Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Oberwiesenthal

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Oberwiesenthal"

Transkript

1 Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Jahrgang Ausgabe Freitag, Herausgeber: Stadtverwaltung Kurort, Markt 8, Kurort Verantwortlich: Dipl.-Ing. (FH) Mirko Ernst Inhalt: Öffnungszeiten/Telefonnummern der Stadtverwaltung Sprechzeiten für Bürger von Kurort Sprechzeiten des s Sprechzeit des Ortsvorstehers Hammerunterwiesenthal Öffnungszeiten/Telefonnummern der Gästeinformation Neujahrsgrüße des s Öffentliche Bekanntmachung Beschluss aus dem 24. Verwaltungsausschuss (öffentlicher Teil) vom Beschlüsse aus der 53. Stadtratssitzung (öffentlicher Teil) vom Satzung der Stadt Kurort über die Aufhebung der Gebührenordnung über die Erhebung von Kosten zur außerschulischen Nutzung von Schulräumen vom Satzung der Stadt Kurort über die Aufhebung der Skihangordnung vom in Ihrer Fassung vom Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Aufhebungssatzung) Öffentliche Bekanntgabe der Auslegung des Beteiligungsbericht der Stadt Kurort für das Geschäftsjahr 2012 Informationen der Stadtverwaltung Planmäßige Sitzungstermine des Stadtrates Stellenausschreibung Wahlen 2014 Wir gratulieren! Informationen (diese Angaben erfolgen ohne Gewähr) Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse Die Gästeinformation gibt bekannt: Veranstaltungen und Freizeitmöglichkeiten 2014 Veranstaltungshighlights 2014 Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Kurort, Markt 8 Durchwahlrufnummern: Vorwahl: Stadtkasse/Kämmerei Fundbüro Standesamt Hauptverwaltung/Ordnungsangelegenheiten Sekretariat des s Bauangelegenheiten Fax Homepage: stadt@oberwiesenthal.de Sprechzeiten des s für die Einwohner von Kurort finden jeweils am 2. und 4. Dienstag des Monats in der Zeit von 16:00-18:00 Uhr im Amtszimmer des Rathauses statt. Mirko Ernst Für Bürger des Ortsteils Hammerunterwiesenthal besteht zusätzlich am 1. Donnerstag des Monats in der Zeit von 18:00-19:00 Uhr die Möglichkeit, ihre Anliegen im Sitzungszimmer des ehemaligen Gemeindeamtes an den Ortsvorsteher zu richten. Benjamin Neubert Ortsvorsteher Mo Fr Sa So, Feiertag Sprechzeiten für Bürger von Kurort Öffnungszeiten der Gästeinformation Markt 8 18:00 Uhr 14:00 Uhr 10:00 13:00 Uhr Rufnummer: Fax: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 09:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr 09:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr geschlossen 09:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr 09:00-12:00 Uhr Homepage: Facebook: info@oberwiesenthal.de Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort 1. Ausgabe 2014 Seite 1

2 Neujahrsgrüße des s Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, vor wenigen Tagen hat ein neues Jahr begonnen und so möchte ich gern die Chance nutzen, um Ihnen im Namen des Stadtrates und der Stadtverwaltung, vor allem jedoch in meinem ganz persönlichen Namen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2014 zu wünschen. Während der zurückliegenden Feiertage hatten die allermeisten von uns Gelegenheit, etwas innezuhalten, durchzuschnaufen und neue Kraft für die anstehenden Aufgaben der kommenden Monate zu schöpfen. Dennoch hatte ich den Eindruck, dass das vergangene Jahr wieder schneller vorüber war, als das vorhergehende. Ging es Ihnen auch so? Vielleicht lag es an der schnelllebigen Zeit oder an den unterschiedlichsten Aufgaben, die jeder von uns tagtäglich zu meistern hatte. Umso mehr sehnten wir uns die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel herbei, um wenigstens einige Momente Ruhe im Kreise der Familie und der Freunde zu genießen. Viele von uns lassen aber auch das vergangene Jahr Revue passieren, ziehen Bilanz und planen schon wieder Neues. Ich hoffe sehr, dass Sie dabei das Jahr 2013 in positiver Erinnerung behalten werden und sich all Ihre Erwartungen an das Jahr 2014 erfüllen werden. Für unsere Stadt Kurort war es wieder ein überwiegend positives Jahr, auch wenn das Hochwasser in weiten Teilen Deutschlands und zahlreiche Straßensperrungen sowie die Wetterkapriolen im Winter mit Regen und relativ warmen Temperaturen für deutliche Einnahmeverluste sorgten und noch immer sorgen. Gleichzeitig stiegen die städtischen Ausgaben vor allem durch die hohen Tarifabschlüsse für Angestellte der Stadtverwaltung und der Kindertageseinrichtung, durch den deutlich höheren Mitgliedsbeitrag beim Tourismusverband Erzgebirge e. V. sowie durch die anhaltend hohen Kosten für Energie und Treibstoffe. Gerade vor diesen Hintergründen war die Stadt in den zurückliegenden Jahren gut beraten, eine solide Finanzpolitik zu betreiben und Reserven zu bilden. Auf dieser Grundlage war es deshalb selbst in einem solch einnahmeschwachen Jahr möglich, millionenschwere Investitionen durchzuführen und dafür die Steuern und Abgaben in unserer Stadt wiederum nicht zu erhöhen. Gestalt annehmen. So erhielt die Stadt bereits einen Förderbescheid in Höhe von rund 1,3 Millionen EUR für die Errichtung eines neuen Funktionsgebäudes an der Sprungschanze K95. Ein weiterer Förderbescheid für den Ersatz des Schanzenliftes im Gesamtumfang von rund 2,5 Millionen EUR ist in Vorbereitung. Zusätzlich sind etwa zehn verschiedene Maßnahmen im Straßen- und Wegebau sowie im Bereich Gewässer im Gesamtumfang von rund EUR in Arbeit, die allesamt in diesem Jahr zur Ausführung kommen sollen. Doch wären all diese Investitionen ohne die hervorragende Unterstützung vieler Institutionen und das persönliche Engagement zahlreicher Mitbürgerinnen und Mitbürger in nahezu allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens? In unserer Gemeinschaft stellen sie so eine tragende Säule dar und sorgen in vielerlei Hinsicht für eine Bereicherung. Aus diesem Grund möchte ich mich von Herzen bei allen Menschen bedanken, die sich mit ihrem Engagement in unseren Vereinen, den Kirchen, der Schule, der Kindertageseinrichtung, in den Hilfs- und Rettungsorganisationen und vielen weiteren Gruppen und Institutionen für unsere Stadt, ihre Mitbürger und ihr Umfeld einsetzen. Mein Dank gilt aber auch denjenigen, die sich in zahlreichen Projekten engagieren, genauso wie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung, der FSB GmbH und des Abwasserzweckverbandes sowie den Damen und Herren Stadt- und Ortschaftsräten, die sich uneigennützig und konstruktiv zum Wohle unserer Gemeinschaft einsetzen. An dieser Stelle bedanke ich mich außerdem für die gute Zusammenarbeit mit unseren Partnerstädten. All das spornt mich tagtäglich an und macht unseren Kurort besonders lebens- und liebenswert. Damit wir uns auch in einem Jahr wieder gemeinsam am Erreichten erfreuen können, möchte ich nun noch meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass wir alle in Zukunft noch enger zusammenstehen und unsere Kräfte noch effektiver bündeln werden. Mit den besten Wünschen für ein gelungenes Jahr 2014 verbleibt Mirko Ernst Öffentliche Bekanntmachungen Im Jahr 2013 konnte die Sanierung der Großen Fichtelbergschanze K95 mit dem Neubau einer Beleuchtungsanlage und einer Anlaufspur im Gesamtvolumen von rund 2,5 Millionen EUR weitestgehend vollendet werden. Das neue Kulturzentrum mit Museum, Bibliothek und Gästeinformation mit einer Gesamtinvestition von rund 2,8 Millionen EUR nimmt weiter planmäßig Gestalt an und auch der Straßenbau zur Anbindung des kleinen Gewerbegebietes an der Bundesstraße B95 bei Niederschlag im Gesamtumfang von rund EUR konnte zum Großteil abgeschlossen werden. Zahlreiche kleinere Maßnahmen wurden vollständig abgearbeitet. Zu ihnen zählten zum Beispiel die Vollendung des grenzüberschreitenden Radweges zwischen der Brunnermühle und der Mannmühle, die Breitbandanbindung und die Anschaffung von Spielgeräten für Hammerunterwiesenthal, die Reparaturen und Neubeschaffungen für die Freiwillige Feuerwehr sowie der Ersatz des Streugerätes im Bauhof oder die Zuschüsse für die Sanierung der Martin-Luther- Kirche. Besonders erfreulich war dabei, dass die Stadt Aufträge im Wert von mehr als 1,2 Millionen EUR an er Unternehmen vergeben konnte. Möglich wurde vieles davon aber erst durch die Nutzung von attraktiven Fördermöglichkeiten der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland, des Freistaates Sachsen und des Erzgebirgskreises. Dennoch müssen derzeit aufgrund fehlender Fördermittel gerade kostspielige Wünsche unrealisiert bleiben. Zu ihnen zählen mehrere Investitionen im Bereich Straßenbau, für Aufstiegshilfen und touristische Infrastruktur im Erholungsgebiet oder für die Freiwillige Feuerwehr. Andere Baumaßnahmen wiederum dürften neben der Fertigstellung bereits begonnener Investitionen im Jahr 2014 Beschluss aus dem 24. Verwaltungsausschuss (öffentlicher Teil) vom Beschluss-Nr.: 19/ 24ö VWA/ 13 Der Verwaltungsausschuss der Stadt Kurort beschließt in seiner Sitzung am die Vergabe der Leistung Erneuerung Heizungskessel Brennwertkessel im Gebäude Markt 8 auf der Grundlage des Angebotes vom an die Firma Heizungsbau Engelstädter, Annaberger Straße 7, Kurort mit der Vergabesumme brutto 6.885,05 EUR. Der wird ermächtigt, die Firma Engelstädter mit der Leistung entsprechend des Angebotes vom zu beauftragen. Abstimmung: 6 Ja-Stimmen (einstimmig) Beschlüsse aus der 53. Stadtratssitzung (öffentlicher Teil) vom Beschluss-Nr.: 256/53ö/2013 Der Stadtrat der Stadt Kurort erkennt in seiner Sitzung am an, dass für Herrn Alexander Schulz, Christlich Demokratische Union, wichtige Gründe gem. 18 Abs. 1 Nr. 4 gegeben sind, die die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat rechtfertigen. Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort 1. Ausgabe 2014 Seite 2

