Pos. A2 (weitere Ordination Arzt für Allgemeinmedizin): Anhebung der Bewertung der Punkte um 0,5.
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- Ina Rothbauer
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1 1 Kurie niedergelassene Ärzte Rundschreiben Ergeht an alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Kärnten Klagenfurt, KAD-Stv. Mag. Mitterdorfer/fa Vertragsabschlüsse Kleine Kassen Zusatzübereinkommen BVA, VAEB und SVA Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! Vorbehaltlich der Genehmigung der beschlussfassenden Gremien wurden bei den bundesweiten Sozialversicherungsträgern folgende wesentliche Änderungen beschlossen und vertraglich geregelt: I. BVA-Zusatzübereinkommen per Änderungen in der Honorarordnung Pos. A2 (weitere Ordination Arzt für Allgemeinmedizin): Anhebung der Bewertung der Punkte um 0,5. Pos. J1 (Koordinierung): Erhöhung der Limitierung von 10 % auf 15 %. Pos. 11a und Pos. 11b (Injektionen): Erhöhung um je einen Punkt (von 1 Punkt auf 2 Punkte). Pos. 27l und 27m (elastischer Kompressionsverband): Verrechnungsmöglichkeit auch für Ärzte für Allgemeinmedizin. Pos. US 7: Erhöhung des geburtshilflichen Ultraschalls bei besonderer medizinischer Indikation auf Euro 29,50. Pos. US 11 (Sonographie des Unterbauches und/oder transrectale Prostata- Sonographie): Erhöhung auf Euro 32,50.
2 Die Pos. DS 3 (Bidirektionale Dopplersonographie) und FD 1 (Farbduplexsonographie) können auch von Fachärzten für Chirurgie, Zusatzfach Gefäßchirurgie, verrechnet werden. Die Pos. O 10h lautet nun: Schwierige Operation größerer Geschwülste (Adenoma mammae, großes Lipom, Angiom), C.G.O. Die Änderungen Abschnitt D. Tarif für medizinisch-diagnostische Laboratoriumsuntersuchungen entnehmen Sie bitte dem Zusatzübereinkommen. Der letzte Satz des Punktes 2 der Besonderen Bestimmung zu Abschnitt D. Tarif für medizinisch-diagnostische Laboratoriumsuntersuchungen wird durch die Wortfolge Die BVA kann den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Ringversuchen jederzeit vom Vertragsarzt anfordern. ersetzt. Die Übergangslösung für die papiergebundene Abrechnung endet mit Der Honorarabschlag pro Arzthilfeschein wird auf Euro 1,00 angehoben. Portokosten, die in Zusammenhang mit den Arbeitsunfähigkeitsmeldungen entstehen, werden nicht vergütet. Die Punktewerte bleiben bis unverändert. Weitere Änderungen und Honorarvalorisierungen sowie die Einführung eines neuen Psychiatriekataloges sind mit geplant. Diesbezüglich erfolgt noch eine gesonderte Information Neue Positionen bei der BVA Pos. E7: Einführung eines Zuschlags für die Untersuchung des Kindes bis zum vollendeten 6. Lebensjahr mit 3 Punkten (1x pro Fall und Monat verrechenbar, sofern keine MKP- Sonderleistungen am selben Tag). Pos. F11 mit denselben Beschränkungen wie bei der Pos. E 7. Verrechenbar von Fachärzten für Kinder- und Jugendheilkunde. Pos. 25a: Neue Textierung: Reinigung/Wundtoilette einer kleinen Wunde mit 8 Punkten. Neue Pos. 25d Reinigung/Wundtoilette einer kleinen Wunde inkl. chirurgische Versorgung nach jeder Methode (pro Region) mit 38 Punkten. Pos. 25e Naht- und Klammernentfernung, (pro Region, AM.) mit 4 Punkten.
