Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Preis- und Leistungsverzeichnis September 2017 September 2017 Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Kapitel D: Kreditgeschäft Kapitel E: Sonstiges Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. 1

2 Preis- und Leistungsverzeichnis September 2017 September 2017 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse... 4 I. Name und Anschrift der Sparkasse... 4 II. Zuständige Aufsichtsbehörden... 4 III. Eintragung im Handelsregister... 4 IV. Vertragssprache... 4 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten... 4 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung... 5 B. Girokonto und Zahlungsverkehr... 6 I. Girokonten Preismodelle für Privatkonten Preismodelle für Geschäftskonten Preismodelle für Wertpapierkonten Preismodelle für Fremdwährungskonten Kontoauszug (pro Vorgang) Rechnungsabschluss Kontoüberziehungen Kontowecker Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses per Lastschrift (Auftragsbelastungsbuchung) II. Erbringung von Zahlungsdiensten Überweisungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Lastschriften aus weiteren Staaten SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften: Lastschriftinkasso Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren Rückgabe von eingereichten Lastschriften (für den Einreicher/Zahlungsempfänger) Kartengestützter Zahlungsverkehr Kreditkarten Debitkarte (Sparkassen-Card und Sparkassen-Kundenkarte) GeldKarte Barauszahlungen Ausführungsfrist Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Barauszahlung Online-Banking und Electronic Banking Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Electronic Banking für Unternehmer Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung

3 Preis- und Leistungsverzeichnis September 2017 September Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse III. Scheckverkehr Allgemein Grenzüberschreitender Scheckverkehr Scheckzahlungen in das Ausland Scheckzahlungen aus dem Ausland Umrechnungskurse Reiseschecks C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft I. Sparkonto Kennwortvereinbarung Vorzeitige Verfügung über Ratensparverträge AVMG-Riester (VorsorgePlus) Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches Sonstige Preise im Sparverkehr Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) II. Wertpapiere Depotleistungen Effektive Stücke Transaktionsleistungen Ersatz von Aufwendungen D. Kredite I. Kredite II. Bankbürgschaft (Aval) III. Wechsel E. Sonstiges I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden II. Bescheinigungen III. Im Auftrag des Kunden vorgenommene IV. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden V. Bankauskünfte VI. Anfrage Einwohnermeldeamt VII. Sorten VIII. Kleingeld/DM-Annahme IX. An- und Verkauf von Edelmetallen X. Bedrucken von Zahlungsverkehrsvordrucken XI. Safes/Verwahrstücke XII. Dokumentengeschäft

4 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Sparkasse Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn Bahnhofstraße Nordhorn II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: III. IV. Eintragung im Handelsregister HRA , AG Osnabrück Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Für Institute, die einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen sind: Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.v. Schlichtungsstelle Charlottenstraße Berlin Internet: Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission hat unter eine Europäische Onlinestreitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die -Adresse der Sparkasse lautet: 4

5 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str Bonn und Marie-Curie-Str Frankfurt am Main Für Institute, die keiner anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen sind: VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung Die Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Sparkasse bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 5

