Sicherheitsvorschriften Addivant Germany GmbH Waldkraiburg

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1 Sicherheitsvorschriften Addivant Germany GmbH Waldkraiburg Folie Nr. 1

2 Ihre Sicherheit ist uns wichtig! Folie Nr. 2

3 1. Verhalten auf dem Werksgelände Rauchen ist generell verboten und nur an gekennzeichneten Stellen gestattet Der Genuss und die Einfuhr von Alkohol, oder Drogen ist verboten Fußgänger und Radfahrer haben auf den Straßen grundsätzlich Vorrang Für alle angetriebenen Fahrzeuge gelten maximal 20 km/h und Gurtpflicht wenn s schon sein muß - dann lieber zu Hause! Handys sind nur im Verwaltungsgebäude erlaubt Folie Nr. 3

4 Beschilderungen beachten! Rauchen verboten Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre Kopf- und Augenschutz 20 Handyverbot Folie Nr. 4 Ableitfähige Sicherheitsschuhe Höchstgeschwindigkeit

5 Verkehrsregeln Auf dem Werksgelände gelten die Regeln der StVO! 20 Fahrzeugführer benötigen eine gültige Fahrerlaubnis! Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 20 km/h beschränkt! Es gilt recht vor links! Das Befahren von EX- Zonen ist strengstens verboten! Schienenverkehr hat Vorrang! Staplerverkehr beachten! Folie Nr. 5

6 Verhalten im Notfall Folie Nr. 6

7 Sammelplätze und Erste Hilfe Einrichtungen Werknotruf: 110 Legende: Sammelplatz Notdusche Sanitätsraum Folie Nr. 7

8 2. Verhalten bei Feueralarm und EX-Alarm Folgen Sie den Anweisungen unserer Mitarbeiter Alle Arbeiten einstellen und Arbeitsmaschinen abstellen Anlagenbereiche verlassen Den Sammelplatz aufsuchen und auf weitere Anweisungen warten Der Ernstfall wird regelmäßig erprobt. Folie Nr. 8

9 Verhalten bei Feueralarm und EX-Alarm Die Raucherlaubnis erlischt bei Feuer- und EX-Alarm Aufzüge dürfen im Alarmfall nicht benutzt werden Entwarnung: Die Arbeitsgenehmigung ist neu zu beantragen. Die Anlagenbereiche sind erst nach Freigabe wieder zu betreten. Folie Nr. 9

10 3. Verhalten bei Unfällen / Erste Hilfe Alle Unfälle und Erste Hilfe Fälle sind zu melden Ansprechpartner ist der zuständige Betreuer Erste Hilfe erfolgt durch den Ersthelfer siehe Plan Sammelplätze und Erste Hilfe Einrichtungen Aus einer Notfallübung: Rettung eines Verletzten. Folie Nr. 10

11 4.Verhalten bei Arbeiten in den Anlagenbereichen Alle Betriebsfremden müssen sich vor dem Betreten des Betriebes in der Meßwarte bzw. im Meisterbüro anmelden. Brand, Produktaustritt und Unfall sind sofort zu melden. Notruf 110 (Wer?, Was?, Wo?) Bei Notruf 110: Meldung in der Zentrale Folie Nr. 11

12 Verhalten bei Arbeiten in den Anlagenbereichen Das Betreten der Anlagenbereiche ist nur zur Ausführung von genehmigten Arbeiten erlaubt. Alle Betriebsfremden müssen sich nach Beendigung der Arbeiten und vor Verlassen des Betriebes in der Meßwarte bzw. im Meisterbüro abmelden. Die Arbeitsstelle ist im aufgeräumten Zustand zu verlassen. Vor Verlassen des Werksgeländes beim Ansprechpartner abmelden. Folie Nr. 12

13 Addivant-Schutzkleidung Bei allen Arbeiten auf dem gesamten Werksgelände besteht grundsätzlich die Pflicht vollständige Schutzausrüstung zu tragen; Das Betreten der Anlagenbereiche (innerhalb der blauen Linien) ist ebenfalls nur mit vollständiger Schutzausrüstung gestattet langbeinige Arbeitshose, Overall, langärmelige Jacken Schutzhelm, Schutzbrille, Sicherheitsschuhe Gehörschutz (wenn erforderlich) Sonderbekleidung nach Angabe: Flamm-, Chemikalienschutz, Schutzhandschuhe Atemschutz (wenn erforderlich): Ausgabe der Geräte erfolgt im Technischen Magazin So ist es richtig! Folie Nr. 13

