Arbeitssicherheit am IAP

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1 Arbeitssicherheit am IAP Grundlagen der Laser- und Arbeitssicherheit Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 1

2 Unterweisung zu Arbeitssicherheit Allgemeine Anmerkungen, Rechtliches Erste Hilfe, Rettungs- und Fluchtwege Besondere Gefahren im Labor, Umgang mit Gefahrstoffen Laserschutzbelehrung Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 2

3 Arten der Unterweisung Allgemeine Unterweisung Arbeitsplatzbezogene Unterweisung Besondere Gefahren des Arbeitsplatzes Fluchtweg Not-Aus-Schalter Telefon, Liste der Ersthelfer... Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 3

4 Allgemeine Anmerkungen Eigene Pflichten Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 4

5 Verantwortlichkeiten Verantwortlich für die Pflichten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind im staatlichen Hochschulbereich die Personen, die in Hochschulen Leitungsaufgaben wahrnehmen, im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse. Präsident / Kanzler Dekan Institutsleitung (Geschäftsführende Direktoren) Hochschullehrer Verantwortlich sind auch Personen, wenn sie bestimmte Aufgaben im Rahmen ihres Dienst-, Arbeits- bzw. Werkdienstvertrages zu erfüllen haben. Aus BGI/GUV-I 8666, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Hochschulen. Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 5

6 Pflichten der Beschäftigten Die Beschäftigten sind verpflichtet, die Betriebsanweisungen und sonstigen Anweisungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu befolgen, es sei denn, es handelt sich um Weisungen, die offensichtlich unbegründet oder sicherheitswidrig sind. Sie haben Sicherheitsmängel und Notfälle den verantwortlichen Personen unverzüglich mitzuteilen oder, soweit es zu ihren Aufgaben gehört, die Mängel zu beseitigen. Aus BGI/GUV-I 8666, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Hochschulen. Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 6

7 Pflichten der Beschäftigten Die Beschäftigten haben die erforderliche persönliche Schutzausrüstung zu benutzen und Arbeitsstoffe, Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Transport- und sonstige Arbeitsmittel bestimmungsgemäß zu verwenden und einzusetzen. Die Beschäftigten dürfen nur Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausführen und Einrichtungen benutzen, wenn dies zur Durchführung ihrer Aufgaben notwendig ist. Aus BGI/GUV-I 8666, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Hochschulen. Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 7

8 Pflichten der Beschäftigten vor Tätigkeitsaufnahme mit der Infrastruktur des Labors vertraut machen Hausordnung der TU beachten! Informationen im AGUM-Portal (Webseite Dezernat IVa) Brandschutzbroschüre der TU muss bekannt sein! Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 8

9 Haftung Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung strafrechtlich: Geld- oder Freiheitsstrafe Ordnungswidrigkeit: Verwarnung, Bußgeld Zivilrechtlich: Schadensersatz Arbeits- und disziplinarrechtlich: Abmahnung, Kündigung,... Haftung gegenüber gesetzlicher Unfallversicherung: Regress Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 9

10 Verhalten bei einem Unfall 3 Chef informieren 1 Erste Hilfe leisten 2 Notruf 4 Unfallmeldung Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 10

11 Im Fall des Falles... Erste Hilfe leisten bzw. ärztliche Versorgung sicherstellen Bei einem Unfall unverzüglich den Vorgesetzten bzw. den zuständigen Hochschullehrer informieren, damit der Versicherungsschutz gewahrt bleibt! Bei Versorgung am Erste-Hilfe-Kasten bitte grundsätzlich jede (noch so kleine) Verletzung im Verbandbuch dokumentieren! Auch bei Beinahe-Unfällen Ursache feststellen und Mangel beheben (lassen)! Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 11

12 Wichtige Notrufnummern Notruf (allgemein): 112 (geht von jedem TU-Telefon!) TU-Notruf: 4444 Klinikum Darmstadt und Augenklinik Darmstadt = Eberstadt Tel.-Nr.: Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik

13 Erste Hilfe Liste der Ersthelfer im Web verfügbar in der Nähe des Telefons anbringen. Liste D-Ärzte siehe Brandschutzbroschüre und Aushänge. Erste-Hilfe-Koffer regelmäßig prüfen und veraltete Inhalte (z.b. Pflaster) austauschen. Ist ein Verbandbuch vorhanden? Für alle Institutsmitglieder zugänglicher Erste-Hilfe-Koffer im Raum K104, Kopierraum im ersten Stock, sowie im Erdgeschoss im Raum 4. Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 13

