PROFIL. Sonnen. Verstand! Sie sich mit. des Lebens. Reportage. Häusliche Pflege. Geben Sie Karies keine Chance. Chronische Schmerzen

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1 PROFIL Abs.: Freie Krankenkasse, Postfach 2, 4760 Büllingen Abgabestelle: Eupen Mail P des Lebens Juli - August - September Belgien - Belgique P.P. - P.B. B 5595 Erscheint dreimonatlich Reportage Sonnen Sie sich mit Verstand! Gesundheit Gesundheit Versicherung Geben Sie Karies keine Chance Chronische Schmerzen Häusliche Pflege

2 BesuchenSie unser Online Büro - wann immersie möchten! Ihre Daten und Versicherungsangaben auf einen Blick, dazu zahlreiche weitere Funktionen.

3 Vorwort Aus dem Inhalt Medizinische Behandlung für jeden auch wenn Sie das Honorar nicht zahlen können. Liebe Leserin, Lieber Leser, wer nur ein bescheidenes Einkommen hat, kann bei regelmäßiger medizinischer Behandlung in finanzielle Not geraten, denn die Honorare für Besuche beim Arzt oder beim Zahnarzt muss der Patient immer vorstrecken, bevor er anschließend die Rückzahlung seitens seiner Krankenkasse erhält. Ebenso verhält es sich bei Kinesitherapie oder Physiotherapie: bei regelmäßiger Behandlung kommt da schon einiges an Kosten auf den Patienten zu. Das System hat durchaus seine Berechtigung. Durch das Vorstrecken des vollständigen Honorars soll dem Patienten bewusst werden, dass jede Behandlung mehr kostet als nur seinen kleinen Eigenanteil und dass die Krankenkasse, sprich die Allgemeinheit, für ihn den größten Teil der Kosten trägt. Durch die Transparenz bei der Abrechnung der Honorare übt der Patient gleichzeitig auch eine Kontrolle auf den Pflegeleistenden aus. Aus diesen Gründen hat der belgische Gesetzgeber das Vorstrecken der Honorare für ambulante Behandlungen zur Pflicht gemacht. Das so genannte Drittzahlersystem, d.h. die Abrechnung des Pflegeleistenden (des Dritten), am Patienten vorbei, direkt mit der Krankenkasse ist im Prinzip verboten und ist nur für stationäre Behandlungen erlaubt. Allerdings kann dieses System für Personen mit geringem Einkommen, ganz sicher aber für Personen in finanziellen Schwierigkeiten, zum Problem werden, denn die Kosten für regelmäßige medizinische Behandlungen können hoch ausfallen. Daher gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmefällen, in denen das eigentlich verbotene Drittzahlersystem aus sozialen Gründen dennoch angewandt werden darf. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist jedoch wenig bekannt. In der vorliegenden Ausgabe befassen wir uns deshalb mit diesem Thema, das wir außerdem in einer ausführlichen Informationsbroschüre vertieft haben. Wenn unsere Information dazu beiträgt, dass niemand mehr aus finanziellen Gründen zögert, zum Arzt zu gehen, dann hat sich unsere Initiative gelohnt. Hubert Heck Direktion der Freien Krankenkasse Zu Ihren Diensten Verlängerung des Elternurlaubs Verbesserte Deckung der Gesundheitspflege für Selbständige Zahlung der Beiträge vor Beginn des Quartals Neuerungen zur Sauerstofftherapie Versicherung Hält sich Ihr Arzt an die Kassentarife? Gesundheit Geben Sie Karies keine Chance! Chronische Schmerzen - ein Volksleiden Reportage Sonnen Sie sich mit Verstand Versicherung Auch auf Reisen gut versichert! Häusliche Pflege: viele Hilfsdienste erleichtern den Alltag Medizinische Behandlung für jeden - auch wenn Sie den Arzt nicht bezahlen können Recht Der erste Job - was ist zu beachten? Kiosk Aktionen zur Gesundheitsförderung Kontaktstellen Büllingen: Hauptstraße 2 - Tel Bütgenbach: Marktplatz 11/E/2 - Tel Eupen: Vervierser Straße 6A - Tel Kelmis: Kirchstraße 6 - Tel Raeren: Hauptstraße 73A - Tel St.Vith: Schwarzer Weg 1 - Tel info@freie.be Internet:

4 4 Zu Ihren Diensten Verlängerung des Elternurlaubs Der Elternurlaub ist eine vollständige oder teilzeitige Laufbahnunterbrechung, die bis zum zwölften Geburtstag des Kindes genommen werden kann. Im Privatsektor haben Arbeitnehmer, die seit mindestens einem Jahr beschäftigt sind, Anrecht auf Elternurlaub. Verbesserte Deckung der Gesundheitspflege für Selbständige Der Ministerrat hat für aktive und pensionierte Selbständige eine Verbesserung im Bereich der Versicherung für Gesundheitspflege beschlossen. Bislang müssen Selbständige, die nach ihrer Pensionierung noch eine berufliche Tätigkeit ausüben, weiterhin ihre Sozialbeiträge zahlen. Nur so haben sie Anrecht auf eine Erstattung der Gesundheitspflege. Diese Beitragszahlung entfällt künftig. Zum 1. Juni 2012 wurde die Dauer dieser Arbeitsunterbrechung von drei auf vier Monate erhöht. Der Elternurlaub kann gestaffelt werden und, je nachdem ob Sie teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt sind, auch als halbzeitige Unterbrechung oder sogar zu einem Fünftel genommen werden. Unterbrechung Dauer Zielgruppe Vollständig 4 Monate Voll- und Teilzeitbeschäftigte Halbtags 8 Monate Vollzeitbeschäftigte Ein Fünftel 20 Monate Vollzeitbeschäftigte Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Internet unter www. freie.be > Was tun, bei...? > Schwangerschaft > Elternurlaub Aktive Selbständige, die ihre berufliche Tätigkeit für die Pflege eines schwer erkrankten Familienangehörigen (Partner oder Kind) unterbrechen, erhalten für diesen Zeitraum keine Beitragsgutscheine und verlieren somit das Anrecht auf die Erstattung der Gesundheitspflege. Auch diese Regelung entfällt, sodass die Selbständigen auch während der Arbeitsunterbrechung ordnungsgemäß krankenversichert sind. Diese vom Ministerrat angenommenen Änderungen treten erst mit der Veröffentlichung eines in Kürze zu erwartenden Königlichen Erlasses in Kraft. Zahlung der Beiträge vor Beginn des Quartals In unserem Rundschreiben vom 26. Dezember 2011 haben wir unsere Mitglieder bereits darüber informiert: Zum 1. Januar 2012 ist ein neues Gesetz über die Zusatzversicherungen der Krankenkassen in Kraft getreten. Seitdem ist es den Krankenkassen nicht mehr erlaubt, Leistungen zu erstatten, falls die Beiträge für die laufende Versicherungsperiode nicht bezahlt sind. Dies hat zur Folge, dass die Zahlungsaufforderungen den Mitgliedern etwas früher zugestellt werden, damit die Beiträge rechtzeitig vor Beginn des Quartals eingezahlt werden können. Auch die Beiträge, die per Einzugsermächtigung (Domizilierung) gezahlt werden, werden einige Tage vor Beginn des neuen Quartals abgebucht. Neuerungen zur Sauerstofftherapie S eit dem 1. Juli 2012 gelten neue Regelungen für die Erstattung der Sauerstofftherapie. Es wird unterschieden zwischen Kurzzeitbehandlung und chronischer Behandlung: Eine Kurzzeitbehandlung kann durch einen Haus- oder Facharzt verordnet und das Material über eine öffentliche Apotheke besorgt werden; Bei chronischer Behandlung muss die Anfrage durch den Pneumologie- Dienst eines Krankenhauses getätigt werden. Kurzzeitbehandlungen werden künftig nur noch für Palliativ-Patienten, bei Hypoxämie sowie bei Cluster-Kopfschmerz erstattet. In manchen Fällen ist die Therapie zeitlich begrenzt (3 Monate/Jahr) oder unterliegt der Genehmigung des Vertrauensarztes. Für die Langzeitbehandlung zuhause wurden neue Formen der Sauerstoffbehandlung eingeführt, sodass einige Patienten ihre Therapieform möglicherweise ändern müssen. Flüssigsauerstoff wird nur noch in seltenen Fällen genehmigt und darf nun mehr ausschließlich von Krankenhausapotheken ausgehändigt werden. Die Änderungen werden allerdings erst angewandt, wenn die bestehende Genehmigung des Patienten erneuert werden muss. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in Kürze hier auf unserer Internetseite

