Preis- und Leistungsverzeichnis Sparkasse Sonneberg

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Sparkasse Sonneberg Gültig ab: Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Kapitel D: Sonstiges Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. 1

2 Preis- und Leistungsverzeichnis Sparkasse Sonneberg Gültig ab: Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Seite I. Name und Anschrift der Sparkasse 4 II. Zuständige Aufsichtsbehörden 4 III. Eintragung im Handelsregister 4 IV. Vertragssprache 4 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten 4 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß 5 EU-Geldtransferverordnung B. Girokonto und Zahlungsverkehr 6 I. Girokonten 6 1. Preismodelle für Privatkonten 6 2. Preismodelle für Geschäftskonten 8 3. Kontoauszug (pro Vorgang) Rechnungsabschluss Kontoüberziehungen Kontowecker Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen 11 Hauses II. Erbringung von Zahlungsdiensten Überweisungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen 12 Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen 15 Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des 18 Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Lastschriften aus weiteren Staaten SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Lastschriftinkasso Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren Kartengestützter Zahlungsverkehr Kreditkarten Debitkarte (Sparkassen-Card und Sparkassen-Kundenkarte) Geldkarte Barauszahlungen Ausführungsfrist Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Online-Banking und Electronic Banking Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Electronic Banking für Unternehmer Zahlungsdienste über Electronic Banking/Fin TS 24 2

3 Preis- und Leistungsverzeichnis Sparkasse Sonneberg Gültig ab: Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder 26 Währung 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse 27 III. Scheckverkehr Allgemein Grenzüberschreitender Scheckverkehr Scheckzahlungen in das Ausland Scheckzahlungen aus dem Ausland Umrechnungskurse Reiseschecks 28 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft 29 I. Sparkonto Kennwortvereinbarung Aufbewahrung eines Sparkassenbuchs im Auftrag des Kunden Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) Vertrag zugunsten Dritter Mietkaution Verpfändung eines Sparkassenbuchs 29 II. Wertpapiere Depotleistungen Effektive Stücke Transaktionsleistungen Transaktionsleistungen Präsenzhandel Transaktionsleistungen Online-Banking Ersatz von Aufwendungen 30 D. Sonstiges 31 I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden 31 II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Tätigkeiten 31 III. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden 31 IV. Bankauskunft im Auftrag des Kunden 31 3

4 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Sonneberg, Bahnhofstraße 61, Sonneberg II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str.24-28, Frankfurt am Main (Internet: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: III. Eintragung im HR Amtsgericht Jena, HRA IV. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen und Giroverband e.v. Schlichtungsstelle Charlottenstraße Berlin Internet: Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Sparkasse Sonneberg nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission hat unter eine Europäische Onlinestreitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf-oder sverträgen nutzen. Die -Adresse der Sparkasse lautet: Bei behaupteten Verstößen gegen -das Zahlungsdienstaufsichtsgesetz, -die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder -Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuchs kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. 4

5 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str Bonn und Marie-Curie-Str Frankfurt am Main VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung Die Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Sparkasse bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung des Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unserem System hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 5

