Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 15. Februar 2018 Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Kapitel D: Kreditgeschäft Kapitel E: Sonstiges Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse/Landesbank wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. 1

2 Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 15. Februar 2018 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank... 4 I. Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank... 4 II. Zuständige Aufsichtsbehörden... 4 III. Eintragung im Handelsregister... 4 IV. Vertragssprache... 4 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten... 4 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung... 5 B. Girokonto und Zahlungsverkehr... 6 I. Girokonten Preismodelle für Privatkonten Preismodelle für Geschäftskonten Preismodelle für Fremdwährungskonten Kontoauszug (pro Vorgang) Rechnungsabschluss Kontoüberziehungen Kontowecker Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses... 8 II. Erbringung von Zahlungsdiensten Überweisungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Lastschriften aus weiteren Staaten SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften: Lastschrifteinzug Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren Kartengestützter Zahlungsverkehr Kreditkarten Debitkarte (Sparkassen-Card) GeldKarte Barauszahlungen Ausführungsfrist Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Barauszahlung Online-Banking und Electronic Banking Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Electronic Banking für Unternehmer Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank III. Scheckverkehr Allgemein

3 Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 15. Februar Grenzüberschreitender Scheckverkehr Scheckzahlungen in das Ausland Scheckzahlungen aus dem Ausland Umrechnungskurse Reiseschecks C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft I. Sparkonto Kennwortvereinbarung Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) VorsorgePlus (Sparkonto mit Zinssammlung)... Fehler! Textmarke nicht definiert. II. Wertpapiere Depotleistungen Effektive Stücke Transaktionsleistungen Ersatz von Aufwendungen D. Kredite I. Kredite II. Bankbürgschaft (Aval) E. Sonstiges I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene III. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.4, II.3.1 f oder C.II.1 erfasst) IV. Bankauskunft im Auftrag des Kunden

4 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse/Landesbank den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank Kreissparkasse Vulkaneifel, Leopoldstraße 13, Daun II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: III. IV. Eintragung im Handelsregister HR A beim Amtsgericht Wittlich Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Für Institute, die einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen sind: Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.v. Schlichtungsstelle Charlottenstraße Berlin Internet: Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Kreissparkasse Vulkeneifel nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission hat unter eine Europäische Onlinestreitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die -Adresse der Sparkasse lautet: info@ksk-vulkaneifel.de Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, 4

5 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank - die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str Bonn und Marie-Curie-Str Frankfurt am Main Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Sparkasse (Name und Anschrift siehe oben Kapitel A.I.) einzulegen. Die Sparkasse wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder ) beantworten. Für Institute, die keiner anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen sind: VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung Die Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Sparkasse bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 5

6 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten Kontomodell INDIVIDUAL mtl. Grundpreis Postenpreis für beleghafte Aufträge Postenpreis für beleglose Aufträge Postenpreis für Online-Aufträge Postenpreis Cash-Recycler und Münzeinzahlautomaten Barauszahlungen am Schalter Barauszahlungen am GAA mit einer SparkassenCard PushTAN / smstan Kontomodell DIREKT mtl. Grundpreis Postenpreis für beleghafte Aufträge Postenpreis für beleglose Aufträge Postenpreis für Online-Aufträge Postenpreis Cash-Recycler und Münzeinzahlautomaten Barauszahlungen am Schalter Barauszahlungen am GAA mit einer SparkassenCard PushTAN / smstan Kontomodell KOMFORT mtl. Grundpreis Postenpreis für beleghafte Aufträge Postenpreis für beleglose Aufträge Postenpreis für Online-Aufträge Postenpreis Cash-Recycler und Münzeinzahlautomaten Barauszahlungen am Schalter Barauszahlungen am GAA mit einer SparkassenCard PushTAN / smstan Dispozinsvorteil 2,00 % Kontomodell PREMIUM mtl. Grundpreis Postenpreis für beleghafte Aufträge Postenpreis für beleglose Aufträge Postenpreis für Online-Aufträge Postenpreis Cash-Recycler und Münzeinzahlautomaten Barauszahlungen am Schalter Barauszahlungen am GAA mit einer SparkassenCard PushTAN / smstan Dispozinsvorteil 4,00 % Kontomodell BASISKONTO mtl. Grundpreis Postenpreis für beleghafte Aufträge Postenpreis für beleglose Aufträge Postenpreis für Online-Aufträge Postenpreis Cash-Recycler und Münzeinzahlautomaten Barauszahlungen am Schalter Barauszahlungen am GAA mit einer SparkassenCard PushTAN / smstan 3,90 0,69 0,29 0,19 0,50 0,29 0,15 3,90 2,49 0,50 2,49 8,90 13,90 3,90 0,69 0,29 0,19 0,50 0,29 0,15 6