6 Dienstleistung Preis in EUR I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten Sparkassen- Girokonto Klassik Sparkassen- Girokonto Kompakt Sparkassen- Girokonto Komfort Sparkassen- Girokonto Premium (Altbestand) Monatlicher Grundpreis 4,00 6,00 8,50 11,00 Mtl. Sofortrabatt bei Nutzung des Elektronischen 1,00 1,00 1,00 1,00 Postfachs für Kontoauszüge Reduzierter Grundpreis pro Monat 3,00 5,00 7,50 10,00 Inklusivleistungen Kontoauszüge (Elektronisches Postfach) Kontoauszüge (Kontoauszugsdrucker)* Daueraufträge online einrichten und ändern Löschung von Daueraufträgen Push-TAN Barauszahlung an Sparkassen-Geldautomaten mit Sparkassen-Card Belastungen von Raten für Sparverträge des Kunden bei der Sparkasse Belastungen von Darlehensraten des Kunden bei der Sparkasse Preise für Zahlungsverkehrsleistungen Freibetrag für Zahlungsverkehrsleistungen** Kein Freibetrag 7,50 15,00 30,00 Beleglose Zahlungsverkehrsleistungen (Verrechnung mit Freibetrag) Ausführung eines Dauerauftrages 0,25 0,25 0,25 0,25 Belastung einer Lastschrift 0,25 0,25 0,25 0,25 Beleglose Abwicklung einer SEPA-Überweisung 0,25 0,25 0,25 0,25 Ausführung einer Lastschrifteinreichung zur 0,25 0,25 0,25 0,25 Gutschrift auf dem Konto Für den Kunden bestimmte 0,25 0,25 0,25 0,25 Überweisungsgutschrift Einzahlung am Einzahlungsautomaten mit Sparkassen-Card/Kundenkarte 0,25 0,25 0,25 0,25 Beleghafte Zahlungsverkehrsleistungen (Verrechnung mit Freibetrag) Einlösung eines Schecks 1,00 1,00 1,00 1,00 Belastung eines Schecks 1,00 1,00 1,00 1,00 Beleghafte Abwicklung einer SEPA-Überweisung 1,00 1,00 1,00 1,00 Einzahlungen am Schalter/Kasse 1,00 1,00 1,00 1,00 Auszahlungen am Schalter/Kasse 1,00 1,00 1,00 1,00 Entgegennahme und Durchführung einer 2,00 2,00 2,00 2,00 telefonischen SEPA-Überweisung Durchführung einer Sofortüberweisung 2,00 2,00 2,00 2,00 Erläuterung = im Preis enthalten 6

7 Auszugserstellung durch die Sparkasse in Papierformat auf Kundenwunsch Nacherstellung von Kontoauszügen auf Sparkassen- Girokonto Klassik (Altbestand) Sparkassen- Girokonto Kompakt Weitere Zahlungsverkehrs- bzw. Dienstleistungen (keine Verrechnung mit dem Freibetrag) 0,50 zzgl. Porto 0,50 zzgl. Porto Sparkassen- Girokonto Komfort 0,50 zzgl. Porto Sparkassen- Girokonto Premium zzgl. Porto 2,00 2,00 2,00 2,00 Kundenwunsch Bearbeitung von Daueraufträgen durch Sparkassenmitarbeiter - Einrichtung von Daueraufträgen 2,00 2,00 1,00 - Änderung von Daueraufträgen 2,00 2,00 1,00 Zur Verfügung stellen von TANs per SMS**** 0,10 0,10 0,10 Sparkassen-Card p.a. 10,00 10,00 10,00 Eine Karte pro Konto inklusive Kundenkarte p.a.*** 5,00 5,00 5,00 Auf Wunsch zusätzlich buchbar Mobilgeräteschutz monatlich 4,50 3,50 2,50 1,50 Erläuterung = im Preis enthalten Basiskonto nach ZKG (gilt auch für das bisherige Bürgerkonto) Preise analog Sparkassen-Girokonto Komfort. Baukonto Preise analog Sparkassen-Girokonto Komfort Sparkassen-Girokonto Start Das Girokonto Start wird für Schüler, Auszubildende und Studenten bis zum Höchstalter von 30 Jahren angeboten. Monatlicher Grundpreis Buchungen Online-Buchungen Einreichung Sammelüberweisung DTA-Band oder DTA-Diskette pro Stück Barauszahlung Kasse Überweisung mit Beleg Dauerauftrag eröffnen und ändern Sparkassen-Card pro Jahr Kundenkarte kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei Sparkassen-Girokonto Start+ Das Girokonto Start wird für Schüler, Auszubildende und Studenten ab 18 Jahren bis zum Höchstalter von 30 Jahren angeboten. Monatlicher Grundpreis 1,50 Inklusive Mobilgeräteschutz Alle weiteren Leistungen entsprechen dem Sparkassen-Girokonto Start 7

