Kommunales Abwasser. Lagebericht 2011
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- Marielies Eberhardt
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1 Kommunales Abwasser Lagebericht 2011
2 Impressum Herausgeber Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Kernerplatz Stuttgart Bearbeitung Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Referat 41, Gewässerschutz Dr. Joachim Ruf, Winfried Matt Druck e.kurz + co druck und medientechnik gmbh Kernerstaße Stuttgart Stand: Juni 2011 Auflage: 600 Exemplare
3 Die Richtlinie des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser Kommunalabwasserrichtlinie wurde im Mai dieses Jahres 20 Jahre alt. Die Geschichte der Umsetzung dieser Richtlinie, die Anforderungen an die Emissionen aus Abwasserbehandlungsanlagen in ganz Europa stellt, zeigt, welch langer Atem notwendig ist, um europaweite Zielsetzungen zu erreichen. Das gleiche gilt sicher auch für die Umsetzung der Zielsetzungen der Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahre Der achte Lagebericht zur Kommunalabwasserrichtlinie macht deutlich, dass die Abwasserbeseitigung in Baden-Württemberg mittlerweile einen sehr hohen Stand erreicht hat und das Land damit gut gerüstet ist für die Erfüllung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie. Der anzustrebende gute Zustand der Gewässer ist - auch bedingt durch Abwassereinleitungen - noch nicht überall erreicht. Deshalb werden künftig weitere Verbesserungen und zusätzliche, am Gewässer orientierte, Anforderungen an Abwasserbehandlungsanlagen erforderlich sein. Die Gesamtabbauleistung der 989 baden-württembergischen Kläranlagen betrug zum Ende des Jahres 2010 beim chemischen Sauerstoffbedarf rund 95 %, beim Stickstoff rund 76 % und beim Phosphor rund 89 %. Die Ergebnisse wurden auf der Grundlage vieler Einzelmessungen des Zu- und Ablaufs ermittelt. Der Ausbaugrad der Regenwasserbehandlung in Baden-Württemberg hat sich auf etwa 94 % leicht erhöht. Das Land Baden-Württemberg ist dem Ziel des Ausstiegs aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung erneut einen Schritt näher gekommen. Zum Ende des Jahres 2010 wurden ca. 90 % des Klärschlamms energetisch genutzt. Die hohe Reinigungsleistung der kommunalen Kläranlagen in Baden- Württemberg ist auch ein Ergebnis der guten Ausbildung und Fortbildung des Betriebspersonals unserer Abwasseranlagen, insbesondere der Kläranlagen, und ein Ausdruck guter langjähriger Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen. Ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam mit den Städten und Gemeinden im Lande auch zukünftig die geforderten Ziele erreichen können. Franz Untersteller MdL Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg
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5 Kommunales Abwasser 1 Einleitung In der Richtlinie der Europäischen Union über die Behandlung von kommunalem Abwasser vom 21. Mai 1991 (Kommunalabwasserrichtlinie - 91/271/EWG) ist in Artikel 16 festgelegt, dass die zuständigen Stellen oder Behörden der Mitgliedsstaaten alle zwei Jahre einen Lagebericht über die Beseitigung von kommunalen Abwässern und Klärschlamm in ihrem Zuständigkeitsbereich zu veröffentlichen haben. Mit dem nun vorgelegten achten Lagebericht kommt das Land für seinen Bereich dieser Verpflichtung nach. In der Broschüre sind wesentliche Angaben zur Abwasserentsorgung, zur Reinigungsleistung der Kläranlagen und zur Klärschlammbeseitigung zusammengefasst. Die Erfüllung der von der EU geforderten Zustandsberichte macht eine Vielzahl von Untersuchungen über die Reinigungsleistung der Kläranlagen notwendig. Neben der staatlichen Kontrolle durch die unteren Verwaltungsbehörden stellt die Eigenkontrolle des Anlagenbetreibers die zweite Säule der Überwachung im Abwasserbereich dar.
