Gebührenordnung für die Benutzung von städtischen Hallen und Räumen
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- Matilde Brandt
- vor 6 Jahren
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1 Gebührenordnung für die Benutzung von städtischen Hallen und Räumen Fassung vom 19. April 2011 Inhaltsverzeichnis Benutzungsentgelte... 3 Schuldner... 3 Gebührenbemessung... 3 Zuschläge, Ermäßigungen und Befreiungen... 4 Weitere Nutzungsbedingungen bei Veranstaltungen... 5 Fälligkeit des Benutzungsentgelts... 5 Gebühren bei Ausfall von Veranstaltungen... 6 Inkrafttreten... 6 Einteilung in Preisklassen (Anlage 1)... 7 Gebühren für Einzelveranstaltungen (Anlage 2)... 8 Gebühren für Übungsbetrieb und Punktspiele (Anlage 3)... 9 Leihgebühren für Inventar und Geräte der Stadt Remseck (Anlage 4) Weitergehende Regelungen zu 4 (6) (Anlage 5)... 11
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3 3 Der Gemeinderat hat am 19. April 2011 folgende Fassung der Gebührenordnung beschlossen: 1 Benutzungsentgelte Die Stadt Remseck am Neckar erhebt für die Benutzung von städtischen Räumlichkeiten sowie des Inventars und der Geräte Entgelte nach dieser Gebührenordnung. Mit der Aufnahme in die Gebührenordnung ist kein Anspruch auf Überlassung der Räumlichkeit oder der Gegenstände verbunden. 2 Schuldner Schuldner der Benutzungsentgelte ist der Veranstalter bzw. Antragsteller. Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner. 3 Gebührenbemessung (1) Die städtischen Räumlichkeiten werden entsprechend ihrer Größe und Ausstattung verschiedenen Preisklassen zugeordnet (Anlage 1). (2) Die Gebühren werden unterteilt in a) Gebühren für Einzelveranstaltungen (Anlage 2), b) Gebühren für Übungsstunden und Punktspiele der Vereine (Anlage 3) und c) Gebühren für Benutzung oder Entleihung städtischen Inventars (Anlage 4). (3) Die Gebühren für Übungsstunden der Vereine werden nach Übungszeiteinheiten (1 ÜZE = 45 Minuten) berechnet. Übungszeiteinheiten, die aus Gründen entfallen, die der Verein nicht zu vertreten hat (z.b. anderweitige Vergabe durch die Stadt, Schließung der Hallen in den Ferien) werden nicht berechnet. Regelmäßige Wettkämpfe der Vereine (Punktspiele) werden nach dieser Regelung abgerechnet. (4) Die Gebühren für Übungsstunden und Punktspiele unterscheiden sich für den Sommer- und den Winterplan. Die Dauer des Sommer- bzw. Winterplans wird in der Richtlinie zur Vergabe der städtischen Turn- und Sporthallen für Trainingszwecke, Sportveranstaltungen und zur Durchführung von Wettkämpfen und sonstigen sportlichen Veranstaltungen geregelt.
4 4 (5) Für die Nutzung der Toiletten ohne Nutzung der Räumlichkeit wird eine Gebühr nach Anlage 2 berechnet. (6) Für die Entsorgung von Müll durch die Stadt nach Veranstaltungen bis zu einer Menge von 240 l wird eine Gebühr nach Anlage 2 erhoben. Übersteigt die Müllmenge 240 l wird die Entsorgung nach Aufwand durch die Stadt abgerechnet. (7) Nutzungen im Haus der Feuerwehr, im Haus der Jugend und im Kischdle sind separat geregelt. 4 Zuschläge, Ermäßigungen und Befreiungen (1) Zuschläge und Ermäßigungen werden nach dem in Anlage 2 festgesetzten Prozentsatz ausschließlich auf die Grundgebühr und die Gebühr für Auf-/Abbau bzw. Proben erhoben. (2) Gebühren mit Zuschlag werden festgesetzt bei Veranstaltungen gewerblicher Art sowie grundsätzlich bei gewerblichen Veranstaltern. Für Veranstaltungen von Privatpersonen in Räumlichkeiten der Preisklassen 2, 3 und 4 werden ebenfalls Gebühren mit Zuschlag festgesetzt. (3) Gebühren mit Ermäßigung werden festgesetzt bei: a) Vorträgen, Versammlungen politischer und religiöser Art, b) Konzerten, Liederabenden, Veranstaltungen örtlich eingetragener Vereine jeweils ohne Bewirtschaftung (d.h. ohne jegliche Ausgabe von Speisen und Getränken gegen Bezahlung) c) Kinder- und Jugendveranstaltungen bzw. Turniere, bei denen die überwiegende Zahl der Mannschaften Kinder- und Jugendmannschaften sind, d) Benefizveranstaltungen. (4) Gebührenfrei sind sämtliche Veranstaltungen der Remsecker Schulen und der Stadtverwaltung, ferner Seniorenveranstaltungen nicht gewerblicher oder politischer Art. (5) Die Volkshochschule, die Freiwillige Feuerwehr Remseck, die DRK-Ortsverbände in Remseck und die Arbeitsgemeinschaft Städtepartnerschaften können die in der Gebührenordnung aufgeführten Hallen und Räume gebührenfrei nutzen. (6) Vereinen im Sinne der Vereinsförderungsrichtlinien der Stadt Remseck wird einmal im Kalenderjahr eine städtische Halle der Preisklasse 2, 3 oder 4 für eine Einzelveranstaltung ohne Berechnung der Gebühren nach Anlage 2 und 4 zur Gebührenordnung zur Nutzung für eine Veranstaltung des Vereins überlassen.
