Hinweise zur Anerkennung von gewerblichen Ökokontobetreibern
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- Arwed Keller
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1 Bayerisches Landesamt für Umwelt Merkblatt Stand Juli 2017 Ansprechpartner: Referat 53 Vllzug der Bayerischen Kmpensatins-Verrdnung (BayKmpV) Hinweise zur Anerkennung vn gewerblichen Ökkntbetreibern 1 Ziele des 13 Abs. 3 BayKmpV Die Anerkennung durch das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) ist Vraussetzung für die gewerbliche Betätigung im Bereich vn Ökknten in Bayern. Mit der Anerkennung sll Erwerbern vn Ökknt-Flächen der -Maßnahmen und Vllzugsbehörden Sicherheit vermittelt werden. Gewerbliche Ökkntbetreiber müssen eine hinreichende Gewähr für die Leistungsfähigkeit, die fachliche Qualifikatin und die Zuverlässigkeit im Rahmen des Betriebs des Ökknts (z.b. Anbieten vn Flächen der Maßnahmenprgrammen) bieten. Andere Zulassungsvrschriften, insbesndere die Bestätigung der Eignung der Fläche und der vrgesehenen vrgezgenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch die untere Naturschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) swie die Vrschriften der Gewerberdnung (GewO), insbesndere die Anzeigepflicht nach 14 GewO, bleiben unberührt. 2 Was bedeutet gewerblicher Betrieb mit Ökknten? Gewerblich ist ein Begriff aus dem Gewerberecht. Nach der Rechtsprechung handelt jemand gewerblich wenn flgende Kriterien erfüllt sind: 1) Es besteht eine Gewinnerzielungsabsicht, 2) die Tätigkeit ist auf Dauer angelegt, 3) die Tätigkeit ist selbständig, 4) die Tätigkeit ist erlaubt.
2 Hinweise zur Anerkennung vn gewerblichen Ökkntbetreibern Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dauerhaft jede nachhaltige, planmäßige, nicht nur auf gelegentliche, zufällige der vrübergehende Ziele ausgerichtete Tätigkeit.In Bezug auf Ökknten heißt dies, dass ein gewerblicher Betrieb vrliegt, wenn jemand Flächen besitzt der ankauft, mit Maßnahmen aufwertet (Maßnahmenpl), vermarktet und beabsichtigt, diese Tätigkeit s weiterzuführen. Wenn er sehr viele Flächen besitzt braucht er nicht unbedingt welche zuzukaufen um dauerhaft im Sinne des Gewerberechts tätig zu sein. Im Umkehrschluss heißt dies aber auch, dass jemand, der nur über wenige Flächen verfügt, die er in wenigen Schritten abschließend vermarktet, nicht gewerblich tätig ist, wenn er nicht beabsichtigt, diese Tätigkeit frtzusetzen. 3 Anfrderungen für eine rdnungsgemäße Aufgabenerfüllung Der Antragsteller, der gewerblich Ökknten betreibt, muss hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkmpetenz gewährleisten, dass die angebtenen Leistungen den rechtlichen und naturschutzfachlichen Anfrderungen entsprechen bzw. diesen entsprechend durchgeführt werden. 4 Anerkennungsvraussetzungen Als gewerbliche Ökkntenbetreiber werden Antragsteller anerkannt, wenn sie flgende Vraussetzungen erfüllen: a. Langfristige Qualitätssicherung im Hinblick auf die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen, die Sicherung der Flächenverfügbarkeit swie für im Vraus entrichtete Pflegeksten gegenüber seinen Auftraggebern b. Finanzielle Slidität (Kriterien: Keine Überschuldung, keine anhängigen Inslvenzverfahren) c. Steuerliche Unbedenklichkeit d. Technische Mindestausstattung (GIS der vergleichbares Arbeitsmittel) e. Mindestens zwei zuverlässige hauptamtliche Mitarbeiter für diesen Aufgabenbereich, die nachflgende fachliche Anfrderungen erfüllen: Mindestens ein Mitarbeiter (vertretungsberechtigte Persn der leitender Mitarbeiter) muss eine Qualifikatin im kaufmännischen der rechtlichen Bereich nachweisen: i. Abgeschlssenes Hchschul- der Fachhchschulstudium in den Fachrichtungen der Wirtschafts-, der Rechts- der Verwaltungswissenschaften der in einer vergleichbaren Fachrichtung der ii. abgeschlssene Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung im gewerblichen Immbilienhandel 2 Bayerisches Landesamt für Umwelt Merkblatt Stand Juli 2017
