Fort- und Weiterbildung. Lernziele! Einleitung! Kalkulation und Kodierung!

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1 Basiswissen zum aktuellen Stand des neuen Entgeltsystems, der Deutschen Kodierrichtlinien in der Psychiatrie/ Psychosomatik und der Anwendung von ICD-10-GM/OPS Basic Knowledge about the Current Status of the New Reimbursement System, the German Coding Guidelines in Psychiatry/Psychosomatic Medicine and the Use of ICD-10-GM/OPS S. Neumaier, P. Klose, P. Dirschedl Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg Lernziele Kenntnisse der Methodik des neuen Vergütungssystems und der Funktionen der beteiligten Institutionen Kodierrichtlinien, deren Funktion und ihrer Verbindung zu den Klassifikationssystemen für Diagnosen und Prozeduren Struktur der Diagnosen- und Prozedurenklassifikation und deren Grundregeln Einleitung Das angestrebte neue Entgeltsystem für die Psychiatrie und Psychosomatik steht in einer Entwicklungsreihe mit der Psychiatrieenquete von 1975 und der Psychiatriepersonalverordnung (Psych-PV) von 1990, die jeweils die Versorgung psychisch Kranker maßgeblich verbessert haben. Allerdings wurde in den letzten Jahren eine unzureichende praktische Umsetzung der Psych-PV u.a. von der Aktion Psychisch Kranker (APK) bemängelt. Mit dem neuen 17 d des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) wurde die rechtliche Voraussetzung für die Einführung eines leistungsorientierten und pauschalierten Vergütungssystems auf der Grundlage von tagesbezogenen Entgelten mit zunächst budgetneutraler Umsetzung für das Jahr 2013 geschaffen. Für die Entwicklung der neuen Entgelte sollen die Behandlungsbereiche der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) genutzt werden. Das neue System wird die Abrechnung nach tagesgleichen Pflegesätzen für die Krankenhäuser der Fachgebiete Psychiatrie und Psychotherapie, Kinderund Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie sowie psychosomatische Medizin und Psychotherapie ablösen. Gemäß der gesetzlichen Vorgabe haben sich der Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) auf eine Grundlagenvereinbarung verständigt [1]. Basis der neuen Vergütung sollen tagesbezogene Entgelte sein, die den unterschiedlichen Aufwand der Behandlung abbilden und gleichzeitig einen praktikablen Differenzierungsgrad aufweisen. Die Entwicklung und Anpassung des Systems wurde dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) übertragen. Die Gesellschafter des Instituts sind die DKG, der GKV-Spitzenverband und der Verband der PKV. Um eine einheitliche Anwendung der Diagnosen- und Prozedurenklassifikation zu ermöglichen, vereinbarten die Vertragspartner Kodierrichtlinien. Diese werden vom InEK aktuell in der Version 2012 zur Verfügung gestellt [5]. Das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) ist für die Weiterentwicklung der medizinischen Klassifikationssysteme verantwortlich. Das DIMDI ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit. Jährlich werden aktualisierte Fassungen der amtlichen Schlüsselverzeichnisse vom DIMDI in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt [2, 3]. Alle an Kalkulation und Kodierung beteiligten Gruppen sind in " Abb.1 dargestellt. Kalkulation und Kodierung Die Entwicklung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Leistungen setzt belastbare Kosten- und Leistungsdaten voraus. Methodisch stellt der erforderliche Fall- und Tagesbezug der Kostenrechnung eine besondere Herausforderung dar. Das InEK hat hierzu in einem Pretest die entwickelte Methodik zur Kalkulation der Behandlungskosten gemeinsam mit 17 Krankenhäusern überprüft und gezeigt, dass diese grundsätzlich in den Krankenhäusern umgesetzt werden kann. Die Selbstverwaltungspartner stimmen überein, dass das InEK mit dem Kalkulationshandbuch [4] eine fundierte Grundlage für die Kalkulation für das Datenjahr 2011 erarbeitet hat werden die Kosten- und Leistungsdaten der teilnehmenden Bibliografie DOI /s Das Gesundheitswesen Georg Thieme Verlag KG Stuttgart New York ISSN Korrespondenzadresse Dr. med. Stephan Neumaier Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg Basler Straße Freiburg Stephan.Neumaier@mdkbw.de