5 5 5 Weitere Nutzungsbedingungen bei Veranstaltungen (1) Die sonstigen stadteigenen Räume der Preisklasse 1 können ausschließlich genutzt werden von Institutionen, Vereinen und Gruppen, deren Veranstaltungen der allgemeinen Weiterbildung oder kulturellen Zwecken dienen. Für kommerzielle Zwecke dürfen die Räume nicht genutzt werden, mit Ausnahme von Ausstellungen örtlicher Künstler. (2) Die Küchen müssen vom Veranstalter samt Inventar in fertig gereinigtem Zustand und zum sofortigem Wiedergebrauch verwendbar zurückgegeben werden. Das Entgelt für Küchenbenutzung enthält keinerlei Reinigungskosten. Die Toiletten müssen vom Veranstalter in fertig gereinigtem Zustand und zum sofortigen Wiedergebrauch verwendbar zurückgegeben werden. Das Entgelt für die Toilettenbenutzung enthält keinerlei Reinigungskosten. (4) Sonderreinigungen und zusätzliche Müllentsorgung werden nach Stundenaufwand und Entsorgungskosten berechnet. (5) Vereine und Veranstalter können bei Nutzung einer städtischen Halle Teile des Tafelservices aus einer anderen Halle leihen, wenn die Ausstattung der angemieteten Halle zur Durchführung der Veranstaltung nicht ausreicht. Eine Gebühr für die Entleihung wird nicht erhoben. Der Anspruch der Stadt auf Ersatz von beschädigten oder verlorenen Gegenständen bleibt unbeschadet. (6) Geräte und Inventar aus städtischen Beständen werden an städtische Einrichtungen kostenlos verliehen. Vereine und Veranstalter können Geräte gegen Gebühr entleihen (Anlage 4). Bei gewerblichen Veranstalter wird die doppelte Gebühr erhoben. 6 Fälligkeit des Benutzungsentgelts (1) Das Benutzungsentgelt wird mit Zustellung der Rechnung zur Zahlung fällig. (2) Die Genehmigung zur Benutzung der Hallen kann von der Entrichtung eines Vorschusses auf das Benutzungsentgelt abhängig gemacht werden.
6 6 7 Gebühren bei Ausfall von Veranstaltungen (1) Wird eine Veranstaltung angemeldet und nicht abgehalten, so hat der Veranstalter die dadurch entstehenden Aufwendungen zu ersetzen, wenn nachgewiesen werden kann, dass dafür eine andere Veranstaltung abgesagt werden musste bzw. wenn die Stadt bereits Vorleistungen erbracht hat. (2) Abs. 1 gilt dann nicht, wenn der Gebührenschuldner den Ausfall nicht zu vertreten hat und die Absage rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor dem Veranstaltungstermin schriftlich bei der Stadtverwaltung eingegangen ist oder die zugesagten Räume noch für andere gebührenpflichtige Veranstaltungen zu dem Termin vergeben werden können. 8 In-Kraft-Treten Diese geänderte Fassung der Gebührenordnung tritt am 1. Mai 2011 in Kraft.
