Handbuch. Fliegende Bauten. Temporäre Architektur im Spannungsfeld Technischer Regeln. Dr. Roland Ondra. Hartmut H. Starke
|
|
- Maya Hochberg
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Hartmut H. Starke Dr. Roland Ondra Handbuch Fliegende Bauten Temporäre Architektur im Spannungsfeld Technischer Regeln EXTRA ENTERTAINMENT MEDIA PUBLISHING
2 Inhaltsverzeichnis Historie der temporären Architektur (Prof. Berthold Burkhardt) Das Urzeit-Zelte der Nomaden 10 Zelte im Altertum und in der Antike 11 Das mitteleuropäische Zelt - vom Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert 12 Wandelbare Membrandächer 18 Luftgestützte Zelte (Pneu),Traglufthallen 18 Textile Fassaden und Markisen 20 Textile Kunst 21 Technische Textilien 22 Berechnung und Handhabung Fliegender Bauten (Dr. Roland Ondra) 1. Fliegende Bauten" - Definition, allgemeine Aspekte und Anwendungsbereich Geschichte, Definition und Regelwerke Auf- und Abbau von Fliegenden Bauten Planung und Konstruktion Baumaterialien und Werkstoffe Verbindungen Standardbauteile und Systeme Prüfbuch Anwendungsbereich Sind Bühnen Fliegende Bauten? Nutzungsarten von Installationen im Bereich der Veranstaltungstechnik 29 Bühnen 30 Tribünen Bühnendächer 30 Zelte Ausnahmen 31 Gerüstbauteile Gründung 31 Container Können Zelte zu Bühnen werden bzw. umgekehrt? Wesentliche Änderungen durch den Einführungserlass der DIN EN Handbuch Fliegende Bauten 3
3 2. Bauvorlagen Allgemeines Bau- und Betriebsbeschreibung Konstruktionszeichnungen Nachweis der Standsicherheit Berechnungsgrundlagen Inhalt der Standsicherheitsberechnung Werkstoffe Lastarten und Lastannahmen Grundsätze der statischen Berechnung Lastfallmatrix Softwarepakete zur statischen Berechnung Berechnung verschiedener Konstruktionen Anlagen für artistische Vorführungen in der Luft Tribünen Überdachungskonstruktionen Konstruktion mit Primärtragwerk Konstruktion ohne Primärtragwerk Umkippen, Gleiten, Abheben Gleitsicherheitsnachweis Kippsicherheitsnachweis Eigengewicht Ballastgewichte Erdanker Abstrebung Kippkante Bodenverankerungen Arten und Ausführungen Bodenbeschaffenheit Versagen von Bodenverankerungen Berechnung von Bodenverankerungen 92 4 Handbuch Fliegende Bauten
4 g. Unterpallungen Festigkeitsnachweise Vorwiegend ruhende Beanspruchung Schwingende Beanspruchung Schrauben Seile, Ketten, Sicherheitseinrichtungen, Seiltriebe, Anschluß- und Verbindungsteile Bauliche Durchbildung Begriffe und Anforderungen in 13.2 Voraussetzungen für Hersteller Genehmigungsverfahren 114 Kommentare und Anmerkungen zur Musterrichtlinie zum Bau und Betrieb Fliegender Bauten (Hartmut H. Starke) 1. Allgemeines Geltungsbereich Begriffe Allgemeine Bauvorschriften Standsicherheit und Brandschutz Rettungswege in Räumen,Tribünen und Bühnen Balkone, Emporen, Galerien, Podien Rampen.Treppen und Stufengänge Beleuchtung Feuerlöscher Anforderungen an Aufenthaltsräume Hinweisschilder und -zeichen Besondere Bauvorschriften fürtribünen Besondere Bauvorschriften für Schaustellergeschäfte 155 Handbuch Fliegende Bauten 5