6 I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten - Kontopreismodell individuell 1 pro Monat (im Falle der vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses vor dem Monatsende erfolgt Grundpreis anteilige Erstattung vorausbezahlter Entgelte gemäß 675 h Abs. 3 BGB) Mit dem Grundpreis abgegoltene Leistungen: -Barein- und Barauszahlungen beim eigenen Kreditinstitut -Ausführung von Daueraufträgen zu Gunsten Sparkonten bei der Sparkasse Sonneberg -Debitkarte (SparkassenCard) max. 2 Karten, max. 1 pro Person -Entgelt für die vereinbarungsgemäße Ausführung eines Zahlungsvorganges 2 in Euro und Ausführung im EWR 3 (Wird nur berechnet, falls der Zahlungsvorgang vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.) -- Auftragserteilung und -ausführung ohne Beleg -- Auftragserteilung und -ausführung mittels Beleg 4 4,00 0,40 0,90 Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige en, die nicht für dieses Kontopreismodell oben aufgeführt werden wie. z.b. Überweisungen in anderen Währungen oder zu Drittstaaten, werden nachfolgend in den Kapiteln B. I. 4 B. III. und D vereinbart. - Kontopreismodell Pauschal 1 pro Monat (im Falle der vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses vor dem Monatsende erfolgt Grundpreis anteilige Erstattung vorausbezahlter Entgelte gemäß 675 h Abs. 3 BGB) 6,00 Mit dem Grundpreis abgegoltene Leistungen: -Barein- und Barauszahlungen beim eigenen Kreditinstitut -Ausführung von Daueraufträgen zu Gunsten Sparkonten bei der Sparkasse Sonneberg -Debitkarte (SparkassenCard) max. 2 Karten, max. 1 pro Person -Entgelt für die vereinbarungsgemäße Ausführung eines Zahlungsvorganges 2 in Euro und Ausführung im EWR 3 (Wird nur berechnet, falls der Zahlungsvorgang vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.) -- Auftragserteilung und -ausführung ohne Beleg -- Auftragserteilung und -ausführung mittels Beleg 4 0,00 0,90 Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige en, die nicht für dieses Kontopreismodell oben aufgeführt werden wie. z.b. Überweisungen in anderen Währungen oder zu Drittstaaten, werden nachfolgend in den Kapiteln B. I. 4 B. III. und D vereinbart. 1 Auch als Girokonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) erhältlich. 2 Ausführung auf ein Konto per Überweisung (ohne Eilüberweisungen und Zahlscheinverfahren), Übertrag, Dauerauftrag, Lastschrift, Forderungseinzug sowie Gutschriften aus Lastschrift- und Überweisungseingängen. Entgelte für andere Vorgänge siehe nachfolgendem Kapitel B II-III. Entgelt fällt nicht an für Aufladen der Geldkarte gemäß Kapitel B II Alle am Zahlungsvorgang beteiligten Dienstleister haben ihren Sitz im EWR. EWR-Staaten derzeit: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 4 Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inkl. Service mit Rechenzentrum (SRZ) durch Unternehmer 6

7 -Kontopreismodell Standard 5 (Bürgerkonto) Grundpreis Mit dem Grundpreis abgegoltene Leistungen: -Debitkarte (SparkassenCard) max. 2 Karten, max. 1 pro Person pro Monat (im Falle der vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses vor dem Monatsende erfolgt anteilige Erstattung vorausbezahlter Entgelte gemäß 675 h Abs. 3 BGB) 6,90 -Entgelt für die vereinbarungsgemäße Ausführung eines Zahlungsvorganges 6 in Euro und Ausführung im EWR 7 (Wird nur berechnet, falls der Zahlungsvorgang vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.) -- Auftragserteilung und -ausführung ohne Beleg -- Auftragserteilung und -ausführung mittels Beleg 8 -Transaktionspreis Barabhebung Kasse ersten 5 frei pro Monat -Transaktionspreis eigener GAA ersten 5 frei pro Monat 0,40 0,90 0,90 0,40 Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige en, die nicht für dieses Kontopreismodell oben aufgeführt werden wie. z.b. Überweisungen in anderen Währungen oder zu Drittstaaten, werden nachfolgend in den Kapiteln B. I. 4 B. III. und D vereinbart. - Kontopreismodell Mein erstes Konto Kontoführung für Kinder und Jugendliche von 0 bis 18 Jahren (für Schüler, Auszubildende, Studenten, Praktikanten, Volontäre, Bundesfreiwilligendienstleistende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit Nachweis) 0,00 Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige en, die nicht für dieses Kontopreismodell oben aufgeführt werden wie. z.b. Überweisungen in anderen Währungen oder zu Drittstaaten, werden nachfolgend in den Kapiteln B. I. 4 B. III. und D vereinbart. - Kontopreismodell Wertpapierverrechnungskonto (Geldkonto) Grundpreis Hinweis: Das Wertpapierverrechnungskonto dient ausschließlich der Verrechnung von Buchungen, die aus Wertpapiertransaktionen resultieren. Die Kontoauszüge werden dem Kontoinhaber monatlich per Post zugesendet. Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige en, die nicht für dieses Kontopreismodell oben aufgeführt werden wie. z.b. Überweisungen in anderen Währungen oder zu Drittstaaten, werden nachfolgend in den Kapiteln B. I. 4 B. III. und D vereinbart. 1,00 0,40 5 Auch als Girokonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) erhältlich. 6 Ausführung auf ein Konto per Überweisung (ohne Eilüberweisungen und Zahlscheinverfahren), Übertrag, Dauerauftrag, Lastschrift, Forderungseinzug sowie Gutschriften aus Lastschrift- und Überweisungseingängen. Entgelte für andere Vorgänge siehe nachfolgendem Kapitel B II-III. Entgelt fällt nicht an für Aufladen der Geldkarte gemäß Kapitel B II Alle am Zahlungsvorgang beteiligten Dienstleister haben ihren Sitz im EWR. EWR-Staaten derzeit: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 8 Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inkl. Service mit Rechenzentrum (SRZ) durch Unternehmer 7

