EIOPABoS14/ September Arbeitsprogramm 2015 der EIOPA

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1 EIOPABoS14/ September 2014 Arbeitsprogramm 2015 der EIOPA 1

2 Inhalt 1. Einleitung Strategische Ziele Gemeinsamer Ausschuss

3 1. Einleitung Die EIOPA wurde 2011 im Rahmen des Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS) als europäische Aufsichtsbehörde zur Stärkung europäischer Aufsichtsregelungen eingerichtet, um Versicherungsnehmer, Altersversorgungsanwärter und Leistungsempfänger besser zu schützen und wieder Vertrauen in das Finanzsystem aufzubauen. Das Arbeitsprogramm 2015 der EIOPA ist das Ergebnis der jährlichen Planungsrunde der Behörde. Es enthält eine Reihe von Aktivitäten, mit denen ermittelt werden soll, wo der größte Bedarf für die Arbeit der Behörde vorliegt und worauf sie ihre menschlichen und finanziellen Ressourcen konzentrieren sollte, um bei ihren Aufgaben angemessene Prioritäten zu setzen und ihre Leistungen fortgesetzt zu überwachen. Es bietet den wichtigsten Interessengruppen der EIOPA Transparenz und Rechenschaft und dient intern als Managementinstrumentarium, das die spezifischen Aufgaben der Behörde mit ihrer Strategie verknüpft. Die Runde 2015 begann mit einer Bewertung der Strategie der EIOPA, die in fünf strategische Ziele umstrukturiert wurde, die auf ihre Gründungsverordnung zurückzuführen sind und auf ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts abzielen, indem insbesondere ein hohes, wirksames und kohärentes Maß an Regulierung und Aufsicht in der EU mit Schwerpunkt auf Versicherungswesen und Altersversorgung gewährleistet wird. Diese Ziele sind: Gewährleistung von Transparenz, Verständlichkeit, Zugänglichkeit und Fairness auf dem Binnenmarkt für Verbraucher; Federführung bei der Entwicklung solider aufsichtsrechtlicher Vorschriften zur Unterstützung des EUBinnenmarkts; Verbesserung der Qualität, Effizienz und Kohärenz der Aufsicht über EUVersicherer und im Bereich der betrieblichen Altersversorgung; Ermittlung, Bewertung, Minderung und Management von Risiken und Gefahren für die Finanzstabilität des Versicherungssektors und des Sektors der betrieblichen Altersversorgung; Handeln der EIOPA als eine moderne, kompetente und professionelle Organisation mit wirksamen GovernanceRegelungen, effizienten Prozessen und einer positiven Reputation. Alle Produkte oder Dienstleistungen, die von der Behörde im Jahr 2015 geliefert bzw. erbracht werden, haben eine klare Zielsetzung, die mit einem dieser fünf Ziele verknüpft ist. Dies sorgt für Klarheit über Zweck und Wert der Arbeit der EIOPA und ermöglicht die Festlegung von Prioritäten bezüglich der zahlreichen konkurrierenden Ansprüche, die an die begrenzten Ressourcen der EIOPA gestellt werden. Die nachstehenden Abschnitte des Arbeitsprogramms sind nach strategischen Zielen aufgeschlüsselt und geben einen Überblick über die jeweiligen Hauptaufgabenbereiche der EIOPA. Detailliertere Informationen zu bestimmten Produkten und Dienstleistungen finden sich in Anhang I, der auch die Zuweisung der Ressourcen enthält. 3

4 2. Strategische Ziele 1. Gewährleistung von Transparenz, Verständlichkeit, Zugänglichkeit und Fairness auf dem Binnenmarkt für Verbraucher Um das Vertrauen in den Finanzsektor wieder herzustellen, muss vorausschauend gehandelt werden, indem sichergestellt wird, dass die Verbraucher angemessen vor der Gefahr einer Benachteiligung geschützt werden, da sie häufig das schwächste Glied in der Kette im Finanzsektor sind. Heute sind sich die Verbraucher ihrer Rechte stärker bewusst und fordern mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Integrität seitens der Unternehmen. Für die EIOPA hat der Verbraucherschutz zwei wichtige Dimensionen: Erstens: Die Unternehmen werden solide geführt und verfügen über eine stabile Liquiditätslage, um allen ihren Verpflichtungen nachzukommen, und Zweitens: Die Kunden bekommen die Informationen, die sie benötigen, werden gerecht behandelt und erhalten einen Gegenwert für ihr Geld. Der Verbraucherschutzauftrag der EIOPA ermöglicht der Behörde ein vorausschauendes Handeln, um auf verschiedene Art und Weise eine Benachteiligung von Verbrauchern zu verhindern oder zu mildern. So versucht