3 Pos. 34x (24-Stunden Blutdruckmonitoring): Euro 40,00, verrechenbar von Ärzten für Allgemeinmedizin und Fachärzten für Innere Medizin mit Verrechnungsberechtigung (Gerätenachweis und Sondervereinbarung) in 5 % der Fälle bei bestimmten Indikationen. Die Untersuchung ist zu dokumentieren und die Unterlagen drei Jahre aufzubewahren. Für zugewiesene Fälle gebührt keine Grundleistungsvergütung. Pos. 34y (Langzeit-EKG): Euro 80,00, verrechenbar von Fachärzten für Innere Medizin mit Verrechnungsberechtigung (Gerätenachweis und Sondervereinbarung) in 10 % der Fälle. Für zugewiesene Fälle gebührt keine Grundleistungsvergütung. Pos. R809 (Knochendichtemessung): Euro 31,57, verrechenbar von Fachärzten für Radiologie mit Verrechnungsberechtigung (Gerätenachweis und Sondervereinbarung), maximal einmal pro Patient und Jahr, nicht als Screening-Untersuchung Neue Positionen Videoendoskopie, BVA Die Pos. 19m, 19o, 19r und 19s werden gestrichen und folgende Positionen eingeführt: Pos. 19x: Videoendoskopie des oberen Gastrointestinaltraktes (Speiseröhre, Magen- und Duodenum) mit maschineller Endoskopaufbereitung (Gastroskopie) inkl. Pulsoxymetrie, 172 Punkte + RIII, verrechenbar von Fachärzten für Chirurgie und Innere Medizin. Nicht neben anderen Positionen der Honorarordnung verrechenbar, ausgenommen Pos. 34a (in max. 10 % der Pos. 19x im Kalendermonat) sowie Pos. 19y oder 19z. Pos. 19y: Videoendoskopie des unteren Gastrointestinaltraktes (gesamtes Colon bis Zoekum, fakultativ Intubation terminales Ileum) mit maschineller chemothermischer Endoskopaufbereitung (Coloskopie) inkl. zumindest Pulsoxymetrie, 235 Punkte + RIII, verrechenbar von Fachärzten für Chirurgie und Innere Medizin. Nicht neben anderen Positionen der Honorarordnung verrechenbar, ausgenommen Pos. 34a (in max. 10 % der Pos. 19y im Kalendermonat) sowie Pos. 19x. Pos. 19z: Videoendoskopie des unteren Gastrointestinaltraktes (gesamtes Colon bis Zoekum, fakultativ Intubation terminales Ileum) mit maschineller chemothermischer Endoskopaufbereitung (Coloskopie), inkl. Polypektomie und zumindest Pulsoxymetrie, 298 Punkte + RIII, verrechenbar von Fachärzten für Chirurgie und Innere Medizin. Nicht neben anderen Positionen der Honorarordnung verrechenbar, ausgenommen Pos. 34a (in max. 10 % der Pos. 19z im Kalendermonat) sowie Pos. 19x. Voraussetzung für die Verrechnung der Pos. 19x, 19y und 19z ist die Erfüllung der Richtlinie der ÖÄK über die Durchführung von gastrointestinal-endoskopischen Leistungen in der jeweils gültigen Fassung und eine kontinuierliche coloskopische Tätigkeit. Die Desinfektion der Endoskope und des Zubehörs hat maschinell-chemothermisch zu erfolgen. Der Vertragspartner hat die durchgeführten (einschließlich der abgebrochenen) Coloskopien zu dokumentieren.
