Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab: Seite 1

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1 Gültig ab: Seite 1 Inhalt A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse... 2 I. Name und Anschrift der Sparkasse... 2 II. Zuständige Aufsichtsbehörden... 2 III. Eintragung im Handelsregister... 2 IV. Vertragssprache... 2 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten... 2 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung... 2 B. Girokonto und Zahlungsverkehr... 3 I. Girokonten Preismodelle für Privatkonten Preismodelle für Geschäftskonten Preismodelle für Fremdwährungskonten Kontoauszug (pro Vorgang) Rechnungsabschluss Kontoüberziehungen Kontowecker Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses... 5 II. Erbringung von Zahlungsdiensten Überweisungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2 in Euro oder in andere EWR-Währungen Überweisungsauftrag Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 12 in Währung eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 13 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Lastschriften aus weiteren Staaten SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Lastschrifteninkasso Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftenverfahren Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren Kartengestützter Zahlungsverkehr Kreditkarten Debitkarte (Sparkassen-Card und Sparkassen-Kundenkarte) GeldKarte Barauszahlungen sfrist Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Barauszahlung Online-Banking und Electronic Banking Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Electronic Banking für Unternehmer Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Umrechnungskurs bei Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse III. Scheckverkehr Allgemein Grenzüberschreitender Scheckverkehr Scheckzahlungen in das Ausland Scheckzahlungen aus dem Ausland Umrechnungskurse Reiseschecks C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft I. Sparkonto Kennwortvereinbarung Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) II. Wertpapiere Depotleistungen Effektive Stücke Transaktionsleistungen Ersatz von Aufwendungen D. Sonstiges I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene III. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden IV. Bankauskunft im Auftrag des Kunden... 19

2 Gültig ab: Seite 2 Hinweis: Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im aufgeführt sind und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. Die Sparkasse erhebt Preise nur, wenn die entsprechenden Leistungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Leistungen sowie für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse I. Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Neuburg-Rain Theresienstr. B Neuburg an der Donau II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: III. Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Ingolstadt HRA IV. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.v. Schlichtungsstelle Charlottenstraße Berlin Internet: Näheres regelt die Verfahrensordnung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Europäische Kommission hat unter eine Europäische Onlinestreitbeilegungsplattform errichtet. Diese Online- Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die -Adresse der Sparkasse lautet: info@spk-nd-rain.de Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuches kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. VI. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str Bonn und Marie-Curie-Str Frankfurt am Main Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung Die Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (EU- Geldtransferverordung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinazierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Sparkasse bei der von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleiter des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss.

