Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Stand Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Kapitel D: Kredite Kapitel E: Sonstiges Die Sparkasse kann gemäß Nr. 7 Abs. der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die nach den Umständen zur urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden o der in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse wird nach Nr. 7 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Reglungen erhoben.

2 Preis- und Leistungsverzeichnis Stand INHALTSVERZEICHNIS Kapitel Seite A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse. Name und Anschrift der Sparkasse. Zuständige Aufsichtsbehörden. Eintragung in das Handelsregister 4. Vertragssprache 5. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- 4 Geldtransferverordnung B. Girokonto und Zahlungsverkehr I. Girokonten 5. Preismodelle für Privatkonten 5. Preismodelle für Geschäftskonten 6. Kontoauszug (pro Vorgang) 7 4. Rechnungsabschluss 7 5. Kontoüberziehungen 8 6. Kontowecker 8 7. Entgelte für Belastungen von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen 8 Hauses II. Erbringung von Zahlungsdiensten 9. Überweisungen 9. Lastschriften 4 6. Kartengestützter Zahlungsverkehr Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte 5. Online-Banking und Electronic Banking 4 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder 4 Währung 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse 5 III. Scheckverkehr 6. Allgemein 6. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 6-7. Reiseschecks 7 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft I. Sparkonto 8. Kennwortvereinbarung 8. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) 8 II. Wertpapiere 8 D. Kredite I. Kredite 9 0 II. Bankbürgschaft (Aval) 0 E. Sonstiges I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene III. Duplikatserstellung im Auftrag des Kunden IV. Bankauskunft im Auftrag des Kunden V. Saldenbestätigungen VI. Saldenbestätigungen für Jahresabschlüsse VII. Überweisungs- und Zahlscheinvordrucke VIII. Safes/Verwahrstücke IX. Sonstiges

3 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse den Kunden direkt oder per Kontoauszug mitteilen.. Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Starkenburg An der Sparkasse Heppenheim. Zuständige Aufsichtsbehörden Europäische Zentralbank Sonnemannstr Frankfurt am Main (Internet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße Bonn und Marie-Curie-Straße Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister HRA 0 4. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist deutsch. 5. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Die Sparkasse nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor diesen behördlichen Verbraucherschlichtungsstellen verpflichtend teil. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen mit Verbrauchern,. der Vorschriften über Verbraucherdarlehen und sonstige Finanzierungshilfen sowie deren Vermittlung ( 49 bis 508, 5 und 655a bis 655d des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Artikel 47a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch). der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Verordnung (EG) 94/009 über grenzüberschreitende Zahlungen ( Preisverordnung ) und der Verordnung (EU) 60/0 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro ( SEPA-Verordnung ) sowie der Verordnung (EU) 05/75 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge ( IF- Verordnung ) 4. der Vorschriften bezüglich der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld ( Abs. a Satz und b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) 5. der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln kann sich der Kunde an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes wenden.

4 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Das Anliegen ist in Textform an folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. Schlichtungsstelle Charlottenstraße Berlin Internet: Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Europäische Kommission hat unter eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder sverträgen nutzen. Die -Adresse der Sparkasse lautet: Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 48 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße Bonn und Marie-Curie-Straße Frankfurt am Main 6. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung Die Verordnung (EU) 05/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 0. Mai 05 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Sparkasse bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 4