3 Beschluss-Nr.: 257/53ö/2013 Der Stadtrat von Kurort stellt in seiner Sitzung am fest, dass für Herrn Enrico Högen, Christlich Demokratische Union, die Wählbarkeit gem. 31 SächsGemO vorliegt und keine wichtigen Gründe oder Hinderungsgründe gemäß 18 und 32 SächsGemO gegeben sind und er damit als nächste festgestellte Ersatzperson für die laufende Wahlperiode seine ehrenamtliche Tätigkeit als Stadtrat aufzunehmen hat. Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthalt. Beschluss-Nr.: 258/53ö/2013 Der Stadtrat der Stadt Kurort beschließt in seiner Sitzung am , den zu beauftragen und zu ermächtigen, den in Anlage 3 beigefügten Wegenutzungsvertrag Strom mit der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG endzuverhandeln. In der nächsten Stadtratssitzung soll endgültig über die Konzessionierung entschieden und der Zuschlag erteilt werden. Abstimmung: 13 Ja-Stimmen (einstimmig) Beschluss-Nr.: 259/53ö/2013 Der Stadtrat der Stadt Kurort beschließt auf seiner Sitzung am die Planungsleistungen zu den vom Wiederaufbaustab bestätigten acht Projekten im Wiederaufbauplan der Stadt wie folgt zu vergeben: 1. Für die Maßnahmen / Projekte: - Instandsetzung Zufahrt Schanzenareal (Anlauf) - Instandsetzung Schanzenareal Zufahrt (Auslauf) - Schanzenauslauf Jugendschanzen (Erneuerung Aufbau und Belag) sind die Planungsleistungen an das Planungsbüro Bauer Tiefbau GmbH, Wasserstraße 15 in Aue zu vergeben. 2. Für die Maßnahmen / Projekte: - Instandsetzung Philosophenweg - Instandsetzung Schönjungfernbach - Instandsetzung Wasserführung Bärenlohe - Wiederherstellung Vorfluter in Hammerunterwiesenthal - Fußgängerschutzweg Fichtelberg Fremdensteig sind die Planungsleistungen an das Ingenieurbüro Peter Schwengfelder, Grünhainer Str. 14 in Schwarzenberg, unter dem Vorbehalt, dass die Zuordnung des Vermögens im Einklang mit den Förderrichtlinien steht, zu vergeben. Abstimmung: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 5 Stimmenthalt. Beschluss-Nr.: 260/53ö/2013 Der Stadtrat der Stadt Kurort beschließt in seiner Sitzung am dem Stadtrat die Anpassung des Elternbeitrages Kinderkrippe auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung 2012 in nachfolgender Form. Der Elternbeitrag wird stufenweise in Jahresschritten angepasst. Der ungekürzte Elternbeitrag wird wie folgt festgesetzt: Ab Kinderkrippe (9 Stunden) Ab Kinderkrippe (9 Stunden) 178,00 EUR Bisher 163,00 EUR 195,00 EUR Abstimmung: 5 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung Der Beschlussvorschlag erhält keine Mehrheit und ist somit abgelehnt. Beschluss-Nr.: 261/53ö/2013 Der Stadtrat stimmt in seiner Sitzung am der Einsetzung von Herrn Thomas Herberger als Ortsteilwehrleiter der Teilwehr Hammerunterwiesenthal zu. Der wird beauftragt Herrn Herberger für diese Position zu berufen. Beschluss-Nr.: 262/53ö/2013 Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am die Satzung über die Aufhebung der Skihangordnung vom in Ihrer Fassung vom Beschluss-Nr.: 263/53ö/2013 Der Stadtrat der Stadt Kurort beschließt in seiner Sitzung am die Aufhebungssatzung zur Vergnügungssteuer (Anlage). Beschluss-Nr.: 264/53ö/2013 Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am die Satzung über die Aufhebung der Gebührenordnung über die Erhebung von Kosten zur außerschulischen Nutzung von Schulräumen. Beschluss-Nr.: 265/53ö/2013 Der Stadtrat von Kurort beschließt den vorliegenden Sitzungskalender für das 1. Halbjahr Im Ergebnis der Stadtratswahl am 25. Mai wird auf der Grundlage der SächsGemO 33 eine weitere Stadtratssitzung einberufen, in der der neu gebildete Stadtrat zusammentritt. xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx Satzung der Stadt Kurort über die Aufhebung der Gebührenordnung über die Erhebung von Kosten zur außerschulischen Nutzung von Schulräumen vom Auf der Grundlage von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (SächsGVBl. S. 159), zuletzt geändert am (SächsGVBl. S. 323, 325) hat der Stadtrat der Stadt Kurort in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Aufhebung Gebührenordnung Schulräume Die Gebührenordnung über die Erhebung von kosten zur außerschulischen Nutzung von Schulräumen vom wird hiermit aufgehoben. 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft., den Ernst Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort 1. Ausgabe 2014 Seite 3