4 Das Honorar deckt alle Leistungen ab, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Endoskopie am selben Tag stehen. Alle anderen erbrachten Leistungen (zb am Vorbereitungstag) werden natürlich auch bezahlt. Leistungen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Endoskopie stehen, werden ebenfalls honoriert, sofern eine entsprechende Indikation notiert wird. Im Honorar sind alle Medikamente (sowohl Darmreinigung wie Sedierung) inkludiert. Ein vom Patienten extra gewünschtes Sedierungsmittel (zb Propofol), kann nach vorheriger Aufklärung privat in Rechnung gestellt werden. Für dieses bekommt der Patient jedoch keinen Rückersatz VU-Coloskopie, BVA, ab VUCO VU-Coloskopie Euro 234,00 VUCOP VU-Coloskopie inklusive Polypenabtragung Euro 292,50 Alle im Zusammenhang mit der VU-Coloskopie notwendigen Medikamente (z.b. für Darmreinigung, bzw. Sedativa) sind im Tarif inkludiert. Sind am gleichen Tag neben der VU-Coloskopie auch Leistungen, die nicht im Zusammenhang mit der VU-Coloskopie stehen, zu erbringen, so ist dies mit Angabe der entsprechenden Diagnose in der Abrechnung zu begründen. Zuzahlungen zu diesen Vertragsleistungen dürfen nicht entgegengenommen werden. 5. Erhöhung der VU-Leistungen Rückwirkend mit Wirksamkeit : VU Vorsorgeuntersuchung (Basisprogramm inkl. Labor) Euro 86,00 VUOL Vorsorgeuntersuchung (Basisprogramm ohne Labor) Euro 71,00 VB Laborblock (für Frauen und Männer) Euro 15,00 Mit Wirksamkeit : VU Vorsorgeuntersuchung (Basisprogramm inkl. Labor) Euro 88,00 VUOL Vorsorgeuntersuchung (Basisprogramm ohne Labor) Euro 73,00 VB Laborblock (für Frauen und Männer) Euro 15,00 Mit Wirksamkeit : VU Vorsorgeuntersuchung (Basisprogramm inkl. Labor) Euro 91,00 VUOL Vorsorgeuntersuchung (Basisprogramm ohne Labor) Euro 76,00 VB Laborblock (für Frauen und Männer) Euro 15,00 Die Anhebung des Tarifes mit erfolgt nur, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits das elektronische Bewilligungssystem (ebs) flächendeckend und verpflichtend auf Basis eines Gesamtvertrages eingeführt ist.
5 5 6. Gesamtvertragliche Änderungen bei Arbeitsunfähigkeit Folgende Auszüge wurden neu textiert: Die Krankenstandsmeldung ist mit Hilfe der dafür über das ecard-system zur Verfügung stehenden elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung (eaum) zu erstatten. Dienstunfälle (Berufskrankheiten) und Dienstbeschädigungen im Sinne des Kriegsopferversorgungsgesetzes sind als solche zu bezeichnen. Das gleiche gilt für Krankheiten, die sich der Versicherte durch Beteiligung an einem Raufhandel zugezogen hat oder die sich als unmittelbare Folgen der Trunkenheit oder des Missbrauches von Suchtgiften ergeben; besteht eine Mitschuld der Familienangehörigen, ist dies zu vermerken. Ferner ist anzugeben, wenn der Verdacht auf eine durch einen Dritten zugefügte Verletzung (z.b. Verkehrsunfall) besteht. Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und ihrer Dauer ist unter gewissenhafter Würdigung der maßgebenden Verhältnisse vorzunehmen. Der Vertragsarzt hat bei der Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsmeldung alle notwendigen Angaben im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit des Patienten zu machen und wo dies medizinisch möglich ist, ist das Ende oder das voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit anzugeben. Bei Eintritt der Arbeitsfähigkeit ist der Versicherte vom Krankenstand abzumelden und der letzte Tag der Arbeitsunfähigkeit genau anzugeben. II. Tarif- u. Vertragsverhandlungen SVA: Ergebnis für 2016 bis 2018 Die Bundeskurie Niedergelassene Ärzte hat gemeinsam mit der SVA bereits nahezu alle Fachgruppen in individuellen Rundschreiben ausführlich über das Ergebnis der Tarif- und Vertragsverhandlungen für 2016 bis 2018 informiert. Auf Detailfragen gehen die Rundschreiben von SVA und ÖÄK nicht immer ein (zb Limitierungen, erforderliche Nachweise zur Verrechnung). Prüfen Sie deshalb bitte unbedingt die für Sie relevanten Positionen auf Veränderungen hin. Beispielsweise müssen Allgemeinmediziner und Fachärzte für Innere Medizin aktiv werden, wenn sie Langzeit-EKG und 24 h RR mit der SVA verrechnen möchten! Die Verrechnungsbefugnis kann unter Vorlage der entsprechenden Nachweise über die Ärztekammer beantragt werden. Dies betrifft auch den Kostenrückersatz für Wahlärzte. Die Eckpunkte des Honorarabschlusses sind: - Erhöhung der Grundleistungen um 2,6% - Erhöhung der allgemeinen und fachspezifischen Sonderleistungen um 2,5% - Zahlreiche neue Leistungen, die mit den Fachgruppen abgestimmt wurden - Einführung eines psychiatrischen Kataloges - Aufwertung der Gesprächsmedizin (Limit- und Tariferhöhung bei TA, PS, HMG und ärztlichem Koordinierungsgespräch) - Umkehr zu Verhandlungen pro futuro