5 I. Girokonten. Preismodelle für Privatkonten Kontoführung Girokonto monatlicher Grundpreis Beauftragung Zahlungsdienst 4 durch den Kunden - Über Internet / Finanzsoftware in Euro im EWR 5 (je Vorgang) - Über Selbstbedienungs-Terminal in Euro im EWR 6 (je Vorgang) - Beleghafter Vorgang 7 in Euro im EWR 8 (je Vorgang) - Weitere Geschäftsvorfälle (je Vorgang) 0 * Bargeschäfte - Auszahlung Kasse - Auszahlung am Automat der Sparkasse Starkenburg (GAA) *5 Freiposten pro Monat **Altverträge Konto mit Zukunft Giro Online SB Girokonto / Bauzwischenkonto Privatgiro Normal / Basiskonto / Mindest-** / Guthabenkonto ** / Willkommenskonto / P-Konto** Bürgerkonto) -.-,65 6,00 4, ,0 -.-, , ,50,00, , ,50 -,-,50 -,-,50 * -,- Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gem. den Kapiteln B. I., 5, 6, 7; B II.; B. III. und E berechnet. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 5. Ausnahmen: Zins&Cash, Unterkonten von Personenmehrheiten (z.b. Jahrgangskonten), Sozialhilfeempfänger in Alten-/ Pflegeheimen, die monatliche Kontoführungsgebühr ist zu berechnen. Bis zum 8. Lebensjahr oder Beendigung von Berufsausbildung / Studium, längstens bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres (nur Konto pro Kunde). Bei Bauzwischenkonto entfällt die monatliche Kontoführungsgebühr. 4 z.b. Überweisungen, Zahlschein, GAA (außer Sparkassen-Geldausgabeautomaten), Kartenzahlung, fremdes Ladeterminal, Sortenkauf, keine Entgeltberechnung für Chip-Ladevorgang, Dauerauftragsbelastung, Stornierungen, Zins- / Gebührenbuchungen, Übertrag auf bei uns geführte Konten desselben Kontoinhabers, Ehepartners und der minderjährigen Kinder (außer im Wertpapierbereich), PS- Gewinnsparen, Darlehensauszahlung, Kontoabrechnung, Entgelt für Karten. 5 EWR-Staaten derzeit: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 6 EWR-Staaten derzeit: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 7 z.b. Überweisung, Scheck- oder Lastschrifteinreichung (pro Beleg), Scheckeinlösungen. 8 EWR-Staaten derzeit: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 9 Ausnahme: beleghafte Lastschrifteinreichungen sind kostenpflichtig. 0 Einlösung von Lastschriften, Gutschriften aus Überweisungen, Lastschrifteinzug. 5

6 . Preismodelle für Geschäftskonten Leistung Geschäftskonto Notar- / Kommunal- Vereins- Anderkonto Giro konto Kontoführung mtl. 5,90 -,- 5,90 (5,90) Mindestpreis -,- -,- -,- Buchungen - Auszahlung Kasse,00 -,-,50 (,00) - Auszahlung (eigene GAA) - Mit der SparkassenCard - Mit der Kreditkarte -,-,00%, mind. 6,00 - Auszahlung (netzfremde GAA) - Mit der Kreditkarte,00%, mind. 6,00 -,- nicht möglich -,- nicht möglich -,- nicht möglich nicht möglich nicht möglich nicht möglich - Einreichung beleghafter Buchungen,00 -,-,50 (,00) - Einreichung belegloser Buchungen 4 0,40 -,- 0,0 (0,40) - Einreichung online Buchungen 5 0,0 -,- 0,5 (0,0) - Postenpreis 6 7 * 0,40 -,- 0,0 (0,40) - Einzahlung 0,40 -,- -,- (0,40) - Geschäftsvorfall 8 0,0 -,- -,- (0,0) *Wird nur erhoben, wenn Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gem. den Kapiteln B. I., 5, 6, 7; B II.; B. III. und E berechnet. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 5. Ausnahmen: Kommunen, gemeinnützige Vereine und politische Parteien. Grundsätzlich sind Vereine von den Gebühren befreit. Im Einzelfall können die in Klammern aufgeführten Gebühren vereinbart werden. z. B. Überweisung, Scheckeinlösung oder Lastschrifteinreichung (pro Beleg). 4 z. B. Überweisung, Lastschriftauftrag beleglos 5 z. B. Überweisung, Lastschriftauftrag online 6 z. B. Überweisungsgutschrift, Gehalts- und Renteneingang, Lastschrifteinzug, Lastschriftabbuchung, Kartenzahlung 7 Ausnahmen: Chip-Ladevorgang, DA-Belastung, Stornierungen, Zins- / Gebührenbuchungen, Übertrag auf bei uns geführte Konten desselben Kontoinhabers, Ehepartners und der minderjährigen Kinder (außer im Wertpapierbereich). 8 z. B. Überweisung, Scheck- oder Lastschrifteinreichung (pro Einzelposten bei Sammeleinreichung). 6