7 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. 2. Preismodelle für Geschäftskonten Kontomodell Business Klassik mtl. Grundpreis Postenpreis* für beleghafte Aufträge Postenpreis* für beleglose Aufträge Postenpreis* für Online-Aufträge Postenpreis* Cash-Recycler und Münzeinzahlautomaten Barauszahlungen am Schalter Barauszahlungen am GAA mit einer SparkassenCard PushTAN / smstan** Kontomodell Business 25 mtl. Grundpreis Postenpreis für beleghafte Aufträge Postenpreis für beleglose Aufträge Postenpreis für Online-Aufträge Postenpreis Cash-Recycler und Münzeinzahlautomaten Barauszahlungen am Schalter Barauszahlungen am GAA mit einer SparkassenCard PushTAN / smstan Kontomodell Business 50 mtl. Grundpreis Postenpreis für beleghafte Aufträge Postenpreis für beleglose Aufträge Postenpreis für Online-Aufträge Postenpreis Cash-Recycler und Münzeinzahlautomaten Barauszahlungen am Schalter Barauszahlungen am GAA mit einer SparkassenCard PushTAN / smstan 5,90 1,60 0,56 0,28 0,50 1,60 0,56 0,15 7,90 1,20 0,42 0,21 0,50 1,20 0,42 0,15 24,90 0,80 0,28 0,14 0,50 0,80 0,28 0,15 Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. 3. Preismodelle für Fremdwährungskonten Kontomodell PG/GG Fremdwährungskonto mtl. Grundpreis Postenpreis für beleghafte Aufträge Postenpreis für beleglose Aufträge Postenpreis für Online-Aufträge Barauszahlungen am Schalter Barauszahlungen am GAA mit einer SparkassenCard PushTAN / smstan 7,50 Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. 4. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über 7

8 das Vereinbarte hinausgeht - Tagesauszug - bei Postversand 2,50 - bei Abholung in der Geschäftsstelle 1,50 - Wochenauszug - bei Postversand 2,50 - bei Abholung in der Geschäftsstelle 1,50 - Monatsauszug - bei Postversand 2,50 - bei Abholung in der Geschäftsstelle 1,50 Postversand von Kontoauszügen, die nach 120 Tagen bzw. 70 Umsätzen oder bei Verbrauchern 35 Tage nach erteiltem Rechnungsabschluss oder 2 Tage nach einer wesentlichen Überziehung am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen wurden Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je 2,50 - bei Abholung in der Geschäftsstelle je 1,50 Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen Rechnungsabschluss Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. 6. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 7. Kontowecker Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigung per - SMS max. 0,15 - kostenfrei - Mobile-Banking-App max. 0,15 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. - fällige Darlehensraten max. 0,56 - fällige Sparraten max. 0,56 - Schließfachmietpreis max. 0,56 1 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bareinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 8

9 II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Überweisungen 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. a) Ausführungsfristen Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse/Landesbank): - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 4 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 5 max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. aa) Überweisungen in der Kontowährung Der Zahler trägt die folgenden Entgelte 8 : Modalitäten: je Überweisung vom Girokonto per Zahlschein Überweisungsart beleghaft 9 beleglos 10 per Dauerauftrag per Eilüberweisung Überweisung mit IBAN in max. 2,49 max. 0,56 max. 0, Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN in max. 2,49 max. 0,56 max. 0, Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine max. 2,49 max. 0,56 max. 0, andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Euro-Expresszahlung online 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 2 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 3 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 4 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 5 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 6 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 8 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 9 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 10 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 9

