Preis- und Leistungsverzeichnis Januar 2018

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Januar 2018 s Kreissparkasse Waiblingen Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Kapitel D: Kreditgeschäft Kapitel E: Sonstiges DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. Bei voll vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen und juristischen Personen werden Bankdienstleistungen (im Regelfall Darlehen, Avale, Giro und Kontokorrent) durch die KSK WN gemäß 9 Abs. 1 UStG steuerpflichtig behandelt, d.h. zusätzlich mit der gesetzlichen Umsatzsteuer versehen. Gültig ab

2 Preis- und Leistungsverzeichnis Januar 2018 s Kreissparkasse Waiblingen Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse... 4 I. Name und Anschrift der Sparkasse... 4 II. Zuständige Aufsichtsbehörden... 4 III. Eintragung im Handelsregister... 4 IV. Vertragssprache... 4 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten... 4 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung.5 B. Girokonto und Zahlungsverkehr... 6 I. Girokonten Preismodelle für Privatkunden Preismodelle für Geschäftskunden Preismodelle für Fremdwährungskonten Kontoauszug (pro Vorgang) Rechnungsabschluss Kontoüberziehungen Kontowecker Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses... 9 II. Erbringung von Zahlungsdiensten Überweisungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Lastschriften aus weiteren Staaten SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften: Kartengestützter Zahlungsverkehr Kreditkarten Debitkarte (Sparkassen-Card) GeldKarte Barauszahlungen Ausführungsfrist Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Barauszahlung Online-Banking und Electronic Banking Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Electronic Banking für Unternehmer Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse III. Scheckverkehr Allgemein Grenzüberschreitender Scheckverkehr Scheckzahlungen in das Ausland Scheckzahlungen aus dem Ausland Gültig ab

3 Preis- und Leistungsverzeichnis Januar 2018 s Kreissparkasse Waiblingen 2.3. Umrechnungskurse Reiseschecks C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft I. Sparkonto Kennwortvereinbarung Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) II. Wertpapiere Depotleistungen Effektive Stücke Transaktionsleistungen Ersatz von Aufwendungen D. Kredite I. Kredite II. Bankbürgschaft / Garantie (Aval) E. Sonstiges I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene III. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden IV. Bankauskunft im Auftrag des Kunden Gültig ab

4 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Sparkasse Kreissparkasse Waiblingen Alter Postplatz Waiblingen II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: III. IV. Eintragung im Handelsregister HRA Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg Am Hauptbahnhof Stuttgart Online erreichen Sie die Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg unter: Näheres regelt die Verfahrensordnung der Sparkassenschlichtungsstelle Baden-Württemberg, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Kreissparkasse Waiblingen nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Es besteht ferner die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Die Europäische Kommission hat unter eine Europäische Onlinestreitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die -Adresse der Sparkasse lautet: : info@kskwn.de Gültig ab

5 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str Bonn und Marie-Curie-Str Frankfurt am Main Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Sparkasse (Name und Anschrift siehe oben Kapitel A.I.) einzulegen. Die Sparkasse wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder ) beantworten. Reisezahlungsverkehr SE-Comm / Hinweis auf Preise der LBBW wg. Vermittlungsgeschäft. VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung Die Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Sparkasse bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. Gültig ab

6 Dienstleistung I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten GiroClassic GiroCompact GiroPremium Grundpreis je angefangener Monat 3,90 5,90 9,90 Postenpreise A Barein- und Barauszahlung an der Kasse bzw. am Geldautomaten/CashRecycler per White Card 1,50 inklusive inklusive Freiposten pro Monat 5 inklusive inklusive beleghafte und sonstige Buchungen A (z. B. beleghafte Überweisungen, Umbuchungen am 1,50 1,50 inklusive Schalter) Überweisungen per Telefon (KSK WN KundenService) 2,00 2,00 inklusive Laden Prepaid-Handy (am Geldautomaten oder per Internet) 0,50 inklusive inklusive beleglose Buchungen (z. B. Zahlungseingänge, Lastschrifteinzüge, Online-Banking-Transaktionen, electronic cash Belastungen) 0,30 inklusive inklusive SBT-Transaktionen 1,00 1,00 inklusive Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker inklusive inklusive inklusive elektronischer Kontoauszug über Online-Banking inklusive inklusive inklusive Abholung, Zustellung (pro Auszug) inklusive inklusive inklusive GeldKarte Laden/Entladen inklusive inklusive inklusive Online-Banking Bereitstellung eines TAN-Generators 9,90 inklusive inklusive Kontowecker 0,07 inklusive inklusive Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. A Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. Gültig ab

