Rechtliche Betreuung rechtzeitig einleiten
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- Dorothea Sachs
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1 Rechtliche Betreuung rechtzeitig einleiten Peter Boy Bremen, 2006 Menschen im Koma oder Wachkoma können weder Entscheidungen treffen noch Maßnahmen zustimmen oder ablehnen. Sie bedürfen eines Dritten, der an ihrer Stelle handelt und ihre Interessen vertritt. Das ist die Aufgabe eines vom Gericht eingesetzten rechtlichen Betreuers, vorrangig ein Familienmitglied oder Lebensgefährte.
2 Peter Boy: Rechtliche Betreuung rechtzeitig einleiten 2 Warum ist eine Betreuung notwendig? Ein Mensch im Koma oder Wachkoma kann weder über persönliche Angelegenheiten Entscheidungen fällen noch kann er zu Maßnahmen wie einer Operation oder Verlegung in eine andere Einrichtung Zustimmung oder Ablehnung erteilen. Die ausschließliche Entscheidungshoheit obliegt dennoch nur ihm selbst, nur er kann und soll im Sinne seines im Grundgesetz verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrechtes (Art. 2 Absatz 1 GG) Entscheidungen fällen, die seine Person betreffen. Dieses grundsätzliche Persönlichkeitsrecht gilt zunächst und prinzipiell uneingeschränkt und unabhängig davon, ob der Mensch vermutlich oder tatsächlich dazu faktisch in der Lage ist, also auch für Menschen im Koma oder Wachkoma. Von diesem Grundsatz gibt es nur zwei Ausnahmen: Wenn ein minderjähriges Kind betroffen ist, obliegt das den Sorgeberechtigten, also meistens den Eltern. Oder wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt, in der der Betroffene im vorhinein selbst jemanden mit der Aufgabe beauftragt, für ihn zu sorgen, wenn er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist (dazu siehe 164 ff. BGB). In allen anderen Fällen bedarf die Übertragung dieser Kompetenz zwingend eines gerichtlichen Beschlusses, der Einsetzung als Betreuer ( 1896 ff. BGB). Selbst engste Angehörige, wie beispielsweise Ehepartner, haben keineswegs automatisch die Sorge für einander, wenn ein Partner entscheidungsunfähig wird, können und dürfen sich also nicht vertreten. Diese Rechtslage, letztlich eine über Jahre erkämpfte demokratische Errungenschaft, hat zuweilen unerwartete Effekte. Im Falle eines Unfalls stellt man plötzlich fest, dass Ärzte keine Auskunft über die Krankheit und über Befunde des Ehepartners geben dürfen, man keine Einsicht in die Krankenakte erhält und auch sonst keinerlei Mitspracherecht zur weiteren Behandlung, zur Verlegung oder anderer Maßnahmen hat. In der Praxis stellt man meistens glücklicherweise fest, dass das zumindest in den ersten Tagen in der Akutklinik kein Problem ist. Ärzte lassen sich meistens von ihrem gesunden Menschenverstand leiten und geben einem herbeieilenden Familienmitglied Auskunft. Und letztlich ist zu Beginn der Behandlung eine Mitwirkung der Angehörigen in vielen praktischen Details einfach unverzichtbar. Etwas schwieriger wird es zuweilen bei unverheiratet zusammenlebenden Partnern. In den ersten Tagen entsteht auch für gravierendere Fragen als die schlichte Auskunft, etwa einen operativen Eingriff, kein Entscheidungsproblem. Ärzte werden das mit den Angehörigen erörtern, aber die Situation ist meistens noch akut