8 Die vorgenannten Preise werden nur berechnet, wenn die Buchungen/Leistungen im Auftrag des Kunden vereinbarungsgemäß und fehlerfrei erfolgen. Rechnungsabschlussbuchungen werden kostenfrei durchgeführt. * Bei einer Vereinbarung zur Nutzung des Elektronischen Postfachs ist ein Abruf der Kontoauszüge über den Kontoauszugsdrucker nicht mehr möglich. ** Der Freibetrag für Zahlungsverkehrsdienstleistungen ist ein Guthaben für Zahlungsverkehrsleistungen pro Monat für vom Kunden in Anspruch genommene Zahlungsverkehrsleistungen. Die in der Tabelle unter Preise für Zahlungsverkehrsleistungen aufgeführten Zahlungsverkehrspreise kommen erst zur Abrechnung, wenn bzw. sofern der monatliche Freibetrag überschritten wird. Eine Auszahlung und/oder ein Übertrag eines Restwertes zum Monatsende in den Folgemonat sind ausgeschlossen. *** Ein Preis wird nur bei der Nutzung des Elektronischen Postfachs berechnet. Hinweis: Kontoauszüge werden grundsätzlich nur über den Kontoauszugsdrucker oder das Elektronische Postfach zur Verfügung gestellt. **** wenn mittels der TAN ein Auftrag des Kunden an die Sparkasse erteilt und fehlerfrei bearbeitet wird. 2. Preismodelle für Geschäftskonten Geschäftskonto Grundpreis monatlich 7,50 Eilaufträge 2,00 Ein- und Auszahlungen am Geldautomaten mit Sparkassen-Card 0,25 Alle sonstigen Ein- und Auszahlungen 2,00 Sonstige Beleglose Buchungen 0,25 Sonstige Beleghafte Buchungen 1,00 Kontoauszüge - Elektronisches Postfach - Papierhaft zzgl. Porto bei Versand - Einzelumsatzanlage Daueraufträge einrichten oder ändern - Online-Banking - durch Servicemitarbeiter pro Auftrag Kostenfrei 1,00 0,25 Kostenfrei 2,00 Lastschriftdauerauftrag einrichten 5,00 Lastschriftdauerauftrag ändern 3,00 Sparkassen-Card pro Jahr 10,00 Kundenkarte 5,00 Geschäftskonto kompakt Grundpreis monatlich 3,75 Ein- und Auszahlungen am Geldautomaten mit Sparkassen-Card 0,50 Alle sonstigen Ein- und Auszahlungen 2,00 Eilaufträge 4,00 Sonstige Beleglose Buchungen 0,50 Sonstige Beleghafte Buchungen 2,00 Kontoauszüge - Elektronische Postfach - Papierhaft zzgl. Porto bei Versand - Einzelumsatzanlage Daueraufträge einrichten oder ändern - Online-Banking - durch Servicemitarbeiter pro Auftrag Kostenfrei 2,00 0,50 Kostenfrei 2,00 Lastschriftdauerauftrag einrichten 5,00 Lastschriftdauerauftrag ändern 3,00 Sparkassen-Card pro Jahr 10,00 Kundenkarte 5,00 8