7 Dienstleistung Für Kinder, Jugendliche/Junge Privatkunden (mitwachsendes Pauschalkonto) TopJunior TopGiro TopGiroPlus TopGiroPlus. (0-9 Jahre) (10-17 Jahre) (18 bis 25. Geburtstag) (ab 25. Geburtstag) Grundpreis je angefangener Monat 0,00 0,00 0,00 2,50 Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker inklusive inklusive inklusive inklusive elektronischer Kontoauszug über Online-Banking inklusive inklusive inklusive inklusive Abholung, Zustellung inklusive inklusive inklusive inklusive Weitere Privatkontenmodelle Pfändungsschutzkonto Basiskonto (Guthabenkonto) Grundpreis je angefangener Monat 3,90 3,90 Postenpreis A Barein- und Barauszahlung an der Kasse bzw. am Geldautomaten/CashRecycler per White Card 1,50 1,50 Freiposten pro Monat 5 5 beleghafte und sonstige Buchungen A (z.b. beleghafte Überweisungen, Umbuchungen am Schalter) 1,50 1,50 Überweisungen per Telefon (KSK WN KundenService) 2,00 2,00 Laden Prepaid-Handy (am Geldautomaten oder per Internet) 0,50 0,50 beleglose Buchungen (z.b. Zahlungseingänge, Lastschrifteinzüge, Online-Banking-Transaktionen, 0,30 0,30 electronic cash Belastungen) SBT- Transaktionen 1,00 1,00 Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker inklusive inklusive elektronischer Kontoauszug über Online-Banking inklusive inklusive Abholung, Zustellung (pro Auszug) inklusive inklusive GeldKarte Laden/Entladen inklusive inklusive Online-Banking Bereitstellung eines TAN-Generators 9,90 9,90 Kontowecker 0,07 0,07 Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. A Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. Gültig ab

8 Dienstleistung 2. Preismodelle für Geschäftskunden Grundpreis je angefangener Monat alle Buchungen der Leistungsgruppe 1-4, bis zu einem Gesamtpreis von mtl. 9,50 Euro. Darin sind enthalten: - Kontoführung (inkl. bis zu 2 Sparkassen-Cards) - Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker - Abhebungen an nationalen Geldautomaten der S- Finanzorganisation - Versorgung mit Wechselgeld - Bareinzahlungen am Cash-Recycler der KSK WN GiroBusiness GiroConsult B GiroMed C 9,50 9,50 9,50 D Leistungsgruppe 1 A 0,14 0,14 0,00 je Buchungsposten (Online-Überweisung, Online-Lastschrift) Leistungsgruppe 2 A 0,35 0,35 0,00 je Buchungsposten (GeldKarte laden, Überweisungseingang, Lastschriftabbuchung, Ausführung Dauerauftrag) Leistungsgruppe 3 A 0,70 1,00 1,00 je Buchungsposten (Kassenein- und -auszahlung, Sortenkauf, Sortenverkauf, beleghafte Überweisung, Scheckeinreichung, Scheckbelastung) Leistungsgruppe 4 A 3,00 3,00 3,00 je Buchungsposten (elektronische Eilüberweisung, Nachttresor-Geldkassette E ), Überweisungen per Telefon (KSK WN KundenService) Sonstiges - Kontoauszug (Abholung, Zustellung) 1,00 1,00 1,00 Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. B Nur für freiberuflich tätige beratende Berufe (z. B. Rechtsanwalt, Steuerberater) C Nur für freiberuflich tätige Heilberufe (z. B. Ärzte, Apotheker) D Bei regelmäßigem Eingang der Abrechnung der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung 4,50 EUR E Pro Nachttresor-Geldkassette wird eine Buchung erstellt, mehrere Buchungen führen zu mehrfacher Preisberechnung A Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 3. Preismodelle für Fremdwährungskonten (Voraussetzung für ein Fremdwährungskonto ist das Bestehen/Führen eines Referenzkontos gemäß I.1. - I. 2./ Das Fremdwährungskonto ist für unbare Vorgänge) Girokonto Grundpreis je angefangener Monat 2,50 Buchungspostenpreis (pro Buchung) A 0,20 Kontoauszug (pro Auszug) 1,00 Abwicklungsgebühr für ein- und ausgehende Überweisungen und Schecks bis 500,00 EUR Gegenwert bis 6.666,00 EUR Gegenwert darüber + Spesen normale Ausführung 1,00 EUR / eilige Ausführung 5,00 EUR 5,00 10,00 1,5 Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. A Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. Gültig ab

