Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 27. Januar 2018
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- Busso Ritter
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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 27. Januar 2018 s Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Kapitel D: Kreditgeschäft Kapitel E: Sonstiges Die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. Letzte Änderung:
2 Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 27. Januar 2018 s Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg... 4 I. Name und Anschrift der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg... 4 II. Zuständige Aufsichtsbehörden... 4 III. Eintragung im Handelsregister... 4 IV. Vertragssprache... 4 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten... 4 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung... 5 B. Girokonto und Zahlungsverkehr... 6 I. Girokonten Preismodelle für Privatkonten Preismodelle für Geschäftskonten Preismodell für Fremdwährungskonten Kontoauszug (pro Vorgang) Rechnungsabschluss Kontoüberziehungen Kontowecker Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses... 8 II. Erbringung von Zahlungsdiensten Überweisungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Lastschriften aus weiteren Staaten SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften: Lastschrifteinzug Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren Kartengestützter Zahlungsverkehr Kreditkarten Debitkarte (Sparkassen-Card und Sparkassen-Kundenkarte) GeldKarte / girogo Barauszahlungen Ausführungsfrist Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Barauszahlung Ausgabe von Münzrollen An- und Verkauf von Sorten und Edelmetallen Online-Banking und Electronic Banking Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Electronic Banking für Unternehmer Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg Letzte Änderung:
3 Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 27. Januar 2018 s III. Scheckverkehr Allgemein Grenzüberschreitender Scheckverkehr Scheckzahlungen aus dem Ausland Umrechnungskurse Reiseschecks C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft I. Sparkonto Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) II. Wertpapiere Depotleistungen Effektive Stücke Transaktionsleistungen Ersatz von Aufwendungen D. Kredite I. Kredite II. Bankbürgschaft (Aval) pro Jahr 2% E. Sonstiges I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden II. Steuerbescheinigung III. Im Auftrag des Kunden vorgenommene IV. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden V. Bankauskunft im Auftrag des Kunden VI. Safes/Verwahrstücke Letzte Änderung:
4 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg - Postanschrift: - Hausanschrift und ladungsfähige Anschrift: Postfach Gifhorn Schloßplatz Gifhorn II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: III. IV. Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Hildesheim HRA Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.v. Schlichtungsstelle Charlottenstraße Berlin Internet: Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission hat unter eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die -Adresse der Sparkasse lautet: info@spk-gifhorn-wolfsburg.de Letzte Änderung:
5 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str Bonn und Marie-Curie-Str Frankfurt am Main Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg, Schloßplatz 3, Gifhorn einzulegen. Die Sparkasse wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder ) beantworten. VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung Die Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Sparkasse bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unserem System hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. Letzte Änderung:
6 Dienstleistung Preis in EUR I. Girokonten (Preismodelle: Postenpreis wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. Fehler- / Korrektur- / und Stornobuchungen werden nicht bepreist) 1. Preismodelle für Privatkonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. Giro standard / Basiskonto standard (Basiskonto gem. Zahlungskontengesetz) - Grundpreis pro Monat 3,75 - Entgelt für Zahlungsdienste: - Online-Zahlung (Online-Banking) 0,15 - Lastschrift 0,20 - Gutschrift 0,20 - Dauerauftrag 0,15 - SB-Überweisung (GiroScanBox) 0,30 - Beleghafte Zahlung (Überweisung, Sammelüberweisung, Scheck) 0,60 - Scheckgutschrift 0,60 - Barein-/Barauszahlung (Kasse, GA) unentgeltlich Giro exclusiv start (für Kunden bis zum 20. Geburtstag) - Grundpreis pro Monat unentgeltlich - Entgelt für Zahlungsdienste (ab 51. Posten) für Leistungen wie im 0,20 Punkt I. beschrieben Giro exclusiv trend (für Kunden ab dem 18., bis zum 30. Geburtstag) - Grundpreis pro Monat 6,00 - Ermäßigter Grundpreis pro Monat 3,00 (für Schüler, Auszubildende, Studierende, freiwillig Wehrdienstleistende