6 2 Kommunales Abwasser Allgemeines Die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von kommunalen Kläranlagen ergeben sich in erster Linie aus der Kommunalabwasserrichtlinie. Diese ist mit der Reinhalteordnung kommunales Abwasser ROkA vom 10. Dezember 1993 in Landesrecht umgesetzt. Danach können die Anforderungen der Richtlinie 91/271/EWG auch dann als eingehalten betrachtet werden, wenn die allgemeinen Anforderungen (Mindestanforderungen) der bundesdeutschen Abwasserverordnung vom 17. Juni 2004 (BGBl. I 2004 S. 1108, ber. S. 2625) eingehalten werden. Ziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL /60/EG) ist der gute ökologische und der gute chemische Zustand der Gewässer. Aus diesen Anforderungen heraus können zusätzliche Anforderungen an die Emissionen von Abwasseranlagen, insbesondere Kläranlagen, dann erwachsen, wenn ein Wasserkörper den guten Zustand verfehlt. Deshalb sind Abwassermaßnahmen ein wesentlicher Bestandteil des Maßnahmenprogramms zum Bewirtschaftungsplan, der bis Ende 2009 vorzulegen war. Die Abwasserverordnung enthält für alle Kläranlagen ab einer Ausbaugröße über Einwohnerwerten (EW) Grenzwerte für die Stickstoffkonzentrationen im Ablauf einer Kläranlage. Damit geht sie über die Anforderungen der Kommunalabwasserrichtlinie hinaus, die diese Anforderungen nur für Einzugsgebiete empfindlicher Gebiete vorsieht. Diese Unterscheidung hat jedoch für Baden-Württemberg keine Bedeutung, denn die gesamte Fläche von Baden- Württemberg ist inzwischen als Einzugsgebiet empfindlicher Gebiete ausgewiesen. Die ROkA dient neben der Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie auch zur Definition von weitergehenden Anforderungen, insbesondere für das Einzugsgebiet des Bodensee.
7 Kommunales Abwasser 3 Anschluss an die öffentliche Kanalisation Der zielgerichtete und zügige Ausbau der Abwasseranlagen hat zu einem hohen Anschlussgrad an die Kanalisation und an kommunale mechanisch-biologische Abwasserbehandlungsanlagen von über 99 % geführt (Abb. 1). Rund Einwohner sind noch nicht an kommunale mechanisch-biologische Kläranlagen angeschlossen. Es handelt sich hierbei um Einwohner kleiner Weiler, Gehöftanlagen oder von Einzelanwesen im ländlichen Raum. Die Abwässer dieser Einwohner werden über private Kleinkläranlagen wie naturnahe Verfahren, Pflanzenbeete oder technische Verfahren (z.b. Belebungsanlagen) entsorgt. Unter Berücksichtigung der Siedlungsstruktur, der topographischen Verhältnisse und der bautechnischen Möglichkeiten wird geprüft, ob hier ein Anschluss an eine zentrale kommunale Kläranlage zweckmäßig ist. Es zeichnet sich ab, dass etwa weitere Einwohner über eine zentrale Kläranlage entsorgt werden können. Dies kann z. B. über kostengünstige Druckentwässerungsleitungen ("Pumpe und Schlauch") erfolgen. Nach derzeitiger Einschätzung werden etwa Einwohner von Baden-Württemberg das anfallende Abwasser dauerhaft dezentral entsorgen.
8 4 Kommunales Abwasser Anschlussgrad in % Jahr an Kanalisation an Kläranlagen nicht angeschlossene Einwohner Nicht angeschlossene Einwohner in TSD Abb. 1: Anschlussgrad an die Kanalisation und an kommunale Kläranlagen in Baden-Württemberg (Quelle Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, ergänzt LUBW Stand: )
9 Kommunales Abwasser 5 Kanalisation und Regenwasserbehandlung In Baden-Württemberg sind nach Angaben des Statistischen Landesamtes etwa Kilometer öffentliche Kanäle verlegt. Rund 70 % davon sind Mischwasserkanäle, in denen Schmutz- und Niederschlagswasser gemeinsam abgeleitet werden. Daneben kommen mit regionalen Schwerpunkten auch Trennsysteme zum Einsatz. Bei diesen wird Schmutz- und Niederschlagswasser in separaten Kanalleitungen abgeführt. Die Misch- und Trennkanalisation hatte ursprünglich die Aufgabe, das auf versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser möglichst schnell abzuleiten. Das Land Baden-Württemberg verfolgt seit mehr als 10 Jahren eine veränderte Entwässerungsstrategie. Mit den Elementen der modifizierten Entwässerungsverfahren (z. B. Minimierung der Versiegelung, dezentrale Versickerung, Gründächer, Regenwassernutzung und getrennte Ableitung von nicht behandlungsbedürftigem Niederschlagswasser), sollen die schnell abgeleiteten Regenwassermengen vermindert werden. Insbesondere bei Planung und Erschließung von Neubaugebieten sollen diese Ansätze auf breiter Basis realisiert werden. Dies ist auch in bestehenden Gebieten durch Entsiegelung oder Abkopplung befestigter Flächen von der Kanalisation möglich. Durch dezentrale Versickerung sollen die Auswirkungen der Bebauung auf den Abfluss der Niederschläge, insbesondere die hydraulische Überlastung von kleinen Gewässern und die Entlastungshäufigkeit von Abwasserkanälen im Mischsystem verringert werden. Dabei muss allerdings auch der Schutz des Grundwassers angemessen berücksichtigt werden. Die ortsnahe Einleitung in ein Fließgewässer darf nur erfolgen, wenn dies nicht zu einer hydraulischen Überlastung des Gewässers führt. Es wird angestrebt, die in die Kanalisation eingeleiteten Niederschlagsmengen auch deswegen zu minimieren, um so die durch Niederschläge auf Siedlungsflächen bedingten Spitzenabflüsse auf ein für das jeweilige Gewässer vertretbares Maß zu begrenzen. Das Auftreten von Hochwasserereignissen in größeren Gewässern kann
10 6 Kommunales Abwasser allerdings durch diese nur lokal wirksamen Maßnahmen in den Siedlungsgebieten nicht in relevantem Umfang beeinflusst werden. Auch wenn diese Ansätze der Siedlungsentwässerung genutzt werden, sind für einen wirksamen Gewässerschutz weiterhin Anlagen zur Regenwasserbehandlung erforderlich. Im Regelfall sind dies Regenüberlaufbecken bei Mischkanalisation und Regenklärbecken bei Trennkanalisation. Der Ausbau der Regenwasserbehandlung stellt nach wie vor eine wichtige Teilkomponente eines ganzheitlichen Gewässerschutzkonzeptes dar. Mit dem Bau von Regenüberlaufbecken und Regenklärbecken wurde bereits in den 1970-er Jahren begonnen. Der Ausbaugrad ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen, wenn sich auch seit 2002 der Anstieg verlangsamt hat (s. Abb. 2). Ende des Jahres 2010 war ein Beckenvolumen von etwa 3,6 Mio. m³ realisiert. Dies ergibt einen Ausbaugrad der Regenwasserbehandlung in Baden- Württemberg von ca. 94 %. Die volle Leistungsfähigkeit der Regenwasserbehandlungsanlagen ist nur durch einen optimierten Betrieb zu gewährleisten. Für die Optimierung des Betriebs ist die Erfassung des Entlastungsverhaltens notwendig. Daher sind Mess- und Steuereinrichtungen auch an Regenwasserbehandlungsanlagen erforderlich.
11 Kommunales Abwasser Ausbaugrad in % Jahr Abb. 2: Ausbau der Regenwasserbehandlung in Baden- Württemberg (Stand: )
12 8 Kommunales Abwasser Kläranlagen Zum Stand 31. Dezember 2010 werden in Baden-Württemberg 989 kommunale Kläranlagen betrieben. Mit einer Gesamtausbaugröße von ca. 20,5 Mio. Einwohnerwerten (EW) kann das Abwasser der ca. 10,7 Mio. angeschlossenen Einwohner (E) gereinigt werden; ca. 9,8 Mio. Einwohnerwerte (EW) stehen zur Behandlung von Gewerbe- und Industrieabwasser bzw. als Reserve (Einwohnergleichwerte (EGW)) zur Verfügung. In Abbildung 3 sind die großen oberirdischen Fließgewässer Rhein, Donau und Neckar mit ihren wichtigsten Nebenflüssen und Kläranlagen mit Anschlusswerten größer und größer Einwohnerwerten (EW) dargestellt. 332 Kläranlagen haben eine Ausbaugröße von mehr als EW. Diese großen Anlagen reinigen ca. 86 % des in den kommunalen Kanalisationen abgeleiteten Abwassers (s. Abb. 4). 38 Kläranlagen über EW entsorgen im Regelfall das in den Ballungsräumen des Landes (s. Abb. 5) anfallende Abwasser. Von diesen 38 Kläranlagen liegen zwei außerhalb der Landesgrenze. Es handelt sich um die Kläranlage Neu-Ulm, die in Bayern liegt, sowie um die Kläranlage Bibertal-Ramsen, die in der Schweiz liegt. Daher sind diese beiden Kläranlagen lediglich in Abb. 3 berücksichtigt. Einige der 36 baden-württembergischen Anlagen über EW liegen jedoch als übergreifenden Verbandslösungen in dünner besiedelten Gebieten (siehe hierzu auch Abb. 5).