5 Besondere Bauvorschriften für Zelte und vergleichbare Räume 160 für mehr als 200 Besucher 5.1 Rettungswege Lüftung Rauchabzüge Beheizung Beleuchtung Bestuhlung Manegen Sanitätsraum 170 Allgemeine Betriebsvorschriften Verantwortliche Personen Überprüfungen Rettungswege, Beleuchtung Brandverhütung Brandsicherheitswache Benutzungseinschränkungen für Benutzer und Fahrgäste Hinweisschilder 185 Besondere Betriebsvorschriften 188 Muster-Verwaltungsvorschriften über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen (Hartmut H. Starke) 1. Allgemeines Ausführungsgenehmigung, Prüfbuch Verlängerung des Ausführungsgenehmigungen Anzeige, Cebrauchsabnahme Sachverständige Fristen für Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten Berichte über Unfälle 200 Anhang 202 Literaturverzeichnis 206 Index Handbuch Fliegende Bauten
Informationsblatt. Adressen und Ansprechpartner: Genehmigungsstelle
Informationsblatt Landesverwaltungsamt zur Erteilung einer Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten nach 75 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA Nr. 25/2013 vom 16.09.2013) - Oktober
MehrB. Beschlüsse und Bekanntmachungen
Amtsblatt des Saarlandes vom 7. Februar 2013 141 B. Beschlüsse und Bekanntmachungen Verwaltungsvorschriften 211 Verwaltungsvorschriften über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen
MehrFestzelte; Informationen zum Thema Fliegende Bauten
Landratsamt Dillingen a.d.donau Fachbereich 43 Große Allee 24 89407 Dillingen a.d.donau Festzelte; Informationen zum Thema Fliegende Bauten -Stand März 2011- Dieses Merkblatt soll eine Hilfe für alle Aufsteller
MehrLandeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat. Branddirektion. Stand: Mai 2016
INFO Berufsfeuerwehr München Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Branddirektion Stand: Mai 2016 Informationen zur Aufstellung von Fest-, Zirkus- und Ausstellungszelten und Tribünen der sogenannten
MehrVerwaltungsvorschrift über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen (FlBauVV M-V)
Verwaltungsvorschrift über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen (FlBauVV M-V) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Vom. März
Mehrder Feuerlöscher (in m² ) Löschmitteleinheiten 1 bis bis Je weitere weitere 1 weiterer
Zeile Überbaute Fläche erforderliche empfohlene Mindestzahl der Feuerlöscher (in m² ) Löschmitteleinheiten 1 bis 50 6 bis 100 9 1 bis 00 4 bis 600 weitere je 100 m² 5 bis 900 6 bis 1 000 4 7 Je weitere
MehrFachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017. Sonderbauten - VI.6: Versammlungsstätten -
ZIELSETZUNG DES TAGES Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017 Sonderbauten - VI.6: Versammlungsstätten - Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz Analyse möglicher
MehrANZEIGE zur Errichtung eines Fliegenden Baus nach 69 Abs. 6 LBO
ANZEIGE zur Errichtung eines Fliegenden Baus nach 69 Abs. 6 LBO An das Landratsamt Böblingen Bauen und Gewerbe Parkstr. 16 71034 Böblingen Tel.: 07031 / 663 1274 + 663 1246 Fax: 07031 / 663 1963 Antragsteller
MehrDurchführungsanweisungen vom 1. Januar 2008
Durchführungsanweisungen vom 1. Januar 2008 zur Unfallverhütungsvorschrift Zelte und Tragluftbauten vom 1. April 1990, in der Fassung vom 1. Januar 1997 v. BGV C 25 DA Januar 2008 Durchführungsanweisungen
MehrBayerische Bauordnung
Bayerische Bauordnung Kommentar von Helmut König Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof a. D. 4., neubearbeitete Auflage des von Dr. Herbert Schwarzer begründeten Werkes K Verlag C.