10 bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte 11 Entgelt (inklusive Courtage) Beleghaft: 1,5, min. 17,50 EUR max. 20 EUR, ab ,-- EUR zzgl. 0,5 Courtage, min. 5,00 EUR Beleglos: 1,5, min. 12,50 EUR max. 20 EUR, ab ,-- EUR zzgl. 0,5 Courtage, min. 5,00 EUR cc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR). Höhe der Entgelte 12 Entgelt (inklusive Courtage) Kosten gem. bb) zzgl. 25,00 EUR und ggf. Nachbelastung von Fremd-Mehrkosten Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE). c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse - per Postversand 2,45 - per elektronischem Postfach 1,75 - per Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 5,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 5,00 Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 5,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 5,00 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden 1,50 Eilüberweisung zur Barauszahlung 1 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet 13 : 11 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 12 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 10

11 Gutschrift einer Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet Entgelt in Euro max. 0,56 max. 0,56 max. 0,56 bis 5.00 EUR: 7,50 bis EUR: 12,00 ab ,01 EUR: 1,00, min. 12,50 max Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: bis 5.00 EUR: 7,50 bis EUR: 12,00 ab ,01 EUR: 1,00, min. 12,50 max. 20 Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 14 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 15 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. aaa) Bei einer Überweisung in der Kontowährung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte 17 Entgelt bis 5.00 EUR: 7,50 bis EUR: 12,00 ab ,01 EUR: 1,00, min. 12,50 max. 20 bbb) Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte 13 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 14 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 15 z. B. US-Dollar. 16 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 17 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 11

12 Höhe der Entgelte 18 Entgelt (inklusive Courtage) beleglos 1,5 min. 12,50 max. 20 ab zzgl. 0,5 Courtage, mind. 5,00 beleghaft 1,5 min. 17,50 max. 20 ab zzgl. 0,5 Courtage, mind. 5,00 ccc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR). Höhe der Entgelte 1,5 min. 12,50 (beleglos) / min. 17,50 (beleghaft) max. 20 ab zzgl. 0,5 Courtage, mind. 5,00 zzgl. 25,00 und ggf. Nachbelastung der tatsächlichen Fremdkosten Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE). bb) Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) aaa) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bbb) Entgelte 19 Zielland(Produkt) Entgeltregelung 0 (SHARE) 1 (OUR) Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA- max. 15,00 Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA- max. 15,00 - Überweisung) San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA- max. 15,00 - Überweisung) Türkei in Euro (HomeExpress-Zahlung) - entfällt übrige Länder (sonstige Zahlungen) 1,5 min. 12,50 (beleglos) min. 17,50 (beleghaft) max. 20 1,5 min. 12,50 (beleglos) min. 17,50 (beleghaft) max Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 19 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 12

13 ab zzgl. 0,5 Courtage, mind. 5,00 ab zzgl. 0,5 Courtage, mind. 5,00 zzgl. 25,00 und ggf. Nachbelastung der tatsächlichen Fremdkosten Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 1 Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage) 0 (SHARE) 1,5 min. 12,50 (beleglos) min. 17,50 (beleghaft) max. 20 ab zzgl. 0,5 Courtage, mind. 5,00 1 (OUR) 1,5 min. 12,50 (beleglos) min. 17,50 (beleghaft) max. 20 ab zzgl. 0,5 Courtage, mind. 5,00 zzgl. 25,00 und ggf. Nachbelastung der tatsächlichen Fremdkosten cc) Preis in EUR Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse - per Postversand 2,45 - per elektronischem Postfach 1,75 - per Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 5,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 5,00 Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 5,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 5,00 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden 1, Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom 13

14 Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Entgelte 20 Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: die separat belastet werden: Absenderland/Währung Entgelt in Euro Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) bis 5.00 EUR: 7,50 Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder bis EUR: 12,00 ab ,01 EUR: 1,00, min. 12,50 max. 20 Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Länder/ Produkte Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 bis EUR: 7,50 bis EUR: 12,00 ab EUR: 1,00 min. 12,50 max. 10 EUR ab EUR zzgl. 0,50 Courtage min. 5,00 EUR 2 bis EUR: 7,50 bis EUR: 12,00 ab EUR: 1,00 min. 12,50 max. 10 EUR ab EUR zzgl. 0,50 Courtage min. 5,00 EUR 2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 22 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank max. 0,56 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister max. 0,56 c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis- Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand 2,45 - per elektronischem Postfach 1,75 - per Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs entfällt 20 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 21 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 22 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 14

