Die neue europäische Aufsichtsarchitektur im Finanzbereich

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1 Die neue europäische Aufsichtsarchitektur im Finanzbereich Tagung Finanzmarktregulierung in den USA und der EU Wien, 23. September 2011 Jan CEYSSENS (Europäische Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen) 1

2 Gliederung 1. Reform der EU-Finanzmarktordnung 2. NeueEU-Finanzaufsichtsstruktur 3. Schlussfolgerungen 2

3 Hintergrund Finanzkrise 2007/2008 Enge Verbindung mit derzeitiger Staatsschuldenkrise Staatsschulden durch Bankstützungen mitverursacht Teilabschreibung von Staatsschulden ist Herausforderung für Stabilität europäischer Banken Aktien, Bond- und Derivatemärkte sind betroffen Ratingagenturen spielen wichtige Rolle 3

4 Ziele und Grundsätze Ziel: Stabile und effiziente Finanzmärkte, die ihre Kernaufgaben in der Volkswirtschaft wahrnehmen können Binnenmarkt und gemeinsame Währung verlangen gemeinsame Antwort der EU Enge Abstimmung mit internationalen Partnern (G20/FSB) 4

5 Eckpunkte der Reform (1) Stärkere Finanzinstitute Kapitalanforderungen(Basel III/CRD IV Vorschlag 07/11) Corporate Governance und Sanktionen(Vorschlag Juli 07/11) EU-Rahmen für Krisenmanagement und Restrukturierung (Vorschlag Herbst 2011) 5

6 Eckpunkte der Reform (2) Transparentere Finanzmärkte Derivate- zentrale Abwicklung und Transparenz (Rats-/ EP-Verhandlungen) Leerverkäufe(Rats-/ EP-Verhandlungen) Bekämpfung von Marktmissbrauch(Mifid II Vorschlag Herbst 2011) 6

7 Eckpunkte der Reform (3) Besserer Schutz der Verbraucher Immobilienkredite Information undschutz (Rats-/ EP-Verhandlungen) (PRIPs, Anfang 2012) 7

8 Eckpunkte der Reform (4) Bessere Finanzaufsicht; Alternative Investmentfonds(in Kraft) Ratingagenturen(in Kraft, weitere Vorschläge Herbst 2011) Neue EU-Finanzaufsichtsstruktur 8

9 Gliederung 1. Reform der EU-Finanzmarktordnung 2. NeueEU-Finanzaufsichtsstruktur 3. Schlussfolgerungen 9

10 Ziele Adäquate Aufsicht über systemische Risiken; Gleichwertige Aufsichtsregeln, -befugnisse und Sanktionen in allen EU Mitgliedstaaten; Kooperation und Informationsaustausch zwischen nationalen Aufsehern verbessern; GemeinsameEntscheidungender Aufsichtsbehördeninnerhalbder EU ermöglichen. 10

11 Vertragsrechtliche Grundlagen und Grenzen Rechtsgrundlage: Artikel 114 VAEU C-217/04, Abs 44: «Der Gemeinschaftsgesetzgeber kann nämlich aufgrund seiner Sachwürdigung die Schaffung einer Gemeinschaftseinrichtung für notwendig erachten, deren Aufgabe es ist, in Situationen, in denen der Erlass von nicht zwingenden Begleit-und Rahmenmaßnahmen zur Erleichterung der einheitlichen Durchführung und Anwendung von auf Artikel 95 EG gestützten Rechtsakten geeignet erscheint, zur Verwirklichung des Harmonisierungsprozesses beizutragen. Vertragsrechtliche Grenzen: «Meroni»(Rechtssache 9-10/56, S. 81) Nur genau umgrenzte Ausführungsbefugnisse deren Ausübung einer strengen Kontrolle im Hinblick auf die Beachtung objektiver Tatbestandsmerkmale unterliegt, können übertragen werden Nicht übertragen werden können Befugnisse, die nach freiem Ermessen auszuüben sind, einen weiten Ermessensspielraum voraussetzen und je nach der Art ihrer Ausübung die Verwirklichung einer ausgesprochenen Wirtschaftspolitik ermöglichen. 11

12 NeueeuropäischeFinanzaufsicht Europ. Ausschuss für Systemrisiken(ESRB) Frühzeitiges Erkennen von Systemrisiken Wenn nötig, Handlungsempfehlungen an europäische oder nationale Behörden tauschen Informationen aus berät und warnt EBA Bankaufsichtsbehörde EIOPA Aufsichtsbehörde für Versicherungswesen und betriebl. Altersvorsorge ESMA Wertpaperaufbehörde Entsenden Aufsichtsratsmitglieder entscheiden in spez. Fällen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten Zuständig für die tägliche Aufsicht von Finanzinstituten und -märkten 12

13 Aufbauder ESAs Aufsichtsrat: Leiter der 27 Aufsichtsbehörden Vorsitzende/r Verwaltungsrat: Vorsitzender, Mitglieder, KOM (Haushaltsfragen) Exekutivdirektor und Angestellte Berufungsgremium 2 Stakeholder-Gruppen Verpflichtung zur Konsultation Transparenz / Zugang zu Dokumenten 13

14 Aufgabender neuenbehörden Koordinierung der Aufsichtsbehörden(Stresstests) Entwickeln technische Standards, Leitlinien, und Empfehlungen( «single rule book») StellenEinhaltungder EU-Regelndurchnationale Aufsichtsbehörden sicher Legen Meinungsverschiedenheiten zwischen nationalen Aufsehern bei Aufsicht über Ratingagenturen Verbraucherschutz, Kontrolle von Finanzprodukten 14

15 Befugnisse TechnischeStandards Rechtsakt in Form von Verordnung/Entscheidung Einheitliche Anwendung von EU- Legislativakten Grundlage: Legislativakte Verfahren: ESA-Entwurf Annahme KOM (konsultiert ESA bzgl. Änderungen) Widerspruchsrecht von Ministerrat und EP gegen Regulierungsstandards 15

16 Befugnisse Grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Aufsehern(1) Beteiligung an Aufsichtskollegien Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zb: Aufseher einer Gruppe verschiedener Auffassung über internes Modell (zb RL 2006/48/EU, Art 129): Anrufung der Behörde richtet Entscheidung über Einhaltung des EU-Rechts an die betroffenen Aufseher Unter Beachtung dieser Entscheidung richtet Gruppenaufseher Entscheidung über Modell an Finanzinstitut 16

17 Befugnisse Grenzüberschreitende Zusammenarbeit(2) LetzteVerfahrensstufe: Entscheidungendirektan Finanzinstitute Nur wenn nationale Aufseher rechtsverbindliche Entscheidungen von ESA nicht beachten Ausnahmefall Nur im Anwendungsbereich von EU-Verordnungen Erforderlich um sicherzustellen, dass alle Aufseher das EU-Recht anwenden Gewährleistet Beachtung von ESA-Entscheidungenohne übermäßigen Eingriff in die tägliche Aufsicht 17

18 Gliederung 1. Reform der EU-Finanzmarktordnung 2. NeueEU-Finanzaufsichtsstruktur 3. Schlussfolgerungen 18

19 VielenDank für IhreAufmerksamkeit 19

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