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1 Statistische Berichte Niedersachsen Landesamt für Statistik Niedersachsen L III 2 - j / 2012 Personal im öffentlichen Dienst am 30. Juni 2012

2 Zeichenerklärung = Nichts vorhanden D = Durchschnitt 0 = (Nach Rundung) nichts vorhanden p = vorläufige Zahl. = Zahlenwert unbekannt oder r = berichtigte Zahl aus Geheimhaltungsgründen nicht veröffentlicht X = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll s = geschätzte Zahl = Angabe fällt später an dav. = davon. Mit diesem Wort wird die Aufgliederung einer Gesamtmasse in sämtliche Teilmassen eingeleitet RF = dar. = darunter. Mit diesem Wort wird die Ausgliederung einzelner Teilmassen angekündigt Abänderungen bereits bekanntgegebener Zahlen beruhen auf nachträglichen Berichtigungen. Abweichungen in den Summen sind in der Regel auf das Runden der Einzelpositionen zurückzuführen. Soweit nicht anders vermerkt ist, wurden die Tabellen im Landesamt für Statistik Niedersachsen erarbeitet und gelten für das Gebiet des Landes Niedersachsen. Information und Beratung Auskünfte zu dieser Veröffentlichung unter: personalstandstatistik@statistik.niedersachsen.de Tel.: Jenny Gentz Auskünfte aus allen Bereichen der amtlichen Statistik unter: Tel.: , 1134 Fax: auskunft@statistik.niedersachsen.de Internet: Herausgeber Landesamt für Statistik Niedersachsen Postfach Hannover Erscheinungsweise: jährlich Erschienen im März 2017 Landesamt für Statistik Niedersachsen, Hannover Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

3 Inhalt Vorbemerkungen Erläuterungen und verwendete Begriffe Seite 5 6 Tabellenteil 1. Zusammenfassende Übersichten Beschäftigte bei öffentlichen Arbeitgebern in Niedersachsen am Beschäftigte des Landes am nach obersten Landesbehörden und Dienstverhältnis Beschäftigte des Landes am nach Aufgabenbereichen und Dienstverhältnis Beschäftigte des kommunalen öffentlichen Dienstes am nach Gebietskörperschaftsgruppen 13 und Gemeindegrößenklassen 1.5 Beschäftigte im Landes- bzw. kommunalen Dienst am Beschäftigte des Landes und der Gemeinden/Gv bis Beschäftigte der rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen in privater mit überwiegend 16 öffentlicher Beteiligung am Personalstand (Land und Kommunen zusammen) Personal des öffentlichen Dienstes am nach Beschäftigungsbereichen, Umfang, Art und Dauer des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte (ohne Altersteilzeitbeschäftigte) Altersteilzeitbeschäftigte Personal des öffentlichen Dienstes am nach Einstufungen, Umfang des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses sowie Beschäftigungsbereichen Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte (incl. Altersteilzeitbeschäftigte) Vollzeitäquivalent des Personals des öffentlichen Dienstes am nach Beschäftigungsbereichen, Umfang, 28 Art und Dauer des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses 3. Personalstand Land Personal des öffentlichen Dienstes am nach staatlichen Aufgabenbereichen, Umfang, Art des Dienstoder Arbeitsvertragsverhältnisses sowie n Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte (incl. Altersteilzeitbeschäftigte) Personal des öffentlichen Dienstes am nach staatlichen Aufgabenbereichen, Art des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses sowie Beschäftigungsbereichen Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte (incl. Altersteilzeitbeschäftigte) Personal des öffentlichen Dienstes am nach Alter, Art und Umfang 78 des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses 3.4 Personal des öffentlichen Dienstes am nach Art des Beschäftigungsverhältnisses, n und Beschäftigungsbereichen Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte (incl. Altersteilzeitbeschäftigte) 84

