Preis- und Leistungsverzeichnis 26. September 2017

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis 26. September 2017 s Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Kapitel D: Kreditgeschäft Kapitel E: Sonstiges DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. 1

2 Preis- und Leistungsverzeichnis 26. September 2017 s Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse... 4 I. Name und Anschrift der Sparkasse... 4 II. Zuständige Aufsichtsbehörden... 4 III. Eintragung im Handelsregister... 4 IV. Vertragssprache... 4 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten... 4 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung... 5 B. Girokonto und Zahlungsverkehr... 6 I. Girokonten Preismodelle für Privatkonten Preismodelle für Geschäftskonten Kontoauszug (pro Vorgang) Rechnungsabschluss Kontoüberziehungen Kontowecker Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses... 8 II. Erbringung von Zahlungsdiensten Überweisungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des EWR SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Lastschriften aus weiteren Staaten SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften: Kartengestützter Zahlungsverkehr Kreditkarten Debitkarte (Sparkassen-Card und Sparkassen-Kundenkarte) GeldKarte Barauszahlungen Ausführungsfrist Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Barauszahlung Online-Banking und Electronic Banking Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Electronic Banking für Unternehmer

3 Preis- und Leistungsverzeichnis 26. September 2017 s 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse III. Scheckverkehr Allgemein Grenzüberschreitender Scheckverkehr Scheckzahlungen in das Ausland Scheckzahlungen aus dem Ausland Umrechnungskurse C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft I. Sparkonto Kennwortvereinbarung Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) II. Wertpapiere Depotleistungen Effektive Stücke Transaktionsleistungen Ersatz von Aufwendungen D. Kredite I. Kredite II. Bankbürgschaft (Aval) E. Sonstiges I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene III. Bankauskunft im Auftrag des Kunden

4 A.Allgemeine Informationen zur Sparkasse Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Rastatt-Gernsbach Kaiserstraße 37, Rastatt Eisenlohrstraße 23, Gernsbach II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: III. IV. Eintragung im Handelsregister Registergericht Mannheim, HRA und HRA Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg Am Hauptbahnhof Stuttgart Online erreichen Sie die Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg unter: Näheres regelt die Verfahrensordnung der Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Sparkasse Rastatt-Gernsbach nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission hat unter eine Europäische Onlinestreitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die -Adresse der Sparkasse lautet: info@spk-rastatt-gernsbach.de 4

5 A.Allgemeine Informationen zur Sparkasse Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str Bonn und Marie-Curie-Str Frankfurt am Main VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung Die Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Sparkasse bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 5

