Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis 09.Oktober 2017 Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Kapitel D: Kreditgeschäft Kapitel E: Sonstiges DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. 1

2 Preis- und Leistungsverzeichnis 09.Oktober 2017 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse... 4 I. Name und Anschrift der Sparkasse... 4 II. Zuständige Aufsichtsbehörden... 4 III. Eintragung im Handelsregister... 4 IV. Vertragssprache... 4 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten... 4 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung... 5 B. Girokonto und Zahlungsverkehr... 6 I. Girokonten Preismodelle für Privatkonten Preismodelle für Geschäftskonten Kontoauszug (pro Vorgang) Rechnungsabschluss Kontoüberziehungen Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses... 8 II. Erbringung von Zahlungsdiensten Überweisungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Lastschriften aus weiteren Staaten SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften: Lastschriftinkasso Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren Kartengestützter Zahlungsverkehr Kreditkarten Debitkarte (Sparkassen-Card und Sparkassen-Kundenkarte) GeldKarte Barauszahlungen Ausführungsfrist Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Barauszahlung Online-Banking und Electronic Banking Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Electronic Banking für Unternehmer Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse

3 Preis- und Leistungsverzeichnis 09.Oktober 2017 III. Scheckverkehr Allgemein Grenzüberschreitender Scheckverkehr Scheckzahlungen in das Ausland Scheckzahlungen aus dem Ausland Umrechnungskurse C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft I. Sparkonto Kennwort Verzinsung Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) II. Wertpapiere Depotleistungen Transaktionsleistungen Ersatz von Aufwendungen D. Kredite I. Kredite II. Bankbürgschaft (Aval) E. Sonstiges I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene III. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden IV. Bankauskunft im Auftrag des Kunden V. Safes

4 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Einbeck, Marktplatz 16/18, Einbeck II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: III. IV. Eintragung im Handelsregister AG Göttingen, HRA Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.v. Schlichtungsstelle Charlottenstraße Berlin Internet: Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Sparkasse Einbeck nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission hat unter eine Europäische Onlinestreitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die -Adresse der Sparkasse lautet: 4

5 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str Bonn und Marie-Curie-Str Frankfurt am Main Bei Streitigkeiten aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei uns (Sparkasse Einbeck, z.hd. Beschwerdemanagement, Marktplatz 16/18, Einbeck) einzulegen. Wir werden Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder ) beantworten. VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung Die Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Sparkasse bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 5

6 Dienstleistung I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten 1 S Giro Klassik S Giro Electronic S Giro Komfort S Giro Junges Konto Kontoführung Girokonto Grundpreis pro Monat 3,50 3,00 7,50 0,00 Transaktion 2 Transaktion 2 Transaktion 2 Transaktion 2 Beleglose 3 Abwicklung (nationale Zahlungsverfahren, SEPA-Zahlverfahren) Online-Überweisung 0,35 0,00 0,00 0,00 SB-Überweisung 0,35 0,00 0,00 0,00 Sammelüberweisung 0,35 0,00 0,00 0,00 -zzgl. Entgelt je Einzelposten 0,35 0,00 0,00 0,00 Überweisungsgutschrift 0,35 0,00 0,00 0,00 SEPA-Lastschrifteinzug inkl. Laden der Geldkarte (Belastung) 0,35 0,00 0,00 0,00 SEPA-Lastschrifteinreicher (Gutschrift) 0,35 0,00 0,00 0,00 SEPA-Sammellastschriften zum Einzug 0,35 0,00 0,00 0,00 -zzgl. Entgelt für Einzelposten 0,35 0,00 0,00 0,00 Ausführung Dauerauftrag 0,35 0,00 0,00 0,00 Beleghafte 4 Abwicklung (nationale Zahlungsverfahren, SEPA-Zahlungsverfahren) Überweisungsauftrag 0,35 1,75 0,00 0,00 Scheck-Einreichung 0,35 0,00 0,00 0,00 v. Mitarbeiter ausgeschriebene Überweisung 1,85 3,25 0,00 0,00 Bargeldabwicklung Ein- und Auszahlungen Kasse 0,35 1,75 0,00 0,00 Ein- und Auszahlungen Geldautomat 0,00 0,00 0,00 0,00 Bargeldservice Hartgeldrollen 0,00 0,00 0,00 0,00 Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige Dienstleistungen, die nicht für diese Kontopreismodelle oben aufgeführt werden, wie z.b. Überweisungen in Fremdwährungen oder zu Drittstaaten, Bearbeitungsentgelte usw. werden nachfolgend in Kapitel B vereinbart. Rechnungsabschluss Belastung Leistungsentgelte Monatlich zum Ultimo Vierteljährlich zum Ultimo 2. Preismodelle für Geschäftskonten Geschäftsgiro Kontoführung Girokonto Grundpreis pro Monat 9,50 Transaktion zzgl. Einzelposten Beleglose 3 Abwicklung (nationale Zahlungsverfahren, SEPA-Zahlverfahren) Online-Überweisung 0,30 -- SB-Überweisung 0,30 -- Sammelüberweisung 0,30 0,12 -zzgl. Entgelt je Einzelposten 0,12 -- Überweisungsgutschrift 0,30 -- Eiliger Zahlungseingang 0,30 -- SEPA-Basis-Lastschrift (Belastung) 0,30 -- SEPA-Firmen-Lastschrift (Belastung) 0,30 -- SEPA-Lastschrifteinreicher (Gutschrift) 0,30 -- SEPA-Sammellastschriften zum Einzug 0,30 0,12 EBICS DFÜ-Auftrag mit elektronischer Unterschrift 0,30 -- EBICS DFÜ-Auftrag ohne elektronischer Unterschrift 0,30 -- DFÜ-ELKO-DTE Eilzahlung 0,30 -- Ausführung Dauerauftrag 0, Die unter 1. Preismodelle für Privatkonten genannten Varianten S Giro Klassik, S Giro Elektronic und S Giro Komfort können je nach Nutzungsverhalten auch als Basisvariante gewählt werden. 2 Transaktionspreis wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 3 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung. (DFÜ) 4 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer 6

