I. Der Gewässerschutzbeauftragte
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- Clara Koch
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2 Inhaltsverzeichnis I. Der Gewässerschutzbeauftragte Seite 3 II. Wasserrechtsbescheid Seite 4 III. Zusammenfassung wichtiger Daten Seite 4 IV. Amtliche Überwachung Seite 5 V. Eigenüberwachung Seite 6 - Monatsmittel Seite 6 - Grafische Darstellungen Seite 6 - Vergleichsanalysen Seite 13 - Bioakkumulation Seite 13 VI. Indirekteinleiterüberwachung Seite 14 VII. Klärschlamm Seite 17 VIII. Energie Seite 19 IX. Kanal Seite 20 X. Baumaßnahmen und Instandsetzung Seite 20 XI. Führungen Seite 21 XII. Bilanz Seite 21 2
3 I. Der Gewässerschutzbeauftragte 64 WHG Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten (1) Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen, haben unverzüglich einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen. 65 WHG Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten (1) Gewässerschutzbeauftragte beraten den Gewässerbenutzer und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Gewässerschutz bedeutsam sein können. Sie sind berechtigt und verpflichtet, 1. die Einhaltung von Vorschriften, Nebenbestimmungen und Anordnungen im Interesse des Gewässerschutzes zu überwachen, insbesondere durch regelmäßige Kontrolle der Abwasseranlagen im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit, den ordnungsgemäßen Betrieb sowie die Wartung, durch Messungen des Abwassers nach Menge und Eigenschaften, durch Aufzeichnungen der Kontroll- und Messergebnisse; sie haben dem Gewässerbenutzer festgestellte Mängel mitzuteilen und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung vorzuschlagen; 2. auf die Anwendung geeigneter Abwasserbehandlungsverfahren einschließlich der Verfahren zur ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung der bei der Abwasserbehandlung entstehenden Reststoffe hinzuwirken; 3. auf die Entwicklung und Einführung von a) innerbetrieblichen Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung des Abwasseranfalls nach Art und Menge, b) umweltfreundlichen Produktionen hinzuwirken; 4. die Betriebsangehörigen über die in dem Betrieb verursachten Gewässerbelastungen sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung unter Berücksichtigung der wasserrechtlichen Vorschriften aufzuklären. (2) Gewässerschutzbeauftragte erstatten dem Gewässerbenutzer jährlich einen schriftlichen Bericht über die nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 4 getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen. (3) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall die in den Absätzen 1 und 2 aufgeführten Aufgaben der Gewässerschutzbeauftragten 1. näher regeln, 2. erweitern, soweit es die Belange des Gewässerschutzes erfordern, 3. einschränken, wenn dadurch die ordnungsgemäße Selbstüberwachung nicht beeinträchtigt wird. 3
4 II. Wasserrechtsbescheid Fassung vom , letzte Änderung vom Dauer der Erlaubnis: bis Folgende Anforderungen werden an das Einleiten in den Mittleren Isar Kanal gestellt: Maximaler Trockenwetterabfluss Maximaler Mischwasserabfluss Grenzwerte m³/d m³/h Überschreitungen Anzahl / höchste m³/d m³/h CSB BSB5 NH4-N ( ) Ngesamt ( ) Pgesamt AFS ,5 - - III. Zusammenfassung wichtiger Daten Kläranlage Neufinsing Ausbaugröße: EW Größenklasse: 5 Kanalnetz: 479 km Kanaleinzugsgebiet: ha Angeschlossene Einwohner Jahresschmutzwassermenge (JSM) Biologische Belastung Abwasseranfall pro Einwohner im Jahr Strombedarf je EW60 Fremdwasser E m³ EW60 55 m³ 53,4 kwh 11,2 % E m³ EW60 57 m³ 48,2 kwh 23,3 % 4