6 I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten Giro classic/ Basiskonto Giro electronic Giro comfort Giro exclusiv S-Pool- Konto Grundpreis Grundpreis pro Monat 4,35 EUR 4,85 EUR 8,25 EUR 1) 16,00 EUR 6,45 EUR Postenpreis (wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen werden keine Entgelte berechnet) Beleglose Kundenaufträge 0,12 EUR 0,12 EUR 0,12 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0 FP p. M. 10 FP p. M. 0 FP p. M. 0 FP p. M. 0 FP p. M. Gutschriften, Belastungen (ohne 0,00 EUR 0,00 EUR Geldautomat) 0 FP p. M. 50 FP p. M. 0 FP p. M. 0 FP p. M. 0 FP p. M. Geldautomat 0,00 EUR 0,00 EUR 5 FP p. M. 5 FP p. M. 5 FP p. M. 0 FP p. M. 0 FP p. M. Beleghafte Kundenaufträge 1,00 EUR 2,00 EUR 1,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0 FP p. M. 0 FP p. M. 0 FP p. M. 0 FP p. M. 0 FP p. M. Kassenposten 1,00 EUR 2,00 EUR 1,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 5 FP p. M. 1 FP p. M. 5 FP p. M. 0 FP p. M. 0 FP p. M. Nachttresor/Cash-Depot 2,00 EUR 2,00 EUR 2,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0 FP p. M. 0 FP p. M. 0 FP p. M. 0 FP p. M. 0 FP p. M. Sammeleinreichungen 0,12 EUR 0,12 EUR 0,12 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Einzelposten beleglos 0 FP p. M. 10 FP p. M. 0 FP p. M. 0 FP p. M. 0 FP p. M. Sammeleinreichungen 1,00 EUR 2,00 EUR 1,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Einzelposten beleghaft 0 FP p. M. 0 FP p. M. 0 FP p. M. 0 FP p. M. 0 FP p. M. Kontoauszug, Kundeninformation über FP p. M. = Freiposten pro Monat SB-Terminal unentgeltlich SB-Terminal SB-Terminal 0,50 EUR 2) unentgeltlich Bei allen Kontomodellen sind bis zu zwei SparkassenCards im Grundpreis enthalten. SB-Terminal unentgeltlich Beim Kontomodell Giro exclusiv ist zusätzlich eine Kreditkarte Gold mit Zusatzkarte im Pauschalpreis enthalten. Das Konto mit Zukunft für alle Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. Vollzeitschulende wird entgeltfrei geführt. SB-Terminal unentgeltlich Beim Kontomodell S-Pool-Konto ist eine MasterCard X-Tension (bonitätsabhängig) beziehungsweise eine MasterCard Basis enthalten. Das Konto ist für alle jungen Erwachsenen (18 bis 30 Jahre) erhältlich. Paketpreis p. M.: 6,45 EUR 1) Buchungsposten bis zum Betrag von 8,25 EUR p. M. sind frei. 2) Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, B.II.; B.III. und E berechnet. 6

7 2. Preismodelle für Geschäftskonten Giro business Einzelpreisabrechnung, Grundpreis pro Monat Beleglose Kundenaufträge Gutschriften, Lastschriften automatische Buchungen, Geldautomat Beleghafte Kundenaufträge Kassenposten Nachttresor/Cash-Depot Sammeleinreichungen Einzelposten beleglos Sammeleinreichungen Einzelposten beleghaft Kontoauszug, Kundeninformation über Kontoauszugsdrucker 6,45 EUR 0,12 EUR 1,00 EUR 1,50 EUR 4,00 EUR 0,12 EUR 1,00 EUR unentgeltlich Es sind bis zu zwei SparkassenCards im Grundpreis enthalten. Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7; B.II.;B.III. und E berechnet. 3. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht - Tagesauszug - bei Postversand 0,80 EUR - bei Abholung in der Geschäftsstelle 0,80 EUR - Wochenauszug - bei Postversand 0,80 EUR - bei Abholung in der Geschäftsstelle 0,80 EUR - Monatsauszug - bei Postversand 0,80 EUR - bei Abholung in der Geschäftsstelle 0,80 EUR Postversand von Kontoauszügen, die nach am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen wurden 37 Tagen 0,80 EUR Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je 3,00 EUR - bei Abholung in der Geschäftsstelle je 3,00 EUR Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 1. 1 Zahlungsvorgänge sind insbesondere 7

8 4. Rechnungsabschluss Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. 5. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 6. Kontowecker Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigung per - SMS-TAN 0,09 EUR - Push-TAN 0,09 EUR - 0,00 EUR 7. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. - fällige Darlehensraten - fällige Sparraten - Schließfachgebühren II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Überweisungen 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. - Bareinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 2 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 3 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 8

9 a) Ausführungsfristen Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse): - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 4 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 5 max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisungen in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte 8 : Modalitäten: je Überweisung vom Girokonto Überweisungsart beleghaft 9 beleglos 10 per Dauerauftrag Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN in Euro (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet per Eilüberweisung *1,00 EUR 0,12 EUR 0,30 EUR Postenentgelt zzgl. 10,00 EUR *1,00 EUR 0,12 EUR 0,30 EUR Postenentgelt zzgl. 10,00 EUR bis 25,00 EUR 5,00 EUR über 25,00 EUR 1,5 mind. 11,00 max. 100,00 EUR, Spesen 1,30 EUR Euro-Expresszahlung online - 0,12 EUR zzgl. 10,00 EUR *Giro electronic 2,00 EUR dto. dto. dto. zzgl. 5,00 EUR per Zahlschein 2,00 EUR bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtige Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 4 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 5 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 6 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 8 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 9 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 10 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 9