8 2. Preismodelle für Geschäftskonten - Kontopreismodell Geschäftsgirokonto Grundpreis pro Monat (im Falle der vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses vor dem Monatsende erfolgt anteilige Erstattung vorausbezahlter Entgelte gemäß 675 h Abs. 3 BGB) Mit dem Grundpreis abgegoltene Leistungen: -Gutschriften aus electronic cash -Debitkarte (SparkassenCard) max. 1 Karte -Entgelt für die vereinbarungsgemäße Ausführung eines Zahlungsvorganges 9 in Euro und Ausführung im EWR 10 (Wird nur berechnet, falls der Zahlungsvorgang vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.) -- Auftragserteilung und -ausführung ohne Beleg -- Auftragserteilung und -ausführung mittels Beleg 11 -Transaktionspreis für jeweils 5 Barein- und Barauszahlungen am GAA bzw. Ein- und Auszahlautomat der Sparkasse Sonneberg; die Ersten 5 frei pro Monat 9,00 0,40 0,90 0,40 Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige en, die nicht für dieses Kontopreismodell oben aufgeführt werden wie. z.b. Überweisungen in anderen Währungen oder zu Drittstaaten, werden nachfolgend in den Kapiteln B. I. 4 B. III. und D vereinbart. -Kontopreismodell Geschäftsgirokonto 200 Grundpreis Mit dem Grundpreis abgegoltene Leistungen: -Gutschriften aus electronic cash -Debitkarte (SparkassenCard) max. 1 Karte pro Monat (im Falle der vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses vor dem Monatsende erfolgt anteilige Erstattung vorausbezahlter Entgelte gemäß 675 h Abs. 3 BGB) 29,00 -Entgelt für die vereinbarungsgemäße Ausführung eines Zahlungsvorganges 9 in Euro und Ausführung im EWR 10 (Wird nur berechnet, falls der Zahlungsvorgang vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.) -- Auftragserteilung und -ausführung ohne Beleg -- Auftragserteilung und -ausführung mittels Beleg 11 -Transaktionspreis für jeweils 5 Barein- und Barauszahlungen am GAA bzw. Ein- und Auszahlautomat der Sparkasse Sonneberg; die Ersten 5 frei pro Monat Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige en, die nicht für dieses Kontopreismodell oben aufgeführt werden wie. z.b. Überweisungen in anderen Währungen oder zu Drittstaaten, werden nachfolgend in den Kapiteln B. I. 4 B. III. und D vereinbart. 0,30 0,90 0,30 9 Ausführung auf ein Konto per Überweisung (ohne Eilüberweisungen und Zahlscheinverfahren), Übertrag, Dauerauftrag, Lastschrift, Forderungseinzug sowie Gutschriften aus Lastschrift- und Überweisungseingängen. Entgelte für andere Vorgänge siehe nachfolgendem Kapitel B II-III. Entgelt fällt nicht an für Aufladen der Geldkarte gemäß Kapitel B II Alle am Zahlungsvorgang beteiligten Dienstleister haben ihren Sitz im EWR. EWR-Staaten derzeit: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 11 Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inkl. Service mit Rechenzentrum (SRZ) durch Unternehmer 8

