Festsetzung von Trinkwasserschutzzonen der WF Ortkrug - Erläuterungsbericht -

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1 Hydro-Geologie-Nord GbR Diplomingenieure Hilgert & Ewert Festsetzung von Trinkwasserschutzzonen der WF Ortkrug - Erläuterungsbericht - Auftraggeber: Zweckverband Schweriner Umland Suckower Straße Plate Auftragnehmer: Bearbeiter: Hydro-Geologie-Nord GbR Hagenower Straße Schwerin Dipl.-Ing. Ullrich Ewert Projektnummer: Datum: Schwerin, bestätigt: Hydro-Geologie-Nord GbR... Dipl.-Ing. Ullrich Ewert Geschäftsführer Verteiler: 2 x Auftraggeber, 1 x Hydro-Geologie-Nord GbR Hydro-Geologie-Nord GbR Diplomingenieure Hilgert & Ewert Hagenower Straße Schwerin Geschäftsführende Gesellschafter Toralf Hilgert, Ullrich Ewert SteuerNr.: 090/155/02174 Ust.-IdNr.: DE DKB - Deutsche Kreditbank BIC: BYLADEM1001 IBAN: DE Telefon: Telefax: info@h-g-nord.de

2 Erläuterungsbericht zur Festsetzung des Trinkwasserschutzgebietes der Wasserfassung Ortkrug Landkreis Ludwigslust-Parchim Inhaltsverzeichnis 1 Darstellung der Gesamtsituation 3 2 Rechtliche Grundlagen 3 3 Beschreibung der Wasserversorgungsanlage 4 4 Begründung des Wasserbedarfs 6 5 Erläuterung der empfohlenen Schutzzonengrenzen 7 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Brunnen WF Ortkrug... 5 Seite 2 von 7

3 1 Darstellung der Gesamtsituation Der Zweckverband Schweriner Umland versorgt über die WF Ortkrug folgende Gemeinden, Ortschaften und Einrichtungen: Ortkrug, Lübesse, Gewerbegebiet Lübesse, Uelitz, Rastow, Kraak, Sülte, Sülstorf, Boldela, Mirow, Rindermastanlage Mirow, Goldenstädt, Jamel, Banzkow, Plate, Sukow, Zielitz und Hasenhäge. Die Versorgung mit qualitativ und quantitativ hochwertigem Trinkwasser ist hierbei langfristig zu sichern. Der Zweckverband Schweriner Umland verfügt über eine Wasserrechtliche Erlaubnis vom (Reg.- Nr. N/0934/740/265/83), ausgestellt von der Wasserwirtschaftsdirektion der DDR, die zu einer Grundwasserförderung in der Wasserfassung Ortkrug von Q365 = m 3 /d berechtigt. Die Fassungsbedingungen am Standort sind günstig. Durch eine Modellierung wurde die Gewinnbarkeit einer Grundwassermenge von Q 365 = m 3 /d nachgewiesen. Diese Grundwasserentnahme ist über drei vorhandene Brunnen der Wasserfassung möglich. Der Grundwasservorratsnachweis wurde in dem Hydrogeologischen Gutachten zur WF Ortkrug geführt. Die Erarbeitung der Antragsunterlagen zur Neufestsetzung der Schutzzonen für die Wasserfassung Ortkrug erfolgte durch die Fugro Consult GmbH. Mit der Zusammenstellung der Auslegungsunterlagen wurde die HGNord GbR durch den Zweckverband Schweriner Umland beauftragt. Die Neufestsetzung von Schutzzonen für die Wasserfassung Ortkrug dient der Sicherung der Wasserversorgung. Zum langfristigen Schutz der Wasserfassungen ist eine flurstücksbezogene Bemessung und Festsetzung der Wasserschutzzonen entsprechend den aktuellen Regelungen und unter Beachtung der derzeitigen Grundwasserbewirtschaftung des Gesamtraumes notwendig. 2 Rechtliche Grundlagen Rechtliche Rahmenvorschrift ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I Nr. 51 vom S. 2585), das zuletzt am 11. April 2016 durch das Gesetz zur Einführung von Grundsätzen für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen sowie zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes (BGBl. I Nr. 17 vom S. 745) geändert worden ist. Im 51 WHG sind Aussagen über die Festsetzung von Wasserschutzgebieten enthalten. Wasserschutzgebiete sind Zonen, in denen Handlungen zu unterlassen sind, die sich auf die Menge oder Beschaffenheit des Wassers nachteilig auswirken. Die Festsetzung eines solchen Gebietes besteht aus der Abgrenzung eines bestimmten Areals und aus besonderen für diesen Bereich geltenden Schutzanordnungen. Die Festlegung eines solchen Gebietes soll jeweils dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Seite 3 von 7