7 . Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, keine gesonderte Berechnung* Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren *Einschränkung GiroOnline: Beim GiroOnline Konto ist ausschließlich die Bereitstellung / Übermittlung als elektronische Form (elektronisches Postfach) und Häufigkeit ohne gesonderte Berechnung. - Bereitstellung/Übermittlung, auf Verlangen des Kunden, - über Kontoauszugsdrucker oder Postversand (pro Vorgang) - bei Postversand zzgl. Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Tagesauszug - bei Postversand - bei SB-Girokonto und Bauzwischenkonto zuzüglich - Wochenauszug - bei Postversand - bei SB-Girokonto und Bauzwischenkonto zuzüglich - Monatsauszug - bei Postversand - bei SB-Girokonto und Bauzwischenkonto zuzüglich Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 90 Tagen oder 80 Umsätzen oder 5 Tage nach einem Rechnungsabschluss nicht abgerufenen Kontoauszügen,00 Portokosten Portokosten,00 Portokosten,00 Portokosten,00 Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bis 6 Monate rückwirkend - bei Postversand - ab 6 Monate rückwirkend - bei Postversand je Auszug,00 siehe Kapitel E Nr. II Nachforschungen Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Konto-information vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen. 4. Rechnungsabschluss Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 90 Tagen oder 80 Umsätzen oder 5 Tage nach einem Rechnungsabschluss nicht abgerufenen Rechnungsabschlüssen Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Rechnungsabschlüssen auf Verlangen des Kunden (soweit vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bis 6 Monate rückwirkend - bei Postversand - ab 6 Monate rückwirkend - bei Postversand je Auszug,00 siehe Kapitel E Nr. II Nachforschungen Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bareinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 7

8 5. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften 6. Kontowecker Bereitstellung von Kontoweckern (max. Anzahl 0 Kontowecker) Benachrichtigung per - je SMS - je Push-Nachricht - je Push-Nachricht (nur Dispowecker) - je Hinweis: Die vorgenannten Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nr. I.. bis I.. nichts abweichendes vereinbart wurde 0,08 0,08 0,05 7. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses - fällige Darlehensraten - fällige Sparraten - Schließfachgebühren siehe Kapitel B. I.. Preismodelle für Privatkonten und Kapitel B I.. Preismodelle für Geschäftskonten Hinweis: Die vorgenannten Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nr. I.. bis I.. nichts abweichendes vereinbart wurde Keine Berechnung für die Kontomodelle: S-Youngster und S-Allround 8

9 II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nr. I.. bis I.. nichts abweichendes vereinbart wurde.. Überweisungen. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen.. Überweisungsaufträge a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nr. II.7 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse. b) Ausführungsfristen Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse): - Überweisung in Euro - belegloser Überweisungsauftrag - beleghafter Überweisungsauftrag 4 - Überweisung in anderen EWR-Währungen - belegloser Überweisungsauftrag 5 - beleghafter Überweisungsauftrag 6 c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen max. Geschäftstag max. Geschäftstage max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte 7 : Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Kroatien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Beleglos: Überweisungen per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 4 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 5 Beleglos: Überweisungen per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 6 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 7 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 9

10 Überweisungsart Überweisung mit IBAN in EURO innerhalb der Sparkasse Starkenburg (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN in EURO an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister beleghaft beleglos *Für caritative Zwecke kostenfrei **nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto per Dauerauftrag per Eilüberweisung Eilüberweisung (zur Barauszahlung bis max..500 EUR) bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtige Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: - 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) - : Zahler trägt die Entgelte (OUR) per Zahlschein je angefangene EUR (Kunde)*,00 0, ,00,00 0,0 -,- 5,00** ,50 Abwicklungsgebühr mind.,00 EUR, zzgl. 0,5 Courtage vom EUR-Gegenwert, mind.,50 EUR und 5,00 EUR Spesen Höhe der Entgelte Entgeltregelung Entgelt (zzgl. Courtage und Spesen) SHARE 0,50 OUR Inland:,50 Ausland 5,00 EUR Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. d) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand,50 - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker,50 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist* - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden* 4 - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern *zzgl. Aufwendungsersatz für Entgelte, die der Zahlungsdienstleister des Überweisungsempfängers der Sparkasse für die Rückübertragung berechnet. Derartige Entgelte können höher sein als der Überweisungsbetrag Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer Beleglos: Überweisungen per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). Bepreisung nicht für Überweisungen innerhalb Deutschlands. 4 Bepreisung nicht für Überweisungen innerhalb Deutschlands. 0