9 - Kontopreismodell Geschäftsgirokonto 300 Grundpreis Mit dem Grundpreis abgegoltene Leistungen: -Gutschriften aus electronic cash -Debitkarte (SparkassenCard) max. 1 Karte pro Monat (im Falle der vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses vor dem Monatsende erfolgt anteilige Erstattung vorausbezahlter Entgelte gemäß 675 h Abs. 3 BGB) 69,00 -Entgelt für die vereinbarungsgemäße Ausführung eines Zahlungsvorganges 12 in Euro und Ausführung im EWR 13 (Wird nur berechnet, falls der Zahlungsvorgang vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.) -- Auftragserteilung und -ausführung ohne Beleg -- Auftragserteilung und -ausführung mittels Beleg 14 -Transaktionspreis für jeweils 5 Barein- und Barauszahlungen am GAA bzw. Ein- und Auszahlautomat der Sparkasse Sonneberg; die Ersten 5 frei pro Monat Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige en, die nicht für dieses Kontopreismodell oben aufgeführt werden wie. z.b. Überweisungen in anderen Währungen oder zu Drittstaaten, werden nachfolgend in den Kapiteln B. I. 4 B. III. und D vereinbart. 0,20 0,90 0,20 - Kontopreismodell Geschäftsgirokonto Kommunen und kommunale Unternehmen Grundpreis pro Monat (im Falle der vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses vor dem Monatsende erfolgt anteilige Erstattung vorausbezahlter Entgelte gemäß 675 h Abs. 3 BGB) Mit dem Grundpreis abgegoltene Leistungen: -Gutschriften aus electronic cash -Debitkarte (SparkassenCard) max. 1 Karte -Entgelt für die vereinbarungsgemäße Ausführung eines Zahlungsvorganges 12 in Euro und Ausführung im EWR 13 (Wird nur berechnet, falls der Zahlungsvorgang vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.) -- Auftragserteilung und -ausführung ohne Beleg -- Auftragserteilung und -ausführung per Beleg 14 -Transaktionspreis für jeweils 5 Barein- und Barauszahlungen am GAA bzw. Ein- und Auszahlautomat der Sparkasse Sonneberg; die Ersten 5 frei pro Monat 9,00 0,05 0,90 0,05 Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige en, die nicht für dieses Kontopreismodell oben aufgeführt werden wie. z.b. Überweisungen in anderen Währungen oder zu Drittstaaten, werden nachfolgend in den Kapiteln B. I. 4 B. III. und D vereinbart. 12 Ausführung auf ein Konto per Überweisung (ohne Eilüberweisungen und Zahlscheinverfahren), Übertrag, Dauerauftrag, Lastschrift, Forderungseinzug sowie Gutschriften aus Lastschrift- und Überweisungseingängen. Entgelte für andere Vorgänge siehe nachfolgendem Kapitel B II-III. Entgelt fällt nicht an für Aufladen der Geldkarte gemäß Kapitel B II Alle am Zahlungsvorgang beteiligten Dienstleister haben ihren Sitz im EWR. EWR-Staaten derzeit: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 14 Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inkl. Service mit Rechenzentrum (SRZ) durch Unternehmer 9