4 3.5 Durchschnittliche Brutto-Monatsbezüge sowie Anzahl des Personals des öffentlichen Dienstes am nach Umfang und Art des Beschäftigungsverhältnisses sowie Altersgruppen 3.6 Vollzeitäquivalent des Personals des öffentlichen Dienstes am nach staatlichen Aufgabenbereichen, 88 Art des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses sowie Beschäftigungsbereichen 3.7 Personal des öffentlichen Dienstes am nach Einzelplan / Kapitel Personalstand Kommunen Personal des öffentlichen Dienstes am nach kommunalen Produkten, Art des Dienstoder Arbeitsvertragsverhältnisses sowie n Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte (incl. Altersteilzeitbeschäftigte) Personal des öffentlichen Dienstes am nach kommunalen Produkten, Art des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses sowie Beschäftigungsbereichen Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte (incl. Altersteilzeitbeschäftigte) Personal des öffentlichen Dienstes am nach Alter sowie Art und Umfang des 148 des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses 4.4 Personal des öffentlichen Dienstes am nach Art des Beschäftigungsverhältnisses, n und Beschäftigungsbereichen Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte (incl. Altersteilzeitbeschäftigte) Durchschnittliche Brutto-Monatsbezüge sowie Anzahl des Personals des öffentlichen Dienstes am nach Umfang und Art des Beschäftigungsverhältnisses sowie Altersgruppen 4.6 Vollzeitäquivalent des Personals des öffentlichen Dienstes am nach staatlichen Aufgabenbereichen, Art des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses sowie Beschäftigungsbereichen Vollzeitäquivalent der Beschäftigten im kommunalen Bereich Vollzeitäquivalent der Frauen im kommunalen Bereich Beschäftigte der Verwaltungseinheiten und der Landkreise nach Dienstverhältnissen und Umfang der Beschäftigung am Einzelergebnisse auf Kreisebene Einzelergebnisse nach Gemeindegrößenklasse Einzelergebnisse auf Gemeindeebene Unternehmen in privater Beschäftigte der rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen in privater am nach Aufgabenbereichen und Umfang und Art des Beschäftigungsverhältnisses Land Kommunen Beschäftigte der rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen in privater am nach dem Kreis des Dienstortes und Umfang und Art des Beschäftigungsverhältnisses Anhang 201 A.1 Übersicht über die Besoldungs- und Entgeltgruppen 202 A.2 Gliederung der staatlichen Aufgabenbereiche (soweit Personal vorhanden ist) 203 A.3 Gliederung der kommunalen Produktbereiche (Landessystematik) 205

5 Vorbemerkungen Die Rechtsgrundlagen für die Personalstandstatistik sind das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 438), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Mai 2010 (BGBl. I S. 671) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der Personal-Istbestand des öffentlichen Dienstes jährlich am 30. Juni zu erheben. Die vorliegende Veröffentlichung enthält die Ergebnisse der Personalstandstatistik zum Stichtag 30. Juni Die Erhebung erstreckt sich auf die Bereiche: Behörden, Gerichte und Einrichtungen der Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und Bundeseisenbahnvermögen, sowie rechtlich selbständige Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit, Träger der Zusatzversorgung, Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Bundesbank sowie Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Bundes bzw. des Landes, die den Öffentlichen Dienst bilden. Zugrunde gelegt wird seit 2012 das sog. Schalenkonzept, zu dem in den Erläuterungen Näheres zu finden ist. Ferner wurde 2012 das Personal der privatrechtlichen Unternehmen mit überwiegend öffentlicher Beteiligung erhoben, so dass in Summe mit dem Öffentlichen Dienst die Öffentlichen Arbeitgeber dargestellt werden können. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht darüber hinaus Angaben über die Beschäftigten bei den rechtlich selbständigen Einrichtungen für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung des öffentlichen oder privaten Rechts mit überwiegend öffentlicher Finanzierung. Zum Personal-Istbestand zählen alle Beschäftigten, die am Stichtag in einem unmittelbaren Dienst- bzw. Arbeitsvertragsverhältnis zu einer berichtspflichtigen Dienststelle stehen und in der Regel Gehalt, Vergütung oder Lohn aus Haushaltsmitteln der Berichtsstelle beziehen. Hierzu gehören die Dauerbeschäftigten, die Beschäftigten in Ausbildung, die befristet Beschäftigten und die ohne Bezüge Beurlaubten, die jedoch in keiner Tabelle ausgewiesen sind. Nicht einbezogen werden: - Personen, die gegen eine Aufwandsentschädigung bzw. Ehrensold tätig sind. - Kräfte, die direkt aus Drittmitteln bezahlt werden und deshalb keinen Arbeitsvertrag mit der Berichtsstelle abgeschlossen haben. - Ehrenamtlich Beschäftigte. - Beschäftigte in einem indirekten Beschäftigungsverhältnis zur Beschäftigungsstelle (z.b. Krankenschwestern, die nicht auf Grund eines Einzeldienstvertrages, sondern eines Kollektivvertrages mit einem Mutter-haus beschäftigt werden). - Beschäftigte mit Werkvertrag. Der Veröffentlichung werden folgende Merkmale zu grunde gelegt: - Aufgabenbereich / Produkt (staatlich, kommunal), - Dienst- oder Arbeitsverhältnis, - Beschäftigungsumfang (Voll-, Teilzeit), - Dauer der Beschäftigung (unbefristet, befristet), - Laufbahn-, Entgeltgruppe und Einstufung, - Bruttobezüge im Berichtsmonat, - Dienst- oder Arbeitsort, - Arbeitszeitfaktor, - Alter, - Geschlecht. Zugrunde gelegt ist zudem der Gebietsstand, der zum Stichtag der Erhebung, also dem 30. Juni 2012, gültig ist. Da in Niedersachsen erst ab 2014 die neue staatliche Aufgabensystematik angewendet wird, wird in den Jahren des Doppelhaushalts 2012 und 2013 weiterhin der staatliche Aufgabenbereich wie im Anhang 2 tabelliert. Seit 2011 werden Beschäftigte der Kommunen nicht mehr nach der kommunalen Aufgabe, sondern nach dem kommunalen Produkt ausgewiesen. Eine Vergleichbarkeit zu den Ergebnissen der Jahre vor 2011 ist durch die Zuordnung der Beschäftigten zur Produktsystematik für die Tabellen nach dieser Systematik nicht mehr möglich (4.1, 4.2, 4.6, 5.1.3), zudem werden auch hier die Produkte nach der Landes-, nicht der Bundessystematik tabelliert. Bei den Teilzeitbeschäftigten werden in der Erhebung zwei Gruppen (T 1 und T 2) unterschieden. Teilzeitbeschäftigte, deren Wochenstundenzahl mindestens 50 % einer Vollzeitbeschäftigung entspricht, zählen zur Gruppe T 1, die übrigen zur Gruppe T 2. Ab 1998 werden unter den T 2 Teilzeitbeschäftigten auch Beamte nachgewiesen. Allerdings wird auf diese differenzierte Darstellung der Teilzeitbeschäftigten in den vorliegenden Tabellen verzichtet. Wenn Teilzeitbeschäftigte ausgewiesen werden, sind Altersteilzeitbeschäftigte enthalten, es sei denn, diese sind gesondert abgebildet (z.b. Tabellen und 2.1.4). Als T 3-Beschäftigte werden geringfügige Alleinbeschäftigungen im Sinne der Sozialversicherung ( 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) erfasst, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig 400 im Monat nicht übersteigt. Sie werden i.d.r. in den Tabellen nicht dargestellt. Zur Sicherstellung der Geheimhaltung wird in den Personalstatistiken ein Rundungsverfahren angewendet. Alle Tabellenfelder mit Fallzahlen werden zunächst ohne Rundung ermittelt. Anschließend wird jede Zahl für sich auf ein Vielfaches von 5 auf- oder abgerundet (0 bis 2 auf 0, 3 bis 7 auf 5 und 8 bis 12 auf 10 gerundet usw.). Die Abweichung je ausgewiesenem Datenfeld vom Echtwert beträgt maximal 2 Personen (bzw. weniger als 2,5 Vollzeitäquivalente). Dies gilt auch für summierte Werte innerhalb der Tabellen, da diese zunächst anhand der ungerundeten Werte ermittelt und anschließend gerundet werden. Zu beachten ist, dass in den Tabellen Rundungsdifferenzen auftreten können, wenn man innerhalb einer Tabelle die gerundeten Werte aufsummiert. Statistische Berichte Niedersachsen L III 2 - j /