4 Satzung der Stadt Kurort über die Aufhebung der Skihangordnung vom in Ihrer Fassung vom Auf der Grundlage von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (SächsGVBl. S. 159), zuletzt geändert am (SächsGVBl. S. 323, 325) hat der Stadtrat der Stadt Kurort in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Aufhebung Skihangordnung Die Skihangordnung der Stadt Kurort vom in Ihrer Fassung vom wird hiermit aufgehoben. 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt ab in Kraft., den Ernst xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Aufhebungssatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom (SächsGVBl. S. 130, 140) und der 2 und 7 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418), geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 14. Juli 2005 (SächsGVBl. S. 167, 176), berichtigt am 28. Oktober 2005 (SächsGVBl. S. 306), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 7. November 2007 (SächsGVBl. S. 478, 484) und Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142/144), hat der Stadtrat der Stadt Kurort in seiner Sitzung am 10. Dezember 2013 folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer beschlossen: 1 Die am 2. November 2010 vom Stadtrat der Stadt Kurort beschlossene Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung), ausgefertigt am 3. November 2010, bekannt gemacht im Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort vom 1. Dezember 2010, wird mit Wirkung ab aufgehoben. 2 Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Kurort, den Mirko Ernst Hinweis nach 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzungen, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der dem Beschluss nach 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Ernst xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx Verehrte Einwohner, Öffentliche Bekanntgabe gemäß 99 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) wird der Beteiligungsbericht der Stadt Kurort für das Geschäftsjahr 2012 vom bis im Rathaus, Markt 8, Zimmer 24 öffentlich ausgelegt. Ernst Informationen der Stadtverwaltung Planmäßiger Sitzungstermin des Stadtrates Technischer Ausschuss Ausschuss Tourismus und Sport xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx Stellenausschreibung Die Stadt Kurort im Erzgebirge schreibt zum nächst möglichen Zeitpunkt für den Zeitraum einer Elternzeitvertretung die Stelle Mitarbeiter/in Hauptverwaltung in einem Umfang von 30 Wochenstunden aus. Anforderungen: mindestens Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r nach Möglichkeit Erfahrung als Sachbearbeiter im öffentlichen Dienst sicherer Umgang mit MS Office-Anwendungen Zulassungsvoraussetzungen als Standesbeamte/r wünschenswert Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort 1. Ausgabe 2014 Seite 4

5 Aufgaben: Sachbearbeitung Ordnungsangelegenheiten Sachbearbeitung Hauptverwaltung Wir bieten: eine Vergütung nach dem TVöD Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Für weitergehende Informationen können Sie sich gern vertraulich an Mirko Ernst, Tel oder Frau Schlosser, Telefon wenden. Ihre ausführliche Bewerbung richten Sie bitte bis zum an die Stadtverwaltung Kurort, Markt 8, Kurort oder an Ernst xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx xx Wahlen 2014 Im Jahr 2014 finden wieder die regelmäßigen Kommunalwahlen, die Wahl zum Europaparlament, die Landtagswahl und die wahl statt. Folgende Wahltage stehen bereits fest: 25. Mai 2014: Wahl des Stadtrates, Ortschaftsrates, Kreistags und des Europaparlaments 31. August 2014: Wahl des Sächsischen Landtages Hierbei ist die Stadt für die Durchführung der Wahlen wieder auf die Unterstützung durch ehrenamtliche Helfer angewiesen. Die Stadtverwaltung sucht daher Bürger für den Gemeindewahlausschuss sowie Wahlhelfer für die Urnen- und Briefwahl. Für die ehrenamtliche interessante Tätigkeit wird eine Entschädigung je nach Zeitdauer gezahlt. Interessenten können sich im Rathaus bei Frau Schlosser oder unter bzw. melden. Ihr Stadtverwaltung Wir gratulieren! Frau Rosemarie Drechsler, Annaberger Straße 56, am zum 78. Geburtstag, Herrn Gebhard Pöhler, Annaberger Straße 99, am zum 76. Geburtstag, Herrn Eberhard Illing, Karl-Hertelt-Straße 6, am zum 80. Geburtstag, Frau Anna Fischer, Keilbergstraße 35, am zum 89. Geburtstag, Herrn Heinz Schubert, Annaberger Straße 71, am zum 83. Geburtstag, Frau Charlotte Kowarik, Lange Gasse 23, am zum 84. Geburtstag, Herrn Johann Sommerschuh, Zechenstraße 5, am zum 86. Geburtstag, Herrn Heinz Globisch, Steingasse 8, am zum 83. Geburtstag, Frau Ilse Hieke, Annaberger Straße 58, am zum 78. Geburtstag, Herrn Albert Illing, Zechenstraße 13, am zum 78. Geburtstag, Herrn Gerhard Marko, Siedlung 18, am zum 76. Geburtstag, Frau Erika Seltmann, Karl-Hertelt-Straße 22 am zum 78. Geburtstag, Frau Waltraud Naujokat, Bergstraße 32, am zum 77. Geburtstag, Frau Ingeburg Carl, Werner-Seelenbinder-Str. 20, am zum 79. Geburtstag, Frau Gudrun Öhmt, Keilbergstraße 39, am zum 78. Geburtstag, Herrn Walter Weber, Karl-Hertelt-Straße 4, am zum 85. Geburtstag. Im Ortsteil Hammerunterwiesenthal gratulieren wir: Frau Gerta Wächtler, Bärenlohe 48 C, am zum 88. Geburtstag, Frau Anneliese Kreißl, er Straße 17, am zum 83. Geburtstag, Frau Gerda Hänel, er Straße 18, zum 78. Geburtstag. Informationen (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr) Sächsische Tierseuchenkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) - Anstalt des öffentlichen Rechts - Löwenstr. 7a, Dresden Sehr geehrte Tierbesitzer, bitte beachten Sie, dass Sie als Besitzer vom Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind. Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Vorrausetzung für eine Entschädigung im Tierseuchenfall, für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen. Meldestichtag zur Veranlagung des Tierseuchenkassenbeitrages für 2014 ist der Die Meldebögen werden Ende Dezember 2013 an die uns bekannten Tierbesitzer versandt. Sollten Sie bis zum keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf 16 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz (SächsAGTierSG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse. Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort 1. Ausgabe 2014 Seite 5

6 Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt angezeigt werden. Bitte unbedingt beachten: Nähere Informationen erhalten Sie über das Informationsblatt, welches mit dem Meldebogen verschickt wird bzw. auf unserer Homepage unter Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Leistungen der Tierseuchenkasse, sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, erhaltene Leistungen, Befunde, entsorgte Tiere usw.) einsehen. Sächsische Tierseuchenkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Löwenstr. 7a, Dresden Tel: 0351 / , Fax: 0351 / info@tsk-sachsen.de Internet: Die Gästeinformation gibt bekannt (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr) Veranstaltungen & Freizeitmöglichkeiten 2014 TRADITION & KULTUR Neujahrsmarkt Kleiner Adventsmarkt mit weihnachtlichem Markttreiben Am :00 Uhr Auftritt des Posaunenchor mit winterlichen Klängen auf der Weihnachtsmarktbühne Marktplatz, Kurort 10:00 21:00 Uhr Gästeinformation/Rathaus, Markt 8, Tel.: Mittwoch Stadtführung mit dem Klöppelweibl 3,00 p.p. ohne Gästekarte, 2,00 p.p. mit Gästekarte Kinder bis 16 Jahre frei Rathaus Kurort 10:00 Uhr Rathaus/ Gästeinformation Markt 8 Tel.: Dienstag u. Freitag Geschichtliches über berichtet vom er Klöppelweibl Treff: Hotelbar Rathaushotels Di: 17:00 17:30 Uhr Fr: 17:30-18:00 Uhr Rathaushotels, Markt 15, Tel.: Sonntag Läuten der Friedensglocke auf dem Fichtelbergplateau Erklärungen zur Glocke und allerlei Wissenswertes Fichtelbergplateau 16:00 Uhr Hotel Fichtelberghaus, Fichtelbergstraße 8, Tel.: Tag Klöppeln in der Wiesenthaler Klöppelstub Rechts rein, links raus, kreuzen das Klöppeln ausprobieren Dienstag: Schauklöppeln ab 14:30 Uhr Mittwoch: Kinderklöppeln ab 14:30 Uhr Wiesenthaler Klöppelstub 18:00 Uhr Wiesenthaler Klöppelstub, Markt 10, Tel.: Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort 1. Ausgabe 2014 Seite 6