9 Vereinskonto (auch Kirchen und gemeinnützige Organisationen) Grundpreis monatlich 1,25 Buchungspreis 0,20 Online-Buchungen 0,05 Beleghafte Buchungen 0,20 Barauszahlung Kasse 0,20 Daueraufträge einrichten oder ändern 1,50 Lastschriftdauerauftrag einrichten 5,00 Lastschriftdauerauftrag ändern 3,00 Sparkassen-Card pro Jahr 5,00 Kundenkarte inklusive Die vorgenannten Preise werden nur berechnet, wenn die Buchungen/Leistungen im Auftrag des Kunden vereinbarungsgemäß und fehlerfrei erfolgen. 3. Preismodelle für Wertpapierkonten (Verrechnungskonto für Wertpapierumsätze. Die Kontoführung erfolgt ausschließlich online). Grundpreis monatlich kostenfrei Buchungen außerhalb von Wertpapierumsätzen* 2,00 Elektronischer Kontoauszug kostenfrei Kontoauszüge auf Papier 1,00 zzgl. Porto *Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. 4. Preismodelle für Fremdwährungskonten Geschäftskunden monatlich 6,50 Privatkunden (mit regelmäßigem Umsatz, z.b. Gehaltskunden) monatlich 6,50 Privatkunden monatlich 2,50 5. Kontoauszug (pro Vorgang) Kontomodellen in Teil B Ziffer I, Für den Versand von Kontoauszügen wird Porto in Rechnung gestellt. Hinweis: Werden bei Nutzung des Kontoauszugsdruckers Kontoauszüge nicht abgerufen, erfolgt nach 120 Tagen automatisch ein Postversand. Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen 2,00 auf Verlangen des Kunden pro Auszug* zzgl. Porto Nacherstellung mehr als ein Jahr rückwirkend - pro Monat* 15,00 zzgl. Porto (*soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 1. 1 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bareinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder 9

10 6. Rechnungsabschluss Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. 7. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 8. Kontowecker Benachrichtigung per - Mobile-Banking-App (Push-Nachricht) kostenfrei 9. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses per Lastschrift (Auftragsbelastungsbuchung) - fällige Darlehensraten kostenfrei - fällige Sparraten kostenfrei - Schließfachgebühren kostenfrei II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, wenn und soweit die Durchführung nicht bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Kapitel B Nummer I. Girokonten ). 1. Überweisungen 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. a) Ausführungsfristen Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse): - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 4 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 5 max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 4 Geschäftstage - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 2 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 3 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 4 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 5 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 6 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 10

11 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisungen in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte 8 : Modalitäten: je Überweisung vom Girokonto Überweisungsart beleghaft 9 beleglos 10 per Dauerauftrag per Eilüberweisung Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA- Überweisung) 10,00 Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Kontomodellen in Teil B Ziffer I, ,00 Siehe bb) Siehe bb) Siehe bb) Siehe bb) Euro-Expresszahlung online./. 10,00 10,00 10,00 bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtige Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage) Abwicklungsprovision 1,50 mind. 12,50, max.- 150,00 Courtage (nur bei Fremdwährung) SHARE 0,25 mind. 2,00 Auslagen SHARE 1,50 Bei Überweisung mit eiliger Ausführung 10,00 Bei Zahlungen in Drittwährungen (z.b. GBP nach Frankreich) verdoppelt sich der Preis. Für alle Überweisungsausgänge mit der Entgeltregelung OUR stellen wir neben den unter SHARE aufgeführten Entgelten zusätzlich folgende Entgelte für fremde Spesen in Rechnung: bis ,00 OUR 20, , ,00 OUR 40,00 ab ,01 OUR 60,00 7 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 8 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 9 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 10 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 11

12 Preis in EUR c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags per Postversand 2,03 per elektronischem Postfach 1,33 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist 10,00 zzgl. Auslagen Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 10,00 zzgl. Auslagen Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung oder Änderung im Auftrag des Kunden Kontomodellen in Teil B Ziffer I, Eilüberweisung zur Barauszahlung 20,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet 11 : Gutschrift einer Entgelt in Euro Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA- Überweisung) Kontomodellen in Teil B Ziffer I, Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Kontomodellen in Teil B Ziffer I, Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister - Abwicklungsprovision bis 15,00 keine Berechnung ab 15,01 1,00 mind. 10,00 max. 100,00 - Courtage (nur bei Währungsumtausch) 0,25 mind. 2,00 - Auslagen 1,00 - Aufschlag für eilige Ausführung 3,00 Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 11 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 12

