Herzlich Willkommen zur Wahlhelferschulung

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1 Herzlich Willkommen zur Wahlhelferschulung für den engeren Wahlvorstand Briefwahl Bundestagswahl 2017 KVR-GL/35 (Wahlamt)

2 Ablauf der Veranstaltung: Organisatorisches und Vorbereitung (Wahltag ab 15:00 Uhr) Vorstellung der Wahllokal-Hardware (Wahlkoffer) Wahl durchführen (Wahltag 15:00 bis 18:00 Uhr) Vorstellung der Wahllokal-Software (Wahllokalsystem = WLS) Übung: Zulassung der Wahlbriefe Ergebnisermittlung Theorie/im Wahllokalsystem Praktische Auszählübung anschließende Erfassung im WLS Abschluss des Wahltages und Zeit für Fragen

3 Grundsätzliche Aufgaben bei der Briefwahl sind: Unterlagen am Briefwahltisch auf Vollständigkeit prüfen Zulassung der Wahlbriefe von 15:00 bis 18:00 Uhr Ab 18:00 Uhr (und nicht schon vorher!): Öffnen der Stimmzettelumschläge und Ermittlung des Briefwahlergebnisses, anschließend: Ergebnis übermitteln Wahltag beenden Wahlergebnisse (Wahlverhandlungstaschen) an das Briefwahlserviceteam vor Ort übergeben

4 Organisatorisches zur Briefwahl An 325 Briefwahltischen werden die Wahlbriefe der 617 Wahlbezirke ausgezählt (zum Vergleich: Bundestagswahl 2013: 237 Briefwahltische und 702 Wahlbezirke). Zum Briefwahlvorstand gehören 7 Personen (engerer Briefwahlvorstand = Briefwahlvorsteher und Stellvertreter sowie Schriftführer und Stellvertreter; dazu 3 Beisitzer). Fällt ein Mitglied des engeren Briefwahlvorstandes aus, wird vom Vorstand ein Nachrücker bestimmt, bis Ersatz eintrifft. Der engere Briefwahlvorstand muss vollständig besetzt sein. Es müssen immer entweder Briefwahlvorsteher oder Stellvertretung und Schriftführer oder Stellvertretung anwesend sein.

5 Organisatorisches zur Briefwahl Zusammensetzung des Briefwahlvorstandes (= Gremium) Briefwahlvorsteher Schriftführer = engerer Briefwahlvorstand und jeweils deren Stellvertreter bis zu 3 Beisitzer Zusammentritt des Briefwahlvorstandes mit mindestens 3 Mitgliedern um Uhr, darunter muss der Briefwahlvorsteher oder seine Stellvertretung sein. Fällt ein Mitglied des engeren Briefwahlvorstandes aus, wird vom Gremium eine Nachrückerin bzw. ein Nachrücker bestimmt, bis der Ersatz eintrifft. Der engere Briefwahlvorstand muss immer vollständig besetzt sein!

6 Wesentliche Aspekte des Wahlrechts Der Briefwahlvorstand entscheidet in öffentlicher Sitzung. Der Briefwahlvorsteher weist alle Mitglieder des Gremiums auf ihre Verpflichtungen zur Unparteilichkeit und zur Verschwiegenheit hin. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit; nur bei Stimmengleichheit im Gremium gibt die Stimme des Wahlvorstehers den Ausschlag. Bei der Zulassung der Wahlbriefe ab 15:00 Uhr müssen mindestens 3 Mitglieder des Briefwahlvorstandes inkl. Briefwahlvorsteher/Schriftführer oder deren jeweilige Stellvertreter anwesend sein. Bei der Ergebnisermittlung ab 18:00 Uhr müssen alle Mitglieder des Briefwahlvorstandes anwesend sein, mindestens jedoch 5.