7 Tag Besuchen Sie unser Meeresaquarium Am Fichtelberg mit dem längsten Korallenriff Deutschlands, Krokodilen, Haien und einem Insektarium... Hinweis: letzter Einlass 17:30 Uhr SPORT & AKTIV 04. Sportcenter Am Fichtelberg 10:00-18:00 Uhr kostenloser Langlaufskitest mit der Fa. Fischer Testen Sie kostenlos die aktuellen Langlaufmodelle der Fa. Fischer. Start ist in der Skiarena. Bitte Ausweis und eigene Ausrüstung mitbringen (falls Engpässe bestehen). Veranstaltung ist witterunsbedingt. Genaue Auskünfte erhalten Sie unter /8305 Sparkassen Skiarena 16:00 Uhr ski + sport Kowarik, Breite Gasse 4 Tel.: u Erzgebirgs-Ski-Marathon Sa, ab 11:00 Uhr 21 km und 10 km Massenstart in der freien Technik So, ab 10:00 Uhr 42 km und 21 km Massenstart sowie 2,5 km Kinderrennen in der klassischen Technik Sparkassen Skiarena Sa, 11:00 Uhr So, 10:00 Uhr WSC Erzgebirge, Fichtelbergstraße 1A, Tel.: Ladies Day - "Im Skigebiet am Fichtelberg" Ladies-Tagesskipass für nur 16 inkl. 1 Heißgetränk an den Schirmbars im Skigebiet. Skihang 16:30 Uhr FSB GmbH, Vierenstraße 10, Tel.: u. 19. Deutscher Schülercup im Skilanglauf Sa: Sprint Klassisch So: Einzelrennen Freie Technik Sparkassen Skiarena 09:00 Uhr WSC Erzgebirge, Fichtelbergstraße 1A, Tel.: Donnerstag Wanderung zum Dreiländerstein Über Loučná auf tschechischer Seite zum Zechengrund Dreiländerstein - Boží Dar Neues Haus Alte Poststraße (Gesamtlänge ca. 15 km) p.p. 5,00 Rathaus Kurort 09:30-16:00 Uhr Wiesenthaler Klöppelstub, Markt 10, Tel.: KINDER & JUGENDLICHE 18. KIDS on Snow & Freifahrttag für Kinder bis 16 Jahren...das Kinder-Schnee-Erlebnisfest mit Spiel-, Kurven-, Crossund Geschwindigkeitsarena und vielen Überraschungen Sportcenter Am Fichtelberg, Vierenstraße 11A, Tel.: Kinderskigelände Vereinigte Skischule 17:00 Uhr Vereinigte Skischule, Vierenstraße 10 A, Tel.: , Donnerstag Kreativvormittag für Groß und Klein zum Thema "Gelkerzen gießen Es ist täglich von 09:00-18:00 Uhr, außer freitags bis 14:00 Uhr, für Sie geöffnet. Familienzentrum 10:00-12:00 Uhr Familienzentrum e.v., Annaberger Straße 85, Tel.: NACHTLEBEN & UNTERHALTUNG 04. Neujahrsmarkt Auftritt des Posaunenchor mit winterlichen Klängen auf der Weihnachtsmarktbühne Marktplatz, Kurort 16:00 Uhr Gästeinformation/Rathaus, Markt 8, Tel.: u. 25. Winterparty mit Musik an der Freilichtbühne und Fackelabfahrt für Jedermann am Abend Freilichtbühne 21:00 Uhr FSB GmbH, Vierenstraße 10, Tel.: Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort 1. Ausgabe 2014 Seite 7

8 18. k1 sunset decks winter edition Finest sound am verschneiten Fichtelberg! Deep house in the mix - tanzbar & chillig. Leckere drinks und ausreichend Heizpilze für einen langen Abend unter freiem Himmel. k1 Terrasse 19:00 Uhr k1 Sporthotel, Vierenstraße 14, Tel.: Dienstag k1 Winternacht - Ein Winterabend unter freiem Himmel mit Feuerschale, Fackelschein, Decken & Heizpilzen wird's warm auf der k1 Terrasse. Genieße den Blick auf den verschneiten Fichtelberg bei einem heißen Orangen-Caipi oder beim Glühwein mit Schuss. Tanzbare Sounds lassen auch das letzte Eis schmelzen... k1 sporthotel 17:00 23:30 Uhr k1 Sporthotel, Vierenstraße 14, Tel.: Dienstag Legendärer Baudenabend mit Live-Musik, Tanz, Spiel, Spaß und Unterhaltung Voranmeldung erwünscht, Eintritt frei! Pension Schanzenblick 19:30 Uhr Pension & Gaststätte Schanzenblick, Weststraße 8, Tel.: Dienstag Happy Tuesday Happy Music 20:00 01:00 Happy Hour 20:00 21:00 Happy People all night long presented by Becherovka Lemond Prijut12 20:00 Uhr Prijut12, Vierenstraße 3c, Tel.: Mittwoch Ladies-Night ab 20:00 Uhr empfangen wir nicht nur alle Ladies mit einem Welcome Drink, NEIN, wir geben auch den Ladies an diesem Abend 10% Rabatt auf alle Getränke presented by MALIBU Prijut12 20:00 Uhr Prijut12, Vierenstraße 3c, Tel.: Donnerstag Live Musik die wohl urigste, originellste und gemütlichste Art Music live zu erleben Prijut12 21:00 24:00 Uhr Prijut12, Vierenstraße 3c, Tel.: Samstag Havana presented by Havana Club Havana Specials mit kubanischen Klängen zum Genießen Nachtrodeln von 20:00 bis 21:00 Uhr Prijut12 20:00 Uhr Prijut12, Vierenstraße 3c, Tel.: ESSEN & TRINKEN Montag k1 Pasta-Montag Alle Pasta-Gerichte von der k1 Speisekarte für nur 6,50 Euro. Und für alle Kids: Nudeln mit Tomatensoße für nur 3,50 Euro! k1 sporthotel 11:00 17:00 Uhr k1 Sporthotel, Vierenstraße 14, Tel.: Mittwoch k1 Suppen-Mittwoch Wärm Dich auf und genieße eine von drei leckeren, hausgemachten Suppen mit frischem Brot für nur 4,50 Euro. Dazu gibt's einen 0,2l-Softdrink gratis! k1 sporthotel 11:00 17:00 Uhr k1 Sporthotel, Vierenstraße 14, Tel.: Freitag k1 Cocktail-Freitag Monsterroller, Wiki Waki Woo & Co. für nur 5 Euro! Freitag bekommst Du alle Cocktails in der k1 cafébar zum Special-Preis. k1 sporthotel 11:00 17:00 Uhr k1 Sporthotel, Vierenstraße 14, Tel.: Sonntag Großer Familienbrunch inkl. Kuchen und Eisbuffet für 15,00 p.p., Kinder zahlen nach Größe Hinweis: Wir bitten um Voranmeldung! Panorama Hotel ab 11:45 Uhr Panorama Hotel, Vierenstraße 11, Tel.: Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort 1. Ausgabe 2014 Seite 8