14 Verkehrswege Fluchtwege nicht zustellen oder versperren. (gilt auch für den Flur!) Notausgänge dürfen nicht verschlossen sein. Keine Stolperfallen im Labor! Keine Kartons oder sonstige brennbare Materialien im Labor oder im Flur lagern. Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 14

15 Gefahr von Stolperfallen Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 15

16 Verhalten im Brandfall Gebäude zügig, aber ohne Panik verlassen! Gebäude bei Alarm immer verlassen, auch wenn es nach einem Fehlalarm aussieht. Andere Personen hinweisen, die den Alarm evtl. nicht gehört haben. Eingeschränkten Personen ggf. Hilfe beim Verlassen des Gebäudes anbieten. sich an der Sammelstelle einfinden (Rasenfläche zwischen Kernphysik und Kantplatz) Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 16

17 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Pflicht-, Angebots- und Wunschuntersuchungen am IAP keine Pflichtuntersuchungen nötig nähere Infos im AGUM (Dezernat IV) Achtung! Vor Auslandsreisen unter Umständen Pflichtuntersuchungen erforderlich Impfschutz! Unbedingt frühzeitig abklären! Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 17

18 Elektronikarbeiten Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 18

19 Elektronikarbeiten Besondere Vorsicht bei Hochspannung!!! Geräte mit Hochspannung oder kritische Stellen deutlich kennzeichnen! Vor Einschalten eines (Hochspannungs-)Gerätes Verkabelung prüfen! Sichtkontrolle! Bei Stromschlägen immer zum D-Arzt! Komplizierte bzw. gefährliche Arbeiten von Elektronikwerkstatt durchführen lassen (Netzspannung) Nie mehrere Steckdosenleisten hintereinander anschließen! Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 19

20 Elektronikarbeiten Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 20

21 Flüssiger Stickstoff und flüssiges Helium Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 21

22 Flüssiger Stickstoff und flüssiges Helium Beim Abfüllen von flüssigem Stickstoff und Umgang damit Schutzkleidung tragen, ebenso beim Umgang mit gekühlten Teilen! (Handschuhe, Schutzbrille, geschlossene Schuhe, körperbedeckende, trockene Kleidung) Geeignete Behälter verwenden! Besondere Vorsicht bei den Augen! Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 22

23 Flüssiger Stickstoff und flüssiges Helium Stickstoff- und Helium-Kannen, sowie Druckgasflaschen nie im Aufzug transportieren, wenn Personen mitfahren! Drucklose Behälter, die LIN enthalten, dürfen nur mit lose aufliegendem Deckel verschlossen werden! Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 23

24 Flüssiger Stickstoff und flüssiges Helium Beim Verdampfen von 1 Liter LIN entstehen ca. 700 Liter gasförmiger Stickstoff!!! Sauerstoffmangel kann von den menschlichen Sinnesorganen nicht festgestellt werden!!! Personen, die sich in sauerstoffarmer Atmosphäre aufhalten (weniger als 17 Vol.-% O2) können ohne vorherige Anzeichen bewusstlos werden und ersticken! Besondere Gefahr bei offenen Kryobehältern im Raum!!! Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 24

25 Erste Hilfe bei Unfällen mit tiefkalt verflüssigten Gasen Verletzte an warmen Ort bringen (ca. 22 C) Rettungsdienst / Arzt oder Krankenhaus aufsuchen! Kleidungsstücke entfernen, die Blutzirkulation behindern betroffene Hautstellen mit großen Mengen warmem Wasser übergießen, bzw. Personen in warmem Wasser baden (20-30 Minuten) betroffene Stellen mit sterilem, trockenem Verbandszeug schützen kein heißes Wasser und keine direkte Wärme anwenden Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 25

26 Kaltverbrennungen Achtung! Kaltverbrennungen sind nur bedingt mit normalen Verbrennungen vergleichbar! Sie verursachen keine Schmerzen, da Kälte betäubende Wirkung auf die Nerven hat! Sie dringen über die Blutzirkulation schrittweise in den Körper ein! Aufgrund betäubender Wirkung können unbemerkt Knochen und Gelenke erreicht werden! Diese können brüchig werden! Zellen in lebenswichtigen Organen können abgetötet werden! Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 26

27 Gasflaschen und Gase Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 27

28 Gasflaschen Nach Gebrauch immer zudrehen! (v.a. bei giftigen oder erstickenden Gasen) Gasflaschen immer in der kleinstmöglichen Größe im Labor verwenden! Gasflasche gegen Umfallen sichern, evtl. Gasflaschenschrank (ggf. Dezernat IV kontaktieren) Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 28