die EIOPA beispielsweise sicherzustellen, dass Produkte besser konzipiert und auf die Bedürfnisse der Verbraucher abgestimmt werden, bevor sie auf den Zielmarkt gelangen, oder, falls dies nicht der Fall ist, dass Verbraucher 1 ausreichend vor den Risiken von Produkten gewarnt werden. Gleichermaßen wichtig für die EIOPA ist der adäquate Schutz der Verbraucher vor und nach dem Verkauf Verbraucher müssen angemessene und sachdienliche Informationen über Produkte erhalten, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, und sie müssen sicher sein, dass die Mitarbeiter in Finanzinstitutionen, die Produkte verkaufen, über das notwendige Maß an Schulung/Kompetenz verfügen und jederzeit im besten Interesse der Verbraucher handeln. Schließlich benötigen Verbraucher die Möglichkeit einer wirksamen Beschwerde, wenn sie Produkte/Dienstleistungen erhalten, die nicht dem Standard entsprechen werden zwei wichtige Rechtsetzungsvorgänge die Arbeit beherrschen, nämlich die rechtlichen Anforderungen in Bezug auf die Neufassung der Richtlinie über Versicherungsvermittlung (im Folgenden IMD2 ) und die Verordnung über Dokumente mit Produktinformationen für Anlageprodukte für Kleinanleger (packaged retail and insurancebased investment products, im Folgenden PRIIPs ) sowie die damit verbundenen Ersuche um Beratung zu delegierten Rechtsakten und/oder Abfassung technischer Regulierungsstandards. Was Letzteres betrifft, so wird die entsprechende Arbeit im Rahmen des Gemeinsamen Ausschusses zwecks späterer Genehmigung durch den Rat der Aufseher der drei europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) durchgeführt. Darüber hinaus wird es in engem Zusammenhang mit IMD2 und PRIIPs wichtige Arbeiten zu besserer Aufsicht und Governance bei Produkten, die unter den Zuständigkeit der EIOPA fallen, sowie zur verstärkten Offenlegung von Informationen für Verbraucher zu Nichtlebensversicherungsprodukten geben. Darüber hinaus wird eine thematische Überprüfung bestimmter verhaltensbezogener Fragen vorgenommen. Ein weiterer wichtiger Arbeitsbereich werden die Elemente des Verbraucherschutzes der Empfehlung an die Kommission zur privaten Altersvorsorge und auch in Verbindung mit ihrer Bitte um Stellungnahme zu einem GoodPracticeBericht über die Übertragbarkeit von Zusatzrentenansprüchen sein. Eine weitere Tätigkeit im Bereich Altersversorgung betrifft beobachtete Marktpraktiken, um eine Vergleichbarkeit der zu verschiedenen Altersversorgungen veröffentlichten Informationen zu ermöglichen. 1 Aus Gründen der Vereinfachung wird der Begriff Verbraucher im gesamten Dokument verwendet und umfasst auch, wenn nicht speziell erwähnt, die altersversorgungsspezifischen Begriffe Anwärter und Leistungsempfänger. 4

5 Die EIOPA ist darüber hinaus bereit, auf Ersuchen der Europäischen Kommission einen weiteren fachlichen Beitrag zu den Sicherungssystemen für Versicherungen (IGS) zu leisten. Neue und bestehende finanzielle Tätigkeiten werden weiterhin überwacht. Schließlich wird der Gemeinsame Verbraucherschutztag der ESA, der von der EIOPA veranstaltet wird, eine weitere wichtige Aufgabe sein. Das Ergebnis der Arbeit im Jahr 2015 wird ein weiter verstärkter Rahmen für den Verbraucherschutz in den Bereichen Versicherungswesen und Altersversorgung mit Schwerpunkt auf den rechtlichen Anforderungen insbesondere bezüglich der Offenlegungs und Vertriebsmaßnahmen im Versicherungssektor sein, während der auf die Altersversorgung bezogene Teil der Ergebnisse zur Erleichterung eines rechtlichen Rahmens für private Altersvorsorge zusammen mit einem erneuerten Schwerpunkt auf Verbraucherschutz für mobile Arbeitnehmer im Allgemeinen beitragen wird. Darüber hinaus werden die Arbeiten im Jahr 2015 und insbesondere der Bericht der Behörde über Verbrauchertrends die Schaffung der Grundlage für die zukünftige Arbeit erleichtern und sicherstellen, dass die EIOPA in diesem Bereich eine führende Rolle übernimmt und für die Verbraucher in der gesamten Union Positives bewirkt. 