13 Kommunales Abwasser Abb. 3: Kommunale Kläranlagen in Baden-Württemberg > EW (Stand ) sowie die KA Neu-Ulm und KA Bibertal-Ramsen 9
14 10 Kommunales Abwasser Anlagenanzahl Jahresabwassermenge 36 Ausbau-EW % > % % 2% < Abb. 4: Reinigungskapazität der Kläranlagen in Abhängigkeit der Größenklasse (Ausbau-EW) (Stand: )
15 Kommunales Abwasser Abb. 5: Siedlungsdichte (Einwohner/km²) und Kläranlagen > EW in Baden-Württemberg (Stand ) 11
16 12 Kommunales Abwasser In Tabelle 1 ist dargestellt, welche Klärverfahren bei den jeweiligen Größenklassen zur Anwendung kommen. Die zeitliche Entwicklung der Klärverfahren zeigt Abb. 6. Ausbaugröße Art des Hauptklärverfahrens < 500 EW 500 bis <1.000 EW bis EW > bis EW > bis EW > bis EW > bis EW > bis EW > EW Alle Größenklassen Anzahl Belebungsanlagen Belebungsanlagen mit Schlammstabilisation Tropfkörperanlagen Tauchkörperanlagen Mehrstufige Kläranlagen Abwasserteiche Gesamtanzahl Tab.1: Zahl der kommunalen Kläranlagen nach Ausbaugröße und Bauart (Stand: ) 48 0
17 Kommunales Abwasser 13 Als weitere Reinigungsstufe sind bei 36 Kläranlagen Filteranlagen teilweise mit Aktivkohle-Adsorptionen nachgeschaltet. Ausbaugröße Art der weiteren Reinigungsstufe < 500 EW 500 bis <1.000 EW bis EW Anzahl Filtrationsanlagen Aktivkohle- Adsorption-Anlage Kläranlagen mit weiteren Reinigungsstufen > bis EW > bis EW > bis EW > bis EW > bis EW > EW Alle Größenklassen Tab. 2: Zahl der Kläranlagen mit weiteren Reinigungsstufen (Stand: ) Die Abwasser-Verordnung stellt Mindestanforderungen an die Reduzierung der Stickstoff- und Phosphorfracht aus Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als EW. Abb. 6 zeigt, wie auch die Anzahl von kleineren Kläranlagen, die über entsprechende Reinigungsstufen verfügen, in den letzten Jahren stetig gestiegen ist. Gleichzeitig hat sich die Gesamtzahl der Kläranlagen verringert.
18 14 Kommunales Abwasser Entwicklung des kommunalen Kläranlagenbestandes nach Anzahl der Kläranlagen und Verfahren Kläranlagen insgesamt Nitrifikation Nitrifikation und Denitrifikation Phosphor-Elimination Anzahl der KA (Klammer: Vorjahreswert) 989 (1015) Abb. 6: Entwicklung der Nährstoffelimination in Baden-Württemberg (Quelle DWA, Leistungsvergleich über 2010) Die Leistungsfähigkeit der baden-württembergischen Kläranlagen in Abhängigkeit von der Ausbaugröße ist in Tabelle 3 dargestellt. Danach konnten im Jahr 2010 alle baden-württembergischen Kläranlagen die Anforderungen der Abwasserverordnung sowohl bei der Stickstoffentnahme als auch bei der Phosphorentnahme einhalten. Die ROkA, die Bodenseerichtlinie und im Einzelfall auch Wasserrechtsbescheide einzelner Anlagen enthalten jedoch, teilweise auch für Anlagen unter EW, weitergehende Anforderungen an die Nährstoff-Entnahme. Inwieweit auch diese weitergehenden Anforderungen eingehalten werden, ist ebenfalls in Tabelle 3 dargestellt.