2 InEK GmbH Kalkulationshandbuch Kalkulationshäuser Eingruppierungs- Empfehlung Psych-PV Abb. 1 DKR-Psych Träger: GKV, DKG, PKV Systemgrundlagen. Kosten Kalkulieren Leistungen kodieren DIMDI ICD-10-GM OPS Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit verordnung (Psych-PV) wurden gemeinsame Empfehlungen zur Eingruppierung in die Behandlungsgruppen durch die Selbstverwaltungspartner formuliert [6]. Die Übermittlung der Einstufungen erfolgt in Form entsprechender OPS-Kodes. Die Anwendung der Regelwerke wird durch die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/ Psychosomatik (DKR-Psych) geregelt. Die Kodierrichtlinien tragen dazu bei, die Kodierqualität in den Krankenhäusern zu verbessern und gleiche Krankenhausfälle identisch zu verschlüsseln. Die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/ Psychosomatik Version 2012 beziehen sich auf die Anwendung der ICD-10-GM 2012 und des OPS Version Für den Fall, dass zwischen den Hinweisen zur Benutzung der ICD-10-GM bzw. des OPS und den Kodierrichtlinien Widersprüche bestehen, haben die Kodierrichtlinien Vorrang. DKR-Psych ICD-10 GM/OPS systematisches Verzeichnis Neben den systematisch angelegten Verzeichnissen von ICD und OPS dienen die alphabetischen Verzeichnisse dazu, die Suche nach dem spezifischen Kode zu unterstützen, indem Synonyme der gängigen medizinischen Terminologie integriert sind. Oftmals führt ein Eintrag im alphabetischen Verzeichnis dennoch zu einem unspezifischen Kode, weshalb es für eine korrekte Kodierung unerlässlich ist, das systematische Verzeichnis heranzuziehen ( " Abb.2). Abb.2 ICD-10 GM/OPS alphabetisches Verzeichnis Hierarchie DKR-Psych, systematische und alphabetische Verzeichnisse. Krankenhäuser vom InEK für die eigentliche Kalkulation und Entwicklung des Vergütungssystems ab 2013 herangezogen. Entsprechendes gilt für die Folgejahre, wo das jeweilige Datenjahr die Basis für die Entgeltsystematik im übernächsten Jahr darstellt. Die konkrete Entgeltgestaltung wird vom InEK entwickelt und ist derzeit noch nicht verfügbar. Für Abrechnungszwecke werden Krankheiten nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) in der 10. Revision angepasst an die deutschen Verhältnisse (German Modification) verschlüsselt (ICD-10-GM). Chirurgische Eingriffe und andere medizinische Maßnahmen/ Prozeduren werden mit dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) kodiert. Für die Übermittlung der tagesbezogenen Einstufungen in die Behandlungsbereiche der Psychiatrie-Personal- DKR-Psych Die Kodierrichtlinien für die Psychiatrie und Psychosomatik gliedern sich in 11 allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten und 8 allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren. Im Folgenden sind die wichtigsten Regeln zusammengefasst. Dabei werden im Wesentlichen die gleichen Formulierungen gewählt, wie sie auch in den DKR- Psych vorkommen. Die Verantwortung für Dokumentation und Kodierung liegt nach DKR-Psych beim behandelnden Arzt, unabhängig davon, ob er selbst oder eine von ihm beauftragte Person die Verschlüsselung vornimmt. Nach DKR-Psych kann die Bedeutung einer konsistenten, vollständigen Dokumentation in der Krankenakte nicht häufig genug betont werden. Ohne diese Art der Dokumentation ist die Anwendung aller Kodierrichtlinien eine schwierige, wenn nicht unmögliche Aufgabe. Die DKR-Psych regelt für Fälle bei denen 2 oder mehrere Diagnosen gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen und Kodierrichtlinien oder ICD-10 für den betroffenen Fall keine spezifischen Regelungen enthalten, das dann vom behandelnden Arzt entschieden werden