2. Federführung bei der Entwicklung solider aufsichtsrechtlicher Vorschriften zur Unterstützung des EU-Binnenmarkts Regulierung und somit der Rechtsrahmen sind wichtige Instrumente für ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts. Die Aufgabe der EIOPA bei der Entwicklung von hochwertigen, gemeinsamen Standards und Praktiken trägt zu einer gemeinsamen Aufsichtskultur und zur Ausarbeitung eines einzigen Regelwerks im Bereich Versicherungswesen und Altersversorgung bei. Die Tätigkeit und die solide fachliche Arbeit der EIOPA waren in der Vergangenheit eine Schlüsselkomponente bei der Ausarbeitung des Solvabilität IIRahmens für Versicherungsunternehmen und werden dies auch weiterhin sein und somit sicherstellen, dass Versicherungsunternehmen in wichtigen Bereichen europaweit einheitlich behandelt werden. Die Vorschriften im Rahmen von Solvabilität II umfassen 25 Befugnisse für die Implementierung technischer Standards wird die EIOPA sieben Leitlinien abschließen und der Europäischen Kommission 12 implementierende technische Standards vorlegen. Der Binnenmarkt wird gestärkt, wenn die Informationen der Versicherungsunternehmen, die für die Berechnung ihrer Verbindlichkeiten erforderlich sind, kohärent sind, was eine Anforderung im Rahmen von Solvabilität II darstellt. Es ist wichtig, dass die EIOPA Verantwortung übernimmt, um zu gewährleisten, dass die Verfahren für die Berechnung der Verbindlichkeiten und in anderen Bereichen solide, aber umsetzbar sind. Die EIOPA konzipiert, implementiert und erprobt im Rahmen von Solvabilität II wichtige Prozesse, darunter die maßgebliche risikofreie Zinsstrukturkurve, die für die Berechnung des Best Estimate benötigt wird, sowie die Anwendung des sogenannten symmetrischen Anpassungsfaktors (Equity Dampener) und der Anpassung seiner Volatilität. Die EIOPA wird diese Arbeit rechtzeitig zur vollständigen Implementierung von Solvabilität II am 1. Januar 2016 abschließen. Die Schaffung eines adäquaten, sicheren und nachhaltigen Altersversorgungssystems stellt eines der wichtigsten Ziele der Europäischen Union dar, und die EIOPA setzt sich dafür ein, zu dessen Entwicklung beizutragen. Mit Schwerpunkt auf dem Schutz von Anwärtern und Leistungsempfängern muss sich der Regulierungsrahmen dem wirtschaftlichen Realitätstest stellen. Dies ist unsere gemeinsame Verantwortung: Ausreichende Ressourcen (finanzielle Vermögenswerte und Sicherheitsmechanismen) müssen zur Verfügung stehen, um die Altersversorgungszusagen angemessen zu erfüllen. Eine Vorbedingung für eine transparente und realistische Beurteilung der Finanzlage von EBAV ist die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten auf einer markteinheitlichen Basis als objektive Maßnahme bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Werts des Trägers. Darüber hinaus wird ein risikobasierter Regulierungsrahmen den EBAV die richtigen Anreize für Risikomanagement bieten. 5

6 Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung können Regulierungen ebenfalls zu einer Stärkung des Binnenmarkts beitragen, indem sie grenzüberschreitende Bereitstellung von EBAV erleichtern und hohe Standards für Governance und Offenlegung für alle Anwärter und Leistungsempfänger betrieblicher Altersversorgungssysteme in der EU sicherstellen wird die EIOPA abhängig vom Fortschritt der EBAVIIRichtlinie Empfehlungen für die Europäische Kommission in den Zuständigkeitsbereichen vorbereiten, die der EIOPA im Rahmen der neuen Richtlinie eventuell übertragen werden. Darüber hinaus wird die EIOPA die Europäische Kommission weiterhin zu privater Vorsorge auf der Grundlage des Anfang 2014 vorgelegten Berichts beraten und sich mit Solvabilitätsfragen für betriebliche Altersversorgungen befassen, wobei als Ausgangspunkt der letztjährige Abschlussbericht der ersten quantitativen Auswirkungsstudie (QIS) herangezogen wird. Bei den Arbeiten zu Solvabilität liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Bereitstellung weiterer technischer Analysen zur Entwicklung des ganzheitlichen Bilanzansatzes mit Betonung auf den Definitionen und Methoden in den nachstehenden Bereichen: Unterstützung des Trägers, aufsichtliche Antworten, Ermessensentscheidungen, Leistungskürzungen und vertragliche Grenzen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Verbesserung der technischen Spezifikationen für die Unterstützung der Träger. Die Ausarbeitung von soliden und umsichtigen