11 Dauerauftrag im Auftrag des Kunden,50, mind.,00 EUR - Ausführung zzgl. Courtage und Spesen - Einrichtung / Änderung im Auftrag des Kunden am Schalter,50 - Einrichtung / Änderung im Auftrag des Kunden online / SB- Terminal.. Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet : Gutschrift einer Entgelt in Euro Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA- Überweisung) 0,0 Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR 0,0 Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) 0,0 Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,0 Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet 0,0 Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o. g. Entgelten folgendes Entgelt (inkl. Courtage) erhoben: übrige Länder (Drittländer) bis 5.00 bis 9.999,99 5,00 7,50,00, max. 0 ab 0.00 Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Kapitel B Nr. I. und I.) oder der Überweisende, z. B. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt.. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 4 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 5.. Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen ba) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: - 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) - : Zahler trägt alle Entgelte (OUR) - : Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Bepreisung nicht für Überweisungen innerhalb Deutschlands. Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Kroatien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 4 z. B. US-Dollar. 5 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

12 Hinweis: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden. bb) Entgelte Zielland/Produkt Schweiz / Monaco / San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder (sonstige Zahlungen) Entgeltregelung 0 (SHARE) (OUR),50, mind.,00 EUR zzgl. Courtage* und Spesen,50, mind.,00 EUR zzgl. Courtage und Spesen *Courtage fällt nur bei Überweisungen in Fremdwährungen an,50, mind.,00 EUR zzgl. 5,00 EUR fremde Spesen,50, mind.,00 EUR zzgl. 5,00 EUR fremde Spesen Aufschlag / Zusatzentgelt für eilige Ausführungen (bei Entgeltregelung 0 oder ) bei SWIFT-Anschluss 5,00 ohne SWIFT-Anschluss,50 Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inkl. Courtage) 0 zzgl. Konvertierungsprovision 0,5, mind.,50 EUR zzgl. Konvertierungsprovision 0,5, mind.,50 EUR Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. bc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist* - innerhalb der Sparkassen Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden* - innerhalb der Sparkassen Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern,50 entfällt,50 Dauerauftrag im Auftrag des Kunden - Ausführung,50, mind.,00 EUR zzgl. Courtage und Spesen - Einrichtung / Änderung im Auftrag des Kunden am Schalter,50 - Einrichtung / Änderung im Auftrag des Kunden online / SB- Terminal * zzgl. Aufwendungsersatz für Entgelte, die der Zahlungsdienstleister des Überweisungsempfängers der Sparkasse für die Rückübertragung berechnet. Derartige Entgelte können höher sein als der Überweisungsbetrag. Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Bepreisung nicht für Daueraufträge innerhalb Deutschlands. Bepreisung nicht für Daueraufträge innerhalb Deutschlands.

13 .. Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: - 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) - : Zahler trägt alle Entgelte (OUR) - : Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden. b) Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/Währung Schweiz / Monaco / San Marino n Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder (Drittländer) bis 5.00 bis 9.999,99 ab 0.00 bis 5.00 bis 9.999,99 ab 0.00 Entgelt in EUR 5,00 7,50,00, max. 0 5,00 7,50,00, max. 0 Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inkl. Courtage) 0 bis 5.00 bis 9.999,99 ab ,00 7,50,00, max. 0 bis 5.00 bis 9.999,99 ab ,00 7,50,00, max. 0 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde.

14 . Lastschriften. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).. SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von - SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse - SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister c) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis- Lastschrift - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über der Kontoauszugsdrucker Entgelt für Rücklastschriften Belastung des Zahlungsempfängers - eigene Gebühr - fremde Gebühr Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandatswiderrufs 0,0 0,0,50,50,50 5,00,00.. SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von - SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse - SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister c) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über der Kontoauszugsdrucker Entgelt für Rücklastschriften Belastung des Zahlungsempfängers - eigene Gebühr - fremde Gebühr Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandatswiderrufs 0,0 0,0,50,50,50 5,00,00. Lastschriften aus weiteren Staaten a) Ausführungsfirst Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 4