3 Peter Boy: Rechtliche Betreuung rechtzeitig einleiten 3 lebensbedrohlich, und dann dürfen (und müssen im Zweifelsfall) Ärzte ohne Rücksprache mit Betreuer oder Gericht selbst entscheiden. Diese rechtliche Grauzone kann leicht zur Routine werden: Man hat sich an die tägliche Kommunikation bei Besuchen gewöhnt und alles läuft unproblematisch, vor allem wenn sich Angehörige und Ärzte einig sind. Gesundheitliche Fragen bestimmen den Alltag, an die Rechtsfragen denkt keiner mehr. Auch viele Ärzte konzentrieren sich auf die medizinische Behandlung, die rechtliche Seite tritt in den Hintergrund. Nach ein paar Tagen oder Wochen wird sich die Situation entspannen, der Patient stabilisiert sich. Dann sind anstehende Entscheidungen möglicherweise nicht mehr durch die Konstruktion des lebensbedrohlichen Notfalls gedeckt. Der Betroffene, oder eben sein gesetzlich legitimierter Vertreter, muss zustimmen oder müsste: Wenn sich alle unmittelbar Beteiligten einig sind, denkt auch jetzt möglicherweise niemand daran. Es steht dann auch eine Verlegung an und damit die Beteiligung von Dritten, denen die aus der Akutphase einvernehmlich entwickelte Routine fremd ist. Sie werden nach einer Betreuungsvollmacht fragen. Und jetzt muß plötzlich alles schnell gehen, das Intensiv Bett wird dringend gebraucht, und das Krankenhaus wird sich direkt an das zuständige Gericht wenden. Und spätestens dann, wenn die Frage der Verlegung ansteht und darüber unterschiedliche Meinungen bestehen in der heutigen Zeit des öffentlichen Kostendrucks im Gesundheitswesen immer häufiger zu beobachten, dann wird plötzlich formaljuristisch nach einer Betreuungsvollmacht gefragt. Ist die ungeklärt, wird das Krankenhaus das Betreuungsgericht anrufen. Angehörige stehen dann unter Umständen zunächst einmal außen vor. Haben Sie dagegen die rechtliche Betreuung inne, kann keine Verlegung ohne ihre Zustimmung erfolgen. Dringender Ratschlag Um Problemen vorzubeugen: Beantragen Sie unbedingt die Übernahme der rechtlichen Betreuung durch einen Angehörigen, sobald sich abzeichnet, dass es sich nicht nur um einen kurzzeitigen, vorübergehenden Zustand handelt. Das ist meistens nach 3 6 Tagen der Fall. Machen Sie diesen Schritt unbedingt bereits während der Zeit auf der Intensivstation! Und im Zweifelsfall machen Sie ihn lieber ein paar Tage zu früh als zu spät, Sie schaden damit Ihrem Patienten nicht. Die Aufgabe des Betreuers wird nach gesetzlicher Vorgabe vorrangig einem Familienmitglied oder Lebensgefährten des Wachkoma Betroffenen anvertraut,
4 Peter Boy: Rechtliche Betreuung rechtzeitig einleiten 4 auch einem besonders engen Freund oder sonst einer Person, zu der ein enges Vertrauensverhältnis besteht ( 1897 Absatz 5 BGB), damit ernstlich im Interesse des Betroffenen gehandelt wird.
5 Peter Boy: Rechtliche Betreuung rechtzeitig einleiten 5 Konsequenzen der Einrichtung einer Betreuung Der Betroffene wird seit der Reform des Vormundschaftsrecht im Jahr 1992 nicht mehr entmündigt, sondern besitzt weiterhin wesentliche persönliche Rechte. Daher ist die Einrichtung einer Betreuung nicht mehr ein solch gewaltiger Einschnitt wie ehemals die Einsetzung eines Vormunds. Eine Betreuung wird im Regelfall zunächst immer nur zeitlich sehr begrenzt eingerichtet und grundsätzlich regelmäßig überprüft. Sie beschränkt sich zudem zielgenau auf spezifische Betreuungsbereiche, in denen aufgrund einer Behinderung oder Krankheit Defizite bestehen. Folgende Betreuungsbereiche sind für Menschen im Wachkoma von Bedeutung: Gesundheitssorge, das umfaßt sämtliche Fragen der Gesundheit, insbesondere Zustimmung zu medizinischen Behandlungen, Eingriffen oder therapeutischen Maßnahmen Aufenthaltsbestimmung, d.h. eine Verlegung kann nur mit Ihrer Zustimmung erfolgen Vermögenssorge, z.b. Antragstellung auf Sozialleistungen, Kostenregelung für Pflegeheim, Antragstellung auf Leistungen der Kranken und Pflegekasse, Antragstellung