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1 TIERHALTUNG

2 Tierhaltung Ihr Betrieb ist rund um die Uhr, das ganze Jahr über, vielen Gefahren ausgesetzt. Wählen Sie für Ihren Betrieb den passenden Schutz - ganzjährig, individuell und unbürokratisch. Sie erhalten eine Entschädigung, in der Agrar Rind, wenn Ertrag Rind, wenn Ertrag Schwein, wenn Agrar Pferd, wenn Ihre Rinder durch Krankheit, Unfall oder beim Transport verenden. Ihre Rinder notgetötet werden müssen. der Schlachtkörper Ihrer Rinder für den Genuss untauglich ist. Ihre Kälber tot geboren werden. Ihre Acker- oder Grünlandflächen von Hagel und anderen Wetterrisiken beschädigt werden. ein Seuchenfall auf Ihrem Betrieb zu finanziellen Einbußen führt. ein Seuchenfall auf Ihrem Betrieb zu finanziellen Einbußen führt. Ihre Schweine aufgrund eines Lüftungsausfalls verenden. Ihre Pferde durch Krankheit, Unfall oder beim Transport verenden. Ihre Pferde notgetötet werden müssen. Herausgeber: Österreichische Hagelversicherung VVaG Lerchengasse 3 5, 1080 Wien Tel.: 01/ , office@hagel.at Irrtum, Satz- und Druckfehler vorbehalten. In jedem Fall gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Hagelversicherung samt Ergänzenden Bedingungen i.d.g.f. Gedruckt auf Papier aus nachhaltiger Holzwirtschaft. /hallovernunft ISO 9001:2015 NR.10045/0

3 Agrar Rind Tiere Agrar Rind Tiere Den besten Schutz für Rinder jeden Alters bietet die R11 in Kombination mit den Varianten Zucht und Zuchtstier mit 50 %iger pauschaler Erhöhung. Agrar Rind: ganzjährige, altersabhängige Entschädigung für alle Rinder nach Tod durch Krankheit, Unfall oder Nottötung sowie Entschädigung für landwirtschaftliche Flächen nach Schäden durch Wetterextreme Produktvarianten R05 R11 R06 R15 Alter des Rinds Hauptnutzungsrasse Geburt Fleisch Milch Fleisch Milch inklusive Totgeburt 1 Monat 160, 80, 80, 2 Monate 184, 144, 184, 144, 95, 3 Monate 208, 117, 4 Monate 232, 148, 5 Monate 256, 179, 6 Monate 280, 210, 7 Monate 304, 241, 8 Monate 328, 272, 9 Monate 352, 303, optional: Zuchtstier ( ) 10 Monate 376, 334, 11 Monate 400, 365, 1 Jahr 424, 396, 792, 13 Monate 448, 427, 854, 14 Monate 472, 458, 916, 15 Monate 496, 489, 978, optional: 520, 520, Zucht ( ) 1.040, 2 Jahre 520, 520, 1.040, 23 Monate pro Monat + 24, 520, 1.040, 59 Monate 5 Jahre 510, 1.020, 61 Monate 500, 1.000, 62 Monate 490, 980, 63 Monate 480, 960, 64 Monate 470, 940, 65 Monate 460, 920, 66 Monate 450, 900, 67 Monate 440, 880, 68 Monate 430, 860, pro Monat 10, pro Monat + 31, 69 Monate 420, 840, 70 Monate 410, 820, 71 Monate 400, 800, 6 Jahre 390, 780, 73 Monate 380, 760, 74 Monate 370, 740, 75 Monate 360, 720, 76 Monate 350, 700, 77 Monate 340, 680, 78 Monate 330, 660, 79 Monate 320, 640, 80 Monate 310, 620, ab 81 Monaten 300, 600, 1.040, Es gilt die Hauptnutzungsrasse Fleisch oder Milch des verendeten Tieres laut AMA-Rinderdatenbank. Verendet das Tier im ersten Lebensmonat, gilt die Hauptnutzungsrasse des Muttertieres. Beispiele: Fleischrassen: Fleckvieh, Braunvieh, Pinzgauer, Grauvieh, Angus, Charolais Milchrassen: Holstein Friesian, Red Friesian, Jersey, Original Schwarzbunte Förderung In Niederösterreich, Oberösterreich und in Salzburg übernehmen die Länder 25 % Ihrer Rinder prämie. pro Monat 20, Pauschale Erhöhung der Versicherungs summe um bis zu 50 % möglich Wir versichern in der Agrar Rind Ihren Rinderbestand und Ihre landwirtschaftlichen Flächen. Die Entschädigung für Ihre verendeten Tiere hängt