Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 s Kreissparkasse Soltau Preis- und Leistungsverzeichnis s Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 01. Dezember 2017 Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Kreissparkasse Soltau Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Kapitel D: Kreditgeschäft Kapitel E: Sonstiges Die Kreissparkasse Soltau kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Kreissparkasse Soltau wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt 2

2 Preis- und Leistungsverzeichnis s Preis- und Leistungsverzeichnis s Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Informationen zur Kreissparkasse Soltau... 5 I. Name und Anschrift der Kreissparkasse Soltau... 5 II. Zuständige Aufsichtsbehörden... 5 III. Eintragung im Handelsregister... 5 IV. Vertragssprache... 5 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten... 5 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung... 6 B. Girokonto und Zahlungsverkehr... 7 I. Girokonten Preismodelle für Privatkonten Preismodelle für Geschäftskonten Kontoauszug (pro Vorgang) Rechnungsabschluss Kontoüberziehungen Kontowecker Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses II. Erbringung von Zahlungsdiensten Überweisungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Lastschriften aus weiteren Staaten SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften: Lastschriftinkasso Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren Entgelte für Einreichung von ec-cash-gutschriften Kartengestützter Zahlungsverkehr Kreditkarten Debitkarte (Sparkassen-Card und Sparkassen-Kundenkarte) GeldKarte Barauszahlungen Ausführungsfrist Kassengeschäfte / Bareinzahlungen Online-Banking und Electronic Banking Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Electronic Banking für Unternehmer Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Geschäftstage und Annahmezeiten der Kreissparkasse Soltau III. Scheckverkehr Allgemein Grenzüberschreitender Scheckverkehr Scheckzahlungen in das Ausland Scheckzahlungen aus dem Ausland Umrechnungskurse Reiseschecks IV. Sortengeschäft Verkauf von Sorten Ankauf von Sorten C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft I. Sparkonto Vermögenswirksames Sparen Vertrag zugunsten Dritter Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) II. Wertpapiere Depotleistungen Effektive Stücke Transaktionsleistungen Ersatz von Aufwendungen D. Kredite I. Kredite II. Bankbürgschaft (Aval) E. Sonstiges I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene III. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden IV. Bankauskunft im Auftrag des Kunden V. Adressnachforschung

3 A. Allgemeine Informationen zur Kreissparkasse Soltau Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Kreissparkasse Soltau den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. A. Allgemeine Informationen zur Kreissparkasse Soltau kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: I. Name und Anschrift der Kreissparkasse Soltau Kreissparkasse Soltau Rühberg Soltau II. III. IV. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Lüneburg HRA Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Kreissparkasse Soltau besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.v. Schlichtungsstelle Charlottenstraße Berlin Internet: Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Kreissparkasse Soltau nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission hat unter eine Europäische Onlinestreitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die -Adresse der Kreissparkasse Soltau lautet: Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche VI. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str Bonn und Marie-Curie-Str Frankfurt am Main Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung Die Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Sparkasse bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 5 6