MehrVersammlungsstättenverordnung VStättVO
Vorlesung M. Sc. REM & CPM 2008 Teil 3-03- Versammlungsstättenverordnung VStättVO Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen oder bei gemeinsamen Rettungswegen
MehrI. Fliegende Bauten; Vollzug des Art. 72 der Bayerischen Bauordnung
Fliegende Bauten; Vollzug des Art. 72 der Bayerischen Bauordnung 2132.1-I Fliegende Bauten; Vollzug des Art. 72 der Bayerischen Bauordnung Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom
MehrI. Fliegende Bauten; Vollzug des Art. 72 der Bayerischen Bauordnung
Fliegende Bauten; Vollzug des Art. 72 der Bayerischen Bauordnung 2132.1-I Fliegende Bauten; Vollzug des Art. 72 der Bayerischen Bauordnung Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom
MehrStatische Berechnung PA-Tower H = 9,20 m Vorabzug Nutzlast 1050 kg / Windangriffsfläche A=3,8 (2,6) m²
Büro für Tragwerksplanung und Ingenieurbau Lütticher Straße 10-12 Telefon: 0241 / 70 96 96 Statische Berechnung PA-Tower H = 9,20 m Vorabzug Nutzlast 1050 kg / Windangriffsfläche A=3,8 (2,6) m² 0853 für
MehrI Fliegende Bauten; Vollzug des Art. 72 der Bayerischen Bauordnung
1046 5. Arbeits- und Zeitplan (Voraussichtlicher Projektbeginn, Arbeitsschritte, Zeitbedarf) 6. Kosten (Kosten der unter Nr. 5. der Zuwendungsrichtlinien beschriebenen zuwendungsfähigen Ausgaben, die unter
MehrLandratsamt Würzburg Bauamt Zeppelinstraße Würzburg
Landratsamt Würzburg Bauamt Zeppelinstraße 15 97074 Würzburg Anzeige für die vorübergehende Verwendung von Räumen und begrenzten Freiflächen, für eine Veranstaltung mit mehr als 200 Personen nach 47 Versammlungsstättenverordnung
MehrHinweise für die Feuerwehren zur Versammlungsstättenverordnung VStättVO vom (GBl. S. 311)
Hinweise für die Feuerwehren zur Versammlungsstättenverordnung VStättVO vom 28.04.2004 (GBl. S. 311) Allgemeines Der Anwendungsbereich der VStättVO wurde neu geregelt. So erstreckt sich die Anwendung jetzt
MehrBremische Landesbauordnung (BremLBO) Inhaltsverzeichnis. i.d. Fassung vom (Brem. GBl. S. 89)
Bremische Landesbauordnung (BremLBO) i.d. Fassung vom 23.3.1983 (Brem. GBl. S. 89) Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Vorschriften 13 1 Anwendungsbereich 13 2 Begriffe 13 3 Allgemeine Anforderungen 14 B.
MehrBGV C 25. Zelte und Tragluftbauten. Unfallverhütungsvorschrift. BG-Vorschrift
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV C 25 (bisherige VBG 73) BG-Vorschrift Unfallverhütungsvorschrift Zelte und Tragluftbauten vom 1. April 1990 in der
MehrSTATISCHE BERECHNUNG
Frank Blasek Beratender Ingenieur Am Kohlhof 10 D-27711 Osterholz-Scharmbeck Tel. +49 4791-965 246-0 Fax +49 4791-965 246-2 info@ifb-blasek.de STATISCHE BERECHNUNG STATIK-Nr: HERSTELLER: ANSPRECHPARTNER:
MehrVersammlungsstätten - Der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik
Versammlungsstätten - Der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik Wenn Sie Betreiber von Versammlungsstätten, Veranstalter, Fachkraft für Veranstaltungstechnik oder sonst auf dem Gebiet des Veranstaltungswesens
MehrMuster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (M-FlBauR) 1 Fassung Juni 2010 (angepasst an HBO)
Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (M-FlBauR) 1 Fassung Juni 2010 (angepasst an HBO) veröffentlicht durch Erlass vom 16. Januar 2013 (StAnz. S. 301) Inhalt 1. Allgemeines 1.1
MehrPADDOCKS / APPROVAL FOR TEMPORARY STRUCTURES
ADAC Qualifikationsrennen / 46. ADAC Zurich 24h-Rennen 2018 Communication No. 1 PADDOCKS / APPROVAL FOR TEMPORARY STRUCTURES Dear participants and partner, Due to the current situation we wish to inform
MehrAmtsblatt für Brandenburg
2061 Amtsblatt für Brandenburg 23. Jahrgang Potsdam, den 27. Dezember 2012 Nummer 51 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Ministerium der Finanzen Dritte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung.............................
MehrRichtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauRL M-V) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus
Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauRL M-V) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus Vom 29. August 2012 V 540-515.131 Inhaltsübersicht 1. Allgemeines
MehrBetreiberverantwortung
Betreiberverantwortung in Versammlungsstätten Ralf Stroetmann Betreiberverantwortung Themen: Wer ist Betreiber? Beteiligte bei Veranstaltungen Betreiberpflichten aus dem Arbeitsschutz Betreiberpflichten
Mehrw GroLa BG Zelte und Tragluftbauten BGV C25 Unfallverhütungsvorschrift BG-Vorschrift
... Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV C25 (bisherige UVV 30/VBG 73) Unfallverhütungsvorschrift Zelte und Tragluftbauten vom 01. Oktober
MehrBauamt. Novellierung BayBO 2008 Begriffe
Bauamt Novellierung Begriffe Begriffe 2 Begriffe Art. 2 BayBO Begriffe 3 Änderungen:» Gebäudeklassen (Art. 2 Abs. 3 BayBO) (sonstige) bauliche Anlagen (Art. 2 Abs. 1 S. 3 BayBO)» Sonderbauten (Art. 2 Abs.