Und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst bis zum 28. Geburtstag) - Entgelt für Zahlungsdienste (ab 51. Posten) für Leistungen wie im 0,20 Punkt I. beschrieben Giro exclusiv classic - Grundpreis pro Monat 9,00 - Entgelt für Zahlungsdienste (ab 51. Posten) für Leistungen wie im 0,20 Punkt I. beschrieben Giro exclusiv top - Grundpreis pro Monat 13,50 - Entgelt für Zahlungsdienste (ab 61. Posten) für Leistungen wie im 0,20 Punkt I. beschrieben - Kreditkarte Gold als Picture-Card Jahresgebühr 6,00 Giro online / Basiskonto online (Basiskonto gem. Zahlungskontengesetz) - Grundpreis pro Monat 1,75 - Ermäßigter Grundpreis pro Monat 0,00 (für Schüler, Auszubildende, Studierende, freiwillig Wehrdienstleistende Und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst bis zum 28. Geburtstag) - Online-Zahlung (Online-Banking), Barein-/Barauszahlung (Kasse, GA) unentgeltlich - Gut- und Lastschriften unentgeltlich - Beleghafte Zahlung (Überweisung, Sammelüberweisung, Scheckgutschrift) 2,50 Tagesgeld online (Geldmarktkonto; Buchungen sind ausschließlich online über das vereinbarte Referenzkonto zulässig) - Grundpreis pro Monat unentgeltlich - Allgemeiner Postenpreis unentgeltlich - Besonderer Postenpreis: alle Buchungen, die nicht als Onlinebuchung über das vereinbarte Referenzkonto abgewickelt wurden 1,50 Letzte Änderung:
7 2. Preismodelle für Geschäftskonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. Geschäftsgiro standard - Grundpreis (inkl. 6,00 Freibetrag für Posten) pro Monat 12,50 - Entgelt für Zahlungsdienste: - Beleghafte Zahlung (Überweisung, Sammelüberweisung) 1,00 - Online-Zahlung (Online-Banking, ELKO) 0,20 - Bareinzahlung (Kasse) 3,00 - Barauszahlung (Kasse) 1,00 - Gutschrift / Lastschrift 0,30 - Dauerauftrag - SB-Überweisung (GiroScanBox) 0,25 0,50 - Scheckeinreichung / Scheckausstellung 1,50 - Bareinzahlung (GA) 1,00 - Barauszahlung (GA) unentgeltlich Vereinskonto (für Organisationen ohne Erwerbszweck und öffentliche Haushalte) - Grundpreis pro Monat 3,00 - Entgelt für Zahlungsdienste: - SB-Überweisung (GiroScanBox) 0,50 - Bareinzahlung (Kasse) 3,00 - Barauszahlung (Kasse) 1,00 - Gutschrift / Dauerauftrag / Lastschrift 0,15 - Scheckeinreichung / Scheckausstellung 0,15 - Beleghafte Zahlung (Überweisung / Sammelüberweisung) 1,00 - Online-Zahlung (Online-Banking, ELKO) 0,15 - Barein-/Barauszahlung (GA) unentgeltlich 3. Preismodell für Fremdwährungskonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. - Grundpreis pro Monat 5,00 - Entgelt für Zahlungsdienste siehe Ziffer II Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Tagesauszug, Wochenauszug, Monatsauszug - bei Postversand (Giro standard/basiskonto standard) 1,00 zzgl. Portokosten - bei Abholen in der Filiale (Giro standard/basiskonto standard) 1,00 - bei Postversand (Giro online/basiskonto online) 2,50 zzgl. Portokosten - bei Abholen in der Filiale, KAD (Giro online/basiskonto online) 2,50 Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 180 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen Portokosten Letzte Änderung:
8 Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - innerhalb der letzten 350 Buchungstage je Auszug 5,00 - außerhalb der letzten 350 Buchungstage (je nach Aufwand) je angefangene Stunde 60,00 ggf. zzgl. Portokosten Die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen Rechnungsabschluss Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. 6. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 7. Kontowecker Benachrichtigung per Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. - SMS je Benachrichtigung 0,10 - Mobile Banking App Push-Nachricht ab 4. Push-Nachricht unentgeltlich* 0,05 - Einrichtung von Kontoweckern unentgeltlich - Ändern und Löschen von Kontoweckern unentgeltlich *pro Abrechnungskonto und Monat 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. - fällige Darlehensraten unentgeltlich - fällige Sparraten unentgeltlich - Schließfachmietpreis unentgeltlich 1 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bareinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. Letzte Änderung:
9 II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Überweisungen 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. a) Ausführungsfristen Die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg): - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 4 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 5 max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. 2 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 3 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 4 Beleglos: Überweisung per Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 5 Beleghaft: Überweisung per Vordruck. 6 Beleglos: Überweisung per Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Beleghaft: Überweisung per Vordruck. Letzte Änderung:
10 aa) Überweisungen in der Kontowährung Der Zahler trägt die folgenden Entgelte 8 : Modalitäten: je Überweisung vom Girokonto Überweisungsart beleghaft 9 beleglos 10 per Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse Gifhorn- Wolfsburg (SEPA- Überweisung) Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet, an einen anderen Zahlungsdienstleister Dauerauftrag per Eilüberweisung entfällt 20,00 Stückgebühr 8,00 (STP-fähig 11 ) oder Stückgebühr 14,00 (nicht STP-fähig 11 ) zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 2,00 bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, trägt der Zahler die folgenden Entgelte 8 : Entgelt (inklusive Courtage) Stückgebühr 8,00 (STP-fähig 11 ) oder Stückgebühr 14,00 (nicht STP-fähig 11 ) zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 2,00 cc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte 8 der Überweisung (OUR). Entgelt (inklusive Courtage) Stückgebühr 8,00 (STP-fähig 11 ) oder Stückgebühr 14,00 (nicht STP-fähig 11 ) zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 2,00, zzgl. 20,00 c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse 1,50 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist 10,00 Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 15,00 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. 8 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 9 Beleghaft: Überweisung per Vordruck. 10 Beleglos: Überweisung per Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 11 STP-fähig bedeutet: Maschinelle Prüfungen und automatisierte Weiterleitung. nicht STP-fähig bedeutet: Nachbearbeitung der zahlungsverkehrsrelevanten Daten, z. B. Leitweg. Letzte Änderung:
11 SEPA-Dauerauftrag: - Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden - bei Giro online/basiskonto online 2,50 - bei Giro standard/basiskonto standard 0,60 - bei Geschäftgiro standard 1,00 - beim Vereinskonto 0,60 Auslandsdauerauftrag: - Einrichtung unentgeltlich - Änderung 7,50 Eilüberweisung zur Barauszahlung - an eine Sparkasse/Landesbank 10,00 - an einen sonstigen Zahlungsdienstleister 20,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg folgende Entgelte berechnet 12 : Gutschrift einer Entgelt in Euro Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse Gifhorn- Wolfsburg (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem Stückgebühr 6,50 (STP-fähig 11 ) oder Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Stückgebühr 9,00 (nicht STP-fähig 11 ) Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Stückgebühr 6,50 (STP-fähig 11 ) oder Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Stückgebühr 9,00 (nicht STP-fähig 11 ) zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 2,00 Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungskomplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. Preismodelle ) oder der Überweisende, z. B. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 13 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 14 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 12 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 13 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 14 z. B. US-Dollar. 15 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Letzte Änderung:
12 b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. aaa) Bei einer Überweisung in der Kontowährung trägt der Zahler die folgende Entgelte Entgelt Stückgebühr 8,00 (STP-fähig 11 ) oder Stückgebühr 14,00 (nicht STP-fähig 11 ) bbb) Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgende Entgelte Entgelt (inklusive Courtage) Stückgebühr 8,00 (STP-fähig 11 ) oder Stückgebühr 14,00 (nicht STP-fähig 11 ) zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 2,00 ccc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR). Entgelt (inklusive Courtage) Stückgebühr 8,00 (STP-fähig 11 ) oder Stückgebühr 14,00 (nicht STP-fähig 11 ) zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 2,00, zzgl. 20,00 Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE). bb) aaa) Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Letzte Änderung:
13 bbb) Entgelte 16 Zielland(Produkt) Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder (sonstige Zahlungen) Entgeltregelung 0 (SHARE) 1 (OUR) Stückgebühr 8,00 (STP-fähig 11 ) oder Stückgebühr 14,00 (nicht STP-fähig 11 ) zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 2,00 Entgelt aus Entgeltregelung 0 zzgl. 20,00 Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) unentgeltlich cc) Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage) 0 (SHARE) Stückgebühr 8,00 (STP-fähig 11 ) oder Stückgebühr 14,00 (nicht STP-fähig 11 ) zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 2,00 1 (OUR) Entgelt aus Entgeltregelung 0 zzgl. 20,00 Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse 1,50 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist 10,00 Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 15,00 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen SEPA-Dauerauftrag: - Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden - bei Giro online/basiskonto online 2,50 - bei Giro standard/basiskonto standard 0,60 - bei Geschäftsgiro standard 1,00 - beim Vereinskonto 0,60 Auslandsdauerauftrag: - Einrichtung/Löschung unentgeltlich - Änderung 7, Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) 16 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Letzte Änderung:
14 Hinweis: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Entgelte 17 Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg folgende Entgelte berechnet a die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: b die separat belastet werden: Absenderland/Währung Entgelt in Euro Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) a Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) a San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) a übrige Länder b zzgl. Stückgebühr 6,50 (STP-fähig 11 ) oder Stückgebühr 9,00 (nicht STP-fähig 11 ) Hinweis: Die jeweilige Stückgebühr fällt nur bei Eingängen an, die über die NORD/LB eingehen. Ansonsten wird der Eingang vom zuerst eingeschalteten deutschen Zahlungsdienstleister als Inlandszahlung behandelt. Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) unentgeltlich Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt 0 zzgl. Stückgebühr 6,50 (STP-fähig 11 ) oder 2 Stückgebühr 9,00 (nicht STP-fähig 11 ) zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 2,00 2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 19 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Entgelt in Euro 17 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 18 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 19 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Letzte Änderung:
15 c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift durch die Sparkasse Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 1,50 unentgeltlich SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 20 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Entgelt in Euro c) Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 5,00 Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 1,50 unentgeltlich 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 21 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus der Schweiz Monaco San Marino Entgelt in Euro b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift durch die Sparkasse Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 1,50 unentgeltlich SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 22 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus der Schweiz Monaco San Marino Entgelt in Euro 20 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 21 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 22 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Letzte Änderung:
16 b) Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 5,00 Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 1,50 unentgeltlich 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 08:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Basis-Lastschrift frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 08:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Firmen-Lastschrift 2.4. Lastschrifteinzug Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1. Kreditkarten a) Jahrespreise Kreditkarte Standard - Ohne individuelles Bildmotiv 27,00 - Mit individuellem Bildmotiv (Picture-Card) 33,00 Kreditkarte Gold - Ohne individuelles Bildmotiv 78,00 - Mit individuellem Bildmotiv (Picture-Card) 84,00 Kreditkarte Platinum - Hauptkarte 260,00 - Partnerkarte 180,00 Kreditkarte Basis 24,00 - Umsatzabhängig erfolgt eine Erstattung des Jahrespreises nach Ende eines Laufzeitjahres: Jahresumsatz Erstattung ,99 0, ,99 6, ,99 12,00 ab 4.500,00 18,00 23 Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. Letzte Änderung:
17 Kreditkarte Business Standard / Business One Standard 15,00 Kreditkarte Business Gold / Business One Gold 65,00 - Ausstattung mit Firmenlogo für Business Cards Standard / Gold einmalig 20,00 Motivwechsel einer Picture-Card vor Ablauf der Kartenlaufzeit 10,00 b) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden unentgeltlich - für eine beschädigte Karte soweit vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung - bei Vergessen der PIN - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Kreditkarte 24 c) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 25 Portokosten d) Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung 5,00 - per Postversand - per elektronischen Postfach e) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 26 1 % des Umsatzes f) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 27 1 % des Umsatzes g) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) h) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist unentgeltlich. 5, Debitkarte (Sparkassen-Card und Sparkassen-Kundenkarte) Debitkarten a) Jahrespreise 28 5,00 24 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Sparkasse nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 25 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 26 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 27 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 28 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für die ersten drei je Girokonto vorhandenen Debitkarten; Diese sind im monatlichen Grundpreis enthalten. In den Kontomodellen Geschäftsgiro standard und Vereinskonto ist jeweils nur die erste Karte im Grundpreis enthalten. Letzte Änderung:
18 b) Täglicher Verfügungsrahmen 29 Sparkassen-Card je nach Einsatz 30 : Abhebung von Bargeld an eigenen/fremden 31 Geldautomaten o An Geldautomaten der Sparkasse Gifhorn- Wolfsburg bis zu 1.500,00 o An allen anderen Geldautomaten im Inland bis zu 1.500,00 o An allen anderen Geldautomaten im Ausland bis zu 500,00 Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen (mit Geheimzahl) 32 - im Inland: mittels girocard/electronic cash 5.000,00 - im In- und Ausland: mittels Maestro oder EUFISERV 2.000,00 Aufladen der Geldkarte 200,00 Sparkassen-Kundenkarte: Abhebung von Bargeld an eigenem Geldautomaten 1.500,00 c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden unentgeltlich - für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung - bei Vergessen der PIN - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Karte 33 d) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. unentgeltlich (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich) e) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen f) Einsatz der Karte im EWR-Raum 34, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 35 1 % mindestens maximal 0,77 3,83 g) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 1 % mindestens maximal 0,77 3,83 h) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) 29 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 30 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 31 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 32 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein 33 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Sparkasse nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 34 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 35 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. Letzte Änderung:
19 i) vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse ist unentgeltlich. 5, GeldKarte / girogo Aufladung unserer GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unentgeltlich unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken unentgeltlich an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 1,00 an electronic-cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder unentgeltlich dem girogo-logo gekennzeichnet sind 3.4. Barauszahlungen a) Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer Debitkarte mit unserer Kreditkarte entfällt 2 % des Umsatzes mind. 5,00 b) Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (Sparkassen-Card) bei Sparkassen und Landesbanken, die am Heimatsparkassenmodell teilnehmen am Schalter entfällt am Geldautomaten unentgeltlich entfällt direktes Kundenentgelt bei ZD im EWR 36, die ein direktes Kundenentgelt 37 erheben: - Verfügungen im girocard-system in Euro 38 - Verfügungen im Maestro/Cirrus- System in Euro entfällt 1 % des Umsatzes mind. 4,50 bei ZD im EWR 39, die kein direktes Kundenentgelt 40 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen Maestro/Cirrus in Euro bei ZD im EWR 41 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus-System entfällt entfällt 1 % des Umsatzes mind. 4,50 1 % des Umsatzes mind. 4,50 36 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 37 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 38 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende Zahlungsdienstleister vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 39 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 40 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 41 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Letzte Änderung:
20 bei ZD außerhalb des EWR 42 im Maestro/Cirrus-System entfällt 1 % des Umsatzes mind. 4,50 mit Kreditkarte - im Inland und Ausland 3 % des Umsatzes mind. 5,00 Bei der Kreditkarte Gold sind pro Monat zwei Barverfügungen im Ausland kostenfrei. Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet Ausführungsfrist 2 % des Umsatzes mind. 5,00 Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR- max. 4 Geschäftstage Währung 43 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg ergeben sich aus Kapitel B Nummer II Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Bareinzahlungen auf eigenes Konto 4.2. Barauszahlung Von Konten bei uns (die nicht von Kapitel B Nummer II.3.4 erfasst sind) 4.3. Ausgabe von Münzrollen - Preis je Münzrolle (Abholung im Technischen Zentrum) 0,25 Vorbestellung für Rollen erforderlich nein - Preis je Münzrolle (Abholung in den Filialen Schloßplatz, WOB-Porschestraße oder Wittingen) Vorbestellung für Rollen erforderlich 0,50 nein - Preis je Münzrolle (Abholung in den anderen Filialen) 0,50 Vorbestellung für Rollen erforderlich ja 4.4. An- und Verkauf von Sorten und Edelmetallen - Preis für Kleinstorder bis 100,00 2,00 - Preis für Order ab 100,00 unentgeltlich - Transportpreis für Direktbelieferung an eine inländische Adresse 7,50 zzgl. 19% MWSt Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 42 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 43 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 44 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Letzte Änderung:
21 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. unentgeltlich Bereitstellung von pushtan 45 unentgeltlich Bereitstellung von HBCI-Chipkarte 15,00 Bereitstellung von smstan 46 - je smstan unentgeltlich 5.2. Electronic Banking für Unternehmer Zugangsverwaltung für EBICS Einrichtung: Kunden ID inkl. der ersten 4 Teilnehmer 100,00 Einrichtung: zusätzliche Teilnehmer ID 30,00 Änderung: eines Teilnehmers/Berechtigten 30,00 Einrichtung / Änderung: eines Kontos 10,00 Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 47 mtl. 2, Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS 48 - Beauftragung mittels FinTS: - Überweisungen - Lastschrifteinzüge - Beauftragung mittels EBICS (ELKO): - Überweisungen - Lastschrifteinzüge - Eilüberweisungen: - mittels EBICS als CCU-Auftrag je Posten 10,00 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind unter abrufbar. Der von MasterCard/Visa festgelegte Referenzwechselkurs ist unter abrufbar oder auf Anfrage erhältlich. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro- Währung sind unter abrufbar. 45 Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. 46 Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. 47 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 48 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinlösungen werden Entgelte nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösungen fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurden. Letzte Änderung:
22 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, und 31. Dezember, Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (Cut- Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Cut-Off-Zeiten angegeben sind) Filiale: Online-Banking, FinTS, Datenfernübertragung: Eine Stunde vor Ende der letzten Servicezeit (Die konkreten Servicezeiten sind dem Hinweis an der jeweiligen Filiale zu entnehmen) 19:30 Uhr III. Scheckverkehr Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Allgemein Scheckeinlösung Scheckeinzug (Inland) Scheckvordrucke unentgeltlich Zusendung von Scheckvordrucken im Auftrag des Kunden Portokosten Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre auf Veranlassung und im Interesse des Kunden 15,00 Bereitstellung eines bestätigten Verrechnungsschecks der Sparkasse 20,00 Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Tag der Einreichung Tag der Einreichung - andere Kreditinstitute + 2 Geschäftstage - Scheckeinlösung Tag der Einreichung 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 2.1. Scheckzahlungen aus dem Ausland bis 25,00 Gegenwert Stückgebühr unentgeltlich über 25,00 Gegenwert Stückgebühr 7,50 zzgl. Courtage 0,25, mindestens 2, Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Letzte Änderung:
23 3. Reiseschecks Rücknahme von Reiseschecks über Kundenkonto - Währungen: AUD, CAD, USD je Scheck 2,00 - Währungen: EUR je Einreichung unentgeltlich Letzte Änderung:
24 C.Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Dienstleistung Preis in EUR I. Sparkonto 1. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto Tag vor dem Auszahlungstag II. Wertpapiere 1. Depotleistungen - Depotentgelt - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (vierteljährlich) auf Basis des Bestands am Quartalsultimo unter ,50 unter ,00 ab ,00 - Weitere Leistungen im Auftrag des Kunden - Verpfändung von Depots/Einzelwerten zur Sicherheit bei einem externen Gläubiger 100,00 - Sonstige Depotaufträge auf Kundenwunsch je Posten/Gattung 30,00 zzgl. fremder Kosten - Quellensteuerrückerstattungsverfahren je nach Land und Komplexität 75,00, 500,00 oder 600,00 pro Antrag - Nach Absprache mit Kunden durchgeführte (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände) - Sonderleistungen - Duplikatserstellung je angefangene Std. 60,00 20,00 - Depotübertragung nur fremde Kosten 2. Effektive Stücke - Einlieferung (pro Posten und Buchung*) 250,00 - Auslieferung (pro Posten und Buchung*) 250,00 - Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- oder Dividendenscheinen pro Stück 22,00 mindestens pro Gattung* 75,00 * Im Einzelfall können mehrere Buchungen notwendig sein. Letzte Änderung:
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