13 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 12 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 13 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Entgelte 15 Zielland(Produkt) Entgeltregelung 0 (SHARE) 1 (OUR) Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Kontomodellen in Teil B Ziffer I, San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder (sonstige Zahlungen) Abwicklungsprovision 1,50 mind. 12,50 max. 150,00 Courtage (bei Währungsumtausch) 0,25 mind. 2,00 Auslagen 1,50 Pauschalbetrag für fremde Spesen (zusätzlich zu den SHARE-Entgelten) bis ,00 20, , ,00 40,00 ab ,01 60,00 Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 10,00 cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags per Postversand 2,03 per elektronischem Postfach 1,33 12 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 13 z. B. US-Dollar. 14 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 15 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 13

14 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist 10,00 zzgl. Auslagen Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 10,00 zzgl. Auslagen Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Entgelte 16 Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet Absenderland/Währung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Entgelt in Euro Kontomodellen in Teil B Ziffer I, Kontomodellen in Teil B Ziffer I, übrige Länder in Euro oder Fremdwährung Abwicklungsprovision bis 15,00 kostenfrei ab 15,01 1 mind. 10,00 max. 100,00 Courtage (nur bei Währungsumtausch) 0,25 mind. 2,00 Auslagen 1,00 Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) 3,00 16 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 14

15 2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 18 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Entgelt in Euro Kontomodellen in Teil B Ziffer I, Kontomodellen in Teil B Ziffer I, c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift per Postversand 2,03 per elektronischem Postfach 1, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 19 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Entgelt in Euro Kontomodellen in Teil B Ziffer I, Kontomodellen in Teil B Ziffer I, c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift per Postversand 2,03 per elektronischem Postfach 1, Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. 17 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 18 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 19 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 15

16 SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 20 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus der Schweiz Monaco San Marino allen Einreicherländern Entgelt in Euro Kontomodellen in Teil B Ziffer I, Kontomodellen in Teil B Ziffer I, Kontomodellen in Teil B Ziffer I, Kontomodellen in Teil B Ziffer I, b) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift per Postversand 2,03 per elektronischem Postfach 1, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 21 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus der Schweiz Monaco San Marino allen Einreicherländern Entgelt in Euro Kontomodellen in Teil B Ziffer I, Kontomodellen in Teil B Ziffer I, Kontomodellen in Teil B Ziffer I, Kontomodellen in Teil B Ziffer I, b) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift per Postversand 2,03 per elektronischem Postfach 1, Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstage bis 12:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstage bis 12:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Firmen-Lastschrift 20 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 21 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 16

17 2.4. Lastschriftinkasso Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Kontomodellen in Teil B Ziffer I, Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren a) Bei belegloser Auftragserteilung bzw. bei Auftragserteilung mit Datenträger je Lastschrift Kontomodellen in Teil B Ziffer I, Rückgabe von eingereichten Lastschriften (für den Einreicher/Zahlungsempfänger) Rückgabe mangels Deckung 1,81 Rückgabe wegen Lastschriftsperre/SEPA-Mandatssperre 1,81 Rückgabe durch anderen Dienstleister Fremdkosten Ausnahme: Bei einer Geltendmachung eigener Forderungen der Inkassostelle gegen ihre Kunden (Beispiel: Sparkasse zieht Darlehensleistungen von einen Konto des Kunden bei einem anderen Kreditinstitut ein) und einer von der Inkassostelle zu verantwortenden Rückgabe der Lastschrift (z. B. falscher Betrag, keine Ermächtigung zum Einzug) werden keine Kosten berechnet. 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1. Kreditkarten a) Jahrespreise MasterCard Karte/Visa Card - Hauptkarte 33,00 - Zusatzkarte 24,00 MasterCard Gold Karte/Visa Card Gold - Hauptkarte 81,00 - Zusatzkarte 57,00 MasterCard Basis 33,00 MasterCard Basis Jugendliche (bis 18 Jahre) 18,00 MasterCard Business/Visa Card Business 20,00 MasterCard Business Gold/Visa Card Business Gold 65,00 b) Ausstattung mit Bild (Privatkarten): - aus Galerie inklusiv - individuelles Motiv - Jahrespreis 6,00 c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu 10,00 vertretende Umstände verursacht mit PIN 20,00 - wegen Namensänderung 10,00 mit PIN 20,00 - bei Vergessen der PIN 20,00 d) Postversand nicht fristgerecht abgerufener Kreditkartenabrechnungen Portokosten 22 Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 17