5 Versicherung 5 Hält sich Ihr Arzt an die Kassentarife? Der gute Ruf, Standort der Praxis, Spezialisierung, All diese Kriterien spielen eine Rolle bei der Auswahl eines Arztes. Vergessen Sie dabei jedoch nicht seinen Status. Um Überraschungen beim Erhalt der Rechnung zu vermeiden, sollten Sie sich schon im Vorfeld darüber informieren, ob der Arzt dem Tarifabkommen der Krankenkassen beigetreten ist oder nicht. Drei Möglichkeiten Die Vereinbarungen zwischen Medizinern und Krankenkassen werden in einer nationalen Kommission (CNMM = Commission nationale médico-mutualiste, auch genannt Médicomut ) getroffen. Dieses Abkommen bestimmt unter anderem die Honorartarife. Der Status des Pflegeleistenden kann wie folgt sein: Konventioniert: Er ist dem Abkommen (der Konvention) beigetreten und verpflichtet sich, die vereinbarten Tarife zu respektieren. Er darf keine Honorarzuschläge verlangen. Nicht konventioniert: Er akzeptiert das Abkommen nicht und kann sein Honorar frei festlegen. Dieses ist dann meist höher als das Tarifhonorar. Teilweise konventioniert: Er ist dem Abkommen nur teilweise beigetreten. Das bedeutet, dass er die Tarifhonorare nur zu bestimmten Zeiten und/oder an bestimmten Orten anwendet. Wichtig Klären Sie immer vorher, ob der von Ihnen gewählte Arzt konventioniert ist oder nicht! Bei nicht konventionierten Ärzten, kann es zu bösen finanziellen Überraschungen kommen. Wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Arzt habe zu viel berechnet, informieren Sie sich bei unseren Mitarbeitern. Sollten Sie zu viel gezahlt haben, so können wir Ihnen dabei helfen, eine Rückzahlung beim Leistungserbringer einzufordern. Der Dienst Verteidigung der Mitglieder untersucht Ihr Anliegen und erstellt ein kurzes juristisches Gutachten. Ausnahmen Unter bestimmten Umständen darf auch ein konventionierter Arzt einen erhöhten Tarif berechnen (ein niedrigeres Honorar ist ebenfalls möglich). Allgemeinmediziner: Ein nicht dringender Arztbesuch nach Terminvereinbarung, auf Anfrage des Patienten (in der Praxis oder beim Patienten zuhause) außerhalb der Sprechstunden; Der gerufene Arzt muss eine ungewöhnlich weite Strecke zurücklegen ; Der Arzt wird nachts, am Wochenende oder an Feiertagen zu einem Hausbesuch gerufen, obwohl er keinen Bereitschaftsdienst hat und die diensthabenden Ärzte zur Verfügung stehen; Eine Sprechstunde auf Anfrage des Patienten an einem Samstag, Sonntag, Feiertag oder nach 21 Uhr. Fachärzte: Krankenhausaufenthalt in einem vom Patienten angefragten Einzelzimmer; Ein Hausbesuch, außer er wurde vom behandelnden Hausarzt angefragt; Eine Sprechstunde auf Anfrage des Patienten an einem Samstag, Sonntag, Feiertag oder nach 21 Uhr. Zahnärzte: Konventionierte Zahnärzte können ebenfalls Honorarzuschläge berechnen: Wenn der Patient besondere Anforderungen wie Behandlungsort oder Uhrzeit stellt, obwohl dies medizinisch nicht notwendig ist. Wo erfahren Sie, ob Ihr Arzt konventioniert ist? Jeder Arzt ist dazu verpflichtet, seinen Patienten mitzuteilen, ob er konventioniert ist oder nicht. Falls Ihr Arzt nur teilweise konventioniert ist, so muss er bekannt machen, an welchen Tagen und Uhrzeiten er sich nicht an den Kassentarif hält. Diese Informationen müssen klar und deutlich im Wartezimmer veröffentlicht werden. Achtung: bei einer Sprechstunde im Krankenhaus muss der Status des Dienstleistenden (konventioniert oder nicht) mitgeteilt werden. Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie berechnete Honorarzuschläge anfechten. Übersicht der Konventionen Dieses Jahr sind 12,1 % der Allgemeinmediziner dem Médicomut - Abkommen nicht beigetreten. Bei den Fachärzten sind es 19,9 %. Interessant zu wissen: Die medizinische Fachrichtung, in der die meisten nicht konventionierten Ärzte arbeiten, ist die Dermatologie/Gefäßchirurgie mit einem Prozentsatz von 68,2 %. Haben Sie Fragen zum Status eines Arztes? Sie können sich ebenfalls an eine unserer Geschäftsstellen wenden. Teilen Sie den Namen und Vornamen des Arztes oder seine Identifizierungsnummer mit. Wir können Ihnen dann mitteilen, ob er konventioniert ist oder nicht. Am einfachsten ist es natürlich, wenn Sie den Arzt selbst fragen. Eine Auskunft ist kostenlos.

