Sehr geehrte Damen und Herren. Rechtsberatung
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- Carsten Sternberg
- vor 8 Jahren
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1 Newsletter Sehr geehrte Damen und Herren Innovation ist eine der treibenden Kräfte des Schweizer Tourismus gerade auch in schwierigen Zeiten. Mehr denn je ist unsere Branche gefordert, neue Wege zu gehen. Die Richtung geben dabei stets unsere Gäste vor. Wem es gelingt, auf dieser Reise Meilensteine zu setzen, welche für die gesamte Branche wegweisend sind, verdient eine besondere Auszeichnung: den MILESTONE. Tourismuspreis Schweiz. Der Wettbewerb steht für Innovation und Wissenstransfer im Schweizer Tourismus und wird von der htr hotel revue und hotelleriesuisse organisiert. Dass der Kreis dieser Innovatoren stetig wächst, stellten die Teilnehmer alles ehemalige Preisträger seit der Einführung dieses Awards im Jahr 2000 beim Innovationstag Ende April auf dem Pilatus eindrücklich unter Beweis. Am 13. November erhält die MILESTONE-Familie weiteren Zuwachs: Unter dem Motto «Auf zu neuen Ufern» werden die Gewinner 2012 gekürt dies erstmals in den neuen Räumlichkeiten des Kursaals Bern. Noch ist das Rennen um die begehrten Steine nicht entschieden: Auf können noch bis Ende August Projekte eingereicht werden. Vielleicht ernten Sie ja schon bald die Früchte Ihres Erfolgs? Freundliche Grüsse Dr. Christoph Juen CEO hotelleriesuisse Rechtsberatung Ferienanspruch der Teilzeitangestellten Grundsätzlich haben auch Teilzeitangestellte Anspruch auf fünf Wochen Ferien pro Jahr. Während der Ferien erhalten sie denselben Lohn wie während der Arbeitszeit, gemessen an ihrem Arbeitspensum. Auch Teilzeitmitarbeitende haben Anspruch auf fünf Wochen oder 35 Kalendertage Ferien pro Jahr. Dies sorgt in der Praxis oft für Verwirrung, da dieser Anspruch auf Arbeits-, Kalendertage oder sogar Stunden heruntergebrochen wird. Am einfachsten auch für die Arbeitszeitkontrolle ist es, den Ferienanspruch von 35 Kalendertagen beizubehalten. Das empfohlene Vorgehen wird im folgenden Beispiel illustriert: 1
2 Eine Mitarbeiterin arbeitet 50 Prozent. Sie fährt für zwei Wochen in die Ferien. Jeder Ferientag ist wie ein normaler Arbeitstag nur zu 50 Prozent bezahlt. Für diese zwei Wochen werden der Mitarbeiterin also 14 Ferientage von ihrem Ferienguthaben abgezogen. Falls sie am Ende des Arbeitsverhältnisses noch ein Ferienguthaben hat, kann ihr dies ausbezahlt werden. Auch hier ist es so, dass ihr Ferientag nur zu 50 Prozent bezahlt ist. Zum Vergleich: Eine Mitarbeiterin mit einem 100-Prozent-Pensum bezieht einen Lohn von 3400 Franken, ein Ferientag kostet demnach Franken. Eine Mitarbeiterin derselben Lohnstufe verdient bei einem Pensum von 50 Prozent 1700 Franken und ein Ferientag kostet Franken. Auszahlung nur bei unregelmässigem oder kurzem Arbeitseinsatz Gerade für Teilzeitmitarbeitende mit einem regelmässigen und/oder grösseren Pensum ist diese Regelung sinnvoll, denn diese sollten grundsätzlich im Monatslohn angestellt werden. Die oft angewandte Praxis, das Ferienguthaben mit einem 10,65-Prozent-Anteil auszuzahlen, verstösst in den meisten Fällen gegen das Abgeltungsverbot der Ferien (in Art. 329d Abs. 2 OR), welches von den Gerichten sehr streng gehandhabt wird. Im schlimmsten Fall müssen die Ferien nochmals bezahlt werden. Das Bundesgericht lässt die Auszahlung nur bei einem sehr unregelmässigen oder kurzen Arbeitseinsatz zu. Hier müssen die Ferien auf der Lohnabrechnung unbedingt separat ausgewiesen werden. Auszahlung ersetzt arbeitsfreie Periode nicht Dieser