10 Höhe der Entgelte 9 Entgeltregelung Entgelt 0 Abwicklungsprovision bis 25,00 EUR 5,00 EUR Abwicklungsprovision über 25,00 EUR 1,5, mind. 11,00 EUR, max. 100,00 EUR Spesen über 25,00 EUR 1,30 EUR Courtage über 25,00 EUR 0,25, mind. 2,50 EUR 1 zzgl. 25,00 EUR Hinweis: Dieses Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - per Postversand 1,75 EUR - per elektronischem Postfach 0,00 EUR - per Kontoauszugsdrucker 0,00 EUR Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 6,00 EUR - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 6,00 EUR Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 6,00 EUR - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 6,00 EUR Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung Eilüberweisung zur Barauszahlung Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 2,00 EUR 15,00 EUR Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet 11 : Gutschrift einer Entgelt Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- bis EUR: 6,00 EUR Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister bis EUR: 7,50 EUR bis EUR: 11,00 EUR über EUR: 1,00, max. 100,00 EUR, zzgl. 1,30 EUR Spesen Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- bis EUR: 6,00 EUR Mitgliedstaates lautet bis EUR: 7,50 EUR bis EUR: 11,00 EUR über EUR: 1,00, max. 100,00 EUR, zzgl. 1,30 EUR Spesen Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen als der Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt erhoben: Courtage 0,25, mind. 2,50 EUR. Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 11 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 10

11 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 12 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 13 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Entgelte 15 Zielland(Produkt) Entgeltregelung 0 (SHARE) 1 (OUR) Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) beleghaft 1,00 EUR, beleglos 0,12 EUR - Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) beleghaft 1,00 EUR, beleglos 0,12 EUR - San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA- Überweisung) beleghaft 1,00 EUR, beleglos 0,12 EUR - übrige Länder (sonstige Zahlungen) bis 25,00 EUR 5,00 EUR über 25,00 EUR: 1,5, mind. 11,00 EUR max. 100,00 EUR zzgl. Spesen 1,30 EUR zzgl. 25,00 EUR Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 5,00 EUR Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt 0 (SHARE) bis 25,00 EUR 5,00 EUR über 25,00 EUR 1,5, mind. 11,00 EUR, max. 100,00 EUR Courtage 0,25, mind. 2,50 EUR, Spesen 1,30 EUR 1 (OUR) zzgl. 25,00 EUR 12 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 13 z. B. US-Dollar. 14 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 15 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 11

12 cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - per Postversand 1,75 EUR - per elektronischem Postfach 0,00 EUR - per Kontoauszugsdrucker 0,00 EUR Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 6,00 EUR zzgl. Fremdkosten - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 6,00 EUR zzgl. Fremdkosten Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 6,00 EUR - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 6,00 EUR Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung 2,00 EUR Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Entgelte 16 Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/Währung Entgelt in Euro Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) - Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) - San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) - übrige Länder bis EUR: 5,00 EUR bis EUR: 7,50 EUR zzgl. Spesen 1,30 EUR bis EUR: 11,00 EUR zzgl. Spesen 1,30 EUR über EUR: 1,0, max. 100,00 EUR zzgl. Spesen 1,30 EUR Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) 0,00 EUR 16 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 12

13 Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Länder/Produkte Entgeltregelung Entgelt 0 ab EUR: Courtage 0,25, mind. 2,50 EUR 2 ab EUR: Courtage 0,25, mind. 2,50 EUR 2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des EWR SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 18 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - per Postversand 1,75 EUR - per elektronischem Postfach 0,00 EUR - per Kontoauszugsdrucker 0,00 EUR Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 0,00 EUR SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 19 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - per Postversand 1,75 EUR - per elektronischem Postfach 0,00 EUR - per Kontoauszugsdrucker 0,00 EUR Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 0,00 EUR 17 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 18 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 19 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 13