3 PD002a: Hauptdiagnose Die Hauptdiagnose wird definiert als: Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthalts des Patienten verantwortlich ist. Der Begriff nach Analyse bezeichnet die Evaluation der Befunde am Ende des stationären Aufenthalts, um diejenige Krankheit bzw. Störung festzustellen, die hauptsächlich verantwortlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthalts war. Die dabei evaluierten Befunde können Informationen enthalten, die aus der medizinischen, sozialen und pflegerischen Anamnese, einer psychiatrischen/körperlichen Untersuchung, Konsultationen von Spezialisten, diagnostischen Tests oder Prozeduren, chirurgischen Eingriffen und pathologischen oder radiologischen Untersuchungen gewonnen wurden. Für die Abrechnung relevante Befunde, die nach der Entlassung eingehen, sind für die Kodierung heranzuziehen. Die nach Analyse festgestellte Hauptdiagnose muss nicht der Aufnahmediagnose oder Einweisungsdiagnose entsprechen. Anmerkung 1: Es ist nicht auszuschließen, dass diese Definition der Hauptdiagnose unter Umständen im pauschalierenden Vergütungssystem auf der Grundlage von tagesbezogenen Entgelten keine adäquate Abbildung der Krankenhausleistung erlaubt. Im Rahmen der Entwicklung und Pflege des Entgeltsystems wird dieser Sachverhalt verfolgt und auf ggf. notwendige Maßnahmen geprüft. (Quelle [5]: S. 3) PD003a: Nebendiagnosen Die Nebendiagnose ist definiert als: Eine Krankheit bzw. Störung oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthalts entwickelt. Für Kodierungszwecke müssen Nebendiagnosen als Krankheiten bzw. Störungen interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist: therapeutische Maßnahmen diagnostische Maßnahmen erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand Bei Patienten, bei denen einer dieser erbrachten Faktoren auf mehrere Diagnosen ausgerichtet ist, können alle betroffenen Diagnosen kodiert werden. (Quelle [5]: S. 8) muss, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnosedefinition entspricht. Nur in diesem Fall sieht die DKR vor, dass vom behandelnden Arzt die Diagnose auszuwählen ist, die für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat. Nach DKR-Psych sind abnorme Labor-, Röntgen-, Pathologie- und andere diagnostische Befunde nicht zu kodieren, es sei denn, sie haben eine klinische Bedeutung im Sinne einer therapeutischen Konsequenz oder einer weiterführenden Diagnostik (nicht allein Kontrolle der abnormen Werte). Im Rahmen der Diagnostik ausgeschlossene Diagnosen dürfen nicht kodiert werden. Hingegen werden Verdachtsdiagnosen, die am Ende eines stationären Aufenthalts weder sicher bestätigt noch ausgeschlossen sind, in Abhängigkeit vom Entlassungsmodus unterschiedlich kodiert. PD008a: Verdachtsdiagnosen Verdachtsdiagnosen im Sinne dieser Kodierrichtlinie sind Diagnosen, die am Ende eines stationären Aufenthalts weder sicher bestätigt noch sicher ausgeschlossen sind. Verdachtsdiagnosen werden unterschiedlich kodiert, abhängig davon, ob der Patient nach Hause entlassen oder in ein anderes Krankenhaus verlegt wurde. Entlassung nach Hause 1) Wenn Untersuchungen vorgenommen, aber keine Behandlung in Bezug auf die Verdachtsdiagnose eingeleitet wurde, ist/sind das/die Symptom/e zu kodieren. 