3 Gültig ab: Seite 3 B. Girokonto und Zahlungsverkehr I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten Standardpreismodell Privatkunden (einschließlich Basiskonto) Kontoführung Monatlicher Grundpreis 3,75 Bargeschäfte über eigenes Konto (Ein-/Auszahlungen) - pro Barvorfall - 0,60 *) 5 Barvorfälle pro Monat sind kostenfrei Barauszahlungen an fremden Geldautomaten pro Geschäftsvorfall- 0,38 *) (GAA fremde Sparkassen bzw. fremde Kreditinstitute) Laden Prepaidkarte 0,38 *) Überweisungsauftrag (beleghaft) pro Geschäftsvorfall- 0,60 *) Überweisungsauftrag (Homebanking) pro Geschäftsvorfall- 0,12 *) Überweisungsauftrag (SB-Terminal) pro Geschäftsvorfall- 0,22 *) Überweisungsauftrag (Dauerauftrag) pro Geschäftsvorfall- 0,38 *) Überweisungsgutschriften pro Geschäftsvorfall 0,38 *) Lastschrifteinreichungen mit persönlichem Service pro Geschäftsvorfall- 0,60 *) Lastschrifteinreichungen (Homebanking) pro Geschäftvorfall - 0,12 *) Lastschrifteinlösungen pro Geschäftsvorfall- 0,38 *) Gutschrift bei Lastschriftrückgabe pro Geschäftsvorfall- 0,38 *) Scheckeinreichungen (Beleghaft) pro Geschäftsvorfall- 0,60 *) Scheckeinlösungen pro Geschäftsvorfall- 0,38 *) Interne Buchungen (vereinbarte Zahlungen innerhalb der Sparkasse 0,38 *) Neuburg-Rain z.b. Fällige Darlehensraten, fällige Sparraten) SparkassenCard 1 SparkassenCard inklusive *) Vorstehende Postenentgelte werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II; B.III. und D berechnet. Paketpreismodell Komfortkonto für Privatkunden Kontoführung Turnus Preisabrechnung Monatlich Monatlicher Grundpreis 6,50 Ab einem monatlichen Durchschnittssaldo von : 2,99 Im Preismodell enthaltene Leistungen: Alle Buchungen und Bargeschäfte Ausnahme: Überweisungen/Lastschriften mit persönlichem Service: 0,60 *) 1 SparkassenCard inklusive *) Vorstehende Postenentgelte werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II; B.III. und D berechnet. Paketpreismodell Komfortkonto Plus für Privatkunden Kontoführung Turnus Preisabrechnung Monatlich Monatlicher Grundpreis 10,50 Ab einem monatlichen Durchschnittssaldo von : 7,87 Im Preismodell enthaltene Leistungen: Alle Buchungen und Bargeschäfte Ausnahme: Überweisungen/Lastschriften mit persönlichem Service: 0,60 *) 1 SparkassenCard inklusive 1 MasterCard Gold mit erweitertem Versicherungspaket (z.b. Auslandsreisekrankenversicherung für die Familie, Autoschutzbrief für In- und Ausland, Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchkostenversicherung usw.) inklusive *) Vorstehende Postenentgelte werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II; B.III. und D berechnet. Paketpreismodell Onlinekonto für Privatkunden (Voraussetzung: Zwingende Nutzung des elektronischen Kontoauszugs) Kontoführung Turnus Preisabrechnung Monatlich Monatlicher Grundpreis 3,75 Ab einem monatlichen Durchschnittssaldo von : 2,47 Beleghafte Buchungen (Überweisungen, Schecks, Lastschriften 1,00 *) Überweisungen/Lastschriften mit persönlichem Service 2,00 *) pro Geschäftsvorfall Im Preismodell enthaltene Leistungen: Alle nicht beleghaften Buchungen und Bargeschäfte 1 SparkassenCards inklusive *) Vorstehende Postenentgelte werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II; B.III. und D berechnet.

