KURIER. Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schkopau, Aus dem Inhalt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "KURIER. Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schkopau, Aus dem Inhalt"

Transkript

1 Saale-Elster-Luppe-Auen KURIER Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau mit den Ortschaften Burgliebenau Döllnitz Ermlitz Hohenweiden Knapendorf Korbetha Lochau Luppenau Raßnitz Röglitz Schkopau Wallendorf (Luppe) 11. Jahrgang März 2014 Ausgabe Nr. 3 Aus dem Inhalt 1. Tagesablauf bei einem Einsatz als Wahlhelfer im Wahllokal oder bei der Briefwahl Seite 2 2. Widerspruchsrecht bei Daten Seite 6 Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schkopau, neben den Wahlen zum Kreistag, zum Gemeinderat und zu den Ortschaftsräten finden am 25. Mai 2014, die Wahl zum Europäischen Parlament und die Landratswahl statt. Bei der Organisation dieses Wahltages und der Besetzung der hierfür nötigen Wahlvorstände sind wir in diesem Jahr besonders dringend auf Ihre Mithilfe angewiesen. 3. Wahlen am Errichtung von zwei Wahllokalen im Ortsteil Schkopau Seite 6 4. Wahlbekanntmachungen ab Seite 6 - Seite 12 Sie sind für mindestens eine der Wahlen wahlberechtigt und wohnen nach Möglichkeit in der Gemeinde Schkopau? Dann beteiligen Sie sich bitte als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in einem unserer Wahllokale oder im Briefwahlvorstand. Erleben Sie hautnah ein Stück Demokratie! Wir erklären Ihnen den Ablauf und weisen Sie ausführlich in die Abwicklung der Wahlen Schritt für Schritt ein. Sie brauchen keine Vorkenntnisse! Besonders dringenden Bedarf haben wir noch in den Wahllokalen in Burgliebenau, Ermlitz, Luppenau und Schkopau. Mit freundlichen Grüßen verbleibt Mathias Wild Stellvertretender Gemeindewahlleiter Impressum: Herausgeber: Gemeinde Schkopau Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister A. Haufe Druck, Gestaltung: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: ( ) , Telefax: ( ) Fax-Redaktion: ( ) Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Herzberg Vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan Geschäftsstelle Leuna, Rudolf-Breitscheid-Straße 11, Leuna Frau Ilona Friedrich, Telefon: / , Telefax: / , Funk: / Gedruckt auf 100 % Recycling-Papier!

2 Im Wahllokal Bei einer Mithilfe in Wahllokal sind Sie am Wahlsonntag von 7:30 Uhr bis nach Abschluss der Auszählung im Einsatz. Hierbei versuchen wir gerne, soweit möglich, Ihre Einsatzwünsche zu berücksichtigen und Sie wohnortnah einzusetzen. Sollte dies nicht mehr möglich sein, freuen wir uns auch über Helferinnen und Helfer, die nicht unbedingt ortsgebunden sind und die flexibel auch in weiter entfernten Wahllokalen eingesetzt werden können. Bei der Briefwahl Weiterhin suchen wir viele Freiwillige für die Briefwahlauszählung. Hier beginnt Ihr Einsatz ab 17:00 Uhr im Ratssaal des Bürgerhauses in der Schulstraße 18. Auch hier dauert ihr Einsatz bis zum erfolgreichen Abschluss der Auszählung. Was bekomme ich für das Ehrenamt? Für Ihre Mithilfe erhalten Sie von uns ein Erfrischungsgeld. Dies beträgt für alle Wahlvorstandsmitglieder pauschal 40 Euro. Kontaktmöglichkeit Wir haben Ihr Interesse an dieser verantwortungsvollen Aufgabe geweckt? Dann melden Sie einfach Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihren Wunscheinsatzort an: Gemeinde Schkopau, Wahlamt, Schulstraße 18, Schkopau Fragen? Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner: Gemeindewahlleiter Stellvertretender Gemeindewahlleiter Wolfgang Schmidt Mathias Wild Tel.: Tel.: Fax: Fax: schkopau.de Mathias Wild Stellvertretender Gemeindewahlleiter Geburtstagsjubiläen Schkopau am Frau Marie Leibner zum 75. Geburtstag am Herrn Joachim Gerth zum 70. Geburtstag am Herrn Harald Weise zum 70. Geburtstag am Herrn Otfried Maus zum 85. Geburtstag am Herrn Ingo Steblok zum 70. Geburtstag am Frau Sabine Koschig zum 70. Geburtstag am Frau Hanna Gelbert zum 90. Geburtstag OT Burgliebenau am Frau Elisabeth Kleemann zum 75. Geburtstag am Herrn Ladislaus Schneider zum 80. Geburtstag OT Döllnitz am Herrn Herbert Röder zum 85. Geburtstag am Frau Anita Bünsche zum 75. Geburtstag am Herrn Wolfgang Brinkmann zum 75. Geburtstag OT Ermlitz am Herrn Kurt Kleinert zum 90. Geburtstag OT Hohenweiden am Herrn Konrad Kiwus zum 75. Geburtstag OT Knapendorf am Frau Hildegard Krause zum 75. Geburtstag OT Korbetha am Herrn Ladislaus Kluknavsky zum 85. Geburtstag am Frau Irmgard Faust zum 80. Geburtstag am Herrn Werner Bianga zum 80. Geburtstag OT Lochau am Frau Gerda Tänzer zum 90. Geburtstag am Frau Brigitta Fenske zum 75. Geburtstag am Herrn Helmut Brückner zum 75. Geburtstag am Herrn Josef Dannemann zum 75. Geburtstag am Herrn Frank-Rüdiger Baerwald zum 75. Geburtstag am Herrn Fritz Semper zum 70. Geburtstag OT Raßnitz am Frau Rena Schuster zum 75. Geburtstag am Frau Ursula Mätzschker zum 75. Geburtstag OT Röglitz am Herrn Joachim Fuchs zum 70. Geburtstag OT Wallendorf (Luppe) am Frau Ingrid Loga zum 75. Geburtstag am Frau Natalie Pelz zum 75. Geburtstag Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schkopau, wenn Sie diese Ausgabe des Kurier in den Händen halten, hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen. Die Dokumente wurden zwischenzeitlich dem Landkreis vorgelegt, der die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen innerhalb eines Monats prüft. Drücken Sie mit mir gemeinsam die Daumen, dass die Gemeinde von gravierenden Einnahmeausfällen verschont bleibt, damit in diesem Jahr (erstmalig seit 2011) eine Haushaltsrealisierung ohne Haushaltssperre möglich wird. Über inhaltliche Aspekte des Haushaltsplanes hatte ich in der letzten Ausgabe des Kuriers berichtet. Die Wahlperiode der Ortschaftsräte und des Gemeinderates endet am Der alte Gemeinderat tritt voraussichtlich am zum letzten Mal zusammen, seine Beschlüsse werden die Neuen aufnehmen, weiterführen oder verändern. Bis zum um 18:00 Uhr besteht noch die Möglichkeit beim Gemeindewahlleiter Wahlvorschläge für die Wahlen der Ortschaftsräte und des Gemeinderates einzureichen. Auf die Bekanntmachungen des Gemeindewahlleiters in der letzten und in dieser Ausgabe des Kuriers zur Einreichung von Wahlvorschlägen möchte ich in diesem Zusammenhang hinweisen. Ab dem konstituieren sich der neue Gemeinderat und die Ortschaftsräte, die Sie am wählen werden. Mit herzlichen Grüßen verbleibt bis zur nächsten Ausgabe Ihr Bürgermeister Andrej Haufe Amtsblatt der Gemeinde Schkopau Das Amtsblatt der Gemeinde Schkopau liegt im Zimmer 30 des Bürgerhauses des Ortsteiles Schkopau und in allen Ortsbürgermeisterämtern der Einheitsgemeinde kostenlos bereit. Außerdem erfolgt der Aushang in den Schaukästen aller Ortsteile. Auch auf unserer Internetseite können Sie die Ausgaben einsehen. Personen und Firmen, die an einem Jahresabonnement interessiert sind, melden sich bitte bei Frau Weiß unter der Telefonnummer Bezugsbedingung ist, dass die Begleichung der Abonnementsgebühr im Voraus auf das Konto der Gemeinde Schkopau erfolgt. Die Ausgaben gehen dann auf dem Postweg zu. Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 3/2014 Seite 2

3 Nummer Amtsblatt Inhalt 06/2014 vom Bekanntmachung der Beschlüsse der 35. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schkopau am Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Öffentliche Bekanntgabe des Referates Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung zur Einzelfallprüfung nach 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Antrag der AWH Abfallwirtschaft GmbH Halle- Lochau auf Erteilung einer Genehmigung nach 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichen Änderung der Deponiegasverwertungsanlage in Schkopau OT Döllnitz hier: Errichtung und Betrieb eines zusätzlichen BHKW mit einer Feuerungswärmeleistung von 900 kw Amtsgericht Merseburg - Zwangsversteigerung 31 K 22 / 11 Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsversammlung des WAZV Saalkreis am /2014 vom Bekanntmachung der Einladung zur 27. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Schkopau am Einladung des Unterhaltungsverbandes Mittlere Saale - Weiße Elster am zur Gewässerschau (Zuläufe Laucha und Bober) Einladung des Unterhaltungsverbandes Mittlere Saale - Weiße Elster am zur Gewässerschau (Zuläufe zum Schöpfwerksgraben) Mitteilung der Jagdgenossenschaft Schkopau über die Wahl des neuen Jagdvorstandes am /2014 vom Gemeinde Schkopau - Der Gemeindewahlleiter Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am Gemeinde Schkopau - Der Gemeindewahlleiter Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Kreistages, des Landrates, des Gemeinderates sowie der Ortschaftsräte am Bekanntmachung der Einladung zur 32. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Soziales, Kultur und Sport der Gemeinde Schkopau am Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Döllnitz/Lochau am /2014 vom Gemeinde Schkopau - Der Gemeindewahlleiter Terminkorrektur zur Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am Gemeinde Schkopau - Der Gemeindewahlleiter Terminkorrektur zur Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Kreistages, des Landrates, des Gemeinderates sowie der Ortschaftsräte am /2014 vom Gemeinde Schkopau - Der Gemeindewahlleiter Bekanntmachung über die Wahl zum Europäischen Parlament am Wahlverfahren Gemeinde Schkopau - Der Gemeindewahlleiter Bekanntmachung über die Wahl zum Europäischen Parlament am Wahlbezirke, Informationen zur Briefwahl Gemeinde Schkopau - Der Gemeindewahlleiter Bekanntmachung über die Wahl des Gemeindewahlleiters und des stellvertretenden Gemeindewahlleiters für die Europa- und Kommunalwahlen am Öffentliche Bekanntmachung des Referates Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung zum Antrag der Firma KTSK Kombiterminal Schkopau GmbH in Schkopau auf Erteilung einer Genehmigung nach 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichen Änderung der Logistikanlage in Schkopau, Landkreis Saalekreis Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 3/2014 Seite 3 Bekanntmachung der Einladung zur 36. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schkopau am Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Hohenweiden am Bekanntmachung der Beschlüsse des Abwasserzweckverbandes Elster-Kabelsketal vom /2014 vom Bekanntmachung der Einladung zur 6. Sitzung des Ausschusses für Seen und Tourismus der Gemeinde Schkopau am Weiß Sachbearbeiterin Amtsgericht Merseburg - Zwangsversteigerung 16 K 7 / 13 Abwasserzweckverband Merseburg - Amtsblatt Nummer 01/2014 vom