Regelungen erfordert ein Verständnis von Größe und Art der Sektoren Versicherungswesen und betriebliche Altersversorgung. Durch dieses Verständnis wird die EIOPA besser in der Lage sein, Regelungen zu konzipieren und zu implementieren, welche die Merkmale der europäischen Versicherer und betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen widerspiegeln, und für die Festlegung von Anforderungen einen angemessenen Ansatz zu wählen. Die EIOPA wird auch 2015 ihre Datenbank der Rentensysteme in der EU, ihr EBAVRegister und ihre Datenbank der (Rück)Versicherer in der EU weiter aktualisieren. Es ist wichtig, dass die Kosten und Nutzen solcher Regelungen und ihre Auswirkungen auf einzelne Parteien gut verstanden werden. Die EIOPA wird eine solide Folgenabschätzung für alle implementierenden technischen Standards und Leitlinien vorlegen, die 2015 abgeschlossen werden sollen. Darüber hinaus wird die EIOPA auch Folgenabschätzungen für jede Empfehlung oder jede Regelung in den Bereichen der IORPRichtlinie (Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung), der IMDRichtlinie (Versicherungsvermittlung) oder PRIIPs durchführen. Diese Arbeit wird fundiertere Entscheidungen im Bereich Regulierung erleichtern. Die Regelungen der EIOPA profitieren auch von den Ansichten und dem Fachwissen der direkt Betroffenen, und die EIOPA erhält wertvolle Beiträge von ihren Interessengruppen für Versicherungswesen (IRSG) und betriebliche Altersversorgung (OPSG). Diese Gruppen vertreten Verbraucherinteressen, unabhängige Wissenschaftler und Anbieter aus Versicherungswesen und betrieblicher Altersversorgung wird die EIOPA weiterhin eng mit ihren Interessengruppen zusammenarbeiten und die Erfüllung ihrer Aufgaben wie Stellungnahmen, FeedbackErklärungen und Arbeiten auf eigene Initiative erleichtern. Die Regelungen der EIOPA in den Bereichen Versicherungswesen und Altersversorgung müssen auch die Entwicklungen in der Rechnungslegung, die sich auf alle EUUnternehmen auswirken, widerspiegeln und sicherstellen, dass die Rechnungslegungsanforderungen die speziellen Merkmale von Versicherungen und betrieblicher Altersversorgung soweit vertretbar widerspiegeln wird die EIOPA eine sektorübergreifende Einheitlichkeit in Rechnungslegungsangelegenheiten und die Überwachung der europäischen und internationalen Rechnungslegungsumgebung, die für die Arbeit der EIOPA relevant ist, gewährleisten. Die Regulierungsarbeit der EIOPA profitiert davon, dass die Behörde nach außen gerichtet ist und mit ihren Mitgliedern und wichtigen internationalen Organisationen ein proaktives Engagement pflegt wird die EIOPA fortfahren, ihr Netzwerk von EUVersicherungsaufsehern vor allem in ihren Beziehungen zur Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufseher (IAIS) auszubauen. Ein aktives Engagement gegenüber der IAIS bietet der EIOPA die Möglichkeit, internationale 6

7 Standards mitzugestalten und von empfehlenswerten Praktiken in anderen Teilen der Welt zu lernen. Sie wird insbesondere auf dem im September 2014 vereinbarten Vorschlag für eine grundlegende Kapitalanforderung aufbauen und weiterhin ihren Beitrag zur Ausarbeitung internationaler Kapitalstandards für Versicherungsgruppen leisten. Die EIOPA wird ihr Engagement gegenüber internationalen Organisationen im Rentenbereich, darunter die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die International Organisation of Pensions Supervisors (IOPS), fortsetzen. Darüber hinaus wird sie an der Jahresversammlung der drei europäischen Aufsichtsbehörden und am Folgenabschätzungsnetz der EU teilnehmen und dazu beitragen. Die globale Dimension von Versicherungen bringt es mit sich, dass sich die Verordnungen der EU auf Drittländer auswirken und umgekehrt. Wo es ähnliche Vorschriften für Versicherungsnehmerschutz in den Aufsichtsregelungen in der EU und in Drittländern gibt, ist es möglich, sich auf Aspekte der Aufsichtsregelungen von Drittländern zu verlassen und umgekehrt. Dies verringert die Arbeitslast für Unternehmen und Aufseher gleichermaßen. Im Jahr 2015 wird die EIOPA Gleichwertigkeitsprüfungen und Lückenanalysen, wie von der Europäischen Kommission gefordert, abschließen, um die technischen Grundlagen