/11: 158 konegen, ifpol uni münster, WS 2014/15 19
20 noch 3. d) Die neue europäische Aufsichtsstruktur (European System of Financial Supervision ; ESFS) seit 2011 Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken: vom institutionellen Fundament zur glaubwürdigen makroprudenziellen Überwachung Aber: Entscheidungskompetenzen hat die EU-Kommission! Schlussfolgerungen aus der Finanzkrise: Auf Einzelinstitute (mikroprudenziell) ausgerichtete Finanzaufsicht bei systemischen Bank unzureichend; Notwendig: Enge Verknüpfung zwischen mikro- und makroprudenziellen Aufsichtsstrukturen durch ESFS; Das Aufsichtsnetzwerk ESFS vereint die nationalen Aufsichtsbehörden der 27 EU-Mitgliedstaaten (European Supervisory Authorities (ESAs), also die 3 europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA, ESMA, deren gemeinsamen Ausschuss (Joint Committee) sowie den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB). ESAs entwickeln in festgelegten Bereichen Standards, ESRB verantwortet makroprudenzielle Überwachung,keine Durchgriffsrechte Quelle: Bbk., Monatsbericht 3/2012: 29ff. konegen, ifpol uni münster 20
21 noch 3. d) Regulierungsstränge Quelle: konegen, ifpol uni münster 21
22 noch 3. d) Die neue europäische Aufsichtsstruktur (European System of Financial Supervision; ESFS Quelle: Monatsbericht 4/2012: 31 konegen, ifpol uni münster 22
23 noch 3. d Das Kreuz mit den vielen Abkürzungen bleiben Sie am Ball + lesen Sie weiter Quelle: FAZ konegen, ifpol uni münster, WS 2014/15 23
24 noch 3. d) Glossar (Sie können sich gute Glossare herunterladen: und ergänzend _mb.pdf? blob=publicationfile Quelle: SVR 2010/ konegen, ifpol uni münster, WS 2014/15 24
25 3. e) Politische Perspektiven Quelle: konegen, ifpol uni münster 25
26 3. f) Ökonomische Perspektiven (Datenstand: 2013) Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS2014/15 26
27 4. Steuerzahler stützen Banken a) Eine Momentaufnahme: Stabilisierungshilfen des SoFFin 2009 Quelle: SVR 2009/10: 123 konegen, ifpol uni münster 27
28 noch 4.a) Stabilisierungshilfen SoFFin 12/2012 (Quelle: Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 2014/15 *** 28
29 Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) Quelle: konegen, ifpol uni münster 29
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