7 Geschäftsgiro Transaktion zzgl. Einzelposten Beleghaften 4 Abwicklung (nationale Zahlungsverfahren, SEPA-Zahlungsverfahren) Überweisungsauftrag 1,50 -- Scheck-Einreichung 1,50 -- vom Mitarbeiter ausgeschriebene Überweisung 3,00 -- Bargeldabwicklung Barein- und Auszahlung Kasse 1,75 0,00 Bareinzahlung Geldautomat 1,00 0,00 Barauszahlung Geldautomat 0,30 0,00 Bargeldservice Hartgeldrollen (je Rolle) 0,00 0,00 Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige Dienstleistungen, die nicht für diese Kontopreismodelle oben aufgeführt werden, wie z.b. Überweisungen in Fremdwährungen oder zu Drittstaaten, Bearbeitungsentgelte usw. werden nachfolgend in Kapitel B vereinbart Rechnungsabschluss Monatlich zum Ultimo Belastung Leistungsentgelte Monatlich zum Ultimo 3. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung per Kontoauszugsdrucker oder elektronischer Kontoauszug keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, als Privatkonto Geschäftskonto - Tagesauszug zzgl. - bei Postversand 0,60 EUR 0,10 EUR Portokosten - Wochenauszug zzgl. - bei Postversand 0,60 EUR 0,10 EUR Portokosten - Monatsauszug zzgl. - bei Postversand 0,60 EUR 0,10 EUR Portokosten Postversand von Kontoauszügen, die nach 125 Tagen seit erstem Umsatz oder 35 Tage nach Rechnungsabschluss am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen wurden Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je Kontoauszug - bei Abholung in der Geschäftsstelle (KAD) je Kontoauszug 3,50 2,50 Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 5. 5 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bareinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 7

8 4. Rechnungsabschluss Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. 5. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 6. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses - fällige Darlehensraten 0,00 - fällige Sparraten 0,00 - Schließfachgebühren 0,00 II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, wenn und soweit die Durchführung nicht bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Kapitel B Nummer I. Girokonten ). 1. Überweisungen 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 6 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. a) Ausführungsfristen Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse): - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 8 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 9 max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 10 max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag 11 max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisungen in der Kontowährung 6 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 7 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 8 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 9 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 10 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 11 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 8

9 Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte 12 : Modalitäten: je Überweisung vom Girokonto Überweisungsart beleghaft 13 beleglos 14 per per Eilüberweisung Dauerauftrag Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA- zuzüglich 12,50 Überweisung) Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) siehe Preismodelle für Privatgirokonten und Geschäftskonten Ziffer I.1 und I.2 Überweisung, die auf eine andere zuzüglich 12,50 Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtige Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung Entgelt SHARE OUR - Auftrag beleghaft 1,5 mind. 15,00 1,5 mind. 15,00 - Auftrag beleglos 1,5 mind. 11,50 1,5 mind. 11,50 - zusätzlich 0,00 20,00 - zusätzliches Entgelt für nicht STPfähige Überweisung 8,00 - zusätzliches Entgelt bei Überweisung in Fremdwährung, Courtage 0,25 mind. 2,00 - zusätzliches Entgelt für Überweisung mit eiliger Ausführung 5,00 Hinweis: Dieses Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse - per Postversand 0,98 - per elektronischem Postfach 0,98 - per Kontoauszugsdrucker 0,98 12 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 13 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 14 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 9