4 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten Preismodell Beschreibung S-Giro basis* Grundpreis p.m. 3,50 Im Grundpreis enthaltene Leistungen: 2 Sparkassen-Cards oder Kundenkarten Online-Aufträge Geldkarte-Transaktionen 5 Freiposten im Monat für Barein- und Barauszahlungen Auszahlungen an Sparkassen-Geldautomaten in Deutschland Eröffnung und Änderung von Daueraufträgen Kontoauszug per Kontoauszugsdrucker oder per elektronischem Kontoauszug * kann auch als Basiskonto abgeschlossen werden Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6; B.II.;B.III. und E berechnet. Preismodell Beschreibung S-Giro online* Grundpreis p.m. 2,50 Im Grundpreis enthaltene Leistungen: 2 Sparkassen-Cards oder Kundenkarten Online-Aufträge Geldkarte-Transaktionen 5 Freiposten im Monat für Barein- und Barauszahlungen Auszahlungen an Sparkassen-Geldautomaten in Deutschland Eröffnung und Änderung von Daueraufträgen Kontoauszug per elektronischem Kontoauszug * kann auch als Basiskonto abgeschlossen werden Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6; B.II.;B.III. und E berechnet. Preis in EUR B. Girokonto und Zahlungsverkehr Preismodell Beschreibung S-Giro komfort* Grundpreis p.m. 7,99 Im Grundpreis enthaltene Leistungen: 2 Sparkassen-Cards oder Kundenkarten bis zu 2 Kreditkarten Standard Überweisungsaufträge per Beleg Überweisungsaufträge am SB-Terminal Online-Aufträge Lastschrifteinlösungen Geldkarte-Transaktionen Barein- und - auszahlungen in Geschäftsstellen der Kreissparkasse Soltau Barein- und -auszahlungen an Sparkassen-Geldautomaten in Deutschland Scheckeinreichungen Eröffnung und Änderung von Daueraufträgen Kontoauszug per Kontoauszugsdrucker oder per elektronischem Kontoauszug * kann auch als Basiskonto abgeschlossen werden Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6; B.II.;B.III. und E berechnet. Preismodell Beschreibung S-Giro start* Grundpreis p.m. (für Kunden bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, darüber hinaus für Schüler, Auszubildende, Studenten, freiwillig Wehrdienstleistende und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst, sofern diese nicht berufstätig sind) Im Grundpreis enthaltene Leistungen: 1 Sparkassen-Card oder Kundenkarte Überweisungsaufträge per Beleg Überweisungsaufträge am SB-Terminal Online-Aufträge Lastschrifteinlösungen Geldkarte-Transaktionen Barein- und - auszahlungen in Geschäftsstellen der Kreissparkasse Soltau Barein- und -auszahlungen an Sparkassen-Geldautomaten in Deutschland Scheckeinreichungen Eröffnung und Änderung von Daueraufträgen Kontoauszug per Kontoauszugsdrucker oder per elektronischem Kontoauszug * kann auch als Basiskonto abgeschlossen werden. Werden die Bedingungen für das Preismodell S-Giro start nicht mehr erfüllt, wird das Konto mit Wirkung zum nächsten Monat im Preismodell S-Giro basis weitergeführt. Auf Wunsch des Kunden kann das Konto auch in den Preismodellen S-Giro komfort oder S-Giro online weitergeführt werden. 0,00 Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, B.II.;B.III. und E berechnet. 7 8

5 B. Girokonto und Zahlungsverkehr B. Girokonto und Zahlungsverkehr 2. Preismodelle für Geschäftskonten Preismodell Beschreibung S-Giro firm Grundpreis p.m. 4,00 Im Grundpreis enthaltene Leistungen: 2 Sparkassen-Cards oder Kundenkarten Geldkarte-Transaktionen Eröffnung und Änderung von Daueraufträgen Kontoauszug per elektronischem Kontoauszug Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6; B.II.;B.III. und E berechnet. 3. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht - Tagesauszug - bei Abholung in der Geschäftsstelle 0,25 (S-Giro basis, S-Giro komfort, S-Giro start ab 18 Jahre) - bei Postversand zzgl. Portokosten - bei Abholung in der Geschäftsstelle 1,50 (S-Giro online) - bei Postversand zzgl. Portokosten - bei Abholung in der Geschäftsstelle 0,20 (S-Giro firm) - bei Postversand zzgl. Portokosten - bei Ausdruck am Kontoauszugsdrucker 0,50 (S-Giro online) - bei Ausdruck am Kontoauszugsdrucker 0,20 (S-Giro firm) - Wochenauszug, Monatsauszug - bei Postversand Portokosten 4. Rechnungsabschluss Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets. 5. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 6. Kontowecker Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigung per - SMS 0,08 - Push-Nachricht 0,08 7. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.2 nichts Abweichendes vereinbart wurde. - fällige Darlehensraten 0,00 - fällige Sparraten 0,00 - Schließfachmietpreise 0,00 Postversand von Kontoauszügen, die nach am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen wurden 90 Tagen Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - innerhalb der ersten 15 Monate nach Erstellung des je Auszug 5,00 Originals - außerhalb der ersten 15 Monate nach Erstellung des Originals - innerhalb des laufenden Jahres über die Internet- Filiale je nach Aufwand zzgl. Portokosten 11,00 je angefangene Viertelstunde je Auszug 1,50 Die Kreissparkasse Soltau unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 1. 1 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bareinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 9 10