4 Mitteilung des Ordnungsamtes - Fundstelle Es wurden folgende Fundsachen dem Fundbüro übergeben: 1 Schlüsselring mit 6 Schlüsseln am im DOW - Werk Schkopau gefunden 1 Schlüssel am im OT Döllintz vor dem Tor der Kindertagesstätte Storchennest gefunden Die Eigentümer dieser Sachen werden aufgefordert, Ihre Rechte binnen einer Meldefrist von 1 Monat beim Ordnungsamt (Einwohnermeldeamt) geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist werden über die Fundgegenstände anderweitig verfügt. Ordnungsamt Riesner Veranstaltungskalender April 2014 Weitere Informationen finden Sie in den Veranstaltungskalendern auf und bei Facebook. Die Angaben sind natürlich ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit Schkopau Schkopau Schloßhotel 2. Mittelalterspektakel Schkopau Sportplatz Osterfeuer Ermlitz Festwiese Osterfeuer Lochau Sportplatz Osterfeuer Luppenau Osterwiese Osterfeuer Burgliebenau Am Strand Osterfeuer Döllnitz Gaststätte Bad Osterfeuer Hohenweiden Festplatz Osterfeuer Mitteilung des Einwohnermeldeamtes der Gemeinde Schkopau Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Ehejubilare, die eine Gratulation durch den Bundespräsidenten wünschen, gebeten werden, sich bei der Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18, im Einwohnermeldeamt (Zimmer 7) zu melden. Alle die im Jahr 2014 Ihren 65., 70. und 75. Hochzeitstag begehen werden, möchten sich bitte melden, da die Eheschließungsdaten bei den Meldebehörden nicht oder nur unzureichend gespeichert sind und auch auf andere Weise nicht zu erhalten sind. Bei den Meldungen ist die Eheurkunde bzw. das Familienstammbuch vorzulegen. Ihr Einwohnermeldeamt Erläuterungen zu den einzelnen Auskunfts-/Übermittlungssperren Widerspruch gegen Übermittlung an Religionsgesellschaften (Nr. 1) Das Meldegesetz sieht vor, dass den Kirchen neben den Daten ihrer Mitglieder auch einige Grunddaten von Nichtmitgliedern, die mit einem Kirchenmitglied in demselben Familienverband leben, übermittelt werden dürfen. Der betroffene Familienangehörige - also nicht das Kirchenmitglied selbst - kann jedoch noch 30 Abs. 2 MG LSA die Einrichtung einer Übermittlungssperre verlangen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Widerspruch bei Alters- und Ehejubiläen (Nrn. 2 und 5) Wenn Sie ein Alters- oder Ehe- oder Lebenspartnerschaftsjubiläum haben, darf die Meldebehörde auf Grund von 34 Abs. 2 MG LSA eine auf folgende Daten beschränkte Auskunft erteilen: Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschriften sowie Tag und Art des Jubiläums. Die Ehrung von Altersjubiläen beginnt frühestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres und die Ehrung von Ehejubiläen erstmals aus Anlass der Goldenen Hochzeit. Diese Auskünfte dürfen jedoch nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben. Das Widerspruchsrecht kann nur bis spätestens 2 Monate vor dem Jubiläum ausgeübt werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Widerspruch gegen Übermittlung an Parteien (Nr. 3) Im Zusammenhang mit Wahlen dürfen nach 34 Abs. 1 MG LSA, Parteien, Wählergruppen und andere im Zusammenhang mit Wahlen im Rahmen von so genannten Gruppenauskünften Meldedaten übermittelt werden. Dieser Datenübermittlung können Sie widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Widerspruch gegen Übermittlung an Adressbuchverlage (Nr. 4) Adressbuchverlage dürfen nach 34 Abs. 3 MG LSA Auskünfte über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, übermittelt werden. Dieser Auskunftserteilung können Sie widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Widerspruch gegen Internetauskunft (Nr. 6) Melderegisterauskünfte können gem. den Voraussetzungen des 33 Abs. 1a MG LSA auch im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Ein Abruf ist nicht zulässig, wenn Sie gemäß 33 Abs. 1a MG LSA dieser Form der Auskunftserteilung widersprechen. Widerspruch gegen Übermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung (Nr. 7) Zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an eventuell Freiwillige erfolgt eine Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung gemäß 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz. Dieser Datenübermittlung können Sie widersprechen, wenn Sie die Zusendung des Informationsmaterials nicht wünschen. Auskunftssperre wegen besonderer schutzwürdiger Interessen (Nr. 8) Nach 35 Abs. 2 MG LSA, darf die Meldebehörde keine Auskünfte erteilen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Die Einrichtung dieser Auskunftssperre ist von Ihnen besonders zu begründen und mit evt. Nachweisen (Anzeige, ärztliche Atteste, o.ä.) zu belegen. Nach 35 Abs. 2 MG LSA Meldegesetz ist die Auskunftssperre befristet und endet mit Ablauf des zweiten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres. Liegen die Gründe für die Einrichtung einer Auskunftssperre nach Ablauf dieser Frist weiterhin vor, kann die Sperre auf Antrag verlängert werden. Auskunftssperre - Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Nr. 9) Diese Auskunftssperre ist im Einzelfall auf Antrag im Melderegister einzutragen, wenn die betroffene Person verlangt, dass ihre Daten nicht an Unternehmen übermittelt werden, die diese erkennbar für Zwecke der Direktwerbung verwenden wollen ( 6 MRRG). Die Beantragung dieser Auskunftssperre ist ohne Angabe von Gründen möglich. Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 3/2014 Seite 4

5 Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 3/2014 Seite 5

6 Widerspruchsrecht bei Daten Das Meldegesetz für das Land Sachsen-Anhalt räumt im 34 Abs. 4 die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Dabei handelt es sich um die Datenübermittlung an: Öffentlich - rechtliche Religionsgemeinschaften ( 30 Abs. 2 MG LSA) Gruppenauskunft über Alters- und Ehejubiläen ( 34 Abs. 1 MG LSA) Parteien, Wählergruppen u. a. ( 34 Abs. 1-2 MG LSA) Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufes über das Internet ( 33 Abs. 1a MG LSA) Gruppenauskunft an Adressbuchverlage ( 34 Abs. 3 MG LSA) Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung ( 18 Abs. 7 MRRG) Personen die mit der Auskunftserteilung in diesen Fällen insgesamt oder einzeln nicht einverstanden sind, können dies der Gemeinde Schkopau, Einwohnermeldeamt, Schulstraße 18 in Schkopau auf beiliegendem Formular mitteilen. Einwohnerinnen und Einwohner die eine derartige Erklärung bereits früher bei der Meldebehörde abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern. Der Widerspruch gilt bis zur Aufhebung unbefristet. Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt Schkopau gern zur Verfügung. Ihr Einwohnermeldeamt Gemeinde Schkopau Der Bürgermeister Schulstraße Schkopau Bekanntmachung zur Wahl des Gemeindewahlleiters und des stellvertretenden Gemeindewahlleiters für Europawahl und die Kommunalwahlen am In der Sitzung des Gemeinderates am wurden durch Beschluss Herr Wolfgang Schmidt, wh Teutschenthal, Kopfweg 14a zum Gemeindewahlleiter und Herr Mathias Wild, wh Schkopau, OT Lochau, Talstraße 1 zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen Schkopau, den Wahlen am Errichtung von zwei Wahllokalen im Ortsteil Schkopau In Vorbereitung der Europa- und Kommunalwahlen wurde festgelegt, dass im Ortsteil Schkopau zur Durchführung einer reibungslosen Wahl zwei Wahlbezirke mit den entsprechenden Wahllokalen eingerichtet werden. Durch diese Entscheidung soll erreicht werden, dass alle Wahlberechtigten ohne große Wartezeiten Ihr Wahlrecht in Anspruch nehmen können. Folgende Straßen wurden den jeweiligen Wahllokalen zugeordnet: Wahlbezirk 011 Wahlbezirk 012 Wahllokal Wahllokal Grundschule Schkopau Gemeindeverwaltung Schkopau Zum Königsborn 4 Schulstraße 18 Wahlbezirk 011 Wahlbezirk 012 Alte Fähre Am Wassertal Alte Fischerei Badenstraße Alte Schäferei Bayernstraße Am Kirschberg Dörstewitzer Straße Am Mühlteich Erich-Mühsam-Straße Am Schloss Friedhofstraße Bahnhofstraße Goethestraße Bitterfeldstraße Hallesche Straße Eisenbahnstraße Heinrich- Heine- Straße Emil-Fischer-Straße Korbethaer Straße Friedrich-Wöhler-Straße Ludwig-Uhland-Straße Höchststraße Maxim-Gorki-Straße Justus-von-Liebig-Straße Pfalzstraße Knapsackstraße Puschkinstraße Kollenbey Nr. Rheinlandstraße Leunastraße Schillerstraße Leverkusenstraße Schulstraße Ludwighafenstraße Schwarzeiche Merseburger Straße Zum Königsborn Oppaustraße Piesteritzstraße Schwalbachstraße Wilhelm- Bunsen-Straße Wolfenstraße Schkopau, den Schmidt Gemeindewahlleiter Gemeinde Schkopau Wahlamt Schulstraße Schkopau Wahlamt Schulstraße Schkopau Bekanntmachung Bekanntmachung Zusammenkunft des Briefwahlvorstandes Der Briefwahlvorstand der Gemeinde Schkopau für die Kommunalwahlen am tritt am 25. Mai 2014 um 17:00 Uhr im Bürgerhaus (Ratssaal im 1. OG), Schulstraße 18 in Schkopau zusammen. Die Auszählung der abgegeben Briefwahlstimmen ist öffentlich und beginnt um 18:00 Uhr. Schkopau, den Wolfgang Schmidt Gemeindewahlleiter Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 3/2014 Seite 6

7 Wahlbekanntmachung 1. Am 25. Mai 2014 finden in der Gemeinde Schkopau folgende Kommunalwahlen statt Gemeinderatswahl Ortschaftsratswahlen Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Gemeinde Schkopau bildet für die Gemeinderatswahl, im Wahlgebiet, einen Wahlbereich und ist in 13 Wahlbezirke eingeteilt. Nummer Wahlbezirk Abgrenzung Wahlbezirk/Wahlbereich Anschrift des Wahllokales 001 Gemeinde Schkopau - OT Burgliebenau Ortsbürgermeisteramt, Gutshof Gemeinde Schkopau - OT Döllnitz Turnhalle, Friedensstraße 8 b 003 Gemeinde Schkopau - OT Ermlitz Gemeindeamt, Pestalozzistraße Gemeinde Schkopau - OT Hohenweiden Jugendclub, Im Hof Gemeinde Schkopau - OT Knapendorf Gemeindeamt, Bündorfer Straße Gemeinde Schkopau - OT Korbetha Gemeindezentrum, Dorfstraße 40 b 007 Gemeinde Schkopau - OT Lochau Sportzentrum, Hauptstraße 1 f 008 Gemeinde Schkopau - OT Luppenau Schloss Löpitz, Am Löpitzer Schloss Gemeinde Schkopau - OT Raßnitz Grundschule, Thomas- Müntzer- Str Gemeinde Schkopau - OT Röglitz Sportlerheim, Röglitzer Hauptstraße 011 Gemeinde Schkopau - OT Schkopau Grundschule, Zum Königsborn 4 Wahllokal Gemeinde Schkopau - OT Schkopau Gemeindeverwaltung, Schulstraße 18 Wahllokal Gemeinde Schkopau- OT Wallendorf Gebäude FF, Am Kellerberg Zur Durchführung der Ortschaftsratswahlen wird für die jeweiligen Ortschaften ein Wahlbereich gebildet. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom bis übersandt werden, sind Wahlbezirk und Wahllokal angegeben, wo zu wählen ist. 3. Jede wählende Person hat für die Wahl zur Vertretung drei Stimmen. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen zu den Vertretungen statt (z.b. Gemeindewahl und Kreiswahl), so hat sie für jede dieser Wahlen für die sie wahlberechtigt ist, drei Stimmen. Für die Bürgermeister- und Landratswahl hat jede wählende Person jeweils eine Stimme. 4. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten. Sie enthalten für die Wahl zu den Vertretungen die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge und die zugelassenen Wahlvorschlagsverbindungen und die Namen der Bewerberinnen/Bewerber und jeweils drei Felder für jede Bewerberin/jeden Bewerber zu Kennzeichnung. Die Stimmzettel für die Bürgermeister- und Landratswahl enthalten die zugelassenen Bewerbungen und jeweils ein Feld für jede Bewerberin/jeden Bewerber zu Kennzeichnung. 5. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie bei der Wahl zu den Vertretungen auf dem Stimmzettel durch ankreuzen von Feldern oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will. 5.1 Sie kann a) einer Bewerberin/einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben, b) ihre Stimmen auch verschiedenen Bewerberinnen und Bewerbern eines Wahlvorschlags geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlags gebunden zu sein, c) ihre Stimmen Bewerberinnen und Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben, jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 5.2 bei der Bürgermeister- und Landratswahl auf dem Stimmzettel durch ankreuzen oder in sonstiger Weise die Bewerberin/ den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will. jedoch nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. 7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann ihre/seine Stimme nur in dem für sie /ihn zuständigen Wahllokal abgeben. 8. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an der Wahl im Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt: a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel, finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, die Stimmzettel der Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist. b) Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Wahlumschlag und verschließt diesen. c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. d) Sie legt den verschlossenen amtlichen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag. e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag f) Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an die/den auf dem Wahlbriefumschlag angegebene/n Wahlleiterin/Wahlleiter so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Wahlzeit eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der/des zuständigen Wahlleiterin/Wahlleiters abgegeben werden. Auch wenn gleichzeitig mehrere Wahlen stattfinden, für den sie wahlberechtigt ist, benutzt die wählende Person für alle Wahlen nur einen Wahlumschlag. 9. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist 10. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht Bemerkungen: Schkopau, den gez. Schmidt Gemeindewahlleiter Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 3/2014 Seite 7