9 4. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies siehe Preismodelle für Privat- bzw. Geschäftskonten über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) Postversand von Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen, die nach 90 Tagen am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen wurden Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen/Rechnungsabschlüssen auf Verlangen des Kunden in EUR (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand - am Selbstbedienungsterminal (bei Nutzung des elektronischen Postfachs nicht möglich) siehe Preismodelle für Privatbzw. Geschäftskonten siehe Preismodelle für Privatbzw. Geschäftskonten Portokosten je Auszugsnummer 5,00 je Auszugsnummer 1,00 Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 1. Für Fremdwährungskonten gelten die Bedingungen gemäß I Rechnungsabschluss Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. 6. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 7. Kontowecker Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. - Benachrichtigung per SMS und 0,00 bis 0,07 EUR je nach Kontomodell 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I. 1 bis I. 3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. - Schrankfachmietpreis Rauminhalt Mietpreis pro Jahr in EUR inkl. MwSt. 0 bis cm 3 49, bis cm 3 54, bis cm 3 69, bis cm 3 79, bis cm 3 99, bis --- cm 3 119,00 1 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bareinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. Gültig ab

10 - Einlagerung von Verwahrstücken (verschlossen) pro Jahr in EUR Briefumschläge (zugleich Mindestpreis) 15,00 Päckchen, Koffer, Kisten, sperrige Verwahrstücke entsprechende Schrankfachgröße, max. höchster Schrankfachpreis II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit die Durchführung nicht bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Kapitel B Nummer I. Girokonten ) oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 1. Überweisungen 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. a) Ausführungsfristen Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse): - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 4 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 5 max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. aa) Überweisungen in der Kontowährung Der Zahler trägt die folgenden Entgelte 8 : 2 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 3 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 4 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 5 Beleghaft: Überweisung per Vordruck. 6 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Beleghaft: Überweisung per Vordruck. 8 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. Gültig ab

11 Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA- Überweisung) Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN in EUR an einen Zahlungsdienstleister innerhalb der EWR Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Modalitäten: je Überweisung in EUR beleghafte 9 / beleglose 10 Überweisung 0,00 bis 1,50 je nach Kontomodell siehe Abschnitt bb); cc) vom Girokonto per Dauerauftrag 0,00 bis 0,35 je nach Kontomodell siehe Abschnitt bb); cc) per Eilüberweisung 3,00 beleglos 7,50 beleghaft nicht möglich per Zahlschein 10,00 nicht möglich bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte. Überweisungsbetrag SHARE-Entgelt 11 (Bei Fremdwährung zzgl. Courtage: 0,025 %, mind. 1,00 EUR) bis 500 EUR 5,00 bis EUR 10,00 darüber 0,15 % vom Überweisungsbetrag Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung 5,00 Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung 1,00 cc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR). Überweisungsbetrag bis 500 EUR bis EUR darüber OUR-Entgelt 12 (Bei Fremdwährung zzgl. Courtage: 0,025 %, mind. 1,00 EUR) Entgelte von SHARE zzgl. pauschal 25,00 EUR, ggf. erfolgt eine Nachbelastung der ausländischen Provision Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung 5,00 Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung 1,00 Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE). 9 Beleghaft: Überweisung per Vordruck. 10 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 11 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 12 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Gültig ab