10 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe mind. 25,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern mind. 25,00 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/vorübergehende Aussetzung im Auftrag des Kunden 0,00 Eilüberweisung zur Barauszahlung 12,50 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet 15 : Gutschrift einer Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA- Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet Entgelt in EUR siehe Preismodelle für Privatgirokonten und Geschäftsgirokonten Ziffer I.1 und I.2 Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: Überweisungsbetrag Entgelt in EUR unter 15,00 0,00 ab 15,00 1,0 zus. Entgelt bei Überweisungen in Fremdwährungen, Courtage 0,25 mind. 2,00 mind. 10,00 max. 100,00 Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 16 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 17 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 16 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 17 z. B. US-Dollar. 18 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 10

11 Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Entgelte 19 Zielland(Produkt) Entgeltregelung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) siehe Preismodelle für Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Privatgirokonten und Geschäftsgirokonten Ziffer I.1 und Ziffer I.2 Türkei in Euro (HomeExpress-Zahlung) kein Angebot kein Angebot übrige Länder (sonstige Zahlungen) SHARE OUR - Auftrag beleghaft 1,5 mind. 15,00 1,5 mind. 15,00 - Auftrag beleglos 1,5 mind. 11,50 1,5 mind. 11,50 - zusätzlich - 20,00 - zusätzliches Entgelt für nicht STP-fähige Überweisungen 8,-- - zusätzliches Entgelt bei Überweisungen in Fremdwährungen, Courtage 0,25 mind. 2,00 - zusätzliches Entgelt für Überweisung mit eiliger Ausführung 5,00 cc) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse - per Postversand 0,98 - per elektronischem Postfach 0,98 - per Kontoauszugsdrucker 0,98 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe mind. 25,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern mind. 25,00 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/vorübergehende Aussetzung im Auftrag des Kunden 0,00 19 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 11

12 Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Entgelte 20 Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/Währung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Entgelt in EUR siehe Preismodelle für Privatgirokonten und Geschäftsgirokonten Ziffer I.1 und Ziffer I.2 übrige Länder unter 15,00 0,00 ab 15,00 1,0 zus. Entgelt bei Überweisungen in Fremdwährungen, Courtage 0,25 mind. 2,00 mind. 10,00 max. 100,00 2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 22 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Entgelt in EUR siehe Preismodelle für Privatgirokonten und Geschäftsgirokonten Ziffer I.1. und I.2 20 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 21 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 22 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 12

13 c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis- Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand 0,98 - per elektronischem Postfach 0,98 - per Kontoauszugsdrucker 0,98 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 0, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 23 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Entgelt in EUR siehe Preismodelle für Privatgirokonten und Geschäftsgirokonten Ziffer I.1. und I.2 c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen- Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand 0,98 - per elektronischem Postfach 0,98 - per Kontoauszugsdrucker 0,98 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 0, Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 24 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus der Schweiz Monaco San Marino Entgelt in EUR siehe Preismodelle für Privatgirokonten und Geschäftsgirokonten Ziffer I.1. und I.2 b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis- Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand 0,98 - per elektronischem Postfach 0,98 - per Kontoauszugsdrucker 0,98 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 0,00 23 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 24 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 13

14 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 25 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus der Schweiz Monaco San Marino Entgelt in EUR siehe Preismodelle für Privatgirokonten und Geschäftsgirokonten Ziffer I.1. und I.2 b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen- Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand 0,98 - per elektronischem Postfach 0,98 - per Kontoauszugsdrucker 0,98 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 0, Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis 12:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis 12:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Firmen-Lastschrift 2.4. Lastschriftinkasso Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Einzelauftrag Einzug Lastschrift Sammelauftrag Zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren Einzelauftrag Einzug Lastschrift Sammelauftrag Zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift siehe Preismodelle für Privatgirokonten und Geschäftsgirokonten Ziffer I.1. und I.2 siehe Preismodelle für Privatgirokonten und Geschäftsgirokonten Ziffer I.1. und I.2 25 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 26 Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 14