7 7 Einteilung in Preisklassen Anlage 1 Preisklasse 1 sonstige stadteigene Räume: Aufenthaltsraum Bildungszentrum ( Pavillon ) an Schultagen nicht vermietbar von 7-18 Uhr Aula Bildungszentrum an Schultagen nicht vermietbar von 7-18 Uhr Alte Schule Hochberg Vereinsräume Alte Gemeindehalle Hochberg nicht vermietbar, sofern Veranstaltungen im großen oder kleinen Saal Bürgersaal Hochdorf einschließlich Küche Alte Schule Neckargröningen Grundschule Neckargröningen, Mehrzweckraum Rathaus Neckarrems, kleiner Mehrzweckraum Räume im 1. OG, 2. OG und 3. OG im Haus der Bürger (je Raum) Preisklasse 2 Musiksaal Aldingen Kraftraum Bildungszentrum Aldingen Gastraum Gemeindehalle Neckargröningen Preisklasse 3 Sporthalle Aldingen, Neckarkanalstraße, je Hallen-Drittel Sporthalle Bildungszentrum Aldingen je Hallen-Drittel Kleinturnhalle Neckargröningen Kleinturnhalle Hochdorf Preisklasse 4 Gemeindehalle Aldingen Bürgerhalle Hochberg Gemeindehalle Hochdorf Gemeindehalle Neckargröningen Gemeindehalle Neckarrems Sporthalle Realschule Mehrzweckhalle Realschule nachrichtlich: Haus der Feuerwehr, Lehrsaal Obergeschoss Preisklasse 5 Alte Gemeindehalle Hochberg Eva-Mayr-Stihl Saal im Haus der Bürger einschließlich Küche separat (wie 3) Sportanlage Regental
8 8 Gebühren für Einzelveranstaltungen Veranstaltung je Tag Anlage 2 Auf-/Abbau, Proben je weiterer Tag )* Preisklasse 1 20,00 20,00 Preisklasse 2 25,00 25,00 Preisklasse 3 65,00 40,00 Preisklasse 4 130,00 75,00 Preisklasse 5 330,00 135,00 zusätzlich: Küche 50,00 (ausgenommen Küche Bürgersaal Hochdorf, siehe Preisklasse 1 und Küche im Haus der Bürger, siehe Preisklasse 5) Müllentsorgung 25,00 ohne Anmietung von Hallen und Räumen: Toiletten 30,00 )* weiterer Tag vor bzw. nach dem Veranstaltungstag Preisklassen siehe Anlage 1 Befreiungen (siehe 4) Ermäßigung (siehe 4) um 70 % Zuschlag (siehe 4) um 60 % Ermäßigungen und Zuschläge beziehen sich ausschließlich auf die Hallengebühr mit Auf- und Abbau. Nicht auf die Nutzung der Küche oder weitere Gebühren.
9 9 Gebühren für Übungsbetrieb und Punktspiele Anlage 3 Gebühr je Übungszeiteinheit ( ÜZE = 45 Min. ) Uhrzeit Punktspiele Preisklasse 1 Erwachsene Sommer 0,35 0,53 0,70 0,44 Winter 0,42 0,63 0,84 0,53 Kinder und Jugend Sommer 0,18 0,26 0,35 0,22 Winter 0,21 0,32 0,42 0,26 Preisklasse 2 Erwachsene Sommer 0,50 0,75 1,00 0,63 Winter 0,60 0,90 1,20 0,75 Kinder und Jugend Sommer 0,25 0,38 0,50 0,31 Winter 0,30 0,45 0,60 0,38 Preisklasse 3 Erwachsene Sommer 0,70 1,05 1,40 0,88 Winter 0,84 1,26 1,68 1,05 Kinder und Jugend Sommer 0,35 0,53 0,70 0,44 Winter 0,42 0,63 0,84 0,53 Preisklasse 4 Erwachsene Sommer 0,85 1,28 1,70 1,06 Winter 1,02 1,53 2,04 1,28 Kinder und Jugend Sommer 0,43 0,64 0,85 0,53 Winter 0,51 0,77 1,02 0,64 Den oben genannten Gebührensätzen wurden folgende Wertungen zugrunde gelegt: Wertung Nutzer: 100 % Erwachsene 50 % Kinder und Jugend Wertung Jahreszeit: 100 % Sommer 120 % Winter Wertung Tageszeit: 100 % von Uhr bis Uhr 150 % von Uhr bis Uhr 200 % von Uhr bis Uhr 125 % Punktspiele Sa /So
10 10 Leihgebühren für Inventar und Geräte der Stadt Remseck Anlage 4 1. Verleih an Remsecker Vereine, kirchliche Einrichtungen und ähnliche Gebühr am Tag* Bistrotisch groß je 5,00 Bistrotisch klein je 5,00 Rednerpult mit Lautsprechern 15,00 Lautsprecheranlage 25,00 Head-Set je 15,00 Funkmikrofone je 10,00 Beleuchtungsanlage: - komplett 56,00 - Scheinwerfer und Stative 25,00 - kleiner Spot 15,00 Bühnenpodeste je 5,00 Stellwand je 2,50 Geschirrmobil *Ausleihe von Freitag bis Montag gilt als ein Tag. Jeder weitere Tag wird zusätzlich berechnet. 50,00 * Regelung gilt nicht für das Geschirrmobil und den Toilettenwagen - jeder Nutzungstag wird berechnet - Beschluss Gemeinderat vom Toilettenwagen 30,00 zusätzlich: Bei Transport durch städtische Mitarbeiter entsprechender Kostenersatz je Stunde 2. Verleih an stadteigene Einrichtungen kostenlos zum Beispiel: Kindergärten, Schulen usw. 3. Verleih an Mieter von Hallen Tische, Stühle und Teile des Tafelservices nur, wenn Ausstattung der angemieteten Halle Geräte gegen Gebühr 4. Kein Verleih an Privatpersonen
11 11 Weitergehende Regelungen zu 4 (6) Anlage 5 Die Stadt hat mit dem SGV Hochdorf zur Nutzung der Gemeindehalle Hochdorf und der Schulturnhalle Hochdorf eine abweichende Regelung getroffen.
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