von deren Alter, Rasse und der gewählten Produktvariante (R05, R06, R11, R15) ab. Erhöhen Sie Ihre Entschädigung Sie können alle Entschädigungswerte ab dem 3. Lebensmonat um bis zu 50 % erhöhen. Weibliche Rinder ab dem 24. Lebensmonat mit einem vorgeschätzten oder tatsächlichen Gesamtzuchtwert > 105 können Sie in der Variante Zucht höher versichern. Auch Stiere können beginnend mit dem 12. Lebensmonat in der Variante Zuchtstier höher versichert werden. Dazu schicken Sie uns bitte deren Ohrmarkennummern. Haftungsbeginn Ihre Rinder sind ab dem 15. Tag nachdem Ihr Antrag bei uns eingelangt ist, versichert. Wenn Sie ein Rind zukaufen, beginnt die Haftung ebenfalls mit dem 15. Tag auf Ihrem Betrieb. Wenn Sie Rinder aus einem versicherten Betrieb zukaufen, sind diese auch in den ersten 15 Tagen mit der Variante des Vorbesitzers versichert. Totgeburten entschädigen wir: ab dem 260. Tag der Trächtigkeit ab dem 280. Tag nach der vorangegangenen Abkalbung bei Muttertieren, die mindestens 22 Monate alt sind Pro Abkalbung entschädigen wir ein Kalb. Ihre gealpten Rinder sind in der Agrar Rind ganzjährig mitversichert. Alternativ versichern wir sie in der Agrar Rind Alm: Diese Rinder sind von 15. Mai bis 15. Oktober gegen Abstürze und Unfälle bei Transporten versichert. Die Entschädigung entspricht der R06, Ihre Flächen sind jedoch nicht versichert. Ihr Selbstbehalt ist abhängig vom Schadensverlauf Ihres Betriebes und beträgt zwischen 0 und 30 %. Die Prämienhöhe hängt ebenfalls vom Schadensverlauf ab. 2 3

4 Agrar Rind Flächen Agrar Rind Flächen Hagel Wir ersetzen Hagelschäden ab einem Ertragsverlust von 9 % der Versicherungssumme. Der Selbstbehalt beträgt 2 % der Versicherungssumme (bei Weintrauben und zusätzlich versicherten en: 10 %) Für die Risiken Dürre, Wiederanbau, Spätfrost, Auswuchs, Sturm und Schneedruck erhalten Sie in der Variante Plus eine höhere Entschädigung als in der Variante Standard. Förderung Bund und Länder übernehmen je 25 % Ihrer Prämie für alle Wetterrisiken. Sie erhalten dadurch vollen Schutz zur halben Prämie. Versicherungssumme pro Hektar in Euro: Getreide Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Dinkel, Triticale, Menggetreide, Wicken- Getreidegemenge 870, Körnerraps, Sonnenblume, Sojabohne, Ackerbohne, Öl- u. Faserlein, Körner erbse, Platterbse, Wicke, Rübsen, Ackerlupine, Senfsamen, Ölrettich 720, Mais Körner-, Silo-, Grün- und Saatmais 1.300, Rüben Zucker- und Futterrüben 2.350, Hackfrüchte Kartoffel, Kren 2.900, Ölkürbis 1.450, Öl- und Eiweißpflanzen Alternativpflanzen Buchweizen, Phacelia Hirse, Sudangras, Energiegras, Mohnsamen, Kümmel, Hanf, Öldistel, Grasund Kleesamen, Heil- und Gewürzpflanzen, Amarant, Quinoa, Sorghum, 1.100, Weintrauben 3.200, Grünland Mähwiese/-weide mit zwei oder mehr Nutzungen, optional: Dauerweide 440, Ackerfutter Klee, Kleegras, Luzerne, Futtergräser, Wechselwiese, sonstiges Feldfutter pro Schnitt optional versicherbar: Feldgemüse en mit Versicherungssumme laut Antrag und 10 % Selbstbehalt Qualitätsabsicherung: nach Hagelschäden an Mais und Mohn Kolbenfusarien an Körner-/Silomais: 14 % der Versicherungssumme, die nicht direkt von Hagel betroffen ist (wenn ab dem Stadium Frühe Milchreife mindestens 2 % der Körner von Hagel beschädigt wurden) Nichtverwertbarkeit von Mohnsamen: 80 % der Versicherungssumme Silofolie: Schäden durch Hagel und Sturm Sie erhalten 8 Euro pro Rundballen und 1 Euro pro m 2 Fahrsilofolie. Überschwemmung Wir