14 Richtig gekleidet? Was ist hier falsch? Folie Nr. 14

15 Richtig gekleidet? So ist es richtig! Folie Nr. 15

16 Vor Beginn der Arbeiten Vor Beginn der Arbeiten informieren: Wo ist das nächste Telefon (Notruf 110)? Wo ist der nächste Feuerlöscher? Wo ist die nächste Augen- und Körperdusche? Wo ist der Sammelpunkt bei Alarm? In Rohrbrücken: Wo ist mein Fluchtweg? Ist das Gerüst freigegeben? Folie Nr. 16

17 Vor Beginn der Arbeiten Alle Werkzeuge und Hilfsmittel müssen gemäß den gängigen Vorschriften geprüft sein (z.b. Elektrowerkzeuge DGUV Vorschrift 3 ehemals BGV A3) Auf dem gesamten Werksgelände dürfen für Schneidarbeiten nur Sicherheitsmesser verwendet werden (siehe Beispielbilder) Folie Nr. 17

18 5. Arbeitserlaubnis / Erlaubnisscheine Vor Beginn der Arbeit: Arbeitsgenehmigung nicht vergessen! Alle Arbeiten nur mit entsprechender Arbeitserlaubnis ausführen Die geforderten Sicherheitsauflagen müssen vor Arbeitsbeginn erfüllt sein Folie Nr. 18

19 Arbeitserlaubnis / Erlaubnisscheine Für gefährliche Arbeiten ist ein Erlaubnisschein auszufüllen. Dazu gehören: Einsteigen / Befahren von Behältern, Gruben, Kanälen, Schächten oder sonstigen engen Räumen. Feuerarbeiten (Schweißen, Schleifen, Anwärmen ) Arbeiten mit Zündgefahr in Ex-Bereichen (Benutzung nicht exgeschützter Maschinen, Bohren, Meißeln ) Öffnen von Rohrleitungen / Eingriff in Anlagen Entfernen von Gitterrosten / Bodenabdeckungen Durchstrahlungsarbeiten Bei der Errichtung von Gräben und Gruben wird ein Erdbauerlaubnisschein benötigt Folie Nr. 19

20 6. Generelle Verbote in Anlagenbereichen selbständiges Arbeiten ohne Genehmigung eigenmächtiges Öffnen/Schließen von Armaturen die eigenmächtige Betätigung von Schaltern die eigenmächtige Sperrung von Straßen Einsatz von hölzernen Leitern und Tritten Fotografieren ohne Genehmigung das Werfen von Gegenständen Folie Nr. 20

21 6. Generelle Verbote in Anlagenbereichen nicht ex-geschützte Taschenlampen im Produktionsbereich, den Tanklägern und den Verladungen: das Tragen und Telefonieren mit Handys das Aufkrempeln der Bekleidung an Armen und Beinen Essen und Trinken ist nur in den ausgewiesenen Bereichen erlaubt (Kantine oder Aufenthaltsräumen) Folie Nr. 21

22 Atemschutz Arbeiten unter Atemschutz dürfen nur mit besonderer ärztlicher Untersuchung und entsprechender Schulung ausgeführt werden. Strom nur nach Rücksprache mit unserem Betreuer an den gekennzeichneten Stellen entnehmen Brauchwasser nur nach Rücksprache mit unserem Betreuer entnehmen Fluchtwege nicht mit Geräten oder Montageteilen versperren Atemschutz: Nicht ohne Schulung. Absperren von Unterflurschiebern für Hydranten nur mit Erlaubnisschein Folie Nr. 22

23 7. Sauberkeit und Ordnung Sauberkeit + Ordnung = Sicherheit Die Sauberkeit des Arbeitsplatzes und das Aufräumen gehören zur sicheren Arbeit. Die Arbeitsstelle muss arbeitstäglich aufgeräumt werden Die Abfallbeseitigung erfolgt in Absprache mit dem zuständigen Betreuer Folie Nr. 23

24 Ansprechpartner bei Sicherheitsfragen Wir sind immer für Sie da! Wen spreche ich an bei Sicherheitsproblemen oder Sicherheitsfragen? den Betreuer und/oder den nächsten Vorgesetzten oder den Sicherheitsingenieur Folie Nr. 24

25 Wichtige Ansprechpartner Wir sind immer für Sie da! Sicherheit und Umwelt: Hr. Fischer: 217 Elektrik / MSR: Hr. Bräu: 270 Schlosserei: Hr. Hollerrieder: 235 Empfang / Zentrale: 223 Folie Nr. 25

26 Nur ausgewiesene Parkplätze benutzen! Folie Nr. 26

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