5 IV. Amtliche Überwachung Die amtliche Überwachung wird vom Wasserwirtschaftsamt wahrgenommen. Sie umfasst die technische Kontrolle der Anlage und die Ablaufuntersuchung zur Kontrolle der wasserrechtlichen Anforderungen. Daneben werden die direkten Auswirkungen auf das Gewässer untersucht. Die Abwasseranlagen werden in der Regel 1 bis 4 mal im Jahr untersucht. Im Jahr 2013 wurden in der KA Neufinsing 3 Überwachungen mit Vergleichsmessung durchgeführt. Amtliche Überwachung WWA VE Mü-Ost WWA VE Mü-Ost WWA VE Mü-Ost Abwasserablauf m³/h abfiltr. Stoffe <5 4,3 3,4 <5 7,4 Endablauf ph-wert 7,5 7,9 7,6 CSB BSB5 < <3 3 NH4-N 0,04 n.n. 0,06 0,01 1,6 1,47 NO3-N 9,3 8, ,9 15,8 15,2 NO2-N 0,12 0,12 0,07 0,05 0,149 0,140 mineral.stickstoff 9,46 8,36 12, ,55 16,76 P-gesamt 0,73 0,72 0,47 0,47 0,3 0,24 TOC / 12 10,5 Der Überwachungswert für den Parameter P-gesamt wurde am überschritten. Die folgenden 4 Überwachungen wurde der Wert eingehalten. ( ; ; ; ) Somit tritt die 4 aus 5 Regel in Kraft und hat keine rechtlichen Konsequenzen. 5
6 V. Eigenüberwachung Nach der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) wurden tägliche BSB Analysen vom Auslauf der Kläranlage durchgeführt. Außerdem 1 x pro Woche, eine zeitlich versetzte 2 Stunden Probe, sowie eine 24-Stunden Probe analysiert. Zulauf KA und Zulauf VB wurden jeweils wöchentlich (tageweise versetzt) mit einer 24-Stunden Probe beprobt. Alle Daten werden im Betriebstagebuch festgehalten und dem Wasserwirtschaftsamt monatlich vorgelegt. Zur Plausibilitätskontrolle werden wöchentlich die Abläufe der 2 Straßen beprobt. Zur Qualitätskontrolle wird zusätzlich 2 x jährlich an Ringversuchen teilgenommen. Zusätzlich zu den im Labor durchgeführten Analysen, werden am Auslauf Messungen durch Online-Geräte aufgezeichnet. Auch hier werden die Ergebnisse der Geräte durch Vergleichsmessungen im Labor kontrolliert. Alle Online-Geräte werden regelmäßig gewartet, sodass eine zuverlässige Datenerfassung gewährleistet ist. Diese Tabelle zeigt die Durchschnittswerte der 24 Stunden Proben, die in unserem Labor analysiert wurden. BSB5 CSB NH4N NO3N Ngesamt N-Red. Pgesamt Zulauf Ablauf Zulauf Ablauf Ablauf Ablauf Zulauf Ablauf % Zulauf Ablauf Januar 340 3, ,2 13, , ,5 0,5 Februar 363 3, ,8 13, , ,7 0,6 März 384 4, ,4 13, , ,5 0,5 April 330 3, ,1 12, ,4 83 9,8 0,4 Mai 288 3, ,0 9,3 77 9, ,1 0,6 Juni 252 3, ,1 12, ,1 75 8,1 0,5 Juli 292 4, ,0 12, , ,0 0,6 August 276 3, ,2 11, ,2 83 9,6 0,5 September 282 3, ,2 12, , ,1 0,5 Oktober 384 2, ,0 12, , ,3 0,7 November 434 2, ,2 13, , ,6 0,4 Dezember 424 3, ,1 15, , ,1 0,3 Grün = niedrigster Wert Blau = höchster Wert 6
7 7
8 8
9 Mittelwerte im Vergleich zu den Vorjahren 9
10 10
11 11
12 12
13 Vergleichsanalysen nach der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) Die im Wasserrechtsbescheid geforderten Vergleichsanalysen mit einem DIN-Labor wurden wie in den Vorjahren von der Agrolab Laborgruppe durchgeführt. EÜV Untersuchungen 2013 Parameter DIN Klärwerk DIN Klärwerk DIN Klärwerk DIN Klärwerk BSB CSB P ges 0,67 0,57 0,75 0,72 0,71 0,64 0,75 0,66 NH4-N 2,63 2,49 0,07 0 0,61 0,47 0,75 0,75 NO3-N 15,1 15,8 11,9 9,31 13,3 12,4 15,8 13,7 NO2-N 0,38 0,41 0,26 0,26 0,09 0,09 0,21 0,21 Bioakkumulation 2013 Am wurden 10 Karpfen aus dem Landesamt für Umwelt in Wielenbach in den Bioakkumulationsteich eingesetzt. Am wurde der Teich abgefischt, es waren noch alle 10 Fische vorhanden. Eine Erstuntersuchung des Bestandes war vorher beim Landesamt durchgeführt worden. Während der Bioakkumulation wurde kein Futter zugesetzt, einzige Nahrungsquelle war das nährstoffreiche gereinigte Abwasser bzw. das Sediment. Die Fischfilets kamen zur Untersuchung