Institut für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung Univ.-Prof. Dr. Axel Haller. Fachtagung WIRTSCHAFTSPRÜFUNG UND CORPORATE GOVERNANCE
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1 Institut für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung Univ.-Prof. Dr. Axel Haller Fachtagung WIRTSCHAFTSPRÜFUNG UND CORPORATE GOVERNANCE AKTUELLE ENTWICKLUNGEN UND ZUKÜNFTIGE PERSPEKTIVEN Linz, am 7. Mai 2004
2 Initiativen der Europäischen Union zur Verbesserung der Abschlussprüfung und der Corporate Governance Univ.-Prof. Dr. Axel Haller Institut für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung Institut für Unternehmensrechnung Univ.-Prof. Dr. Axel und Haller Wirtschaftsprüfung
3 Gliederung 1. Einleitung 2. Überblick über die einschlägigen Initiativen der Europäischen Union in der Vergangenheit 3. Jüngste Entwicklungen im Detail 4. Schlussfolgerungen
4 <Einleitung/><Überblick/><Jüngste Entwicklungen/><Schlussfolgerungen/> Gründe der EU-Initiativen (4) Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung der IFRS in Europa: sachliche Notwendigkeit: Vergleichbarkeit politische Notwendigkeit: Unterstützung der IFRS in ihrer weltweiten Akzeptanz (v.a. in USA) (3) Reaktion auf US-Bilanzskandale und die regulatorischen Folgen in den USA (2) Verbesserung der Prüfungsqualität als Folge von Bilanzskandalen in Europa (1) Harmonisierung zum Zwecke gleicher Wettbewerbsbedingungen 984 Zeit
5 Überblick über Verlautbarungen der EU zur Abschlussprüfung seit 1984 Grad der Verbindlichkeit Grünbuch Richtlinie Empfehlung Mitteilung 8. Richtlinie Rolle, Stellung und Haftung des Abschlussprüfers in der EU Künftiges Vorgehen Qualitätssicherungssysteme Stärkung der Abschlussprüfung Aktionsplan Corporate Governance Unabhängigkeit Vorschlag 8. Richtlinie neu
6 <Einleitung/><Überblick/><Jüngste Entwicklungen/>< Schlussfolgerungen /> 8. EG-Richtlinie von 1984 Regelung der Zulassung von mit Pflichtprüfungen beauftragten natürlichen Personen und Gesellschaften (Allgemein gehaltene) Forderungen nach beruflicher Sorgfalt und Unabhängigkeit Eintragung ins Berufsregister NICHT: Aussagen zu Prüfungsdurchführung und externer Qualitätssicherung
7 Grünbuch von 1996 Diskussionsgrundlage für Harmonisierung der Regelungen zur Abschlussprüfung Antwort auf zahlreiche Unternehmenszusammenbrüche Inhalte: Überblick über die damals auf EU-Ebene geltenden Regelungen zur Pflichtprüfung Darstellung der wichtigsten Fragen hinsichtlich der Rolle und Stellung des Abschlussprüfers im Corporate Governance Gefüge, der Haftung und der Niederlassungs- bzw. Dienstleistungsfreiheit Erkenntnis und Fazit: Analog zur Rechnungslegung sollten auch für die Abschlussprüfung EU-weit einheitliche Rahmenvorschriften gelten.