10 - Kontoführung für Wohnungs- eigentümergemeinschafts- und Verwalterkonten pro Monat (im Falle der vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses vor dem Monatsende erfolgt anteilige Erstattung vorausbezahlter Entgelte gemäß 675 h Abs. 3 BGB) - Grundpreis 4,50 Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige en, die nicht für dieses Kontopreismodell oben aufgeführt werden wie. z.b. Überweisungen in anderen Währungen oder zu Drittstaaten, werden nachfolgend in den Kapiteln B. I. 4 B. III. und E vereinbart. - Kontoführung für Vereinskonten Grundpreis pro Monat (im Falle der vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses vor dem Monatsende erfolgt anteilige Erstattung vorausbezahlter Entgelte gemäß 675 h Abs. 3 BGB) 4,50 - Grundpreis pro Monat, sofern die Kontoführung mittels Online-Banking getätigt wird - Entgelt für die vereinbarungsgemäße Ausführung eines Zahlungsvorganges 10 in 0,00 Euro und Ausführung im EWR 11 (Wird nur berechnet, falls der Zahlungsvorgang vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.) -- Auftragserteilung und ausführung mittels Beleg Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige en, die nicht für dieses Kontopreismodell oben aufgeführt werden wie. z.b. Überweisungen in anderen Währungen oder zu Drittstaaten, werden nachfolgend in den Kapiteln B. I. 4 B. III. und D vereinbart. 0, Kontoauszug (pro Vorgang). Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung -per Kontoauszugsdrucker -über das Elektronische Postfach der Sparkasse -bei Postversand, zzgl. Portokosten -bei Abholung in der Geschäftsstelle (1 Auszug pro Monat kostenfrei) 0,00 0,00 0,50 0,50 Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 35 Tagen nicht abgerufenem Kontoauszug Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) -maschinelle Nacherstellung (1 Jahr zurück) pro Kontoauszug -manuelle Nacherstellung pro Kontoauszug -Nacherstellung eines elektronischen Kontoauszugs -Erstellung eines Kontoauszugsduplikats und Einstellen in das Elektr. Postfach 2,50 10,00 1,00 1,00 Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets.. 10

11 Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen. 15 Hinweis: Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 4. Rechnungsabschluss Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets. 5. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 6. Kontowecker Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.2 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigung per -SMS - -Mobile-Banking-App 7. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses -fällige Darlehensraten -Schließfachmietpreis 0,00 0,00 0,00 je nach Kontopreismodell B.I je nach Kontopreismodell B.I 15 Bareinzahlungen, Barauszahlungen, Ausführung auf ein Konto per Überweisung (ohne Eilüberweisungen und Zahlscheinverfahren), Übertrag, Dauerauftrag, Lastschrift, Forderungseinzug sowie Gutschriften aus Lastschrift- und Überweisungseingängen. 11

12 II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.2 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Überweisungen 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 16 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Annahmezeiten (Cut-Off-Zeiten) der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. a) Ausführungsfristen Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse): - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 18 Beleghafter Überweisungsauftrag 19 - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 18 Beleghafter Überweisungsauftrag 19 max. 1 Geschäftstag max. 2 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage 16 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 17 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 18 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 19 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit Rechenzentrum (SRZ) durch Unternehmer 12

13 b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte 20 Überweisungsart Modalitäten: je Überweisung vom Girokonto beleghaft 21 beleglos 22 per Dauerauftrag per Eilüberweisung Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Euro-Expresszahlung online Hinweis: je nach Preismodell siehe Ziffer B.I. je nach Preismodell siehe Ziffer B.I. zzgl. 0,15 % vom Überweisungsbetrag mind. 10,00 EUR je nach Preismodell siehe Ziffer B.I. je nach Preismodell siehe Ziffer B.I. zzgl. 0,15 % vom Überweisungsbetrag mind. 10,00 EUR je nach Preismodell siehe Ziffer B.I. je nach Preismodell siehe Ziffer B.I. zzgl. 0,15 % vom Überweisungsbetrag mind. 10,00 EUR entfällt entfällt entfällt entfällt - Eilüberweisung: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. je nach Preismodell siehe Ziffer B.I. zzgl. 20,00 EUR je nach Preismodell siehe Ziffer B.I. zzgl. 20,00 EUR je nach Preismodell siehe Ziffer B.I. zzgl. 20,00 EUR bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtige Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: -0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) -1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 zzgl. 0,15 % vom Überweisungsbetrag; mind. 10,00 EUR zzgl. 0,15 % vom Überweisungsbetrag; mind. 10,00 EUR 1 zzgl. mind. 25,00 EUR Fremdkosten Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 21 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 22 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 23 Eine Nachbelastung höherer Fremdkosten ist möglich 13