12 c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse bei Postversand 1,50 Bearbeitung eines Überweisungs-/Dauerauftragswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern innerhalb der EWR 30,00 Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern innerhalb der EWR 30,00 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Eilüberweisung zur Barauszahlung 7,50 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet 13 : Gutschrift einer Entgelt in Euro Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) 0,00 bis 0,35 je nach Kontomodell Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR* 0,00 bis 0,35 je nach Kontomodell Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) 0,00 bis 0,35 je nach Kontomodell Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister* 0,00 bis 0,35 je nach Kontomodell Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet 0,00 bis 0,35 je nach Kontomodell * zzgl. je nach Betrag analog Abschnitt bb); cc) Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt erhoben: Courtage 0,025 % mind. 1,00 Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 14 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 15 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 13 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 14 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 15 z. B. US-Dollar. 16 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Gültig ab

13 b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. aaa) Bei einer Überweisung in der Kontowährung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte 17 Zielland (Produkt) Schweiz, Monaco oder San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder (sonstige Zahlungen) SHARE-Entgelt Buchungsposten ja, nach Modell Preise analog Abschnitt b); bb), cc) bbb) Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte. Höhe der Entgelte 18 Zielland (Produkt) Schweiz, Monaco oder San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder (sonstige Zahlungen) Entgelt (inklusive Courtage) Buchungsposten ja, nach Modell Preise analog Abschnitt b); bb), cc) ccc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR) Höhe der Entgelte 19 Zielland (Produkt) Schweiz, Monaco oder San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder (sonstige Zahlungen) OUR-Entgelt (inklusive Courtage) Preise analog Abschnitt b); bb), cc) Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE). bb) Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) aaa) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 17 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 18 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 19 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Gültig ab

14 bbb) Entgelte 20 Zielland(Produkt) Schweiz, Monaco oder San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder (sonstige Zahlungen) Entgeltregelung 0 (SHARE) 1 (OUR) Buchungsposten je nach Modell Preise analog Abschnitt Preise analog Abschnitt b); bb), cc) b); bb), cc) cc) Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) Zusätzliches Entgelt für die Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) in einer anderen Währung als Kontowährung Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse per Postversand 5,00 1,00 1,50 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 30,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 30,00 Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 30,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 30,00 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/vorübergehende Aussetzung im Auftrag des Kunden unentgeltlich Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 20 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. Gültig ab

15 b) Entgelte 21 Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet, - die vom Überweisungsbetrag zugeschlagen 0 oder abgezogen 2 werden: Absenderland/Währung Entgelt in EUR bis 500 EUR bis EUR über EUR Schweiz, Monaco, San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 5,00 10,00 0,15 % übrige Länder Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) Zusätzliches Entgelt für den Erhalt des Eingangs (bei Entgeltregelung 0 oder 2) in einer anderen Währung als Kontowährung 5,00 Courtage +0,025 %; mind. 1,00 2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 23 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift durch die Sparkasse per Postversand Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs Entgelt in EUR 0,00 bis 0,35 je nach Kontomodell 1,50 10, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 24 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Entgelt in EUR 0,00 bis 0,35 je nach Kontomodell 21 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 22 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 23 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 24 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. Gültig ab