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen (FIBauVwV) Vom 03. August 2012 (GABl. S. 663) Az.: 41-2615.4/74
MehrBGG 910 (bisher ZH 1/173) Grundsätze für den Erwerb des Ausbildungsnachweises für Aufsichtführende im Zeltbau
BGG 910 (bisher ZH 1/173) Grundsätze für den Erwerb des Ausbildungsnachweises für Aufsichtführende im Zeltbau Fachausschuß "Nahrungs- und Genußmittel" April 1990 Vorbemerkung Die nachstehenden Grundsätze
MehrLandesbauordnung für Baden-Württemberg
Landesbauordnung für Baden-Württemberg mit Allgemeiner Ausführungsverordnung, Garagenverordnung, Bauvorlagenverordnung und weiteren ergänzenden Vorschriften bearbeitet von Hans-Jürgen Krohn Ltd. Ministerialrat
MehrDISC. Verdeckter Scheibenverbinder Dreidimensionales Lochblech aus Kohlenstoffstahl mit galvanischer Verzinkung DISC - 01 VERPACKUNG
DISC Verdeckter Scheibenverbinder Dreidimensionales Lochblech aus Kohlenstoffstahl mit galvanischer Verzinkung VERPACKUNG Montageschrauben und TX-Einsatz im Lieferumfang enthalten ANWENDUNGSBEREICHE Scherverbindungen
MehrSchnittstelle Maschinenrichtlinie. Bauprodukte-Verordnung
Schnittstelle Version 1/14 2006/42/EG VO (EU) Nr. 305/2011 http://www.maschinenrichtlinie.de 2 von 17 termann Art. 2 Abs 1: Bauprodukt Bauprodukt jedes Produkt oder jeden Bausatz, das beziehungsweise der
MehrBrandschutz in Deutschland
Gliederung I. die Säulen der Brandschutzorganisation II. III. IV. das föderale Prinzip Mustervorschriften/ Sonderbauverordnungen Schutzziele V. materielle Anforderungen, beispielhaft VI. Genehmigungsverfahren,
MehrVorschläge zur Fortentwicklung der Vorschriften zum barrierefreien Bauen in der Bremischen Landesbauordnung
Vorschläge zur Fortentwicklung der Vorschriften zum barrierefreien Bauen in der Bremischen Landesbauordnung 14. Sitzung des TEEK am 26. November 2013 zur Erarbeitung eines Bremischen Aktionsplanes zur
MehrHerausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München
Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München 1 FIW Wärmeschutztag 2012, 15. Juni 2012, München Aus der Satzung von 1921:
MehrVersammlungsstätten Der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik
Versammlungsstätten Der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik Stand: Januar 2017 Wenn Sie Betreiber von Versammlungsstätten, Veranstalter, Fachkraft für Veranstaltungstechnik oder sonst auf dem Gebiet
MehrBGG 906. Grundsätze für Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz.
... Berufsgenossenschaftliche Grundsätze, Prüfbücher und Prüfbescheinigungen BGG 906 (bisher: ZH 1/55) BG-Grundsätze Grundsätze für Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche
MehrInhaltsverzeichnis. Legende und Abkürzungen... 14
9 Inhaltsverzeichnis Hinweis: Dieses Handbuch enthält ausgewählte Kapitel aus dem Brandschutzatlas. Die blau und kursiv markierten Kapitel sind nicht enthalten. Sämtliche Kapitel finden Sie im Ordnerwerk
MehrAusführungsvorschriften über die bauaufsichtliche Behandlung Fliegender Bauten
AV Fliegende Bauten 1 Arbeits- und Lesefassung Ausführungsvorschriften über die bauaufsichtliche Behandlung Fliegender Bauten Vom 1. August 2001 (ABl. S. 3868) SenStadt - VI F 1-5 Tel.: 9012 7371 oder
MehrC25 BGV C25. Unfallverhütungsvorschrift Zelte und Tragluftbauten. vom 1. April 1990 in der Fassung vom 1. Januar 1997
C25 BGV C25 Unfallverhütungsvorschrift Zelte und Tragluftbauten vom 1. April 1990 in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom April 1990 Januar 1997 2 Inhaltsverzeichnis Seite I.
MehrBaugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau - Ergänzende Regelungen zu DIN EN
DIN 1054:2010-12 (D) Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau - Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-1 Inhalt Seite Vorwort...6 1 Anwendungsbereich...8 2 Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-1:2009-09...8
MehrIII. Schlussbestimmungen
23213 Fliegende Bauten (FlBau NRW) RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr- VI A 3 125 - v. 20.2.2008 Gliederung I. Verwaltungsvorschriften über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende
MehrAntrag auf Baugenehmigung
Antrag auf Baugenehmigung Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, eine Baugenehmigung ist gemäß 68 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO, in der aktuellen Fassung) nur auf Antrag zu erteilen und
MehrVerwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen (FIBauVwV)
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen (FIBauVwV) Vom 17. November 2005 (GABI. S. 823) Inhalt 1 Allgemeines 2 Ausführungsgenehmigung,
MehrSportstätten sind auch Versammlungsstätten: Betreiber stehen in der Pflicht
Sportstätten sind auch Versammlungsstätten: Betreiber stehen in der Pflicht Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) ist in Bayern zum 1.Januar 2008 in Kraft getreten. Schutzziel dieser Verordnung ist
Mehr0.2 Gesamtinhaltsverzeichnis
Gesamtinhaltsverzeichnis 0. Seite 1 0. Gesamtinhaltsverzeichnis Die Kapitel sind bei Bedarf in folgende Teile gegliedert: A B C E G P S V W Anforderungen an das Brandverhalten (Bauaufsicht, Schadenversicherer,
MehrDipl.-Ing. Herbert Horn - Dipl.-Ing. Alois Haider Dipl.-Ing. Paul Jobst Lastannahmen nach Eurocode 1
Übersicht Eurocodes Grundlagen der Tragwerksplanung ÖN Nutzlasten & Eigengewichte ÖN EN/B 1991-1-1 Brandeinwirkungen ÖN EN/B 1991-1-2 Schneelasten ÖN EN/B 1991-1-3 Windlasten ÖN EN/B 1991-1-4 Temperatureinwirkungen
MehrInhalt. Abgedruckte Normen (nach steigenden DIN-Nummern geordnet) 1 Stichwortverzeichnis 237. Bibliografische Informationen
DIN-Nummernverzeichnis VII Verzeichnis abgedruckter Normen (nach Sachgebieten geordnet) IX Normung ist Ordnung. DIN - der Verlag heißt Beuth XI Hinweise für das Anwenden des DIN-Taschenbuches XIII Hinweise
MehrBGG 906. Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz.
Berufsgenossenschaftliche Grundsätze, Prüfbücher und Bescheinigungen BGG 906 BG-Grundsatz Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz vom
MehrCheckliste Kurzprüfung
Checkliste Kurzprüfung Seite 1 Checkliste Kurzprüfung Veranstaltung Teil / Aufbau Ersteller der Checkliste (Name, Funktion) Arbeitszeit Regelarbeitszeit Unter 10 Stunden Bewilligung der Aufsichtsbehörde
MehrErstellung und Beurteilung eines Brandschutzkonzepts
Brandschutz bei Veranstaltungen Erstellung und Beurteilung eines Brandschutzkonzepts Ing. Franz Schneeflock Geschäftsführer, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz und Brandermittlung Landesstelle
MehrGlasbau-Praxis. Konstruktion und Bemessung. ~uwerk
Prof. Dr.-Ing. Bernhard Weller Dipl.-Ing. Felix Nicklisch Dipl.-Ing. Sebastian Thieme Dipl.-Ing. Thorsten Weimar Glasbau-Praxis Konstruktion und Bemessung Vertikal- und Überkopfverglasungen Absturzsichernde
MehrIndustriebau. Sicher in der Welt der Arbeit? Vortrag zum 3. Berliner Brandschutz-Fachgespräch 12. September 2013
Industriebau Sicher in der Welt der Arbeit? Vortrag zum 3. Berliner Brandschutz-Fachgespräch 12. September 2013 Reinhard Eberl-Pacan Architekten Ingenieure Brandschutz Fasanenstraße 44 in 10719 Berlin-Wilmersdorf
MehrSpielregeln für sichere Veranstaltungen Anwendungsbereich der Muster- Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) auch für Special Locations?