6 6 Gesundheit Geben Sie Karies keine Chance! Jeder möchte gesunde und schöne Zähne haben. Diese benötigen jedoch ständige Pflege. Eine gründliche Mundhygiene, ausgewogene Ernährung und regelmäßige Besuche beim Zahnarzt sorgen dafür, dass die Zahngesundheit erhalten bleibt. Ein Großteil der Zahnbeschwerden wird durch Karies ausgelöst. Die Mundhöhle wird von unendlich vielen Bakterien besiedelt. Diese ernähren sich vom Zucker, der nach dem Essen in Form von Nahrungsresten an den Zähnen haftet. Dabei wandeln die Bakterien den Zucker in Säure um, die den Zahnschmelz angreift. Die heutigen Zubereitungsmethoden lassen unsere Nahrung weicher werden als die unserer Vorfahren und wir müssen weniger kauen. Deshalb bilden die Speicheldrüsen weniger Speichel, der die Zähne automatisch reinigt. Folglich bleibt der Zucker länger auf der Zahnoberfläche haften und die Gefahr der Kariesentstehung wächst. Vor allem zucker- und stärkehaltige Lebensmittel begünstigen das Auftreten von Karies, da deren Belag besonders hartnäckig an den Zähnen haftet. So entstehen kleine Löcher in der Zahnoberfläche. Werden diese nicht vom Zahnarzt behandelt, frisst sich die Karies immer tiefer durch den Zahn und zerstört ihn vollständig. Das Umwandeln von Zucker in Säure und somit die Kariesbildung kann nur durch regelmäßiges Putzen der Zähne vermieden werden. Für die Gesunderhaltung der Zähne sind außerdem Besuche beim Zahnarzt unerlässlich. Vorsorge Der Zahnarzt ist nicht nur dazu da, Schäden an den Zähnen zu beheben, sondern kümmert sich auch um die Vorsorge. Aus diesem Grund sollten Sie regelmäßig zu Kontrollbesuchen zum Zahnarzt gehen. Komplizierte und teure Behandlungen zur Wiederherstellung der Zähne werden dann überflüssig oder fallen erst sehr viel später an. Schon im Kindesalter sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen der Zähne wichtig. Idealerweise sollten Sie die Zähne Ihrer Kinder ab dem Alter von zwei Jahren etwa alle sechs Monate vom Zahnarzt kontrollieren lassen. Leider berücksichtigen noch zu wenige Eltern diesen Ratschlag. Viele denken, es sind doch bloß die ersten Zähne, doch Erkrankungen an den Milchzähnen können auch andere gesundheitliche Beschwerden hervorrufen. Bestimmte vorsorgende Leistungen werden durch die gesetzliche Krankenversicherung teilweise erstattet. Für Erwachsene zählt dazu jährlich eine Munduntersuchung (18 bis 60 Jahre) sowie das Entfernen von Zahnstein. Für Kinder und Jugendliche sieht die Pflichtversicherung neben letzterer Leistung zudem eine vollständige Erstattung für das Versiegeln von Rissen und Löchern sowie für zwei vorsorgende Munduntersuchungen pro Jahr vor. Putzen, putzen, putzen! Das Zähneputzen ist wichtig, um die Beläge, die durch Nahrungsreste an den Zähnen entstanden sind, zu entfernen. Nur durch regelmäßiges und richtiges Reinigen des Mundinnenraums kann Karies, Zahnstein und Parodontose vorgebeugt werden. Säubern Sie Ihre Zähne nach jeder Mahlzeit. Nach dem Genuss von säurehaltigen Lebensmitteln oder Getränken (Obst, Fruchtsäfte, ) sollten Sie jedoch 30 bis 60 Minuten mit dem Putzen warten. Die Säure der Nahrung setzt sich auf den Zähnen ab und greift den Schmelz an. Werden die Zähne anschließend sofort gereinigt, tragen die Borsten die durch die Säure vorgeschädigte Oberfläche ab. Die richtige Technik Spülen Sie Ihren Mund vor dem Putzen mit Wasser aus. Lassen Sie dabei das Wasser durch

7 Gesundheit 7 die Zahnzwischenräume wieder heraus. Legen Sie die Zahnbürste anschließend in einem Winkel von 45 Grad zum Zahnfleischrand an und führen Sie die Bürste in kreisenden Bewegungen vom Zahnfleischrand über die Zähne. Nachdem Sie sämtliche Außen- und Innenflächen so behandelt haben, säubern Sie die Kauflächen ebenfalls. Achten Sie jedoch darauf, beim Putzen keinen zu starken Druck auszuüben, da Sie sonst das Zahnfleisch verletzen können. Streichen Sie mit der Bürste auch sanft über das Zahnfleisch um die Bildung von Zahnstein zu vermeiden. Einen frischen Atem erhalten Sie durch das Bürsten des Gaumens und der Zunge. Der gesamte Putzvorgang nimmt etwa drei Minuten in Anspruch. Spülen Sie den Mund nach dem Putzen nur leicht aus, damit die Fluoridkonzentration hoch bleibt. Kinder sollten beim Putzen der Zähne mit den Kauflächen beginnen. Danach sind Außen- und Innenflächen an der Reihe. Beachten Sie immer diese Regeln des Zähneputzens. Eine falsche Technik (z.b. horizontales oder vertikales Schrubben der Außen- und Innenflächen) kann langfristig zu Schäden an Zähnen und Zahnfleisch führen. Zahnbürste und Zahncreme Für eine wirkungsvolle Zahnpflege sind jedoch nicht nur Häufigkeit und Methode des Putzens von Bedeutung. Auch die sorgfältige Auswahl von Zahnbürste und Zahncreme sind wichtig. Achten Sie darauf, dass Ihre Zahnbürste abgerundete Kunststoffborsten hat. Der Bürstenkopf sollte abgerundet sein, um Verletzungen am Zahnfleisch zu vermeiden. Das Borstenfeld der Bürste sollte etwa 2,5 Zähne bedecken. Für Kinder ist also ein kleinerer Bürstenkopf zu wählen. Die Stellung der Borsten (V-förmig oder gerade) spielt hingegen keine Rolle. Tauschen Sie die Bürste spätestens nach drei Monaten aus hygienischen Gründen aus. Die heute angebotenen Zahncremes bestehen weitgehend aus den gleichen Basiszutaten. Die Qualitätsunterschiede sind nicht sehr groß. Manche Cremes unterscheiden sich von anderen jedoch durch bestimmte Zusatzwirkstoffe für Problemzähne: hohe Empfindlichkeit, Zahnstein, Verfärbungen, Verwenden Sie vorzugsweise fluorhaltige Zahncremes mit antibakteriellen Wirkstoffen. Diese machen die Zähne widerstandsfähiger und verringern die Bildung von Belag. Seien Sie vorsichtig bei Zahncremes mit Bleichmitteln. Sie lassen die Zähne zwar weißer scheinen, können die Zahnoberfläche jedoch angreifen. Nach dem Putzen sollten Sie den Mund nur ein Mal umspülen, so dass noch ausreichend Fluor zur Wiederherstellung des Zahngewebes übrig bleibt. Wählen Sie für Ihre Kinder eine Zahnbürste mit kleinem Bürstenkopf. Kaufen Sie aus hygienischen Gründen nur Zahnbürsten mit Kunststoffborsten. Spülen Sie die Bürste nach dem Putzen mit reichlich Wasser ab, damit Zahncremereste vollständig entfernt werden. Trocknen Sie die Bürste anschließend ab und stellen Sie sie in einen Becher. Sie brauchen nicht den gesamten Bürstenkopf mit Zahncreme zu bedecken. Ein dicker Klecks reicht aus. Verwendung von Zahnseide Hinweise zur richtigen Zahnpflege Selbst durch gründliches Putzen lassen sich nicht immer alle Nahrungsrückstände aus den Zahnzwischenräumen entfernen. Vor allem diese schwer erreichbaren Stellen werden oft von Karies befallen. Aus diesem Grund sollten Sie die Zwischenräume regelmäßig mit Zahnseide säubern. Wickeln Sie die Enden eines etwa 20 Zentimeter langen Stücks Zahnseide um beide Mittelfinger. Der Abstand zwischen Ihren Händen sollte dabei ungefähr fünf Zentimeter betragen. Fahren Sie dann mit der Seide vorsichtig zwischen die Zähne. Die Zwischenräume sollten Sie so mindestens einmal täglich säubern. Putzen Sie das Zähneputzen nicht unmittelbar nach dem Verzehr von säurehaltigen Lebensmitteln oder Getränken (Obst, Fruchtsäfte, ). Die Putzbewegungen würden den durch die Säure angegriffenen Schmelz abtragen. Kauen Sie immer gründlich. Das regt die Speichelbildung an und hilft Bakterien und Nahrungsmittelrückstände zu bekämpfen. Wechseln Sie alle drei Monate die Zahnbürste. Gehen Sie zwei Mal pro Jahr zum Zahnarzt. Regelmäßige Kontrolluntersuchungen vermeiden oft langwierige, komplizierte und teure Behandlungen.