16 c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse bei Postversand Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 1,50 10, Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 25 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus der Schweiz, Monaco oder San Marino b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse per Postversand Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs Entgelt in EUR 0,00 bis 0,35 je nach Kontomodell 1,50 10, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 26 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus der Schweiz, Monaco oder San Marino Entgelt in EUR 0,00 bis 0,35 je nach Kontomodell b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse per Postversand Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 1,50 10, Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften spätestens 2 Geschäftstage vor Fälligkeit der SEPA-Basis- Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften spätestens 2 Geschäftstage vor Fälligkeit der SEPA-Firmen- Lastschrift 25 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 26 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. Gültig ab

17 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1. Kreditkarten a) Jahrespreise Mastercard Karte/Visa Card - Hauptkarte (jährlich) 42,00 - Zusatzkarte (jährlich) 42,00 Mastercard Gold Karte/Visa Card Gold - Hauptkarte (jährlich) 84,00 - Zusatzkarte (jährlich) 84,00 Hinweis: Im Kontomodell Giro Premium (jährlich) 69,00 Mastercard Basis (bis 18. Geburtstag) (ggf. zzgl. Auslandskrankenversicherung 5,00 EUR) Mastercard Basis (ab 18. Geburtstag) (ggf. zzgl. Auslandskrankenversicherung 5,00 EUR) Mastercard Basis (ab 28. Geburtstag) (ggf. zzgl. Auslandskrankenversicherung 5,00 EUR) 0,00 25,00 42,00 Mastercard Business (jährlich) 30,00 Mastercard Business Gold (jährlich) 60,00 b) Ausstattung mit Bild: - Picture-Card (jährlich) 2,50 c) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 27 Portokosten d) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung - bei Vergessen der PIN - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Kreditkarte 28 e) Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung per Postversand unentgeltlich Portokosten f) Sperren einer Mastercard/Visa Card (auf Veranlassung und im Interesse des Kunden, die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich) g) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen unentgeltlich h) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 29 Hinweis: Unentgeltlich für Kunden im Alter von 18 bis einschließlich 27 Jahren mit Mastercard Standard/Gold. 1,00 % des Umsatzes 27 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 28 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Sparkasse nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 29 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. Gültig ab

18 i) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 30 Hinweis: Unentgeltlich für Kunden im Alter von 18 bis einschließlich 27 Jahren mit Mastercard Standard/Gold. 1,00 % des Umsatzes j) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) 3.2. Debitkarte (Sparkassen-Card) Debitkarten a) Jahrespreise (gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind) 5,00 b) Täglicher Verfügungsrahmen 31 Sparkassen-Card je nach Einsatz 32 : Abhebung von Bargeld an eigenen/fremden 33 Geldautomaten 1.000,00/500,00 Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und 2.200,00 Dienstleistungsunternehmen 34 Aufladen der girogo-karte/geldkarte bis max. Eingabe von Überweisungen an Selbstbedienungsterminals der Sparkasse 500, ,00 c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunde zu vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung - bei Vergessen der PIN - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Debitkarte 35 d) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich) e) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen f) Einsatz der Karte im EWR-Raum 36, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 37 unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich 1,00% des in EUR umgerechneten Umsatzes, mind. 1,00 g) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 1,00% des in EUR umgerechneten Umsatzes, mind. 1,00 30 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 31 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 32 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 33 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 34 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein 35 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Sparkasse nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 36 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 37 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. Gültig ab