15 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1. Kreditkarten a) Jahrespreise MasterCard Karte/Visa Card Standard - Hauptkarte 36,00 - Zusatzkarte 27,00 MasterCard Gold Karte/Visa Card Gold - Hauptkarte 84,00 - Zusatzkarte 63,00 MasterCard Basis/Visa Basis 36,00 MasterCard Business/Visa Card Business 30,00 MasterCard Business Gold/Visa Card Business Gold 70,00 b) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht 20,00 - wegen Namensänderung 20,00 - bei Vergessen der PIN 20,00 c) Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung - per Postversand 5,00 - per elektronischem Postfach 5,00 d) Sperren einer MasterCard/Visa Card (auf Veranlassung und im Interesse des Kunden, die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich) e) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen f) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 27 10,00 unentgeltlich 1 % des Umsatzes g) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 28 1 % des Umsatzes h) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) 27 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 28 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 15

16 i) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs- PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist unentgeltlich. unentgeltlich 3.2. Debitkarte (Sparkassen-Card und Sparkassen-Kundenkarte) Debitkarten a) Jahrespreise 0,00 b) Täglicher Verfügungsrahmen 29 Sparkassen-Card je nach Einsatz 30 : Abhebung von Bargeld an eigenen/fremden 31 Geldautomaten o An Geldautomaten der Sparkasse Einbeck bis zu 2.000,00 o An allen anderen Geldautomaten im Inland bis zu 500,00 o An allen anderen Geldautomaten im Ausland bis zu 500,00 Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen ,00 Aufladen der Geldkarte 200,00 c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund eines Auftrags des Kunden -für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht 10,00 - wegen Namensänderung 10,00 - bei Vergessen der PIN 10,00 d) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich) e) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen f) Einsatz der Karte im EWR-Raum 33, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 34 7,50 unentgeltlich 1,0 % des Umsatzes, min 0,77 max 3,83 g) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 1,0 % des Umsatzes, min 0,77 max 3,83 29 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 30 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 31 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 32 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein 33 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 34 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 16

17 h) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) i) vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse ist unentgeltlich. 10, GeldKarte Aufladung unserer GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) 0,00 an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken 0,00 an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 0,00 an electronic-cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarteoder dem girogo-logo gekennzeichnet sind unentgeltlich 3.4. Barauszahlungen a) Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer Sparkassen-Card siehe Ziffer I.1 und I.2 siehe Ziffer I.1 und I.2 mit unserer MasterCard entfällt 2 % des Umsatzes mind. 5,11 mit unserer Visa Card entfällt 2 % des Umsatzes mind. 5,11 b) Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (Sparkassen-Card) bei Sparkassen und Landesbanken, die am Heimatsparkassenmodell teilnehmen am Schalter entfällt am Geldautomaten unentgeltlich bei ZD im EWR 35, die ein direktes Kundenentgelt 36 erheben: - Verfügungen im girocard- System in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus-System in Euro bei ZD im EWR 37, die kein direktes Kundenentgelt 38 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro entfällt unentgeltlich entfällt 4,95 entfällt 4,95 35 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 36 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 37 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 38 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 17

18 bei ZD im EWR 39 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus- System bei ZD außerhalb des EWR 40 im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus- System entfällt 4,95 entfällt 4,95 am Schalter am Geldautomaten mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland entfällt 2 % des Umsatzes mind. 5,11 Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in EUR max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR- Währung 41 max. 4 Geschäftstage als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. von der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Bareinzahlungen auf eigenes Konto Entgelt in EUR siehe Preismodelle für Privatgirokonten und Geschäftsgirokonten Ziffer I.1. und I Barauszahlung Von Konten bei uns, die nicht von Kapitel B Nummer II.3.4 erfasst sind Entgelt in EUR siehe Preismodelle für Privatgirokonten und Geschäftsgirokonten Ziffer I.1. und I.2 39 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 40 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 41 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 42 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 18

19 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. 0,00 Bereitstellung von PushTan - monatlich 0,00 0,08 - je PushTAN 43 Bereitstellung von HBCI-Chipkarte 0,00 Bereitstellung von smstan - monatlich 0,00 - je smstan 44 0,10 Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift 0, Electronic Banking für Unternehmer Zugangsverwaltung für EBICS Einrichtung: Kunden ID 0,00 Einrichtung: zusätzliche Kunden ID 0,00 Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV 0,00 Einrichtung: Teilnehmer ID 0,00 Einrichtung: Konto 0,00 Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen 0,00 Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 45 Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. 0,00 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto mtl. 0,00 und/oder b) pro bereitgestelltem Umsatz 0,00 Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto mtl. 0,00 und/oder b) pro bereitgestellter Datei 0,00 pro bereitgestelltem Umsatz 0,00 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV mtl. 0,00 pro bereitgestelltem Umsatz 0,00 43 ausgenommen Inhaber S Giro Junges Konto; für einen Zahlungsauftrag, der vereinbarungsgemäß ausgeführt wird 44 Für einen Zahlungsauftrag, der vereinbarungsgemäß ausgeführt wird 45 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 19