für diesbezügliche Entscheidungen vorzubereiten. Darüber hinaus und auch zwecks Gewährleistung eines einheitlichen Ansatzes werden nationale Aufseher bei der Arbeit zur Gleichwertigkeit unterstützt. Schließlich wird die EIOPA ihr Programm für den Dialog über Regulierungsfragen mit wichtigen regionalen Stellen und Ländern fortsetzen. Vor allem in ihrem Dialog mit den USA wird die EIOPA die zwischen der EIOPA und dem US Federal Insurance Office [in der Vereinbarung von 2014] vereinbarten Ergebnisse voranbringen. Sie wird auch weiterhin im Rahmen eines 2013 begonnenen FünfJahresProgramms an dem EUUSAProjekt arbeiten. Das Ergebnis der Arbeit des Jahres 2015 wird ein weiterhin verstärkter Rechtsrahmen in den Bereichen Versicherungswesen und Altersversorgung sein; der Schwerpunkt wird auf Solvabilität II für (Rück)Versicherungsunternehmen, Solvabilität, Governance und Offenlegung in Einrichtungen für betriebliche Altersversorgung sowie auf der Vorbereitung weiterer Empfehlungen an die Kommission zur Schaffung eines Binnenmarkts für private Altersvorsorge liegen. Die politische Arbeit 2015 wird auch Entwicklungen auf internationaler Ebene berücksichtigen. Des Weiteren wird ein ausführlicherer Bericht über Marktentwicklungen zu grenzüberschreitenden Aspekten für EBAV die Grundlage für eine weitere Betrachtung von Initiativen in diesem Bereich schaffen. 3. Verbesserung der Qualität, Effizienz und Kohärenz der Aufsicht über EU-Versicherer und im Bereich der betrieblichen Altersversorgung Die EIOPA ist beauftragt, zuständige nationale Behörden mit Schwerpunkt auf Verbesserung der Qualität und Einheitlichkeit der nationalen Aufsicht, Stärkung der Aufsicht von grenzüberschreitenden Gruppen und Unterstützung nationaler Aufseher für effiziente Aufsicht zu unterstützen. Die tägliche Aufsicht ist Auftrag, Befugnis und Zuständigkeit der einzelnen zuständigen nationalen Behörden. Durch Wahrung einer unabhängigen Position bei ihrer unterstützenden und beratenden Tätigkeit kann die EIOPA ein gerechtes und ausgewogenes Aufsichtssystem fördern, das allen Beteiligten zugutekommt. Aufsichtskollegien spielen eine wichtige Rolle bei der Aufsicht über die größten und häufig äußerst komplexen (grenzüberschreitenden) Gruppen. Um die Aufsichtsqualität weiter zu verbessern, wird das Aufsichtskollegium der EIOPA weiterhin seine führende Rolle für Beaufsichtigung und Förderung von Effizienz, Effektivität und Einheitlichkeit in der Funktionsweise von Kollegien übernehmen und den Kollegien fachkundige Beratung und die Möglichkeit für den Vergleich von Praktiken bieten. 7

8 2015 ist das letzte Vorbereitungsjahr vor der geplanten Implementierung von Solvabilität II am 1. Januar 2016, und die EIOPA wird prioritär eine einheitliche Umsetzung von Solvabilität II für grenzüberschreitende Gruppen unterstützen, und zwar insbesondere über den Inhalt und die Durchführung ihres jährlichen Aktionsplans für Aufsichtskollegien und durch Berichte über die Fortschritte der Implementierung in jedem Kollegium, durch Ausarbeitung empfehlenswerter Praktiken im Bereich der Gruppenüberwachung und, gegebenenfalls, durch Sicherstellen einer sektorübergreifenden Kohärenz zwischen den Ansätzen der anderen ESA. Ein weiterer wichtiger Bereich für die EIOPA, in dem sie zu mehr Angleichung und Kohärenz in den Aufsichtspraktiken und instrumenten beiträgt, sind die internen Modelle, bei denen Interessengruppen (Branche, Aufseher) in ihrem Feedback eine Schlüsselrolle der EIOPA auf diesem Gebiet fordern wird das Kompetenzzentrum der EIOPA für interne Modelle weiterhin an der Unterstützung, die sie leisten kann, arbeiten und sie verbessern, indem sie Kohärenz bei der Bewertung interner Modelle in umfassender Zusammenarbeit mit zuständigen nationalen Behörden (NCA) und durch Kontakte zu Versicherungsunternehmen fördert. Die EIOPA wird regelmäßige bilaterale Kontakte mit zuständigen nationalen Behörden pflegen, um deren Vorbereitung auf Solvabilität II zu überwachen, ihre Aufsicht und den Rechtsrahmen besser zu verstehen und Feedback zwecks besserer Angleichung zu geben. Es sollten eine stärkere Harmonisierung und eine einheitliche Anwendung der Regeln für Finanzinstitute und Märkte in der Europäischen