8 8 Gesundheit Chronische Schmerzen ein Volksleiden Der Schmerz ist ein Warnsignal des Körpers. Er macht uns darauf aufmerksam, dass im Körper etwas nicht in Ordnung ist. Sobald der Auslöser des Schmerzes entfernt ist, verschwindet er normalerweise gleich wieder. Manche Menschen aber leiden dauerhaft unter starken Schmerzen, die die Lebensqualität oft enorm einschränken; in diesem Fall spricht man von chronischen Schmerzen. Eine europaweite Umfrage ergab, dass fast 20 Prozent der Erwachsenen unter chronischen Schmerzen leidet. Diese schränken häufig nicht nur die körperliche Freiheit ein, sondern haben unter Umständen große Auswirkungen auf das Gesellschafts- und Familienleben der Betroffenen. Akuter und chronischer Schmerz Verletzungen, Verbrennungen, Entzündungen: diese und andere plötzlich eintretende Situationen verursachen Schmerzen. Solche akuten Schmerzen treten nur kurzzeitig auf und klingen nach einer erfolgreichen Behandlung automatisch ab. Chronische Schmerzen haben hingegen ihre schützende Funktion verloren. Sie bleiben auch ohne konkreten Auslöser langfristig bestehen. Die Nervenzellen haben in diesem Fall ein so genanntes Schmerzgedächtnis entwickelt. Selbst nachdem die Ursache des Schmerzes behoben wurde, senden die Nervenzellen weiterhin Schmerzimpulse an das Gehirn. Die Belastung für die Betroffenen ist oft so groß, dass sie in ihrem Alltag sehr stark eingeschränkt sind. Selbst geringfügige oder gar angenehme Einflüsse körperlicher (Berührung, Wärme,...) oder seelischer Art (Stress, Angst,...) lösen dann erneute Schmerzen aus. Als chronisch werden Schmerzen gewertet, die trotz einer angemessenen Behandlung nach mehr als sechs Monaten weiterhin bestehen. Schmerzempfinden Jeder Mensch empfindet Schmerzen anders. Für den einen ist ein bestimmter Reiz schon fast unerträglich, während andere Personen diesen kaum wahrnehmen. Diese subjektive Bewertung erschwert die Behandlung der Schmerzen enorm. Auch die äußeren Umstände spielen eine große Rolle bei der Schmerzempfindung. Kommen noch Angst oder seelische Belastungen hinzu, scheint der Schmerz wesentlich stärker zu sein. Ist die Situation hingegen weniger bedrohlich oder gar positiv (z.b. die Geburt eines Kindes), scheinen die Schmerzen gleich viel erträglicher zu sein. Bei anhaltenden Schmerzen führt manchmal auch das Verhalten der Betroffenen zu einer Verstärkung der Symptome. Um die Beschwerden möglichst gering zu halten, bewegen sie sich nur wenig und nehmen eine so genannte Schonhaltung ein. Dies bewirkt jedoch meist das Gegenteil, denn durch die eher unnatürliche Körperhaltung verhärtet und verkrampft die Muskulatur. Generell gilt es, Schmerzen nicht einfach hinzunehmen, sondern sie behandeln zu lassen. So lässt man einer Chronifizierung der Beschwerden keine Chance.

9 Gesundheit 9 Unterschiedliche Formen Chronische Schmerzen können an allen Stellen des Körpers auftreten. Besonders häufig sind jedoch folgende Formen: Kopfschmerzen: z.b. Migräne, Cluster- Kopfschmerz Rückenschmerzen: z.b. nach einem Bandscheibenvorfall Rheumatische Beschwerden: z.b. Arthritis, Fibromyalgie Nervenschmerzen (Neuralgien): z.b. Gürtelrose, Trigeminusneuralgie (Erkrankung der Gesichtsnerven) Tumorschmerzen altersbedingte Schmerzen: z.b. bei Osteoporose oder Arthrose Phantomschmerzen: z.b. nach Amputationen Behandlung Chronische Schmerzen können auf unterschiedliche Weise behandelt werden. Um die bestmögliche Therapie zu finden, müssen die Beschwerden zunächst analysiert werden: Art und Stärke der Schmerzen, Dauer, vorherige Behandlungen, usw. Eine Kombination mehrerer Verfahren ist in der Regel am erfolgreichsten. Medikamentöse Therapie In den meisten Fällen kommen erst einmal Schmerzmittel zum Einsatz. Da aber jeder Mensch anders auf die Wirkstoffe reagiert, muss deren Wirkung unter Umständen mit unterschiedlichen Medikamenten und Dosierungen getestet werden. Welche Schmerzmittel Linderung verschaffen könnten, hängt selbstverständlich von der Art der Schmerzen ab. Zur Wahl stehen unter anderem Wirkstoffe wie Paracetamol (z.b. bei Kopfschmerzen), Antiphlogistika (Entzündungshemmer), Codein (gegen mittelstarke Schmerzen), Morphin (bei sehr starken Schmerzen). Bei besonders starken und anhaltenden Schmerzen kann der Einsatz einer Schmerzpumpe sinnvoll sein. Diese wird in den Körper eingesetzt und gibt ständig lindernde Arzneimittel frei. Kinesitherapie Kinesitherapie kommt vor allem bei Problemen mit Knochen, Muskeln, Kreislauf, Herz und Lungen zum Einsatz. Bewegungsübungen, Massagen und weiteren Anwendungen verbessern Beweglichkeit und Ausdauer und wirken somit generell positiv auf das Wohlbefinden. Neurostimulation Anhand der transkutanen elektrischen Nervenstimulation (TENS) werden die Nerven durch elektronische Impulse gereizt. Dies trägt dazu bei, das körpereigene Schmerzhemmsystem zu aktivieren und die Beschwerden zu lindern. Psychotherapie Chronische Schmerzen wirken sich meist deutlich auf die seelische Gesundheit der Betroffenen aus. Aufgrund einer ausbleibenden Besserung leiden sie an Schlafstörungen, Depressionen, Angstzuständen, usw. Die Psychotherapie ist eine unterstützende Behandlungsform, die neben Gesprächen auch Entspannungsübungen und Techniken zur Schmerzbewältigung umfasst. Alternative Medizin Die alternative Medizin umfasst verschiedene Techniken, die vorwiegend durch Stressabbau und Entspannung zu einer Linderung der Beschwerden zielen. Dazu zählen Akupunktur, Meditation, Yoga, Reflexzonenmassagen, usw. Operationen Durch operative Eingriffe können einerseits Nervenblockaden hervorgerufen, andererseits Auslöser der Schmerzen behoben werden. Eine Nervenblockade dient dazu, die Schmerzweiterleitung zu unterbinden. Ob eine zeitweilige oder eine dauerhafte Nervenblockade von Vorteil ist, entscheiden Art und Intensität der Schmerzen. Eine temporäre Blockade wird durch die Injektion von Betäubungs- und Schmerzmittel in den entsprechenden Nerv kurzfristig erreicht. Soll die Wirkung mehrere Wochen oder Monate anhalten, kann die Schmerzleitung durch eine Kryoanalgesie (Zerstörung des Nervs durch extreme Kälteeinwirkung) außer Gefecht gesetzt werden. Zur permanenten Blockade werden die Nerven durch Hitze (Hochfrequenz-Ablatation) dauerhaft zerstört. Operationen zur Behebung der Ursache erfolgen bspw. bei Krebserkrankungen oder beim Karpaltunnelsyndrom. Lebensgewohnheiten Bei der Behandlung von chronischen Schmerzen spielt auch der Lebensstil eine wichtige Rolle. Eine Umstellung der Ernährung, regelmäßige Schlafzeiten, Bewegung und häufige Ruhepausen steigern das Allgemeinbefinden und können zu einer Linderung der Schmerzen beitragen. Schmerztagebuch Wer unter chronischen Schmerzen leidet, sollte Auftreten und Intensität der Beschwerden in einem Schmerztagebuch festhalten. Das Schmerztagebuch kann Auskunft geben über Art und Stärke der Schmerzen, Zeitpunkt des Auftretens, erhaltene Behandlungen (Medikamente, Therapien) usw. So bekommt der Arzt einen besseren Überblick über den Schmerzverlauf, was die Behandlung unter Umständen erheblich erleichtert. Auch der Betroffene selbst kann anhand dieser Dokumentation sehen, was ihm gut tut und welche Situationen er besser meiden soll.

