Richtlinie für die Gewährleistung der Futter- und Lebensmittelsicherheit

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1 Richtlinie für die Gewährleistung der Futter- und Lebensmittelsicherheit Gemäss Anforderungen von ISO 22001:2005, dem Leitfaden für die Gewährleistung der Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit sowie den gesetzlichen Forderungen und international anerkannten Foodstandards Gültig ab / Datum Inhalt 1. Geltungsbereich und Haftung 1 2. Bestellverfahren 2 3. Besondere Bestimmungen 2 4. Qualitätskontrolle der Güterwagen: Ihr Beitrag als Verlader 3 5. Qualitätskontrolle der Güterwagen: Ihr Beitrag als Entlader 4 6. Beanstandungen 5 Schweizerische Bundesbahnen SBB Cargo AG Kundenservice Bahnhofstrasse Olten Schweiz Telefon Schweiz Fax Schweiz Telefon Europa Fax Europa cargo@sbbcargo.com

2 Seite 2/5 1. Geltungsbereich und Haftung Die Richtlinie zur Gewährleistung der Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit gilt ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SBB Cargo für Gütertransporte in der Schweiz und internationale Gütertransporte in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Sie regelt den Belad oder Entlad von Futter- und Lebensmittel (Schüttgut). Zusätzlich zur Richtlinie von SBB Cargo zur Gewährleistung der Futter- und Lebensmittelsicherheit gilt die Richtlinie TP aus dem GHP-Handbuch (Subprozess 9) des Verbandes des Schweizerischen Getreide und Futtermittelhandels (VSGF). Zur Gewährleistung und Steuerung der Transportsicherheit der Güter unterstellt sich SBB Cargo den gesetzlichen Anforderungen sowie den internationalen Normforderungen ISO Der Kunde (Wagenbesteller, Be-, Ent- oder Umlader) ist verpflichtet sicherzustellen, dass auch seine Subunternehmer und Hilfspersonen beim Umschlag von Gütern diese Richtlinie einhalten. Der Kunde haftet für die Einhaltung der vorliegenden Richtlinie. Er haftet für seine eigenen Fehler und Versäumnisse sowie diejenigen seiner Hilfspersonen gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gütertransporte in der Schweiz und internationale Gütertransporte. Die Richtlinie kann unter heruntergeladen werden. 2. Bestellverfahren Bitte bestellen Sie die Güterwagen (Tagnpps / Tgpps) über folgende Kontakte, da Ihre Bestellung sonst nicht berücksichtigt werden kann: CIS-online wagenbuchung@sbbcargo.com Telefon Schweiz , Fax Schweiz Telefon Europa , Fax Europa Der Wagenbestellcode ist zwingend wie folgt anzugeben: Transportgut Wagentyp Wagenbestellcode Bemerkungen Getreide Tagnpps achsig Ölsaaten inkl. Schrot Tagnpps achsig Kakaobohnen Tagnpps achsig Zucker Kaffee Tagnpps auf Anfrage Getreide Tgpps achsig Ölsaaten inkl. Schrot Tgpps achsig Kaffee Tgpps achsig Maiskleber Tgpps achsig Denaturiertes Getreide, Bio- Getreide, Zucker, Kakaobohnen, Andere Güter. Bio-Getreide, Bio-Ölsaaten inkl. Schrot Tgpps Tagnpps auf Anfrage auf Anfrage 4-achsig 2-achsig 4-achsig