6 II. Erbringung von Zahlungsdiensten Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.2 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Überweisungen 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Kreissparkasse Soltau ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. a) Ausführungsfristen Die Kreissparkasse Soltau ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Kreissparkasse Soltau): - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 4 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 5 max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisungen in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte 8 : im Preismodell Modalitäten: je Überweisung S-Giro basis vom Girokonto Überweisungsart beleghaft 9 beleglos, SB-Terminal beleglos 10 per Dauerauftrag per Eilüberweisung Überweisung mit IBAN in Euro 0,80 0,25 0,00 0,25 10,00 innerhalb der Kreissparkasse Soltau (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN in Euro 0,80 0,25 0,00 0,25 10,00 an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine 0,80 0,25 0,00 0,25 andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister - Sammelüberweisung Sammelauftrag zuzüglich je darin enthaltener Überweisung 0,00 0,80-0,00 0, Euro-Expresszahlung online 5,00 - bb) im Preismodell Modalitäten: je Überweisung S-Giro online vom Girokonto Überweisungsart beleghaft 11 beleglos, SB-Terminal beleglos 12 per Dauerauftrag per Eilüberweisung Überweisung mit IBAN in Euro 1,50 0,50 0,00 0,10 10,00 innerhalb der Kreissparkasse Soltau (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN in Euro 1,50 0,50 0,00 0,10 10,00 an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine 1,50 0,50 0,00 0,10 andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister - Sammelüberweisung Sammelauftrag zuzüglich je darin enthaltener Überweisung 0,00 1,50-0,00 0, Euro-Expresszahlung online 5,00 - im Preismodell Modalitäten: je Überweisung S-Giro firm vom Girokonto Überweisungsart beleghaft 13 beleglos, SB-Terminal beleglos 14 per Dauerauftrag per Eilüberweisung Überweisung mit IBAN in Euro 1,00 0,50 0,20 0,20 10,00 innerhalb der Kreissparkasse Soltau (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN in Euro 1,00 0,50 0,20 0,20 10,00 an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine 1,00 0,50 0,20 0,20 andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister - Sammelüberweisung Sammelauftrag zuzüglich je darin enthaltener Überweisung 0,00 1,00-0,00 0, Euro-Expresszahlung online 5,00 - Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtige Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte 15 Entgeltregelung Entgelt 2 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, 3 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 4 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 5 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 6 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 8 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 9 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 10 Beleglos: Überweisung per Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 11 SHARE OUR (inklusive Courtage) Abwicklungsentgelt 1,5, mindestens 9,50 +Courtage 0,25, mindestens 2,00 Abwicklungsentgelt 1,5, mindestens 9,50 + Courtage 0,25, mindestens 2,00 + Pauschale für fremde Spesen 20,00 11 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 12 Beleglos: Überweisung per Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 13 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 14 Beleglos: Überweisung per Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 15 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 12

7 Preis in EUR c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - per Postversand 1,50 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 7,50 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 7,50 Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 7,50 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 7,50 Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden Eilüberweisung zur Barauszahlung 10,00 Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Kreissparkasse Soltau folgende Entgelte berechnet 16 : Gutschrift einer Entgelt in Euro Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Kreissparkasse Soltau (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet S-Giro basis 0,00 S-Giro online 0,00 S-Giro basis 0,00 S-Giro online 0,00 Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: Abwicklungsentgelt +Courtage 1,5, mindestens 9,50 0,25, mindestens 2,00 Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 17 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 18 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Entgelte 20 Zielland(Produkt) Entgeltregelung 0 (SHARE) 1 (OUR) Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) s. Kapitel B Nummer II Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) b) aa) - San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA- - Überweisung) Türkei in Euro (HomeExpress-Zahlung) kein Angebot übrige Länder (sonstige Zahlungen) s. Kapitel B Nummer II b) aa) Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 0,00 Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage 21 ) 0 (SHARE) Abwicklungsentgelt + Courtage 1,5, mindestens 9,50 0,25, mindestens 2,00 1 (OUR) Abwicklungsentgelt + Courtage + Pauschale für fremde Spesen 1,5, mindestens 9,50 0,25, mindestens 2,00 20,00 c) Sonstige Entgelte Preis in EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - per Postversand 1,50 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 20,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 20,00 17 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, 18 z. B. US-Dollar. 19 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 20 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und 16 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 13 autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 21 Die Courtage wird nur bei der Umrechnung von Fremdwährungen berechnet. 14