14 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 20 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus der Schweiz Monaco San Marino b) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - per Postversand 1,75 EUR - per elektronischem Postfach 0,00 EUR - per Kontoauszugsdrucker 0,00 EUR Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 0,00 EUR SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 21 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus der Schweiz Monaco San Marino b) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - per Postversand 1,75 EUR - per elektronischem Postfach 0,00 EUR - per Kontoauszugsdrucker 0,00 EUR Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 0,00 EUR 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 16:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Basis-Lastschrift 20 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 21 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 14

15 SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 16:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Firmen-Lastschrift 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1. Kreditkarten a) Jahrespreise MasterCard Karte/Visa Card - Hauptkarte 20,45 EUR - Hauptkarte mit Bild 23,01 EUR - Zusatzkarte 15,34 EUR - Zusatzkarte mit Bild 17,90 EUR MasterCard Gold Karte/Visa Card Gold - Hauptkarte 65,00 EUR - Hauptkarte mit Bild 70,00 EUR - Zusatzkarte 50,00 EUR - Zusatzkarte mit Bild 55,00 EUR MasterCard Basis - 14 bis 17 Jahre, ohne Krankenversicherung 18,00 EUR - 14 bis 17 Jahre, mit Krankenversicherung 26,00 EUR - ab 18 Jahre, ohne Krankenversicherung 30,00 EUR - ab 18 Jahre, mit Krankenversicherung 38,00 EUR MasterCard X-Tension (18- bis 27jährige Privatgiro-Kontoinhaber 18,00 EUR b) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 23 Portokosten c) Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung - per Postversand d) Sperren einer MasterCard/Visa Card (auf Veranlassung und im Interesse des Kunden, die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich) e) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen f) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 24 3,00 EUR 11,00 EUR unentgeltlich 1,0 % des Umsatzes g) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 25 1,0 % des Umsatzes 23 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 24 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 25 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 15

16 h) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) i) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN). Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse ist unentgeltlich 3,00 EUR 3.2. Debitkarte (Sparkassen-Card und Sparkassen-Kundenkarte) a) Debitkarten Jahrespreise (bei allen Kontomodellen sind 2 SparkassenCards entgeltfrei) 8,00 EUR b) Täglicher Verfügungsrahmen 26 Sparkassen-Card je nach Einsatz 27 : Abhebung von Bargeld an eigenen/fremden 28 Geldautomaten 500,00 EUR Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen ,00 EUR Aufladen der Geldkarte 200,00 EUR Sparkassen-Kundenkarte: Abhebung von Bargeld an eigenem Geldautomaten 0,00 EUR c) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. 11,00 EUR (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich) d) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen e) Einsatz der Karte im EWR-Raum 30, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 31 0,00 EUR 1,0 % vom Umsatz mind. 0,77 max. 3,83 f) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 1,0 % vom Umsatz mind. 0,77 max. 3,83 g) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) 26 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 27 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 28 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 29 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein 30 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 31 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 16

17 3.3. GeldKarte Aufladung unserer GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister an electronic-cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 3.4. Barauszahlungen a) Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer Sparkassen-Card siehe B.I.1 siehe B.I.1 mit unserer MasterCard 2,0 % des Umsatzes mind. 5,11 EUR mit unserer Visa Card 2,0 % des Umsatzes mind. 5,11 EUR 2,0 % des Umsatzes mind. 5,11 EUR 2,0 % des Umsatzes mind. 5,11 EUR b) Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (Sparkassen-Card) bei Sparkassen und Landesbanken, die am Heimatsparkassenmodell teilnehmen bei ZD im EWR 32, die ein direktes Kundenentgelt 33 erheben: - Verfügungen im girocard-system in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus- System in Euro bei ZD im EWR 34, die kein direktes Kundenentgelt 35 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro bei ZD im EWR 36 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System bei ZD außerhalb des EWR 37 im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System am Schalter entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt am Geldautomaten unentgeltlich unentgeltlich 5,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 32 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 33 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 34 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 35 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 36 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 37 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 17