19 h) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) i) vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z.b. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse ist unentgeltlich. 5, GeldKarte Aufladung unserer GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unentgeltlich unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen unentgeltlich an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 1,00 an electronic-cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder unentgeltlich dem girogo-logo gekennzeichnet sind 3.4. Barauszahlungen a) Barauszahlungen an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer Sparkassen-Card unentgeltlich mit unserer Mastercard, VisaCard b) Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (Sparkassen-Card) bei am Heimatsparkassenmodell teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken bei ZD im EWR 31, die ein direktes Kundenentgelt 32 erheben: entfällt am Schalter entfällt 2,00 % vom Umsatz mind. 7,00 am Geldautomaten unentgeltlich - Verfügungen im girocard-system in EUR entfällt unentgeltlich - Verfügungen im Maestro/Cirrus-System in EUR entfällt 1,00 % mind. 7,50 bei ZD im EWR 31, die kein direktes Kundenentgelt 33 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in EUR bei ZD im EWR 31 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus oder V- Pay/Plus-System bei ZD außerhalb des EWR 31 im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus- System entfällt 1,00 % mind. 7,50 entfällt entfällt 1,00 % mind. 7,50 F 1,00 % mind. 7,50 F mit Kreditkarte (Mastercard/Visa Card) 3,00 % vom 2,00% vom Umsatz - im Inland Umsatz mind. 7,00 F mind. 7,00 F 3,00 % vom 2,00% vom Umsatz - im Ausland Umsatz mind. 5,00 F mind. 5,00 F, G F innerhalb des EWR-Raums in Fremdwährung und außerhalb des EWR-Raums zzgl. 1,00 % des in EUR umgerechneten Betrages. G Unentgeltlich für Kunden mit einer Mastercard Gold und Kunden im Alter von 18 bis einschließlich 27 Jahren mit Mastercard Standard/Gold bei Barauszahlungen im Ausland. Für Kunden mit einer Mastercard Standard oder Basis sind 5 Barauszahlungen im Ausland unentgeltlich. Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. Barauszahlungen von Fremdwährungs-/Währungskonten bei einem mind. Gegenwert von EUR möglich Kosten von 1,50 % vom EUR-Gegenwert. Gültig ab

20 3.5. Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in EUR max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen max. 4 Geschäftstage EWR-Währung 34 als EUR Kartenzahlungen außerhalb des EWR Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. unabhängig von der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Bareinzahlungen auf eigenes Konto (5 Freiposten) je nach Kontomodell 0,00 bis 1,50 Bareinzahlung eigener/fremder Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns 10,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 10,00 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter Kapitel B Nummer II a) und Kapitel B Nummer II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen Barauszahlung Von Konten bei uns (die nicht von Kapitel B Nummer II.3.4 erfasst ist) Barauszahlungen von Fremdwährungs-/Währungskonten bei einem mind. Gegenwert von ,00 EUR möglich. 1,50 % vom EUR-Gegenwert 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges unentgeltlich Bereitstellung eines TAN-Generators 9,90 Bereitstellung von HBCI-Chipkarte 8, Electronic Banking für Unternehmer Zugangsverwaltung für EBICS Einrichtung: Kunden ID unentgeltlich Einrichtung: zusätzliche Kunden ID unentgeltlich 31 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 32 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 33 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 34 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 35 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. Gültig ab

21 Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV unentgeltlich Einrichtung: Teilnehmer ID unentgeltlich Einrichtung: Konto, incl. UDV-DAT-Segment unentgeltlich Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen unentgeltlich Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 36 Elektronische Avise (MT 942) pro Konto unentgeltlich und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto und/oder unentgeltlich b) pro bereitgestelltem Umsatz unentgeltlich Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto und/oder unentgeltlich b) - pro bereitgestellter Datei unentgeltlich - pro bereitgestelltem Umsatz unentgeltlich Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro unentgeltlich Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV - pro bereitgestelltem Umsatz 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS 37 Beauftragung mittels FinTS: - Einzelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 38 0,00 bis 0,35 je nach Kontomodell ) - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 39 ) 0,00 bis 0,35 je nach Kontomodell - Sammelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 38 ) - je Sammelbuchung 0,00 bis 0,35 je nach Kontomodell - je Einzelauftrag 0,00 bis 0,35 je nach Kontomodell - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 39 ) - je Sammelbuchung 0,00 bis 0,35 je nach Kontomodell - je Einzelauftrag 0,00 bis 0,35 je nach Kontomodell - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 40 ) - je Sammelbuchung 0,00 bis 0,35 je nach Kontomodell 36 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 37 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinlösungen werden Entgelte nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 38 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 39 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 38 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 39 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 40 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Gültig ab

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