Prozentzuschlag ersetzt auch nur den Ferienlohn, aber nicht den Anspruch auf eine arbeitsfreie Periode. Selbst wenn die Ferien ausbezahlt werden, haben die Teilzeitangestellten Anrecht auf fünf freie Ferienwochen. Sie sind in dieser Zeit einfach nicht bezahlt, und in der Arbeitszeitkontrolle werden diese Tage als normale Ferientage eingetragen. MWST-Sondersatz für Beherbergungsleistungen Verlängerung für die Hotellerie entscheidend Der aktuelle MWST-Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,8 Prozent gilt bis Ende Im Sinne der Kontinuität erachtet hotelleriesuisse eine Weiterführung als äusserst wichtig. Der Sondersatz soll zum Tragen kommen, bis ein neues Satzregime implementiert wird, oder aber bis mindestens Ende Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen ist ein wichtiges Instrument, das sich in den letzten Jahren bewährt hat. Die Beherbergungswirtschaft wird durch den Sondersatz um rund 150 Millionen Franken steuerlich entlastet. Der Sondersatz trägt zur Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den europäischen Mittbewerbern bei. Er ist demzufolge geeignet, über eine Stimulation der Nachfrage das Wachstum und dadurch den Aufschwung im Tourismus zu unterstützen. Grosser Nutzen für die Hotellerie Der MWST-Sondersatz ist nicht nur ein wesentliches Instrument zur Nachfrageförderung in der Hotellerie, sondern trägt auch zur Steigerung des Bruttoinlandproduktes bei. Vom Tourismus als Querschnittsbranche profitieren nicht nur entlegene Landesteile, sondern die gesamte Wirtschaft. Im Schnitt geben Touristen rund zwei von drei Franken in tourismusfernen Branchen aus. Im EU-Raum sehen 24 von 27 Staaten einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen vor. In einer preissensiblen Branche wie dem Tourismus trägt der Sondersatz zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit bei. Die Hotellerie muss zu inländischen Preisen einkaufen und sollte zu ausländischen Preisen verkaufen dabei brechen die Margen weg. Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen kann diese Unterschiede zwar nicht wettmachen; gleiche Rahmenbedingungen, wie unsere Mitbewerber sie kennen, sind aber für die Schweizer Hotellerie ein wichtiger Faktor für eine nachhaltige, marktorientierte Strukturentwicklung. Weiterführung eminent wichtig In Anbetracht der Einführung eines neuen Satzregimes in den nächsten Jahren ist eine Weiterführung des Sondersatzes auch aus finanzpolitischer Sicht zu unterstützen. Zudem fällt im Jahre 2017 die befristete Anhebung der MWST-Sätze zur Zusatzfinanzierung der IV weg, was eine Neubeurteilung der MWST-Sätze zur Folge hat. Die Weiterführung generiert keine zusätzlichen Kosten, ist für die Hotellerie aber eminent wichtig. Keine Weiterführung würde eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen bedeuten und wäre gerade in der aktuellen schwierigen wirtschaftlichen Situation für die Branche kaum verkraftbar. 2
3 hotelleriesuisse strebt deshalb auf parlamentarischem Wege eine Weiterführung des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen an. MILESTONE. Tourismuspreis Schweiz Last Call für Projekteingaben Bis zum 31. August 2012 können Projekte für den MILESTONE 2012 eingegeben werden. Die bereits eingegangenen Bewerbungen sind auf der MILESTONE-Website (Rubrik Milestone/Teilnehmer) aufgeschaltet und zeigen eindrücklich die Vielfalt der Tourismuslandschaft Schweiz. Haben auch Sie ein Projekt, welches eines MILESTONE würdig ist? Registrierung direkt auf Mitte September wird juriert. Mario Lütolf (Direktor Schweizer Tourismus-Verband), Fiorenzo Fässler (Direktor Smarket AG), Harry John (Tourismusexperte), Barbara Rigassi (Managing Partner bei Brugger und Partner AG) und Jürg Stettler (Leiter des Instituts für Tourismuswirtschaft ITW, Hochschule Luzern) nominieren die 20 Favoriten. Die Nominationen werden Ende September in der htr hotel revue bekannt gegeben. Die Prämierung der Gewinner in den vier Kategorien «Herausragendes Projekt», «Nachwuchspreis», «Umweltpreis» und «Lebenswerk einer Persönlichkeit» findet am Dienstag, 13. November 2012 im Kursaal Bern statt. htrpodium vom 11. September 2012 Wie weiter im Schweizer Tourismus? Welche Einflussfaktoren bestimmen die Zukunft im Schweizer Tourismus? Sind es das Angebot der Destinationen, die Gastfreundschaft in den Hotels, die politischen Strukturen oder ist die Krise nur dahergeredet? Diesen und weiteren Fragen geht eine hochkarätige Diskussionsrunde anlässlich eines Podiumsgesprächs der htr hotel revue nach. Das Podiumsgespräch findet am 11. September 2012 an der ZAGG, der Schweizer Messe für Gastronomie, Hotellerie & Gemeinschaftsgastronomie, in Luzern statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen nehmen wir gerne unter entgegen. Hotelmarketing-Tag 2012 Hotel 3.0 im Fokus Der Hotelmarketing-Tag findet am 3. September 2012 im Hotel Park Hyatt in Zürich statt. Neben den Themenschwerpunkten rund um das Thema «Hotel 3.0» sollen auch das Networking und der Informationsaustausch nicht zu kurz kommen. Der Hotelmarketing-Tag wird durch Schweiz Tourismus und hotelleriesuisse bereits zum dritten Mal organisiert und durch American Express gesponsert. Wie sieht das Hotel von morgen aus? Welche Ansprüche hat der Gast von morgen? Wie machen wir uns fit für die Gäste aus neuen Märkten? Diese und weitere Fragen diskutieren und beantworten Schweiz Tourismus und hotelleriesuisse gemeinsam mit Referenten und Diskussionspartnern. Der Hotelmarketing-Tag richtet sich an Hoteliers der Hotelkampagnen von Schweiz Tourismus sowie an alle weiteren interessierten Hoteliers, Marketingprofis und Branchenvertreter. Der Hotelmarketing-Tag wird Deutsch/Französisch simultan übersetzt. Das detaillierte Programm sowie Anmeldungsmöglichkeiten finden Sie unter Bitte beachten Sie die limitierte Platzzahl. Programm 3
4 9:45 Registrierung / Networking-Kaffee 10:30 Begrüssung und Neuigkeiten von Schweiz Tourismus und hotelleriesuisse Block I: Buchungskanäle des Hotels 3.0 Impulsreferat: Buchungsplattformen Anschliessende Diskussion 12:00 Networking Lunch 13:30 Block II: Das Hotel von morgen «Future Hotel»: Wie sieht das Hotel der Zukunft aus? Was erwartet der Gast und wie positioniert sich der Hotelier richtig? Anschliessende Diskussion 14:30 Block III: Neue Märkte neue Anforderungen Wie machen wir uns fit für die FIT-Gäste aus den neuen Märkten? Anschliessend Fragen & Antworten mit Referenten 15:45 Abschluss mit anschliessendem Neworking-Apéro Weitere Informationen und Anmeldung unter Stellungnahme zum Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität Ein Gewinn für die Branche hotelleriesuisse begrüsst grundsätzlich den Entwurf für den Rahmenlehrplan der Berufsmaturität (RLP-BM) und sieht darin eine gute Lösung für die Branche. Die Berufsgruppe Kaufleute der neuen Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistung bereitet am besten auf ein Fachhochschulstudium in unserer Branche vor. Gründe dafür sind, dass in dieser Berufsgruppe höhere Sprachkompetenzen sowie das Thema Nachhaltigkeit, welche beide in der Branche von grosser Bedeutung sind, vermittelt werden. Im Rahmenlehrplan der Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistung ist für die Berufsgruppe Kaufleute lediglich das integrative Modell vorgesehen. hotelleriesuisse fordert deshalb für diese Berufsgruppe zwingend auch ein additives Modell, da dies für den grössten Teil der Lernenden des Hotel- und Gastgewerbes das einzige Modell ist, das absolviert werden kann. (Stellungnahme vom 4. Juli 2012) Mitgliederservice Neue Mitglieder im Juli Wir freuen uns, per 1. Juli zehn Hotels und sieben Restaurants als neue Mitglieder begrüssen zu dürfen. Herzlich willkommen bei hotelleriesuisse! Nachwuchsmarketing Neue Grundbildung ab August 2013 Ab sofort werben hotelleriesuisse und GastroSuisse für den Beruf «Systemgastronomiefachfrau/-mann EFZ» unter der Marke berufegastgewerbe.ch. Rund 120 Lehrstellen werden per August 2013 unter anderem bei den folgenden Partnern verfügbar sein: Autogrill, Coop, Marché Restaurants, McDonald s Restaurants, Migros, SV Group, ZFV-Unternehmungen. 4
5 Berufsbildung Weiterbildungsangebote im August 2012 Im August starten wiederum spannende und praxisnahe Weiterbildungen von hotelleriesuisse, die speziell auf die Bedürfnisse der Branche zugeschnitten sind : Informationsveranstaltung Nachdiplomstudium HF Hotelmanagement : KOPAS Kontaktperson für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Gastgewerbe 28./ : Qualitäts-Gütesiegel für den Schweizer Tourismus - Stufe ll - Qualitäts-Trainer : 2nd Swiss Distribution Day 2012: Linking Social Media & Revenue Management SA Betriebssicherheit in der Hotellerie Neuer Kompetenzpartner von hotelleriesuisse Die minimalen Sicherheitsnormen sind für die Umsetzung der Klassifikation bedeutend. Deshalb hat hotelleriesuisse die seit langem bestehende Partnerschaft mit der Swissi AG ausgebaut. Die Zusammenarbeit erfolgte bis heute primär über das von der Swissi AG verliehene Brandschutzzertifikat, welches von vielen Hotelbetrieben in der Schweiz bereits umgesetzt wird. Neu hat hotelleriesuisse mit der Swissi AG die folgenden weiteren Zielsetzungen vereinbart: Ausbau der Erstanlaufstelle für Mitglieder für Fragen rund um die betriebliche Sicherheit und den Brandschutz in der Hotellerie. Sparringpartner für den Verband rund um das Thema Sicherheit und Brandschutz, damit sichergestellt wird, dass neue Entwicklungen in der Schweiz und im EU-Raum frühzeitig erkannt werden. Lancierung von Sicherheitsschulungen, welche die Bedürfnisse der Hotellerie abdecken. Die Förderung des Brandschutzzertifikates bleibt weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit. Mit der langjährigen Expertenerfahrung von Swissi AG sowie ihren Geschäftssitzen in allen Sprachregionen (Zürich, Neuenburg und Lugano) ist hotelleriesuisse überzeugt, seinen Mitgliedern den idealen Partner zur Verfügung zu stellen. Business Partner: Western Union Verlässlicher Partner für alle (Not-)Fälle in den Ferien Gerade in den Ferien kann man leicht in die Situation kommen, dringend Bargeld zu benötigen: das Portemonnaie wurde verloren oder gestohlen, man hat den Pin-Code der Bank- oder Kreditkarte vergessen, es ist kein Bankomat in der Nähe oder er ist ausser Betrieb. Eine Banküberweisung würde viel zu lange dauern. Mit Western Union geht es einfach und schnell. Ganzer Artikel unter Business Partner: Axel Springer Schweiz AG TELE Sehen, was sich lohnt Die einzige Schweizer TV-Zeitschrift mit den digitalen Sendern. Profitieren Sie als Mitglied von hotelleriesuisse und beziehen Sie TELE- Abos zu Spezialkonditionen pro Exemplar. Ganzer Artikel unter Bilder: hotelleriesuisse, Schweiz Tourismus, hohlgassland.ch 5
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