10 10 Reportage Sonnenmit Sie sich Verstand! Der Mensch braucht die Sonne. Jeder von uns spürt es, sie fördert nicht nur unsere Vitalität sondern auch die seelische Ausgeglichenheit. Doch leider hat auch der Platz an der Sonne seine Schattenseiten. Übermäßiges Sonnen ist schädlich. Der alarmierende Anstieg von Hautkrebs gilt als Folge des weit verbreiteten Wunsches nach Bräune um jeden Preis. Die Wirkung von ultravioletten Sonnenstrahlen (kurz UV-Strahlen genannt) auf die Haut ist leicht erkennbar: Bräunung. Hierbei handelt es sich um eine natürliche Schutzreaktion der Haut. In der Oberhaut zwischen den Zellen der Keimschicht befinden sich Melanozyten. Sie produzieren Leberflecken und Muttermale Bei häufiger und intensiver Sonnenbestrahlung können sich Leberflecke und Muttermale krankhaft verändern. Menschen mit zahlreichen Malen sollten besonders vorsichtig sein beim Sonnenbaden und einen sehr hohen Sonnenschutz verwenden. Außerdem sollte jeder seine Leberflecke und unter dem Einfluss der Sonnenstrahlung einen dunklen Farbstoff, das Melanin. Des Weiteren verdicken UV-Strahlen die obersten Hautschichten und bilden eine so genannte Lichtschwiele. Diese hemmt das Eindringen der UV-Strahlen in tiefere Hautschichten. Muttermale regelmäßig kontrollieren, bzw. kontrollieren lassen. Harmlose Male weisen eine gleichmäßige, runde Form auf. Sobald sie sich vergrößern, gezackte bzw. unregelmäßige Ränder bekommen oder jucken, kann dies auf Hautkrebs hindeuten. Ziehen Sie in diesem Fall einen Arzt zu Rate. Unterschiedliche Hauttypen Die Empfindlichkeit der Haut gegenüber UV-Strahlung ist von Mensch zu Mensch verschieden. Die Sensibilität hängt von jedem Hauttyp ab. Hauttyp I keltischer Typ Menschen mit sehr heller Haut, vielen Sommersprossen und hellblonden oder rötlichen Haaren gehören zum Hauttyp I. Ihre Haut bräunt nie und im Sommer machen sich bei ihnen oft schon nach wenigen Minuten Anzeichen eines Sonnenbrandes bemerkbar. Der keltische Typ sollte die Sonne meiden und eine Creme mit besonders hohem Lichtschutzfaktor auftragen.

11 Reportage 11 UV-Index 1 bis 6 niedrige bis mäßige Sonnenstrahlung geringe bis mäßige Verbrennungsgefahr UV-Index 7 bis 10 hohe bis sehr hohe Strahlung die Haut verbrennt schnell bis sehr schnell Hauttyp II germanischer Typ Diese Personen haben häufig blonde Haare und eine relativ helle Haut. Auch sie bekommen ziemlich schnell einen Sonnenbrand, bräunen jedoch, wenn sich ihre Haut erst einmal langsam an die Sonne gewöhnt hat. In den ersten Tagen der Sonneneinwirkung ist ein sehr hoher Lichtschutzfaktor angebracht. Später können Produkte mit einem mittelhohen Faktor verwendet werden Hauttyp III Mischtyp Menschen mit dunkelblonden Haaren und grauen oder braunen Augen können sich deutlich länger in der Sonne aufhalten, ehe sie einen Sonnenbrand bekommen. Nach wiederholter Sonneneinwirkung werden sie relativ gut braun. Dieser Hauttyp ist nicht ganz so empfindlich wie die hellen Typen, sollte jedoch stets auf einen guten Sonnenschutz zu achten. Hauttyp IV mediterraner Typ Personen mit dunklen Haaren und Augen haben nur selten Sonnenbrand. Sie werden in der Regel schnell braun. Auch wenn die Haut des mediterranen Typs sehr unempfindlich ist, empfiehlt sich ein gutes Sonnenschutzmittel. UV-Index Kinder bis 12 Jahre benötigen unabhängig des Hauttyps immer einen hohen Lichtschutzfaktor (Faktor 30 bis 50). Zusätzlich sollten sich die Kinder während der Mittagssonne ausschließlich im Schatten aufhalten und einen Sonnenhut mit Nackenschutz sowie eine Sonnenbrille tragen. Langfristig kann der Kontakt mit zu vielen UV-Strahlen Hautkrebs verursachen. Deshalb ist es wichtig, die Stärke der Sonnenstrahlen zu kennen, d.h. den UV-Index. Der UV-Index beschreibt den am Boden erwarteten Tagesspitzenwert der sonnenbrandwirksamen UV- Strahlung. Alle Länder benutzen diesen Index, der es ermöglicht, das Risiko eines Sonnenbrandes einzuschätzen. Den belgischen UV-Index können Sie auf der Website des Königlichen Meteorologischen Institutes, unter > Das Wetter > Vorhersage > UV-Index erfahren. Diese Informationen sind auch in deutscher Sprache verfügbar. Wählen Sie die Sprache oben rechts aus. Sonnenbrand Wer seine Haut über einen bestimmten, individuell unterschiedlichen Grenzwert hinaus der UV-Strahlung aussetzt, muss mit akuten Schäden in Form von Rötung und Schwellung rechnen. Zu hohe Sonnenbestrahlung hat immer negative Folgen für die Haut. Die kurzfristigen Schäden sind jedem bekannt: Sonnenbrand und Hautblasen. Ein Sonnenbrand entsteht, wenn die Pigmentierung der Haut, die normalerweise die UV-A-Strahlung und die energiereichere UV- B-Strahlung abblocken soll, nicht ausreicht, und die Strahlen somit in tieferen Hautschichten eindringen können. In diesem Fall werden nun körpereigene Botenstoffe (Prostaglandinen) ausgeschüttet, die Entzündungsreaktionen, d.h. Brennen und Jucken der Haut, hervorrufen. Bei den meisten Sonnenbränden handelt es sich um Verbrennungen ersten Grades. Bilden sich schon Blasen, so handelt es sich um eine Verbrennung zweiten Grades. In sehr seltenen Fällen kann es sogar zur Ablösung der Oberhaut kommen, Zeichen einer Verbrennung dritten Grades. Erste Anzeichen eines Sonnenbrandes sind schmerzhafte Rötungen und Schwellungen der betroffenen Hautstellen. Sobald diese auftreten, sollte man die direkte Sonneneinwirkung meiden und das Gewebe mit einem Après-Soleil -Produkt behandeln. Auch eine erfrischende Dusche, kühlende Wickel, das Auftragen einer Spezialcreme oder Quark-Umschläge lindern die Beschwerden. Schmerzen oder Fieber können mit einem einfachen Schmerzmittel bekämpft werden. Ein Sonnenbrand ist normalerweise nach ein bis zwei Wochen ausgeheilt. Entweder bleiben Lichtschwielen und Bräunung zurück oder aber depigmentierte Narben bei schweren Sonnenbränden. Bis zum völligen Abheilen sollten die betroffenen Stellen nicht direktem Sonnenlicht ausgesetzt werden, sondern unbedingt durch die Kleidung bedeckt sein. Bei starken Beschwerden (erheblichen Schmerzen, Kopfschmerzen, Übelkeit oder Kreislaufproblemen) oder bei Blasenbildung ist ein Arzt hinzuziehen. Babys und Kleinkinder mit Sonnenbrand sollten vorsichtshalber immer medizinisch untersucht werden. Vergessen Sie nicht, häufiger Sonnenbrand erhöht das Hautkrebsrisiko und beschleunigt die Hautalterung!

