Informationen zur Abschlussprüfung 2017
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- Ida Fürst
- vor 6 Jahren
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1 Informationen zur Abschlussprüfung 2017 Termine, Hinweise und Auszüge aus der Realschulordnung Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, die Grundlagen für das erfolgreiche Ablegen der Abschlussprüfung werden während der gesamten 10. Jahrgangsstufe gelegt. Daher empfiehlt sich spätestens zum jetzigen Zeitpunkt eine erhöhte Anstrengungsbereitschaft zu zeigen, um durch gute Jahresfortgangsnoten eine solide Basis für die Abschlussprüfung zu erzielen. Das Abschlusszeugnis ist bei jeder späteren Bewerbung beizufügen und begleitet euch durch das gesamte Leben. Doch nicht nur das Notenbild sollte stets im Blick und Ziel eurer Anstrengungen sein. Durch vorbildliches schulisches Verhalten, aktive Mitarbeit im Unterricht und außerunterrichtliches Engagement könnt ihr dazu beitragen, eine aussagekräftige und ausführliche Zeugnisbemerkung zu erhalten. Im Folgenden erhaltet ihr den terminlichen und organisatorischen Ablauf bis zum Schulabschluss und eine Erläuterung, wie die Noten im Abschlusszeugnis gebildet werden. Bei Fragen zum Ablauf der Prüfung stehen euch eure Klassenleiter mit Rat und Tat zur Seite. Gerne könnt ihr euch auch an den Jahrgangsstufenleiter, Herrn BerR Fabian Wittmann, oder an die Schulleitung wenden. Ich wünsche euch, liebe Schülerinnen und Schüler, alles Gute. Nützt die Zeit zur Vorbereitung auch in den Oster- und Pfingstferien, dann wird sich der Erfolg einstellen. Es lohnt sich! Heilsbronn, den Jürgen Katzenberger Realschuldirektor
2 Vorbemerkung Grundlage für den Ablauf der Abschlussprüfung sind die Paragrafen 33 bis 45 der Realschulordnung (RSO). In der 10. Jahrgangsstufe können in den Prüfungsfächern zwei Schulaufgaben im Umfang der Abschlussprüfung gehalten werden (Zeitumfang siehe unter Abschlussprüfung). Zeitplan Der Notenschluss für die 10. Jahrgangsstufe ist am Freitag, 19. Mai In Einzelfällen kann davon abgewichen werden. Für die Fächer Englisch und Französisch wird eine Sprechfertigkeitsprüfung durchgeführt. Speaking Test im Fach Englisch vom April 2017 Sprechfertigkeitsprüfung im Fach Französisch vom 29. Mai Juni 2017 Neben den Abschlussprüfungsfächern sind die weiteren Vorrückungsfächer wichtig. Die Jahresfortgangsnoten werden für alle Fächer vor Beginn der schriftlichen Prüfungen durch die Klassenkonferenz festgesetzt. Bekanntgabe der Jahresfortgangsnoten: Mittwoch, 24. Mai 2017 um 08:00 Uhr. Mündliche Prüfungen in einem Nichtprüfungsfach In Vorrückungsfächern, in denen keine Abschlussprüfung abgelegt wird, kann man sich einer mündlichen Prüfung unterziehen, wenn die Leistungen mit der Jahresfortgangsnote 5 oder 6 bewertet wurden. Die Teilnahme ist freiwillig, die Erziehungsberechtigten werden verständigt. Die Note einer mündlichen Prüfung muss im Allgemeinen um zwei Notenstufen besser sein als die Jahresfortgangsnote, um die bessere Note als Zeugnisnote zu erhalten. Die Prüfungsinhalte sind der Jahresstoff. Die Prüfung wird vor der schriftlichen Prüfung durchgeführt und dauert je Fach 20 Minuten. Termin für die Meldung zur mündlichen Prüfung in Nichtprüfungsfächern: Freitag, 26. Mai 2017 bis 08:40 Uhr Mündliche Prüfung in Nichtprüfungsfächern: Montag, 29. Mai 2017 nach Sonderplan