15 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 23 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank max. 0,56 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister max. 0,56 c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen- Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand 2,45 - per elektronischem Postfach 1,75 - per Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs entfällt 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 24 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro der Schweiz max. 15,00 Monaco max. 15,00 San Marino max. 15,00 b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis- Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand 2,45 - per elektronischem Postfach 1,75 - per Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs entfällt SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 25 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro der Schweiz max. 15,00 Monaco max. 15,00 San Marino max. 15,00 b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen- Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand 2,45 23 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 24 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 25 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 15

16 - per elektronischem Postfach 1,75 - per Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs entfällt 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstage bis 08:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis- Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften 2.4. Lastschrifteinzug 26 frühestens 28 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstage bis 08:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Firmen-Lastschrift Preis in EUR Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift max. 0,56 b) Sammelauftrag - zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift max. 0, Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift max. 0,56 b) Sammelauftrag - zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift max. 0,56 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1. Kreditkarten a) Jahrespreise Mastercard Karte/Visa Card - Hauptkarte 36,00 - Zusatzkarte 36,00 Mastercard Gold Karte/Visa Card Gold - Hauptkarte 72,00 - Zusatzkarte 72,00 Mastercard X-Tension 18,00 Mastercard Business 36,00 Mastercard Business Gold 72,00 26 Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 16

17 b) Ausstattung mit Bild: - aus Galerie entfällt - individuelles Motiv entfällt c) Mehrwertleistungen - Miles & More entfällt d) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu frei vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung frei - bei Vergessen der PIN entfällt - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Kreditkarte27 frei e) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 28 Portokosten f) Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung - per Postversand frei - per elektronischem Postfach frei g) Sperren einer Mastercard/Visa Card (auf Veranlassung und im Interesse des Kunden, die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich) h) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen i) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 29 1,00 % des Umsatzes unentgeltlich j) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 30 1,00 % des Umsatzes k) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) l) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist unentgeltlich. frei 3.2. Debitkarte (Sparkassen-Card) Debitkarten a) Jahrespreise 12,00 27 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Sparkasse nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 28 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 29 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 30 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 17

18 b) Täglicher Verfügungsrahmen 31 Sparkassen-Card je nach Einsatz 32 : - Abhebung von Bargeld an eigenen/fremden 33 Geldautomaten - An Geldautomaten der Sparkasse Vulkaneifel bis zu 1.00 EUR - An allen anderen Geldautomaten im Inland bis zu 1.00 EUR - An allen anderen Geldautomaten im Ausland bis zu 1.00 EUR - Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen Aufladen der girogo-karte/geldkarte 20 - Eingabe von Überweisungen an Selbstbedienungsterminals der Sparkasse 2.50 c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung - bei Vergessen der PIN - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Debitkarte 35 frei frei frei d) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich) e) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen max. 0,56 f) Einsatz der Karte im EWR-Raum 36, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 37 max. 0,56 g) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums max. 0,56 h) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) 31 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 32 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 33 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 34 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein 35 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Sparkasse nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 36 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 37 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 18

19 i) vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse ist unentgeltlich. frei 3.3. GeldKarte Aufladung unserer GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, max. 0,56 und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken max. 0,56 an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister max. 0,56 an electronic-cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem unentgeltlich GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind 3.4. Barauszahlungen a) Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten - mit unserer Sparkassen-Card entfällt unentgeltlich - mit unserer Mastercard entfällt 5,00 EUR - mit unserer Visa Card entfällt 5,00 EUR b) Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (Sparkassen-Card) - bei Sparkassen und Landesbanken, die am Heimatsparkassenmodell teilnehmen - bei ZD im EWR 38, die ein direktes Kundenentgelt 39 erheben: - Verfügungen im girocard- System in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus- System in Euro - bei ZD im EWR 40, die kein direktes Kundenentgelt 41 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro - bei ZD im EWR 42 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus- System - bei ZD außerhalb des EWR 43 im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus- am Schalter entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt am Geldautomaten unentgeltlich unentgeltlich 4,50 EUR 4,50 EUR 4,50 EUR 4,50 EUR 38 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 39 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 40 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 41 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 42 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 19