7 Organisatorisches zur Briefwahl bei der Bundestagswahl 2017 Anfahrt MOC MOC Lilienthalallee München U-Bahn: U6 Freimann

8 Organisatorisches zur Briefwahl bei der Bundestagswahl 2017

9 Organisatorisches zur Briefwahl bei der Bundestagswahl 2017 Tischverteilung in den Hallen Halle 1: Tische 1 bis 68 Halle 2: Tische 69 bis 130 Halle 3: Tische 131 bis 224 Halle 4: Tische 225 bis 325 Hierher: Hallenplan

10 Organisatorisches zur Briefwahl bei der Bundestagswahl 2017 Organisatorische Informationen zum MOC Parken: Es gibt ausreichend kostenfreie KFZ-Stellplätze in der Tiefgarage. Hierzu das Einlassticket beim Briefwahlserviceteam im Laufe des Tages gegen ein kostenfreies Auslassticket tauschen. Catering Es wird voraussichtlich wieder Wasserbars geben; an diesen kann kostenfrei Wasser gezapft werden. Allerdings müssen eigene Gefäße mitgebracht werden. Es wird auch wieder ein Catering vor Ort angeboten. Dort werden Speisen und Getränke verkauft.

11 Beginn der Tätigkeit: Vorbereitung für die Zulassung der Wahlbriefe Ab 15:00 Uhr Zusammentritt des Gremiums Material auf Vollständigkeit prüfen: Wahlbriefe in der Urne: Sind Wahlbezirksnummer auf der Urne, auf dem Wahltisch und in den Unterlagen identisch? Sind ausreichend Unterlagen, Stifte, Brieföffner, Taschenrechner etc. vorhanden (vgl. Checkliste)? Wenn nein: Briefwahlserviceteam vor Ort verständigen! Anschließend Urne vollständig entleeren, versiegeln und bis zum Ende der Zulassung der Wahlbriefe um 18:00 Uhr nicht mehr öffnen!

12 Beginn der Tätigkeit: Besetzung auf Vollständigkeit prüfen Sind alle berufenen Briefwahlvorstandsmitglieder um 15:00 Uhr erschienen? Falls jemand fehlt, ist dies den Mitarbeitern des Wahlamtes vor Ort zu melden. Ab 15:30 Uhr werden die einbestellten Ersatzkräfte unmittelbar diesen Tischen zugewiesen. Bis dahin kann die Arbeit am Tisch bereits begonnen werden, wenn mindestens 3 Briefwahlvorstandsmitglieder anwesend sind. Darunter muss der Briefwahlvorsteher oder sein Stellvertreter und der Schriftführer oder sein Stellvertreter sein. Abstimmung im anwesenden Gremium wer (ggf. auch nur vorübergehend) als Nachrücker eine Rolle des engeren Briefwahlvorstandes übernimmt.

13 Aufgaben des Briefwahlvorstandes Die Tätigkeit des Briefwahlvorstandes beschränkt sich auf und Die Zulassung der Wahlbriefe Die Ergebnisermittlung Die Zulassung der Wahlbriefe ab Zusammentritt des Gremiums von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Der Beginn der Ergebnisermittlung, also das Öffnen der Urne und das Entnehmen der Stimmzettelumschläge erfolgt ab 18:00 Uhr.

14 Zulassung der Wahlbriefe I Ab 15:00 Uhr Wahlbrief: Bis 18:00 Uhr werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben an allen Tischen noch Nachlieferungen möglich sein. Nach 18:00 Uhr gibt es nur noch an wenigen, ausgewählten und entsprechend informierten Tischen eine letzte Nachlieferung.

15 Wahlschein (Muster)

16 Hardware im Wahllokal - Der Wahlkoffer

17 Aufbau Koffer abstellen: Achten Sie auf oben Öffnen und Abnehmen des Deckels: Die roten Knöpfe drücken und beide öffnen, dann den Deckel abnehmen und wegstellen

18 Aufbau Das Notebook ist versiegelt, Siegel überprüfen und entfernen: Das Siegel ist dann verbraucht Ist das Siegel vorher schon beschädigt: sofort das Briefwahlserviceteam verständigen! In der Box unter dem Notebook ist weiteres Zubehör:

19 Aufbau 5. Anschluss Strom: 6. Aktivierung Drucker:

20 Aufbau Aktivierung Notebook: Firefox startet automatisch Zugangsdaten sind vor Ort

21 Bei Problemen mit der IT Fehlt der Wahlkoffer oder sind nicht alle Geräte und Zubehörteile wie beschrieben vorhanden, ist sofort ein Ersatz anzufordern. Bei Fehlfunktionen oder bei einem bereits gebrochenen Siegel des Laptops ist sofort das Briefwahlserviceteam zu informieren. Treten Probleme im Lauf des Tages mit dem Wahllokalsystem auf, ist Ersatz bzw. Hilfe beim Briefwahlserviceteam anzufordern. Die Druckerpatrone kann bei entsprechender Kenntnis selbst ausgetauscht werden. In allen andern Fällen gilt: Hilfe beim Briefwahlserviceteam anfordern!