9 Montag bis Donnerstag Happy Hour alle Cocktails zum ½ Preis Hotelbar im Rathaushotel 20:00 22:00 Uhr Rathaushotels, Markt 15, Tel.: KIRCHE / GOTTESDIENSTE 01. Neujahrstag Predigtgottesdienst Martin-Luther- Kirche in 10:00 Uhr Ev.-Luth. Kirchgemeinde am Fichtelberg, Bahnhofstraße 2, Tel.: Epiphanias Musiklaischer Gottesdienst mit den Chören Am Fichtelberg und Bärenstein Martin-Luther- Kirche in 10:00 Uhr Ev.-Luth. Kirchgemeinde am Fichtelberg, Bahnhofstraße 2, Tel.: Sonntag nach Epiphanias 10:00 Uhr Abendmahlsgottesdienst nach Epiphanias 10:00 Uhr Abendmahlsgottesdienst, zugleich Kindergottesdienst nach Epiphanias 08:30 Uhr Predigtgottesdienst Die Kirche ist täglich von 14:00-15:30 für Sie geöffnet. Martin-Luther- Kirche in unterschiedliche Zeiten Ev.-Luth. Kirchgemeinde am Fichtelberg, Bahnhofstraße 2, Tel.: Sonntag nach Christfest 10:00 Uhr Abendmahlsgottesdienst nach Epiphanias 08:30 Uhr Predigtgottesdienst nach Epiphanias 08:30 Uhr Abendmahlsgottesdienst nach Epiphanias 10:00 Uhr Abendmahlsgottesdienst Philipp- Melanchthon- Kirche in Hammerunterwiesenthal unterschiedliche Zeiten Ev.-Luth. Kirchgemeinde am Fichtelberg, Bahnhofstraße 2, Tel.: Änderungen vorbehalten! Für die Richtigkeit der Angaben sind die Anbieter selbst verantwortlich. Veranstaltungshighlights 2014 ab Februar , 13. u. 20. Februar Winterparty auf der Freilichtbühne Pistenbullyparade am Nachmittag, Fackelabfahrt für Jedermann am Abend Freilichtbühne und Skihang ganztägig schirmbar.eu Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort 1. Ausgabe 2014 Seite 9

10 20. Februar Große Skishow Faszination Skilauf Schneesportprofis der Vereinigten Skischule zeigen Fahrstile von einst und heute, modernste Schneesportgeräte sowie atemberaubende Sprünge, große Fackelabfahrt und Feuerwerk Freilichtbühne und Skihang ganztägig Vereinigte Skischule, Vierenstraße 10 A, Tel.: März 97. er Skifasching 10:30 Uhr Närrisches Eisbaden direkt am Skihang 11:11 der Startschuss mit den Gugge-Musikern 13:00 Uhr närrischer Festumzug durch die Stadt anschließend sportliche Darbietungen von großen und kleinen Skifahren sowie Skiballett, Skizirkus und das Springen von Deutschlands größter Dreihübelschanze... Freilichtbühne und Skihang 10:30 Uhr er Skifasching, Tel.: März er Hornschlittenrennen 2014 Riesen Hornschlittengaudi am Fichtelberg: mit Flutlicht-Gaudirennen am Freitag auf dem Skihang/ Freilichtbühne und Rennen auf der Rodelstrecke am Samstag, Start 12:30 Uhr sowie großer Hornschlittenparty um 20:00 Uhr im Kastell am Fichtelberg Rodelstrecke auf dem Fichtelberg Freitag ab 19:00 Uhr Samstag ab 13:00 Uhr Rathaus/ Gästeinformation Markt 8 Tel.: März TelemarkCamp 2014 mit verschiedenen Workshops, genügend Testmaterial, Rennen um den FSB-Cup, Siegerehrung, Tombola und Party im Basecamp Eschenhof u.v.m. Skihang, Eschenhof und k1 sporthotel 09:30 Uhr TelemarkCamp Erzgebirge Tel.: März Winterspaß in der Frühlingssonne Große Skiparty mit Pistenbullyparade, kostenfreiem Nachtskilauf, Live-Musik bis Open End Fackelabfahrt Freilichtbühne und Skihang ganztägig schirmbar.eu März Ladies Day Damen erhalten den Tagesskipass für 16 und ein Getränk nach Angebot Skihang 16:30 Uhr schirmbar.eu 29. März Stars in Concert It s Musical Die Musical Gala mit dem Stars in Concert-Ensemble aus Berlin AHORN Hotel Am Fichtelberg 20:00 Uhr AHORN Hotel Am Fichtelberg, Karlsbader Straße 40, Tel.: April Werkstattführung bei der Fichtelbergbahn Sie sind technikinteressiert? Wollten Sie schon immer einmal einen Lokschuppen von innen sehen? Bei der Fichtelbergbahn im Kurort haben Sie die Möglichkeit hinter die Kulissen der 2002 bis 2004 neuerbauten Lokeinstellhalle inklusive Werkstatt zu blicken. Weitere Termine erfragen Sie unter Bahnhof Kurort ganztägig SDG mbh Bahnhofstraße 7, Tel.: April Hexenfeuer Lampionumzug um 19:30 Uhr vom Marktplatz zum Hexenfeuer, Entzünden des Hexenfeuers am Skihang um 20:00 Uhr, anschließend Disco und Barbecue am Feuerwehrdepot Feuerwehrdepot Kurort 19:30 Uhr Freiwillige Feuerwehr, Büttnerweg 1, Tel.: Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort 1. Ausgabe 2014 Seite 10

11 01. Mai Maibaumstellen 10:30 Uhr Frühschoppen auf dem Marktplatz mit Musik, Bier vom Fass und Bratwurst 11:00 Uhr Maibaumstellen mit den Kameraden der Feuerwehr Ober- und Unterwiesenthal Marktplatz, Kurort 10:30 Uhr Freiwillige Feuerwehr, Büttnerweg 1, Tel.: Mai Eröffnung der Motorradsaison 2014 tagsüber geführte Motorrad-Touren ab 10:00 Uhr, abends Live-Musik. Reservierung erwünscht! Relaxhotel Sachsenbaude ganztägig Relaxhotel Sachsenbaude, Fichtelbergstraße 4, Tel.: Mai Wanderwochen Frühjahr 2014 täglich findet eine geführte Wanderung zu den beliebtesten Zielen rund um Kurort, Fichtelberg und Keilberg statt Highlight am Eröffnung der Wandersaison 2014 Rathaus Kurort Treff: 09:30 Uhr Rathaus/ Gästeinformation Markt 8 Tel.: Juni Kindertag der offenen Tür bei der Fichtelbergbahn bis zu 4 Kinder in Begleitung eines Erwachsenen fahren kostenfrei, im Bistrowagen zahlen Kinder für 1 Paar Wiener und ein Getränk nur 2,90 Bahnhof Kurort 10:15 19:10 Uhr SDG mbh Bahnhofstraße 7, Tel.: Juni Märchenfest im Regenbogenhaus Kita Regenbogen 17:00 Uhr JUH e.v./kv Erzgebirge/ Kita Regenbogen, Zechenstr. 19A, Tel.: Juni Benefizlauf 2014 und seine Gäste laufen für Familien mit krebskranken Kindern. Freilichtbühne 16:30 Uhr Elternverein krebskranker Kinder e.v., Rudolf-Krahl-Str.61a, Chemnitz Tel.: Juli Mondscheinfahrt mit der Fichtelbergbahn Dampfzugfahrt mit anschließend geführter Wanderung, rustikalem Schmaus und handgemachter Musik in Neudorf Hinweis: Reservierung erwünscht! Weitere Termine erfragen Sie unter Bahnhof Kurort 16:30 21:00 Uhr SDG mbh, Bahnhofstraße 7, Tel.: Änderungen vorbehalten! Für die Richtigkeit der Angaben sind die Anbieter selbst verantwortlich. Weitere Auskünfte erhalten Sie in der Gästeinformation Kurort, Markt 8, Kurort Tel.: Öffnungszeiten: Mo Fr 18:00 Uhr Sa 14:00 Uhr So, Feiertag 10:00 13:00 Uhr auf Facebook Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort 1. Ausgabe 2014 Seite 11

Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Oberwiesenthal

Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Oberwiesenthal Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Jahrgang 2013 1. Ausgabe Mittwoch, 02.01.2013 Herausgeber: Stadtverwaltung Kurort, Markt 8, 09484 Kurort Verantwortlich: Bürgermeister Dipl.-Ing. (FH) Mirko

Mehr

Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Oberwiesenthal

Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Oberwiesenthal Amts- und Informationsblatt der Stadt Jahrgang 2013 1. Ausgabe Montag, 02.12.2013 Herausgeber: Stadtverwaltung, 09484 Verantwortlich: Dipl.-Ing. (FH) Mirko Ernst Inhalt: Öffnungszeiten/Telefonnummern der

Mehr

Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Oberwiesenthal

Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Oberwiesenthal Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Jahrgang 2013 1. Ausgabe Freitag, 01.11.2013 Herausgeber: Stadtverwaltung Kurort,, 09484 Kurort Verantwortlich: Bürgermeister Dipl.-Ing. (FH) Mirko Ernst Inhalt:

Mehr

Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Oberwiesenthal

Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Oberwiesenthal Amts- und Informationsblatt der Stadt Jahrgang 2014 1. Ausgabe Montag, 01.09.2014 Herausgeber: Stadtverwaltung,, 09484 Verantwortlich: Dipl.-Ing. (FH) Mirko Ernst Inhalt: Öffnungszeiten/Telefonnummern

Mehr

Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Oberwiesenthal

Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Oberwiesenthal Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Jahrgang 2013 1. Ausgabe Freitag, 01.02.2013 Herausgeber: Stadtverwaltung Kurort, Markt 8, 09484 Kurort Verantwortlich: Bürgermeister Dipl.-Ing. (FH) Mirko

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Oberwiesenthal

Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Oberwiesenthal Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Jahrgang 2014 1. Ausgabe April Dienstag, 01.04.2014 Herausgeber: Stadtverwaltung Kurort, Markt 8, Verantwortlich: Dipl.-Ing. (FH) Mirko Inhalt: Öffnungszeiten

Mehr

Dauerveranstaltung. Donnerstag, Freitag, Sonnabend, Sonntag, Veranstaltung

Dauerveranstaltung. Donnerstag, Freitag, Sonnabend, Sonntag, Veranstaltung en Dauerveranstaltungen Dauerveranstaltung Vier-Kronen-Bergmeister Wandern, Radfahren... Dauerveranstaltung Schnupperkurs Klöppeln Dauerveranstaltung Dauerveranstaltung Dauerveranstaltung 01.03.2017-31.03.2017

Mehr

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils

Mehr

Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Oberwiesenthal

Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Oberwiesenthal Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Jahrgang 2013 1. Ausgabe Montag, 02.09.2013 Herausgeber: Stadtverwaltung Kurort,, 09484 Kurort Verantwortlich: Bürgermeister Dipl.-Ing. (FH) Mirko Ernst Inhalt:

Mehr

vom hat der Stadtrat der Stadt Penig in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich

vom hat der Stadtrat der Stadt Penig in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich Stadt Penig Landkreis Mittelsachsen Satzung der Stadt Penig über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Elternbeitragssatzung

Mehr

Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (Abwälzungssatzung AbwäS) des Abwasserzweckverbandes Heidelbach

Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (Abwälzungssatzung AbwäS) des Abwasserzweckverbandes Heidelbach Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (Abwälzungssatzung AbwäS) des Abwasserzweckverbandes Heidelbach I n h a l t s v e r z e i c h n i s Präambel 1 Grundsatz der Abgabenerhebung

Mehr

"Gemeinsame Mitte" Bärenstein - Vejprty. Altstadt Annaberg. Bahnhof Kurort Oberwiesenthal. Veranstaltung

Gemeinsame Mitte Bärenstein - Vejprty. Altstadt Annaberg. Bahnhof Kurort Oberwiesenthal. Veranstaltung en "Gemeinsame Mitte" Bärenstein - Vejprty 21.05.2017, 09:00 Uhr 01.12.2017, 15:00 Uhr 15. Deutscher Walking-Tag Wiesenbader Pyramidenanschieben Altstadt Annaberg 04.08.2017-06.08.2017 Europäisches Töpferfest

Mehr

Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Oberwiesenthal

Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Oberwiesenthal Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Jahrgang 2013 1. Ausgabe Mai Donnerstag, 02.05.2013 Herausgeber: Stadtverwaltung Kurort,, 09484 Kurort Verantwortlich: Bürgermeister Dipl.-Ing. (FH) Mirko Ernst

Mehr

S a t z u n g. der Gemeinde Ralbitz Rosenthal über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

S a t z u n g. der Gemeinde Ralbitz Rosenthal über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit S a t z u n g der Gemeinde Ralbitz Rosenthal über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund von 4 in Verbindung mit 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung

Mehr

Partner der Gästekarte Erzgebirge Oberwiesenthal

Partner der Gästekarte Erzgebirge Oberwiesenthal Partner der Gästekarte Erzgebirge Oberwiesenthal Fichtelbergbahn Bahnhofstr. 7 Telefon: 037348/1510 Fax: 037348/15129 E-Mail: info@fichtelbergbahn.de 1 Postkarte einmalig pro Gästekarte gratis im Fahrkarten-

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma. Vom

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma. Vom H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma Vom 11.05.2007 Auf Grund von 4 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 ( SächsGVBl.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Mittweida

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Mittweida Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Mittweida Vom 22.12.2006 Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat auf Grund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Mehr

Einkaufen & Märkte. Essen & Trinken. Veranstaltung , 09:00 Uhr 16:00 Uhr

Einkaufen & Märkte. Essen & Trinken. Veranstaltung , 09:00 Uhr 16:00 Uhr en Einkaufen & Märkte 14.01.2017, 09:00 Uhr 16:00 Uhr 02.04.2017, ganztägig 04.08.2017-06.08.2017 31.10.2017, 11:00 Uhr 17:00 Uhr Essen & Trinken Großer Alpinskitest Wiesenbader Frühlingsmarkt Europäisches

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen 1 Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen und die in Tagespflege (Gebührensatzung Kindertageseinrichtungen und Tagespflege) Vom 29. Januar 2004

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal Stand: 26.07.2016 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat am 26. Juli 2016 aufgrund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung

Mehr

H a u p t s a t z u n g

H a u p t s a t z u n g H a u p t s a t z u n g Auf Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159, geändert durch

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom Gemeinde Klingenberg Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom 08.01.2013 Aufgrund von 4 in Verbindung mit 21 Abs.

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die 13. Jahrgang 25. Juli 2013 Nummer 09 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 23/2013 Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in

Mehr

Große Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Große Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Große Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Eppingen hat am 16. Juli 2013 aufgrund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für

Mehr

Satzung der Stadt Penig über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung)

Satzung der Stadt Penig über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) Stadt Penig Landkreis Mittelsachsen Satzung der Stadt Penig über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom 14.01.2011 Auf der Grundlage 1. des 4 in Verbindung mit 21 Abs.

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen

Mehr

S A T Z U N G. Stadt Oberlungwitz. Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz hat auf Grund

S A T Z U N G. Stadt Oberlungwitz. Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz hat auf Grund Stadt Oberlungwitz Landkreis Zwickau AZ. 131.240-1.0./pa S A T Z U N G über die Entschädigung der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Oberlungwitz (Feuerwehr-Entschädigungssatzung)

Mehr

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Landeshauptstadt Magdeburg (Bekanntmachungssatzung)

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Landeshauptstadt Magdeburg (Bekanntmachungssatzung) Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Landeshauptstadt Magdeburg (Bekanntmachungssatzung) Aufgrund des 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05. Oktober 1993 (GVBl.