entschädigen Totalschäden durch Überschwemmung an Ihren hagelversicherten en (außer Wein). Ausuferung eines Gewässers oder eine ununterbrochene Wasserfläche über mindestens 48 Stunden oder Abschwemmung sind Voraussetzung. Es gilt dieselbe Versicherungssumme wie für das Risiko Hagel. Bei Schäden bis 14 Tage nach dem Anbau bzw. bis 15. Mai entschädigen wir die Wiederanbaukosten (bei Grünland, Gemüse und Herbstanbau gelten andere Zeiträume). Eine Entschädigung wird ab 300 Euro ausbezahlt oder wenn mindestens 0,3 Hektar betroffen sind (bei Feldstücken, die kleiner als 0,3 Hektar sind, muss das gesamte Feldstück betroffen sein). Es gilt folgender Selbstbehalt in Prozent der Versicherungssumme: 10-jähriger Schadensverlauf in % 0 bis 100 >100 bis 200 >200 bis 300 über 300 Selbstbehalt 30 % 40 % 50 % 60 % Dürre Sie erhalten eine Entschädigung, wenn in der Vegetationsperiode 30 Tage lang weniger als 10 mm Niederschlag fällt oder der tatsächliche Niederschlag mindestens 10 % unter dem jeweiligen Regenbedarf liegt und die Erträge pro Hektar unter folgenden Grenzwerten liegen: Variante Standard Ertrag in kg/ha Entsch. in Euro Variante Plus Ertrag in kg/ha Entsch. in Euro W-Weichweizen, W-Roggen, W-Gerste, W-Triticale, <3.000 (<2.250) 200, W-Menggetreide, Wicken-Getreidegemenge <3.000 (<2.250) 300, W-Hafer, W-Hartweizen, Purpurweizen, W-Einkorn, <2.000 (<1.500) 200, W-Emmer, Dinkel (unentspelzt) <2.000 (<1.500) 300, Körner- und Silomais <4.500 (<3.375) 400, (außer Saat-, Grün- und Zuckermais) <6.000 (<4.500) 500, Sorghum bicolor (Körnerhirse) <3.500 (<2.625) 400, <4.500 (<3.375) 500, Sonnenblume <1.000 (<850) 200, <1.000 (<850) 300, Sojabohne, Ackerbohne <1.000 (<850) 200, <1.500 (<1.275) 400, Ölkürbis (Kernertrag) <300 (<225) 400, <300 (<225) 500, <150 (<110) 400, Ölkürbis Vermehrung (Hybridsorten) <150 (<110) 500, Kartoffel (Knollenertrag, Ertragsgrenzen für Kipfler um 50 % und für Saatkartoffeln um 20 % reduziert) <8.000 (6.000) 750, bis Kalenderwoche 25 < (9.000) 1.000, (+750) 750, pro Kalenderwoche (+750) 1.000, < (13.500) 750, ab Kalenderwoche 35 < (16.500) 1.000, Die Ertragsgrenzen in Klammer () gelten für biologisch wirtschaftende Betriebe, Umstellungsbetriebe und für Betriebe in folgenden politischen Bezirken: Baden, Neunkirchen, Wr. Neustadt, Neusiedl am See (Gemeinden Edelstal, Gattendorf, Gols, Kittsee, Mönchhof, Neusiedl, Neudorf, Pama, Parndorf, Potzneusiedl, Weiden, Zurndorf), Bruck a. d. Leitha (Berg, Hainburg, Hundsheim, Prellenkirchen, Wolfsthal, Bad Deutsch-Altenburg). Für biologisch wirtschaftende Betriebe und Umstellungsbetriebe in diesen Bezirken werden die Ertragsgrenzen in Klammer um 20 % reduziert. Selbstbehalt pro Für jede gilt ein Selbstbehalt, der sich auf die Fläche der bezieht: Sie erhalten eine Entschädigung, wenn mehr als dieser Anteil an der Gesamtfläche der durch Dürre geschädigt ist. 10-jähriger Schadensverlauf in % bis 50 >50 bis 100 >100 bis 200 über 200 Erhöhung der Entschädigung Variante 1 0 % 10 % 20 % 30 % Für jede und jedes Risiko sind Versicherungssummen als Standard festgelegt. Variante 2 0 % 0 % 10 % 20 % Sie können die Versicherungssummen für alle Risiken außer Wiederan- Variante 3 0 % 0 % 0 % 10 % bau um bis zu 100 % erhöhen. Variante 4 0 % 0 % 0 % 0 % 4 5 Noch besser gegen Dürre geschützt: Unabhängig vom Ertrag erhalten Sie in der Dürreindex Entschädigung bei ausbleibendem Niederschlag - ohne Erhebung vor Ort. Nähere Information finden Sie auf Seite 7.