6 Erläuterungen und verwendete Begriffe Öffentlicher Dienst: Ämter, Behörden, Gerichte und rechtlich unselbständige Einrichtungen und Unternehmen des Bundes und der Länder, Gemeinden/Gemeinde- verbände, kommunale Zweckverbände und Bundeseisen- bahnvermögen. Rechtlich selbständige Anstalten, Körper- schaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit, Träger der Zusatzversorgung, Bun- desagentur für Arbeit, Deutsche Bundesbank sowie Sozi- alversicherungsträger unter Aufsicht des Bundes bzw. des Landes. Privatrechtliche öffentliche Einrichtungen: Unternehmen und Einrichtungen mit einer privatrechtlichen (z.b. GmbH oder AG), an deren Nennkapital / Stimmrecht die öffentliche Hand unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 50 % beteiligt ist. Für die Beschäftigten in diesen Einrichtungen werden weniger Merkmale erhoben. Die Unternehmen in privater ergeben in Summe mit dem öffentlichen Dienst die sog. Öffentlichen Arbeitgeber. Aufgabenbereich/Produkt: Die Untergliederung der Aufgabenbereiche bzw. Produkte erfolgt in Abstimmung mit der Finanzstatistik auf der Grundlage des geltenden staatlichen Funktionenplans bzw. des kommunalen Produktrahmens. Verwendet wurde eine bundesweit vereinheitlichte Systematik, die in Einzelfällen geringfügig von der niedersächsischen abweichen kann. : Alle Ämter, Behörden, Gerichte und Einrichtungen der Einzelpläne 0-8, für die in den Haushaltsplänen des Bundes, der Länder, der Gemeinden/Gemeindeverbände und der kommunalen Zweckverbände die Ausgaben und Einnahmen brutto veranschlagt wurden (kamerales Rechnungswesen). Sonderrechnungen: Alle aus den en ausgegliederten rechtlich unselbständigen Einrichtungen und Unternehmen mit kaufmännischem oder doppischem Rechnungswesen, z. B. Eigenbetriebe. Vollzeitbeschäftigte: Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit die übliche volle Wochenarbeitsstundenzahl (bei Lehrkräften entsprechende Anzahl von Wochenlehrstunden) beträgt. Teilzeitbeschäftigte: Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit weniger als die übliche volle Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten beträgt. Teilzeitbeschäftigte T 1: Beschäftigte mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit (einschl. Beschäftigte in Altersteilzeit). Teilzeitbeschäftigte T 2: Beschäftigte mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit. Altersteilzeit: Beschäftigte, die sich aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelung in Altersteilzeit befinden, werden differenziert nach Modell (Blockmodelloder Teilzeitmodell) und beim Blockmodell weiter differenziert nach Phase (Arbeits- oder Freistellungsphase) erfasst. Unabhängig von Modell und Phase werden Altersteilzeitbeschäftigte immer zu den T 1 Beschäftigten gezählt. Arbeitszeitfaktor: Dieser Faktor gibt den Umfang der vereinbarten Arbeitszeit bezogen auf die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten an. Bei Lehrkräften gilt die entsprechende Anzahl von Wochenlehrstunden. Beschäftigte: Vollzeitbeschäftigte und Teilzeitbeschäftigte unter Einschluss der T 2-Beschäftigten. Vollzeitäquivalent: Mithilfe des Arbeitszeitfaktors wird die Arbeitszeit aller Beschäftigten in Vollzeitbeschäftigung ausgedrückt. Dauerkräfte, Personal auf Dauer: Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit unbefristeten Verträgen, ohne Bedienstete in Ausbildung. Personal in Ausbildung: Maßgebend für die Zuordnung zum Personal in Ausbildung ist die Bezahlung von Anwärterbezügen bzw. einer Ausbildungsvergütung (einschl. Ausbildungsgeld bei Krankenpflegepersonal in Ausbildung) sowie das Vorliegen eines Ausbildungsverhältnisses. Bedienstete mit Zeitvertrag: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Vertragsverhältnis auf Zeit (befristetes Arbeitsverhältnis): z. B. Bedienstete mit Aufgaben von begrenzter Dauer, Aushilfspersonal, Saisonkräfte, Werkstudentinnen und -studenten. Ohne Bezüge Beurlaubte: Beschäftigte, die für eine Tätigkeit außerhalb der Verwaltung des Dienstherrn, aus Arbeitsmarktsgründen, zur Betreuung und Pflege von Kindern oder pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen, zur Bewerbung um ein Mandat oder zur Ausübung eines Mandates, zur Erziehung eines Kindes oder zur Ableistung des Grundwehrdienstes bzw. Zivildienstes oder eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres ohne Bezüge beurlaubt werden. Beamtinnen und Beamte: Bedienstete, die durch Ernennungsurkunde in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, Zeit, Probe oder Widerruf berufen worden sind: Planmäßige Beamtinnen und Beamte, beamtete Hilfskräfte, Beamtinnen und Beamte in Ausbildung und Wahlbeamtinnen und - beamte. Als verbeamtet gelten auch die/der Ministerpräsident/-in, die Ministerinnen und Minister, die Landrätinnen und -räte und die hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister (als Wahlbeamtinnen und -beamte), ferner Staatsanwältinnen und -anwälte. Beamtinnen und Beamte in Ausbildung: Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst (Referendarinnen/Referendare, Inspektoren- und Assistenzanwärterinnen und -anwärter). Richterinnen und Richter: Alle Berufsrichterinnen und - richter im Sinne des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung vom (BGBl. I S. 713). DO-Angestellte (Dienstordnungsangestellte): Angestellte mit Beamtenbesoldung, die in einem privatrechtlichen Arbeitsvertragsverhältnis aufgrund einer Dienstordnung bei einem Sozialversicherungsträger beschäftigt sind. Soweit nicht anders angegeben, werden sie bei den Ar- 6 Statistische Berichte Niedersachsen L III 2 - j / 2012