8 Bekanntmachung des Wahlleiters für die Wahl des Gemeinderates am 25. Mai 2014 gebe ich aufgrund des 15 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und des 29 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) für die Wahl zu den Vertretungen Folgendes bekannt: I. Zahl der Vertreterinnen/Vertreter Mitglieder des Gemeinderats II. III. IV. Höchstzahl der Bewerber/innen je Wahlvorschlag Gemeinderat in der Gemeinde Schkopau Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin/eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen dieser Bewerberin/dieses Bewerbers enthalten. Anzahl und Abgrenzung der Wahlbereiche Im Wahlgebiet wird ein Wahlbereich gebildet Unterschriften für Wahlvorschläge Jeder Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahl muss von mindestens 96 der am Wahltage Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. ( 21 Abs. 9 KWG LSA) Es werden nur Unterstützungserklärungen berücksichtigt, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung (spätestens am ) und dem abgegeben worden sind. Jede wahlberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat sie mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist ihre Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig. Hiervon ausgenommen sind gemäß 21 Abs. 10 KWG LSA die folgenden Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) DIE LINKE (DIE LINKE) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Freie Demokratische Partei (FDP) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) Kultur- und Traditionsverein der Freiwilligen Feuerwehr Schkopau e. V. Einreichung der Wahlvorschläge und Erklärungen über die Verbindung von Wahlvorschlägen Die Wahlvorschläge und Erklärungen über die Verbindung von Wahlvorschlägen sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum ,18.00 Uhr, bei mir, in Schkopau, Schulstraße 18 einzureichen. V. Inhalt und Form der Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen Die Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen für die Wahl zu den Vertretungen müssen nach den Inhalt und Form den Vorschriften der 21 ff. KWG LSA und 30 ff. KWO LSA entsprechen. VI. Wahlanzeige Die unter 22 Abs. 1 KWG LSA fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Die Wahlanzeige ist bis zum bei der Landeswahlleiterin/dem Landeswahlleiter einzureichen. 22 KWG LSA und 32 KWO LSA sind zu beachten. Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 3/2014 Seite 8 VII. Wählbarkeit von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Schkopau, den gez. Schmidt Gemeindewahlleiter Bekanntmachung des Wahlleiters für die Ortschaftsratswahlen in der Gemeinde Schkopau am 25. Mai 2014 gebe ich aufgrund des 15 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und des 29 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen- Anhalt (KWO LSA) für die Wahl zu den Vertretungen Folgendes bekannt: I. Zahl der Vertreterinnen/Vertreter Mitglieder des Höchstzahl der Ortschaftsrates Bewerber/innen je Wahlvorschlag Ortschaft Burgliebenau 5 10 Ortschaft Döllnitz 7 12 Ortschaft Ermlitz 7 12 Ortschaft Hohenweiden 7 12 Ortschaft Knapendorf 5 10 Ortschaft Korbetha 5 10 Ortschaft Lochau 7 12 Ortschaft Luppenau 5 10 Ortschaft Raßnitz 7 12 Ortschaft Röglitz 5 10 Ortschaft Schkopau 9 14 Ortschaft Wallendorf 7 12 Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin/eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen dieser Bewerberin/dieses Bewerbers enthalten. II. Anzahl und Abgrenzung der Wahlbereiche Für das Wahlgebiet der jeweiligen Ortschaften wird jeweils ein Wahlbereich gebildet III. Unterschriften für Wahlvorschläge Jeder Wahlvorschlag für die Ortschaftsratswahl muss in den Ortschaften Burgliebenau von mindestens 4 Döllnitz von mindestens 11 Ermlitz von mindestens 12 Hohenweiden von mindestens 7 Knapendorf von mindestens 4 Korbetha von mindestens 2 Lochau vom mindestens 9 Luppenau von mindestens 4 Raßnitz von mindestens 9 Röglitz von mindestens 3 Schkopau von mindestens 25 Wallendorf von mindestens 6 der am Wahltage Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein ( 21 Abs. 9 KWG LSA). Es werden nur Unterstützungserklärungen berücksichtigt, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung (spä-

9 testens am ) und dem abgegeben worden sind. Jede wahlberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat sie mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist ihre Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig. Hiervon ausgenommen sind gemäß 21 Abs. 10 KWG LSA die folgenden Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) DIE LINKE (DIE LINKE) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Freie Demokratische Partei (FDP) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) Kultur- und Traditionsverein der Freiwilligen Feuerwehr Schkopau e.v. Garagengemeinschaft (neue Schule) Lochau Freie Wählergemeinschaft IV. Einreichung der Wahlvorschläge und Erklärungen über die Verbindung von Wahlvorschlägen Die Wahlvorschläge und Erklärungen über die Verbindung von Wahlvorschlägen sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum ,18.00 Uhr, bei mir, in Schkopau, Schulstraße 18 einzureichen. V. Inhalt und Form der Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen Die Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen für die Wahl zu den Vertretungen müssen nach den Inhalt und Form den Vorschriften der 21 ff. KWG LSA und 30 ff. KWO LSA entsprechen. VI. Wahlanzeige Die unter 22 Abs. 1 KWG LSA fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Die Wahlanzeige ist bis zum bei der Landeswahlleiterin/dem Landeswahlleiter einzureichen. 22 KWG LSA und 32 KWO LSA sind zu beachten. VII. Wählbarkeit von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Schkopau, den gez. Schmidt Gemeindewahlleiter Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für folgende Wahlen: Wahl des Kreistages, Wahl des Landrates, Wahl des Gemeinderates, Wahl der Ortschaftsräte am 25. Mai Das Wählerverzeichnis zu den oben genannten Wahlen für die Wahlbezirke der Gemeinde Schkopau kann in der Zeit vom bis während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag, den von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag, den von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch, den von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag, den von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag, den von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Sonnabend, den von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Gemeinde Schkopau, Einwohnermeldeamt, Zimmer 7, in Schkopau, Schulstraße 18 eingesehen werden. Die Möglichkeit der Einsichtnahme endet am , 12:00 Uhr. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme, ist das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen des Wahlberechtigten ist in dem Wählerverzeichnis während der Möglichkeit der Einsichtnahme das Geburtsdatum unkenntlich zu machen. 2. Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses sind innerhalb der möglichen Frist zur Einsichtnahme, spätestens bis , 12:00 Uhr bei der Gemeinde Schkopau, Einwohnermeldeamt, Zimmer 7, in Schkopau, Schulstraße 18 schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift zu stellen. Sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat die Antragstellerin/ der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizubringen. Der Antrag nach 15 Abs. 4 KWO LSA (Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde) für die Kreiswahl (bei Wohnortwechsel innerhalb des Kreisgebietes) gilt innerhalb der Antragsfrist als Berichtigungsantrag. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis einsehen und gegebenenfalls Antrag auf Berichtigung stellen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 4.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, 4.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat; das gilt hinsichtlich der Kreiswahl auch, wenn sie den Antrag nach 15 Abs. 4 KWO LSA (Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde) entschuldbar erst nach Ablauf der Antragsfrist vorlegt, b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist. Wahlscheine können bis zum , Uhr, schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde Schkopau, Einwohnermeldeamt, Zimmer 7, in Schkopau, Schulstraße 18, beantragt werden. Soweit die Gemeinde diese Möglichkeit eröffnet, kann der Antrag auch elektronisch übermittelt werden, wenn er dokumentierbar ist. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben oder Fernkopie Genüge getan. Fernmündliche Anträge sind nicht zulässig. Eine behinderte wahlberechtigte Person kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Personen können aus den unter Punkt 4.2 angegebenen Gründen den Antrag noch bis zum Wahltage, Uhr stellen. Gleiches gilt, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können. Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 3/2014 Seite 9

10 Die beantragende Person muss den Grund für die Erteilung eines Wahlscheins glaubhaft machen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt (z.b. Gemeinde- und Kreiswahlen), gilt der Wahlscheinantrag für jede Wahl, für die die beantragende Person wahlberechtigt ist. Verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine oder Stimmzettel werden nicht ersetzt. 5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des zuständigen Wahlbereichs oder durch Briefwahl teilnehmen. Bei der Briefwahl hat die Wählerin/der Wähler im verschlossenen Wahlbriefumschlag 1) ihren/seinen Wahlschein 2) ihren/seinen Stimmzettel in dem Wahlumschlag so rechtzeitig an den auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlleiter zu übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des zuständigen Wahlleiters abgegeben werden. Nähere Hinweise darüber, wie die wählende Person die Briefwahl auszuüben hat, sind auf dem Wahlschein angegeben. Schkopau, den gez. Schmidt Gemeindewahlleiter Wahlbekanntmachung 1. Am 25. Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Wahlbekanntmachung Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist, 3. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 4. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Schkopau, den Gemeinde Schkopau Wahlamt Schulstraße Schkopau 1. Am 25. Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Die Gemeinde Schkopau ist in folgende 13 Wahlbezirke eingeteilt: Nummer Wahlbezirk Abgrenzung Wahlbezirk/Wahlbereich Anschrift des Wahllokales 001 Gemeinde Schkopau - OT Burgliebenau Ortsbürgermeisteramt, Gutshof Gemeinde Schkopau - OT Döllnitz Turnhalle, Friedensstraße 8 b 003 Gemeinde Schkopau - OT Ermlitz Gemeindeamt, Pestalozzistraße Gemeinde Schkopau - OT Hohenweiden Jugendclub, Im Hof Gemeinde Schkopau - OT Knapendorf Gemeindeamt, Bündorfer Straße Gemeinde Schkopau - OT Korbetha Gemeindezentrum, Dorfstraße 40 b 007 Gemeinde Schkopau - OT Lochau Sportzentrum, Hauptstraße 1 f 008 Gemeinde Schkopau - OT Luppenau Schloss Löpitz, Am Löpitzer Schloss Gemeinde Schkopau - OT Raßnitz Grundschule, Thomas-Müntzer-Str Gemeinde Schkopau - OT Röglitz Sportlerheim, Röglitzer Hauptstraße 011 Gemeinde Schkopau - OT Schkopau Grundschule, Zum Königsborn 4 Wahllokal Gemeinde Schkopau - OT Schkopau Gemeindeverwaltung, Schulstraße 18 Wahllokal Gemeinde Schkopau - OT Wallendorf Gebäude FF, Am Kellerberg 7 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom bis zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18:00 Uhr in Merseburg, Domplatz 9, Kreisverwaltung Saalekreis zusammen. Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 3/2014 Seite 10

11 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Schkopau, den Gemeinde Schkopau Wahlamt Schulstraße Schkopau Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 25. Mai Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Gemeinde Schkopau wird in der Zeit vom bis während der allgemeinen Öffnungszeiten: Montag, den von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag, den von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch, den von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag, den von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag, den von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Sonnabend, den von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Gemeinde Schkopau, Einwohnermeldeamt, Zimmer 7, in Schkopau, Schulstraße 18 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. 3) Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom bis , spätestens am bis 12:00 Uhr bei der Gemeindebehörde Gemeinde Schkopau, Einwohnermeldeamt, Zimmer 7, in Schkopau, Schulstraße 18 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlbereich II - (Saale-Elster-Aue) Landkreis Saalekreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Landkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen nach 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach 17a Abs. 2 der Europawahlordnung bis zum oder die Einspruchsfrist Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 3/2014 Seite 11

12 gegen das Wählerverzeichnis nach 21 Abs. 1 der Europawahlordnung bis zum versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach 17a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 21 Abs. 1 der Europawahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Faustball-Nachwuchs Deutsche Meisterschaften der U14 weiblich in Merseburg Der Faustballsport in Leuna und Merseburg hat eine über 60- bzw.100-jährige Tradition. Die Faustballer des TSV Leuna und des MSV Buna-Schkopau sind bestrebt, diese Tradition erfolgreich als Spielgemeinschaft fortzusetzen. Im Juni 2013 wurde der MSV Buna-Schkopau durch das Technische Komitee der Deutschen Faustball Liga (DFBL) mit der Ausrichtung der Deutschen Meisterschaft der U14 weiblich beauftragt. Dies erfüllt uns mit Stolz, ist es doch eine Würdigung unserer gemeinsamen guten Nachwuchsarbeit. So konnte unsere weibliche Jugend U14 in den letzten Jahren viele Erfolge erringen. Neben zahlreichen Landesmeistertiteln überzeugte sie auch bei überregionalen Meisterschaften durch einen 9. und 5. Platz bei den Deutschen Meisterschaften der Feldsaison 2010 und 2011 in der Altersklasse U12 und als Neuling in der Altersklasse U 14 mit dem 9.Platz bei der letztjährigen Deutschen Meisterschaft in der Halle 2012/2013 sowie einem 4. und 2. Platz bei den Ostdeutschen Meisterschaften 2012 und Die Deutschen Meisterschaften, an denen die 10 besten Mannschaften aus Deutschland teilnehmen, werden am 22. und 23. März 2014 in der Rischmühlen-Halle Merseburg ausgetragen. Zu diesem Event laden wir alle Sportinteressierten herzlich ein. Horst Jung Übungsleiter Merseburg, Nächste Fischerprüfung im April Der Landkreis Saalekreis als zuständige Fischereibehörde teilt mit, dass am 26. April 2014 die nächste Fischerprüfung in Merseburg, Domgymnasium, Domplatz 4 stattfindet. Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung können ab sofort - spätestens bis zum 28. März gestellt werden. Schkopau, den Der Gemeindewahlleiter Nächster Erscheinungstermin: Donnerstag, der 17. April 2014 Nächster Redaktionsschluss: Mittwoch, der 2. April 2014 Antragsformulare sind bei der Fischereibehörde, Domplatz 2, Merseburg (Zimmer 104, Telefon: ) erhältlich. Der Antrag kann direkt in der Behörde gestellt und die Gebühr dort bezahlt werden. Die Fischerprüfungsgebühr beträgt für Jugendliche ab 14 Jahre 28,00 Euro und für Erwachsene 56,00 Euro. Bei Anträgen über den Postweg ist der Einzahlungsnachweis für die Prüfungsgebühr beizufügen. Sprechzeiten: Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr/13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr/13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Es wird darauf hingewiesen, dass vor der Prüfung ein 30-stündiger Pflichtlehrgang absolviert werden muss. Informationen über Lehrgangstermine und -inhalte erhalten die Fischerprüfungsteilnehmer über die Untere Fischereibehörde. Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 3/2014 Seite 12