15 .. SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösungen aus Einreichungen von Monaco Schweiz San Marino b) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über der Kontoauszugsdrucker Entgelt für Rücklastschriften Belastung des Zahlungsempfängers - eigene Gebühr - fremde Gebühr Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandatswiderrufs 0,0 0,0 0,0,50,50,50 5,00,00.. SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösungen aus Einreichungen von Monaco Schweiz San Marino b) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über der Kontoauszugsdrucker Entgelt für Rücklastschriften Belastung des Zahlungsempfängers - eigene Gebühr - fremde Gebühr Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandatswiderrufs 0,0 0,0 0,0,50,50,50 5,00,00. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften.. SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens spätestens 8 Kalendertage und Geschäftstag bis :05 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis Lastschrift.. SEPA-Firmen-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrende Lastschriften frühestens spätestens 8 Kalendertage und Geschäftstag bis :05 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen Lastschrift Nichteinhaltung der Fristen Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 5

16 .4 Lastschrifteinzug.4. Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Einzelauftrag Einzug Lastschrift - elektronisches Lastschriftverfahren (Zahlung ohne PIN) bei durch die Sparkasse Starkenburg vermittelte Kartenzahlungsterminals - elektronisches Lastschriftverfahren (Zahlung ohne PIN) bei durch ein Fremdinstitut vermitteltes Kartenzahlungsterminal Sammelauftrag - GiroCard (Zahlung mit PIN) bei durch die Sparkasse Starkenburg vermittelte Kartenzahlungsterminals - GiroCard (Zahlung mit PIN) bei durch ein Fremdinstitut vermitteltes Kartenzahlungsterminal.4. Entgelte im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Einzelauftrag Einzug Lastschrift - elektronisches Lastschriftverfahren (Zahlung ohne PIN) bei durch die Sparkasse Starkenburg vermittelte Kartenzahlungsterminals - elektronisches Lastschriftverfahren (Zahlung ohne PIN) bei durch ein Fremdinstitut vermitteltes Kartenzahlungsterminal Sammelauftrag - GiroCard (Zahlung mit PIN) bei durch die Sparkasse Starkenburg vermittelte Kartenzahlungsterminals - GiroCard (Zahlung mit PIN) bei durch ein Fremdinstitut vermitteltes Kartenzahlungsterminal 0,0 0,50 0,40,00 0,0 0,50 0,40,00 6

17 . Kreditkarte und Debitkarte (Sparkassen-Card und Sparkassen-Kundenkarte). Kreditkarten a) Jahrespreise MasterCard Standard / Visa Card - Hauptkarte (jährlich) - Zusatzkarte (jährlich) - als PictureCard mit individuellen Motivwunsch (jährlich) MasterCard Gold - Hauptkarte (jährlich) - Zusatzkarte (jährlich) - zusätzliche VISA-Card - als PictureCard mit individuellen Motivwunsch (jährlich) MasterCard Platinum - Hauptkarte (jährlich) - zusätzliche MasterCard Standard / VISA-Card (jährlich) - zusätzliche MasterCard Gold (jährlich) MasterCard Basis - Grundpreis Jugendliche (bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres) - Grundpreis Erwachsene - zusätzlich ARK Versicherung - als PictureCard mit individuellen Motivwunsch (jährlich) MasterCard Business Standard - Hauptkarte (jährlich) - Hauptkarte (jährlich mit Firmenlogo) MasterCard Business Gold - Hauptkarte (jährlich) - Hauptkarte (jährlich mit Firmenlogo) 4,00,00,50 84,00 6,00,50 5,00 6 4,00 4,00 8,00,50 5,00 65,00 8 b) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden - Für eine beschädigte Karte (soweit durch vom Kunden zu vertretende 5,00 Umstände verursacht) - wegen Namensänderung c) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen Portokosten d) Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach e) Sperren einer MasterCard/Visa Card (auf Veranlassung und im Interesse des Kunden, Die Sperranzeige gem. Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) Porto entfällt f) Einsatz der Kreditkarte im EWR 4 -Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährungen erfolgen 5,00% vom Umsatz Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind. Bei Kündigung der Kreditkarte erfolgt eine zeitanteilige Rückerstattung des vereinnahmten Jahrespreises. Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 4 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 5 Zum Umrechnungskurs siehe Nr. II. 6. dieses Kapitels. 7