7 beitnehmerinnen und Arbeitnehmern nachgewiesen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Beschäftigte, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Ausbildung: Auszubildende, Lernschwestern und Krankenpflegeschülerinnen und -schüler sowie Personen, die für eine Ausbild-ung im Beamtenverhältnis vorbereitet werden und noch nicht mit Ernennungsurkunde zu/zur Beamtin/Beamten auf Widerruf ernannt worden sind. Beschäftigungsbereich: Zusammenfassung von Aufgabenbereichen; und zwar unterscheidet man Öffentlicher Dienst Land 11 = 1) 12 = Sonderrechnungen ohne Krankenhäuser 2) 13 = Krankenhäuser des Landes 3) Gemeinden/Gemeindeverbände (Gv) 21 = 1) 22 = Sonderrechnungen ohne Krankenhäuser 2) 23 = Krankenhäuser der Gemeinden/Gv 3) Zweckverbände 24 = 25 = Sonderrechnungen ohne Krankenhäuser 2) 26 = Krankenhäuser der Zweckverbände 3) Sozialversicherungsträger unter Aufsicht der Länder 40 = Betriebskrankenkassen privater Unternehmen unter Aufsicht des Landes 41 = Krankenversicherung unter Aufsicht des Landes (ohne Betriebskrankenkassen privater Unterneh- men) 42 = Unfallversicherung unter Aufsicht des Landes 43 = Rentenversicherung unter Aufsicht des Landes Sonstige Einrichtungen 47 = Rechtlich selbständige Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher unter Aufsicht des Landes 48 = Rechtlich selbständige Einrichtungen in öffentl.-rechtl. unter Aufsicht der Gemeinden/Gv. 49 = Rechtlich selbständige Einrichtungen in öffentl.-rechtl. nach SGB und deren unselbst. Einrichtungen Gebietsstand: Die regionale Darstellung folgt dem Gebietsstand vom mit den zu diesem Zeitpunkt gültigen Namensbezeichnungen. Gemeindegrößenklassen: Der Zuordnung der Gemeinden zu den Gemeindegrößenklassen liegen die Daten der Bevölkerungsfortschreibung zum auf der Basis des Zensus 2011 und der Gebietsstand am zugrunde. Einwohnerinnen und Einwohner (am ): Fortschreibung auf der Grundlage des Zensus : Mit der Neufassung des niedersächsschen Beamtengesetzes ist die Einteilung in vier n (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst) durch nur noch zwei n mit jeweils zwei Einstiegsämtern abgelöst worden. 4) Einstufung: Die Beschäftigten sind bei den einzelnen Besoldungs- bzw. Entgeltstufen nachgewiesen, die für die Auszahlung der Bezüge zum Zeitpunkt des Berichtsstichtags maßgeblich waren. Dienst-, Lebensaltersstufe oder Stufe: Die Stufe bestimmt die Höhe der Bezüge der Besoldungs- bzw. Entgeltstufe bei aufsteigenden Entgelten. Familienzuschlag: Familienzuschlag wird für Beamtinnen und Beamte und Richterinnen und Richter in Abhängigkeit vom Familienstand gezahlt. Bruttomonatsbezüge: Es werden die durchschnittlichen Bruttoverdienste im Berichtsmonat Juni nachgewiesen. Einmalzahlungen sind nicht enthalten. Brutto - HPL: Er umfasst neben den Aufgabenbereichen Epl.0-7 (Verwaltung) auch den Aufgabenbereich Epl.8 (Wirtschaftliche Unternehmen) und enthält somit alle brut to im Haushalt geführte Behörden, Gerichte, Ämter und Einrichtungen einschl. der Regiebetriebe, die bis 1992 denrechtlich unselbständigen Wirtschaftsunternehmen zugeordnet waren. Netto - HPL: Er umfasst alle aus den Haushalten ausgegliederten Einrichtungen und Unternehmen (z.b. Eigenbetriebe). Auch hier werden alle Aufgabenbereiche Epl. 0-8 zugelassen. 1) Im Haushalt brutto geführte Ämter, Behörden, Gerichte und Einrichtungen. 2) Als Sonderrechnung geführte rechtlich unselbständige Einrichtungen und Unternehmen. 3) Als Sonderrechnung geführte rechtlich unselbständige Krankenhäuser. 4) Artikel 1 des Gesetzes zur Modernisierung des niedersächsischen Beamtenrechts vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2012 (Nds.GVBl. S.518). Statistische Berichte Niedersachsen L III 2 - j /