4 Gültig ab: Seite 4 Paketpreismodell Knaxkonto/Jugendkonto/Jobkonto für Privatkunden (begrenzt bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) Kontoführung Turnus Preisabrechnung Monatlicher Grundpreis Im Preismodell enthaltene Leistungen: Alle Buchungen und Bargeschäfte 1 SparkassenCard inklusive Ab dem 18. Lebensjahr 1 MasterCard X-Tension oder 1 MasterCard Basis zum Sonderpreis von 12,00 pro Jahr Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II; B.III. und D berechnet. Monatlich kostenfrei Paketpreismodell Studentenkonto für Privatkunden (begrenzt vom 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres, Kunde muss an einer Universität/Fachhochschule ein Studium absolvieren) Voraussetzung: Nutzung des Onlinebanking Kontoführung Turnus Preisabrechnung Monatlich Monatlicher Grundpreis kostenfrei Im Preismodell enthaltene Leistungen: Alle Buchungen und Bargeschäfte 1 SparkassenCard inklusive 1 MasterCard X-Tension (kostenlos) oder 1 MasterCard Basis zum Sonderpreis von 12,00 pro Jahr Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II; B.III. und D berechnet. 2. Preismodelle für Geschäftskonten Standardpreismodell Geschäftskunden (Einzelbepreisung) Kontoführung Monatlicher Grundpreis 4,90 Bargeschäfte über eigenes Konto (Ein-/Auszahlungen) pro Barvorfall- 0,60 *) 5 Barvorfälle pro Monat sind kostenfrei Barauszahlungen an fremden Geldautomaten pro Geschäftsvorfall- 0,38 *) (GAA fremde Sparkassen bzw. fremde Kreditinstitute Laden Prepaidkarte 0,38 *) Überweisungsauftrag (beleghaft) pro Geschäftsvorfall- 0,60 *) Überweisungsauftrag (Homebanking) pro Geschäftsvorfall- 0,12 *) Überweisungsauftrag (EBICS/ELKO) pro Geschäftsvorfall- 0,15 *) Überweisungsauftrag (SB-Terminal) pro Geschäftsvorfall- 0,22 *) Überweisungsauftrag (Daueraufträge) pro Geschäftsvorfall- 0,38 *) Überweisungsgutschriften pro Geschäftsvorfall- 0,38 *) Lastschrifteinreichungen mit persönlichem Service pro Geschäftsvorfall- 0,60 *) Lastschrifteinreichungen (Homebanking beleglos) pro Geschäftsvorfall- 0,12 *) Lastschrifteinreichungen (EBICS/ELKO) beleglos) pro Geschäftsvorfall- 0,15 *) Lastschrifteinlösungen pro Geschäftsvorfall- 0,38 *) Gutschrift bei Lastschriftrückgabe pro Geschäftsvorfall- 0,38 *) Scheckeinreichungen (Beleghaft) pro Geschäftsvorfall- 0,60 *) Scheckeinlösungen pro Geschäftsvorfall- 0,38 *) Karten-Händlergutschrift pro Geschäftsvorfall - 0,15 *) Interne Buchungen (vereinbarte Zahlungen innerhalb der Sparkasse Neuburg- 0,38 *) Rain, z.b. Fällige Darlehensraten, fällige Sparraten) SparkassenCard 1 SparkassenCard inklusive *) Vorstehende Postenentgelte werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II; B.III. und D berechnet. 3. Preismodelle für Fremdwährungskonten Standardpreismodell Fremdwährungskonto Kontoführung Monatlicher Grundpreis 3,25 Überweisungsauftrag (beleghaft) pro Geschäftsvorfall- 0,60 *) Überweisungsauftrag (Homebanking) pro Geschäftsvorfall- 0,12 *) Überweisungsauftrag (Daueraufträge) pro Geschäftsvorfall- 0,38 *) Überweisungsgutschriften pro Geschäftsvorfall- 0,38 *) Lastschrifteinreichungen mit persönlichem Service pro Geschäftsvorfall- 0,60 *) Lastschrifteinreichungen (Homebanking) pro Geschäftsvorfall - 0,12 *) Lastschrifteinlösungen pro Geschäftsvorfall- 0,38 *) Gutschrift bei Lastschriftrückgabe pro Geschäftsvorfall- 0,38 *) Scheckeinreichungen (Beleghaft) pro Geschäftsvorfall- 0,60 *) Scheckeinlösungen pro Geschäftsvorfall- 0,38 *) *) Vorstehende Postenentgelte werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II; B.III. und D berechnet.

5 Gültig ab: Seite 5 4. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Tagesauszug, Wochenauszug und Monatsauszug - bei Postversand 0,45 zuzüglich Portokosten - bei Abholung in der Geschäftsstelle 0,25 - Regelmäßiger Duplikatsauszug (Tagesauszug, Wochenauszug und Monatsauszug) 0,25 zuzüglich Aufwandsersatz bei Zustellung - bei Postversand 0,45 zuzüglich Portokosten - bei Einstellen in das elektronische Postfach* - bei Abholung in der Geschäftsstelle 0,50 Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets. Versand von nach 35 Kalendertagen oder 200 Umsätzen nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechungsabschlüssen - bei Postversand Portokosten - bei Einstellen in das elektronische Postfach* Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden im Einzelfall (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je 5,00 + Portokosten - bei Abholen in der Geschäftsstelle je 5,00 - bei Erstellung am SB-Terminal je 0,50 Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die von Zahlungsvorgängen 1. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. * Wir weisen darauf hin, dass diese Regelungen erst gelten, wenn wir dieses Verfahren anbieten. 5. Rechnungsabschluss Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets. 6. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 7. Kontowecker Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1. bis I.3. nichts Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigung per - kostenlos - SMS 0,10 - Mobile-Banking-App (push-nachricht) 0,05 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses Hinweis: die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. -fällige Darlehen 0,38 - fällige Sparraten 0,38 - Schließfachgebühren 0,38 2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bareinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments.