3 Hinweise zur Anerkennung vn gewerblichen Ökkntbetreibern der iii. mindestens dreijährige berufliche Erfahrungen im Bereich der Weitergabe und Veräußerung vn Ökknt- Maßnahmen der naturschutzfachlichen Kmpensatinsmaßnahmen. Alternativ kann die ntwendige Qualifikatin im kaufmännischen der rechtlichen Bereich durch Kperatins- bzw. Dienstleistungsverträge des Antragstellers mit einem geeigneten Fachbür (Landschaftsarchitekturbür, Landschaftspflegeverband u.a.) und/der einer Kanzlei (Rechtsanwalt, Ntariat), die die.g. Kriterien als Unterauftragnehmer in externer Zuarbeit gewährleisten, nachgewiesen werden. Zusätzlich zum Nachweis einer kaufmännischen der rechtlichen Qualifikatin muss mindestens ein Mitarbeiter (vertretungsberechtigte Persn der leitender Mitarbeiter) eine Qualifikatin im landschaftspflegerischen Bereich durch abgeschlssenes Hchschulder Fachhchschulstudium in den Bereichen Bilgie, Landschaftsarchitektur/-planung, Gegrafie, Geöklgie der fachlich vergleichbarer Berufsfelder swie mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege nachweisen. Alternativ zur Qualifikatin im landschaftspflegerischen Bereich kann diese durch bestehende Kperatins- bzw. Dienstleistungsverträge des Antragstellers mit einem geeigneten Fachbür (Landschaftsarchitekturbür, Landschaftspflegeverband u.a.), das die.g. Kriterien als Unterauftragnehmer in externer Zuarbeit gewährleistet, nachgewiesen werden. Zusätzlich zum Nachweis der Qualifikatin im landschaftspflegerischen Bereich muss mindestens ein Mitarbeiter in der Bedienung vn GIS (Punkt 4 d) geübt sein. Unzuverlässig ist insbesndere, wer: die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, nicht besitzt wegen gemeingefährlicher Delikte der wegen Delikte gegen die Umwelt der snstiger Strafbestimmungen zum Schutz der Umwelt der Vermögensdelikten, zu einer Freiheitsstrafe der Geldstrafe rechtskräftig verurteilt wrden ist wegen Verletzung der Vrschriften des Wasser-, Immissinsschutz-, Abfallder Naturschutzrechts der im Vermögensrecht mit einer Geldbuße in Höhe vn mehr als 500 Eur belegt wrden ist durch gerichtliche Anrdnung der durch Eröffnung des Inslvenzverfahrens in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist Bayerisches Landesamt für Umwelt Merkblatt Stand Juli
4 Hinweise zur Anerkennung vn gewerblichen Ökkntbetreibern Für eine Anerkennung ist weiterhin darzustellen, mit welcher eigenen der extern beauftragten technischen und persnellen Ausstattung der Antragsteller die qualitativ hchwertige Planung, Durchführung, Pflege und Unterhaltung vn Ökkntflächen und Ökkntmaßnahmen sicherstellt. 5 Nachweise Als Nachweise sind mit dem Antrag ( Frmblatt Antrag) vrzulegen: Zu 4 a der Anfrderungen zur Anerkennung (langfristige Qualitätssicherung): ausführliche, nachvllziehbare Darlegung (Qualitätssicherungsknzept) Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung Zu den Punkten 4 b und 4 c (finanzielle Slidität, steuerliche Unbedenklichkeit): Eigenerklärung Steuern ( Frmblatt Anlage I) Bescheinigung in Steuern des zuständigen Finanzamts Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der nicht älter als drei Mnate ist (nicht erfrderlich bei Kmmunen und anderen Körperschaften) Satzung in Kpie (nur erfrderlich bei Stiftungen, Vereinen) schriftliche Erklärung, dass kein Inslvenzverfahren eröffnet der keine Eröffnung beantragt wurde (Frmblatt Anlage II) Zu Punkt 4 d (technische Mindestausstattung): stichhaltige Darlegung, d.h. Beschreibung der zur Verfügung stehenden und einsatzfähigen Arbeitsmittel; (ggf. Planbeispiele, Kaufbelege) Zu Punkt 4 e (hauptamtliche Mitarbeiter): Die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter ist über die Vrlage plizeilicher Führungszeugnisse, die nicht älter als drei Mnate sind (für Behörden gem. 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz) und persönliche Erklärungen der Mitarbeiter zur Zuverlässigkeit ( Frmblatt Anlage II) nachzuweisen Zu fachlichen Anfrderungen an die Mitarbeiter sind Ausbildungszeugnisse, Arbeitszeugnisse und/der Referenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Kperatins- der Dienstleistungsverträge mit den Unterauftragnehmern, swie Unterlagen, aus denen die entsprechenden Fachkmpetenzen der Unterauftragnehmer zweifelsfrei hervrgehen, vrzulegen (Kpien) 4 Bayerisches Landesamt für Umwelt Merkblatt Stand Juli 2017