8 Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 20,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 20,00 Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Entgelte 22 Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Kreissparkasse Soltau folgende Entgelte berechnet, die separat belastet werden:: Absenderland/Währung Entgelt in Euro Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) 0,00 Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage 23 ) 0 Abwicklungsentgelt + Courtage 1,5, mindestens 9,50 0,25, mindestens 2,00 2 Abwicklungsentgelt + Courtage + Pauschale für fremde Spesen 1,5, mindestens 9,50 0,25, mindestens 2,00 20,00 2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Kreissparkasse Soltau stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 25 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Kreissparkasse Soltau SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Entgelt in Euro c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - per Postversand 1,50 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Kreissparkasse Soltau stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 26 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Kreissparkasse Soltau 0,40 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,40 c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - per Postversand 1,50 5,00 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 5,00 22 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 23 Die Courtage wird nur bei der Umrechnung von Fremdwährungen berechnet. 24 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, 25 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 26 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde

9 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt Lastschrifteinzug Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Preis in EUR SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 27 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus der Schweiz Monaco San Marino Entgelt in Euro a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift 0,20 b) Sammelauftrag 0,00 zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift 0, Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift 0,20 b) Sammelauftrag 0,00 zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift 0, Entgelte für Einreichung von ec-cash-gutschriften a) Sammelauftrag 0,00 zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift 0,05 b) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - per Postversand 1,50 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 5, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 28 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro der Schweiz 0,40 Monaco 0,40 San Marino 0,40 b) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - per Postversand 1,50 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 5, Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 08:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 08:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Firmen-Lastschrift 27 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 28 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 29 Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben

10 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1. Kreditkarten a) Jahrespreise Kreditkarte Standard (MasterCard/Visa) 36,00 Kreditkarte Gold (MasterCard/Visa) - Hauptkarte 84,00 - Zusatzkarte 60,00 Kreditkarte Basis (MasterCard/Visa) 36,00 MasterCard X-tension 12,00 MasterCard Platinum 240,00 MasterCard BusinessCard One 20,00 - Erstattung ab einem Kartenjahresumsatz von EUR 10,00 - Erstattung ab einem Kartenjahresumsatz von EUR 20,00 Visa BusinessCard One 35,00 - Erstattung ab einem Kartenjahresumsatz von EUR 17,50 - Erstattung ab einem Kartenjahresumsatz von EUR 35,00 b) Jahrespreise im Preismodell SGiro komfort Kreditkarte Standard (MasterCard/Visa) Kreditkarte Gold (MasterCard/Visa) - Hauptkarte 60,00 - Zusatzkarte 42,00 Kreditkarte Basis (MasterCard/Visa) MasterCard X-tension c) Ausstattung mit Bild: - aus Galerie - individuelles Motiv d) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung - bei Vergessen der PIN - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Kreditkarte 30 e) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 31 Portokosten f) Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - per Postversand - für 1 Abrechnung 5,00 - für mehrere Abrechnungen, insgesamt 10,00 - per elektronischem Postfach 0,00 g) Sperren einer MasterCard/Visa Card (auf Veranlassung und im Interesse des Kunden, die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist ) h) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen 30 Wir nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Sparkasse nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 31 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt. Rechnungsabschlüsse werden stets erstellt und übermittelt. 19 i) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 32 1,00 % des Umsatzes j) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 33 1,00 % des Umsatzes k) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) 3.2. Debitkarte (Sparkassen-Card und Sparkassen-Kundenkarte) a) Jahrespreise 7,50 b) Täglicher Verfügungsrahmen 34 Sparkassen-Card je nach Einsatz 35 : - Abhebung von Bargeld an eigenen/fremden 36 Geldautomaten o An Geldautomaten der Kreissparkasse Soltau bis zu EUR o An allen anderen Geldautomaten im Inland bis zu EUR o An allen anderen Geldautomaten im Ausland bis zu EUR - Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen Aufladen der girogo-karte/geldkarte Eingabe von Überweisungen an Selbstbedienungsterminals der Kreissparkasse Soltau o Einzelauftrag, maximal o Tageslimit, maximal Sparkassen-Kundenkarte: kein Verfügungsrahmen c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung - bei Vergessen der PIN - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Kreditkarte 38 d) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card/Sparkassen- Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind ) e) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen f) Einsatz der Karte im EWR-Raum 39, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 40 1,00 % des Umsatzes mindestens 0,77, maximal 3,83 g) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 1,00 % des Umsatzes mindestens 0,77, maximal 3,83 h) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) 32 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 33 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 34 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 35 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 36 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 37 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein 38 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Sparkasse nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 39 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, 40 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 20