6 Gültig ab: Seite 6 II. Erbringung von Zahlungsdiensten 1. Überweisungen 1.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2 in Euro oder in andere EWR-Währungen Überweisungsauftrag Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. a) sfristen Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse) - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 4 Beleghafter Überweisungsauftrag 5 max. 1 Geschäftstage max. 2 Geschäftstage - Überweisung in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte 8 : Privatgirokonten Überweisungsart Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister (Leistung bei Paketpreismodellen nicht enthalten) Euro-Expresszahlung (Leistung bei Paketpreismodellen nicht enthalten) Überweisungsmodalitäten Preis in je Überweisung vom Girokonto Beleghaft 9 beleglose 10 Per Selbstbedienungsterminal per Dauerauftrag 0,60 0,12 0,22 0,38 0,60 0,12 0,22 0,38 0,60 0,60 zuzüglich Eilgebühr 10,00 0,12 zuzüglich Eilgebühr 5,00 2 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland. Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwe g en, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn. Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 3 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 4 Beleglos: Telefon-Banking, Onlinebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 5 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, incl. Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer 6 Beleglos: Telefon-Banking, Onlinebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, incl. Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer 8 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 9 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 10 Beleglos: Telefon-Banking, Onlinebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ)

7 Gültig ab: Seite 7 Geschäftsgirokonten Überweisungsart Geschäftsgirokonten Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Überweisungsmodalitäten Preis in je Überweisung vom Girokonto beleghafte Überweisung Homebanking Massenzahlungsverkehr (EBICS/ELKO) Service mit SRZ Selbstbedienungsterminal Daueraufträge 0,60 0,12 0,15 0,22 0,38 0,38 0,60 0,12 0,15 0,22 0,38 0,38 0,60 nicht möglich Euro-Expresszahlung (mit IBAN/BIC) 0,60 zuzüglich Eilgebühr 10,00 0,12 zuzüglich Eilgebühr 5,00 nicht möglich bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen, 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung Entgelt SHARE Provision Betrag bis ,00 Betrag über 500 1,5 Promille, mind. 15,00 Zzgl. Spesen und Courtage Spesen 2,50 Courtage 0,25 Promille, mind. 2,00 OUR Provision Betrag bis 500 Betrag über , ,00 Fremde Spesen* 1,5 Promille, mind. 15, ,00 Fremde Spesen* Zzgl. Spesen und Courtage Spesen 2,50 Courtage 0,25 Promille, mind. 2,00 Hinweis: *Eine evtl. Nachbelastung von Spesen der Auslandsbank ist möglich. Hinweis: Dieses Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. d) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der eines Überweisungsauftrags 1,95 zuzüglich Aufwandsersatz für Zustellung - bei Postversand Portokosten - bei Einstellen in das elektronische Postfach* Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist 15,00 Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 15,00 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung, Änderung Eilüberweisungsausgang zur Barauszahlung 15,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. * Wir weisen darauf hin, dass diese Regelungen erst gelten, wenn wir dieses Verfahren anbieten. ** Bei Formularen die außerhalb der Standardanforderungen (Menge, Artikel) benötigt werden, erfolgt die Weitergabe der Fremdkosten.