3 Die Jahresfortgangsnote wird nach der mündlichen Prüfung neu festgesetzt. Schüler, die bereits auf Grund der Jahresfortgangsnoten in Nichtprüfungsfächern die Abschlussprüfung nicht bestehen können, sind von der weiteren Prüfung ausgeschlossen. Sie erhalten ein Jahreszeugnis mit den Jahresfortgangsnoten und einen Vermerk über die erfolglose Teilnahme an der Abschlussprüfung. Schriftliche Prüfungen Abschlussprüfung Deutsch (Prüfungsdauer 240 Min.) 08:15 12:15 Uhr Abschlussprüfung Französisch (Prüfungsdauer 130 Min.) 08:30 11:00 Uhr Abschlussprüfung Englisch (Prüfungsdauer 135 Min.) 08:30-11:30 Uhr Abschlussprüfung Mathematik I/II (Prüfungsdauer 150 Min ) 08:30 11:00 Uhr Abschlussprüfung BWR (Prüfungsdauer 120 Min.) 08:30 10:30 Uhr Abschlussprüfung Physik (Prüfungsdauer 120 Min) 08:30 10:30 Uhr Die Prüfung erstreckt sich vor allem auf die Unterrichtsinhalte der 10. Jahrgangsstufe sowie auf das Grundwissen der vorangegangenen Klassen. Die Aufgaben für die Sprechfertigkeitsprüfung und für das Hörverständnis sowie für die schriftlichen Teile der Prüfung werden vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zentral vorgegeben. Im Fach Deutsch kann jeder Schüler zwischen vier Themen wählen (Erörterung, Textgebundener Aufsatz), in den anderen Fächern sind die vorgegebenen Aufgaben zu bearbeiten. Bei Parallelklassen können für jede Klasse verschiedene Aufgaben bestimmt werden. Die Entscheidung trifft der jeweilige Fachlehrer. Die Schüler dürfen während der Prüfung den Prüfungsraum nur mit Erlaubnis einer Aufsicht führenden Lehrkraft verlassen; die Erlaubnis kann jeweils nur einem Schüler erteilt werden.
4 Bewertung der Prüfungsleistung Die schriftlichen Prüfungsarbeiten werden von zwei Lehrern unabhängig bewertet, die der Vorsitzende bestimmt. Erstkorrektor (Berichterstatter) ist der Lehrer, der den Unterricht in der Abschlussklasse erteilt hat. Die Note ergibt sich aus der übereinstimmenden Bewertung der beiden Berichterstatter. Zugelassene Hilfsmittel In der 10. Klasse und zur Abschlussprüfung sind in BWR der Kontenplan, in Mathematik und Physik eine für Realschulen zugelassene Formelsammlung, ein netzunabhängiger Taschenrechner (nicht programmierbar, auch mit graphischer Ausgabe; vorher auf Funktionstüchtigkeit überprüfen!), außerdem ein Periodensystem der Elemente und ein Rechtschreibwörterbuch, zugelassen. Bekanntgabe Ergebnisse der schriftlichen Prüfung: Donnerstag, 06. Juli 2017, 16:00 Uhr Mündliche Prüfungen in Prüfungsfächern nach Abschluss der schriftlichen Prüfung a) Der Prüfungsausschuss kann einen Schüler in die mündliche Prüfung einweisen, wenn nach den besonderen Umständen der Leistungsstand durch die Noten des Jahresfortgangs und die Noten der schriftlichen Prüfung nicht geklärt erscheint. b) Schüler können sich freiwillig der mündlichen Prüfung in Prüfungsfächern nach Abschluss der schriftlichen Prüfung unterziehen, wenn sich Jahresfortgangsnote und Prüfungsnote um eine Stufe unterscheiden und die Prüfungsnote überwiegt bzw. nach Auffassung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note festzusetzen wäre, es sei denn, der Prüfungsausschuss führt von sich aus innerhalb der Gesamtnoten mehrerer Fächer einen Ausgleich herbei. Ein Ausgleich innerhalb der Gesamtnoten ist in der Weise möglich, dass der Prüfungsausschuss in verschiedenen Fächern sich in einem Fach für die bessere, im anderen Fach für die schlechtere Note entscheidet. Der Schüler hat darauf keinen Einfluss. Bei drei Notenstufen Unterschied ist zur Klärung der Gesamtnote eine mündliche Prüfung sinnvoll. Beispiel: Jahresfortgangsnote (JFN): 3 Prüfungsnote (PN): 4