29 Gasflaschen Beim Transport von Gasflaschen unbedingt Verschlusskappe aufschrauben!!! Gasflaschen dürfen nur mit Sicherheitsschuhen bewegt werden! Beim Transport von Gasflaschen oder Kannen mit tiefkalt verflüssigten Gasen im Aufzug dürfen keine Personen mitfahren! Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 29

30 Gefahren durch Gase Gasförmiges Helium nicht einatmen! Wenige Atemzüge können zu ( unbemerktem ) Ersticken führen! Vorsicht bei Gasen, die eine entzündliche oder explosive Atmosphäre bilden können! Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 30

31 Gefahren durch Gase Alle Gase außer Sauerstoff wirken auf den Menschen entweder erstickend oder sind ätzend oder giftig! Besondere Vorsicht bei geruchlosen Gasen (z.b. CO). Sauerstoffmangel wird nicht wahrgenommen! Sauerstoffgehalt von mehr als 23 Vol.-% zwar für den Körper ungefährlich, aber Brandgefahr! Achtung! Sauerstoffanreicherung in Kleidung! Keine Kugelhähne bei O2 Brandgefahr durch Schmierstoffe Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 31

32 Lebensbedrohend sind... drei Wochen ohne Nahrung drei Tage ohne zu trinken drei Minuten ohne zu atmen bereits zwei Atemzüge ohne Sauerstoff!!! Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 32

33 Chemikalien und Lösungsmittel Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 33

34 Chemikalien und Lösungsmittel Sicherheitshinweise auf der Verpackung beachten! Sicherheitsdatenblatt besorgen und gut sichtbar aufhängen! Erforderliche Schutzmaßnahmen treffen! unter dem Abzug arbeiten Schutzkleidung oder Schutzbrille tragen... Beim Umfüllen von Chemikalien (ggf. Abzug!) in andere Behälter diese unbedingt korrekt und vollständig beschriften! Ggf. auch mit den erforderlichen Warnhinweisen! Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 34

35 Weitere Gefahren im Labor Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 35

36 Glasfasern Vorsicht im Umgang mit (single-mode-)glasfasern ohne Stecker und Ummantelung! Kerndurchmesser von wenigen µm ist kleiner als der Durchmesser der Blutgefäße Bruchstücke müssen sicher entsorgt werden und dürfen nicht unter die Haut gelangen! Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 36

37 Einwegspritzen Einwegspritzen nicht im Hausmüll entsorgen Verletzungsgefahr der Reinigungskräfte!!! Nach Gebrauch unbedingt Kanüle mit Plastikkappe abdecken! Nicht mehr benötigte Spritzen (sicher) sammeln und zur Entsorgung geben. Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 37

38 Vakuum Gefäß muss baulich zum Evakuieren geeignet sein vor Evakuieren Sichtkontrolle durchführen (insbes. Fenster) Schutzbrille tragen Pumpleistung darf nicht zu stark sein Implosion ruckartiges Belüften vermeiden Turbopumpen vor Erschütterungen bewahren Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 38

39 GHS-System Global Harmonised System Beispiel: in der EU seit für Stoffe, ab für Verbindungen Signalwörter Achtung und Gefahr Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 39

40 Laserstrahlenschutzbelehrung Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 40

41 Laserklassen Ingenieurbüro Göbel, Sachkunde Lasersicherheit Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 41

42 Vergleich alte und neue Klassen Ingenieurbüro Göbel, Sachkunde Lasersicherheit Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 42

43 Lidschlussreflex und Abwendungsreaktionen BGI 832, April 2003: Von dem Vorhandensein des Lidschlussreflexes zum Schutz der Augen darf in der Regel nicht ausgegangen werden. Daher sollte man, falls Laserstrahlung der Klasse 2 ins Auge trifft, bewusst die Augen schließen oder sich sofort abwenden. Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 43

44 Gefahren von Laserstrahlen Direkt: direkter oder reflektierter Strahl (Gefahr für Auge und/oder Haut) Indirekt: Gefahren, die von der Anlage ausgehen z.b. giftige Laserfarbstoffe, Hochspannung,... Gefahren, die von der Anwendung ausgehen z.b. Brandgefahr Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 44

45 Aufbau des Auges Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 45

46 Einfluss der Wellenlänge - Auge MPI für Polymerforschung, Mainz Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 46

47 Vergleich Glühbirne - Laser MPI für Polymerforschung, Mainz Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 47

48 Einfluss der Wellenlänge - Haut MPI für Polymerforschung, Mainz Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 48

49 Zusätzliche Erläuterungen bei einem Unfall mit Laserstrahlung Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 49

50 Verhalten bei Unfall 12, Ärztliche Versorgung bei Augenschäden: Besteht Grund zur Annahme, dass durch Laserstrahlung ein Augenschaden eingetreten ist, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Versicherte unverzüglich einem Augenarzt vorgestellt wird. Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 50