6 Insgesamt konnte eine Honorarerhöhung von ungefähr 11% für die Jahre 2016, 2017 und 2018 erreicht werden. Der neue Vertrag ist ab 1. März 2016 gültig. Alle Details können Sie direkt in der Zusatzvereinbarung nachlesen. 6 III. Zusatzvereinbarung VAEB, ab Mit Wirkung erfolgt eine Anhebung der Punktwerte und der in Eurobeträgen ausgedrückten Tarife ausgenommen jene für medizinisch-diagnostische Laboratoriumsuntersuchungen des Abschnittes D. der Honorarordnung, ausführlich diagnostisch-therapeutische Aussprachen, psychosomatisch orientierte Diagnose- und Behandlungsgespräche, Wegegebühren, Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, Vorsorgeuntersuchungen, Röntgenunkosten sowie physikalische Behandlungen nach Abschnitt C. Punkt 2, um 1,1 %. 1. Geldwerte der einzelnen Punkte ab : Abschnitt A.I bis A.X.: Euro 0,8334 Grundleistungen durch Ärzte für Allgemeinmedizin: Euro 0,8616 Grundleistungen durch Fachärzte für Innere Medizin: Euro 1,1853 Grundleistungen durch Fachärzte für Kinderheilkunde: Euro 1,0203 Grundleistungen durch Fachärzte für Anästhesiologie, Lungenkrankheiten sowie Neurologie und Psychiatrie: Euro 0,9798 Abschnitt A.XI und C. Physikalische Behandlung: Euro 0,1183 Abschnitt B. Operationstarif: Euro 0,8834 Abschnitt D. Laboratoriumsuntersuchungen: Euro 1,8165 (für Fachärzte für EEG, Fachächte für Zytodiagnostik, Fachärzte für Pathologie und Histologie, Fachärzte für Hygiene und Mikrobiologie sowie Fachärzte für Mikrobiologisch-serologische Labordiagnostik); Euro 1,4082 (für alle anderen Ärzte, soweit bei der jeweiligen Position nichts Gegenteiliges vermerkt ist); Abschnitt E. Röntgen: Euro 0,7584
7 7 2. Der Abschnitt A Ärztlicher Honorartarif für allgemeine Leistungen und Sonderleistungen Punkt 19. Endoskopie wird wie folgt ergänzt, bzw. geändert: Bei zwei oder mehreren endoskopischen Untersuchungen pro Patient pro Tag darf insgesamt nur ein Regiezuschlag in Rechnung gestellt werden, ausgenommen bei den Pos. 19b, 19d, 19n, 19v und 19w. Pos. 19c: Proktoskopie mit allen infrage kommenden Untersuchungsgeräten, 15 Punkte + R I. Die Pos. 19c ist nicht neben den Pos. 19f, 19m, 19s, 19s1, 19s2 und 20i am selben Tag verrechenbar. Pos. 19f: Rektosopie mit allen in Frage kommenden Untersuchungsgeräten, 23 Punkte + R I. Nicht neben den Pos. 19c, 19m, 19s. 19s1, 19s2 und 20i am selben Tag verrechenbar. Pos. 19m: Sigmoidoskopie mit allen infrage kommenden Untersuchungsgeräten, 57 Punkte + R I. Nicht neben den Pos. 19c, 19f, 19s, 19s1, 19s2 und 20i am selben Tag verrechenbar. Pos. 19o: Oesophagoskopie mit einem anderen Gerät als einem Videoendoskop, 68 Punkte + R I, (An.C.H.I.L.). Nicht neben den Pos. 19o1, 19r und 19r1 am selben Tag verrechenbar. Pos. 19o1: Oesophagoskopie mit einem Videoendoskop, 87 Punkte + R I, (An.C.H.I.L.). Nicht neben den Pos. 19o, 19r und 19r1 am selben Tag verrechenbar. Pos. 19r: Gastroskopie und Doudenumskopie mit einem anderen Gerät als einem Videoendoskop, 151 Punkte + R III. (C.I.). Nicht neben den Pos. 19o, 19o1 und 19r1 am selben Tag verrechenbar. 19 r1: Gastroskopie und Doudenumskopie mit einem Videoendoskop, 193 Punkte + R III, (C.I.). Nicht neben den Pos. 19o, 19o1 und 19r am selben Tag verrechenbar. Pos. 19s: Coloskopie inkl. Polypenabtragung mit einem anderen Gerät als einem Videoendoskop, 207 Punkte + RIII. (C.I.). Nicht neben den Pos. 19c, 19f, 19m, 19s1 und 19s2 am selben Tag verrechenbar. Pos. 19s1: Coloskopie mit einem Videoendoskop, 263 Punkte + R III, (C.I.). Nicht neben den Pos. 19c, 19f, 19m, 19s, 19s2 und 20i am selben Tag verrechenbar. Pos. 19s2: Coloskopie inkl. Polypenabtragung mit Videoendoskop, 334 Punkte + R III, (C.I.). Nicht neben den Pos. 19c, 19f, 19m, 19s, 19s1 und 20i am selben Tag verrechenbar.