5 Möglichkeit der freiwilligen mündlichen Prüfung (mdlpr), da die PN überwiegt und i. A. eine 4 als Gesamtnote (GN) festzusetzen wäre. Die Bestätigung der JFN 3 durch die mdlpr reicht i. A. nicht zu einer GN 3 im Zeugnis aus. Es muss mindestens die Note 2 erreicht werden. Die mündlichen Prüfungen sind Einzelprüfungen und werden vor einem Unterausschuss abgelegt, dem mindestens zwei fachlich zuständige Lehrer angehören. Die Prüfung dauert mindestens 20 Minuten. In der Regel prüft der Lehrer, der in der Abschlussklasse unterrichtet; die Beisitzer haben das Recht, Fragen zu stellen. Meldung für die mdl. Prüfung in Abschlussprüfungsfächern: Freitag, 07. Juli 2017, 08:40 Uhr Am 07. Juli 2017 ist für alle Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen Unterricht von 07:55 Uhr 11:15 Uhr. Termin für die mdl. Prüfung in Abschlussprüfungsfächern: Dienstag und Mittwoch, 11./12. Juli 2017 Festsetzung des Prüfungsergebnisses und der Zeugnisnote Die Gesamtnote wird in Prüfungsfächern aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote ermittelt. Dabei gibt im Allgemeinen die Prüfungsnote den Ausschlag. Nichtbestehen der Abschlussprüfung 1. Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird (Notenausgleich siehe später) 2. Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird. 3. Gesamtnote 6 im Fach Deutsch. Tritt ein Schüler später als zwei Monate vor Beginn der schriftlichen Prüfung aus der Schule aus, gilt die Abschlussprüfung als abgelegt und nicht bestanden. Bei einem Wiedereintritt in die Jahrgangsstufe 10 gilt der Schüler als Wiederholungsschüler.
6 Notenausgleich Schülern mit Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach (außer Deutsch) oder Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern wird bei Gesamtnote 1 in einem Vorrückungsfach oder Gesamtnote 2 in zwei Vorrückungsfächern oder Gesamtnote 3 in mindestens vier Vorrückungsfächern Notenausgleich gewährt. Die Noten werden nicht verändert. Notenausgleich ist ausgeschlossen bei Gesamtnote 6 im Fach Deutsch sowie bei Schülerinnen und Schülern, die neben der Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach oder Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern in einem weiteren Vorrückungsfach Gesamtnote 5 oder 6 erhalten haben. Man sollte also unbedingt in zwei Fächern, wie z. B. Geschichte, Sozialkunde, Biologie, IT oder Religion/Ethik die Note 2 erzielen. Äußere Form bei Prüfungsarbeiten Die schriftliche Ausarbeitung muss gut lesbar und übersichtlich gestaltet sein, da bei schlampiger äußerer Form die Note um eine Notenstufe herabgesetzt werden kann. Abschlusszeugnis 1. Zeugnisbemerkungen (allgemeine Beurteilung) Für das Abschlusszeugnis formuliert der Klassenleiter eine allgemeine Beurteilung, die sich am tatsächlichen Sozial- und Arbeitsverhalten orientiert. Die Klassenkonferenz setzt die Zeugnisbemerkung fest bzw. beschließt das Weglassen der Zeugnisbemerkung bei grobem Fehlverhalten. 2. Wahlfächer Eine Bemerkung über die Teilnahme an den in der Abschlussklasse besuchten Wahlfächern und dem dabei erzielten Fortschritt wird aufgenommen. Ohne ausreichenden Erfolg besuchter Wahlunterricht wird nicht erwähnt. 3. Auf Antrag kann in das Abschlusszeugnis der letzte Leistungsstand in einem Fach, das in der Jahrgangsstufe 8 oder 9 ausgelaufen ist, aufgenommen werden. Vom Klassenleiter ist dieser Antrag bis 02. Juni 2017 in schriftlicher Form auf einer Klassenliste unter Angabe der