4 Um den im WHG geschaffenen Rahmen landeseinheitlich zu gestalten, hat das Land Mecklenburg-Vorpommern ein eigenes Wassergesetz geschaffen. Dieses liegt in der Fassung vom 30. November 1992 (GVOBl.M-V S. 669), zuletzt geändert durch 16, Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GVOBl.M- V S. 583, 584), vor. Der 107 des LWaG beinhaltet Zuständigkeiten über die Festsetzung von Wasserschutzgebieten in Mecklenburg-Vorpommern. Übergeordnet gilt das WHG. 3 Beschreibung der Wasserversorgungsanlage Die Wasserfassung befindet sich 13 km südlich der Landeshauptstadt Schwerin im Landkreis Ludwigslust. Im Jahr 1975 begann die Grundwasserförderung in der Wasserfassung Ortkrug aus vier Brunnen. Ein fünfter Brunnen wurde 1986 errichtet. Für die Wasserfassung besteht eine Trinkwasserschutzzone mit der Beschluss-Nr. 60-8/80 vom Die bestehende Schutzzone II umfasst die zum damaligen Zeitpunkt vorhandenen Brunnen 1 bis 4. Die Brunnen 3 und 4 waren im unbedeckten Grundwasserleiter ausgebaut und werden seit 1989 wegen Grundwasserqualitätsproblemen nicht mehr genutzt. Die Grundwassergewinnung erfolgt nun aus dem bedeckten quartären Hauptgrundwasserleiter. Dieser ist mittelsandig ausgebildet und besitzt eine Mächtigkeit zwischen 20 und 47 m. Nach der geohydraulischen Modellierung ist eine Grundwasserentnahme durch die Wasserfassung Ortkrug von Q365 = m³/d möglich. Eine Darstellung der hydrogeologischen Verhältnisse sowie den Grundwasservorratsnachweis enthält das Hydrogeologische Gutachten Wasserfassung Ortkrug im Teil F der Antragsunterlagen. Die Wasserfassung Ortkrug besteht gegenwärtig aus 3 Brunnen, die innerhalb des bedeckten Hauptgrundwasserleiters verfiltert sind. Lokal ist der HGWL durch ein Schluff- bzw. Geschiebemergelband geteilt. Brunnen 1 und 2 verfügen hierbei über eine Doppelverfilterung und sind im oberen und unteren Sandhorizont des HGWL verfiltert, Brunnen 5 ist im untersten Sandhorizont des HGWL verfiltert. Seite 4 von 7

5 Tabelle 1: Brunnen WF Ortkrug Name Baujahr Bohrungsbezeichn. Bohrungsendteufe Pumpversuch Q s Filter OK Filter UK Br. 1 Br. 2 Br. 5 Hy Luese 3/75 Hy Luese 4/75 Hy Luese 1/86 [m u. GOK] [m³/h] [m] [m u. GOK] [m u. GOK] ,0 105,4 6,7 57,0 65,0 74,0 98, ,0 132,1 7,3 57,0 65,0 83,0 99, ,5 80,0 93,0 In der Wasserfassung Ortkrug zeigte die Auswertung der Ausbau- und Pumpversuchsergebnisse in den Brunnen hohe Ergiebigkeiten in den großdimensionierten Brunnen 1 und 2 und damit beste Fassungsmöglichkeiten. Seit 2001 liegt die mittlere Förderrate bei rund m³/d, der Gesamtjahresbedarf der WF Ortkrug schwankt seit 2001 zwischen rund und m³ und ist damit weitgehend konstant. Die bisherigen maximalen monatlichen Förderspitzen seit 2001 wurden v.a. im Juli 2006 mit m³ und im Juni 2008 mit m³ erreicht, dies entspricht in etwa einer mittleren Tagesfördermenge von rund m³/d. Das Leistungsvermögen der Brunnen gestattet die Gewinnung einer Grundwassermenge von Q365 = m³/d bzw. Q7 = m³/d. Seite 5 von 7