20 System mit Kreditkarte (Mastercard/Visa Card Standard) - im Inland und Ausland 5,00 EUR 5,00 EUR mit Kreditkarte (Mastercard/Visa Card Gold) - im Inland 5,00 EUR 5,00 EUR - im Ausland EUR EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. Bei Barverfügungen außerhalb des EWR-Raumes fällt eine Umrechnungsgebühr in Höhe von 1,00 % an Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR- max. 4 Geschäftstage Währung 44 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. unabhängig von der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Bareinzahlungen auf eigenes Konto max. 2,49 Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns 2,00 auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken 1 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 1 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter Kapitel B Nummer II a) und Kapitel B Nummer II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen Barauszahlung Von Konten bei uns (die nicht von Kapitel B Nummer II.3.4 erfasst ist) 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) - Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. frei - Bereitstellung von pushtan 46 - je pushtan 0,15 - Bereitstellung von HBCI-Chipkarte 15,00 43 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 44 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 45 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 46 Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. 20

21 - Bereitstellung von smstan 47 - je smstan 0,15 - Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift entfällt - Bereitstellung eines TAN-Generators (Preis pro Gerät) 9,90 - Bereitstellung des Elektronischen Safes - Volumenvariante S mtl. entfällt - Volumenvariante L mtl. entfällt - Volumenvariante XL mtl. entfällt 5.2. Electronic Banking für Unternehmer Online-Banking Basis-Packet Profi-Paket Online-Banking-Zugang inklusive inklusive inklusive Finanzübersicht und Zahlungsverkehr inklusive inklusive inklusive SFirm (Einzelpreis 10 Euro)./. inklusive inklusive Regelmäßige Software-Updates./. inklusive inklusive (Einzelpreis: HBCI 5,00 p.m. / EBICS 8,00 p.m.) Telefonhotline bzw. Fernwartung./. inklusive inklusive (Einzelpreis: 6 / Stunde) Ersteinrichtung und Einsätze vor Ort./. 1 Einsatz inklusive 2 Einsätze inklusive (Einzelpreis: 75,00 / Stunde) Aufpreis SFirm EBICS-Modul./../. inklusive (Einzelpreis: 7 ) EBICS-Einrichtung./../. inklusive (Einzelpreis: 8 ) EBICS-Anbindung./../. inklusive (Einzelpreis: 1 p.m.) Paketpreis p.m. 7,90 16,90 Zugangsverwaltung für EBICS - Einrichtung: Kunden ID - Einrichtung: zusätzliche Kunden ID - Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV - Einrichtung: Teilnehmer ID - Einrichtung: Konto - Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 48, einmalige Gebühr für Freischaltung der u.a. Fuktionen: - Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren - Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto und/oder b) pro bereitgestelltem Umsatz - Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto und/oder b) - pro bereitgestellter Datei - pro bereitgestelltem Umsatz - Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV 1 47 Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. 48 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 21

22 - pro bereitgestelltem Umsatz 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS 49 Preis in EUR Beauftragung mittels FinTS: - Einzelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 50 max. 0,19 / 0,28 ) - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 51 ) max. 0,19 / 0,28 - Eilüberweisung (Euro-Express) max. 0,19 / 0,28 - Sammelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 52 ) - je Sammelbuchung max. 0,19 / 0,28 - je Einzelauftrag max. 0,19 / 0,28 - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 53 ) - je Sammelbuchung 15,00 - je Einzelauftrag 15,00 - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Sammelbuchung 5,00 - je Einzelauftrag 5,00 - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 54 ) - je Sammelbuchung max. 0,19 / 0,28 - je Einzelauftrag max. 0,19 / 0,28 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 55 ) - je Sammelbuchung 15,00 - je Einzelauftrag 15,00 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 56 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag max. 0,19 / 0,28 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 57 ) - je Sammelbuchung 15,00 - je Einzelauftrag 15,00 Beauftragung mittels EBICS (ELKO): - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei max. 0,19 / 0,28 - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei max. 0,19 / 0,28 - Überweisungen - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 58 ) 49 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinzüge werden Entgelte nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 50 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 51 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 52 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 53 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 54 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 55 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 56 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 57 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 22

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