5 Agrar Rind Flächen Agrar Rind Dürreindex Wiederanbau Wir entschädigen Ihre Wiederanbaukosten. Sie erhalten nach erfolgtem Wiederanbau bis spätestens 31. Mai (bei Grünland und Ackerfutter auch später) pro Hektar: Wiederanbau infolge von Frost ausgenommen Grünland, inkl. Ackerfutter im 1. Jahr nach der Neuanlage Überschwemmung und Verschlämmung Verwehung Fraßschäden inkl. Krähenfraß ausg. Wildschäden, Grünland, Ackerfutter alle en außer Wein Variante Standard/Plus 200, /250, Für Kartoffel, Kren und Miscanthus erhalten Sie bei erfolgtem Wiederanbau in der Variante Standard 750 Euro pro Hektar und in der Variante Plus Euro pro Hektar. Spätfrost Für Wintergetreide und Kartoffeln gelten die gleichen Ertragsgrenzen und Entschädigungen wie für das Risiko Dürre (siehe Seite 5). Wenn bei Körnerraps mehr als 50 % der vorhandenen Schoten leer sind, erhalten Sie 300 Euro (Variante Plus: 400 Euro) pro Hektar. Auswuchs Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Körner am stehenden Halm gekeimt sind. Anteil gekeimter Körner mindestens Entschädigung pro Hektar Variante Standard/Plus Weizen, Roggen, Dinkel 10 % 160, /200, Gerste, Hafer 10 % 130, /170, Triticale 30 % 130, /170, Mohnsamen bei schriftlicher Ablehnung des Abnehmers: 80 % der Versicherungssumme für Hagel optional: Dürreindex Sie erhalten eine Entschädigung für Flächen in der Katastralgemeinde, in welcher der Niederschlag im Vergleich zum 10-jährigen Durchschnitt stark abweicht. Sobald entweder in der Kurzperiode oder in der Gesamtperiode große Niederschlagsdefizite verzeichnet werden, erhalten Sie eine Entschädigung. Jeder "Hitzetag" in der Kurzperiode erhöht das Defizit um 1 % für dieselbe Kurzperiode. Wir verwenden für die Berechnung der Entschädigung ausschließlich Wetterdaten der ZAMG und erheben keinen Schaden vor Ort. Dauer der Kurzperiode Hitzetag ab mind. Gesamtperiode Versicherungssumme (VS) Grünland und Ackerfutter Tage 30 C wie Hagel Mais (Körner- und Silomais) Tage ( ) 33 C wie Dürre Winterweizen (Winterweich- und Winterhartweizen, Winteremmer und Wintereinkorn) Zone Tage ( ) 30 C wie Dürre Zone Tage ( ) 30 C wie Dürre Zone Tage ( ) 30 C wie Dürre Wählen Sie aus zwei Entschädigungsvarianten: In der Variante 60/30 erhalten Sie im Vergleich zur Variante 70/36 bereits bei einem geringeren Niederschlagsdefizit eine Entschädigung. Kurzperiode (35 oder 42 aufeinanderfolgende Tage in der Gesamtperiode + Hitzetage) Entschädigung Defizit 59 % 60 % 65 % 70 % 80 % 90 % 100 % Variante 70/36 0 % 0 % 0 % 10 % 40 % 70 % 100 % Variante 60/30 0 % 10 % 21 % 33 % 55 % 78 % 100 % Gesamtperiode Erhöhen Sie Ihre Entschädigung Die Versicherungssumme für die Dürreindex erhöht sich gemeinsam mit dem Risiko Hagel bei Grünland bzw. Dürre bei Mais und Winterweizen. Sturm Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Sturm Ertragsverluste verursacht. Ertragsverlust mindestens Entschädigung pro Hektar Variante Standard/Plus Mais (Körner-, Silo-, Saat- und Grünmais) bis 15. Nov. 30 % 400, /500, Sonnenblume bis 30. Sept. 50 % 200, /300, Ackerbohne bis 30. Sept. 50 % 200, /400, Mohnsamen mit 10 % Selbstbehalt 30 % wie bei Hagel (max. 80 %) optional: Entfahnungserschwernis Saatmais Wir entschädigen Ihren durch Sturm verursachten Mehraufwand bei der Entfahnung von Saatmais bis spätestens zum Beginn der Blüte mit 300 Euro pro Hektar. Schneedruck Wir entschädigen