8 Schalenkonzept in der Personalstandstatistik Die Finanz- und Personalstatistiken sehen sich seit einigen Jahren mit einem tiefgreifenden Wandel ihrer Rahmenbedingungen konfrontiert. Die Verlagerung von öffentlichen Aufgaben auf Einheiten außerhalb der e beeinträchtigt die Aussagekraft und Belastbarkeit der finanz- und personalstandstatistischen Daten. Da der Ausgliederungsprozess im Bund, den Bundesländern und in den Gemeinden/Gemeindeverbänden unterschiedlich weit fortgeschritten ist, sind die Haushalte und darauf basierenden Kennzahlen nicht mehr miteinander vergleichbar. 1) In der Personalstandstatistik hatte dies zur Folge, dass immer mehr Einrichtungen im mittelbaren öffentlichen Dienst und bei Einrichtungen in privater nachgewiesen wurden. Mit der Personalstandstatistik zum 30. Juni 2011 ändert sich das Konzept, nach dem die Ergebnisse der Statistik veröffentlicht werden. 2) Mit der Zusammenführung von öffentlichen Haushalten und öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen im Schalenkonzept wird wieder eine belastbare Datenbasis geschaffen. Den Kern bilden die Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden/Gemeindeverbänden und der Sozialversicherung, die unter der Bezeichnung e zusammengefasst werden. Neben dem öffentlichen Dienst, den öffentlichen Arbeitgebern und den en wird ab 2011 auch der öffentliche Gesamthaushalt dargestellt. 3) Der öffentliche Gesamthaushalt wird aus den Konzepten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen abgeleitet. Er entspricht institutionell dem Staatssektor und kann daher besser für internationale Vergleiche herangezogen werden. Dieser bietet eine erweiterte Darstellung für Vergleiche mit den Finanzstatistiken. Derartige Vergleiche waren bisher nur auf Ebene der e möglich. Eine Untergliederung des öffentlichen Dienstes in unmittelbaren und mittelbaren öffentlichen Dienst wird nicht mehr vorgenommen. 4) 1) vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Integrierte Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände, 2012, S.5f 2) vgl. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14 Reihe 6, 2011, S.7f 3) vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Integrierte Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände, 2012, S.5f 4) vgl. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14 Reihe 6, 2011, S.7f 8 Statistische Berichte Niedersachsen L III 2 - j / 2012