2) Wenn eine Behandlung eingeleitet wurde und die Untersuchungsergebnisse nicht eindeutig waren, ist die Verdachtsdiagnose zu kodieren. Verlegung in ein anderes Krankenhaus Wenn ein Patient mit einer Verdachtsdiagnose verlegt wird, ist vom verlegenden Krankenhaus die Verdachtsdiagnose-Schlüsselnummer zu kodieren. Von dem verlegenden Krankenhaus dürfen zur Kodierung nur die zum Zeitpunkt der Verlegung erhältlichen Informationen verwendet werden. Spätere Informationen aus dem Krankenhaus, in welches der Patient verlegt wurde, dürfen die Kodierungsentscheidung nachträglich nicht beeinflussen. (Quelle [5]: S. 13)

4 ICD-10-GM Das systematische Verzeichnis bildet die Basis für die Diagnosekodierung und gliedert sich in 22 Kapitel, wobei die Organkapitel 3 14 den Kernbereich bilden. Die Kapitel werden in Gruppen, die Gruppen weiter in Kategorien, die in weitere (Sub-)Kategorien unterteilt sein können, aufgeteilt. Eine Krankheit oder Gruppe hat einen Schlüsselnummer (Kode) und einen beschreibenden Text (Klassentitel). Zusätze, die sog. Klassenattribute, geben weitere Erklärungen zum Inhalt: Inklusiva (Inkl.) benennen Eigennamen oder Synonyme oder Sonderformen, die dem Kode zuzuordnen sind. Die Auflistung ist grundsätzlich nicht abschließend. Bei 4- und 5-stelligen Kodes fehlt die Abkürzung in der Regel. Exklusiva (Exkl.) benennen, was der Kode nicht beinhaltet und geben in Klammern den zu verwendenden Kode an. Hinweise (Hinw.) erklären den Kode näher. Hier findet man z.b. eine Erklärung, wie man eine nicht genau definierte Form der Erkrankung kodieren sollte. Hinweise sind in der ICD- 10-GM selten. Resteklassen In den Kategorien gibt es meist eine Subkategorie für Resteklassen. Der Resteklasse Sonstige werden Krankheiten zugeordnet, die zwar medizinisch spezifisch bezeichenbar sind, für die in der Kategorie jedoch kein spezifischer Einzelkode vorgehalten wird. Hingegen ist die Resteklasse Nicht näher bezeichnet zu verwenden, wenn für die Kodierung keine nähere Information für die Erkrankung bekannt ist. Grundsätzlich gilt das Prinzip, das so spezifisch wie möglich kodiert werden sollte und die Resteklasse nicht näher bezeichnet möglichst zu vermeiden ist. Beispiel Sonstige vs, Nicht näher bezeichnet Zur F05.- stehen als terminale Kodes zur Verfügung: F05.0 Delir ohne Demenz F05.1 Delir bei Demenz F05.8 sonstige Formen des Delirs F05.9 Delir, nicht näher bezeichnet Bei einem Patient besteht ein Delir ungeklärter Genese: korrekte Kodierung F05.9. Bei dem Patient besteht das Delir im Rahmen eines postoperativen Delirs: korrekte Kodierung F05.8. Der Ätiologiekode einer Erkrankung wird in der ICD-Systematik mit einem Kreuz ( ) und die (Organ-)Manifestation mit einen Stern (*) gekennzeichnet. Ein Stern -Kode darf nicht allein stehen (sog. Sekundärkode), der Primärkode ist voranzustellen. Gegebenenfalls können einem Kreuzkode mehrere Sternkodes zugeordnet werden, wenn sich die Grunderkrankung an verschiedenen Organen manifestiert. Als Sternkodes dürfen nur Kodes verwendet werden, die in der ICD-Systematik so definiert sind. Zulässig ist jedoch, einen Kode für eine Grunderkrankung auch als Ätiologiekode (Kreuzkode) zu verwenden, wenn er im systematischen Verzeichnis nicht explizit als Kreuzkode gekennzeichnet ist und kein anderes Kennzeichen trägt. Beispiel Kreuz-Stern-System Bei einem Patienten mit einer Alzheimerdemenz mit Beginn vor dem 65. Lebensjahr führt die Kodierung auf den Sternkode: F00.0* Demenz bei Alzheimerkrankheit mit frühem Beginn (Typ 2) (G30.0 ). Somit ist die Kodierung mit dem Primärkode G30.0 und dem Sternkode F00.0* vorzunehmen. Ausrufezeichen () sind ebenfalls