18 g) Einsatz der Kreditkarte im EWR -Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen h) Einsatz der Kreditkarte außerhalb des EWR-Raums,00% vom Umsatz i) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nr. II..4) j) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Vergessen der PIN) pro Vorfall 5,00 k) Zusatzentgelt bei eiligen Kreditkartenanträgen 5,00. Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) a) Jahrespreis Debitkarte ,00 b) Täglicher Verfügungsrahmen 8 SparkassenCard je nach Einsatz 9 Abheben von Bargeld an eigenen / fremden 0 Geldautomaten - An Geldautomaten der Sparkasse Starkenburg - An allen anderen Geldautomaten im Inland bis zu - An allen anderen Geldautomaten im Ausland bis zu - Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und sunternehmen - Aufladen der girogo-karte/geldkarte c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden - Für eine beschädigte Karte (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände 7,50 verursacht) - wegen Namensänderung d) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden (Die Sperranzeige gem. den Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen- Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich) e) Einsatz der Debitkarte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen 7,50 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende Zahlungsdienstleister vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden am Automaten der Sparkasse ist unentgeltlich. 4 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind. 5 Für Schüler, Studenten und Auszubildende bis max. zur Vollendung des 7. Lebensjahres wird für die erste Debitkarte kein Entgelt berechnet. Für jede weitere Debitkarte gilt der angegebene Jahrespreis. 6 Für Vereinskonten und Unterkonten wird kein Entgelt berechnet. 7 Bei Kündigung der Debitkarte erfolgt eine zeitanteilige Rückerstattung des vereinnahmten Jahrespreises. 8 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 9 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 0 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. Verfügungslimit kann im Ausland geringer sein. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 8

19 f) Einsatz der Debitkarte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen,00% des verfügten Betrages, mind.,00 max. 6,00 g) Einsatz der Debitkarte ausserhalb des EWR-Raums,00% des verfügten Betrages, mind.,00 max. 6,00 h) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nr. II..4) i) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden 4 (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Vergessen der PIN) pro Vorfall 5,00. GeldKarte Aufladen unserer GeldKarten - an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) - an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen - an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister - an electronic cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind.4 Barauszahlungen a) Barauszahlungen an eigene Kunden mit unserer SparkassenCard mit unserer MasterCard 5 6 mit unserer VISA Card am Schalter siehe Preismodelle Girokonten entfällt entfällt am Geldautomaten unentgeltlich,00% vom Umsatz, mind. 6,00 EUR,00% vom Umsatz, mind. 6,00 EUR EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Zum Umrechnungskurs siehe Nr. II. 6. dieses Kapitels. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 4 Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden am Automaten der Sparkasse ist unentgeltlich. 5 Mit der MasterCard Gold und mit der MasterCard Platinum können weltweit Bargeldabhebungen bis zu -mal pro Kalenderjahr kostenfrei vorgenommen werden. 6 Bitte beachten Sie, dass Ihre Sparkasse für die MasterCard Gold und für die MasterCard Platinum keine Gebühren für bis zu Bargeldabhebungen pro Kalenderjahr im Ausland berechnet. Geldautomatenbetreiber im Ausland können Entgelte erheben, auf die Ihre Sparkasse keinen Einfluss hat. 9

20 b) Barauszahlungen an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (SparkassenCard) am Schalter am Geldautomaten bei am Heimatsparkassenmodell teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken entfällt unentgeltlich bei ZD im EWR, die ein direktes Kundenentgelt erheben: - Verfügungen im girocard-system in Euro entfällt unentgeltlich - Verfügungen im Maestro / Cirrus-System in Euro entfällt,00%, mind. 6,00 EUR bei ZD im EWR, die kein direktes Kundenentgelt 4 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro / Cirrus und V-Pay / Plus in Euro entfällt,00%, mind. 6,00 EUR bei ZD im EWR 5 in Fremdwährungen im Maestro entfällt,00%, / Cirrus oder V-Pay / Plus-System bei ZD außerhalb des EWR 6 im Maestro / Cirrus oder V-Pay / Plus System mit Kreditkarte (MasterCard / VISA-Card) - Im Inland und Ausland* Ggf. werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet *zzgl.,00% für Auslandseinsatz entfällt,00% vom Umsatz, mind. 6,00 EUR mind. 6,00 EUR,00%, mind. 6,00 EUR,00% vom Umsatz, mind. 6,00 EUR.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: - Kartenzahlungen im EWR in Euro - Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR-Währung 7 als Euro - Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II..5 max. Geschäftstag max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 4 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 5 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 6 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 7 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 0