9 Tabellenteil 1. Zusammenfassende Übersicht

10 1.1 Beschäftigte bei öffentlichen Arbeitgebern in Niedersachsen am 30. Juni 2012 Öffentlicher Dienst davon Dienstverhältnis Öffentliche Arbeitgeber Summe Bund 1), Sonderrechnungen u. Einrichtungen in öffentl. RF Summe Land 2) Gemeinden/Gv 2) Sozialversicherungen davon Sonderrechnungen u. Einrichtungen in öffentl. RF Summe davon Zweckverbände, Sonderrechnungen u. Einrichtungen in öffentl. RF Summe Sozialversicherungen unter Aufsicht des Landes 1) davon Sozialversicherungen unter Aufsicht des Bundes 2) Einrichtungen und Unternehmen in privater Zusammen Beamte, Richter Arbeitnehmer und DO-Angestellte Vollzeit Summe Beamte, Richter Arbeitnehmer und DO-Angestellte Teilzeit Summe Beamte, Richter Arbeitnehmer und DO-Angestellte )Beschäftigte mit Dienst-/Arbeitsort in Niedersachsen. 2)Beschäftigte des jeweiligen Haushaltes (einschl. Beschäftigte mit Dienst-/Arbeitsort ausserhalb Niedersachsens). 10 Statistische Berichte Niedersachsen L III 2 - j / 2012

11 1.2 Beschäftigte des Landes Niedersachsen am 30. Juni 2012 nach obersten Landesbehörden und Dienstverhältnis Beschäftigte insgesamt davon Oberste Landesbehörden (einschl. nachgeordneter Dienststellen) Beamtinnen und Beamte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insgesamt dar. in Ausbildung insgesamt Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte 1) Beamtinnen und Beamte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insgesamt Beamtinnen und Beamte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Niedersächischer Landtag Niedersächische Staatskanzlei Niedersächisches Ministerium für Inneres und Sport dar.: Polizei Niedersächisches Finanzministerium dar.: Steuerverwaltung Integration dar.: Zentrale soziale Aufgabe Niedersächisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Niedersächisches Kultusministerium Niedersächisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Niedersächisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung Niedersächisches Justizministerium Niedersächischer Landesrechnungshof Niedersächisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz Niedersächischer Landesbeauftragter für den Datenschutz Zusammen Rechtl. unselbständige Einrichtungen in öffentlicher 2) dar.: Universitäten Hochschulkliniken Krankenhäuser Wasserwirtschaft und Kulturbau Rechtlich selbständige Einrichtungen in öffentlicher 3) dar.: Hochschulen Forsten ) Einschl. Altersteilzeitmodellen. 2) z.b. Hochschulen mit kaufmännischem Rechnungswesen. 3) z.b. rechtlich selbständige Stiftungshochschulen und -hochschulkliniken. Statistische Berichte Niedersachsen L III 2 - j /