19 Kommunales Abwasser 15 In den Tabellen und Abbildungen werden folgende Abkürzungen verwendet: CSB Chemischer Sauerstoffbedarf als Maß für die organische Gesamtverschmutzung N ges Gesamtstickstoff als Summe aus organischem und anorganischem Stickstoff Phosphor gesamt P ges Anzahl der Kläranlagen Behandelte Schmutzfracht die die Mindestanforderungen nicht einhalten Anzahl der Kläranlagen die weitergehende lokale/regionale Anforderungen nicht einhalten mit Defizit EW - EW CSB N ges P ges CSB N ges P ges < > Summen Tab. 3: Einhaltung der Anforderungen der Abwasserverordnung bzw. von weitergehenden Anforderungen (Stand: ) Die Anlagen, die weitergehende lokale/regionale Anforderungen nicht einhalten, sind in Abbildung 3 dargestellt. Abbildung 7 gibt die Entwicklung seit 2006 wieder.
20 16 Kommunales Abwasser 350 Anforderungen nicht eingehalten Anforderungen eingehalten Anlagenanzah CSB Nges Pges Abb. 7: Einhaltung der Mindestanforderungen von Kläranlagen mit einer Ausbaugröße über EW in den Jahren 2006, 2008 und 2010
21 Kommunales Abwasser 17 Gebietsbezogene Abbauleistung Die Kommunalabwasserrichtlinie lässt es bei Stickstoff und Phosphor zu, dass anstelle der Reinigungsleistung der einzelnen Kläranlagen (ab EW) ein gebietsbezogener Abbau von mindestens 75 % nachgewiesen wird. Die detaillierte Frachtbetrachtung für die Parameter CSB, N ges und P ges über alle Kläranlagen in Baden-Württemberg ist in Tabelle 4 dargestellt. Die gesamte, den Kläranlagen zugeleitete Stickstofffracht wird um ca. 76 %, die Phosphorfracht um rund 88 % reduziert. Größenklasse Frachten im Zulauf der Kläranlagen Frachten im Ablauf der Kläranlagen Abbauleistung EW CSB N ges P ges CSB N ges P ges CSB N ges P ges kg/d kg/d kg/d kg/d kg/d kg/d % % % < > alle Anlagen Anlagen EW Tab. 4: Frachtabbau der Kläranlagen in Baden-Württemberg Grundlage: Messungen von Zu- und Ablaufkonzentrationen (Stand: )
22 18 Kommunales Abwasser Die nach der Kläranlagen-Ausbaugröße ausgewertete Abbauleistung in Baden-Württemberg zeigen die Abbildungen 8 bis 10: Abbauleistung in % ,1 94,5 94,7 95,1 0 < > Kläranlagen-Ausbaugröße Abb. 8: Abbau der CSB-Fracht unterschiedlich großer Kläranlagen 100 Abbauleistung in % ,7 77,2 74,3 78,1 0 < > Kläranlagen-Ausbaugröße Abb. 9: Abbau der Stickstofffracht unterschiedlich großer Kläranlagen
23 Kommunales Abwasser Abbauleistung in % ,6 75,2 88,4 93,3 0 < > Kläranlagen-Ausbaugröße Abb. 10: Abbau der Phosphorfracht unterschiedlich großer Kläranlagen Insbesondere beim Phosphorabbau ist eine deutlich höhere Leistungsfähigkeit größerer Anlagen festzustellen. Der Gewässerzustand wird bei Stickstoff und Phosphor mehr durch die eingeleiteten Frachten als durch die Ablaufkonzentrationen der Kläranlagen beeinflusst. Die eingeleiteten Frachten aus Kläranlagen werden durch die Abbauleistung der Kläranlagen bestimmt. Die Abbauleistungen sind trotz Einhaltung der Ablaufkonzentrationen bei einem Teil der Kläranlagen zu gering. Einer der Gründe hierfür kann ein hoher Anteil an Fremdwasser sein. So zeigt eine Abschätzung, dass mehr als ein Drittel der Kläranlagen in Baden-Württemberg einen Fremdwasseranteil von über 50 % hat. Der Reduzierung des Fremdwassers kommt deshalb eine hohe Bedeutung zu.