22 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen I Erste Schritte vor 18:00 Uhr (vor der Ergebnisermittlung) Erstmalig wird zu einer Wahl in München ein IT-System eingesetzt, das den Wahlvorstand bei der Arbeit unterstützt. Während des Wahltages begleitet Sie dieses Wahllokalsystem bei allen wichtigen Schritten. Am Ende des Wahltages erhalten Sie vom Wahllokalsystem einen Ausdruck der Schnellmeldung und der Wahlniederschrift, die Sie bisher per Hand schreiben mussten. Nach der ersten Anmeldung tragen Sie im System ein, wer vom Wahlvorstand anwesend ist. Anschließend halten Sie die Eröffnung der Wahlhandlung fest.

23 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen I Am Wahllokalsystem anmelden

24 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen I Die Oberfläche des Wahllokalsystems Die oberste Bildschirmzeile enthält Angaben zur Wahl, ein Symbol zur Mobilfunk-Verbindung und ein Hilfe-Symbol (?). In der Menüleiste darunter sind Aktivitäten des Wahltages abgebildet. Diese klicken Sie direkt an und tragen passende Werte in die jeweils angezeigte Maske ein. Zu den wesentlichen Masken können Sie Hilfetexte anklicken.

25 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen I Anwesenheit prüfen und dokumentieren

26 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen I Anwesenheit prüfen und dokumentieren

27 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen I Anwesenheit prüfen und dokumentieren

28 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen I 1.3 Wahlhandlung eröffnen 15

29 Wahlbriefe zulassen: Start: Wahlbriefe aus der Wahlurne entnehmen Entnehmen Sie alle Wahlbriefe aus der Wahlurne. Versiegeln Sie anschließend die jetzt vollständig leere Wahlurne erneut. Sie darf vor 18:00 nicht mehr geöffnet werden. Danach dokumentieren Sie dies im Wahllokalsystem.

30 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen II Versiegeln der Wahlurne dokumentieren

31 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen II Versiegeln der Wahlurne dokumentieren

32 Wahlbriefe zählen und im WLS erfassen: Zählen Sie die ungeöffneten roten Wahlbriefe und tragen Sie die Gesamtzahl der gelieferten Wahlbriefe im Wahllokalsystem ein. Prüfen Sie, ob ein Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine (= Negativliste) vorliegt oder ob Sie einen Hinweis darauf haben, dass es in Ihrem Briefwahlbezirk keine Negativliste gibt. Eventuelle Nachträge zu dem Verzeichnis sind ebenfalls zu erfassen. Wichtig: Addieren Sie die Zahl aller bis 18:00 Uhr nachgelieferten Wahlbriefe und tragen Sie diese in der ersten Zeile der Maske ein. Diese Eingabe kann jederzeit korrigiert werden. Die Nachlieferung nach 18:00 Uhr (betrifft nur wenige Tische) tragen Sie in der letzten Zeile inklusive Uhrzeit ein.

33 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen III Anzahl Wahlbriefe erfassen

34 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen III Wahlbriefe zulassen und im WLS erfassen: Wahlbriefe zulassen ACHTUNG! Roter Wahlbrief mit Inhalt = eine Einheit (Wahlschein und Stimmzettelumschlag) Der Stimmzettelumschlag darf erst dann in die Wahlurne geworfen werden, wenn Wahlbrief und Wahlschein nicht zu beanstanden oder zurückzuweisen sind. Das bedeutet, dass die Prüfung der Zulassung für jeden Wahlbrief einzeln zu erfolgen hat, und zwar Wahlbrief für Wahlbrief nacheinander! Auf keinen Fall dürfen Stimmzettelumschläge durch den Briefwahlvorstand vor 18:00 Uhr geöffnet werden!!