auf Renten, Zahlung von Verpflichtungen wie Miete, Strom, Versicherungen usw., Verwaltung der Giro und Sparkonten, sowie weiterer Vermögen, Schuldenregulierung Ein Betreuer kann innerhalb der Bereiche, für die die Betreuung eingerichtet ist, weitestgehend selbstständig entscheiden. Für besonders gravierende Entscheidungen, etwa besonders riskante Operationen oder für die Auflösung der Wohnung des Betreuten, muss die Zustimmung des zuständigen Betreuungsgerichts eingeholt werden. Details werden Ihnen bei der Übergabe der Betreuungsvollmacht vom Gericht erläutert. Eine Beratung bieten in der Regel auch örtliche Betreuungsvereine oder das Betreuungsamt
6 Peter Boy: Rechtliche Betreuung rechtzeitig einleiten 6 Vorgehensweise Entsprechend unserem Ratschlag sollten Sie noch während der Zeit auf der Intensivstation zumindest für die Bereiche Gesundheitssorge Aufenthaltsbestimmung die Betreuung einleiten. Sie stellen dazu einen formlosen Antrag an das Vormundschaftsgericht, in dem Sie kurz den Sachverhalt schildern und ansonsten auf das Krankenhaus verweisen, in dem Ihr Patient liegt. Verweisen Sie dabei ausdrücklich auf die Dringlichkeit, da absehbar wichtige Entscheidungen anstehen und der Betroffene selbst in keiner Weise mehr entscheidungsfähig ist. Ein Muster finden Sie im Anhang. Das Verfahren zur Einrichtung einer Betreuung umfaßt mehrere Prüfungsschritte, um sicher zu stellen, dass eine Betreuung tatsächlich erforderlich ist und in die grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechte nur in dem unabdingbar erforderlichen Ausmaß eingegriffen wird. Es dauert mehrere Wochen. Bei Wachkoma Patienten wird wegen der Dringlichkeit meistens kurzfristig eine vorläufige Betreuung eingerichtet, so dass die Entscheidungsfähigkeit gewahrt ist. Ein vorläufiger Betreuer ist in gleicher Weise handlungsfähig wie ein Betreuer. Parallel können die erforderlichen, umfangreichen Prüfungen durch das Gericht durchgeführt werden. Wenn die Betreuung, auch vorläufig, übertragen wurde, informieren Sie das Krankenhaus darüber, dass Sie amtlich bestellter Betreuer sind, und dass jede Maßnahme mit Ihnen abgestimmt werden muss. Die Betreuung für die Vermögenssorge ist aufwändiger. So muß u.a. ein genaues Vermögensverzeichnis erstellt werden. Wenn kein aktueller Bedarf vorliegt oder unmittelbar absehbar ist, Vermögensfragen zu regeln (weil z.b. eine Bankvollmacht für den Ehe oder Lebenspartner vorliegt und keine besonderen Probleme zu bewältigen sind, z.b. laufende Kreditverhandlungen) kann darauf in einem ersten Schritt darauf verzichtet werden. Spätestens dann, wenn eine Verlegung in eine Pflegeeinrichtung ansteht, muss auch eine Vermögenssorge eingerichtet werden, damit ein Heimvertrag rechtskräftig abgeschlossen werden kann. Bei einer Änderung der Situation oder anläßlich der regelmäßigen Überprüfung der Betreuung können der Umfang der Betreuung und die Aufgabenbereiche angepaßt werden.
7 Peter Boy: Rechtliche Betreuung rechtzeitig einleiten 7 Die einzelnen Betreuungsbereiche können im übrigen auch auf verschiedene Personen verteilt werden, so dass sich mehrere Angehörige die Arbeit teilen können. Die Bereiche Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung sollten allerdings immer in einer Hand verbleiben. Die Kosten des Verfahrens einschließlich eventueller Gutachter werden dem zu Betreuenden in Rechnung gestellt. Wenn kein eigenes Einkommen bzw. Vermögen vorhanden ist, trägt der Staat die Kosten. Dr. Peter Boy Zentrum für Sozialpolitik Universität Bremen
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