Sekundärkodes. Sie kennzeichnen Zusatzkodes, die eine Krankheit näher bezeichnen können oder den Schweregrad charakterisieren. Ausrufezeichenkodes können ebenfalls nicht alleine stehen. OPS Grundsätzlich soll der OPS nicht dazu dienen, jeden medizinischen Handgriff abzubilden. Im Prinzip umfasst ein OPS-Kode alle Teilleistungen, die typischerweise mit der bezeichneten Behandlung verbunden sind. Zum Beispiel ist bei der Mehrzahl der operativen OPS Einleitung, Anästhesie, Zugang und Operation im Kode enthalten. Allerdings bestehen z. B. bei neurochirurgischen Operationen, wo der Zugang z. T. gesondert kodiert wird, abweichende Regelungen. Um psychiatrische/psychosomatische Leistungen im OPS abbilden zu können, erfolgten ab 2009 Beratungen unter Einbeziehung verschiedener Fachgesellschaften. Letztlich hat das DIMDI für 2010 die erste OPS-Erweiterung vorgenommen und 2012 erfolgten Überarbeitungen der Kodes. Nach aktuellem Stand sind nur die folgenden Leistungen im Geltungsbereich des 17 d KHG kodierbar: 1-903: aufwendigere Diagnostik bei Erwachsenen 1-904: Diagnostik bei Kindern und Jugendlichen 9-60 bis 9-64: Behandlung bei Erwachsenen

5 9-65 bis 9-69: Behandlung bei Kindern und Jugendlichen 9-98 bis 9-99: andere ergänzende Maßnahmen und Informationen (sog. Pseudo-OPS mit tagesgenauen Psych-PV-Einstufungen) Es gilt, dass alle Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung vorgenommen wurden und im OPS abgebildet sind, zu kodieren sind. Zu kodieren sind auch die von der psychiatrischen oder psychosomatischen Einrichtung nach 17 d KHG veranlassten Leistungen (z. B. interne und externe konsiliarische Leistungen), sofern diese nicht durch die Einrichtung selbst außerhalb von 17 d KHG oder einen anderen Leistungsträger mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Korrespondierend zur ICD-10 gibt der OPS ebenfalls mit Exklusiva, Inklusiva und Hinweisen nähere Beschreibungen zu einzelnen Kodes. Auch Resteklassen werden hier mit X an der letzten Kodestelle für sonstige Prozeduren und mit Y für nicht näher bezeichnet verwendet. Wie bei der ICD wird ein alphabetisches Verzeichnis für Prozeduren vorgehalten. Einen Eindruck zum Differenzierungsgrad der inzwischen vorliegenden OPS-Systematik Version 2012 am Beispiel der Behandlungskodierung im Erwachsenenbereich gibt " Abb.3. Die mindestens wöchentlich bzw. bei Wechsel des Behandlungsbereiches zu kodierenden terminalen Kodes sind hier grün markiert. Die Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen unterscheidet 4 Behandlungsbereiche. Die werden in den Behandlungsbereichen nach ihrer Anzahl und den erbringenden Therapeuten kodiert. Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Gruppentherapien dauern ebenfalls 25 Minuten und die kodierbaren werden in Abhängigkeit der Gruppengröße mittels definierten Umrechnungsfaktoren bestimmt. Um Leistungen bei Patienten, bei denen keine sonst kodierbaren von zusammenhängend mindestens 25 Minuten realisiert werden, ebenfalls abbilden zu können, wurden spezielle Kodes im Regel- und Intensivbehandlungsbereich eingeführt (9-604 s. " Abb.4 und s. " Abb.5). Im Intensivbehandlungsbereich wird in einer zusätzlichen Ebene nach Anzahl definierter Patientenmerkmale ( " Abb.5) weiter differenziert. Für den Intensivbehandlungsbereich muss mindestens eines dieser Merkmale (z. B. eine akute Fremdgefährdung) vorliegen. Hiernach erfolgt die Kodierung der nach den erbringenden Therapeuten und der Anzahl von. Für den Behandlungsbereich psychotherapeutische ( " Abb.6) werden für Ärzte und Psychotherapeuten und für Spezialtherapeuten und Pflegekräfte Regelbehandlung Abb.3 Abb Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenenstörungen Intensivbehandlung Behandlungsbereiche Erwachsene. Regelbehandlung a psychotherapeutische Therapiekodierung Regelbehandlung bei Erwachsenen. Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen* a Spezialtherapeuten und/ oder Pflegefachkräfte r Intensivbehandlung Patienten mit 3 bis 4 Merkmalen* a Spezialtherapeuten und/ oder Pflegefachkräfte r wie im Regel- oder Intentensivbehandlungsbereich zusammengefasst und nach Anzahl kodiert. Hingegen wird in der psychosomatisch-psychotherapeutischen ( " Abb.7) die Zahl der getrennt für Ärzte, Psychologen, Spezialtherapeuten und Pflegefachkräften kodiert. Zusätzlich zur dargestellten Systematik können in allen 4 Bereichen weitere Leistungen im Sinne von erhöhtem Betreuungsaufwand (Einzelbetreuung oder Betreuung in Kleinstgruppen) und Krisenintervention kodiert werden. Die für die erhöhte Betreuung bzw. für Kriseninterventionen aufgewendeten Personalzeiten können nicht für psychosomatischpsychotherapeutische Spezialtherapeuten/ Pflegefachkräfte r bei Patienten mit 5 und mehr Merkmalen* a Spezialtherapeuten und/ oder Pflegefachkräfte r *Patientenmerkmale nach OPS Version 2012: Anwendung von besonderen Sicherungsmaßnahmen akute Selbstgefährdung durch Suizidalität oder schwer selbstbeschädigendes Verhalten akute Fremdgefährdung schwere Antriebsstörung (gesteigert oder reduziert) keine eigenständige Flüssigkeits-/Nahrungsaufnahme akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung Entzugsbehandlung mit vitaler Gefährdung Die für die jeweiligen Patienten zutreffenden Merkmale sind zu addieren. Ändert sich die Anzahl der zutreffenden Merkmale innerhalb einer Woche, ist entsprechend der Höchstzahl der für den jeweiligen Patienten zutreffenden Merkmale zu kodieren. Abb.5 Therapiekodierung Intensivbehandlung bei Erwachsenen.

6 Abb f (16 Kodes) psychotherapeutische Spezialtherapeuten/ Pflegefachkräfte r Therapiekodierung psychotherapeutische bei Erwachsenen. durch Ärzte (9 Kodes) psychosomatischpsychotherapeutische durch Psychotherapeuten (9 Kodes) durch Spezialtherapeuten c (13 Kodes) durch Pflegefachkräfte c (13 Kodes) Abb. 7 Therapiekodierung psychosomatisch-psychotherapeutische bei Erwachsenen. Kodierung: Hauptdiagnose Nebendiagnose OPS-Therapie Psych-PV andere OPS Abb. 8 Aufnahme Intensivbehandlung F20.0 paranoide Schizophrenie CCT EEG Regelbehandlung I10.90 essenzielle Hypertonie, ohne Angabe einer hypertensiven Krise Leistungsepisode 1 (2.10. bis 6.10.): Intensivbehandlung mit 2 Merkmalen und durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachte TE: (mit 1/12 bis 2 TE) Intensivbehandlung mit 2 Merkmalen und durch Spezialtherapeuten und/ oder Pflege erbrachte TE: (mit 1/12 bis 2 TE) Behandlungsart A2 im Bereich Allgemeine Psychiatrie native Computertomografie des Schädels Routine-EEG (10/20 Elektroden) Kodierung des Fallbeispiels. *1, *2 *1, *2 *3, *4 Leistungsepisode 2 (7.10. bis ): Regelbehandlung mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachte TE: (mit 1/12 bis 2 TE) Regelbehandlung mit durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegekräfte erbrachte TE: (mehr als 2 bis 4 TE) Behandlungsart A1 im Bereich Allgemeine Psychiatrie Entlassung *4 *4 *3, * Fallbeispiel ( " Abb.8) Die Aufnahme des 31-jährigen Patienten in das psychiatrische Krankenhaus erfolgt freiwillig, bei Exazerbation einer paranoiden Schizophrenie (F20.0) am 2. Oktober. Bei Aufnahme und in den ersten 5 Behandlungstagen besteht eine akute Fremdgefährdung und ein schwer gesteigerter Antrieb im Rahmen der psychotischen Symptomatik. Am 5. und 6. Oktober erfolgen 2 supportive ärztliche Gespräche (*1) und je 2 Ergotherapiebehandlungen (*2) als Einzeltherapie