14 b) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehung der Ausführung eines Überweisungsauftrages -per Postversand -per elektronischem Postfach Portokosten Bearbeitung eines Überweisungswiderrufes nach Ablauf der Widerrufsfrist: -innerhalb der Sparkassen- Finanzgruppe -bei sonstigen Zahlungsdienstleistern SEPA-Zahlungen Sonstige Zahlungen inländisch grenzüberschreitend grenzüberschreitend 10,00 EUR entfällt entfällt 10,00 EUR 10,00 EUR mind. 20,00 EUR zzgl. fremde Kosten zzgl. fremde Kosten Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden -innerhalb der Sparkassen- Finanzgruppe -bei sonstigen Zahlungsdienstleistern SEPA-Zahlungen Sonstige Zahlungen inländisch grenzüberschreitend grenzüberschreitend 10,00 EUR entfällt entfällt 10,00 EUR 10,00 EUR mind. 20,00 EUR zzgl. fremde Kosten zzgl. fremde Kosten Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden Eilüberweisung zur Barauszahlung Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 20, Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet 24 : Gutschrift einer Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA- Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA- Überweisung) Entgelt in Euro zzgl. - bis 5.000,00 EUR 5,00 EUR - bis ,00 EUR 7,50 EUR - über ,00 EUR 0,10 % vom Überweisungsbetr. max. 100,00 EUR 24 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 14

15 Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet zzgl. - bis 5.000,00 EUR 5,00 EUR - bis ,00 EUR 7,50 EUR - über ,00 EUR 0,10 % vom Überweisungsbetr. max. 100,00 EUR zzgl. - bis 5.000,00 EUR 5,00 EUR - bis ,00 EUR 7,50 EUR - über ,00 EUR 0,10 % vom Überweisungsbetr. max. 100,00 EUR Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: entfällt Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 1.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 25 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 26 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: - 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) - 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) - 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 25 andere EWR-Staaten derzeit Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien,Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen; Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 26 z.b. US-Dollar 27 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 15

16 bb) Entgelte 28 Zielland (Produkt) Schweiz in Euro mit IBAN / BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN / BIC (SEPA-Überweisung) San Marino in Euro mit IBAN / BIC (SEPA-Überweisung) Übrige Länder (sonstige Zahlungen) Entgeltregelung 0 (Share) und 1 (OUR) bis 250,00 EUR mind. 10,00 EUR, max. 0,15 % über 250,00 EUR mind. 10,00 EUR, max. 0,15 % zzgl. Fremdkosten mind. 25 EUR 29 Aufschlag / Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 20,00 Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt 0 zzgl. max. 0,15 % vom Überweisungsbetrag; mind. 10,00 EUR zzgl. max. 0,15 % vom Überweisungsbetrag; mind. 10,00 EUR 1 zzgl. Fremdkosten, mind. 25 EUR cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrages - per Postversand - per elektronischem Postfach Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist: Portokosten -innerhalb der Sparkassen- Finanzgruppe -bei sonstigen Zahlungsdienstleistern SEPA-Zahlungen Sonstige Zahlungen inländisch grenzüberschreitend grenzüberschreitend 10,00 EUR entfällt entfällt 10,00 EUR 10,00 EUR mind. 20,00 EUR zzgl. fremde Kosten zzgl. fremde Kosten Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden -innerhalb der Sparkassen- Finanzgruppe -bei sonstigen Zahlungsdienstleistern SEPA-Zahlungen Sonstige Zahlungen inländisch grenzüberschreitend grenzüberschreitend 10,00 EUR entfällt entfällt 10,00 EUR 10,00 EUR mind. 20,00 EUR zzgl. fremde Kosten zzgl. fremde Kosten 28 Es wird nur ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst/die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 29 Nachbelastung höherer Fremdkosten möglich 16