12 1.3 Beschäftigte des Landes Niedersachsen am 30. Juni 2012 nach Aufgabenbereichen und Dienstverhältnis Beschäftigte insgesamt Darunter Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte 1) FKZ Aufgabenbereich Beamtinnen und Beamte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insgesamt dar. in Ausbildung insgesamt Beamtinnen und Beamte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insgesamt Beamtinnen und Beamte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Brutto- HPL) 0-8 (Brutto - HPL) Allgemeine Dienste Politische Führung und zentrale Verwaltung dar.: Politische Führung Öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.: Polizei Rechtsschutz dar.: Ordentliche Gerichte und Staatsanwaltschaften Justizvollzugsanstalten Finanzverwaltung Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten ,12 Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen ,113, 124 dar.: Grund-, Haupt- und Sonderschulen Realschulen Gymnasien, Kollegs Gesamtschulen Berufliche Schulen Hochschulen Sonstiges Bildungswesen ,17 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen Kultureinrichtugen einschl. Kulturverwaltung Soziale Sicherung, soziale Kriegsfolgeaufgaben, Wiedergutmachung Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ernergie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen Verkehrs- und Nachrichtenwesen Wirtschaftsunternehmen, Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen Rechtlich unselbständige Einrichtungen in öffentlicher 2) 0-8 Sonderrechnungen (Netto-HPL) Hochschulen dar.: Universitäten Hochschulkliniken Fachhochschulen Krankenhäuser und Heilstätten Rechtlich selbständige Einrichtungen in öffentlicher 3) 0-8 Anstalten und Stiftungen u.ä Hochschulen Forsten ) Einschl. Altersteilzeitmodellen. 2) z.b. Hochschulen mit kaufmännischem Rechnungswesen. 3) z.b. rechtlich selbständige Stiftungshochschulen und -hochschulkliniken. 12 Statistische Berichte Niedersachsen L III 2 - j / 2012

13 1.4 Beschäftigte des kommunalen öffentlichen Dienstes in Niedersachsen am 30. Juni 2012 Beschäftigte insgesamt darunter Gebietskörperschaftsgruppe Gemeindegrößenklasse (bis unter Einwohner) Beamtinnen und Beamte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insgesamt dar. in Ausbildung insgesamt Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte 1) Beamtinnen und Beamte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insgesamt Beamtinnen und Beamte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer e und Sonderrechnungen zusammen (BB 21-23) 2) Kreisfreie Städte und mehr unter Zusammen Einheitsgemeinden/ Samtgemeinden und mehr unter Zusammen darunter Große selbständige Städte Selbständige Gemeinden Landkreise Einheitsgemeinden/ SGB und Landkreise zusammen e (Brutto geführte Einrichtungen) (BB 21) Kreisfreie Städte und mehr unter Zusammen Einheitsgemeinden/ Samtgemeinden und mehr unter Zusammen darunter Große selbständige Städte Selbständige Gemeinden Landkreise Einheitsgemeinden/ SGB und Landkreise zusammen Sonderrechnungen (Netto geführte Einrichtungen) (BB 22-23) 2) Kreisfreie Städte zusammen Einheitsgemeinden/SGB und Landkreise zusammen Sonderrechnungen insgesamt Zweckverbände insgesamt rechtl.selbständige Einrichtungen insgesamt Zweckverbände und rechtl.selbst. Einrichtungen der Gem/GV (BB 24-26,48) ) Einschl. Altersteilzeitmodellen. - 2) Einschl. Krankenhäuser in öffentlicher und mit kaufmännischem Rechnungswesen Statistische Berichte Niedersachsen L III 2 - j /

14 1.5 Beschäftigte im Landes- bzw. kommunalen Dienst am 30. Juni 2012 Schl. Nr. Dienstsitz Kreisfreie Stadt Landkreis Statistische Region Land insgesamt darunter weiblich Beschäftigte insgesamt Land Gemeinden/Gv Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Landes insgesamt Darunter: Vollzeitbeschäftigte darunter weiblich Land Gemeinden/Gv Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Landes 101 Braunschweig, Stadt Salzgitter, Stadt Wolfsburg, Stadt Gifhorn Göttingen Goslar Helmstedt Northeim Osterode am Harz Peine Wolfenbüttel Braunschweig Region Hannover dar.hannover, Landeshauptst Diepholz Hameln-Pyrmont Hildesheim Holzminden Nienburg (Weser) Schaumburg Hannover Celle Cuxhaven Harburg Lüchow-Dannenberg Lüneburg Osterholz Rotenburg (Wümme) Heidekreis Stade Uelzen Verden Lüneburg Delmenhorst, Stadt Emden, Stadt Oldenburg (Oldb), Stadt Osnabrück, Stadt Wilhelmshaven, Stadt Ammerland Aurich Cloppenburg Emsland Friesland Grafschaft Bentheim Leer Oldenburg Osnabrück Vechta Wesermarsch Wittmund Weser-Ems außerhalb Niedersachsens Niedersachsen Statistische Berichte Niedersachsen L III 2 - j / 2012

15 1.6 Beschäftigte des Landes und der Gemeinden/Gv darunter: Vollzeitäquivalent 1) Jahr insgesamt Beamtinnen und Beamte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar.: in Ausbildung insgesamt Beamtinnen und Beamte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Land (BB 11-13) x x x Darunter: Frauen x x x Gemeinden/Gv (BB 21-23) x x x Darunter: Frauen x x x ) Vollzeitäquivalent erst ab 2002 im Datenbestand verfügbar. Statistische Berichte Niedersachsen L III 2 - j /