24 20 Kommunales Abwasser Industrielle Einleiter In Baden-Württemberg leiten drei Betriebe aus den in Anlage 6 der Reinhalteordnung kommunales Abwasser ROkA genannten Branchen mit biologischer Abwasserbehandlung über EW Abwasser direkt in ein Gewässer ein. Bei diesen Betrieben sind die Anforderungen nach dem Stand der Technik gemäß Abwasserverordnung vollständig umgesetzt. Somit entsprechen sie auch den Anforderungen des 5 der ROkA.
25 Kommunales Abwasser 21 Klärschlamm In Baden-Württemberg fielen im Jahr 2010 rund t Klärschlamm (Trockensubstanz, TS) zur Entsorgung an. Die Hauptentsorgungspfade des anfallenden Klärschlammes (s. Abb. 11) sind: Energetische Nutzung in Monoverbrennungsanlagen, sowie Verbrennung in Kraft- oder Zementwerken Verwendung im Landschaftsbau Landwirtschaftliche Verwertung Sonstige Verfahren 2,0 Tsd t 1 % Landwirtschaft 7,2 Tsd t 3 % Landschaftsbau 15,0 Tsd t 6 % Verbrennung 217,9 Tsd t 90 % Abb. 11: Verwertung von Klärschlamm in Baden-Württemberg (Stand )
26 22 Kommunales Abwasser Der Anteil der energetischen Nutzung hat weiter zugenommen und liegt nun bei etwa 90 %. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass sich das Land Baden-Württemberg für den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen und landbaulichen Verwertung des Klärschlamms und damit für die energetische Nutzung des Klärschlamms ausgesprochen und auch entsprechende Maßnahmen gefördert hat. 100% 90% 80% Verbrennung Landschaftsbau Landwirtschaft Deponierung Sonstige Verfahren 3% 3% 2% 2% 1% 1% 2% 3% 6% 5% 7% 6% 9% 14% 18% 16% 70% 60% 27% 50% 40% 40% 75% 87% 90% 30% 51% 20% 33% 10% 0% Abb. 12: Zeitliche Entwicklung der Verwertung von Klärschlamm in Baden- Württemberg (Stand: )
27 Kommunales Abwasser 23 Die Kläranlagenbetreiber unternehmen große Anstrengungen zur Optimierung und Intensivierung der Klärschlammbehandlung (Zugabe von Polymeren statt Asche, Kalk oder Sägemehl, verbesserte Prozesssteuerung in Stabilisierungs- und Faulungsanlagen). Diese aufkommensmindernden Einflüsse gleichen in etwa den Mehranfall aus, der sich aus den weitergehenden Reinigungsverfahren zum Nährstoffabbau ergibt. Die energetische Nutzung bringt Vorteile im Hinblick auf den Schutz von Böden insbesondere vor dem Eintrag von Schwermetallen Schutz des Grundwassers insbesondere vor dem Eintrag von Stickstoff und Arzneimittelrückständen Schutz der Nahrungsmittelproduktion vor hygienischen Belastungen und vor Belastungen durch Arzneimittelrückstände und sonstige Spurenstoffe Dem steht der Nachteil gegenüber, dass der im Klärschlamm vorhandene Phosphor zunächst als Düngemittel nicht zur Verfügung steht. Weil Phosphor und insbesondere schadstoffarme Rohphosphate als knapper werdende Ressourcen einzustufen sind, wird den Projekten und Forschungsarbeiten zu einer effektiveren Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm bzw. Klärschlamm-Asche eine große Bedeutung beigemessen.