18 e) Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung - per Postversand 2,60 f) Sperren einer MasterCard/Visa Card (auf Veranlassung und im Interesse des Kunden, die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich) 5,00 g) Emergency Card 150,00 h) Emergency Cash 150,00 i) Kündigung eines Internetabonnements (bei Dritten abgeschlossen) j) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen k) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 23 14,50 unentgeltlich 1 % des Umsatzes l) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 24 1 % des Umsatzes m) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) am Geldautomaten 2% mind. 5,11 am Schalter 3 % mind. 5,11 n) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist unentgeltlich. inklusive 3.2. Debitkarte (Sparkassen-Card und Sparkassen-Kundenkarte) Debitkarten a) Jahrespreise Sparkassen-Card 10,00 Kundenkarte 5,00 Soweit nicht innerhalb des Kontomodells enthalten. Bitte beachten Sie die Preishinweise zu unseren Kontomodellen unter Teil B Ziffer I, b) Täglicher Verfügungsrahmen 25 Sparkassen-Card je nach Einsatz 26 : 500,00 Abhebung von Bargeld an eigenen/fremden 27 Geldautomaten 23 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 24 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 25 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 26 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 27 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 18

19 o An Geldautomaten der Sparkasse Nordhorn bis zu 1.000,00 EUR o An allen anderen Geldautomaten im Inland bis zu 500,00 EUR o An allen anderen Geldautomaten im Ausland bis zu 500,00 EUR Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und 2.200,00 Dienstleistungsunternehmen 28 Aufladen der Geldkarte 200,00 (max. 500,00 pro Tag) c) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen d) Einsatz der Karte im EWR-Raum 29, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 30 unentgeltlich 1 % des Umsatzes mind. 0,80 max. 4,00 e) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 1 % des Umsatzes mind. 0,80 max. 4,00 f) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) 3.3. GeldKarte Aufladung unserer GeldKarten (girogo) an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister an electronic-cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind Die Preise ergeben sich aus den jeweiligen Kontomodellen in Teil B Ziffer I, (beleglose Lastschrift) 3.4. Barauszahlungen a) Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer Sparkassen-Card Kontomodellen in Teil B Ziffer I, mit unserer MasterCard 3 % des Umsatzes mind. 5,11 EUR mit unserer Visa Card 3 % des Umsatzes mind. 5,11 EUR 2 % des Umsatzes mind. 5,11 EUR 2 % des Umsatzes mind. 5,11 EUR b) Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (Sparkassen-Card) bei Sparkassen und Landesbanken, die am Heimatsparkassenmodell teilnehmen am Schalter entfällt am Geldautomaten unentgeltlich bei ZD im EWR 31, die ein direktes Kundenentgelt 32 erheben: 28 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein 29 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 30 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 19

20 - Verfügungen im girocard-system in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus- System in Euro entfällt entfällt Die Preise ergeben sich aus den jeweiligen Kontomodellen in Teil B Ziffer I, ,00 EUR Zusätzlich können sich Preise aus den jeweiligen Kontomodellen in Teil B Ziffer I, ergeben. bei ZD im EWR 33, die kein direktes Kundenentgelt 34 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro am Schalter entfällt am Geldautomaten 3,00 EUR Zusätzlich können sich Preise aus den jeweiligen Kontomodellen in Teil B Ziffer I, ergeben. bei ZD im EWR 35 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System entfällt 3,00 EUR Zusätzlich können sich Preise aus den jeweiligen Kontomodellen in Teil B Ziffer I, ergeben. bei ZD außerhalb des EWR 36 im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System entfällt 3,00 EUR Zusätzlich können sich Preise aus den jeweiligen Kontomodellen in Teil B Ziffer I, ergeben. mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland 3 % des Umsatzes mind. 5,11 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet Ausführungsfrist 2 % des Umsatzes mind. 5,11 EUR Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR- max. 4 Geschäftstage Währung 37 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 32 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 33 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 34 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 35 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 36 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 37 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 20