8 Zusammenfassende Anmerkung zu den Pos. 19o, 19o1, 19r, 19r1, 19s, 19s1 und 19s2: Voraussetzung für die Durchführung der Videoendoskopie ist die Erfüllung der Richtlinie der ÖÄK über die Durchführung gastrointestinal-endoskopischer Leistungen, der Nachweis der kontinuierlichen coloskopischen Tätigkeit sowie die Verwendung eines Videoendoskops und eines Gerätes zur chemisch-thermischen Desinfektion der verwendeten Untersuchungsgeräte. Für die Honorierung muss in mindestens 90 % das Zökum erreicht werden, ansonsten ist es zu dokumentieren und zu begründen, warum die Untersuchung nicht vollständig möglich war. Mit diesen Tarifen sind alle im Zusammenhang stehenden Leistungen (Nachbetreuung, etc.) und Medikamente (zb Darmreinigung, Sedativa) abgegolten. Sind am selben Tag auch andere kurative Leistungen erforderlich, die nicht im Zusammenhang mit der Gastroskopie, bzw. der Coloskopie stehen, so sind diese nur mit der begründeten Angabe der entsprechenden Diagnose in der Abrechnung verrechenbar. 3. Abschnitt A Punkt 25. Wundversorgung wird wie folgt ergänzt, bzw. geändert: Pos. 25a: Reinigung / Wundtoilette einer kleinen Wunde, 10 Punkte, nicht neben den Pos. 25d am selben Tag bei derselben Wunde verrechenbar. Pos. 25d: Reinigung / Wundtoilette einer kleinen Wunde inkl. chirurgische Versorgung nach jeder Methode (pro Sitzung und pro Region einmal verrechenbar), 43 Punkte. Nicht neben Pos. 25a am selben Tag bei derselben Wunde verrechenbar. Pos. 25e: Naht- und Klammerentfernung, 4 Punkte Abschnitt B Operationstarif wird wie folgt geändert: O 8c: Excision kleiner Wunden (ausschließlich nur für akute Wunden; insgesamt nur 1 x pro Wunde verrechenbar). Nicht gemeinsam mit Pos. 25a und 25d verrechenbar. O 10h: Schwierige OP größerer Geschwülste (Adenoma mammae, großes Lipom, Angiom), (C.D.G.I.O.).
9 V. Weitere Details zu allen Neuerungen sowie deren genaue Textierung entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen. Für neue Kassenvertragsärzte (ab ) gilt die Reduktion auf Akut- und Ordinationslabor bereits jetzt, bestehende Kassenvertragsärzte profitieren noch von der Übergangslösung bis Welche Laborleistungen pro Fachgruppe konkret betroffen sind, ist aus der Anlage (VAEB, BVA und SVA Akut- und Ordinationsparameter) ersichtlich. Aus den zwei Anhängen VAEB Honorarerhöhung 2016 und BVA Honorarerhöhung 2016 sind die neuen Beträge auf einen Blick ersichtlich. 9 Mit kollegialer Hochachtung! Für die Ärztekammer für Kärnten: Der Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte: Vizepräs. Dr. Gert Wiegele e.h. Der Präsident: Dr. Josef Huber e.h.
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