Union erreicht werden. Dieses Feedback wird ermittelte empfehlenswerte Praktiken auf der Grundlage von Überprüfung, Überwachung und Meldungen von Aufsichtsprogrammen, praktiken und ergebnissen umfassen. Ziel sind eine Angleichung der Aufsichtspraktiken und die Fähigkeit der Aufsichtsbehörden, qualitativ hochwertige Aufsichtsergebnisse zu erzielen. Die EIOPA will Mehrwert von einer europäischen Ebene aus bieten und Informationen sammeln, um die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Wettbewerb und Innovation auf dem Binnenmarkt zu beurteilen. Die EIOPA möchte auch die Aufsichtskultur durch vergleichende Analysen, Vermittlung sowie durch sektorale und sektorübergreifende Schulungen und Veranstaltungen positiv beeinflussen wird die EIOPA weiterhin vergleichende Analysen vornehmen, die sich jeweils auf ein spezielles Thema konzentrieren und die erzielten Ergebnisse unterstreichen, empfehlenswerte Praktiken ermitteln und konkrete Verbesserungsempfehlungen aussprechen. Das Vorantreiben kultureller Veränderungen ist naturgemäß ein langfristiges Ziel, da es sich auf tief verwurzelte Haltungen, Ansichten und Werte auswirkt. Schulungen werden nach modernster Methodologie konzipiert und greifen auch auf moderne Instrumente wie Webinare und Webkonferenzen zurück, um möglichst viele Personen in Aufseherkreisen zu erreichen. Die EIOPA arbeitet umfassend mit ihren Interessengruppen und den anderen europäischen Aufsichtsbehörden zusammen, um sicherzustellen, dass ihre Schulungs und Veranstaltungsprogramme wertvoll und interessant sind. Für 2015 plant die EIOPA mindestens 20 Veranstaltungen mit einer Schwerpunktverlagerung von Politik hin zu Implementierung; zu diesen zählen technische Schulungsseminare, SoftSkillSeminare und öffentliche Veranstaltungen wie die Jahreskonferenz der EIOPA, der Gemeinsame Verbraucherschutztag der ESA, die fünfte Global Insurance Conference (GIS) in Zusammenarbeit mit dem International Centre for Insurance Regulation (ICIR) und der Weltbank und, je nach Relevanz, öffentliche Anhörungen. Die Weitergabe von Informationen ist für eine Steigerung der Effizienz des Aufsichtsrahmens insgesamt sehr wesentlich. Viele zuständige nationale Behörden haben für das Problem des sicheren Informationsaustauschs Ad hoclösungen entwickelt. Um den sicheren Austausch von Informationen zu erleichtern und den Mitarbeitern der EIOPA und wichtigen Interessengruppen die Möglichkeit zur Zusammenarbeit zu bieten, wird die EIOPA Mitgliedern über ihr Extranet ein OnlineTool für die Zusammenarbeit bereitstellen. Die EIOPA ist auch gesetzlich verpflichtet, der Öffentlichkeit bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen, darunter aktuelle Informationen 8

9 zu Gruppen, Kollegienmitgliedern und Teilnehmern. Diese Informationen werden aktualisiert und 2015 veröffentlicht. 4. Ermittlung, Bewertung, Minderung und Management von Risiken und Gefahren für die Finanzstabilität des Versicherungssektors und des Sektors der betrieblichen Altersversorgung Frühes Erkennen ist grundlegende Bedingung für den effizienten Umgang mit Risiken oder Bedrohungen der finanziellen Stabilität, die aus dem Markt für Versicherungen und Altersversorgungen erwachsen wird die EIOPA weiterhin regelmäßig Risikobewertungen vornehmen, und zwar in Verbindung mit der Betrachtung von Maßnahmen hinsichtlich Erleichterung, Koordinierung oder anderen Maßnahmen als Reaktion auf eine Bedrohung. Regelmäßige Überwachung und Analyse werden mit Hilfe der wichtigsten Risikoprodukte der EIOPA erfolgen: vierteljährliche RisikoDashboards, halbjährliche Berichte zur Finanzsicherheit und Ad hocrisikoerhebungen. Die EIOPA wird auch formal bewerten, ob Bedingungen vorhanden sind, um formal ein Handeln der Behörde auszulösen, um eine Reaktion der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden zu erleichtern oder zu koordinieren. Ein wichtiges Instrument für die Beurteilung der Widerstandsfähigkeit von Finanzinstitutionen gegen nachteilige Marktentwicklungen ist die Durchführung von Stresstests. Aufbauend auf dem Ergebnis der Stresstests mit Versicherungen im Jahr 2014 wird die EIOPA im Laufe des Jahres 2015 die gesammelten Informationen für Empfehlungen