Spielregeln für sichere Veranstaltungen Anwendungsbereich der Muster- Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) auch für Special Locations? Berlin - ITB, 06.03.2013 Referentin: Kerstin Klode Dipl. Finanzwirtin
MehrBaurechtliche Verfahrensabläufe von Public Viewing, Open-Air und sonstigen Veranstaltungen
Baurechtliche Verfahrensabläufe von Public Viewing, Open-Air und sonstigen Veranstaltungen Public Viewing Veranstaltungen Public Viewing bezeichnet die Liveübertragung von Sportveranstaltungen oder anderen
MehrPhotovoltaik auf Industrie- und Gewerbedächern
Photovoltaik auf Industrie- und Gewerbedächern Baurechtliche Anforderungen an Photovoltaik-Aufdachanlagen 20.06.2013 Gliederung: 1. Regelungen und Verantwortliche 2. Hinweispapier DIBt Juli 2012 3. Zulassungsmerkmale
MehrVersammlungsstätten - Der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik
Versammlungsstätten - Der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik Wenn Sie Betreiber von Versammlungsstätten, Veranstalter, Fachkraft für Veranstaltungstechnik oder sonst auf dem Gebiet des Veranstaltungswesens
MehrBautechnisches Prüfamt im LBV. Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten
Bautechnisches Prüfamt im LBV Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten Bautechnisches Prüfamt im LBV Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten Stand: November 2013 Impressum Herausgeber: Landesamt für Bauen und Verkehr
MehrLadungssicherung in Pkw und Nutzfahrzeugen bis kg zulässiger Gesamtmasse
Ladungssicherung in Pkw und Nutzfahrzeugen bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse Anwendbarkeit der technischen Regelwerke 22 Abs. 1 StVO Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR VDI 2700 DIN EN 12195-1:2011-06 1 EINLEITUNG
MehrMuster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (M-FlBauR) Fassung Mai 2007
Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (M-FlBauR) Fassung Mai 2007 Inhalt 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich 1.2 Begriffe 2. Allgemeine Bauvorschriften 2.1 Standsicherheit und Brandschutz
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Konstruieren mit Glas Materialgerechtes Konstruieren Materialeigenschaften Konstruktive Grundlagen 17
Inhaltsverzeichnis 1 Konstruieren mit Glas 11 1.1 Materialgerechtes Konstruieren 11 1.2 Materialeigenschaften 13 1.3 Konstruktive Grundlagen 17 2 Baurechtliche Grundlagen 23 2.1 Allgemeines 23 2.2 Bauprodukte
MehrRichtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR) * Fassung Mai 2007
Anlage A Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR) * Fassung Mai 2007 Inhalt 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich 1.2 Begriffe 2. Allgemeine Bauvorschriften 2.1 Standsicherheit und Brandschutz
Mehr1 ANWENDUNGSBEREICH UND ANWENDUNGSBEDINGUNGEN 1
XI 1 ANWENDUNGSBEREICH UND ANWENDUNGSBEDINGUNGEN 1 1.1 Allgemeines 1 1.2 T emperaturbereich 1 1.3 Materialkennwerte 1 1.4 Dichtheit 1 1.5 Brandverhalten und erhöhte Temperaturen 1 1.6 Toxizität 2 1.7 Resistenz
MehrArbeitskreis Fliegende Bauten der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU
Arbeitskreis Fliegende Bauten der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU Entscheidungshilfen für die Verlängerung von Ausführungsgenehmigungen (Änderung der Anlage 1 beschlossen durch die Fachkommission
MehrDie neue Bayerische Bauordnung: BayBO
Die neue Bayerische Bauordnung: BayBO Bearbeitet von Dr. Josef Weiß, Henning Jäde, Karl Bauer, Dr. Franz Dirnberger Loseblattwerk mit 63. Aktualisierung 2015. Loseblatt. Rund 2840 S. In 3 Ordnern ISBN
MehrLichttechnik für Bühne und Disco
Michael Ebner Lichttechnik für Bühne und Disco Ein Handbuch für Praktiker Elektor-Verlag, Aachen Vorwort 9 1 Die physikalischen Grundlagen 11 1.1 Optik 11 Reflexion, Transmission und Absorption 11 Spiegel
MehrLehrplan Eindringprüfung (PT)
Lehrplan Eindringprüfung (PT) Inhalt: 1. Zweck und Geltungsbereich... 2 2. Begriffe... 2 3. PT 1... 3 4. PT 2... 4 5. PT 3... 6 Name: M. Zwanzig Name: A. Bachmann Seite: Seite 1 von 6 1. Zweck und Geltungsbereich
MehrAnlage B. 1. Allgemeines. 2.4 Die Ausführungsgenehmigung wird in ein Prüfbuch eingetragen. Eine Ausfertigung der für die Verlängerungsprüfung
Anlage B Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Medien über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen (FlBauVwV). Allgemeines. Ausführungsgenehmigung,
MehrInhaltsverzeichnis Wasserwirtschaft online Paket Gebäude- und Grundstücksentwässerung Stand: Juli 2017
DIN-Normen DIN-Norm Ausgabe Bezeichnung DIN 1229 2015-09 DIN 1986-3 2004-11 DIN 1986-4 2011-12 DIN 1986-30 2012-02 DIN 1986-100 2016-12 DIN 1989-1 2002-04 DIN 1999-100 2016-12 DIN 1999-101 2009-05 DIN
MehrDer Unternehmer hat Aufhängungen und Zubehör mit folgenden Merkmalen gemäß der folgenden Tabelle bereitzustellen.