21 4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Bareinzahlungen auf eigenes Konto Kontomodellen in Teil B Ziffer I, Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns 7,50 auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken 7,50 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 10,00 auf Konten gemeinnütziger Organisationen unentgeltlich im Auftrage des Kontoinhabers (z.b. durch Boten, Kassierer eines Vereins oder für unentgeltlich eine Kommune) Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter Kapitel B Nummer II a) und Kapitel B Nummer II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. Bareinzahlung fremder Kunden auf Konten bei uns 7,50 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 10, Barauszahlung Von Konten bei uns, die nicht von Kapitel B Nummer II.3.4 erfasst sind: Kontomodellen in Teil B Ziffer I, Online-Banking und Electronic Banking 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. unentgeltlich Bereitstellung von PushTan unentgeltlich Bereitstellung von HBCI-Chipkarte Jahrespreis 10,00 Bereitstellung von smstan je SMS-TAN* 0,10 (Soweit nicht innerhalb des Kontomodells enthalten. Bitte beachten Sie die Preishinweise zu unseren Kontomodellen unter Teil B Ziffer I, ) *wenn mittels der TAN ein Auftrag des Kunden an die Sparkasse erteilt und fehlerfrei bearbeitet wird. Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift unentgeltlich 5.2. Electronic Banking für Unternehmer Zugangsverwaltung für EBICS Einrichtung: Kunden ID 15,00 Einrichtung: zusätzliche Kunden ID 15,00 Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV unentgeltlich Einrichtung: Teilnehmer ID 10,00 Einrichtung: Konto unentgeltlich Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen 10,00 Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 39 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV mtl. 5,00 38 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 39 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 21

22 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS 40 - Beauftragung mittels FinTS: - Sammelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 41 ) Die Preise ergeben sich - je Sammelbuchung aus den jeweiligen - je Einzelauftrag Kontomodellen in Teil B - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 42 ) Ziffer I, je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 43 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 44 ) - je Sammelbuchung Die Preise ergeben sich - je Einzelauftrag aus den jeweiligen - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften Kontomodellen in Teil B (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 45 ) Ziffer I, je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 46 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - Beauftragung mittels EBICS (ELKO): - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei./. - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je enthaltener Position - Überweisungen - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 47 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 48 ) Die Preise ergeben sich aus den jeweiligen Kontomodellen in Teil B Ziffer I, Die Preise ergeben sich aus den jeweiligen Kontomodellen in Teil B Ziffer I, Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinlösungen werden Entgelte nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösungen fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurden. 41 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 42 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 43 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 44 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 45 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 46 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 47 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 48 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 22

23 - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Datei 3,00 - je Einzelauftrag 1,50 - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 49 Die Preise ergeben sich ) aus den jeweiligen - je Sammelbuchung Kontomodellen in Teil B - je Einzelauftrag Ziffer I, im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 50 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 51 ) Die Preise ergeben sich - je Sammelbuchung aus den jeweiligen - je Einzelauftrag Kontomodellen in Teil B - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 52 ) Ziffer I, je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - Zahlungen mit der Sparkassen-Card an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Nummer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Der von MasterCard/Visa festgelegte Referenzwechselkurs ist auf Anfrage erhältlich. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und V-Pay Transaktionen in Nicht-Euro- Währung sind unter abrufbar. 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, und 31. Dezember, - jedem gesetzlichen Feiertag in Niedersachsen Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (Cut- Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Cut-Off-Zeiten angegeben sind) Geschäftsstelle: Bis zum Ende der Geschäftszeit der jeweiligen 49 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 50 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 51 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 52 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 23

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