7 gewünschten Fächer und mit Schülerunterschrift festzuhalten. 4. Prüflinge, welche die Abschlussprüfung nicht bestanden haben, erhalten ein Jahreszeugnis. Dies enthält die Note des Jahresfortgangs und die Bemerkung: "Der Schüler hat sich der Abschlussprüfung ohne Erfolg unterzogen." 5. Zusammen mit dem Abschlusszeugnis erhält jeder Schüler eine Zweitschrift (beglaubigte Kopie). 6. Die Würdigung einer ehrenamtlichen Tätigkeit kann auf einem Beiblatt zum Zeugnis erfolgen. Ein Antrag (Formular im Sekretariat erhältlich) ist diesbezüglich einzureichen. Wiederholung der Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Eine bestandene Abschlussprüfung kann zur Notenverbesserung einmal frühestens nach einem Jahr wiederholt werden (Antrag eines Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers an den Schulleiter). Ein entsprechender schriftlicher Antrag erfolgt bis spätestens 25. Juli Verhinderung der Teilnahme an der gesamten oder an Teilen der Abschlussprüfung a) Erkrankungen körperlicher oder psychischer Art, welche die Teilnahme eines Schülers an der Abschlussprüfung verhindern, sind unverzüglich durch ärztliches Attest nachzuweisen. Die Schule kann die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes verlangen. b) Hat sich ein Schüler der Prüfung oder einem Prüfungsteil unterzogen, so können nachträgliche gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nicht anerkannt werden. Ein unentschuldigtes Versäumnis zieht automatisch die Note 6 nach sich. Nachholung der Abschlussprüfung Schüler, die an der Abschlussprüfung in allen oder einzelnen Fächern begründet nicht teilnehmen konnten, können die Abschlussprüfung oder die nicht abgelegten Teile nachholen.
8 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Nachtermine: 04. September 2017 Französisch 05. September 2017 Deutsch 06. September 2017 Englisch 07. September 2017 Mathematik I und II 08. September 2017 Physik/BWR Es ist mit der neuen Ausbildungsstelle abzusprechen, dass der Kandidat zu den Prüfungstagen freigestellt wird. Eine Anmeldung an der Fachoberschule kann dennoch zum Einschreibetermin erfolgen. Bei Bedarf kann die Schule eine Bescheinigung über den Sachverhalt ausstellen. Unterschleif Bedient sich ein Schüler unerlaubter Hilfe oder macht er den Versuch dazu (Unterschleif), so wird die Arbeit abgenommen und die Note 6 erteilt. Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn der Prüfung. Ebenso kann verfahren werden, wenn die Handlungen zu fremdem Vorteil unternommen werden. In schweren Fällen wird der Schüler von der Prüfung ausgeschlossen; diese gilt als nicht bestanden. Wird ein Tatbestand erst nach Abschluss der Prüfung bekannt, so ist die betreffende Prüfungsleistung nachträglich mit der Note 6 zu bewerten und das Gesamtprüfungsergebnis entsprechend zu berichtigen. In schweren Fällen ist die Prüfung als nicht bestanden zu erklären. Ein unrichtiges Prüfungszeugnis ist einzuziehen. Termin der Bücherabgabe: sowie 11./ In der Hohenzollernhalle findet am Donnerstag, 20. Juli 2017 um 15:00 Uhr ein ökumenischer Abschlussgottesdienst statt. Im Anschluss um 17:00 Uhr erfolgt die Zeugnisausgabe im Rahmen der Abschlussfeier. Die Einsichtnahme in die Abschlussprüfung ist am Freitag, 28. Juli 2017 in der Zeit von 08:00 10:00 Uhr möglich.
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