auf Schwermetalle in das auf diese Untersuchung spezialisierte Labor SUN nach Nürnberg. Vor der Filetierung wurden die Fische gewogen, gemessen und der Korpulenzfaktor bestimmt. Im Mittel haben die Karpfen ihr Gewicht von 75,3 g auf 520,1 g und ihre Körpergröße von 18,5 cm auf 31,7 cm gesteigert. Der Korpulenzfaktor k steigerte sich von 1,19 auf 1,63. Er berechnet sich aus folgender Formel: k=100 x Gewicht / Länge³ [g/cm³]. Der Zustand der Fische nach der Bioakkumulation war unauffällig. Ergebnisse vor der Ergebnisse nach der Orientierungswerte Bioakkumulation Bioakkumulation nach Schwermetalle mg/kg Merkblatt Nr. 4.7/4 Blei (Pb) < 0,01 0,08 0,2 Cadmium (Cd) < 0,005 0,007 0,02 Chrom (Cr) < 0,022 < 0,02 0,5 Kupfer (Cu) 0,47 0,71 1,0 Nickel (Ni) < 0,075 0,05 0,5 Quecksilber (Hg) 0,033 < 0,01 0,15 13
14 VI. Indirekteinleiterüberwachung Indirekteinleiterkataster 2013 Branche Anzahl Bäckereien 1 Bauunternehmen 3 Buchbinderei 1 Chemische Industrie 6 Chemische Reinigung 1 Druckerei 8 Elektroindustrie 4 Gastronomie 66 Gebäudereinigung 1 Goldschmieden 1 Handel 8 KFZ-Werkstatt 39 Kunststoffindustrie 4 Hotel 3 Labors 3 Lebensmittel 1 Maler 1 Mälzerei 1 Metallindustrie 30 Metzgerei 15 Recycling 4 Reinigungsunternehmen allgemein 1 Sonstige 5 Steine und Erden 5 Tankstellen 16 Transporte 4 Wäschereien 1 Zahnarztpraxen 25 Zahntechniker 2 Summe 260 Überwachung der Indirekteinleiter durch Entnahme von Abwasserproben: Es wurden 5 Firmen regelmäßig überwacht. 18 Abwasserproben wurden entnommen und die zutreffenden Parameter analysiert. Dabei kam es zu 3 Überschreitungen der festgelegten Grenzwerte. 14
15 Überwachung der Entleerungsintervalle/Entsorgungsnachweise von Fett-, Amalgamund Leichtflüssigkeitsabscheidern: Abscheideanlagen Anzahl Amalgamabscheider 25 Fettabscheider 69 Leichtflüssigkeitsabscheider 64 Eindickbecken 1 Ionenaustauscher 1 Neutralisation 2 Flockungsbecken 1 Summe 163 Die Betreiber von Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheidern müssen nach 16 unserer Entwässerungssatzung einmal jährlich die ordnungsgemäße Entleerung und schadlose Beseitigung des Abscheidegutes nachweisen. Dies ist notwendig um die einwandfreie Funktion der Abscheideanlagen sicherzustellen. Die Betreiber wurden explizit mit einem Informationsblatt in Kenntnis gesetzt. Weiterhin werden auch die regelmäßigen Entleerungen der Amalgamabscheider bei Zahnärzten überwacht. Indirekteinleiter- und Rohrnetzmonitoring anhand von Sielhautuntersuchungen: Im Mai und Oktober 2013 wurden an vorher definierten Untersuchungsorten im Kanalnetz Sielhautaufwuchsflächen (SAF-Körper) für eine Dauer von jeweils 3 Wochen eingesetzt. Anschließend wurden die so gewonnenen Proben im Labor auf den Summenparameter AOX [mg/kg] analysiert (DIN EN ISO 9562). 15
16 Michael Marketsmüller Indirekteinleiterüberwachung 16
17 VII. Klärschlamm Der anfallende Klärschlamm in der Kläranlage Neufinsing wird maschinell bis zu einem mittlerern TS-Gehalt von 24% entwässert fielen 6521,8 t entwässerter Schlamm an. (TS 24%) 3265,7 t davon wurden zur Rekultivierung und 3256,1 t zur Verbrennungsanlage Burgkirchen gefahren. 17