8 Gültig ab: Seite Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet 11 : Gutschrift einer Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) Entgelt in Euro Privatgirokonten Entgelt in Euro Geschäftsgirokonten 0,38 0,38 Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedsstaates lautet 0,38 0,38 0,38 0,38 0,38 0,38 0,38 0,38 Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o. g. Entgelten folgendes Entgelt erhoben: Provision 1,5 Promille vom Betrag, mind. 10,00 zzgl. Courtage 0,25 Promille, mind. 2,00 zzgl. Spesen 2,50 pro Eingang Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisenden die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 1.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 12 in Währung eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 13 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) sfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die von Überweisungen aa) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Entgelte 15 Zielland/Produkt Deutschland, EWR-Staaten und übrige Länder (sonstige Zahlungen) Entgeltregelung 0 (SHARE) 1 (OUR) Provision Provision Betrag bis ,00 Betrag bis , Betrag über 500 1,5 Promille, Fremde Spesen* mind. 15,00 Betrag über 500 1,5 Promille, mind. 15,00 Zzgl. Spesen 2, Fremde Spesen* Zzgl. Spesen 2,50 *Eine evtl. Nachbelastung von Spesen der Auslandsbank ist möglich. Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 10,00 11 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 12 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 13 z.b. US-Dollar 14 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 15 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.

9 Gültig ab: Seite 9 Zusätzliches Entgelt für die in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage) 0 (SHARE) 0,25 Promille, mind. 2,00 1 (OUR) 0,25 Promille, mind. 2,00 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der eines Überweisungsauftrags 1,95 zuzüglich Aufwandsersatz für Zustellung - bei Postversand Portokosten - bei Einstellen in das elektronische Postfach* Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist 15,00 Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden. 15,00 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/ im Auftrag des Kunden Bei Überweisungen ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro an einen Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR wird ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 7,50 berechnet. * Wir weisen darauf hin, dass diese Regelungen erst gelten, wenn wir dieses Verfahren anbieten Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) ab- Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte gezogen werden. b) Entgelte 16 Bei einer Entgeltweisung 0" oder 2" werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet die separat belastet werden: Absenderland/Währung Deutschland, EWR-Staaten und übrige Länder (sonstige Zahlungen) Pro Überweisung Entgeltregelung Provision 1,5 Promille, mind. 10 zzgl. Spesen 2,50 pro Eingang Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige (bei Entgeltregelung 0 oder 2) 0,00 Zusätzliches Entgelt für die in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage) 0 0,25 Promille, mind. 2,00 2 0,25 Promille, mind. 2,00

10 Gültig ab: Seite Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift a) sfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 18 Lastschrifteinlösung aus Einreichung von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Entgelt in Euro Siehe unter B. I. Preis pro Buchungsposten (beleglose Buchung) im jeweiligen Preismodell c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift 1,95 zuzüglich Aufwandsersatz für Zustellung - bei Postversand Portokosten - bei einstellen in das elektronische Postfach* Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs SEPA-Firmen-Lastschrift a) sfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 19 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Entgelt in Euro Siehe unter B. I. Preis pro Buchungsposten (beleglose Buchung) im jeweiligen Preismodell c) sonstige Entgelte Vormerkung und Änderung von SEPA-Firmenlastschrift-Mandaten 5,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Abbuchungsauftragslastschrift 1,95 zuzüglich Aufwandsersatz für Zustellung - bei Postversand Portokosten - bei einstellen in das elektronische Postfach* Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten sfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 20 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus der Schweiz Monaco San Marino Entgelt in Euro Siehe unter B. I. Preis pro Buchungsposten (beleglose Buchung) im jeweiligen Preismodell b) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung der SEPA-Basis-Lastschrift 1,95 per Postversand Portokosten per elektronischem Postfach Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 17 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 18 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteneinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 19 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteneinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 20 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteneinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.

11 Gültig ab: Seite SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 21 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus der Schweiz Monaco San Marino Entgelt in Euro Siehe unter B. I. Preis pro Buchungsposten (beleglose Buchung) im jeweiligen Preismodell b) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift 1,95 per Postversand Portokosten per elektronischem Postfach Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschrift Einreichungsfrist bei SEPA-Basis-Lastschrift (CORE): Die Basis-Lastschrift muss der Zahlstelle spätestens 5 (Ersteinzug) bzw. 2 Tage (Folgeeinzüge) vor dem Fälligkeitstag vorgelegt werden. Hierzu müssen Sie uns die Lastschriften bis spätestens 6 Arbeitstage bzw. 3 Arbeitstage bis 15:30 Uhr vor dem Fälligkeitstag einreichen SEPA-Firmen-Lastschrift Einreichungsfrist bei SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B): Die Firmen-Lastschrift muss der Zahlstelle einen Tag vor Fälligkeit vorgelegt werden. Hierzu müssen Sie uns die Lastschriften bis spätestens 2 Arbeitstage bis 15:30 Uhr vor dem Fälligkeitstag einreichen Lastschrifteninkasso Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftenverfahren Siehe B. I Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren a) Bei belegloser Auftragserteilung bzw. bei Auftragserteilung mit Datenträger je Datenträger je Datei siehe B. I. je Lastschrift b) Bei beleghafter Auftragserteilung je Sammelauftrag je darin enthaltene Lastschrift siehe B. I. 21 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteneinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 22 Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie erhoben.