nutzen, wie mit Schwachstellen umgegangen und vorbeugende oder korrigierende Maßnahmen gegebenenfalls ergriffen werden können, und sie wird weiter an der Verbesserung der Methode für zukünftige Tests arbeiten. Für den Sektor der betrieblichen Altersversorgung plant die EIOPA für 2015 ihren ersten Stresstest. Zur Unterstützung der Risikobewertung und analyse der EIOPA wird die Behörde 2015 sowohl ihre Datenquellen und Analyseinstrumente für die Analyse der Finanzstabilität als auch das Berichtswesen für den Sektor Versicherungen und Altersversorgung weiterentwickeln. Kernstück dieser Arbeit im Versicherungssektor sind die Erhebung, Erfassung und Verarbeitung sachdienlicher Daten aus dem Aufsichtsberichtssystem, das für Solvabilität II entwickelt wird. Neben dem Testen des Datensammlungsprozesses wird sich diese Tätigkeit auf die Vorbereitung und Kalibrierung geeigneter Messkriterien konzentrieren. Eine erste Verbreitung von Daten im Rahmen der Leitlinien zur Vorbereitung auf Solvabilität II der EIOPA wird 2015 mit dem Ziel erfolgen, die Qualität der Informationen, die in Arbeiten der EIOPA verwendet werden, zu verbessern, vorhandene Geschäftsprozesse, Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln oder aufzurüsten und mit Mitgliedern Schlussfolgerungen für Verbesserungen ihrerseits auszutauschen. Ergebnis dieser Arbeit wird eine bessere Vorbereitung der EIOPA und ihrer Mitglieder auf Solvabilität II sein. Nachdem die Behörde Risiken und Bedrohungen erkannt und ermittelt hat, ob es zu auslösenden Ereignissen kam, die ein Handeln der EIOPA erfordern, muss sie Vorschläge für ein politisches Vorgehen ausarbeiten. Zusätzlich zur Erleichterung/Koordinierung von Maßnahmen zuständiger nationaler Behörden wird die EIOPA 2015 bereit sein, ihre in der Verordnung zu ihrer Errichtung festgelegten Befugnisse hinsichtlich der Veröffentlichung von Stellungnahmen und Empfehlungen zu nutzen. Als eine junge und sich weiterentwickelnde Institution, deren Tätigkeiten eng mit der bald zu implementierenden Solvabilität IIRegelung verknüpft sind, befindet sich die EIOPA in einer intensiven Phase der Weiterentwicklung und des Wandels. Neue Risikomesskriterien, statistische Analysen und Risikobewertungsinstrumente sind für die Erfüllung des Auftrags der EIOPA erforderlich. So plant die EIOPA für 2015 die Ausarbeitung von Techniken für Reverse Stresstests. Da die EIOPA neue institutionelle Strukturen und Prozesse implementiert, werden diese darüber hinaus getestet und überprüft, um sicherzustellen, dass sie zweckdienlich sind und bei Bedarf verfeinert werden. Ein Beispiel hierfür ist die Überprüfung der 9

10 Krisenmanagementrahmen der Kollegien. Als Folge aller oben genannten Arbeiten wird die EIOPA hinsichtlich der Prozesse und Produkte in der Lage sein, aufkommende Risiken und Herausforderungen besser zu antizipieren und anzugehen und sie mit der Realität der Sektoren Versicherungswesen und Altersversorgung zu verknüpfen. 5. Handeln der EIOPA als moderne, kompetente und professionelle Organisation mit wirksamen Governance-Regelungen, effizienten Prozessen und einer positiven Reputation Die EIOPA verfolgt das Ziel der Sicherstellung eines hohen, effizienten und einheitlichen Grads der Regulierung und Aufsicht auf dem EUMarkt für Versicherungen und Altersversorgung. Damit die EIOPA ihre Aufgabe beim Erreichen dieses Ziels erfüllen kann, muss ihr Kerngeschäft angemessenen und effizient durch ihre Leitung und Verwaltung unterstützt werden. Damit eine Aufsichtsbehörde effizient ist, sind darüber hinaus moralische Autorität und ein guter Ruf von entscheidender Bedeutung. Dies lässt sich nur erreichen, wenn die interne Governance der Organisation gut, ihre Ressourcen qualifiziert und fähig und ihr alltägliches Management effizient sind. Die EIOPA wird weiterhin Effizienzmaßnahmen umsetzen, wo immer dies möglich ist, die in ihren Funktionen einen Gegenwert sicherstellen und dafür sorgen, dass die Mitarbeiter nicht durch schwerfällige Verwaltungsprozesse belastet werden werden die Prozesse der Behörde für Governance, interne Kontrolle und Rechenschaftspflicht gut entwickelt sein. Im Ergebnis werden konforme und effiziente Geschäfts, Finanz und Personalplanung