17 Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich 30-0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) -1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) -2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise: - -Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Entgelte 31 Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden Absenderland / Währung Schweiz, Monaco und San Marino in Euro mit IBAN / BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder (sonstige Zahlungen) Entgelt in EUR ; zzgl.: - bis 5.000,00 EUR 5,00 - bis ,00 EUR 7,50 - über EUR 0,10 % vom Überweisungsbetrag max. 100,00 ; zzgl.: - bis 5.000,00 EUR 5,00 - bis ,00 EUR 7,50 - über EUR 0,10 % vom Überweisungsbetrag max. 100,00 Aufschlag / Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) entfällt Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Währung als der Kontowährung wird zusätzlich zu den o. g. Entgelten folgendes Entgelt erhoben: entfällt 30 Für Überweisungen in die Schweiz in Euro mit IBAN/BIC ist nur die Entgeltweisung 0 möglich. 17

18 2. Lastschriften 2.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 32 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Entgelt in Euro je nach Preismodell, Ziffer B.I. je nach Preismodell, Ziffer B.I. c) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift -per Postversand -per elektronischem Postfach Portokosten SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse / Landesbank SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Entgelt in Euro c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmen-Lastschrift - per Postversand - per elektronischem Postfach Portokosten 31 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 32 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 18

19 2.2 Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 33 Lastschrifteinlösung aus Einreichung von Schweiz Monaco San Marino Entgelt in Euro b) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis- Lastschrift - per Postversand - per elektronischem Postfach Portokosten SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 34 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Schweiz Monaco San Marino Entgelt in Euro b) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmenlastschrift - per Postversand - per elektronischem Postfach Portokosten 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften: bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 12 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 12 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift 33 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 34 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 19

20 2.4 Lastschrifteinzug Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren a) Bei Auftragserteilung mit Datenträger je Datenträger je Datei je Lastschrift je nach Preismodell, Ziffer B.I je nach Preismodell, Ziffer B.I je nach Preismodell, Ziffer B.I 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1 Kreditkarten Jahrespreise 36 - MasterCard und VISA-Card Jahrespreis (jährlich im Voraus) 30,00 - Master Card Business und VISA-Card Jahrespreis (jährlich im Voraus) 30,00 - MasterCard Gold Jahrespreis (jährlich im Voraus) 90,00 - MasterCard Business Gold Jahrespreis (jährlich im Voraus) 90,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag der Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z.b. Verlust durch den Karteninhaber) - ohne Ersatz eines PIN-Briefes - mit Ersatz eines PIN-Briefes Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 37 15,00 15,00 Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung -per Postversand 10,00 Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen. 38 Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 39 1,00 % vom Umsatz 1,00 % vom Umsatz Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) 35 Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 36 Im Falle der vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses vor dem Jahresende erfolgt anteilige Erstattung vorausbezahlter Entgelte gemäß 675 h Abs. 3 BGB 37 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt. Rechnungsabschlüsse werden stets erstellt und übermittelt. 38 Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. 39 Die Höhe des direkten Kundenentgeltes vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldaustomaten 20