12 Gültig ab: Seite Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1. Kreditkarten a) Jahrespreise MasterCard Standard 20,00 VisaCard Classic 20,00 MasterCard Gold Karte 70,00 MasterCard X-Tension 15,00 MasterCard Basis 18,00 MasterCard Platinum 250,00 VisaCard Business 20,00 MasterCard Business Standard 20,00 MasterCard Business Gold 60,00 b) Ausstattung mit Bild - aus Galerie - individuelles Motiv c) Mehrwertleistungen - Miles & More 24,00 im Jahr d) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung - bei Vergessen der PIN e) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnung 23 Portokosten f) Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung - per Postversand 6,00 - per Abholung 5,00 g) Sperren einer MasterCard/Visa Card (auf Veranlassung und im Interesse des Kunden, die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist ) h) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen i) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 24 1,75% des Umsatzes j) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 1,75% des Umsatzes k) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) 25 l) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z.b. Vergessen der PIN) 2,50 Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist. 23 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt. Rechnungsabschlüsse werden stets erstellt und übermittelt. 24 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 25 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten.

13 Gültig ab: Seite Debitkarte (Sparkassen-Card und Sparkassen-Kundenkarte) Debitkarten a) Jahrespreise 4,80 pro Karte 1 SparkassenCard pro Konto b) Täglicher Verfügungsrahmen 26 Sparkassen-Card je nach Einsatz 27 : Abhebung von Bargeld an eigenen/fremden 28 Geldautomaten An Geldautomaten der Sparkasse bis zu 1.000,00 EUR An allen anderen Geldautomaten im Inland bis zu 1.000,00 EUR An allen anderen Geldautomaten im Ausland bis zu 1.000,00 EUR Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 29 mit PIN im Inland 5.000,00 EUR mit PIN im Ausland 2.200,00 EUR Aufladen der Geldkarte 500,00 EUR Überweisungen am SB-Terminal 2.500,00 EUR c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wegen Namensänderung bei Vergessen der PIN d) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card und eine daraufhin erfolgende Sperre sind ) e) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen f) Einsatz der Karte im EWR-Raum 30, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 31 1 % des Umsatzes mind. 1,00 max. 4,00 g) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 1 % des Umsatzes mind. 1,00 max. 4,00 h) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) i) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z.b. Vergessen der PIN) 2,50 Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse ist GeldKarte Aufladen unserer GeldKarten (bis max. 200 ) an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 1,00 an electronic cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind 26 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 27 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 28 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 29 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein. 30 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 31 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels.

14 Gültig ab: Seite Barauszahlungen a) Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer SparkassenCard mit unserer MasterCard entfällt 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 mit unserer VISA Karte entfällt 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 b) Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (Sparkassen-Card) bei teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken am Heimatsparkassenmodell entfällt Bei ZD im EWR 32, die ein direktes Kundenentgelt 33 erheben: Verfügungen im girocard-system in Euro entfällt Verfügungen im Maestro/Cirrus- System in Euro entfällt 3,95 Bei ZD im EWR 32, die kein direktes Kundenentgelt 34 erheben: Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro entfällt 3,95 Bei ZD im EWR 32 in Fremdwährung im Maestro/ Cirrus- oder V-Pay/Plus-System entfällt 3,95 Bei ZD außerhalb des EWR 32 im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System entfällt 3,95 mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Karte) im Inland und innerhalb der EWR 32 in Euro 3,00 % vom Umsatz, mind. 5,00 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 außerhalb der EWR oder in Fremdwährung 4,75 % vom Umsatz, mind. 5,00 3,75 % vom Umsatz mind. 5,00 Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet sfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen. Kartenzahlungen im EWR in Euro Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR- Währung 35 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung max. 1 Geschäftstag, max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Bareinzahlungen auf eigenes Konto Bareinzahlungen eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns 5,00 auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken 5,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 5,00 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter Kapitel B Nummer II a) und Kapitel B Nummer II a) dieses ses geregelten sfristen Barauszahlung Von Konten bei uns, die nicht von Kapitel B Nummer II.3.4 erfasst sind. entfällt 32 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 33 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 34 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 35 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarische Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarische Forint. 36 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.