zusammen mit der Einhaltung der EURechtsvorschriften im Betrieb der EIOPA gestärkt werden. Allerdings wird die EIOPA ihren Schwerpunkt kontinuierliche Verbesserung beibehalten und weiterhin wichtige Prozesse und Verfahren in diesem Bereich im gesamten Jahr 2015 überprüfen und verfeinern. All diese Weiterentwicklungen und Verfeinerungen werden von der EIOPA auch genutzt, um Bereiche zu ermitteln, in denen die Ressourcen noch effizienter eingesetzt werden können und sich vor allem Möglichkeiten zu Kosteneinsparungen finden lassen. Eine sichere, stabile und gut funktionierende ITUmgebung ist Grundvoraussetzung für ein modernes Unternehmen, und die EIOPA wird sowohl Entwicklungs als auch Wartungsarbeiten durchführen, um dies für ihre Mitarbeiter und Interessengruppen sicherzustellen. Die EIOPA wird auch weiterhin am Aufbau einer hoch entwickelten Umgebung für technische Infrastruktur und Datenmanagement arbeiten, um eine sichere Sammlung und Verarbeitung von Aufsichtsinformationen zu ermöglichen. Zu den Kernelementen dieses Prozesses zählen die Schaffung einer sicheren Datendrehscheibe (Data Hub), die Spezifikation einer detaillierten Daten Taxonomie und die Implementierung detaillierter Standards, Regeln und Prozesse für das Datenmanagement. Aufgabe und Arbeit der EIOPA erfordern hochqualifizierte und engagierte Mitarbeiter wird man sich weiterhin um die Einstellung der richtigen Mitarbeiter bemühen und bei deren Ankunft dafür sorgen, dass sie sich als Teil der Unternehmenskultur fühlen, in ihrer Arbeit nach Qualität streben und die Behörde im Umgang mit Interessengruppen positiv vertreten. Interne und externe Kommunikation dienen ebenfalls dem oben genannten Zweck und ermöglichen es der Behörde, ihren Mitgliedern, dem Markt und der allgemeinen Öffentlichkeit ihre gute Arbeit bewusst zu machen; darüber hinaus erleichtern sie die Interaktion und sorgen für eine Kultur vollständiger Transparenz. Dies ist nicht nur Eigenwerbung, sondern auch ein wichtiges Element, um den Nutzen der gelieferten Produkte und erbrachten Dienstleistungen 2015 zu realisieren. 10

11 3. Gemeinsamer Ausschuss Enge Koordinierung durch den Gemeinsamen Ausschuss zur Sicherstellung einer sektorübergreifenden Kohärenz in den Tätigkeiten der europäischen Aufsichtsbehörden Als integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS) übernimmt die EIOPA eine aktive Rolle in der sektorübergreifenden Arbeit, die unter der Leitung des Gemeinsamen Ausschusses geleistet wird; sie trägt damit zu gemeinsamen Positionen und zur Kohärenz bei, vermeidet mögliche Überlappungen mit der Sektorarbeit und, was ganz wichtig ist, fördert die Schaffung gleicher Bedingungen im Finanzsektor. Dies findet vor allem im Hinblick auf Finanzkonglomerate, Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, Risiken und Schwachstellen der finanziellen Stabilität, Verbraucherschutz zusammen mit Maßnahmen gegen Geldwäsche sowie Informationsaustausch mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) und Entwicklung der Beziehung zwischen dem ESRB und den europäischen Aufsichtsbehörden statt. In dieser Hinsicht liegt ein besonderer Schwerpunkt auf Beratung zum für Finanzinstitute geltenden EURahmen, auf Verbraucherschutz und auf dem Beitrag zur sektorübergreifenden Ermittlung von Risiken und Schwachstellen im Finanzsystem. Die Arbeit des Gemeinsamen Ausschusses ist in dessen eigenem Arbeitsprogramm detailliert dargelegt, das vom Rat der Aufseher der drei europäischen Aufsichtsbehörden nach einem Vorschlag des Gemeinsamen Ausschusses selbst verabschiedet wurde. Es ist dem Arbeitsprogramm der EIOPA für 2015 als Anlage beigefügt wird die EIOPA kontinuierlich einen proaktiven Ansatz für die mit dem Gemeinsamen Ausschuss verbundenen Tätigkeiten und ihrer verstärkten Bedeutung im Hinblick auf die Überarbeitung des Europäischen Systems der Finanzaufsicht verfolgen und somit zur reibungslosen Durchführung des Arbeitsprogramms des Gemeinsamen Ausschusses beitragen. Es wird davon ausgegangen, dass das Ergebnis der Leistungen des Jahres 2015 einen weiteren Beitrag zur strategischen Bedeutung des Gemeinsamen Ausschusses leisten wird. 11

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