erhöhten Ernteaufwand durch Schneedruck. Entschädigung Mais und Winterweizen Defizit 29 % 30 % 32 % 34 % 36 % 38 % 40 % 50 % 60 % 70 % 100 % Variante 70/36 0 % 0 % 0 % 0 % 2 % 4 % 6 % 16 % 26 % 40 % 100 % Variante 60/30 0 % 2 % 4 % 6 % 8 % 10 % 12 % 22 % 32 % 42 % 100 % Entschädigung Grünland Defizit 29 % 30 % 32 % 34 % 36 % 38 % 40 % 50 % 60 % 70 % 100 % Variante 70/36 0 % 0 % 0 % 0 % 6 % 12 % 18 % 48 % 78 % 120 % 300 % Variante 60/30 0 % 6 % 12 % 18 % 24 % 30 % 36 % 66 % 96 % 126 % 300 % Wenn sowohl in der Kurz- als auch in der Gesamtperiode ein Defizit auftritt, wird die höhere Entschädigung ausbezahlt. Ihre aktuellen Niederschlagsdefizite finden Sie, wenn Sie sich auf einloggen. Dort können Sie auch direkt Schäden melden. Ertragsverlust Entschädigung pro Hektar Spezialprodukte für den Ackerbau mindestens Variante Standard/ Plus Für Zuckerrübe, Saatmais, Kartoffel, Ölkürbis, Hopfen sowie Feldgemüse bieten wir spezielle Versicherungslösungen. Nähere Details finden Sie im Folder Mais (Körner-, Silo-, Saat- und Grünmais) bis 15. Nov. 30 % 400, / 500, 6 "Ackerbau". 7

6 Ertrag Rind Ertrag Rind Milchproduktion Wählen Sie den Milchpreis und die Milchleistung passend für Ihren Betrieb. Sie erhalten folgende Entschädigung pro Sperrwoche pro Milchkuh in Euro (mit Keulung/ohne Keulung): Milchpreis in EUR/kg laut Antrag Milchleistung/Milchkuh/Jahr, am Antrag wählbar kg kg kg kg kg 0,25 15,60/28,80 18,20/33,70 20,80/38,50 23,40/43,30 26,00/48,10 0,30 18,70/34,60 21,80/40,40 24,90/46,20 28,00/51,90 31,20/57,70 0,35 21,80/40,40 25,40/47,10 29,10/53,80 32,70/60,60 36,30/67,30 0,40 24,90/46,20 29,10/53,80 33,20/61,50 37,40/69,20 41,50/76,90 0,45 28,00/51,90 32,70/60,60 37,40/69,20 42,10/77,90 46,70/86,50 0,50 31,20/57,70 36,30/67,30 41,50/76,90 46,70/86,50 51,90/96,20 0,55 34,30/63,50 40,00/74,00 45,70/84,60 51,40/95,20 57,10/105,8 0,60 37,40/69,20 43,60/80,80 49,80/92,30 56,10/103,8 62,30/115, Euro Einmalzahlung pro gekeulter Milchkuh ab dem 24. Lebensmonat Sobald Sie nach der Keulung neue Milchkühe einstallen, erhalten Sie pro Woche 25 % der Entschädigung laut Tabelle. 20 Wochen nach Aufhebung der Sperre endet diese Zahlung. Damit wird eine verminderte Milchleistung nach der Keulung des Rinderbestandes ausgeglichen. Rindermast Wählen Sie den gewünschten Wert pro Mastrind. Bei Sperre mit Keulung erhalten Sie folgende Entschädigung pro Sperrwoche pro Masttier in Euro: Ertrag Rind: produktionsabhängige Entschädigung nach Seuchensperre Versichern Sie Ihre gesamte Milch-, Mutterkuh- und Mastproduktion: Wir sichern Sie ab, wenn Ihr Betrieb aufgrund einer der folgenden Seuchen behördlich gesperrt wurde und Sie dadurch Ihre Tiere und deren Produkte nicht vermarkten können: Wutkrankheit Maul- und Klauenseuche Milzbrand Rauschbrand Wild- und Rinderseuche Lungenseuche der Rinder Rinderpest Tuberkulose TSE bei Rindern (einschließlich BSE) Blauzungenkrankheit Rift Valley Fieber bei Wiederkäuern Lumpy Skin Disease bei Wiederkäuern Stomatitis vesikularis Wenn Ihr Bestand wegen einer Seuche gekeult werden muss oder Ihr Betrieb in der Schutz-/Überwachungszone liegt, erhalten Sie folgende Entschädigung: Wert pro Tier laut Antrag 1.200, 1.400, 1.600, 1.800, Euro Einmalzahlung 5,03 6,66 8,50 10,57 pro Masttier Bei Sperre ohne Keulung erhalten Sie 15 % des Werts laut Antrag als Einmalzahlung für alle während der Sperre bis spätestens