mit je 25 min Dauer. Nach der Entaktualisierung erfolgt ab dem 7. Oktober die Weiterbehandlung als Regelbehandlung. Nach Abklingen der akuten paranoiden Symptomatik drängt der Patient rasch auf Entlassung gegen ärztlichen Rat. Bei fehlenden Rückhaltegründen erfolgt die Entlassung am 11. Oktober. In der Regelbehandlung erfolgen 2 (TE) von 25 min durch Ärzte mit Gesprächen zur Verbesserung der Compliance und Aufklärung zur Pharmakotherapie (*3) und 4 Spezialtherapeuten und Pflegefachkräfte (*4). Während des Aufenthalts wurde eine vorbestehende arterielle Hypertonie (essenziell) weiter medikamentös behandelt. Am 8. Oktober erfolgte eine native zerebrale Computertomografie (CCT) und eine Elektroenzephalografie (EEG). Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) überarbeitet jährlich die verwendeten medizinischen Klassifikationssysteme ICD-10-GM und OPS. Inzwischen wurde der OPS- Katalog für die Psychiatrie und Psychosomatik umfangreich erweitert. Die Anwendung der Klassifikationssysteme wird durch die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) unterstützt. Die Kodierrichtlinien tragen maßgeblich dazu bei, gleiche Krankenhausfälle einheitlich zu verschlüsseln und führen dazu, vergleichbare Leistungen demselben Entgelt zuzuordnen. die Berechnung der der Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder anderer Zusatzkodes (9-641 bzw ) noch mal in Ansatz gebracht werden. Zusammenfassung Das neue, leistungsorientierte Entgeltsystem soll ab 2013 in der Psychiatrie und Psychosomatik die Abrechnung nach tagesgleichen Pflegesätzen ablösen. Die Entwicklung und Anpassung des Systems wurde dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) übertragen. Das Deutsche Fazit Das neue Entgeltsystem ist nicht statisch angelegt, es wird jährlich weiterentwickelt, um medizinische Innovationen, Veränderungen der Versorgungsstrukturen und Kostenentwicklungen Rechnung zu tragen. Die korrekte Anwendung der Kodierrichtlinien und die Verschlüsselung von Erkrankungen und Prozeduren setzen fundierte Kenntnisse voraus und werden eine Schlüsselkompetenz der für die Kodierung verantwortlichen behandelnden Ärzte werden.

7 Die Entwicklung des Entgeltsystems setzt gleichermaßen belastbare Kosten- und Leistungsdaten voraus. Methodisch stellt der erforderliche Fall- und Tagesbezug der Kostenrechnung eine besondere Herausforderung dar werden die Kosten- und Leistungsdaten der teilnehmenden Krankenhäuser vom InEK für die eigentliche Kalkulation und Entwicklung des Vergütungssystems ab 2013 herangezogen. Entsprechendes gilt für die Folgejahre, wo das jeweilige Datenjahr die Basis für die Entgeltsystematik im übernächsten Jahr darstellt. Interessenkonflikt Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht. Literatur 1 GKV-Spitzenverband. Vereinbarung über die Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß 17d KHG (Psych-Entgeltsystem). Im Internet: 11_23_Grundlagenvereinbarung_Psych-Entgeltsys tem_10801.pdf Stand: DIMDI. Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme: 10. Revision German Modification Version Im Internet: dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm 2012/index.htm Stand: DIMDI. Operationen- und Prozedurenschlüssel Version Im Internet: de/klassi/prozeduren/ops301/opshtml2012/index. htm Stand: InEK. Kalkulationshandbuch. Im Internet: geltsystem_psychiatrie_17d_khg Stand: InEK. Deutsche Kodierrichtlinien für die Psychiatrie und Psychosomatik, Version Im Internet: tik/kodierrichtlinien/dkr-psych_2012 Stand: InEK. Psych-PV-Eingruppierungsempfehlungen. Im Internet: chosomatik/psych-pv-eingruppierungsempfehlun gen Stand:

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