35 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen III Wahlbriefe zulassen Nummer des Wahlscheins im Sichtfenster des Wahlbriefes mit ggf. vorhandener Negativliste abgleichen: Wahlschein auf Negativliste vorhanden: gesamten Wahlbrief samt Inhalt zurückweisen und aussondern, Grund (= Negativliste) auf rotem Umschlag notieren und separat sammeln. Nummer des Wahlscheins nicht auf der Negativliste: Öffnen des roten Umschlages, Entnahme des Wahlscheins, Prüfung des Wahlscheins und des Stimmzettelumschlages auf andere Zurückweisungsgründe.

36 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen III Wahlbriefe zulassen Zurückweisungsgründe Kein Wahlschein oder kein gültiger Wahlschein vorhanden. Kein Stimmzettelumschlag sondern nur ein Wahlschein im Wahlbrief vorhanden. Beide Umschläge (Wahlbrief- und Stimmzettelumschlag) sind offen. Stimmzettel liegt offen im Wahlbrief. Mehrere Stimmzettelumschläge aber nicht genauso viele gültige Wahlscheine liegen im Wahlbrief. Unterschrift(en) auf dem Wahlschein fehlen. Es wurden keine amtlichen Unterlagen (vor allem für den Stimmzettelumschlag) benutzt. Stimmzettelumschlag wurde markiert und gefährdet damit das Wahlgeheimnis (kann wieder erkannt werden) oder er enthält einen fühlbaren Gegenstand, der dort nicht hineingehört.

37 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen III Wahlbriefe zulassen Zu jedem Wahlbrief, bei dem Bedenken bestehen, ist ein Beschluss des Gremiums zu fassen. Auf zurückgewiesenen Wahlbriefen sind der Grund der Zurückweisung und das Abstimmungsergebnis des Gremiums zu vermerken (vgl. nächste Folie). Anschließend sind die zurückgewiesenen Wahlbriefe wieder zu verpacken, zu verschließen (Tesa) und fortlaufend zu nummerieren. Zurückgewiesene Wahlbriefe sind gesondert beim Schriftführer zu verwahren und werden später als Anlage der Wahlniederschrift beigefügt und abgegeben. Anzahl der zurückgewiesenen Wahlbriefe und Zurückweisungsgrund in die Maske eintragen.

38 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen III Wahlbriefe zulassen Abstimmungsergebnis auf den Wahlbriefen dokumentieren Die Stimmzettelumschläge der per Beschluss zugelassenen Wahlbriefe ungeöffnet in die Wahlurne legen. Die zugehörigen Wahlscheine mit einem Haken versehen, auf diesen den Beschluss dokumentieren, gesondert verwahren und später der Wahlniederschrift beilegen. Dokumentation jedes Beschlusses: mittels Aufkleber oder per Hand.

39 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen III Wahlbriefe zulassen Gesamtzahl aller mit Beschluss behandelten Wahlbriefe kann erst zum Schluss feststehen!

40 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen III Anzahl Wahlbriefe um 18:00 Uhr erfassen Um 18:00 Uhr steht (bis auf wenige, entsprechend gesondert informierte Tische) die Zahl der insgesamt auszuwertenden Wahlbriefe fest. Sie ist im Wahllokalsystem als abschließende Zahl einzutragen.

41 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen III 2. Öffnen der Wahlurne dokumentieren Sobald das Briefwahlserviceteam die Freigabe zur Auszählung erteilt, kann die Urne geöffnet werden, und die Stimmzettelumschläge können entnommen werden.

42 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen III 2.1 Besondere Vorkommnisse 19

43 Ergebnisermittlung 1 Anzahl Stimmzettel und Wähler Die Urne wird nach Freigabe durch das Briefwahlserviceteam frühestens um 18:00 Uhr geöffnet. Es sind alle Stimmzettelumschläge zu entnehmen. Im Briefwahlvorstand werden 2 Gruppen gebildet (A und B). Gruppe A zählt die geschlossenen Stimmzettelumschläge aus der Urne. Gruppe B zählt die zugelassenen Wahlscheine zweimal. Ergebnis von A sowie B = Anzahl der Briefwähler. Ergibt sich bei der Erfassung der beiden Zahlen eine Abweichung, weist das Wahllokalssystem darauf hin. Lässt sich die Abweichung durch eine Neuauszählung von A und B nicht beheben, ist sie zu erläutern.