3 Seite 3/5 3. Besondere Bestimmungen 3.1 Transport von Bio-Produkten Der Transport von Bio-Produkten ist frühzeitig mit dem Kundenservice Wagenbuchung (Telefon ) unter Angabe des Transportgutes abzusprechen, da für den Transport von Bio- Produkten die Bereitstellung von geeignetem Wagenmaterial notwendig ist. Die Zuteilung und Bestätigung der Wagenbuchung erfolgt kurzfristig unter Angabe der Wagennummer. Der Belader ist verpflichtet, für die Beladung der Bio-Produkte den dafür bestätigten Güterwagen zu verwenden. 3.2 Andere Güter Der Transport von Anderen Güter (Güter, welche nicht gemäss Tabelle «Wagenbestellung» aufgelistet sind) ist frühzeitig mit dem Kundenservice Wagenbuchung (Telefon Taste1) unter Angabe des Transportgutes abzusprechen, dies gilt unter anderem für den Transport von denaturiertem Getreide. Die Anfrage wird einer Machbarkeitsprüfung unterzogen, da für den Transport von Anderen Gütern die Bereitstellung von geeignetem Wagenmaterial unerlässlich ist. Die Zuteilung und Bestätigung der Wagenbuchung erfolgt kurzfristig unter Angabe der Wagennummer. Der Belader ist verpflichtet, für die Beladung der Anderen Güter den dafür bestätigten Güterwagen zu verwenden. 3.3 Ausschluss von Transporten von GVO-Produkten SBB Cargo transportiert keine gentechnisch veränderten Ausgangsprodukte und Einzelfuttermittel gemäss der Verordnung des BLW (Bundesamtes für Landwirtschaft) über die GVO-Futtermittellisten (SR ). (GVO = Gentechnisch veränderte Organismen) 4. Qualitätskontrolle der Güterwagen: Ihr Beitrag als Verlader 4.1 Visuelle Kontrollen Öffnen Sie die Silos und stellen Sie fest, ob Restladungen vorhanden sind. Entfernen Sie Rückstände durch leichtes Abklopfen der Silowände. Überprüfen Sie den technischen Zustand der Silowände und der Transportgutbehälter. Führen Sie eine Sichtkontrolle der Ausläufe, Verschlusskappen und Schieber auf Rückstände und Verschmutzungen (Schieber vollständig öffnen und wieder schliessen) durch. Kontrollieren Sie, ob alle Schieber und Verschlusskappen verschlossen sind. Schliessen Sie den Schmutzdeckel beim Auslaufrohr. Überprüfen Sie die Ladeöffnung bezüglich Sauberkeit und Schliessfunktion (Dichtungsringe). Bitte melden Sie festgestellte Mängel unverzüglich, unter Angabe der Wagennummer, gemäss Abschnitt Beanstandungen. Um die Risiken ausgehend von Sabotage-, Vandalismus- und Terrorismus-Aktivitäten zu minimieren, werden sämtliche Deckel am Wagen vom Verlader plombiert.

4 Seite 4/5 4.2 Beladen Die einzelnen Silos von Güterwagen des Typs Tagnpps sind aus statischen und sicherheitstechnischen Gründen gemäss folgenden Anweisungen zu beladen: Max. 15,3 t/ 17,7 m 3 Max. 30,6 t/ 35,4 m 3 Max. 45,9 t/ 53,1 m 3 Max. 66,5 t/ 78,8 m 3 Max. 66,5 t/ 96,5 m Kontrolle nach Verlad Bitte schliessen Sie die Ladeöffnungen und entfernen Sie die verursachten Verschmutzungen auf der Plattform und dem Deckelumfeld. Bitte geben Sie den Beförderungsauftrag ab und melden Sie die Abholbereitschaft des Wagens. 4.4 Beanstandungen und Rückweisungen der Güterwagen Siehe Kap. 6 Beanstandungen. 5. Qualitätskontrolle der Güterwagen: Ihr Beitrag als Entlader 5.1 Visuelle Kontrollen Führen Sie eine Sichtkontrolle der Ausläufe, Verschlusskappen und Schieber auf Rückstände und Verschmutzungen durch und reinigen Sie sie nach Bedarf. Stellen Sie eine vollständige Entladung durch eine visuelle Kontrolle über die Ladeluke sicher. Entfernen Sie Rückstände durch leichtes Abklopfen der Silowände. Bitte melden Sie nicht entfernbare Rückstände gemäss Abschnitt Beanstandungen unter Angabe der Wagennummer dem Kundenservice. 5.2 Nach dem Entladen Bitte kontrollieren Sie, ob alle Schieber und Verschlusskappen verschlossen sind. Schliessen Sie den Schmutzdeckel beim Auslaufrohr. Kontrollieren Sie bitte die technischen Zustände der Silowände und Transportgutbehälter und ob die Ladeluken geschlossen sind. Bitte melden Sie festgestellte Mängel gemäss Abschnitt Beanstandungen unter Angabe der Wagennummer.

5 Seite 5/5 Ist der Güterwagen entleert, so melden Sie uns bitte die Abholbereitschaft. 5.3 Beanstandungen und Rückweisungen der Güterwagen siehe Kap. 6 Beanstandungen. 6. Beanstandungen Das folgende Meldeverfahren beschreibt das Vorgehen bei Kontaminierung, Verschmutzung des Transportgutes resp. Mängeln, technischen Mängeln an Güterwagen oder ausserordentlicher Verschmutzung der Güterwagen. Beanstandungen sind an unseren Kundenservice (Koordinaten s. unten oder Seite 1) zu melden unter Angabe von: 1. Empfänger / Versender (Firmenangabe, Telefonnummer, Ansprechperson) 2. Ankunftsdatum 3. Wagennummer 4. Beschreibung der Beanstandung 5. Schadensgrösse (geschätzt) bei Beanstandung des Transportgutes

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