13 Hinweis: Seit 1. September 2013 sind für die Abnahme der Jugendfischerprüfung und der neu eingeführten Friedfischfischerprüfung Anglervereine, denen die obere Fischereibehörde nach 15 b der Fischerprüfungsordnung die Durchführung von Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung übertragen hat, eigenständig zuständig. Auch hierzu erhalten Interessenten an der Ablegung einer Jugend- oder Friedfischfischerprüfung Auskünfte über die Fischereibehörde. Merseburg, Jägerprüfung 2014 im Saalekreis Der Landkreis Saalekreis als Jagdbehörde teilt mit, dass in diesem Jahr eine Jägerprüfung nach 15 Abs. 5 Bundesjagdgesetz am 25. Juni 2014 und am 28. Juni 2014 durchgeführt wird. Die Prüfungsgebühr beträgt 125,- EURO, Antragsformulare sind bei der Behörde erhältlich. Anmeldeschluss ist der 27. Mai Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnehmerzahl auf höchstens 25 Personen beschränkt wird. Bei einer Teilnehmerzahl unter 15 Personen werden die Prüflinge an eine andere Jagdbehörde vermittelt. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Jagdbehörde unter den Telefonnummern: 03461/ oder zur Verfügung. Bekanntmachung des AZV Elster-Kabelsketal Die Verbandsversammlung hat am folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss- Inhalt Ergebnis Nr. Ja- Nein- Enthal- Stimmen Stimmen tungen Öffentlich /14 Wirtschaftsplan Nichtöffentlich /14 Vergabe von Bauleistungen Projekt Schießgrube /14 Vergebe von Ersatzpflanzungen und Baumfällung Beschluss wurde nicht beschlossen. Projekt Schießgrube /14 Leistungserweiterung Auflagenumsetzung Artenschutz /14 Personalangelegenheiten /14 Beitritt zur Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt /14 Kredit Umschuldung Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft DLRG LV Sachsen-Anhalt e. V. Merseburger Straße Halle/Saale Pressemitteilung DLRG Sachsen-Anhalt: Landesmeisterschaft im Rettungsschwimmen in Merseburg vom bis Sehr geehrte Damen und Herren, die Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer des DLRG Landesverbandes Sachsen-Anhalt e. V. zählen zu den besten Rettern Deutschlands. Einmal im Jahr messen sie sich im Kampf um Titel sowie um die Qualifikation zur Deutschen Meisterschaft. So auch am Wochenende vom 22. und 23. März Von der jüngsten Altersklasse der Zwölfjährigen angefangen bis hin zur offenen Altersklasse zeigen unsere 150 schnellsten Athletinnen und Athleten ihr ganzes Können im Umgang mit Tauchhindernissen, Rettungspuppen und Gurtrettern sowohl in Einzel- als auch Mannschaftswettbewerben. Neben zahlreichen Nationalmannschaftskadern befinden sich auch amtierende Weltmeister und Worldgames-Sieger an diesem Wochenende im Schwimmbecken der Saalestadt. Zusätzlich zu ihren schwimmerischen Fähigkeiten müssen die Sportler ihre Kenntnisse in der Anwendung der Herz-Lungen- Wiederbelebung beweisen. Gerne würden wir Sie am Samstagmorgen in der Schwimmhalle Merseburg begrüßen. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und verbleibe mit freundlichem Gruß i. A. Christian Oesterwind Stellvertretender Landesjugendvorsitzender Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 3/2014 Seite 13

14 Neues aus der Ortschaft Döllnitz Baumaßnahmen am Ortseingang (Höhe Palmbaum ) An dieser Stelle wurde eine neue Elektroleitung verlegt. Diese ist für den Anschluss der ICE-Strecke mit elektrischem Strom vorgesehen. Leider ist das Gelände während der Baumaßnahme stark beschädigt worden. Bei Gesprächen mit der bauausführenden Firma ist jedoch bestätigt worden, dass der Urzustand wieder hergestellt wird. Für den zerstörten Baum wird sie entsprechenden Ersatz leisten. Baumschnitt gehört zur Pflege von Grünanlagen. Die Servicestation der Gemeinde hat es übernommen, die Bäume zu verschneiden. Einige mussten stark zurück geschnitten werden, damit sie neu austreiben können. Es wird wieder schön aussehen. Säuberung der Straßenränder gehört jedes Jahr zum Frühjahrsputz. Alle Bürger von Döllnitz sind aufgerufen, ihren Straßenanteil zu pflegen für ein schönes und sauberes Dorf. Blumen verschönern das Ortsbild. Zu einer guten Gewohnheit ist es schon seit einiger Zeit geworden, Blumenpatenschaften für die öffentlichen Blumenkübel zu vergeben. Wer helfen möchte, meldet sich bitte im Bürgerbüro bei Frau Thomas, Tel Ortsbegrüßungsschilder gehören zu unserem Ort und müssen gepflegt werden. So auch unser Schild an der Sparkasse von Döllnitz. Leider haben wir keinen Schuldigen gefunden und das Schild ist seit Weihnachten immer noch kaputt. Haben Sie eine Idee? Der Ortschaftsrat tagte am im Bürgerbüro Döllnitz. Über die Einzelheiten informieren wir Sie im Döllnitzer Anzeiger, der im April neu erscheinen wird. Der Ortschaftsrat tagt wieder am diesmal im Kulturgarten. Die Tagesordnung ist wie immer unter www. doellnitz.de oder im Schaukasten an der Regensburger Str. 59 (Nähe Bushaltestelle Fleischerei Wernicke) einsehbar. Jede Sitzung ist öffentlich. Informieren Sie sich exklusiv. Der Bauausschuss tagte am im Bürgerhaus in Schkopau. Die eingereichten Baumaßnahmen der Ortschaft Döllnitz sind in den Haushaltsplan 2014 der Gemeinde Schkopau aufgenommen. Die beiden wichtigsten: Straße an der Sparkasse (Einfahrt Heimstättenweg) Container auf der Festwiese zur Unterbringung der Sitzmöbel und Ausrüstungsgegenstände für Veranstaltungen im Ort Die Kirche als Mittelpunkt des Dorfes - wir sind wieder einen Schritt weiter. Die gesamte hintere Mauer ist repariert und neu gestaltet. Die Fallrohre der Dachrinnen sind gestohlen. Wir werden sehen, was wir tun können. Hier die Frage: Wollen wir noch einmal sammeln, um die Fenster der Kirche zu reparieren? Geben Sie uns doch mal ein Signal, ob Sie diese Sammlung unterstützen würden. Anfragen, Hinweise und Informationen nehmen wir wie immer dankbar entgegen unter Tel.: , info@doellnitz.de Viele Grüße! Ihr Ortschaftsrat Döllnitz Liebe Ermlitzer, wieder ist ein viertel Jahr fast schon wieder vorbei. An dieser Stelle möchte ich Ihnen wieder einige Informationen mitteilen. Zum Thema Haushaltdiskussion im Gemeinderat wurde in den letzten Wochen und Monaten zum Teil schon in der Mitteldeutschen Zeitung berichtet. Doch sicherlich sind einige daran interessiert zu wissen, was dies für unsere Ortschaft bedeutet. Die so genannten Ortsbürgermeistermittel, welche unter anderem die Sportförderung und die Heimat- und Kulturpflege für Ermlitz umfassen, wurden für Ermlitz im ersten Ansatz noch mit EUR veranschlagt. Der aktuelle Ansatz beträgt EUR. Diese Erhöhung ist einer sparsamen Haushaltsführung der Gemeinde, dem Umsetzen des Konsolidierungskonzeptes und einer verbesserten Situation bei Gewerbesteuer zu verdanken. Auf seiner Sitzung im Februar hat der Ortschaftsrat beschlossen, EUR für die Sportförderung und EUR für die Heimat- und Kulturpflege einzuplanen. Diese Mittel werden am vom Ortschaftsrat auf die eingegangenen Förderanträge der Vereine verteilen. Auch bei den Mitteln für unsere Seniorenveranstaltungen scheint dieses Jahr mehr Geld eingestellt zu werden. So ist hier für Ermlitz eine Erhöhung von 400 EUR auf rund 800 EUR vorgesehen. Doch dies muss der Gemeinderat erst noch beschließen. Unsere Chöre haben im Gegensatz zum letzten Jahr, wo es für sie keine Fördermittel gab, auch wieder die Möglichkeit Fördermittel zu erhalten. Nun zum Thema Gärrestebecken. Da gibt es zum heutigen Stand ( ) nichts weltbewegendes zu berichten. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht wird noch geprüft und der Widerspruch des Bürgermeisters gegen den vom Ermlitzer Ortschaftsrat eingebrachten und vom Gemeinderat zugestimmten Beschluss zur finanziellen Unterstützung der rechtlichen Bestrebungen gegen die Inbetriebnahme eines Gärrestebeckens ist von der Kommunalaufsicht noch nicht entschieden worden. So lange uns dieses Thema jetzt schon beschäftigt, hoffe ich, dass in beiden Verfahren zeitnah eine Entscheidung vorliegt. Auf jeden Fall werden die Bürgerinitiative und ich mit unserem Ortschaftsrat bei diesem Thema am Ball bleiben. Ihr Patrick Wanzek Ortsbürgermeister Termine Ortschaftsrat Die nächste Sitzung des Ortschaftsrates findet am um 19 Uhr im Bürgerraum des Bürgerbüro Ermlitz statt. Seniorenfeier Am findet ab 14 Uhr im Bürgerraum des Bürgerbüros das Frühlingsfest unserer Seniorinnen und Senioren statt. Der Unkostenbeitrag beträgt 4 EUR/Person. Osterfeuer Wie jedes Jahr findet auch an diesem Gründonnerstag, also am ein Osterfeuer beim Sportplatz statt. Der SG Ermlitz e. V. wird sich um das leibliche Wohl der Gäste mit Getränken und Gegrilltem kümmern. Beginn: 18 Uhr Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 3/2014 Seite 14

15 Tanz in den Mai Im Gemeindesaal wird wieder getanzt. Am findet im Saal Ermlitz der Tanz in den Mai statt. Beginn: Uhr Einlass: ab Uhr Karten zum Preis von 5,- EUR sind im Bürgerbüro erhältlich. Rentnerfeier in Ermlitz Unser erstes Rentnertreffen in diesem Jahr fand am 27. Februar 2014 unter dem Motto Fasching statt. In Faschingskostümen fanden sich unsere Senioren pünktlich im geschmückten Gemeinderaum ein. Mit toller Musik vom Alleinunterhalter Herr Splitt, wurden alle sofort in die richtige Stimmung gebracht. Es wurde geschunkelt und kräftig mitgesungen. Die fleißige Bedienung sorgte für das leibliche Wohl und so verging die Zeit wie im Flug. Gut gelaunt gingen alle wieder nach Hause. Renate Matt der Gedanke der Vereinsbildung wieder aufgegriffen. Satzungsinhalte wurden diskutiert, der Vereinszweck wurde definiert, ein Name musste her. Und dann war es endlich so weit. Am 23. November 2013 trafen sich 20 interessierte Bürgerinnen und Bürger und gründeten den Verein Dorfgemeinschaft Hohenweiden ein Verein zur Förderung von Tradition und Kultur in der Ortschaft Hohenweiden. Unser Hauptaugenmerk wird die Fortführung der Tradition des Pfingstfestes sein, aber auch der Entwicklung neuer Traditionen (wie die unserer Treckerfreunde) stehen wir offen gegenüber. Ein breites Feld - und viel zu tun! Dafür brauchen wir neue Ideen, Engagement und jede Hand. Wir wissen, dass unsere Mittel sehr begrenzt sind und wir nur kleine Brötchen backen können. Aber wir sind entschlossen es zu versuchen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sind Sie schon immer aktiv oder möchten es gern im Verein werden, dann organisieren sie sich mit uns! Wünschen Sie nähere Informationen? Wenden Sie sich bitte an uns unter der -Adresse: info@ hohenweiden.eu. Gern laden wir sie zu einem unserer nächsten Treffen ein. Aktuelle Termine werden auch am Wohngrundstück in Hohenweiden, Im Hof 3, ausgehängt. Sebastian Bärike Vorstandsvorsitzender Dorfgemeinschaft Hohenweiden 2013 e. V. Seniorentreff Hohenweiden Hofbreite 7 Hohenweiden Veranstaltungshinweise für 2014 Liebe Seniorinnen und Senioren, liebe Vorruheständler, unser Treff bietet auch 2014 interessante und abwechslungsreiche Nachmittagsgestaltungen an. Der Bücherbestand hat erheblich zugenommen und jeder begeisterte Leser hat die Möglichkeit, sich zu den Öffnungszeiten kostenlos ein Buch auszuleihen. Der Bestand umfasst z. B. historische Romane, Reisebeschreibungen, Sachbücher und Krimis. Stricken und häkeln sind derzeit ein aktueller Modetrend, auch daran wird im Treff fleißig gearbeitet und es ist erstaunlich, wie viele Ideen dabei entwickelt werden. Wir helfen auch gern dabei, wenn Neulinge sich mit Nadel und Faden vertraut machen wollen. Basteln und gestalten gehören bei uns zum Programm, es ist immer wieder interessant, wie viele schöne Dinge dabei entstehen, und jeder ist zu Recht stolz auf sein Werk. Gefeiert wird natürlich auch, sei es der Faschingsnachmittag, findet übrigens am statt, ein Sommergrillen, Weinfest, Weihnachtsfeier und nicht zu vergessen die Geburtstage und Jubiläen. Für den haben wir Herrn Schwitalla eingeladen. Er wird uns einen kleinen Vortrag über die Geschichte unseres Dorfes und des Taubenturmes halten. Wäre das nicht für alle Hohenweidener interessant? Die Öffnungszeiten: jeden Mittwoch Uhr bis Uhr Unkostenbeitrag für Kaffee und Kuchen 2,00 EUR; 2,00 EUR für Bastelmaterial. Hand in Hand für ein Dorf mit Zukunft! Im letzten Jahr zur gleichen Zeit, da war es noch fraglich, ob die Tradition unseres Pfingstfestes fortgeführt werden kann. Viele Kraftanstrengungen, viele Bemühungen und ein großer Zusammenhalt ermöglichten letztendlich ein gelungenes Pfingstbier Schon während der Vorbereitungen dazu entstand die Idee der Gründung eines Vereins und dann kam das Hochwasser und der Zusammenhalt unserer Dorfgemeinschaft erhielt eine weitere, schwierige Bewährungsprobe. Nach den großen Ferien und der allgemeinen Urlaubszeit wurde Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Hohenweiden Am Sonnabend, , 09:00 Uhr, findet im Jugendklub Hohenweiden (06258 Schkopau, OT Flohenweiden) die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Hohenweiden statt. Alle Mitglieder werden hiermit eingeladen. Tagesordnung 1. Rechenschaftsbericht des Vorstandes 2. Kassenbericht 3. Ergebnis der Kassenprüfung 4. Neuwahl des Vorstandes 5. Wahl der Kassenprüfer Bericht der Jagdpächter 7. Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung 2013/ Verwendung der Wildschadenpauschale 2013/ Aktualisierung Jagdkataster 10. Sonstiges Rainer Höschel Vorsitzender des Vorstandes Gewässerschau in der Gemeinde Schkopau Der Unterhaltungsverband Mittlere Saale - Weiße Elster lädt zur Gewässerschau im Frühjahr 2014 ein. Es werden die nachfolgend genannten Verbandsgewässer begangen. Neben Vertretern der Wasser- und Naturschutzbehörden, der Städte- und Gemeindeverwaltungen, der Landwirtschaft, der Naturschutzverbände etc. können auch interessierte Bürger an der Gewässerschau teilnehmen. Termin/Uhrzeit, Treffpunkt: /11.00 Uhr Knapendorf Sportplatz Gewässer: Zuläufe Laucha, Bober Informationen: Unterhaltungsverband Mittlere Saale-Weiße Elster Bahnhofstraße 32, Bratmsbedra Tel./Fax: oder Funk-Tel Geschäftsführer: Herr Köcher Braunsbedra, d gez. Petzold Köcher Verbandsvorsteher Geschäftsführer Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 3/2014 Seite 15