51 Durchführungsanweisung Die Annahme einer Augenschädigung ist gerechtfertigt, wenn eine Bestrahlung mit Laserstrahlung erfolgt ist und die Werte für die maximal zulässige Bestrahlung (MZB) überschritten worden sein könnten. Der Augenarzt soll eine Fluoreszenzangiographie durchführen. Augenklinik Darmstadt = Eberstadt Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 51

52 Schutzmaßnahmen Warnungen und Kennzeichnung Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 52

53 Schutzbrillen Ingenieurbüro Göbel, Sachkunde Lasersicherheit Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 53

54 Schutzvorkehrungen Normen Schutz- bzw. Justierbrillen nötig bei Laser der Klasse 2, 3R und 4 Achtung! Normen für die Brillen unterliegen Wandel! An Labortür klar kenntlich machen, welcher Laser aktuell in Betrieb ist und welche Brille zu verwenden ist! Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 54

55 Schutzbrillen Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 55

56 Warnschilder Immer ein Zusatzschild erforderlich! Zusatzinfo über Wellenlänge und Leistung An der Labortür Schild anbringen, welcher Laser gerade in Betrieb ist, und welche Brille benötigt wird. Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 56

57 Sonstige Maßnahmen Klasse 3R, 3B und 4: Laser ab 5 mw müssen angemeldet werden mind. 1x jährlich Laserschutzunterweisung Augenschutz muss vorhanden sein, ggf. Hautschutz abgegrenzter Bereich, Warnschilder Klasse 4: Kennzeichnung der geschlossenen Räume durch Warnlampen Klasse 3B und 4: Schlüsselschalter, Not-Aus Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 57

58 Eigene Pflichten vorhandene Schutzausrüstungen verwenden (ggf. auch Hautschutz) prüfen, ob Schutzbrillen für jeweiligen Laser geeignet auf Beschädigungen prüfen, ggf. austauschen andere Anwesende auf Gefahren hinweisen Risiken vermeiden, z.b. Laserbereich möglichst klein halten Laserbereich deutlich kennzeichnen und sichern keine brennbaren oder (unkontrolliert) reflektierenden Hindernisse in den Strahlengang stellen Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 58

59 Besonderheiten bei Minderjährigen geregelt in 11 der UVV Laserstrahlung: (1) Der Unternehmer darf Jugendliche in Laserbereichen, in denen Lasereinrichtungen der Klasse 3B oder 4 betrieben werden, nicht beschäftigen. (2) Absatz 1 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher über 16 Jahren, soweit 1. dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist und 2. ihr Schutz durch Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist. Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 59

60 Weitere Punkte Laserschutz Justage: Justierbrillen verwenden Wandlerkarten (gehen auch für sichtbare Laser), Vorsicht: meist niedrige Zerstörschwelle! Kamera als Justierhilfe Vorsicht bei Strahlteilern!!! Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 60

61 Weitere Punkte Laserschutz Keine reflektierenden Gegenstände in den Strahl bringen (Metall, Glas etc.), auch auf BNC-Kabel achten! Uhren, Ringe, Schmuck etc. ausziehen Vorsicht bei Metall an Gürteln! Vor Abziehen von Glasfasern Laser ausschalten. Rote Laser nicht unterschätzen! Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 61

62 Weitere Punkte Laserschutz und allgemein Nach Möglichkeit nie alleine arbeiten Genehmigung erforderlich! (TU-Regelung zur gefährlichen Alleinarbeit beachten) Nur die Personen sollen sich im Raum befinden, die direkt mit dem Experiment zu tun haben. Ablenkung vermeiden! Bei Laborführungen die Teilnehmer auf potenzielle Gefahren hinweisen, insbesondere bzgl. Laserschutz. Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 62

63 Weitere Punkte Laserschutz und allgemein konzentriert arbeiten und mitdenken sicherheitsrelevante Mängel unverzüglich melden Vorsicht vor Unterschätzung der Gefahr aus Gewohnheit Hektik und last minute -Messungen vermeiden Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 63

64 Weitere Punkte Laserschutz und allgemein konzentriert arbeiten und mitdenken sicherheitsrelevante Mängel unverzüglich melden Vorsicht vor Unterschätzung der Gefahr aus Gewohnheit Hektik und last minute -Messungen vermeiden Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 64

65 Weitere Informationen Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 65

66 Folie aus einem Seminar der UKH, Mai 2014 Fachbereich Physik Institut für Angewandte Physik 66

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