einen Monat nach Aufhebung geschlachteten Tiere mit Schlachtgewicht (kalt) > 460 kg. Schicken Sie uns einfach die Abrechnung der Schlachttiere inkl. Gewichtsangaben bzw. das Klassifizierungsprotokoll. Haben Sie in den 12 Monaten vor der Sperre mit mindestens 50 % der vermarkteten Tiere an einem Qualitätsprogramm teilgenommen, berücksichtigen wir die Schlachtgewichtsobergrenzen der jeweiligen Richtlinien des Qualitätsprogramms. Mutterkuhhaltung (entschädigt wird ausschließlich bei Sperre mit Keulung) Wählen Sie zuerst den für Ihren Betrieb passenden Wert pro Mutterkuh aus. Sie erhalten bei einer Keulung des Bestands folgende Entschädigung pro Sperrwoche pro Mutterkuh in Euro: Wert pro Tier laut Antrag 1.000, 1.200, 1.400, 1.600, Euro Einmalzahlung 6,31 8,42 10,8 13,47 pro Mutterkuh Kalbinnenaufzucht (entschädigt wird ausschließlich bei Sperre mit Keulung) Wählen Sie zuerst den für Ihren Betrieb passenden Wert pro Kalbin aus. Sie erhalten bei einer Keulung des Bestands folgende Entschädigung pro Sperrwoche pro Kalbinnenaufzuchtplatz in Euro: Wählen Sie für alle Tiere am Antrag einen einheitlichen Wert (z.b. Wert pro Masttier) selbst frei aus. Die Entschädigung pro Sperrwoche berechnet sich nach diesem Wert. Wenn Ihre Rinder gekeult werden müssen, erhalten Sie eine Einmalzahlung: Diese soll den Mehraufwand ausgleichen. Sobald Sie nach der Keulung neue Milchkühe einstallen, gleichen wir die anfangs verminderte Milchleistung aus. Wenn Sie die Keulung oder die Entsorgung der Gülle selbst bezahlen müssen, senden Sie uns die Rechnung: Wir ersetzen Ihnen die Kosten nach Abzug von 10 % Selbstbehalt. Wenn Ihr Betrieb gesperrt ist, entschädigen wir Sie maximal 52 Wochen lang. Wert pro Tier 1.200, 1.400, 1.600, 1.800, Euro Einmalzahlung Die Entschädigung für zwei Sperrwochen tragen Sie immer als Selbstbehalt. laut Antrag 0,19 1,35 2,50 3,65 pro Kalbin 8 9

7 Ertrag Schwein Ertrag Schwein Sperre mit Keulung Für den Verlust des Deckungsbeitrages erhalten Sie die Entschädigung in Euro pro Sperrwoche, die Sie am Antrag selbst wählen. Ferkelproduktion Beispiele Ferkelpreis laut Antrag Schweinemast Beispiele Schlachterlös je Mastschwein laut Antrag Jungsauen/-eber Beispiele Preis je Jungsau bzw. Jungeber laut Antrag Ferkel je Muttersau und Jahr 70,- 90, ,08 20, ,77 24, ,46 27, ,16 31, Euro Einmalzahlung je Muttersau Umtriebe je Mastplatz und Jahr 170,- 190,- 2,4 1,04 1,16 2,6 1,28 1,43 2,8 1,52 1,70 3,0 1,76 1, Euro Einmalzahlung je Masttier vermarktete Jungsauen/-eber je Muttersau und Jahr 300,- 450,- 6 34,60 51, ,20 69, ,70 86, ,20 103, Euro Einmalzahlung je Muttersau Nach der Sperre erhalten Sie für den Bestandsaufbau 25 % des gewählten Wertes für den Verlust des Deckungsbeitrags für jede wieder eingestallte Muttersau für max. 52 Wochen. Sperre ohne Keulung Wir ersetzen in der Schweinemast 15 % des Schlachterlöses laut Antrag als Einmalzahlung für alle Tiere, die während der Sperre bis spätestens einen Monat nach Aufhebung der Sperre mit einem Gewicht von >102 kg (kalt) geschlachtet werden. Zusätzlich erhalten Sie für diese Tiere ab der 4. Sperrwoche bis einen Monat nach der Aufhebung 5 % des Schlachterlöses laut Antrag pro geschlachtetem Tier für die erhöhten Futterkosten. In der Ferkelproduktion ersetzen wir die erhöhten Futterkosten ab der 4. Sperrwoche bis einen Monat nach der Aufhebung der Sperre zusätzlich mit 5 % des gewählten Preises für jedes Ferkel, das mit mehr als 31 kg verkauft wird. Für Ihre während der Sperre geschlachteten Jungsauen bzw. Jungeber erhalten Sie den am Antrag gewählten Preis abzüglich des Schlachtpreises (inkl. MwSt.). Für tierärztlich angeordnete Tötungen erhalten Sie 60 % des am Antrag gewählten Preises der Mastschweine, Ferkel bzw. Jungsauen/Jungeber. Die Tötungskosten werden mit 10 % Selbstbehalt ersetzt. optional: Lüftungsausfall Bei Lüftungsausfall erhalten Sie in der Ferkelerzeugung eine Entschädigung, die vom Alter und aktuellen Marktwert Ihrer verendeten oder notgetöteten Ferkel abhängt. Wir ersetzen Schäden ab 500 Euro mit einem Selbstbehalt von 10 %. In der Schweinemast und Produktion von Jungsauen/Jungebern richtet sich die Entschädigung nach dem Lebendgewicht und aktuellen Marktwert. Wir ersetzen Schäden ab Euro mit einem Selbstbehalt von 10 %. Voraussetzung für eine Versicherung gegen Lüftungsausfall ist eine netzunabhängige akustische Alarmanlage. Ertrag Schwein: produktionsabhängige Entschädigung nach Seuchensperre oder Lüftungsausfall Versichern Sie Ihre gesamte Produktion von Ferkeln, Jungsauen, Jungebern und Mastschweinen: Wir sichern Sie ab, wenn Ihr Betrieb aufgrund einer der folgenden Seuchen behördlich gesperrt wurde und Sie dadurch Ihre Tiere und deren Produkte nicht vermarkten können: Wutkrankheit Maul- und Klauenseuche Milzbrand Rauschbrand Klassische Schweinepest Afrikanische Schweinepest Ansteckende Schweinelähmung Brucellose der Schweine Vesikuläre Virusseuche der Schweine Aujeszky sche Krankheit bei Hausschweinen Stomatitis vesikularis Wenn Ihr Bestand wegen einer Seuche gekeult werden muss oder Ihr Betrieb in der Schutz-/Überwachungszone liegt, erhalten Sie folgende Entschädigung: Sie bestimmen selbst am Antrag, welchen Deckungsbeitrag Sie bei Keulung des Bestandes pro Sperrwoche erhalten. Die Entschädigung für zwei Sperrwochen tragen Sie immer als Selbstbehalt. Wenn Ihr Bestand gekeult werden muss, erhalten Sie eine Einmalzahlung für den Mehraufwand. Für den Aufbau des Sauenbestands erhalten Sie 52 Wochen lang einen am Antrag festgelegten Wert. Wenn Sie die Keulung oder die Entsorgung der Gülle selbst bezahlen müssen, senden Sie uns die Rechnung: Wir ersetzen Ihnen die Kosten nach Abzug von 10 % Selbstbehalt. Der Wertverlust für Übermasttiere sowie die erhöhten Futterkosten bei einer Sperre werden ebenfalls ersetzt. Optional können Sie Schäden durch Lüftungsausfall versichern

8 Agrar Pferd Service Agrar Pferd: wählbare Entschädigung für Pferde nach Tod durch Krankheit, Unfall oder Nottötung Die richtige Versicherung für Ihr Pferd: Wählen Sie am Antrag die gewünschte Versicherungssumme für Ihr Pferd. Die maximale Höhe richtet sich nach der Wertnote. Es gibt keinen Selbstbehalt. Maximale am Antrag wählbare Versicherungssumme für Pferde jeglicher Rasse in Euro: 400, für Ponyrassen bis 130 cm Stockmaß 1.250, für Pferde ohne Wertnote / unter 7, , für Pferde mit Wertnote 7,2 bis 7, , für Pferde mit Wertnote über 7,6 Geben Sie uns außerdem Geburtsdatum und Lebensnummer bekannt. Bei Pferden mit Wertnote ab 7,2 benötigen wir eine Kopie des Pferdepasses. Bereits zwei Wochen nachdem wir den Antrag erhalten haben, sind Ihre Pferde versichert. Die Deckung endet, wenn das Pferd das 14. Lebensjahr vollendet oder wenn Sie es verkaufen. Schäden melden Sie am einfachsten