16 Monat April Herr Ladislaus Kluknavsky Frau Irmgard Faust Herr Werner Bianga Jahreshauptversammlung FF Korbetha Am führten wir unsere Jahreshauptversammlung durch. Zunächst gab es einen Überblick auf das Einsatz- und Ausbildungsgeschehen des vergangenen Jahres. Mit 24 Einsätzen konnten wir auf ein einsatzreiches Jahr zurückblicken. Vorallem die Hochwassereinsätze im Juni zeigten einen hohen Personalund Zeitaufwand. Aber auch mehrere Flächenbrände, ein Wohnungsbrand und Meldereinläufe stehen zu buche. Außerdem wurden Ehrungen zu langjährigen Feuerwehrjubiläen durchgeführt. Folgende Kameraden wurden ausgezeichnet: Joachim Beiler 40-jähriges Dienstjubiläum Olaf Ducksch 40-jähriges Dienstjubiläum Heiko Stieglitz 20-jähriges Dienstjubiläum Ronny Ducksch 20-jähriges Dienstjubiläum Daniel Kunze 20-jähriges Dienstjubiläum Susan Letsch 20-jähriges Dienstjubiläum Während unsere Jahreshauptversammlung wurde eine Altersund Ehrenabteilung gegründet, in diese wir unseren ehemaligen Wehrleiter Willi Schmidt feierlich aufnahmen. Unsere Kameradin Christiana Reiche verabschiedete sich aus dem aktiven Dienst unserer Ortsfeuerwehr. Wir möchten Ihr ganz herzlich für die geleisteten Stunden im Ausbildungs- und Einsatzdienst danken und hoffen, sie auch weiterhin ab und zu in unserem Gerätehaus anzutreffen. Nach einem kurzen Ausblick auf die Arbeit der Kinder- und Jugendfeuerwehr war der offizielle Teil des Abends beendet und wir verbrachten noch einige Zeit gemütlich beisammen. Abschließend möchten wir uns auf diesem Wege nochmals für die gezeigte Einsatzbereitschaft unserer Kameradinnen und Kameraden in den vergangenen Jahren bedanken. Daniel Kunze Susan Letsch Ortswehrleiter stellv. Ortswehrleiterin Lochau Helau, Tanzküken Helau Die Tanzküken des LFC haben mit dem letzten Faschingsauftritt, zum Rentnerfasching im Lindenhof Lochau, bereits ihre 4. Saison getanzt. Danke an Annett und Katrin für das Durchhaltevermögen bei den Trainingsstunden. Die Tanzgruppe besteht aktuell aus 14 Mädchen und 2 Jungen. Als Kinderprinzenpaar gaben sich in diesem Jahr Tom der I. und Emily die I. die Ehre, welche zu den Veranstaltungen neben dem Prinzenpaar der 38. Saison auf dem Thron Platz nehmen durften. So wie die Großen des LFC ihre Abendveranstaltungen meistern, so zeigten die Kleinen zu verschiedenen Nachmittagsveranstaltungen ihr Können, u. a. nahmen sie auch einen Auswärtstermin am 1. März im HEP Bruckdorf zur Prämierung der schönsten Faschingskostüme wahr. Wie auch in den vergangenen Jahren gehörte der Einmarsch der Kinderprinzengarde in den tollen rot-weißen Kostümen zum Auftakt der Faschingsveranstaltungen. Und wie in jeder Saison haben die Tanzküken auch in diesem Jahr einen Tanz einstudiert. Beim Tanz der Hexen ums Hexenfeuer zeigten sie allen Faschingsgästen, wie man den Hexenbrei so richtig rührt. Die 4. Tanzküken Faschingssaison ist erst einmal vorbei. Aber in Lochau wird es auch in diesem Jahr wieder kulturelle Veranstaltungen geben, wo sich die Tanzküken präsentieren werden. Schauen Sie doch mal vorbei. Besonderer gilt wieder den Muttis, die hinter den Kulissen mitgeholfen haben. Vielen Dank auch an das Team der Gaststätte Lindenhof in Lochau, die den Saal zum Proben ganzjährig zur Verfügung stellt. Mit einem freundlichen Hex, Hex verabschiede ich mich bis zu nächsten Saison Christine Schubert im Namen der Eltern Jahreshauptversammlung des Luppenauer Fördervereins e. V. am 31. Januar 2014 Der Saal im Löpitzer Schloss war mit Girlanden geschmückt, zweifellos nicht aus Anlass unser Jahreshauptversammlung, die eine von Rechenschaftsberichten und Arbeitsplan dominierte, eher ernste Veranstaltung ist. Der nachfolgende Kinderfasching warf bereits seine bunten Farben voraus. Die Vereinsmitglieder engagieren sich am gesellschaftlichen Leben des Dorfes, beispielsweise der Rentnerweihnachtsfeier, dem Kinderfasching, dem Ostereiersuchen. 10 Veranstaltungen laufen unter seiner Trägerschaft. Öffentlich sind die Rock-Oldie- Nacht das Sport-und Kinderfest, sowie der Weihnachtsmarkt. Die über die Grenzen Luppenaus reichende Anziehungskraft beruht auch auf der Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, dem Verein Neue Wege Miteinander, dem Jugendclub, engagierten Bürgern und dem Ortschaftsrat. Vereinsintern werden die Jahreshauptversammlung, das Herbstfest, Exkursionen in der Region wie auch entferntere Tagesreisen durchgeführt. Die alljährliche Fahrradtour zu Himmelfahrt wird zur Instandhaltung der Beschilderung des Jacobsweges von Kleinliebenau bis Merseburg genutzt. Wer sich für die Aktivitäten des Vereins interessiert, kann sich auf der immer aktuell gepflegten Internetseite informieren. An jedem ersten Mittwoch im Monat (Ausnahme Sommerpause) treffen sich Vorstand und aktive Vereinsmitglieder. Wir freuen uns über Neuaufnahmen, wie auch in diesem Jahr. Die von Dr. Michael Gilluck geleitete Versammlung diskutierte und bestätigte den vom Vereinsvorsitzenden Jörg Uhlmann vorgetragenen Rechenschaftsbericht wie Arbeitsplan. Eine besondere Erwartungshaltung hegten die erschienenen 60 Frauen Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 3/2014 Seite 16

17 und Männer gegenüber dem Bericht des Schatzmeisters. Heinrich Schwammel versteht sich auf die ausführliche, präzise, und vor allem Cent-genaue Darstellung der soliden wirtschaftlichen Situation. Aber genau in dem Moment, als einige überlegten, in dieser unnachahmlich Schwammelschen Diktion Ccent im Chor mitzurufen, verkündete der Schatzmeister mit Schalk in den Augen, dass er fortan auf den vollen Euro aufrunden würde. Unfassbar! Es könnte an den Girlanden gelegen haben. Wünschenswerter wäre jedoch, dass er seinen Frieden mit der Tatsache gemacht hat, dass der Luppenauer Förderverein auch in Zukunft keinen besseren Schatzmeister finden wird. Es erscheint angemessen, an dieser Stelle Dank und Anerkennung der 72 Mitglieder auszusprechen. Im neu eingerichteten Vereinszimmer erregte eine 2 Quadratmeter große Schautafel mit Fotos aus dem Vereinsleben Aufmerksamkeit. Vor allem aber interessierte man sich für die 6-bändige Chronik, die auf den Tischen auslag. Brigitte und Jarek Weihmann haben das Vereinsleben seit dem Jahre 1995 in Wort und Bild dokumentiert. Noch zweimal Danke für fleißige, kontinuierliche Arbeit im Hintergrund! I. Bakkal Förderverein: da die meisten Schwierigkeiten haben, sich die Stellen hinter dem Komma zu merken, verzichte ich zukünftig Kinderfasching im Löpitzer Schloss 2014 Joseph Dannemann, alias Sepp, der gute Geist des Schlosses, posiert mit einem verchromten Kaffeebehälter ( de). Lachen Sie nicht, er ist wirklich stolz auf die Kannen mit Pumpmechanismus und Brühfunktion. Fasching: wer ist die Schönste im ganzen Land? Seine grauen Haare bedeckt er mit einem echten Panama-Hut. Dieses edle feingewebte Strohflechtwerk aus Äquador ist allerdings kein Fernreisemitbringsel, sondern geliehen. Der junge Mann, der heute mit kurzen Hosen T-Shirt und Sandalen als Sommer auftritt, hat ihn kurz zur Verfügung gestellt. Ihm gehört er aber auch nicht. Er nimmt sich jedoch das Recht heraus, dieses Prunkstück aus der Garderobe seines Vaters nach Belieben nutzen zu dürfen. Dieser kommt in der Regel auch nicht über die deutsche Ostseeküste hinaus, was die Schlussfolgerung zulässt, dass es sich bei dem Hut um Importware aus Mittelamerika handelt. Sepp ist der ruhende Pol der quirligen Veranstaltung - bitteschön eine Tasse und ein Teller Kuchen, kassiert einen kleinen Betrag, die Kinder brauchen kein Geld. Damit er sich auch wirklich nicht überanstrengt, hilft ihm die Gemeindeassistentin Gabriele Schlichting. Dabei ist dieser erste Anschein so ungerecht! Sepp hat die Basisarbeit geleistet, mit Eimer und Wischmopp, damit sich keine Elfe oder Prinzessin bei Bodenkontakt das Kostümchen verunreinigt. Er wird wohl auch aufräumen, wenn alle wieder weg sind. Im Erker am anderen Ende des Saales residiert Jörg Uhlmann hinter den Verstärkern. Sein Haupt ziert ein olivgrüner Vietcong- Tropenhelm mit fünfzackigem roten Stern. Obwohl die militärische Organisation 1977 offiziell aufgelöst wurde, wird der Helm heute noch auf dem Moped oder im Baugewerbe getragen. Sein Besitzer brachteihn persönlich unter Opfern aus Vietnam mit. Hoffentlich hat er nicht zu viel bezahlt (Angebot im Internet 10.90EUR)! Kinder müssen ununterbrochen bewegt werden, dann sind sie glücklich! Das ist seine Devise für den heutigen Nachmittag, getreu derer er ein Highlight der deutschen Kinderkarnevalsunterhaltung nach dem anderen in den Saal schmettert. Edith Uhlmann und Ramona Karnstedt, unterstützt von einzelnen Müttern und den ehemaligen Kindern Franziska, Robert, Christian und Armin animieren die kleine Gesellschaft zu diversen Tänzen und Spielen. Topfschlagen, Autorennen, Rollerrennen, Luftballontanz, Polonaise, der Laufsteg zur Wahl des schönsten Kostüms sind mittlerweile Routine. Die Bilder ähneln einander von Jahr zu Jahr.Während die einen bis zur Erschöpfung toben, können Eltern und Großeltern, sofern sie ihre Schützlinge nicht beim aufrechten Gang unterstützen oder Mut zusprechen müssen, von der Kaffeetafel zuschauen. Unter den Luppenauern fallen Gäste aus Friedensdorf auf, die ich seit dem Oldiecup kenne. Dort waren sie noch als Engel und Teufel verkleidet, heute genügt ein Abschiedsporträt mit Musketier-Hut. Von wegen nicht fotogen! Bis zum nächsten Jahr, I. Bakkal FF Luppenau: Wahl des stellvertretenden Wehrleiters und innerer Zustand der Wehr Der Dienstplan der FF Luppenau sah für den 15. Februar 2014 die Wahl des stellvertretenden Wehrleiters, die Gesetzliche Unfall-Verhütungs-Vorschrift als Weiterbildung und eine aktuelle Stunde zum inneren Zustand der Wehr vor. Rüdiger Hering, einziger Kandidat, wurde mit 54% Ja- und 18% Nein-Stimmen in geheimer Wahl gewählt. Es gab ungültige Stimmzettel, 2 Stimmabgaben erfolgten als Briefwahl, einige Kameraden waren ferngeblieben. Ein unmittelbar zuvor vollzogener Austritt reduzierte die Zahl der wahlberechtigten Mitglieder der A-Abteilung. An dieser Stelle ist Rüdiger Hering für die Wahl zu gratulieren. Sie ist Voraussetzung, dass er von der Gemeinde Schkopau als Zugführer und stellvertretender Wehrleiter bestätigt werden kann. Sie weist aber auch auf unser eigentliches Problem hin, wenn ein Kamerad aus Roßbach Führungsaufgaben in Luppenau übernimmt. Den hier anwesenden Kameraden wurde nicht erklärt, warum Dirk Eley die Wehr verlässt. Sein Ehrenabzeichen für 10-jährige Mitgliedschaft, das er in angemessenem Rahmen zur Jahreshauptversammlung leider nicht bekommen hatte, blieb liegen. 10 Jahre, in denen Dirk Eley seine auf dem Dienst im THW aufbauenden Kenntnisse in die Wehr eingebracht hat, 10 Jahre, in denen seine Einsatzbereitschaft und sein kameradschaftliches Verhalten allgemein geschätzt wurden. Die kleine durchsichtige Plastikschachtel geht retour, einen Blumenstrauß, um dessen verwelkende Blätter man sich hätte sorgen können, habe ich nicht gesehen. Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 3/2014 Seite 17