11 3.3. GeldKarte Aufladung unserer GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister an electronic-cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind 3.4. Barauszahlungen a) Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten - mit unserer Sparkassen-Card 41 S-Giro basis 0,40 S-Giro online 1,50 S-Giro firm 1,00 0,50 - mit unserer MasterCard / Visa Card entfällt 2,00 % des Umsatzes mindestens 5,50 EUR b) Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (Sparkassen-Card) - bei Sparkassen und Landesbanken, die am Heimatsparkassenmodell teilnehmen am Schalter entfällt am Geldautomaten Euro lauten mit Kreditkarte Gold/ MasterCard Platinum - im Inland 3,00 % des Umsatzes mindestens 5,50 EUR - im Ausland 1,00 % des Umsatzes bei Zahlungen, die nicht auf Euro lauten Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet Ausführungsfrist Euro lauten 2,00 % des Umsatzes mindestens 5,50 EUR 1,00 % des Umsatzes bei Zahlungen, die nicht auf Euro lauten Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR- max. 4 Geschäftstage Währung 48 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. von der Währung Die Geschäftstage der Kreissparkasse Soltau ergeben sich aus Kapitel B Nummer II Kassengeschäfte 49 / Bareinzahlungen - bei ZD im EWR 42, die ein direktes Kundenentgelt 43 erheben: - Verfügungen im girocard-system in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus- System in Euro entfällt entfällt 1,00 % des Umsatzes mindestens 4,00 EUR Bareinzahlungen auf eigenes Konto 50 am Schalter am Geldautomaten S-Giro basis 0,40 0,40 S-Giro online 1,50 0,40 S-Giro firm 4,00 0,50 - bei ZD im EWR 44, die kein direktes Kundenentgelt 45 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro entfällt 1,00 % des Umsatzes mindestens 4,00 EUR - bei ZD im EWR 46 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System entfällt 1,00 % des Umsatzes mindestens 4,00 EUR - bei ZD außerhalb des EWR 47 im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System entfällt mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland 3,00 % des Umsatzes mindestens 5,50 EUR zzgl. 1,00 % des Umsatzes bei Zahlungen, die nicht auf 1,00 % des Umsatzes mindestens 4,00 EUR 2,00 % des Umsatzes mindestens 5,50 EUR zzgl. 1,00 % des Umsatzes bei Zahlungen, die nicht auf 41 Diese Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.2 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 42 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, 43 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 44 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, 45 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 46 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, 47 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Online-Banking und Electronic Banking 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) - Bereitstellung des Online-Banking Zuganges - Bereitstellung von pushtan, je pushtan 51 - Bereitstellung von smstan, je smstan 52 - Bereitstellung von HBCI-Chipkarte, kontoungebunden p.a. 9,40 - Bereitstellung von HBCI-Chipkarte, kontoungebunden mit FeS-Zertifikat p.a. 12,97 - Bereitstellung FeS-Zertifikat für die kontogebundene Sparkassen-Card p.a. 3,57 48 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 49 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 50 Diese Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.2 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 51 Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. 52 Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. 22