online unter Wetterextreme nehmen zu, die Schäden in der Landwirtschaft häufen sich. Darum entwickeln wir laufend neue Services, um Sie im Risikomanagement zu unterstützen. Wetterservice Speziell auf agrarische Anforderungen zugeschnitten bieten wir Ihnen unter Wetterrückblick und -prognose punktgenau für jeden Standort Niederschlagsradar Warncockpit für individuelle Wetterwarnung Holen Sie sich das Wetterservice auch als App für unterwegs: Satellitenservice Beobachten Sie die Entwicklung der Vegetation Ihrer Felder von oben. Alle fünf Tage gibt es eine neue Aufnahme. Vergleichen Sie den Pflanzenwuchs bis zu einem Jahr in die Vergangenheit. mein HAGEL-Login Ihre Vertragsdaten und alle Dokumente finden Sie bequem unter im Mitglieder-Bereich. Ihre Zugangsdaten finden Sie auf Ihrer Polizze. Mit der elektronischen Zustellung Ihrer Dokumente ("Postverzicht") unterstützen Sie den Klimaschutz und reduzieren den Papierverbrauch. Auch Ihre Schäden melden Sie am einfachsten gleich online

9 Wir sind für Sie da: Burgenland DI Günther Kurz 0664/ Eisenstadt, Neusiedl/See Richard Fuhrmann 0664/ Güssing, Jennersdorf, Oberwart Karl Reichl 0664/ Mattersburg, Oberpullendorf Hannes Steiger 0664/ Hermagor, Wolfsberg, Villach Land (Feistritz a.d. G., Hohenthurn, Nötsch im Gailtal) Kärnten DI Hubert Gernig 0664/ Johann Ganster 0664/ Feldkirchen, Völkermarkt, Spittal/Drau Josef Kreuter 0664/ Klagenfurt, St.Veit/Glan, Villach Philipp Schratter 0664/ Niederösterreich Ost Ing. Josef Kaltenböck 0664/ Niederösterreich West Ing. Michael Gindl 0664/ Mistelbach Manfred Bruckner 0676/ Horn, Retz, Waidhofen/Th. Ernst Donnerbauer 0664/ Krems, Langenlois Ing. Franz Gerstenmayer 0676/ Neunkirchen, Wr. Neustadt Ing. Franz Giefing 0676/ Amstetten, Scheibbs, Waidhofen/Y., Ybbs (südl. d. Donau) Franz Grossberger 0664/ Lilienfeld, Melk (südl. d. Donau), St. Pölten Land Rudolf Haydn 0699/ Korneuburg, Tulln, St. Pölten Land (Gablitz, Mauerbach, Pressbaum, Purkersdorf, Tullnerbach, Wolfsgraben) Gmünd, Zwettl Andreas Hofstätter 0664/ Ing. Markus Hubauer 0676/ Gänserndorf DI Johannes Mayer 0664/ Baden, Bruck/L., Mödling, Schwechat Josef Schorn 0664/ Krems, Melk und Ybbs (nördl. d. Donau), Zwettl Franz Tiefenbacher 0676/ Hollabrunn, Laa/Thaya Ing. Ernst Wöber 0680/ Oberösterreich Ing. Wolfgang Winkler 0664/ Gmunden, Ried/Innkreis, Vöcklabruck Roman Anzengruber 0664/ Kirchdorf/Krems, Wels Martin Breitwieser 0650/ Eferding, Grieskirchen, Schärding Ing. Thomas Edlmüller 0664/ Freistadt, Rohrbach, Urfahr Umgebung Ing. Dominik Hochreiter 0664/ Linz, Perg, Steyr DI Herwig Mayr 0664/ Braunau Ing. Bernhard Seidl 0664/ Salzburg Ing. Christian Hallinger 0664/ Flachgau, Tennengau, Stadt Salzburg Josef Bachler 0664/ Steiermark Ing. Josef Kurz 0664/ Deutschlandsberg, Voitsberg Franz Beuchler 0664/ Südoststeiermark (Feldbach) Johann Hofmeister 0664/ Hartberg-Fürstenfeld Franz Lendl 0664/ Graz, Graz Umgebung, Weiz Johann Maier 0664/ Bruck-Mürzzuschlag, Murau, Murtal, Leoben, Liezen Michaela Sturm, BSc 0664/ Leibnitz, Südoststeiermark (Radkersburg) Hannes Vogljäger 0664/ Tirol und Osttirol Ing. Norbert Jordan 0664/ Kitzbühel, Kufstein, Lienz, Schwaz Karl Anker 0676/ Imst, Innsbruck, Landeck, Reutte Andreas Jäger 0664/ Vorarlberg DI Richard Simma 0664/ Anita Burtscher 0664/ Wien DI Sabina Herndlhofer-Tuma 0664/

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