12 12 Reportage Sonnenallergie Bei einer Sonnenallergie kommt es einige Stunden (bis wenige Tage) nach der Sonneneinwirkung zu unterschiedlichen Hautreaktionen, wie bspw. Rötungen, Bläschen, Pusteln oder Quaddeln. Diese sichtbaren Reaktionen sind in den meisten Fällen mit intensivem Brennen und Juckreiz verbunden. Die Beschwerden treten mit der ersten stärkeren Sonnenbestrahlung im Frühjahr auf; im Sommer schwächen sie wieder ab, weil die Haut sich allmählich an die Strahlen gewöhnt. Bei intensiver Sonneneinwirkung treten die Beschwerden dann jedoch wieder auf. Man unterscheidet drei verschiedene Arten von Sonnenallergie: Polymorphe Lichtdermatose (PMD) Diese Sonnenallergie tritt am häufigsten auf und betrifft bevorzugt Hautpartien, die noch nicht an die Sonne gewöhnt sind (Ausschnitt, Schultern, Nacken). Meist äußert sich die PMD mit Quaddeln, juckenden Flecken und Bläschen. Verantwortlich für diese Auswirkung ist die UV-A-Strahlung. Empfehlenswert ist die Einnahme von Beta-Caroten (Provitamin A); bestenfalls einige Wochen vor Urlaubsbeginn. Wichtig ist auch die Verwendung von Sonnenschutzmitteln mit hohem UV-A-Schutz. Bei extremen Beschwerden kann zur Gewöhnung der Haut an das Licht eine abgestufte Lichttherapie beim Hautarzt sinnvoll sein. Mallorca-Akne Diese Sonderform von Sonnenallergie tritt häufig während des Sommerurlaubs in südlichen Ländern auf. Es handelt sich jedoch nicht um eine echte Allergie, sondern um eine Unverträglichkeit, die durch eine Reaktion zwischen dem UV-Licht der Sonne und den Inhaltsstoffen der Sonnenschutzmittel oder anderer Körperpflegemittel hervorgerufen wird. Auf der Haut entstehen kleine akneartige Knötchen, meist sind Dekolleté, Hals, Nacken, Schultern, Oberarme und Rücken betroffen. Dies ist hauptsächlich auf die Emulgatoren Zusätze, die wässrige und fette Inhaltsstoffe zu einer streichfähigen Creme verbinden zurückzuführen. Zur Vorbeugung empfiehlt sich die Verwendung von Sonnengelen mit Vor Gesundheit strahlen Moderate Sonneneinwirkung kann sich positiv auf Ihre Gesundheit auswirken. Schon die alten Ägypter kannten die wohltuende Wirkung der Sonnenstrahlen. Die Griechen und Römer nutzten die Sonne für therapeutische Zwecke. Das UV-Licht setzt Vitamin D3 oder das so genannte Sonnenhormon frei. Für diese Vitaminversorgung würde es allerdings auch ausreichen, Gesicht und Handrücken alle zwei Tage für etwa zehn Minuten der Sonne auszusetzen. Darüber hinaus hat die Sonne eine begünstigende Wirkung auf Hautprobleme wie Akne, Psoriasis und gewisse Arten von Ekzemen. Die Ozonschicht ist zwar in der Lage, die gefährlichsten Sonnenstrahlen zurückzuhalten, doch Abgase, Treibgase und andere Luftverschmutzungen verursachen immer größere Löcher in diesem Schutzschild. um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie die genannten Ratschläge beherzigen.