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 BEKANNTMACHUNG E-Mail: s_brendel@schifferstadt.de Telefonnummer: 06235 44-227 br-le Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 Der Stadtrat hat am 3. Dezember 2015 auf Grund der

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Gornau (Elternbeitragssatzung)

Satzung. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Gornau (Elternbeitragssatzung) Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Gornau Elternbeitragssatzung) Auf der Grundlage von 4 SächsGemO und 14 und 15 SächsKitaG in Verbindung mit 1 und

Mehr

Satzung über die Ehrung verdienter Personen vom 19.06.2008

Satzung über die Ehrung verdienter Personen vom 19.06.2008 Satzung über die Ehrung verdienter Personen vom 19.06.2008 Der Stadtrat der Stadt Alzey hat in öffentlicher Sitzung am 16.06.2008 aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung

Mehr

Satzung zur Änderung der Satzung

Satzung zur Änderung der Satzung Satzung zur Änderung der Satzung der Verbandsgemeinde Stromberg über die Erhebung von Vergnügungssteuer vom 22. März 2013 Der Verbandsgemeinderat hat am 28. Februar 2013 auf Grund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) 823333, E-mail:

Mehr

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen Gemeinde Deggingen Landkreis Göppingen 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen Der Gemeinderat hat auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heidenau (FF-Kostensatzung) vom 25.

Satzung über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heidenau (FF-Kostensatzung) vom 25. Satzung über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heidenau (FF-Kostensatzung) vom 25. Februar 2016 Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Kostenerstattungsfreiheit

Mehr

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger (Entschädigungssatzung) Vom 16. Oktober 2003

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger (Entschädigungssatzung) Vom 16. Oktober 2003 Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger (Entschädigungssatzung) Vom 16. Oktober 2003 Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 44/03 vom 03.11.2003, geändert in

Mehr

Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS)

Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS) Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS) Der Stadtrat der Stadt Großenhain hat in seiner Sitzung am 09.12.2014 auf Grund von

Mehr

Dauerveranstaltung Schnupperkurs Klöppeln (vom Anmeldung erforderlich) Dauerveranstaltung Besuchen Sie das Museum im Wiesenthaler K3

Dauerveranstaltung Schnupperkurs Klöppeln (vom Anmeldung erforderlich) Dauerveranstaltung Besuchen Sie das Museum im Wiesenthaler K3 en Wiesenthaler Klöppelstub Dauerveranstaltung Schnupperkurs Klöppeln (vom 01.12. -31.12. Anmeldung erforderlich) Dauerveranstaltung Besuchen Sie das Museum im Dauerveranstaltung 100 Jahre Skifasching

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 4. Jahrgang Leuna, den 05. Juni 2013 Nummer 26 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Beschlüsse der 33. Sitzung des Stadtrates der Stadt Leuna vom 30. Mai 2013 1 2. Bekanntmachung

Mehr

Einladung und Ausschreibung zum 3. DSV JOKA Schülercup Biathlon vom bis im Kurort Oberwiesenthal

Einladung und Ausschreibung zum 3. DSV JOKA Schülercup Biathlon vom bis im Kurort Oberwiesenthal Einladung und Ausschreibung zum 3. DSV JOKA Schülercup Biathlon vom 12.02. bis 15.02.2015 im Kurort Oberwiesenthal Organisator: WSC Erzgebirge Oberwiesenthal e.v. Fichtelbergstraße 1A 09484 Kurort Oberwiesenthal

Mehr

Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Oberwiesenthal

Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Oberwiesenthal Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Oberwiesenthal Jahrgang 2015 1. Ausgabe Mai Donnerstag, 30.04.2015 Herausgeber: Stadtverwaltung Kurort Oberwiesenthal, Markt 8, 09484 Kurort Oberwiesenthal

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein 1 Nr. 11 / 2017 Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bendorf vom 31. Januar 2017 über eine Veränderungssperre im Bebauungsplangebiet Hauptstraße-Erlenmeyerstraße

Mehr

Satzung der Stadt Chemnitz über Gebühren für die Nutzung kommunaler öffentlicher Grünanlagen (Grünanlagengebührensatzung)

Satzung der Stadt Chemnitz über Gebühren für die Nutzung kommunaler öffentlicher Grünanlagen (Grünanlagengebührensatzung) Stadt 67.240 Chemnitz über Gebühren für die Nutzung kommunaler öffentlicher n (ngebührensatzung) Inhalt 1 Erhebung von Gebühren/Gebührenbefreiung 2 Entstehung und Ende der Gebührenschuld 3 Gebührenschuldner

Mehr

Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim

Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim 5 C; 572.30; 1 Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 25.7.1955

Mehr

Hauptsatzung der Stadt Buckow (Märkische Schweiz)

Hauptsatzung der Stadt Buckow (Märkische Schweiz) Hauptsatzung der Stadt Buckow (Märkische Schweiz) Aufgrund der 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom Seite 1 Gemeinde Dischingen Landkreis Heidenheim Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 26.10.2009 Die Neufassung berücksichtigt: die Satzung vom 26.10.2009 1. Änderung vom 04.07.2011

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 02.02.2016 Nr. 2 / S. 1 Inhalt 1. Öffentliche Bekanntmachung zur 5. Änderungssatzung des VHS-Zweckverbandes Büren, Delbrück, Geseke, Hövelhof, Salzkotten und Bad

Mehr

1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner, Haftung

1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner, Haftung Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Gutachterausschusses (Gutachterausschussgebührensatzung) gemäß 25 Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) i. V. mit 3 Abs.

Mehr

Ein Bild schönster Gastlichkeit

Ein Bild schönster Gastlichkeit Ein Bild schönster Gastlichkeit Willkommen auf dem Fichtelberg in 1200 m Höhe, ganz oben in Oberwiesenthal Gäste herzlich und ehrlich willkommen zu heißen, das hat im Erzgebirge beste Tradition. In diesem

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Ortsgemeinde Kuhardt - Haushalt 2015/2016 1 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in

Mehr

6DW]XQJ EHU GLH (UKHEXQJ YRQ (OWHUQEHLWUlJHQ LQ GHU VWlGWLVFKHQ.LQGHUWDJHVHLQULFKWXQJ.LQGHUJDUWHQ+RUW

6DW]XQJ EHU GLH (UKHEXQJ YRQ (OWHUQEHLWUlJHQ LQ GHU VWlGWLVFKHQ.LQGHUWDJHVHLQULFKWXQJ.LQGHUJDUWHQ+RUW Stadtverwaltung Nossen 6DW]XQJ EHU GLH (UKHEXQJ YRQ (OWHUQEHLWUlJHQ LQ GHU VWlGWLVFKHQ.LQGHUWDJHVHLQULFKWXQJ.LQGHUJDUWHQ+RUW Auf Grund von 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) vom 21. April 1993

Mehr

Satzung über die Nutzung der Bibliothek der Stadt Mittweida

Satzung über die Nutzung der Bibliothek der Stadt Mittweida Satzung über die Nutzung der Bibliothek der Stadt Mittweida Vom 27.03.2008 Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat auf Grund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Bekanntmachung

Mehr

Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Bibliothek. 1 Öffentlicher Zweck. 2 Anmeldung

Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Bibliothek. 1 Öffentlicher Zweck. 2 Anmeldung Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Bibliothek Der Gemeinderat der Gemeinde Beierfeld hat in seiner Sitzung am 08.04.2002 mit Beschluss- Nr. 2002/579 auf der Grundlage der

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbekanntmachung. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer

Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbekanntmachung. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbekanntmachung Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer Aufgrund des 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) vom 21.04.1993 in gültiger Fassung in Verbindung

Mehr

Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis

Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis AZ: 460.602 Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Haus für Kinder Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.