44 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen III 2.2 Anzahl Stimmzettelumschläge und Wahlscheine

45 Ergebnisermittlung 2 Stapel bilden und auszählen (I) Stimmzettelumschlag öffnen, Stimmzettel entnehmen und folgende Stapel bilden Stapel a) Stapel b) a) alle Stimmzettel, auf denen zweifelsfrei die Erst- und Zweitstimme für die gleiche Partei abgegeben wurden b) alle Stimmzettel, auf denen zweifelsfrei die Erst- und Zweitstimme für unterschiedliche Parteien oder nur die Erstoder die Zweitstimme abgegeben wurden Stapel c) Stapel d) Stapel e) c) alle leeren Stimmzettelumschläge (mit leer beschriften und gesondert sammeln) sowie alle leeren Stimmzettel (kein Beschluss) notwendig d) alle zusammengehefteten Stimmzettel aus Stimmzettelumschlägen mit mehreren Stimmzetteln; über diese muss der Briefwahlvorstand Beschluss fassen e) alle Stimmzettel, auf denen die Stimmabgabe nicht zweifelsfrei gültig ist (nicht amtlich hergestellt, falscher Wahlkreis, Wählerwille nicht zweifelsfrei erkennbar); über diese muss der Wahlvorstand Beschluss fassen

46 Ergebnisermittlung 2 Stapel bilden und auszählen (II) Die Mitglieder des Wahlvorstandes sortieren die Stimmzettel in Stapel a) nach den Wahlvorschlägen (Parteien). Der Wahlvorsteher prüft für Stapel a), dass eine gleiche Stimmabgabe der Erst- und Zweitstimme erfolgt ist. Stapel a) a) WVS-1 a) WVS-2 a) WVS-3 Hat der Stimmzettel nur eine Stimme, kommt er auf Stapel b)! Die Stimmzettel je Vorschlag werden zweimal gezählt und dann in das Wahllokalsystem in die Maske für Stapel a) eingetragen. Ergebnis: Die Stimmzettel aus Stapel a) sind ausgewertet und nach Kandidaten (Erststimme) sortiert und werden zur Seite gelegt.

47 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen III Auszählergebnis erfassen

48 Ergebnisermittlung 2 Stapel bilden und auszählen (III) Die Stimmzettel in Stapel b) - 1 werden zuerst nach der Zweitstimme (Parteien) sortiert. Stapel b) -1 WVS 1 WVS 2 Die Zweitstimme findet sich auf der blauen, rechten Seite des Stimmzettels. Der Wahlvorsteher prüft die richtige Zuordnung. Die Stimmzettel je Partei werden gezählt und in das Wahllokalsystem in die Maske für Stapel b) - Zweitstimmen eingetragen. Stimmzettel ohne markierte Zweitstimme sind für die Zweitstimme ungültig und werden entsprechend nur gezählt und ohne gesonderten Beschluss erfasst (= ungültige Zweitstimme = Stimmzettel der nur eine gültige Erststimme enthält).

49 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen III Auszählergebnis erfassen

50 Ergebnisermittlung 2 Stapel bilden und auszählen (III) Stapel b) -2 Nun werden die Stimmzettel in Stapel b) 2 nach der Erststimme (Kandidaten) umsortiert. Die Erststimmen findet sich auf der schwarzen, linken Seite des Stimmzettels. Der Wahlvorsteher prüft die richtige Zuordnung. Die Stimmzettel je Kandidat werden gezählt und in das Wahllokalsystem in die Maske für Stapel b) - Erststimmen eingetragen. Stimmzettel ohne markierte Erststimme sind für diese ungültig und werden entsprechend nur gezählt und ohne gesonderten Beschluss erfasst. WVS 1 WVS 2 Ergebnis: Die Stimmzettel aus Stapel b) sind ausgewertet, nach Kandidaten (Erststimme) sortiert und werden zur Seite gelegt.

51 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen III Auszählergebnis erfassen

52 Ergebnisermittlung 2 Stapel bilden und auszählen (V) Stapel c) alle leeren (=ungekennzeichneten) Stimmzettel = Stapel c) und die leeren Stimmzettelumschläge Zählen Sie Stapel c) und tragen Sie die Anzahl in das Wahllokalsystem in die Maske für Stapel c) ein. Die Stimmzettel und Stimmzettelumschläge in Stapel c) sind zweifelsfrei ungültig, eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. Ergebnis: Die Stimmzettel aus Stapel c) sind ausgewertet und werden zur Seite gelegt.