BGI 810-2 Fernsehen, Hörfunk und Film; Arbeitssicherheit in Produktionsstätten Aufhängungen Erläuterungen zur BG-Vorschrift "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" (BGV C1) SP
Mehrprof. dr.-ing. h a r t m u t e r n e r Verwendung von Würth ASSY 3.0 Kombi Holzschrauben als Transportanker
Prof. Dr.-Ing. Hartmut Werner,, Adolf Würth GmbH & Co.KG Postfach D-74650 Künzelsau Datum: 15.01.2011 Gutachtliche Stellungnahme Verwendung von Würth ASSY 3.0 Kombi Holzschrauben als Transportanker 1 Allgemeines
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Konstruktionsgrundlagen. 2 Hallenbau. 1.1 Vorbemerkungen Werkstoff Stahl 1
Inhaltsverzeichnis 1 Konstruktionsgrundlagen 1.1 Vorbemerkungen 1 1.2 Werkstoff Stahl 1 1.3 Erzeugnisse aus Baustahl 4 1.3.1 Einleitung 4 1.3.2 Langerzeugnisse 5 1.3.3 Flacherzeugnisse 11 1.4 Verbindungsmittel
MehrTechnische Gebäudeausrüstung für Bürogebäude
Technische Gebäudeausrüstung für Bürogebäude Teil 1: Grundlagen Dr.-Ing. habil. Stefan Wirth Gliederung 1 Beispiele 1.1 Entwicklung der Bürogebäude während der letzten hundert Jahre 1.2 Beispiele für Bürogebäude
MehrVom 1. Februar 2008. Wesentliches Merkmal eines Fliegenden Baus ist hiernach das Fehlen einer festen Beziehung der Anlage zu einem Grundstück.
LAND BRANDENBURG Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen
MehrLandratsamt Lichtenfels
Landratsamt Lichtenfels Merkblatt zum Aufstellen und Betreiben fliegender Bauten (Zelte) Stand März 2016 Dieses Merkblatt soll dem Veranstalter als Hilfe bei der Errichtung eines Zeltes mit einer Fläche
MehrMerkblatt Hinweise zum Brandsicherheitswachdienst
ARBEITSKREIS VORBEUGENDER BRAND- UND GEFAHRENSCHUTZ DER FEUERWEHREN VON BADEN-WÜRTTEMBERG AVBG - BW - Merkblatt Hinweise zum Brandsicherheitswachdienst 1. Zweck Mit diesen Hinweisen soll erreicht werden,
MehrErläuterungen zur Anwendung der Eurocodes vor ihrer Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen
Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz Erläuterungen zur Anwendung der Eurocodes vor ihrer Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen 1 Allgemeines Die europäischen Bemessungsnormen der
MehrBayerische Bauordnung: BayBO
Landesrecht Freistaat Bayern Bayerische Bauordnung: BayBO Kommentar von Dr. Herbert Schwarzer, Helmut König 4., überarbeitete Auflage Bayerische Bauordnung: BayBO Schwarzer / König schnell und portofrei
MehrSeite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Veranstaltungen
Telefon: 233-82801 Telefax: 233-82800 Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Veranstaltungen Prüfen und Genehmigen auf dem Oktoberfest Antrag Nr. 14-20 / A 02002 von Herrn StR Helmut Schmid, Frau StRin
MehrBRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil A und B
DIN 14096 Teil A und B Für Personen ohne besonderen Brandschutzaufgaben Unternehmen XYZ-Firma B-straße 54321 Muster-Stadt Aufsteller Dipl.-Ing. Thomas Hankel Hannah-Arendt-Straße 3-7 35037 Marburg INHALTSVERZEICHNIS
MehrErläuterungen zur Anwendung der Eurocodes vor ihrer Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen
Berichte DOI: 10.1002/dibt.201030059 Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz Erläuterungen zur Anwendung der Eurocodes vor ihrer Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen 1 Allgemeines Die
MehrK33. Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen. Bayerische Bauordnung (BayBO)
Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen Bayerische Bauordnung (BayBO) Am 1. Januar 2008 trat die neue Bayerische Bauordnung (BayBO) in Kraft. Die bisherige Systematik im vereinfachten
Mehr23. Dezember 2011 Martin Roos Technischer Betriebsleiter