13 Reportage 13 Ratschläge für einen gesunden Sonnengenuss Gewöhnen Sie Ihre Haut langsam an die Sonnenstrahlen. Nehmen Sie in den ersten Tagen nur kurze Sonnenbäder. Setzen Sie sich nicht zu lange der prallen Sonne aus. Helle Hauttypen sollten direktes Sonnenlicht bei starker Strahlung am besten ganz meiden. Schützen Sie sich durch angemessene Kleidung oder einen Sonnenschirm oder halten Sie sich im Schatten auf. Die Haut bräunt trotzdem. Selbst bei bedecktem Himmel dringen immer noch 30 bis 50 Prozent der UV- Strahlen durch die Ozon-Schicht. Meiden Sie im Hochsommer in jedem Fall die Mittagssonne von etwa 11 bis 15 Uhr. Tragen Sie stets eine Kopfbedeckung. Schützen Sie Ihre Augen durch eine Sonnenbrille. Die Gläser sollten UV-A- und UV-B-Strahlen filtern. Sonnenbrillen ohne UV-Schutz sind hingegen schädlich. Durch die Abdunkelung weiten sich die Pupillen und lassen vermehrt UV-Strahlen ins Augeninnere hohem UV-A-Schutz. Diese Mittel sind fettfrei und benötigen daher keine Emulgatoren. Photoallergische Reaktionen Bestimmte Stoffe bilden durch Reaktion mit dem Sonnenlicht Abbauprodukte, die Allergien oder Hautverfärbungen auslösen können. Es kommt zu einer photoallergischen Reaktion. Diese kann bspw. ausgelöst werden durch bestimmte Arzneimittel (z.b. Antibiotika, entzündungshemmende Medikamente, Entwässerungsmittel, Johanniskraut) oder durch den Kontakt mit gewissen Pflanzen (Sellerie, Petersilie, Zitrusfrüchte, Saft des Feigenbaums, Bärenklau). Auch Parfüms oder sogar einige unparfümierte Cremes können diese Reaktion hervorrufen. Wenn Sie während des Urlaubs Arzneimittel einnehmen müssen, dann sollten Sie vorher klären, ob es zu Problemen durch Sonneneinwirkung kommen kann. Bei bekannten Allergien empfiehlt es sich, Sonnenschutzmittel mit ausschließlich mineralischen Filtern, Mikropigmenten wie Titandioxid oder Zinkoxid zu verwenden. Im Handel gibt es mittlerweile eine größere Auswahl an Sonnenschutzmitteln mit Mikropigmenten. Sonnenschutzmittel Sonnenschutzmittel haben das Ziel, die Haut vor Sonnenbrand zu bewahren, wenn der körpereigene Schutz abgelaufen ist. Der Lichtschutzfaktor (LSF) gibt den Wert an, um den man sich länger in der Sonne aufhalten kann als ohne Sonnenschutz. Beispiel: Eine Person, die ohne Schutz 20 Minuten in der Sonne bleiben kann, kann nach dem Auftragen eines Produktes mit LSF 8 ein etwa zweieinhalbstündiges Sonnenbad nehmen. Da vor allem der UV-B-Filter vor Sonnenbrand bewahrt, ist in Europa dieser LSF standardisiert. Als Normgrundlage gilt die helle nordeuropäische Haut. Sonnenschutzmittel sollten nicht in großen Mengen eingekauft werden, denn genau wie andere Kosmetika verlieren sie nach einer gewissen Zeit ihre Wirkung. Die Präparate sollten nur einen Sommer lang verwendet werden. Überreste können später als einfache Körperlotion aufgetragen werden. In den ersten Sonnentagen sollten Sie sich für eine Creme mit besonders hohem Lichtschutzfaktor entscheiden. Diesen können Sie später auch immer für die empfindlicheren Körperstellen benutzen (Nase, Ohren, Schultern, Fußrücken und Lippen). Nach einigen Tagen können Sie ein Sonnenschutzmittel mit niedrigerem Faktor verwenden. Des Weiteren ist es wichtig, den Sonnenschutz etwa 30 Minuten vor Beginn des Sonnenbads aufzutragen, damit dieser seine volle Wirksamkeit erreicht. Nach jedem Wasserkontakt muss man sich erneut eincremen auch bei wasserfesten Cremes und Lotionen.

14 14 Versicherung Auch auf Reisen gut versichert! Im Ausland gestalten sich die medizinische Versorgung und die damit verbundenen Formalitäten oftmals anders als in Belgien. Die Freie Krankenkasse steht Ihnen in vielen Ländern bei und erstattet meist einen Großteil der Kosten. Basisdeckung durch die Pflichtversicherung Die gesetzliche Krankenversicherung garantiert eine Basisdeckung bei Krankheit und Unfall im Ausland. Je nach Aufenthaltsort können die Kosten und die Rückerstattung jedoch sehr unterschiedlich ausfallen. Daher ist es wichtig zu wissen, ob das Bestimmungsland ein Abkommen mit Belgien abgeschlossen hat oder nicht. Ein solches Abkommen garantiert die Kostenübernahme am Urlaubsort, entsprechend der im Urlaubland geltenden Regelung. Länder mit Abkommen EU-Karte oder Auslandsschein Verreisen Sie in ein Land des EWR, nach Australien oder in die Schweiz, so beantragen Sie vor Ihrer Abreise bei uns eine Europäische Krankenversicherungskarte. Die EU-Karte gibt Ihnen Anrecht auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei notwendiger Pflege im Ausland. Falls Sie vor Ort dringende Pflege benötigen, müssen Sie diese Karte vorweisen. Sie wird individuell für jeden Reisenden ausgestellt und ist zwei Jahre gültig. Das Enddatum ist auf der Karte vermerkt. Verreisen Sie in ein Land, mit dem Belgien ein bilaterales Abkommen abgeschlossen hat, so beantragen Sie bei unserer Krankenkasse den entsprechenden Auslandskrankenschein. Dieses Dokument ist je nach Land unterschiedlich und in einigen Ländern muss es gegen ein spezielles Formular für die Kostenübernahme eingetauscht werden, bevor Sie dort die notwendige Pflege erhalten. Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und die Schweiz Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Algerien Australien Griechenland Liechtenstein Großbritannien Litauen Irland Luxemburg Island Malta Italien Niederlande Lettland Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Länder mit bilateralem Abkommen Bosnien- Herzegowina Kosovo Kroatien Mazedonien Montenegro Serbien Tunesien Slowenien Spanien Tschechien Ungarn Zypern Türkei Länder ohne Abkommen Für Aufenthalte in Ländern, die nicht durch ein Abkommen an Belgien gebunden sind, gibt es keinen Vordruck, der Ihnen das Anrecht auf Gesundheitspflege vor Ort garantiert, so bspw. in den Vereinigten Staaten. Besondere Regelung für Grenzgänger: Falls Sie in Belgien wohnen, jedoch durch ein internationales Abkommen über eine ausländische Krankenkasse bei uns versichert sind, so müssen Sie die EU-Karte bei der Krankenkasse Ihres Beschäftigungslandes beantragen. Erweiterte Deckung durch unsere zusätzlichen Dienste Mitglieder der Zusätzlichen Dienste unserer Krankenkasse haben neben der Basisdeckung durch die Pflichtversicherung Anrecht auf unseren Dienst Dringende Pflege im Ausland. Medizinischer Beistand Im Falle einer Hospitalisierung stellt die Hilfszentrale Mediphone Assist den Kontakt zwischen den Ärzten und der Familie her, besorgt vor Ort nicht verfügbare