53 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen III Auszählergebnis erfassen

54 Ergebnisermittlung 3 Behandlung Stapel d) Beschlussfassung und Sortierung Stapel d) Stapel d) enthält die zusammengehefteten Stimmzettel aus den Stimmzettelumschlägen, die mehrere Stimmzettel enthielten. Diese sind darauf zu prüfen, ob sie jeweils identisch ausgefüllt sind oder nur ein Stimmzettel ausgefüllt ist und die übrigen leer oder anders ausgefüllt sind; sind alle Stimmzettel gleich ausgefüllt, zählen sie als ein Stimmzettel und die Stimmabgabe kann nach Beschlussfassung zugelassen werden. Ansonsten ist diese Stimmabgabe ungültig. Lassen Sie die Stimmzettel zusammen, notieren Sie den Beschluss auf einem der Stimmzettel und legen Sie diese zu Stapel e). Dieser Stapel ist gesondert zu verwahren, da er mit der Wahlverhandlungstasche abgegeben werden muss.

55 Ergebnisermittlung 3 Behandlung Stapel e) Beschlussfassung und Sortierung Stapel d) Stapel e) Alle Stimmzettel, auf denen die Stimmabgabe nicht zweifelsfrei gültig ist (nicht amtlich hergestellt, anderer Wahlkreis, Wählerwille nicht zweifelsfrei erkennbar); über diese muss der Wahlvorstand Beschluss fassen. Die Stimmzettel in Stapel e) sind zu zählen; die Anzahl sowie später der Beschluss zu jedem Stimmzettel sind in das Wahllokalsystem einzutragen. Über jeden Stimmzettel von Stapel e) wird ein gemeinsamer Beschluss gefasst. Die Entscheidung wird vom Wahlvorsteher auf der Rückseite des Stimmzettels vermerkt, dieser wird fortlaufend nummeriert. Die Stimmzettel aus Stapel e) sind ausgewertet und werden der Niederschrift beigefügt. Die Stimmzettel werden nicht in die anderen Stapel sortiert!!!

56 Hilfsmaterial für die Beschlussfassung und Dokumentation:

57 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen III Auszählergebnis erfassen

58 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen III Auszählergebnis erfassen

59 Wahlniederschrift und Bekanntgabe Wahlergebnis Fertigstellen der Niederschrift im Wahllokalsystem Schnellmeldung online versenden Vorkommnisse währender Auszählung prüfen und ggf. in der Niederschrift ergänzen Senden der Niederschrift Ausdrucken der Schnellmeldung und der Niederschrift Alle Mitglieder des Wahlvorstands unterschreiben die Niederschrift am Ende. Sollte ein Mitglied die Unterschrift verweigern, muss dafür eine kurze Begründung in die Niederschrift aufgenommen werden.

60 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen III Ergebnisdaten prüfen, senden, drucken

61 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen III Ergebnisdaten prüfen, senden, drucken

62 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen III Ergebnisdaten prüfen, senden, drucken

63 Wahlniederschrift und Bekanntgabe Wahlergebnis Der Briefwahlvorsteher gibt das Ergebnis der Wahl im Briefwahlbezirk am Tisch mündlich bekannt. Die ausgedruckte und unterschriebene Wahlniederschrift, die Schnellmeldung und die Unterlagen in der Wahlverhandlungstasche geben Sie beim Briefwahlserviceteam ab. Die Wahlverhandlungstasche enthält folgende Anlagen: ggf. Protokolle über besondere Vorkommnisse, Wahlscheine, über die ein positiver Zulassungsbeschluss gefasst wurde, zurückgewiesene Wahlbriefe, alle Stimmzettel, über die ein Beschluss gefasst wurde.

64 Die Wahlhandlung beenden Wahllokalsystem verlassen Melden Sie sich am Wahllokalsystem ab. Wahlmaterial verpacken Notebook-Koffer entkabeln und schließen, seitenkorrekt auf Wahltisch lagern (siehe Aufdruck nahe Griff), Wahlunterlagen ordnen, verpacken, Urne versiegeln.

65 Die Wahllokalsystem-Software (WLS) nutzen III 2.5 Aus Wahllokalsystem ausloggen

66 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wir wünschen ein gutes Gelingen der Bundestagswahl am Ihr Wahlamt München

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