16 1.7 Beschäftigte der rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen in privater mit überwiegend öffentlicher Beteiligung am Dienstverhältnis Beschäftigte insgesamt Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte insgesamt dar. Frauen insgesamt dar. Frauen insgesamt dar. Frauen Beamte Arbeitnehmer dar.: in Ausbildung mit Zeitvertrag dar.: in Ausbildung mit Zeitvertrag Außerdem: geringfügig Beschäftigte Statistische Berichte Niedersachsen L III 2 - j / 2012

17 2. Personalstand Land und Kommunen zusammen

18 2.1 Personal des öffentlichen Dienstes am nach Beschäftigungsbereichen, Umfang, Art und Dauer des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses Beschäftigte insgesamt BB- Nr. Beschäftigungsbereich Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter zusammen dar. in Ausbildung zusammen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Dauer mit Zeitvertrag dar. in Ausbildung Landesdienst Land Rl. selbst. öffentl. Einricht Gemeinden/Gv Zweckverbände Rl. selbst. öffentl. Einricht Rl. selbst. öffentl. Einrichtungen (SGB) Sozialversicherungsträger Rest Land, Land, Sonderrechn. ohne Krh Land, Krankenhäuser Gemeinden/Gv., Gem., Sonderrechn. ohne Krh Gem., Krankenhäuser Zweckverbände, Zweckv. Sonderrechn. ohne Krh ,41 Krankenversicherung Unfallversicherung Rentenversicherung Frauen Landesdienst Land Rl. selbst. öffentl. Einricht Gemeinden/Gv Zweckverbände Rl. selbst. öffentl. Einricht Rl. selbst. öffentl. Einrichtungen (SGB) Sozialversicherungsträger Rest Land, Land, Sonderrechn. ohne Krh Land, Krankenhäuser Gemeinden/Gv., Gem., Sonderrechn. ohne Krh Gem., Krankenhäuser Zweckverbände, Zweckv. Sonderrechn. ohne Krh ,41 Krankenversicherung Unfallversicherung Rentenversicherung Männer Landesdienst Land Rl. selbst. öffentl. Einricht Gemeinden/Gv Zweckverbände Rl. selbst. öffentl. Einricht Rl. selbst. öffentl. Einrichtungen (SGB) Sozialversicherungsträger Rest Land, Land, Sonderrechn. ohne Krh Land, Krankenhäuser Gemeinden/Gv., Gem., Sonderrechn. ohne Krh Gem., Krankenhäuser Zweckverbände, Zweckv. Sonderrechn. ohne Krh ,41 Krankenversicherung Unfallversicherung Rentenversicherung Statistische Berichte Niedersachsen L III 2 - j / 2012

19 Noch: 2.1 Personal des öffentlichen Dienstes am nach Beschäftigungsbereichen, Umfang, Art und Dauer des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses Vollzeitbeschäftigte insgesamt BB- Nr. Beschäftigungsbereich Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter zusammen dar. in Ausbildung zusammen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Dauer mit Zeitvertrag dar. in Ausbildung Landesdienst Land Rl. selbst. öffentl. Einricht Gemeinden/Gv Zweckverbände Rl. selbst. öffentl. Einricht Rl. selbst. öffentl. Einrichtungen (SGB) Sozialversicherungsträger Rest Land, Land, Sonderrechn. ohne Krh Land, Krankenhäuser Gemeinden/Gv., Gem., Sonderrechn. ohne Krh Gem., Krankenhäuser Zweckverbände, Zweckv. Sonderrechn. ohne Krh ,41 Krankenversicherung Unfallversicherung Rentenversicherung Frauen Landesdienst Land Rl. selbst. öffentl. Einricht Gemeinden/Gv Zweckverbände Rl. selbst. öffentl. Einricht Rl. selbst. öffentl. Einrichtungen (SGB) Sozialversicherungsträger Rest Land, Land, Sonderrechn. ohne Krh Land, Krankenhäuser Gemeinden/Gv., Gem., Sonderrechn. ohne Krh Gem., Krankenhäuser Zweckverbände, Zweckv. Sonderrechn. ohne Krh ,41 Krankenversicherung Unfallversicherung Rentenversicherung Männer Landesdienst Land Rl. selbst. öffentl. Einricht Gemeinden/Gv Zweckverbände Rl. selbst. öffentl. Einricht Rl. selbst. öffentl. Einrichtungen (SGB) Sozialversicherungsträger Rest Land, Land, Sonderrechn. ohne Krh Land, Krankenhäuser Gemeinden/Gv., Gem., Sonderrechn. ohne Krh Gem., Krankenhäuser Zweckverbände, Zweckv. Sonderrechn. ohne Krh ,41 Krankenversicherung Unfallversicherung Rentenversicherung Statistische Berichte Niedersachsen L III 2 - j /

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