8 Mitteilung von 1998 Die Abschlussprüfung in der Europäischen Union: Künftiges Vorgehen von 1998 Einsetzung eines EU-Ausschusses für Fragen der Abschlussprüfung mit folgenden Hauptaufgaben: die Überprüfung und eventuelle Verbesserung der Regelungen der Mitgliedsstaaten zur externen Qualitätskontrolle und sicherung, die Überprüfung der internationalen Prüfungsgrundsätze auf ihre Vollständigkeit im Hinblick auf den in der EU bestehenden Regelungsbedarf und die Prüfung der von den einzelnen nationalen Berufsständen entwickelten zentralen Grundsätze für die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers Grundsätzliches Ziel: Schaffung von EU-weiten Rahmenvorschriften für die Abschlussprüfung auf Basis der Selbstregulierung durch die Institutionen des Berufsstandes im Rahmen der Tätigkeit des EU-Ausschusses
9 Empfehlungen zu Qualitätssicherungssystemen und zur Unabhängigkeit Empfehlung zu den Mindestanforderungen an Qualitätssicherungssysteme von 2000 Aussagen zu Umfang, Häufigkeit und Anwendungsbereich der Qualitätskontrolle; ebenso zu Veröffentlichung ihrer Ergebnisse sowie zu fachlichen und berufsethischen Erfordernissen an die Prüfer sowohl Peer Review" als auch "Monitoring möglich Empfehlung zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers von 2002 Prinzipienorientierter Ansatz Unabhängigkeit sowohl nach innerer Einstellung als auch äußerem Erscheinen
10 Mitteilung zur Verstärkung der Abschlussprüfung Mitteilung der Kommission Stärkung der Abschlussprüfung in der Europäischen Union von Punkte Aktionsprogramm mit kurz- und mittelfristigen Maßnahmen: Kurzfristige Maßnahmen (bis 2004) Modernisierung der 8. RL Stärkung der Regulierungsinfrastruktur (Regelungsausschuss) Stärkung der Berufsaufsicht Anwendung von internationalen Prüfungsgrundsätzen Mittelfristige Maßnahmen ( ) Untersuchung zur Haftung Stärkung der Unabhängigkeit und der allgemeinen Berufsgrundsätze Stärkung von Prüfungsausschüssen Verbesserung der Transparenz von WPG und ihrer Netzwerke Verbesserung der Systeme für Disziplinarmaßnahmen Vertiefung des Binnenmarktes für Abschlussprüfungsleistungen Umsetzung zum Großteil in der überarbeiteten 8. Richtlinie
11 Mitteilung der Kommission Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance von 2003 Ziele: Stärkung der Aktionärsrechte Steigerung der globalen Leistungsfähigkeit der EU-Unternehmen Kein EU-Corporate Governance Kodex, jedoch regulatorische Maßnahmen in spezifischen Bereichen Aktionsplan im Bereich der Corporate Governance Kurzfristige Maßnahmen (bis 2004) Mittelfristige Maßnahmen ( ) Integrierter rechtlicher Rahmen zur Erleichterung der Kommunikation mit den Aktionären Bestätigung der kollektiven Verantwortung der Mitglieder des Leitungs- bzw. Verwaltungsorgans für den Abschluss Offenlegungsbestimmungen für Unternehmensleitung und -überwachung sowie der Anlagestrategie institutioneller Anleger Schaffung eines europäischen Corporate-Governance- Forums zur Koordination der Bemühungen der Mitgliedsstaaten zur Verbesserung der Corporate Governance Angemessene Vergütungssysteme für den Vorstand Anwendung von internationalen Prüfungsgrundsätzen Stärkung der Rolle des Aufsichtsrates Verstärkte Offenlegung der Anlage- und Abstimmungsstrategien institutioneller Anleger Möglichkeit der Wahl zwischen einem dualistischen und einem monistischen Leitungssystem Abgabe eines Corporate Governance-Berichtes von kapitalmarktorientierten Unternehmen
12 Wesentliche Inhalte der überarbeiteten 8. Richtlinie (1) Zulassung, kontinuierliche Fortbildung und gegenseitige Anerkennung (Artikel 3 bis 14) Ähnlich zur bestehenden 8. Richtlinie Verstärkung des Binnenmarktansatzes Registrierung (Artikel 15 bis 20) Öffentlich zugängliches elektronisch geführtes Register Berufsgrundsätze und Berufsgeheimnis (Artikel 21 bis 22) Code of Ethics der IFAC bzw. eigener EU-weiter Bezugsrahmen Berufsgrundsatz der Verschwiegenheit erweitert um die Möglichkeit der Auskunftserteilung an Enforcement-Gremien