5 Hinweise zur Anerkennung vn gewerblichen Ökkntbetreibern 6 Verfahren Die Anerkennung wird auf Antrag erteilt. Der förmliche Antrag ( Frmblatt Antrag) ist zu richten an das Bayerische Landesamt für Umwelt Dienststelle Hf Referat 53 Hans-Högn-Straße Hf Die Anerkennung erflgt unbefristet. Das LfU veröffentlicht die anerkannten Einrichtungen auf seiner Hmepage. Vn der Anerkennung werden neben dem Antragsteller auch das StMUV, die höheren Naturschutzbehörden und die unteren Naturschutzbehörden in Kenntnis gesetzt. 7 Wegfall der Anerkennung Entfallen die Vraussetzungen, die zur Anerkennung geführt haben, hat die anerkannte Institutin dies dem LfU unaufgefrdert in einer Frist vn 4 Wchen mitzuteilen. Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn: die Vraussetzungen, die zur Anerkennung geführt haben, entfallen der Betreiber nicht mehr die Gewähr für Leistungsfähigkeit, fachliche Qualifikatin und Zuverlässigkeit bietet Auf Art. 49 Abs. 2 Nrn. 2 bis 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird hingewiesen. 8 Gebühr Die Kstenentscheidung beruht auf Art. 1, 2, 5 Abs. 1 Nr. 3, Art. 6 und 11 Kstengesetz (KG) vm (GVBI S BayRS F) in der jeweils gültigen Fassung. 9 Snstige Hinweise Die Anerkennung vn gewerblichen Ökkntbetreibern durch das LfU berührt nicht die vertraglichen Verhältnisse zwischen Anbietern und Kunden. Diese sind rein privatrechtlicher Natur. Die Anerkennung als Ökkntbetreiber nach anderen Rechtsgrundlagen (z.b. Ökkntverrdnungen anderer Bundesländer) ersetzt nicht die Anerkennung nach 13 Abs. 3 BayKmpV durch das LfU. Beschwerden betreffend der Anerkennung vn gewerblichen Ökkntbetreibern sind an das LfU zu richten. Bayerisches Landesamt für Umwelt Merkblatt Stand Juli
6 Hinweise zur Anerkennung vn gewerblichen Ökkntbetreibern Impressum: Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) Bürgermeister-Ulrich-Straße Augsburg Telefn: Telefax: Internet: Bearbeitung: Ref. 53 Stand: Juli 2017 Pstanschrift: Bayerisches Landesamt für Umwelt Augsburg Diese Publikatin wird kstenls im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder vn den Parteien nch vn Wahlwerbern der Wahlhelfern im Zeitraum vn fünf Mnaten vr einer Wahl zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kmmunal- und Eurpawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesndere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Infrmatinsständen der Parteien swie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteiplitischer Infrmatinen der Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Wahlwerbung. Auch hne zeitlichen Bezug zu einer bevrstehenden Wahl darf die Publikatin nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner plitischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Publikatin zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Bei publizistischer Verwertung auch vn Teilen wird um Angabe der Quelle und Übersendung eines Belegexemplars gebeten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vrbehalten. Die Brschüre wird kstenls abgegeben, jede entgeltliche Weitergabe ist untersagt. Diese Brschüre wurde mit grßer Srgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vllständigkeit kann dennch nicht übernmmen werden. Für die Inhalte fremder Internetangebte sind wir nicht verantwrtlich. BAYERN DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Tel der per unter erhalten Sie Infrmatinsmaterial und Brschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen swie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung. 6 Bayerisches Landesamt für Umwelt Merkblatt Stand Juli 2017
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