Mehr

(2) Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflegestellen erhebt die Stadt Meißen Elternbeiträge.

(2) Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflegestellen erhebt die Stadt Meißen Elternbeiträge. Satzung der Stadt Meißen über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Göda

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Göda Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Göda Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in

Mehr

Amtsblatt der Stadt Dorsten

Amtsblatt der Stadt Dorsten Amtsblatt der Stadt Dorsten 42. Jahrgang vom 21.09.2016 Nr. 16 Inhaltsverzeichnis Seite 66 Entlastung des Bürgermeisters und öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 67 Offenlegung

Mehr

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.17/2015 vom 12. Juni 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 Auf dem Einert 1. Änderung vom 03.06.2015 5 Aufstellung des Bebauungsplanes

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom 15.04.2016 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

- vom 5. Juli Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen Nr. 14/12 vom

- vom 5. Juli Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen Nr. 14/12 vom Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises Mittelsachsen - Sportstättengebührensatzung - - vom 5. Juli 2012 - - Veröffentlicht im Amtsblatt

Mehr

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Stadt Laufenburg (Baden) Landkreis Waldshut Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindergärten und Kinderkrippe (Kindergarten-Gebührensatzung)

Mehr

Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit

Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Seite: 1 von 6 Inhaltsübersicht: 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen 2

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig 30. Jahrgang Herausgegeben zu Bestwig am 17.12.2004 Nummer 10 Amtsblatt für den Bereich der Gemeinde Bestwig Herausgeber und Verleger: Der Bürgermeister

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe 13. Jahrgang 21. Oktober 2013 Nummer 13 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 32/2013 Bekanntmachung zur Durchführung von Reinigungsarbeiten auf dem Waldfriedhof zu Allerheiligen und

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Mittweida (Hundesteuersatzung) Vom

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Mittweida (Hundesteuersatzung) Vom Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Mittweida (Hundesteuersatzung) Vom 04. 11.1993 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung Vom 26.10.2001 Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat aufgrund

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Große Kreisstadt Bretten Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Bretten hat am 27. März 2012 auf Grund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Die Gemeinde Plüderhausen erhebt eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandsteuer nach den Vorschriften dieser Satzung.

Die Gemeinde Plüderhausen erhebt eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandsteuer nach den Vorschriften dieser Satzung. Für die Mitteilungen vom 04.08.2016: Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom 28. Juli 2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Plüderhausen

Mehr

Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Oberwiesenthal

Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Oberwiesenthal Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Jahrgang 2014 1. Ausgabe Mai Mittwoch, 30.04.2014 Herausgeber: Stadtverwaltung Kurort,, 09484 Kurort Verantwortlich: Bürgermeister Dipl.-Ing. (FH) Mirko Ernst

Mehr

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE VOM 19. MAI 2014 INHALTSVERZEICHNIS 3 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Geltungsbereich 3 II. INFORMATION UND KOMMUNIKATION Art. 2 Art. 3 Art.

Mehr

Satzung über die Benutzung von Parkplätzen und die Erhebung von Parkplatzgebühren der Stadt Altenberg (Parkplatzsatzung)

Satzung über die Benutzung von Parkplätzen und die Erhebung von Parkplatzgebühren der Stadt Altenberg (Parkplatzsatzung) 1 Satzung über die Benutzung von Parkplätzen und die Erhebung von Parkplatzgebühren der Stadt Altenberg (Parkplatzsatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der

Mehr

1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Satzung des Landkreises Zwickau zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kreismusikschule des Landkreises Zwickau (Gebührensatzung der Kreismusikschule KMSGebS) Vom 4. Juni 2009 Auf Grund von 3

Mehr

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Stadt Laufenburg (Baden) Landkreis Waldshut Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindergärten und Kinderkrippe (Kindergarten-Gebührensatzung)

Mehr

Präambel. Inhaltsübersicht. 1 Begriffsbestimmungen

Präambel. Inhaltsübersicht. 1 Begriffsbestimmungen Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Glauchau (Feuerwehrkostensatzung). Präambel Auf der Grundlage des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

1 Geltungsbereich. (3) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß 4 Abs. 7 bis 9 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung.

1 Geltungsbereich. (3) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß 4 Abs. 7 bis 9 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung. Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen¹,, ²,³ (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen) Aufgrund des 4

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxe-Satzung)

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxe-Satzung) Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxe-Satzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 14. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 345), zuletzt geändert durch Gesetz vom

Mehr

Artikelsatzung der Großen Kreisstadt Oelsnitz (Vogtl) zur Anpassung kommunaler Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung)

Artikelsatzung der Großen Kreisstadt Oelsnitz (Vogtl) zur Anpassung kommunaler Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung) Artikelsatzung der Großen Kreisstadt Oelsnitz (Vogtl) zur Anpassung kommunaler Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung) Aufgrund der 4, 21, 41 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Mehr

Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtssammlung. S a t z u n g

Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtssammlung. S a t z u n g 6.4 Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtssammlung S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 27.02.1996

Mehr

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) Stadt Bad Dürrheim Landkreis Schwarzwald-Baar S A T Z U N G über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

Mehr

Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut

Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut Satzung der Gemeinde Klettgau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (KiTa-Gebührensatzung) Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen. (Kindergartengebührenordnung)

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen. (Kindergartengebührenordnung) Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Albershausen (Kindergartengebührenordnung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

(Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege)

(Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege) Satzung der Stadt Zwönitz über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 7 vom 23.01.2017 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit 2 und 7 Abs. 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Horbruch vom , 1. Änderung durch Satzung vom und 2. Änderung durch Satzung vom 29.

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Horbruch vom , 1. Änderung durch Satzung vom und 2. Änderung durch Satzung vom 29. Hauptsatzung der Ortsgemeinde Horbruch vom 24.03.1995, 1. Änderung durch Satzung vom 07.12.2001 und 2. Änderung durch Satzung vom 29. Juni 2010 Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.1995 auf

Mehr

Elternbeitragssatzung ab 1. April 2016 mit Anlage zu 4 und 5 der Satzung 4.2.2

Elternbeitragssatzung ab 1. April 2016 mit Anlage zu 4 und 5 der Satzung 4.2.2 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) bekannt gemacht im Amtsblatt

Mehr

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede,

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, 15.04.2015 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

S A T Z U N G. ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom

S A T Z U N G. ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom S e i t e 1 S A T Z U N G ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom 05.12.1989) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 50 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen für das Haushaltsjahr 07 51 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Große Kreisstadt Bretten Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Bretten hat am 27. März 2012 auf Grund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 04/2011 21. Jahrgang 21. April 2011 Inhaltsverzeichnis 12 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Satzung

Mehr

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Mögglingen vom

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Mögglingen vom Ostalbkreis Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Mögglingen vom 23.09.2016 Aufgrund von 34 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg, 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung. der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad

Satzung. der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren durch den Gutachterausschuss Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2, 11, 12 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

veröffentlicht im Mittelsachsenkurier am

veröffentlicht im Mittelsachsenkurier am Satzung des Landkreises Mittelsachsen über die Erhebung von Kosten für Leistungen des Gutachterausschusses Gutachterausschusskostensatzung Beschluss Nr. 351/22./12 des Kreistages vom 10. Oktober 2012 veröffentlicht

Mehr

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

Landkreis Bautzen. Inhaltsübersicht

Landkreis Bautzen. Inhaltsübersicht Landkreis Bautzen Satzung des Landkreises Bautzen über die Aus- und Fortbildung der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Bautzen (Feuerwehrausbildungssatzung FwAusbS) Wustawki

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Einhausen

Hauptsatzung der Gemeinde Einhausen Hauptsatzung der Gemeinde Einhausen Aufgrund des 6 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. I S. 674,

Mehr