13 Wesentliche Inhalte der überarbeiteten 8. Richtlinie (2) Unabhängigkeit (Artikel 23 bis 25) Grundprinzipien aus der Mitteilung von 2002 Festlegung von Prüfungshonoraren Prüfungsgrundsätze und Bestätigungsvermerk (Artikel 26 bis 28) Verwendung der International Standards on Auditing der IFAC ( ISA+-Konzept ) Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für den Bestätigungsvermerk des konsolidierten Abschlusses Standards für einen EU-weit einheitlichen Bestätigungsbericht Qualitätssicherung (Artikel 29) Unabhängiges, einer öffentlichen Aufsicht unterstelltes Qualitätssicherungssystem in den Mitgliedsstaaten
14 Wesentliche Inhalte der überarbeiteten 8. Richtlinie (3) Sonderuntersuchungen und Sanktionen (Artikel 30) Aufdeckung und Verhinderung einer unzureichenden Durchführung von Abschlussprüfungen Öffentliche Aufsicht und gegenseitige Anerkennung der mitgliedsstaatlichen Regelungen (Artikel 31 bis 34) Festlegung der Grundsätze für eine öffentliche Aufsicht, jedoch kein detailliertes Modell zur Ausgestaltung der Aufsicht Gegenseitige Anerkennung des Aufsichtsorgans durch die Mitgliedsstaaten Bestellung, Abberufung, Kommunikation (Artikel 35-37) Bei Bestellung ist auf Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu achten Abberufungen bzw. Rücktritt nur bei triftigen Gründen Kommunikation in Verbindung mit Corporate Governance bleibt großteils Angelegenheit der Mitgliedsstaaten
15 Wesentliche Inhalte der überarbeiteten 8. Richtlinie (4) Besondere Bestimmungen für die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Artikel 38-43) Transparenzbericht (Erweiterung um u.a. Angaben zu Netzwerk und Honorar) Audit Committee Interne und externe Rotation (Mitgliedsstaatenwahlrecht) Qualitätssicherung (Qualitätsprüfung mindestens alle 3 Jahre) Öffentliche Aufsicht (Ausschluss von Berufsangehörigen) Bestellung des Abschlussprüfers oder der Prüfungsgesellschaft Internationale Aspekte (Artikel 44 bis 47) Zulassung und Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen in Drittländern Übergangs- und Schlussbestimmungen (Artikel 48 bis 55) Regelungsausschuss für Fragen der Abschlussprüfung Offenlegung der Prüfungs- und Beratungshonorare
16 <Einleitung/><Überblick/><Jüngste Entwicklungen/><Schlussfolgerungen/> Schlussfolgerungen Langer Due Process bis zur Modernisierung der 8. Richtlinie Grünbuch Mitteilung 1 Empfehlung 1 Empehlung 2 Mitteilungen 2,3 8. RL neu Effektivität und Effizienz eines Systems der mehrfachen Überwachung? geplante Verabschiedung der 8. RLneu Welche Herausforderungen ergeben sich für die Institution Abschlussprüfung in Österreich?
17 <Einleitung/><Überblick/><Jüngste Entwicklungen/><Schlussfolgerungen/> Effektivität und Effizienz eines Systems der mehrfachen Überwachung Unternehmensgeschehen Management Abschluss Stakeholder Unternehmensinterne Überwachungs- und Kontrollsysteme: interne Revision IKS Corporate Governance Audit Committee Unternehmensexterne Überwachungs- und Kontrollsysteme: Abschlussprüfer Peer Review/Monitoring Berufsaufsicht Europäische Koordination Enforcement der Rechnungslegung
18 <Einleitung/><Überblick/><Jüngste Entwicklungen/><Schlussfolgerungen/> Schlussfolgerungen Langer Due Process bis zur Modernisierung der 8. Richtlinie Grünbuch Mitteilung 1 Empfehlung 1 Empehlung 2 Mitteilungen 2,3 8. RL neu Effektivität und Effizienz eines Systems der mehrfachen Überwachung? geplante Verabschiedung der 8. RLneu Welche Herausforderungen ergeben sich für die Institution Abschlussprüfung in Österreich?
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