12 5.2. Electronic Banking für Unternehmer Zugangsverwaltung für EBICS - Einrichtung: Kunden ID - Einrichtung: zusätzliche Kunden ID - Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV - Einrichtung: Teilnehmer ID - Einrichtung: Konto - Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 53 - Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. - Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto mtl. und/oder b) pro bereitgestelltem Umsatz - Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto mtl. und/oder b) - pro bereitgestellter Datei - pro bereitgestelltem Umsatz - Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV mtl. - pro bereitgestelltem Umsatz 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Nummer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Der von MasterCard/Visa festgelegte Referenzwechselkurs ist auf Anfrage erhältlich. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Kreissparkasse Soltau Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Kreissparkasse Soltau unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von Sonnabenden und dem 24. und 31. Dezember. Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (Cut- Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Cut-Off-Zeiten angegeben sind) III. Scheckverkehr Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.2 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Allgemein Scheckeinlösung Scheckeinzug (Inland) S-Giro basis 0,80 Scheckvordrucke Zusendung von Scheckvordrucken im Auftrag des Kunden S-Giro online 1,50 S-Giro firm 1,00 Portokosten Bereitstellung eines Nord/LB-Schecks 20,00 Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten Buchungstag +2 - Inkasso Buchungstag - Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland 54 per Scheck 1,50 des Scheckbetrages, mindestens 9,50 zzgl. Courtage 55 0,25 des Scheckbetrages, mindestens 2,00 bei Auftragsarte Scheckziehung an Auftraggeber 5, Scheckzahlungen aus dem Ausland 56 Ankauf in EUR 1,50 des Scheckbetrages, mindestens 9,50 Ankauf in Fremdwährung 1,50 des Scheckbetrages, mindestens 9,50 zzgl. Courtage 0,25 des Scheckbetrages, mindestens 2,00 Inkasso in EUR oder Fremdwährung 3,00 des Scheckbetrages, mindestens 17,50 zzgl. Courtage 57 0,25 des Scheckbetrages, mindestens 2, Umrechnungskurse montags und freitags dienstags und donnerstags mittwochs bis 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr und bis 12:30 Uhr Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. 53 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt. Rechnungsabschlüsse werden stets erstellt und übermittelt Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 55 Die Courtage wird nur bei der Umrechnung von Fremdwährungen berechnet. 56 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 57 Die Courtage wird nur bei der Umrechnung von Fremdwährungen berechnet. 24

13 3. Reiseschecks Ankauf in EUR Ankauf in Fremdwährung 1,00 % des Scheckbetrages, mindestens 10,00 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Dienstleistung Preis in EUR IV. Sortengeschäft 1. Verkauf von Sorten in der Geschäftsstelle 1,00 % des Umsatzes, mindestens 4,00 in der Internet-Filiale Kosten der NordLB 9,50 I. Sparkonto 1. Vermögenswirksames Sparen - Übertragung eines VL-Sparvertrags auf ein anderes Kreditinsitut 15,00 2. Vertrag zugunsten Dritter 10,00 je Vertrag, maximal 50,00 2. Ankauf von Sorten in der Geschäftsstelle 1,00 % des Umsatzes, mindestens 4,00 3. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) - Erster Tag der Verzinsung Einzahlungstag - Letzter Tag der Verzinsung Tag vor dem Auszahlungstag 4. VorsorgePlus (Sparkonto mit Zinssammlung) Altersvorsorgevertrag nach dem Altersvermögensgesetz - Auszahlung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrages ( 92a EStG i.v.m. 2a Satz 1 Nummer 2b) AltZertG) - Förderunschädliche Beendigung und Übertragung zu einem anderen Anbieter ( 100,00 2a Satz 1 Nummer 2a) AltZertG) - Förderunschädliche Beendigung und Übertragung zu einem anderen Anbieter (DekaBank, LBS, VGH) ( 2a Satz 1 Nummer 2a) AltZertG) - Förderschädliche Beendigung ( 2a Satz 1 Nummer 2a) AltZertG) - Aufgaben im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich ( 2a Satz 1 Nummer 2c) AltZertG) - Verwaltungskosten in der Ansparphase ( 2a Satz 1 Nummer 1a) AltZertG) - Verwaltungskosten eines Auszahlungsplans ( 2a Satz 1 Nummer 1a) AltZertG) II. Wertpapiere 1. Depotleistungen - Depotentgelt - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (vierteljährlich) auf Basis des Bestands am Quartalsultimo - Entgelt je Depot 2,00 - Entgelt je Wertpapiergattung 1,00 - Girosammelverwahrung, Sonderverwahrung, Wertpapierrechnung zzgl. 0,025 % vom Kurswert / Nennwert 58 - Sonderleistungen im Auftrag des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 15,00 - unterjährige Depotaufstellung je angefangene Viertelstunde 11,00 - unterjährige Erträgnisaufstellung je angefangene Viertelstunde 11,00 - Depotübertragung nur fremde Kosten - Jahressteuerbescheinigung Die Berechnung erfolgt bei festverzinslichen Euro-Wertpapieren vom Nennwert; bei Aktien, Investmentzertifikaten, Null-Coupon-Anleihen und Wertpapierrechnungen vom Kurswert. 26