Sicherheitsstrukturen h it t der HdM 23. Dezember 2011 Martin Roos Technischer Betriebsleiter 1 16. Mai 2011 Martin Roos Technischer Betriebsleiter 2 unrealistische Filmdarstellung 16. Mai 2011 Martin
MehrBEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN
Amtsblatt für Brandenburg Nr. 8 vom 27. Februar 2008 391 BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Ausschluss- und Befangenheitsregelung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Verkehrsflughafens
MehrZelte und Tragluftbauten
42 DGUV Vorschrift 42 Unfallverhütungsvorschrift Zelte und Tragluftbauten vom 1. April 1990 *) / Fassung 1. Januar 1997 * Durch einen Sammelnachtrag zum 01.01.1997 wurde der bislang in Paragraph Ordnungswidrigkeiten
MehrKommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Herausgegeben von Dr. jur. Curt M. Jeromin, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Bearbeitet von Dr. Curt M. Jeromin, Rechtsanwalt (Andernach) Georg Schmidt, Vizepräsident
MehrEnergieeinspar-Durchführungsverordnung (EnE-DVO)
Durchführungsbestimmungen für Sachsen-Anhalt Energieeinspar-Durchführungsverordnung (EnE-DVO) vom 3.Mai 2002. Aufgrund des 7 Abs. 2 und 4 des Energieeinsparungsgesetzes vom 22. Juli 1976 (BGBl. I S. 1873),
MehrBaden-Württemberg. Versammlungsstättenverordnung. von Baden-Württemberg. vom 28. April 2004
martin scherffig Informationen für die Veranstaltungsbranche Baden-Württemberg Versammlungsstättenverordnung von Baden-Württemberg vom 28. April 2004 Berichtigte Fassung vom August 2004 martin scherffig
MehrAllgemeine Fachbegriffe
Allgemeine Fachbegriffe Einleitung Sie beabsichtigen, das Dachgeschoss auszubauen, Ihr bestehendes Wohngebäude um einen Anbau zu erweitern, die vorhandene Bausubstanz zu sanieren oder Sie wollen sich ein
MehrEntwicklung neuer architektonischer, tragwerks- und
Abschlussbericht zum Projekt Entwicklung neuer architektonischer, tragwerks- und brandschutztechnischer Lösungen zur Realisierung von 10-12 geschossigen Wohngebäuden Phase 1: Untersuchung der besonderen
MehrBrandenburg. Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten im Land Brandenburg
martin scherffig Informationen für die Veranstaltungsbranche Brandenburg Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten im Land Brandenburg (Brandenburgische Versammlungsstättenverordnung
MehrBauaufsichtliche Anforderungen an Fliegende Bauten. Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 1. Dezember 2015 (Az.
Bauaufsichtliche Anforderungen an Fliegende Bauten Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 1. Dezember 2015 (Az. 13 201 465) Übersicht: Ausführungsgenehmigungen und Gebrauchsabnahmen 1. Allgemeines
MehrVerwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken (VwV Feuerwehrflächen)
Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken (VwV Feuerwehrflächen) Vom 11. August 1988 (GABl. S. 653), geändert durch Verwaltungsvorschrift
MehrGesamtverantwortlicher BGI 810 (Leitfaden) Punkt 2.1 / Veranstaltungsleiter - Betreiber-Verantwortung gem. 38 MVStättV. Tel.
Checkliste spezifische Betriebsvorschriften Seite 1 Titel der Produktion / Veranstaltung : Ort : Datum : Beginn : Uhr Pause ca. : Uhr Ende gepl. : Uhr Anzahl Besucher ca. : Personen Anzahl Mitwirkende
MehrBrandenburg. Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten im Land Brandenburg
martin scherffig Informationen für die Veranstaltungsbranche Brandenburg Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten im Land Brandenburg (Brandenburgische Versammlungsstättenverordnung
MehrVom 6. Mai 2003 (GBl. S. 228)
Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung der Energieeinsparverordnung und zur Änderung der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung Vom 6. Mai 2003 (GBl. S. 228)
Mehr