18 Dass ein gestandener Feuerwehrmann, (damit meine ich erwachsen, ortsständig, erfahren und im Einsatz belastbar) die Wehr verlässt, ist fatal. Es ist dringend geraten, Ursachen für solches Verhalten sehr ernst zu nehmen. Wir haben es hier nicht mit einem probaten Mittel individueller Konfliktlösung zu tun. Dafür ist der gesellschaftliche Schaden zu groß. Wegen der Bedeutung der aktuellen Stunde waren die Ortsbürgermeisterin und die Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung, Harald Bude und Peter Kinne geladen worden. Gerd Brommund begann seine Ausführungen zum inneren Zustand der Wehr in einer Weise, dass jeder erkennen konnte, welcher Druck sich hier in den Jahren aufgebaut hat. Er schilderte seine Bemühungen, die Einsatzbereitschaft der Wehr zu erhalten und welcher Ignoranz er begegnete. Beruf und Familie geraten zwangsläufig mit den Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft in der Wehr ergeben, in Kollision. Selbst das Ausrichten der Dienstpläne nach Schichtplänen brachte keinen Umschwung, nicht einmal individuell vereinbarte Termine. Postwurfsendungen mit Informationen, SMS erreichten ihre Adressaten ohne beachtet zu werden oder wurden wegen veralteter Telefonnummern nicht erfolgreich versandt. Welche Möglichkeiten bleiben dem Wehrleiter noch, seine Truppe zu erreichen, wenn ein Teil Dienst und Weiterbildung boykottiert? Und gerade aus dieser Gruppe, beklagt der Wehrleiter, kommt teilweise unqualifiziert vorgetragene Kritik, die vorzugsweise auf die Jugendarbeit und deren Protagonistin zielt. In diesigem Zusammenhang gab der Wehrleiter den geplanten Rücktritt der Jugendwartin Ramona Karnstedt zum 1. Mai bekannt. Mit dem darauf folgenden Redebeitrag des Jugendsprechers Armin Bakkal verlor die Veranstaltung weiter an Kontenance. Wenn die Jugendarbeit zerstört wird, und ihr Erfolg ist nun einmal an den persönlichen Einsatz einer Frau gebunden, stirbt diese Wehr. Ob ihm in diesem Moment bewusst war, dass er nicht mehr als Mitglied der Jugendgruppe, sondern der jungen, aktiven Fraktion der A-Abteilung, die in korrekten Uniformen nahezu symbolhaft unter dem Porträt Eberhard Trummers Platz genommen hatte, sprach, sei dahingestellt. Was nun an Vorwürfen gegen einzelne Kameraden herausbrach, erschütterte selbst Harald Bude und Andre Voigt. Harald Bude, der die Wogen mit seinen autoritäts getragenen, überlegten Ausführungen immer wieder glättete, plädierte dafür, jedem eine zweite Chance zu geben. Die Luppenauer Wehr kann bei gegebenem Personalund Ausbildungsstand weder auf Mitglieder noch erworbene Qualifikationen verzichten. Die nachrückende Jugend vermag hier nicht zu kompensieren, weil einige durch Lehre, Studium oder sonstige Lebensumstände für längere Zeit ausfallen dürften. Er musste aber zur Kenntnis nehmen, dass die Mehrheit der anwesenden A-Abteilung ein Mindestmaß an Freundlichkeit, Kameradschaft, Zuverlässigkeit und Pflichterfüllung als Voraussetzung für eine Zusammenarbeit sieht. Wer geradezu für die Negation dieser Begriffe steht, hat diese Chance nicht. Nein, diese Jacke möchte sich wohl kaum jemand anziehen. Wenn Andre Voigt auch nicht verbindlich für seine abwesenden Kameraden sprechen konnte, brachte er doch zum Ausdruck, dass es keine unterschiedlichen Ziele gibt und schon gar keinen Konflikt, den man als primär generationsbezogen beschreiben kann. Die Jugendarbeit erfreut sich unstrittig hoher Wertschätzung. Die beklagten Vorwürfe seien in ihrer Gesamtheit schwer nachzuvollziehen. Es sei erwähnt, dass ein Kamerad sich bereits bei Ramona Karnstedt entschuldigt hat! Und sie hat gespürt, was ihr im persönlichen Gespräch nur rational vermittelt werden konnte, welchen Rückhalt sie in der Wehr hat! Es besteht Grund zur Hoffnung, dass wenigstens diese Kuh vom Eis ist. Abschließend nahm Rüdiger Hering das Wort und führte die Diskussion in ruhigeres Fahrwasser. Die Luppenauer Wehr braucht einen Neuanfang. Er bat alle Mitglieder ihre Reset-Taste zu betätigen. Jeder, dem es wert ist die Probleme unserer Wehr zu lösen, aktiv mitzuarbeiten, ist aufgefordert, dieses in einem eigens noch einzuberufenden Dienst mit seiner Anwesenheit zu bekunden. Es bleibt dringend zu wünschen, dass der stellvertretende Wehrleiter den Ton getroffen hat, der es allen Mitgliedern erstrebenswert erscheinen lässt, in der FF Luppenau zu dienen! I.B. Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 3/2014 Seite 18 Stellvertr. Wehrl.: Rüdiger Hering, Jg. 1975, Mitglied der FF seit Wesentliche Qualifikationen: Maschinist 1999, Jugendwart, Gruppenführer 2002, Leiter einer Wehr 2006, Zugführer Seit 2012 in Luppenau, seit 2013 kommissarischer Verantwortlicher für Ausbildung. Zusammenkunft der Alters- und Ehrenabteilung Am 21. Februar 2014 fand die erste Zusammenkunft der Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung statt. Harald Bude erklärte sich bereit, die Funktion des Sprechers zu übernehmen. Peggy Kinne wurde zur Stellvertreterin gewählt. In einer sehr konstruktiven Diskussion setzten sich die Kameraden mit der aktuellen Situation der Wehr auseinander. Sie sind bereit, entsprechend ihren Möglichkeiten, von der Wehrleitung übertragene Aufgaben zu übernehmen. Das betrifft die Unterstützung bei diversen Aktivitäten oder die Repräsentation der der FF Luppenau bei Veranstaltungen anderer Wehren. Beispielhaft sei hier die Teilnahme am Oldiecup in Friedensdorf genannt, zu dem ab einer Altersgrenze auch Kameraden der A-Abteilung zugelassen sind. Anmerkung: Freundlichkeit, Kameradschaft, Zuverlässigkeit und Pflichterfüllung sind Tugenden, die ein junger Mensch bei der Feuerwehr erwerben kann. Sie sollten allgemein für zwischenmenschliche Beziehungen verbindlich sein. In einer sehr kontroversen Auseinandersetzung um den Jahreshauptversammlungs-Artikel (Kurier Febr. 14), am Rande des Treffens der Alters-und Ehrenabteilung, kamen ergänzend hinzu: Achtung und Respekt. Die muss man sich verdienen und erhalten. Dem wird wohl niemand widersprechen. Dennoch stehen persönliche Ressentiments der Problemlösung im Wege. Wenn alle, denen die FF Luppenau am Herzen liegt, ihr Engagement ausschließlich daran orientieren, ob es der weiteren Entwicklung der Wehr nutzt, können wir optimistisch in die Zukunft sehen. I. Bakkal Fasching im Hort Sams Hurra, wir feiern Fasching... und das am letzten Winterferientag! Da war was los! Nachdem jeder sein Kostüm vorgestellt hatte, wartete eine Überraschung auf uns! ZAUBERER FRANK verzauberte alles, was man sich nur denken kann! Nicht nur alle Hortkinder waren begeistert, auch die Erzieher! Alle kamen aus dem Staunen nicht mehr heraus: Wie geht das nur, dass der Zauberer bei Herrn Neef Milch in den Kopf gießt und aus dem Arm plötzlich Blut heraus läuft? So etwas hatte noch keiner gesehen! Oder Frau Woschke wählte einen Briefumschlag aus und erwischte ständig den mit dem kleinen Geldschein. Der Zauberer bekam das viele Geld, gemein!

19 Frau Wendt hatte plötzlich weniger Spielkarten im Beutelchen als Frau Loose, obwohl beide gleichviel Karten in den Beutel reingelegt hatten! Echte Zauberei war das! Dann labten sich alle am reich gedeckten Faschingsbuffet (Vielen Dank, liebe Eltern!) Los ging es mit lustigen Spielen. Wer heiraten wollte, durfte das auch tun! Ja, jedes Jahr werden Faschingshochzeiten gefeiert, gültig bis zum nächsten Fasching. An dieser Stelle bedanken wir uns auch ganz herzlich beim FÖRDERVEREIN der Grundschule Paul Maar für die finanzielle Unterstützung! Ohne euch hätte der Zauberer nicht zaubern können! Ohne euch wären die dicken, leckeren Pfannkuchen nicht auf unserem Buffet gelandet! Alle Erzieher vom Hort Sams, Raßnitz K. Loose Gut aufgepasst und mitgemacht hieß es am 4. Februar 2014, denn die Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer der DLRG Leuna-Merseburg veranstalteten mit Unterstützung der NIVEA Beiersdorf AG einen Kindergartentag in unserer Kita Kinderhaus Sonnenschein in Schkopau. Alle Vorschulkinder erlebten in einer Bewegungsgeschichte den Tag eines Rettungsschwimmers. Die Gefahren im und am Wasser wurden beim Zusammensetzen eines großen Baderegelpuzzles besprochen. Der Höhepunkt des Programms war das Kasperletheater mit dem Baderegel-Stopp-Spiel und Nobbi, der Robbe. Die speziell geschulten, ehrenamtlichen Mitglieder der DLRG überreichten den Kindern zum Abschluss eine Urkunde über die erfolgreiche Teilnahme an dieser Veranstaltung unter dem Motto Sicherheit im Wasser und in der Sonne sowie kleine nützliche Aufmerksamkeiten von NIVEA. Gewässerschau in der Gemeinde Schkopau Der Unterhaltungsverband Mittlere Saale - Weiße Elster lädt zur Gewässerschau im Frühjahr 2014 ein. Es werden die nachfolgend genannten Verbandsgewässer begangen. Neben Vertretern der Wasser- und Naturschutzbehörden, der Städte- und Gemeindeverwaltungen, der Landwirtschaft, der Naturschutzverbände etc. können auch interessierte Bürger an der Gewässerschau teilnehmen. Termin/Uhrzeit, Treffpunkt : /13.00 Uhr Raßnitz, Parkplatz an Landstr. Nähe Schule Gewässer: Zuläufe zum Schöpfwerksgraben Informationen: Unterhaltungsverband Mittlere Saale-Weiße Elster Bahnhofstraße 32, Braunsbedra Tel./Fax: oder Funk-Tel Geschäftsführer: Herr Köcher Schkopauer Tennisverein startet in die Saison 2014 Wie jedes Jahr kehrt in den nächsten Wochen nach der Winterpause wieder Leben auf der Tennisanlage in Schkopau, Oppaustraße 16, ein. Doch bevor die Tennisspieler den Ball über das Netz schlagen können, gibt es für die Mitglieder im März noch viel Arbeit, um die 8 Sandplätze wieder in einen guten und wettkampftauglichen Zustand zu versetzen. Braunsbedra, d gez. Petzold Verbandsvorsteher Köcher Geschäftsführer Volkssolidarität e. V. - Ortsgruppe Raßnitz Wir gratulieren unseren Mitgliedern recht herzlich und wünschen alles Gute zum Geburtstag am 4. April Frau Rena Schuster 8. April Herrn Klaus Senf 9. April Frau Elvira Hase 12. April Frau Brigitte Peupelmann 23. April Frau Inge Kaiser 24. April Frau Annedore Bartholomäus Unser nächstes Treffen zu Kaffee und Musik findet am 24. April statt. Herr Splett wird für die musikalische Unterhaltung sorgen. Ihr VS Team Ende April ist es dann so weit, und die Spielsaison wird am mit dem Tag der offenen Tür unter dem Motto Deutschland spielt Tennis eröffnet. Jeder Interessierte ist dazu herzlich eingeladen, um sich über den Tennissport auf unserer schönen Anlage zu informieren, an einem Schnupperkurs teilzunehmen, oder sich auch als Mitglied unseres Vereins einschreiben zu las- Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 3/2014 Seite 19