15 Gültig ab: Seite Online-Banking und Electronic Banking 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Onlinebanking Zugangs Bereitstellung von pushtan je TAN-Nummer * 0,05 Bereitstellung von HBCI-Chipkarte 10,00 Bereitstellung von smstan je TAN-Nummer* 0,10 Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift kein Angebot *) Für die smstan/pushtan wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn durch diese smstan/pushtan nach Autorisierung durch den Kunden ein Zahlungsauftrag ausgelöst wurde und vom Zahlungsdienstleister auftragsgemäß ausgeführt wurde Electronic Banking für Unternehmer Z u g an gs v e r w al tu ng f ür E B I CS / EL K O Einrichtung: Kunden ID mtl. 20,00 Einrichtung: zusätzliche Kunden ID --- Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV --- Einrichtung: Teilnehmer ID --- Einrichtung: Konto Einrichtung / Änderungen von Auftragstypen --- Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 37 Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren kein Angebot Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto --- und/oder b) pro bereit gestelltem Umsatz --- Umsatzinformation in elektronischen Sammlern kein Angebot a) pro Konto --- und/oder b) - pro bereit gestellter Datei - pro bereitgestelltem Umsatz Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV mtl. 3, Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS 38 Beauftragung mittels FinTS Sammelüberweisung im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten39) je Sammelbuchung --- je Einzelauftrag 0,12 im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten40) je Sammelbuchung --- je Einzelauftrag 0,12 Eilüberweisung (Euro-Express) je Sammelbuchung --- je Einzelauftrag 5,12 Lastschrifteinzug im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten39) je Sammelbuchung --- je Einzelauftrag 0,12 im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten40) je Sammelbuchung --- je Einzelauftrag 0,12 37 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt. Rechnungsabschlüsse werden stets erstellt und übermittelt. 38 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinlösungen werden Entgelte nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösungen fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurden. 39 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 40 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

16 Gültig ab: Seite 16 im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten41) je Sammelbuchung --- je Einzelauftrag 0,12 im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten42) je Sammelbuchung --- je Einzelauftrag 0,12 Beauftragung mittels EBICS (ELKO): Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei --- Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei --- Überweisungen im SEPA-Überweisungsverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten41) je Sammelbuchung --- je Einzelauftrag 0,15 im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten42) je Sammelbuchung --- je Einzelauftrag 0,15 Eilüberweisung (Euro-Express) je Sammelbuchung --- je Einzelauftrag 5,15 Lastschrifteinzug im SEPA-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten41) je Sammelbuchung --- je Einzelauftrag 0,15 im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten42) je Sammelbuchung --- je Einzelauftrag 0,15 im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten41) je Sammelbuchung --- je Einzelauftrag 0,15 im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten42) je Sammelbuchung --- je Einzelauftrag 0,15 Zahlungen mit der Sparkassen-Card an automatisierten Kassen bei Händlern und 0,15 Dienstleistungsunternehmen 6. Umrechnungskurs bei Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf der Homepage der Sparkasse Neuburg-Rain veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Nummer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Der von MasterCard/Visa festgelegte Referenzwechselkurs ist auf der Homepage der Sparkasse Neuburg-Rain veröffentlicht und/oder auf Anfrage erhältlich. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. 41 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta Niederlande Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 42 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

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