Photovoltaik auf Industrie- und Gewerbedächern

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1 Photovoltaik auf Industrie- und Gewerbedächern Baurechtliche Anforderungen an Photovoltaik-Aufdachanlagen

2 Gliederung: 1. Regelungen und Verantwortliche 2. Hinweispapier DIBt Juli Zulassungsmerkmale 4. Standsicherheitsnachweise 5. Brandschutz 6. Zertifizierungen international 7. Zusammenfassung

3 1. Regelungen und Verantwortliche Photovoltaik im Sinne der Bauordnung Teil 3 9 Gestaltung Form, Maßstab, Verhältnisse, Werkstoffe und Farben dürfen das Straßen-, Ortsund Landschaftsbild nicht verunstalten 12 Standsicherheit Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen für sich standsicher sein bauliche Anl. Teil 4 53 Bauherr bestellt Beteiligte (sofern nicht selbst) Anträge/Anzeigen Nachweise 54 Entwurfsverfasser verantwortet Entwurf Zeichnungen/Berechnung Anweisungen koordiniert Fachplaner 55 Unternehmer verantwortet Ausführung Sicherheit der Baustelle Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte Beteiligte Teil 5 59 Grundsatz: Errichtung, Änderung und Nutzungsänderungen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den nichts anderes bestimmt ist: 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben: b) Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren in und an Dach, und Außenwandflächen sowie gebäudeunabhängig mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m. Verfahren

4 Einordnung von Montagegestellen in den Kontext der Bauordnung

5 MBO: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

6 MBO: Zustimmung im Einzelfall (ZiE) ZiE

7 2. Hinweise DIBt Stand Juli 2012 Gegenstand Module und Kollektoren Montagesystem Befestigungsmittel in Schrägdachanlagen Flachdachanlagen gebäudeintegriert gebäudeunabhängig bezügl. Standsicherheit 12 MBO Brandschutz 14 MBO Module und Kollektoren Es gibt keine eingeführten Produktregeln für bautechnische Nachweise Ausnahmen: DIN EN DIN EN DIN EN abz oder ZiE oder Nachweis nach TRLV/TRAV/TRPV (konstr. Glasbau) Module und Kollektoren: 2,0 m² 75 Glas mech. gehalten 3,0 m² bei Thermie Freilandanlagen (eingezäunt) Dachbahnen mit PV und kleinformatige Fassadenelemente: 0,4 m² 5 kg

8 Montagegestelle und Befestigungsmittel abz Befestigungsmittel für Montagesysteme (Schrauben/Dübel/Anker): genormt oder ETA oder abz

9 3. Zulassungsmerkmale

10 Beispiel Modulklemmen

11 Konstruktionsbeispiele

12 Beispiel Verbindungselemente Z

13 Beispiele Befestigungsmittel Stockschraube Adaptionen brauchen ebenfalls abz nicht geregelt in: DIN EN 1993 (EC3) DIN EN 1995 (EC5) Welldachset Mehrfachbefestigung abz erforderlich: S&P Z Reisser Z Ejot Z WASI Z Hilti Z aber Anschlusslasche Stahlschrauben

14 Trapezblechbefestigungen Z Befestigungen/Trapezschellen Sandwichelemente: Regelung in der abz der Sandwichelemente Fischer Profile: Z Metecno: (steht bevor)

15 4. Standsicherheitsnachweise Statische Berechnung Solaranlage Lastermittlung nach DIN EN 1991 Lastkombinationen nach DIN EN 1990 Ermittlung von Beanspruchungen Einwirkung E d R d Widerstand DIN EN 1993 DIN EN 1999 oder abz Bestandsprüfung Gebäude Einwirkung E d R d Widerstand Lastreserve gemäß Statik des Gebäudes

16 5. Brandschutz Module: Das Brandverhalten ist nachzuweisen, wenn die Forderung: - schwer entflammbar - nicht brennbar besteht Solaranlagen: - mindestens normalentflammbare Baustoffe ( 26 Abs. 1 MBO) - schwer entflammbare Oberflächen und Wandbekleidungen (Gebäude) - brennbare Baustoffe dürfen nicht über Brandwände geführt werden. Bedachung (Flugfeuer und strahlende Wärme): Grundsätzlich müssen Bedachungen gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähig sein. Harte Bedachung gemäß 32 Abs. 1 MBO Ziegeldächer Blechdächer Sandwichdächer Folie/Bitumen Gründächer abhängig von Dachneigung im Regelfall zutreffend produktspezifisch produktspezifisch (Glasvlies) im Regelfall zutreffend allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

17 6. Zertifizierung international In Frankreich: Zulassung für die gesamte Anlage inklusive Modulen 5 Module/Pass Innovation geregelt wird der Anwendungsbereich Windzonen/Schneezonen/Gebäudehöhen geregelt sind Gebäudevoraussetzungen Indachsysteme keine Statik erforderlich (Gebäude u. Gestell) häufig zu robust und damit teuer Trapezschellen auf Trapezblechen (z.b. Bacacier Coveo)

18 7. Zusammenfassung Wer jetzt denkt, wozu die ganze Bürokratie.. der seie erinnert: Die Branche ist selbst schuld

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