20 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS 46 Beauftragung mittels FinTS: - Sammelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 47 ) - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 48 ) - Eilüberweisung (Euro-Express) - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 49 ) - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 50 ) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 51 ) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 52 ) siehe Preismodelle für Privatgirokonten und Geschäftsgirokonten Ziffer I.1. und I.2 46 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinlösungen werden Entgelte nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösungen fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurden. 47 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 48 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 49 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 50 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 51 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 52 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 20

21 Beauftragung mittels EBICS (ELKO): - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei - Überweisungen - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 53 ) - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 54 ) - Eilüberweisung (Euro-Express) - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 55 ) - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 56 ) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 57 ) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 58 ) - Zahlungen mit der Sparkassen-Card an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen siehe Preismodelle für Privatgirokonten und Geschäftsgirokonten Ziffer I.1. und I.2 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf der Homepage veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Nummer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Der von MasterCard/Visa festgelegte Referenzwechselkurs ist auf der Homepage veröffentlicht und/oder auf Anfrage erhältlich. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro- Währung sind unter abrufbar. 53 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 54 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 55 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 56 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 57 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 58 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 21

22 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag, - 1. Mai, Himmelfahrt, - 3. Oktober, - Heiligabend, (24. Dezember) - 1. und 2. Weihnachtsfeiertag (25. und 26. Dezember) - Silvester - Neujahr Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (Cut- Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Cut-Off-Zeiten angegeben sind) Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Hauptstelle Filialen Hubeweg, Markoldendorf Filiale Salzderhelden III. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckvordrucke 0,00 Zusendung von Scheckvordrucken im Auftrag des Kunden 0,00 Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks 25,00 Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute Einreichungstag zzgl. 3 Bankarbeitstage - Scheckeinlösung Buchungstag 22

23 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland 59 -in Euro ab 0,01 1,5 mind. 15,00 zzgl. 11,00 -in Fremdwährung wie vorstehend in EUR zzgl. Courtage 0,25 mind. 2, Scheckzahlungen aus dem Ausland -in Euro ab 0,01 1,5 mind. 15,00 -in Fremdwährung wie vorstehend in EUR zzgl. Courtage 0,25 mind. 2, Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf der Homepage veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich. 59 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 23

24 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Dienstleistung I. Sparkonto 1. Kennwort - Kennwortvereinbarung und änderung 10,00 2. Verzinsung Zinssatz für Spareinlagen mit 3mtg. Kündigungsfrist 0,01 % mit 3mtg. Kündigungsfrist-Staffelzins- unter ,-- EUR 0,01 % ab ,-- EUR 0,01 % mit einjähriger Kündigungsfrist 0,01 % Zinssatz für vermögenswirksame Spareinlagen 0,05 % und 7 % S-Prämie am Ende der Laufzeit auf die eingezahlten Beträge (Neuabschluss ab ) (Referenzzinssatz vom ,23 %) Zinssatz für S-Prämiensparen-flexibel ,01 % und bis zu 20 % S-Prämie bei jährlicher Gutschrift (ab dem 4. Jahr) zum Ende eines Kalenderjahres Rendite (bei 15 Jahren Laufzeit) 0,87 % (Neuabschluss ab ) (Referenzzinssatz vom ,60 %) Vorschusszinsen für vorzeitige Rückzahlung von Spareinlagen 1 : Werden Auszahlungen vor Ablauf der Kündigungsfrist geleistet, werden bei Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist Vorschusszinsen von 1/4 des jeweiligen Habenzinssatzes für 90 Tage und bei Spareinlagen mit längeren Kündigungsfristen Vorschusszinsen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist berechnet. 3. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) - Erster Tag der Verzinsung Einzahlungstag - Letzter Tag der Verzinsung Tag vor dem Auszahlungstag II. Wertpapiere 1. Depotleistungen - Depotentgelt - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestands am Girosammelverwahrung 1,55 vom Kurswert - Sonderverwahrung 1,55 vom Kurswert - Wertpapierrechnung 1,55 vom Kurswert - Mindestbetrag pro Depotposten - Mindestbetrag pro Depot 5,00 25,00 - Sonderleistungen im Auftrag des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) mind.7,50 - Depotübertragung nur fremde Kosten - Jahressteuerbescheinigung unentgeltlich 24

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