18 Klärschlammuntersuchung Nach der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom müssen zweimal pro Jahr Untersuchungen durchgeführt werden. Die Probenahmen erfolgten am und am Die Analysen wurden wie in den Vorjahren von der Agrolab-Laborgruppe bearbeitet. Die Ergebnisse sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Klärschlammuntersuchung 2013 Datum Probenahme Allgemeine Daten OS TM Einheit OS TM Einheit Trockenrückstand 2,0 % 2,1 % Glühverlust (org. Substanz) 1,23 61,9 % 1,25 60,1 % ph-wert 7,6 7,5 2. Nährstoffe % TS Gesamtstickstoff (N) 0,18 8,84 % 0,16 7,69 % Ammoniumstickstoff (NH4-N) 0,09 4,47 % 0,10 4,62 % Phosphat (P2O5) 0,214 10,8 % 0, % Kalium (K2O) 0,02 1,01 % 0,0159 0,764 % Calcium (CaO) 0,148 7,48 % 0,151 7,26 % Basisch wirksame Stoffe 0,117 5,92 % 0,143 6,86 % Magnesium (MgO) 0,0281 1,42 % 0,0278 1,34 % 3. Schwermetalle mg/kg TS Blei 0,874 44,2 mg/kg 1,05 50,5 mg/kg Cadmium 0,023 1,18 mg/kg 0,021 0,998 mg/kg Chrom 0,56 29 mg/kg 0,63 31 mg/kg Kupfer 4, mg/kg 4, mg/kg Nickel 0,51 26 mg/kg 0,55 27 mg/kg Quecksilber 0,0092 0,47 mg/kg 0,0092 0,44 mg/kg Zink 22, mg/kg 23, mg/kg 4. Organische Inhaltsstoffe AOX (Cl) 206 mg/kg 266 mg/kg Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) <10 µg/kg Perfluorhexansäure (PFHxA) <10 µg/kg Perfluorheptansäure (PFHpA) <10 µg/kg Perfluoroctansäure (PFOA) <10 µg/kg Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) <10 µg/kg Perfluoroctansulfonamid (PFOSA) <10 µg/kg Perfluoronansäure (PFNA) <10 µg/kg Perfluordekansäure (PFDA) <10 µg/kg Perfluordecansulfonsäure (PFDS) <10 µg/kg Perfluordodecansäure (PFDoA) <10 µg/kg Summe PFT n.b. µg/kg OS = Originalsubstanz TM = Trockenmasse 18
19 VIII. Energie m³ Klärgas fielen 2013 an. Daraus wurden kwh Strom erzeugt. Mit der Abwärme der BHKWs wurde der gesamte Wärmebedarf für den Faulprozess und ein Großteil des Bedarfs der Gebäudeheizung gedeckt. Die Photovoltaik-Anlagen erzeugten kwh, das waren kwh weniger als im Vorjahr. Der Strombezug insgesamt war kwh und der absolute Stromverbrauch lag bei kwh 19
20 IX. Kanal Das gku VE München Ost hat eine zu betreuende Kanallänge von 479 km, mit ca Kanalschächte, 43 Pumpstationen und 10 Kompressorstationen. Im Jahr 2013 wurden 110 km Kanal gereinigt, 60 km untersucht und 2 km neugebaut. 353 Einleiter wurden überwacht. 400 Hausanschlüsse und 200 Schachtdeckel wurden saniert. X. Baumaßnahmen und Instandsetzung Die Bauarbeiten der Schlammverladestation, sowie des Vorlagebehälters wurden 2013 abgeschlossen. Die Planungen einer Kläranlagenerweiterung wurden begonnen. 20
21 XI. Führungen Wie in jedem Jahr gab es zahlreiche Führungen durch die Kläranlage. 23 Schulklassen der umliegenden Gemeinden nutzten die Möglichkeit sich unterrichtsbegleitend über die Abwasserreinigung zu informieren. Die Freiwillige Feuerwehr Eicherloh informierte sich ebenfalls über die Kläranlage und richtete ein Augenmerk auf sicherheitsrelevante Einrichtungen die sie bei eventuell auftretende Notsituationen betreffen könnten. XII. Bilanz Die Ergebnisse entsprachen weitgehend den Vorgaben des Wasserrechtsbescheids. Ein großer Teil des hohen Fremdwasseranteils wird wegen dem Hochwasser im Juni vermutet. Es wird jedoch weiterhin mit Hochtouren nach zusätzlichen Verursachern gesucht und sofort unterbunden. Im März ist die Hebeanlage in der Biologie 1 ausgefallen, dadurch wurde der Grenzwert des BSB5 einmal überschritten. 1 Überschreitung Ngesamt ist auf Fehlmessungen der Nitratsonde zurückzuführen. Im August hat ein langer Stromausfall den Biofilter lahmgelegt, der daraufhin einige Tage Probleme bereitete und nicht mehr richtig denitrifizierte. Eine weitere Ngesamt Überschreitung ist ebenfalls auf den Biofilter zurückzuführen. Im September wurde das Filtermaterial ausgetauscht. Der frische Basalt brauchte eine gute Woche bis er richtig eingespült war und sich die Biologie wieder erholte. Die Erweiterung der Kläranlage ist in der Planungsphase, damit in Zukunft die Stickstoff Grenzwerte noch sicherer eingehalten werden. März 2014 Michael Fuß Abwassermeister Gewässerschutzbeauftragter 21
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