21 4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte 4. Bareinzahlung a) Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter - auf Konten bei uns - auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken - auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 5,00* 5,00* entfällt Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter Kapitel B Nr. II... a) und Kapitel B Nr,. II... a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. b) Bareinzahlung fremder Kunden - auf Konten bei uns - auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern *je angefangene 5.00 EUR entfällt entfällt c) Bareinzahlung auf eigenes Konto 4. Barauszahlung Von Konten bei uns, die nicht von Kapitel B Nr. II..4. erfasst sind 4. sonstige Kassengeschäfte a) Geldwechsel (Hartgeld) - eigene Kunden 0,0 pro Rolle - Nichtkunden,50 pro Rolle b) Annahme und Bearbeitung von Münzgeld - Verbraucher % des EUR-Wertes mind. 5,00 EUR - Nichtverbraucher % des EUR-Wertes mind. 5,00 EUR c) Sortentausch/-versand - eigene Kunden - Versand 8,9 - Mindermengenaufschlag* bei Direktversand an Kunden,50 je Vorgang *bei Gegenwert unter 0 EUR d) Edelmetallan- und -verkauf - Helaba Differenz zw. Abrechnung und Kursblatt der Helaba - bis 50 zzgl. 5,00 - ab 500,0 zzgl. 5,00% auf den Kurs der Helaba - Direktversand an Kunden 8,9 - Mindermengenaufschlag* bei Direktversand an Kunden *bei Gegenwert unter 0 EUR,50 je Vorgang e) andere Firmen (z. B. Haereus) sofern von Helaba zu beziehen, analog Helaba, sonst Zuschlag % auf Bezugspreis f) Blitzgiro zur Barauszahlung in der Sparkasse Starkenburg 5 je Vorgang nur in der Filiale An der Sparkasse in Heppenheim Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Kein Entgelt für Vereine und gemeinnützige Organisationen. Freibetrag in Höhe von 5 EUR je Einzahlung.

22 5. Online-Banking und Electronic Banking (Alle Preise soweit durch den Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 5. Online-Banking (PIN/TAN/SMS/FinTS) - Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. - Bereitstellung von sms/pushtan - monatlich - je pushtan - je smstan 4 - Ändern und Löschen von Kontoweckern - Bereitstellung von HBCI-Chipkarte - Bereitstellung eines TAN-Generators - Bereitstellung von historischen Auszügen (je Auszug) 0,5 - Softwareinstallation und Einweisung vor Ort - Sonderleistungen (soweit durch den Kunden zu vertretenden Umständen verursacht) - Entsperrung PIN/TAN - Neue PIN anfordern (neu bei Erstellung einer neuen Start-PIN) 0,05 0,08 erste Stunde netto 6, brutto 7,40; Anfahrt netto 0,0, brutto 0,6 je km; jede weitere angebrochene ¼ Stunde netto 5,00, brutto 7,85 5. Electronic Banking für Unternehmer Zugangsverwaltung für EBICS - Einrichtung: Kunden ID ( Kunden-ID, bis zu max. 5 Teilnehmer und 5 Konten) - Einrichtung: zusätzliche Kunden ID - Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV - Einrichtung: Teilnehmer ID - Einrichtung: Konto - Einrichtung/Änderung von Auftragstypen,50 5 5,00 5,00 S-Zentral - Funktion Servicegirostelle pro Konto/Pro Monat Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 5 - elektronische Avise (MT 94) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren - elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto und/oder b) pro bereit gestelltem Umsatz Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto und/oder b) - pro bereit gestellter Datei - pro bereit gestelltem Umsatz Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. - für die DATEV - pro bereit gestelltem Umsatz mtl. mtl. 0,05 mtl. 0,05 mtl. 0,05 ELKO / EBICS Eilzahlungen (Auftragsart CCU) je Eilzahlung 5,00 Keine Berechnung für die Kontomodelle: S-Youngster, S-Allround Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. Keine Berechnung für die Kontomodelle: S-Youngster, S-Allround 4 Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. 5 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt.

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