28 24 Kommunales Abwasser Investitionen und staatliche Förderung Die Förderung von Abwasseranlagen in Baden-Württemberg war eine wesentliche Voraussetzung für den heute erreichten Stand des Ausbaus von Kanalisation, Regenwasserbehandlung und Abwasserreinigung. Im Jahre 1994 wurde die Förderung auf eine gebührenorientierte Basis umgestellt. Dies bedeutet, dass eine Förderung nur noch bei Überschreiten einer bestimmten Belastung der Bürger durch die Wasser- und Abwassergebühren erfolgt. Die nachfolgende Abbildung 13 zeigt die seit 1999 geförderten Investitionen der Kommunen und Abwasserverbände für Kanalisationen, Regenwasserbehandlung und Kläranlagen und den Anteil der Fördermittel Gesamtkosten Zuschuss Mio. Euro Jahr Abb. 13: Geförderte Investitionen und Fördermittel in der Abwasserentsorgung in Baden-Württemberg seit 1999
29 Kommunales Abwasser 25 Auch in den kommenden Jahren müssen in die Abwasserbeseitigung noch erhebliche Summen investiert werden. Diese Kosten werden wie folgt geschätzt: 1. Modernisierung, Sanierung und Ausbau von Kläranlagen; Anschluss kleinerer Einheiten an größere Kläranlagen: 0,4 Mrd. In Baden-Württemberg müssen viele Kläranlagen, die bereits in den 1970-er Jahren zur biologische Abwasserreinigung ausgebaut wurden, dringend saniert werden. In diesem Zusammenhang sowie aus betrieblichen und betriebswirtschaftlichen Gründen sollen zur Verbesserung der Abwasserbeseitigungsstrukturen kleinere Kläranlagen aufgegeben und die Siedlungsflächen an größere Einheiten angeschlossen werden. Zur Verbesserung der Energieeffizienz sind weitere Energieoptimierungsmaßnahmen auf Kläranlagen notwendig. 2. Gewässerbezogene Anforderungen, insbesondere zur Umsetzung der EU-WRRL: 0,4 Mrd. Gewässerbezogene Anforderungen, insbesondere zur Umsetzung der EU-WRRL erfordern zusätzliche Maßnahmen zur Reinigung des Abwassers in Kläranlagen. 3. Regenwasserbehandlung: 0,2 Mrd. Neben dem Restausbau der Regenwasserbehandlung und der Sanierung älterer Anlagen ist die Ausstattung mit Mess- und Regeltechnik zur betrieblichen Optimierung notwendig. 4. Kanalisation: 2 Mrd. Ungefähr km (rd. 20 % der Mischwasserkanäle in Baden-Württemberg) sind so schadhaft, dass sie zeitnah saniert werden müssen. Ferner sind Maßnahmen zur Verminderung des Fremdwasseranteils erforderlich.
30 26 Kommunales Abwasser 5. Klärschlammbehandlung /-entsorgung: 0,1 Mrd. Das Land hat alle Kläranlagenbetreibern empfohlen, den Klärschlamm energetisch zu verwerten. Voraussetzung dafür sind zusätzliche Investitionen, z. B. für Filtratwasserspeicher, Entwässerungsanlagen und Trocknungsanlagen.
31 Kommunales Abwasser 27 Ausblick In den letzten Jahrzehnten wurden in Baden-Württemberg viele Maßnahmen zum Neubau, Ausbau und zur Modernisierung von Abwasseranlagen verwirklicht. Dadurch hat sich die Gewässergüte in den Gewässern wesentlich verbessert. Trotzdem müssen in den kommenden Jahren noch erhebliche Summen in die Abwasserbeseitigung investiert werden. Bau und Betrieb von Abwasseranlagen sind mit erheblichen Aufwendungen verbunden. Deshalb gilt es, Abwasserbeseitigungsstrukturen durch Konzentration in größeren leistungsfähigeren Abwasseranlagen zu verbessern. Unter Beibehaltung der Standards sind auch anlagenbezogene Optimierungsmöglichkeiten zu nutzen; etwa Energieeinsparung und Nutzung von Energiepotenzialen auf den Anlagen. Eine anlagenübergreifende Zusammenarbeit beim Betrieb kann ebenfalls zu wirtschaftlicheren Ergebnissen führen. Ein weiteres Handlungsfeld ist die Reduzierung von Fremdwasser in der Kanalisation. Die flächendeckende Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wird die Reduzierung des Niederschlagswasserabflusses in der Kanalisation durch Flächenentsiegelung und Abkoppelungsmaßnahmen beschleunigen. Durch die Fortschritte bei der Analytik ist es möglich, immer geringere Konzentrationen von Stoffen in der Umwelt nachzuweisen. Neben Arzneimittelrückständen werden auch Industriechemikalien und Pflanzenbehandlungsmittel in den Gewässern nachgewiesen. Die Umsetzung europäischer Richtlinien über die Qualität von Oberflächengewässer dürfte zu weiteren Anforderungen an die Abwasserreinigung führen. Auch wenn derzeit ökotoxikologische Wirkschwellen überwiegend noch nicht überschritten werden, sind aus Gründen der Vorsorge Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen in Betracht zu ziehen. Die Elimination von Spurenstoffen soll deshalb in ausgewählten Anlagen großtechnisch umgesetzt werden.
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