18 mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland 3,0 % des Umsatzes mind. 5,11 EUR 2,0 % des Umsatzes mind. 5,11 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR- max. 4 Geschäftstage Währung 38 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Bareinzahlungen auf eigenes Konto 4.2. Barauszahlung Von Konten bei uns, die nicht von Kapitel B Nummer II.3.4 erfasst sind 38 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 39 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 18

19 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges 0,00 EUR Bereitstellung von Chip TAN-Generator 15,00 EUR Bereitstellung von HBCI-Chipkarte 13,00 EUR Bereitstellung von smstan (wird nur erhoben, wenn der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden und dieser der Sparkasse zugegangen ist) - monatlich 0,00 EUR - je smstan 5 frei, jede weitere 0,09 EUR Bereitstellung einer pushtan (wird nur erhoben, wenn der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden und dieser der Sparkasse zugegangen ist) - monatlich - je push TAN 0,00 EUR 5 frei, jede weitere 0,09 EUR Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift 0,00 EUR 5.2. Electronic Banking für Unternehmer Zugangsverwaltung für EBICS Einrichtung: Kunden ID 0,00 EUR Einrichtung: zusätzliche Kunden ID 0,00 EUR Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV 0,00 EUR Einrichtung: Teilnehmer ID 0,00 EUR Einrichtung: Konto 0,00 EUR Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen 0,00 EUR Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 40 Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. 0,00 EUR Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto mtl. 0,00 EUR und/oder b) pro bereitgestelltem Umsatz 0,00 EUR Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto mtl. 0,00 EUR und/oder b) - pro bereitgestellter Datei 0,00 EUR - pro bereitgestelltem Umsatz 0,00 EUR Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV mtl. 0,00 EUR - pro bereitgestelltem Umsatz 0,00 EUR 40 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 19

20 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS 41 Beauftragung mittels FinTS: - Sammelüberweisung 0,00 EUR - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 42 ) - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 43 ) - Eilüberweisung (Euro-Express) - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 44 ) - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 45 ) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 46 ) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 47 ) Beauftragung mittels EBICS (ELKO): - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei 0,00 EUR - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei 0,00 EUR - Überweisungen - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 48 ) - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 49 ) 41 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinlösungen werden Entgelte nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösungen fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurden. 42 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 43 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 44 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 45 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 46 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 47 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 48 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 49 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 20

21 - Eilüberweisung (Euro-Express) - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 50 ) - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 51 ) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 52 ) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 53 ) - Zahlungen mit der Sparkassen-Card an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Nummer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Der von MasterCard/Visa festgelegte Referenzwechselkurs ist auf Anfrage erhältlich. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro- Währung sind unter abrufbar. 50 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 51 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 52 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 53 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 21

22 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, und 31. Dezember, - weiteren kirchlichen und gesetzlichen Feiertagen (Land Baden-Württemberg). Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Cut-Off-Zeiten angegeben sind) Geschäftsstelle: SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: Datenfernübertragung: Telefon-Banking: 16:00 Uhr 16:00 Uhr 16:00 Uhr 16:00 Uhr III. Scheckverkehr Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Allgemein Scheckeinlösung (Kunde = Scheckaussteller) - Einreichung bei anderem Kreditinstitut - Einreichung bei eigenem Kreditinstitut - Barauszahlung Scheckeinreichung (Inland) Scheckvordrucke 1,00 EUR 1,00 EUR Giro electronic 2,00 auf Anfrage Zusendung von Scheckvordrucken im Auftrag des Kunden Vormerkung/Verlängerung eines Schecksperre Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks 5,00 EUR 6,00 EUR max. 18,00 EUR 30,00 EUR 15,00 EUR Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten Buchungstag + 2 Geschäftstage nach - Inkasso Eingang des Gegenwerts - Scheckeinlösung Buchungstag 22