21 3.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) Debitkarte (jährlich) 40 Täglicher Verfügungsrahmen41 42 Sparkassen-Card je nach Einsatz: - Abhebung von Bargeld an eigenen/fremden 43 Geldautomaten - Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und s- unternehmen 44 - Aufladen der girogo/geldkarte 2.000, ,00 200,00 Sparkassen-Kundenkarte: - Abheben von Bargeld an eigenem Geldautomaten 1.000,00 Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/ Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgenden Sperre sind.) - Einsatz der Debitkarte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen 15,00 -Einsatz der Debitkarte im EWR 45 -Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 46 1 % des Verfügungsbetrages - Einsatz der Debitkarte außerhalb des EWR-Raums 1 % des Verfügungsbetrages Barauszahlung (siehe Ziffer II.3.4) mindestens 0,77 höchstens 3,83 mindestens 0,77 höchstens 3,83 Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z.b. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden ist an Automaten der Sparkasse. 40 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind. 41 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. 42 soweit nichts anderes vereinbart 43 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 44 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein. 45 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 46 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6 dieses Kapitels. 21

22 3.3 Geldkarte Aufladen unserer Geldkarten (bis max. 200 ) -an unseren Ladeterminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) -an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen -an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister -an electronic-cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarteoder dem girogo-logo gekennzeichnet sind entfällt 3.4 Barauszahlungen Barauszahlungen an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer Sparkassen-Card entfällt mit unserer MasterCard entfällt 2 % vom Umsatz mindestens 5,11 Euro mit unserer VisaCard entfällt 2 % vom Umsatz mindestens 5,11 Euro Barauszahlungen an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (Sparkassen- Card) bei am Heimatsparkassenmodell teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken am Schalter entfällt am Geldautomaten bei ZD im EWR 47, die ein direktes Kundenentgelt 48 erheben - Verfügungen im girocard- System in Euro entfällt - Verfügungen im Maestro/Cirrus- System in Euro entfällt 3,50 EUR bei ZD im EWR, die kein direktes Kundenentgelt 49 erheben: - Verfügungen in Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro entfällt 3,50 EUR bei ZD im EWR in Fremdwährung im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus- System entfällt 3,50 EUR bei ZD außerhalb des EWR im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System entfällt 3,50 EUR 47 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Littauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakai, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 48 Die Höhe des direkten Kundenentgeltes vereinbart der automatenbetreibende Zahlungsdienstleister vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 49 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 22

23 mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten im Inland 3% vom Umsatz, mindestens 5,11 EUR 2 % vom Umsatz, mindestens 5,11 EUR im Ausland 3% vom Umsatz, mindestens 5,11 EUR 2 % vom Umsatz, mindestens 5,11 EUR 5 Barverfügungen p.a. Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 3.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlung in Euro im EWR Kartenzahlung im EWR in einer anderen EWR- Währung 50 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung maximal 1 Geschäftstag maximal 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter - auf Konten bei uns - auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 2,50 5,00 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter Kapitel B II a) und B II a) dieses Preisund Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. Gebührenverzicht bei Einzahlung auf Konten juristischer Personen des öffentlichen Rechts und Ermittlungsbehörden 5 Online Banking und Electronic Banking 5.1 Online Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zugangs Hardware - chiptan Generator (inkl. Mwst.) 10,00 50 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 51 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 23

24 5.2 Electronic Banking für Unternehmer Zugangsverwaltung für EBICS Einrichtung: Kunden ID Einrichtung: zusätzliche Kunden ID Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV Einrichtung: Teilnehmer ID Einrichtung: Konto Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 52 Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/ Sicherungsverfahren mtl. Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT pro Konto mtl. und / oder --pro bereit gestelltem Umsatz Umsatzinformation --pro Konto mtl. und / oder --pro bereit gestellter Datei --pro bereit gestelltem Umsatz Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z.b. für die DATEV mtl. --pro bereit gestelltem Umsatz 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS 53 Beauftragung mittels FinTS -Einzelüberweisung -im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 54 ) -im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 55 ) -Eilüberweisung (Euro-Express) 52 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt. Rechnungsabschlüsse werden stets erstellt und übermittelt. 53 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinlösungen werden Entgelte nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 54 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Littauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakai, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 55 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 24

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