6 4 Begründung des Wasserbedarfs Das Wasserwerk Ortkrug versorgt die Gebiete Banzkow/Mirow - Plate/Peckatel Sukow Lübesse, Rastow, Jamel, Goldenstädt, Sülte, Sülstorf, Boldela und Friedrichsmoor. Derzeit werden ca Einwohner über das Wasserwerk Ortkrug versorgt. Hinzu kommt die Trink- und Brauchwasserversorgung für Gewerbebetriebe und Industrie. Trotz der seit 2001 weitgehend stabilen Jahresförderraten ist perspektivisch in den Ortschaften ein weiterer Zuzug von Einwohnern zu erwarten. Die Erschließung neuer B-Gebiete fördert die Zunahme der Einwohnerzahlen. Perspektivisch wird weiterhin in Erwägung gezogen, Wasserwerke, deren Zustand technisch nicht mehr den Anforderungen entsprechen, außer Betrieb zu nehmen und über ein Verbundsystem aus dem Wasserwerk Ortkrug zu versorgen. Darüber hinaus werden Reservemengen für künftige Versorgungen im Verbundsystem mit den regionalen Wasserfassungen Walsmühlen, Pinnow und Tramm geplant. Es ist durch den Zweckverband Schweriner Umland eine Grundwasserförderung in der WF Ortkrug von max. Q365 = m³/d geplant. Aktuell kann der Wasserbedarf mit im Mittel m³/d gedeckt werden. Seite 6 von 7

7 5 Erläuterung der empfohlenen Schutzzonengrenzen Das Trinkwasserschutzgebiet umfasst die Fassungszone (Zone I) Sie soll den Schutz der Gewinnungsanlage und ihrer unmittelbaren Umgebung vor jeglicher Verunreinigung und Beeinträchtigung gewährleisten. Die Schutzzone I stellt den Fassungsbereich dar. Sie soll vom Brunnen allseitig mindestens 10 m betragen. Die Brunnen der Wasserfassung sind den gültigen Regelwerken entsprechend bereits eingezäunt. Eine gesonderte Berechnung ist nicht erfolgt. Engere Schutzzone (Zone II) Die Schutzzone soll den Schutz vor Verunreinigungen durch pathogene Mikroorganismen (z.b. Bakterien, Viren, Parasiten und Wurmeier) sowie vor sonstigen Beeinträchtigungen gewährleisten, die bei geringer Fließdauer und -strecke zur Gewinnungsanlage gefährlich sind. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass Keime nach 50 Tagen Fließzeit eliminiert sind. Eine oberstromige Ausdehnung von 100 m ab der Gewinnungsanlage, in begründeten Fällen 50 m, sollte nicht unterschritten werden. Die Ausdehnung beträgt oberstromig 100 m von den Brunnen. Die Schutzzone II umfasst die Brunnen 1/75, 2/75 und 5/86 südlich der Straße Lübesse Mirow, im Bereich bzw. östlich des Wasserwerksgeländes. Weitere Schutzzonen (Zone III A und III B) Sie soll den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen und vor radioaktiven Verunreinigungen gewährleisten. In der Regel sollte die Schutzzone III das gesamte Einzugsgebiet umfassen und zwar, sowohl das oberirdische als auch das unterirdische. Die Schutzzone III soll bis an die Grenzen des Einzugsgebietes reichen. Oberirdisch dorthinein entwässernde Flächen können mit einbezogen werden. Es sollte mindestens die Grundwasserneubildungsfläche unter Schutz gestellt werden. Es wird eine Unterteilung der Schutzzone in die Bereiche III A (50-Jahres-Isochrone) und III B (restliches Einzugsgebiet) empfohlen. Die Zone IIIA ist mit strengeren Auflagen zu versehen. Seite 7 von 7

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