23 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland 54 in EUR bis 25,00 EUR 5,00 EUR über 25,00 EUR 1,5 des Scheckbetrages, mind. 11,00 EUR, max. 100,00 EUR zzgl. Spesen 1,30 EUR in Fremdwährung (Courtage) über 25,00 EUR zzgl. 0,25 des Scheckbetrages, mind. 2,50 EUR 2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland in EUR bis 25,00 EUR 5,00 EUR über 25,00 EUR 1,5 des Scheckbetrages, mind. 11,00 EUR, max. 100,00 EUR zzgl. Spesen 1,30 EUR in Fremdwährung (Courtage) über 25,00 EUR zzgl. 0,25 des Scheckbetrages, mind. 2,50 EUR 2.3. Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. 54 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 23

24 C.Sparverkehr und Wertpapiergeschäft I. Sparkonto 1. Kennwortvereinbarung Kennwortvereinbarung 15,00 EUR 2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) - Erster Tag der Verzinsung Einzahlungstag - Letzter Tag der Verzinsung Tag vor dem Auszahlungstag II. Wertpapiere 1. Depotleistungen - Depotentgelt - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestands am Girosammelverwahrung 1,785 vom Kurswert - Sonderverwahrung 1,785 vom Kurswert - Wertpapierrechnung 1,785 vom Kurswert - Mindestbetrag 29,75 EUR je Depotposten - Sonderleistungen im Auftrag des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - Anforderung ausländischer Quellensteuer (Anforderung ab Mindesterstattungsbetrag von 20,00 EUR, nach Abzug aller Kosten) 3,57 EUR 35,70 EUR zzgl. pro Posten 5,95 EUR - Depotübertragung nur fremde Kosten - Jahressteuerbescheinigung - Einlösung von fälligen Wertpapieren Unentgeltlich 1,19 vom Nennwert, mind. 2,08 EUR 2. Effektive Stücke - Einlieferung/Auslieferung ggf. zzgl. Transportkosten - Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist) ggf. zzgl. Transportkosten - Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- und Dividendenscheinen (sofern Institut nicht Zahlstelle ist), ggf. zzgl. Transportkosten - Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) je Posten 65,45 EUR 65,21EUR pro ISIN 29,75 EUR fremde Kosten 24

25 3. Transaktionsleistungen - An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten - Provision - Vertriebsweg: Berater / Internet / Telefon - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, börsengehandelte offene Investmentvermögen 1,0 % vom Kurswert mind. 25,00 EUR - Festverzinsliche Wertpapiere 0,5 % vom Kurswert mind. 15,00 EUR - Investmentfonds Deka 0,0 % vom Kurswert - Investmentfonds andere Anbieter Auslandsbörse 1,0 % vom Kurswert mind. 125,00 EUR - Aktien-Neuemissionen 10,00 EUR - Limite - Erteilung 0,00 EUR - Änderung 5,50 EUR - Verlängerung 5,50 EUR - Fremdkosten in- und ausländischer Börsen und sonstiger Handelsplätze Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere beim Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten - Aktien vom Kurswert 1,00 % - Renten vom Kurswert 0,50 % mind. 1,30 EUR ab einem Kurswert von 2,00 EUR mind. 2,60 EUR ab einem Kurswert von 5,00 EUR mind. 5,20 EUR ab einem Kurswert von 25,00 EUR Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot abhängig vom Angebot - Transaktionspreis vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers 1,00 % mind. 25,00 EUR Optionsscheinausübung - Transaktionspreis 0,25 % vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers - Mindestbetrag - zzgl. fremde Kosten 5,00 EUR 4. Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften 25

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