14 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft 2. Effektive Stücke - Einlieferung, je Gattung 10,00 zzgl. Fremdkosten - Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist), je Gattung 10,00 zzgl. Fremdkosten - Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- und Dividendenscheinen 10,00 (sofern Institut nicht Zahlstelle ist), je Gattung zzgl. Fremdkosten - Auslieferung, je Gattung 20,00 - Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) zzgl. Fremdkosten auf Anfrage 3. Transaktionsleistungen - Preise für den An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten - Provision - Vertriebsweg: Berater - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, börsengehandelte offene Investmentvermögen und Festverzinsliche Wertpapiere Sockelbetrag 25,00 EUR bis EUR Auftragsvolumen 59 zzgl. 0,50 % vom Kurswert / Nennwert 60 bis EUR Auftragsvolumen zzgl. 0,40 % vom Kurswert / Nennwert bis EUR Auftragsvolumen zzgl. 0,30 % vom Kurswert / Nennwert über EUR Auftragsvolumen zzgl.0,20 % vom Kurswert / Nennwert C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft - Änderung, Verlängerung 5,00 - Fremdkosten in- und ausländischer Börsen und sonstiger Handelsplätze Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere beim Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung - Transaktionspreis s. Transaktionsleistungen für An- und Verkauf von Wertpapieren 4. Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Kundeninformationen zum Wertpapiergeschäft." - Vertriebsweg: Telefon - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, börsengehandelte offene Investmentvermögen und Festverzinsliche Wertpapiere Sockelbetrag 15,00 EUR bis EUR Auftragsvolumen 61 zzgl. 0,30 % vom Kurswert / Nennwert 62 bis EUR Auftragsvolumen zzgl. 0,20 % vom Kurswert / Nennwert bis EUR Auftragsvolumen zzgl. 0,15 % vom Kurswert / Nennwert über EUR Auftragsvolumen zzgl. 0,10 % vom Kurswert / Nennwert - Vertriebsweg: Internet - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, börsengehandelte offene Investmentvermögen und Festverzinsliche Wertpapiere Sockelbetrag 10,00 EUR bis EUR Auftragsvolumen 63 zzgl. 0,30 % vom Kurswert / Nennwert 64 bis EUR Auftragsvolumen zzgl. 0,20 % vom Kurswert / Nennwert bis EUR Auftragsvolumen zzgl. 0,15 % vom Kurswert / Nennwert über EUR Auftragsvolumen zzgl. 0,10 % vom Kurswert / Nennwert - Vertriebsweg: Berater / Telefon / Internet - Investmentfonds über Kapitalanlagegesellschaft zum Ausgabe-/ Rücknahmepreis - Limite - Erteilung - nicht ausgeführte Aufträge mit Limit 5,00 59 Der ordergrößenabhängige Provisionssatz wird jeweils für den anteiligen Anlagebetrag berechnet. 60 Die Berechnung erfolgt bei festverzinslichen Euro-Wertpapieren vom Nennwert; bei Aktien, Investmentzertifikaten, Null-Coupon-Anleihen und Wertpapierrechnungen vom Kurswert. 61 Der ordergrößenabhängige Provisionssatz wird jeweils für den anteiligen Anlagebetrag berechnet. 62 Die Berechnung erfolgt bei festverzinslichen Euro-Wertpapieren vom Nennwert; bei Aktien, Investmentzertifikaten, Null-Coupon-Anleihen und Wertpapierrechnungen vom Kurswert. 63 Der ordergrößenabhängige Provisionssatz wird jeweils für den anteiligen Anlagebetrag berechnet. 64 Die Berechnung erfolgt bei festverzinslichen Euro-Wertpapieren vom Nennwert; bei Aktien, Investmentzertifikaten, Null-Coupon-Anleihen und Wertpapierrechnungen vom Kurswert

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