20 sen (dazu weiterführende Infos auf unserer Homepage www. tc-schkopau.de). Wir freuen uns über jeden Zulauf. Gleichzeitig startet ab Ende April die Punktspielsaison. 7 Mannschaften unseres Vereines sind dabei vertreten und kämpfen um Punkte und Platzierungen in der Landesoberliga (Herren 60, Herren 30-1.), der Landesliga (Damen, Herren 50, Herren 30-2.) und in der Jugendbereichsklasse (U 12 mix und U 18). Dauerhaft sportliche Erfolge sind aber nur garantiert, wenn es mit dem Nachwuchs klappt. Deshalb ist die Gewinnung und Förderung von Kindern und Jugendlichen ein Schwerpunkt unserer Vereinsarbeit. Drei ehrenamtliche Übungsleiter führen regelmäßig Trainingsstunden durch, um Grundlagen des Tennisspiels, Koordinations- und Reaktionsübungen und Spielperfektion zu vermitteln. Weiterhin organisieren wir mit den örtlichen Schulen Projekttage bzw. -wochen und betreuen eine AG - Tennis am Domgymnasium Merseburg. Freundschaftsvergleiche mit anderen Vereinen, interne Turniere für Jedermann auf unserer Anlage und das Training in unterschiedlichen Leistungs- und Altersklassen machen das Vereinsleben in der Sommersaison interessant und auch unterhaltsam. Aber selbst im Winter kehrt keine Ruhe ein. Da werden die regionalen Tennis- und Sporthallen für das Training, für den Punktspielbetrieb und für das Kinder- und Jugendtraining genutzt. R. Trautmann Sportwart TC Schkopau e. V. Interessengruppe Natur- und Wanderfreunde Schkopau Am werden wir nach Landsberg fahren zum Besuch des Museums und der Doppelkapelle. Wir sind für Uhr angemeldet, d. h. wir treffen uns 8.45 Uhr am Parkplatz ehemalige Kaufhalle. Es sind wieder Pkw-Fahrer gefordert. Eventuell für das Navi-Hillerstr. 08. G. Trommler, tel Ev. Kirchspiel Schkopau Jesus Christus spricht: Daran werden alle erkennen, dass ihr meine Jünger seid: wenn ihr einander liebt. Joh 13,35 Gottesdienste im März & April Sonntag, Uhr Schkopau Sonntag, Uhr Schkopau Karfreitag, Uhr Kollenbey Ostersonntag, Uhr Schkopau Abendmahlsgottesdienst, anschließend Ostereiersuche und Osterbrunch...und andere Termine, zu denen wir Sie sehr herzlich einladen: SchkoPOWER Frauenrunde - am Mittwoch, , um Uhr im Gemeinderaum der evangelischen Kirche Schkopau Streiflichter aus dem fernen Osten - Reiseerlebnisse - am Mittwoch, , um Uhr im Gemeinderaum der evangelischen Kirche Schkopau Zum Glück gibt s die Jahreslosung - Bringen Sie Gedanken, Texte, Bilder zum Thema Glück mit; wir sprechen darüber Kreativzirkel - am Dienstag, , um Uhr Osterschmuck im Gemeinderaum der kath. Kirche St. Annen Schkopau Goldene & Diamantene Konfirmation in Schkopau Auch in diesem Jahr wollen wir im Kirchspiel Schkopau (Kollenbey, Korbetha und Schkopau) Goldene und Diamantene Konfirmation feiern: am Sonntag, 27. Juli 2014, Uhr in der evangelischen Kirche Schkopau. Vielleicht gehören Sie ja selbst zu den im Jahre 1953/1954 oder 1963/1964 Konfirmierten oder Sie kennen Adressen ehemaliger Mitkonfirmanden? Dann wenden Sie sich bitte telefonisch an: Frau Kretschmer (03461) Herzlichen Dank! Wir freuen uns auf diesen Tag. Ihr Gemeindekirchenrat des Kirchspiels Schkopau Mitteilung der Jagdgenossenschaft Schkopau Am um 18 Uhr fand laut Satzung der Jagdgenossenschaft die Wahlversammlung des neuen Jagdvorstandes statt. Es wurden gewählt: Vorsitzender: Herr Andreas Ackermann Kassenführer: Herr Volker Siedentopf Schriftführer: Herr Valko Lemmert Weiterhin informieren wir, dass aufgrund eines großen Wildschadens im September 2013, der Jagdpachtzins nicht ausgezahlt wird. Jagdgenossenschaft Schkopau Hallo liebe Wallendorfer Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Leser des Saale-Elster-Luppe-Aue-Kurier! Oh wie schön, oh wie wunder wunderschön... könnte man singen wenn man sich die neuen Horträume in unserer Schule anschaut. Ich glaube, wenn sie diese Zeilen lesen stehen die Umbaumaßnahmen kurz vor der Fertigstellung. Lange haben wir um die Finanzierung gerungen. Doch Dank eines kräftigen Zuschusses aus Leuna konnte das Projekt dann auf den Weg gebracht werden. Mit dieser Maßnahme haben wir den Schulstandort Wallendorf für die nächsten Jahre gesichert. Allen am Umbau beteiligten gilt unser besonderer Dank. In schwierigen Situationen hat unser Bauamt gemeinsam mit dem Architekten immer eine gute Lösung gefunden. Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 3/2014 Seite 20

Antrag auf Einrichtung von Auskunfts-/ Übermittlungssperren

Antrag auf Einrichtung von Auskunfts-/ Übermittlungssperren An: Straße/Postfach PLZ Ort Verwaltungsservice Bayern Antrag auf Einrichtung von Auskunfts-/ Übermittlungssperren Antragsteller nach dem Gesetz über das Meldewesen (Meldegesetz - MeldeG) vom 08.12.2006

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland)

AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachungen der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 189 Seite 192 Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht

Mehr

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS DER STADT LEICHLINGEN. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS DER STADT LEICHLINGEN. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 23 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 45 Einladung zur Sitzung des Wahlausschusses am 05.09.2013 um 17.30 Uhr im großen Sitzungssaal

Mehr

der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN

der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN Greußen/Grüningen Clingen Niederbösa Topfstedt Trebra Wasserthaleben Westgreußen Jahrgang 17 Donnerstag, den 28.05.2009 Nummer 10/09 10.00-18.00 Uhr Betriebsführungen,

Mehr

Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat.

Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat. Gemeinde Allmendingen Alb-Donau-Kreis Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats,

Mehr

Das Amtsblatt der Stadt Schwerte wird nach dem Erscheinen im Rathaus I zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten.

Das Amtsblatt der Stadt Schwerte wird nach dem Erscheinen im Rathaus I zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten. 5/10 Amtsblatt der Stadt Schwerte 14.04.2010 Inhalt Seite 45. Bekanntmachung Aufgebot eines Sparkassenbuches 61 46. Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung

Mehr

der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai

der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai Amtsblatt der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 2017 ausgegeben am 12. April 2017 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis Seite Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen

Mehr

Stimmabgabe Briefwahl eingetragener nicht eingetragener

Stimmabgabe Briefwahl eingetragener nicht eingetragener Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft und für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 08/2017 Montag, 14.08.2017 1BInhaltsverzeichnis Nr. 29 30 31 Bekanntmachung der über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung

Mehr

AMTSBLATT. Amt Altdöbern

AMTSBLATT. Amt Altdöbern AMTSBLATT für das Amt Altdöbern Jahrgang 22 Altdöbern, den 30. April 2014 6 2 Amtsblatt Altdöbern Nr. 6/2014 A M T L I C H E R T E I L HERAUSGEBER: Amt Altdöbern Marktstr. 1 03229 Altdöbern Verantwortlich

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 7/2019. Schleswig, 29. April 2019

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 7/2019. Schleswig, 29. April 2019 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 7/2019 Schleswig, 29. April 2019 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Amtsblatt. Stadt Schleswig

Amtsblatt. Stadt Schleswig Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 12/2009 Schleswig 2. September 2009 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 10. Jahrgang Leuna, den 06. Mai 2019 Nummer 24 Inhalt 1. Walhlbekanntmachung für die Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 1 2. Wahlbekanntmachung für die Wahlen

Mehr

Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

Stadt Rottenburg am Neckar

Stadt Rottenburg am Neckar Stadt Rottenburg am Neckar Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl und der Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und des Kreistags am 25. Mai 2014

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 22/2009 19. Jahrgang 21. August 2009 Inhaltsverzeichnis 72 über die Einladung zur öffentlichen Sitzung des Kommunalwahlausschusses

Mehr

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels Bekanntmachung Nr.: 29/2009 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum

Mehr

referat organisationsmanagement statistik und wahlen

referat organisationsmanagement statistik und wahlen Stadtverwaltung Kaiserslautern 67653 Kaiserslautern referat organisationsmanagement statistik und wahlen Dienstgebäude Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1 Datum 16.01.2019 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme

Mehr

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag,

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag, Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree 17. Jahrgang Nr. 15 Donnerstag, 06.04.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von

Mehr

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 -1- Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 1. Die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und die Abstimmungen über die vom Hessischen Landtag am

Mehr

G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND

G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND Wahlbekanntmachung 1. Am 18. Februar 2018 findet von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeister der Gemeinde

Mehr

Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang. Nummer 5/ März Inhalt

Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang. Nummer 5/ März Inhalt Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang Nummer 5/2016 24. März 2016 AMTLICHER TEIL Inhalt Wahlbekanntmachung für die Wahl der Landrätin/des Landrates im

Mehr

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO). Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort

Mehr

Landkreis Ravensburg. die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags statt.

Landkreis Ravensburg. die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags statt. Stadt Leutkirch im Allgäu Landkreis Ravensburg Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und der Wahl

Mehr

Jahrgang 4 Nr. 21. Inhalt:

Jahrgang 4 Nr. 21. Inhalt: 17.09.2015. Jahrgang 4 Nr. 21 Inhalt: 1. Wahlbekanntmachung über die Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Witten vom 13.09.2015... 2 2. Wahlbekanntmachung

Mehr

Wahlbekanntmachung. Auf die Wahlbezirke der Kommunalwahlen entfallen folgende Stimmbezirke:

Wahlbekanntmachung. Auf die Wahlbezirke der Kommunalwahlen entfallen folgende Stimmbezirke: Wahlbekanntmachung Am 25. Mai 2014 finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 8. Europäischen Parlament, in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen Kommunalwahlen und in der Stadt Bocholt die Integrationsratswahlen

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 27 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 25 Das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheine für die

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2 für die Stadt Zossen 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 20. Februar 2013 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am:

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am: AMTSBLATT der Gemeinde Reken Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am: 17.08.2015 Inhalt: 1. Wahlbekanntmachung zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Reken am 13.09.2015 2.

Mehr

1. Wahltag Der Wahltag ist der 13. Juli 2016, die Abstimmungszeit ist zwischen 9.00 und 17.00 Uhr.

1. Wahltag Der Wahltag ist der 13. Juli 2016, die Abstimmungszeit ist zwischen 9.00 und 17.00 Uhr. Herausgeber: Duale Hochschule Baden Württemberg Stuttgart Örtliche Wahlleitung Jägerstraße 56 70174 Stuttgart Bekanntmachung der Dualen Hochschule Baden Württemberg Stuttgart vom 11. Mai 2016 zur Durchführung

Mehr

- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme.

- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme. - 1 - Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Emden vom 20.12.2001 (Amtsblatt Reg.-Bez. Weser-Ems 2002 S. 170 / in Kraft seit 26.01.2002) (Änderung v. 05.10.2006 Amtsblatt 2006 S. 194 / in Kraft

Mehr

Hochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand -

Hochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand - Hochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand - WAHLAUSSCHREIBEN für die Wahlen der studentischen Vertreterinnen und Vertreter zum Senat, zur Gleichstellungskommission und zu

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 13-17. Jahrgang 15. September 2011 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow

Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 9. Jahrgang Blankenfelde, 25.04.2014 Nr. 7 Seite 1 Inhalt Seite 1. Wahlbekanntmachung 2 2. Mitteilung über barrierefreie Wahlräume 4 Herausgeber: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow,

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 26. Jahrgang Nr. 04 26. März 2018 ;..j~~ - y - s 4 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1701. Bekanntmachung Zugelassene Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl

Mehr

Das Wählerverzeichnis für die Gemeinden

Das Wählerverzeichnis für die Gemeinden Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag und für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Vetschau/Spreewald

Amtsblatt für die Stadt Vetschau/Spreewald Amtsblatt für die Stadt Vetschau/Spreewald Neue Vetschauer Nachrichten Jahrgang 2019 Vetschau/Spreewald, den 13. März 2019 Nummer 3 Impressum Herausgeber: Stadt Vetschau/Spreewald, Schlossstraße 10, 03226

Mehr

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert.

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert. Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert. Mit dem Wahlrecht können wir uns in die Politik einmischen. Die

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 19. Jahrgang Südlohn, 28.04.2014 Nummer 7 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde

Mehr

AMTSBLATT für die GEMEINDE EICHWALDE

AMTSBLATT für die GEMEINDE EICHWALDE 19. Jahrgang Eichwalde, 09. September 2015 Nummer 09/15 AMTSBLATT für die GEMEINDE EICHWALDE Inhalt Amtlicher Bekanntmachungsteil Seite Bekanntmachung der Wahlbehörde vom 11.08.2015 1 für die Wahl der

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 7 Jahrgang 55 Erscheinungstag 29.03.2017 Lfd. Nr. Inhalt Seite 17 Öffentliche Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Greven nach 71 Absatz

Mehr

Niederschrift. über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerber/innen der. (Name des Wahlvorschlagträgers)

Niederschrift. über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerber/innen der. (Name des Wahlvorschlagträgers) Niederschrift über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerber/innen der (Name des Wahlvorschlagträgers) zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt am 07. Februar 2010 Der/Die hat am (Einberufende

Mehr

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachungen der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 99 Seite 100 Seite 102 Instandsetzung vernachlässigter Grabstätten Wahlbekanntmachung

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig Amtliches Bekanntmachungsblatt der 27. Jahrgang Herausgegeben zu Bestwig am 06. August 2001 Nummer 5 Amtsblatt für den Bereich der Herausgeber und Verleger: der, Bürgerzentrum und Rathaus, Postfach 1163,

Mehr

Amtsblatt der Stadt Beckum

Amtsblatt der Stadt Beckum Amtsblatt der Stadt Beckum Jahrgang 2012 Beckum, den 11. April 2012 Nr.: 11 Inhaltsverzeichnis Lfd. Nr. Bezeichnung 1 Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 13. Mai 2012 Bekanntmachung über das Recht auf

Mehr

850 Jahre Wülfingerode

850 Jahre Wülfingerode 11. Jahrgang 01. Mai 2004 Nr. 5 850 Jahre Wülfingerode Veranstaltungsplan der Festwoche SONNTAG, 16.05.2004 14.00 Uhr Festlicher Gottesdienst anlässlich der Festwoche in der St. Elisabeth Kirche Wülfingerode,

Mehr

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen und seiner Partner gelesen haben, wissen Sie wie Wählen funktioniert.

Mehr

Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. 1/8 Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte und der Wahl des Kreistags am 1. Am findet in der

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 24 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 41 Korrektur der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Leichlingen

Mehr

Meldewesen. An, Ab- und Ummeldung

Meldewesen. An, Ab- und Ummeldung Meldewesen Melde- und Abmeldebestätigung Was ist eine Meldebestätigung, was ist eine Abmeldebestätigung? In bestimmten Situationen müssen Sie Ihren derzeitigen Wohnsitz dokumentieren oder beweisen können,

Mehr

Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04.

Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Juli 2010 Wahlscheinantrag Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht

Mehr

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen. am 28. Oktober 2018

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen. am 28. Oktober 2018 Marktflecken Villmar Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 1. Die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und die Abstimmungen über die vom Hessischen

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl am 26. Mai 2019 zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden

Mehr

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin: Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung

Mehr

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Hessischen Landtag am 18.

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Hessischen Landtag am 18. Gemeinsame Amtliche Bekanntmachung der Städte BAD AROLSEN, DIEMELSTADT, KORBACH, LICHTENFELS und der Gemeinden DIEMELSEE und WILLINGEN (UPLAND) über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 9/2017 Schleswig, 28. August 2017 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

26. Jahrgang Nr. 08 Templin, den Inhaltsverzeichnis

26. Jahrgang Nr. 08 Templin, den Inhaltsverzeichnis AMTSBLATT für die Stadt Templin 26. Jahrgang Nr. 08 Templin, den 08.05.2014 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung Wahlbekanntmachung der Wahlbehörde 1-4 für die Wahl zum Europäischen Parlament

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 40. Jahrgang Nummer 7 08.05.2014 INHALTSVERZEICHNIS 30/2014 Wahlbekanntmachung über die am 25.05.2014 in der Bundesrepublik Deutschland stattfindenden Wahl zum

Mehr

Europa- und Kommunalwahl 2014 Tipps zur Wahl Briefwahl Wahl im Wahllokal

Europa- und Kommunalwahl 2014 Tipps zur Wahl Briefwahl Wahl im Wahllokal KW 20 Europa- und Kommunalwahl 2014 Tipps zur Wahl Am 25.Mai 2014 finden gleichzeitig die Europawahl, die Wahlen der Gemeinderäte, der Kreisräte und der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbandes

Mehr

Stadtverwaltung Netzschkau

Stadtverwaltung Netzschkau 1 Stadtverwaltung Netzschkau Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Netzschkau Ausgegeben in Netzschkau im Vogtland am 30.04.2019 Ausgabe 2019/10.. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau zugleich

Mehr

Einladung Nr. x-1. Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr

Einladung Nr. x-1. Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr Gemeinde Hüllhorst Leben in guter Atmosphäre ' Hüllhorst, den 02.07.2015 Einladung Nr. x-1 zur Sitzung des Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2015 am Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr im Sitzungssaal

Mehr

AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen

AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen Herausgeber und Druck: Stadt Schrobenhausen, Lenbachplatz 18, 86529 Schrobenhausen, Telefon: 0 82 52/90-0, Internet:

Mehr

Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff

Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff - Amtliches Bekanntmachungsblatt für das Gebiet des Amtes Neubukow-Salzhaff - Herausgeber: Amt Neubukow-Salzhaff, Panzower Landweg 1, 18233 Neubukow Tel. 038294-70210,

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

NrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

NrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann NrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 11/2009 19. Jahrgang 08. Mai 2009 Inhaltsverzeichnis 29 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über das Recht

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 03-21. Jahrgang 26. Februar 2015 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster

Mehr

S T A D T GEVELSBERG. Amtliche Bekanntmachung. Wahlbekanntmachung

S T A D T GEVELSBERG. Amtliche Bekanntmachung. Wahlbekanntmachung S T A D T GEVELSBERG Amtliche Bekanntmachung Wahlbekanntmachung Am 25. Mai 2014 finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 08. Europäischen Parlament und in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 09/2013. Schleswig, 14. August 2013

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 09/2013. Schleswig, 14. August 2013 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 09/2013 Schleswig, 14. August 2013 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Das Bundesministerium für Inneres gibt im Folgenden wie bei früheren Wahlen unvorgreiflich des Prüfungs- und Entscheidungsrechts der Sprengel-,

Das Bundesministerium für Inneres gibt im Folgenden wie bei früheren Wahlen unvorgreiflich des Prüfungs- und Entscheidungsrechts der Sprengel-, Das Bundesministerium für Inneres gibt im Folgenden wie bei früheren Wahlen unvorgreiflich des Prüfungs- und Entscheidungsrechts der Sprengel-, Gemeinde- und Landeswahlbehörden sowie des Kontrollrechts

Mehr

Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg. 71. Jahrgang 21. Mai 2014 Nr. 22 / S.

Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg. 71. Jahrgang 21. Mai 2014 Nr. 22 / S. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 71. Jahrgang 21. Mai 2014 Nr. 22 / S. 1 Inhaltsübersicht: 81/2014 Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Paderborn Umweltamt über die

Mehr

Wahlkalender für die Sozialwahlen 2017

Wahlkalender für die Sozialwahlen 2017 Der Bundeswahlbeauftragte für die SozialversicherungswahlenWahlkalender für die Sozialwahlen 2017 Stand: 05.10.2015 Seite: 1 Wahlkalender für die Sozialwahlen 2017 Wahlkalender für die Wahlen zu den Vertreterversammlungen

Mehr

Formulare für das förmliche Wahlverfahren

Formulare für das förmliche Wahlverfahren Formulare für das förmliche Wahlverfahren Die Texte der Formulare gehen von dem Normalfall aus, dass die Vertrauensperson und das/die stellvertretende/n Mitglied/er gleichzeitig gewählt werden. Für die

Mehr

Wahlbekanntmachung der Wahlbehörde

Wahlbekanntmachung der Wahlbehörde Fürstenberg (Havel), 6. Februar 2015 25. Jahrgang Nummer 2 Woche 6 2 6. Februar 2015 Nr. 2 Woche 6 AMTSBLATT für die Stadt Fürstenberg (Havel) Inhaltsverzeichnis Öffentliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht

Mehr

AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan

AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan Jahrgang 2015 Ausgabe - Nr. 30 Ausgabetag 07.08.2015 des Kreises Warendorf der Stadt Ahlen der Gemeinde Everswinkel der Stadt Telgte der Volkshochschule Warendorf

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Donnerstag, 13. Juni 2013, um 11:00 Uhr, Forum

Mehr

Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg. 69. Jahrgang 22. März 2012 Nr. 13 / S.

Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg. 69. Jahrgang 22. März 2012 Nr. 13 / S. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 69. Jahrgang 22. März 2012 Nr. 13 / S. 1 Inhaltsübersicht: 36/2012 Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zur Aufforderung zur

Mehr

Stadtverwaltung Netzschkau

Stadtverwaltung Netzschkau 1 Stadtverwaltung Netzschkau Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Netzschkau Ausgegeben in Netzschkau im Vogtland am 01.04.2019 Ausgabe 2019/05.. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau zugleich

Mehr

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) SCTA/Malmedy/N:/Elections/Formules/2010/AB-Chambre&Sénat/10-0739/FS-AH FORMULAR AB/19 FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) Anlage: eine Bescheinigung Unterzeichnete(r),... (Name und Vornamen),

Mehr

Wahlbekanntmachung II.

Wahlbekanntmachung II. Wahlbekanntmachung I. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und in Rheinland-Pfalz zugleich die Kommunalwahlen einschließlich der Wahl

Mehr

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz. Die Wahl dauert von Uhr bis Uhr. II.

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz. Die Wahl dauert von Uhr bis Uhr. II. Wahlbekanntmachung I. Am Sonntag, dem 13. März 2016, findet die Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Die Wahl dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. II. Die Ortsgemeinden Bann, Hauptstuhl, Kindsbach,

Mehr

Kreisblatt Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden Nr. 42 10. August 2015 Teil 1

Kreisblatt Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden Nr. 42 10. August 2015 Teil 1 Kreisblatt Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden Nr. 42 10. August 2015 Teil 1 Kreis Lippe 278 5. Sitzung des 9. Beirats bei der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe 279 Öffentliche

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften Datum des Eingangs: 24.05.2012 / Ausgegeben: 24.05.2012

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

2. Deutsche, die eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben

2. Deutsche, die eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben Freie und Hansestadt Hamburg Europawahl am 25. Mai 2014 Informationsblatt für Seeleute 1. Wahlberechtigung 1.1 Deutsche Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben

Mehr

I. Wahlzeit. II. Wahl-/Stimmbezirke und Wahlräume. Die Stadt Neuwied ist in 50 allgemeine Wahl-/Stimmbezirke und 12 Briefwahlbezirke eingeteilt.

I. Wahlzeit. II. Wahl-/Stimmbezirke und Wahlräume. Die Stadt Neuwied ist in 50 allgemeine Wahl-/Stimmbezirke und 12 Briefwahlbezirke eingeteilt. Verbundene Wahlbekanntmachung der Stadtverwaltung Neuwied der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag, der Wahl des Landrats des Landkreises Neuwied und der Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Neuwied am Sonntag,

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 5. Jahrgang Leuna, den 08. Mai 2014 Nummer 20 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Wahl zum Europäischen Parlament Wahlbekanntmachung der Stadt Leuna 1 2. Wahlbekanntmachung

Mehr

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können

Mehr

4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen

4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen 4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Wahlbehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Mehr

Wahlbekanntmachung. Die Wahlleitung macht am 23. März 2015 in Hagen ( 9 Absatz 2 Nummer 1 WahlO) folgendes bekannt:

Wahlbekanntmachung. Die Wahlleitung macht am 23. März 2015 in Hagen ( 9 Absatz 2 Nummer 1 WahlO) folgendes bekannt: Wahlbekanntmachung zu den Wahlen zum Studierendenparlament und zu den Fachschaftsräten der FernUniversität in Hagen am 23. März 2016 vom 23. Dezember 2015 Die Wahlleitung macht am 23. März 2015 in Hagen

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung. In leichter Sprache erklärt

Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung. In leichter Sprache erklärt Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung In leichter Sprache erklärt Sehr geehrte Damen und Herren, seit 2005 gibt es das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung. Das Persönliche Budget

Mehr

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2013 27.08.2013 Nr. 14 Das Amtsblatt erscheint dienstags und freitags wenn Veröffentlichungen vorliegen und ist kostenlos beim Amt

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

AMTSBLATT Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

AMTSBLATT Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 02/2019 29. Jahrgang 22. Februar 2019 Inhaltsverzeichnis 4 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Wahlbekanntmachung für

Mehr

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Ausgabe 10 / 2011 Amtsblatt der Seite 1 von 5 Amtsblatt Bekanntmachungen der Nummer: 10 / 2011 ausgegeben am: 16.03.2011 Inhalt: Bekanntmachung der 12. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der am 24.03.2011

Mehr