15 Versicherung 15 Medikamente oder kümmert sich um den medizinisch erforderlichen Rücktransport des Verletzten, Kostenerstattung Die Kosten für plötzlich notwendige und unvorhersehbare Pflege (ambulant oder stationär) werden Ihnen vollständig erstattet. Nur bei ambulanter Pflege bleibt ein Eigenanteil zu Ihren Lasten. Die Erstattung gilt nicht für beabsichtigte Pflege, bspw. wenn Sie sich ins Ausland begeben, um sich dort behandeln zu lassen oder um dort Arzneimittel einzukaufen. Reiseland Bulgarien, Dänemark(*), Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich(*), Griechenland, Großbritannien(*), Irland, Island, Italien, Kosovo, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande(*), Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Tunesien, Türkei Ägypten, Andorra, Libyen, Marokko, Monaco, San Marino, Syrien, Vatikanstaat Australien Alle übrigen Länder der Welt, z.b. Vereinigte Staaten,... Alle Länder des EWR (siehe S.16) Ägypten Algerien Andorra Bosnien-Herzegowina Kroatien Kosovo Libyen Marokko Mazedonien Telefonische Beratung Weltweit und zu jeder Zeit hilft Mediphone Assist Ihnen, einen Arzt, eine Apotheke oder das nächste Krankenhaus zu finden. Bei Ihrem Anruf sollten Sie eine Vignette der Freien Krankenkasse, Ihre EU-Karte oder Ihren Personalausweis zur Hand haben, damit Sie Mediphone Assist Ihre Nationalregisternummer mitteilen können. Die Hilfszentrale Mediphone Assist ist rund um die Uhr erreichbar unter der Nummer +32 (0) Für Aufenthalte in welchen Ländern? Monaco Montenegro San Marino Schweiz Serbien Syrien Welcher Versicherungsschutz in welchem Land? Pflichtversicherung Basisdeckung der Pflichtversicherung (Vereinbarungen des EWR und der Schweiz). Die Erstattung erfolgt durch die ausländische Krankenkasse auf Vorlage der EU- Karte. Basisdeckung (Länder mit bilateralem Abkommen). Die Erstattung erfolgt auf Vorlage des Auslandskrankenscheines Keine Erstattung durch die Pflichtversicherung, da kein Abkommen mit Belgien besteht. Erstattung durch Tunesien Türkei Vatikanstaat Für Aufenthalte in allen übrigen Ländern empfehlen wir Ihnen, eine Privatversicherung abzuschließen. Basisdeckung (bilaterales Abkommen). Die Erstattung erfolgt auf Vorlage der EU- Karte Keine Erstattung durch die Pflichtversicherung, da kein Abkommen mit Belgien besteht. Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Geschäftsstellen, in unserer Broschüre Gut versichert auf Reisen sowie auf unserer Internetseite unter be>gut versichert>pflege im Ausland. Zusätzliche Dienste Vollständige Rückerstattung plötzlich notwendiger und unvorhersehbarer Pflegekosten (ambulante und stationäre Behandlungen). Für ambulante Pflegekosten unter 500, bleibt höchstens ein Eigenanteil von 25 zu Ihren Lasten. Keine Erstattung. Wir empfehlen Ihnen, eine Privatversicherung abzuschließen. (*) Für Aufenthalte in verschiedenen Überseegebieten von Dänemark, Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden kommt die Sonderversicherung nicht auf. Eine Liste dieser Inseln erhalten Sie in unseren Geschäftsstellen oder im Internet unter be>gut versichert>pflege im Ausland>Zusätzliche Absicherung.

16 16 Versicherung Häusliche Pflege: viele Hilfsdienste erleichtern den Alltag Die Pflege eines kranken Menschen muss nicht immer stationär im Krankenhaus erfolgen. Vor allem für ältere Personen oder für Patienten mit einer langwierigen Erkrankung bietet sich das System der häuslichen Pflege an. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es zahlreiche Hilfsdienste, die das alltägliche Leben eines pflegebedürftigen Menschen erleichtern. Häusliche Krankenpflege In manchen Fällen benötigen kranke Menschen zu Hause professionelle Pflege. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind rund vierzig selbständige Krankenpflegerinnen aktiv, die die Patienten zu Hause aufsuchen und pflegen. Alle Leistungen, die die Pflegerinnen erbringen, müssen ärztlich verordnet sein. Neben der klassischen Krankenpflege übernehmen sie in bestimmten Fällen auch die Körperpflege des Patienten (mit Genehmigung des Vertrauensarztes der Krankenkasse). Welche Pflegerin in Ihrem Wohnort tätig ist, erfahren Sie in unseren Kontaktstellen oder im Internet unter > Was tun, bei...? > Häusliche Pflege Verleih von Krankenmaterial Unsere Krankenkasse unterstützt Sie bei der häuslichen Pflege und stellt Ihnen das notwendige Hilfsmaterial für die Heimpflege zur Verfügung. In unseren Geschäftsstellen können Sie Rollstühle, Toilettenstühle, Krankenbetten, Gehhilfen und weiteres Krankenmaterial ausleihen. Während den ersten drei Monaten ist die Nutzung kostenlos; eine geringe Leihgebühr berechnen wir erst ab dem vierten Monat. Eine vollständige Liste mit den vorhandenen Hilfsmitteln sowie ausführliche Informationen zu den Leihmodalitäten erhalten Sie in unseren Geschäftsstellen. Hausnotrufanlage Senioren oder hilfsbedürftige Menschen, die allein leben, können mit Hilfe einer Hausnotrufanlage in Notsituationen schnell Hilfe herbeirufen. Durch das Drücken eines Senders, den die Person am Körper trägt, wird in einer Zentrale Alarm ausgelöst und Kontakt zum Senioren bzw. zu seinen Angehörigen aufgenommen. Hausnotrufgeräte sind erhältlich beim ÖSHZ der Wohngemeinde. Unsere Krankenkasse erstattet 50 Prozent der Leihgebühr, begrenzt Erstattung für Schwerpflege - bedürftige Schwerpflegebedürftige, die seit mindestens fünf Jahren Mitglied unserer Zusätzlichen Dienste (ehemals Sonderversicherung) sind, erhalten eine Erstattung verschiedener Nebenkosten in der häuslichen Pflege. Wir übernehmen monatlich bis zu 125 für Inkontinenzmaterial, Pflegematerial, Arzneimittel der Kategorie D sowie für Leihgebühren für technische Hilfsmittel. auf 60 pro Jahr. Schwerpflegebedürftige (siehe Rahmen) erhalten eine vollständige Erstattung dieser Leihgebühren. Palliativpflege Menschen, für die es keine Heilung mehr gibt, wünschen sich meist, die letzte Zeit zu Hause bei ihrer Familie zu verbringen. Sie und ihre Angehörigen können in dieser Situation Unterstützung von Palliativpflegediensten erhalten. Die Palliativpflege setzt alles daran, dem Kranken die letzten Wochen oder Tage seines Lebens so angenehm wie möglich zu gestalten. Der Tod wird weder herbeigeführt, noch beschleunigt, sondern es geht vor allem darum, Schmerzen und Krankheitssymptome zu lindern sowie den Patienten und seine Familie psychologisch zu unterstützen. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden diese Dienste vom Palliativpflegeverband angeboten. Da die Pflege eines Schwerkranken auch große finanzielle Belastungen mit sich bringt, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung einen Pauschalbetrag zur Deckung der Nebenkosten für Palliative Patienten zu Hause. Die Erstattung in Höhe von 621,15 gilt für einen Zeitraum von 30 Tagen. Wenn der Pati-

17 Versicherung 17 ent die Bedingungen anschließend weiterhin erfüllt, so kann er die Unterstützung ein zweites Mal erhalten. Laufbahnunterbrechung für Palliativpflege Arbeitnehmer, die eine Person im Endstadium ihrer Krankheit pflegen möchten, können zu diesem Zweck eine einmonatige Laufbahnunterbrechung beantragen. Zur medizinischen, sozialen, psychologischen oder verwaltungstechnischen Unterstützung eines Patienten kann der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum seine Arbeit vollständig, halbtags oder zu einem Fünftel niederlegen. Pro Patient kann der Arbeitnehmer die Laufbahnunterbrechung höchstens für einen weiteren Monat beantragen. Dazu stellt der behandelnde Arzt des Palliativpatienten eine Bescheinigung aus, die für den Arbeitgeber bestimmt ist. Die Laufbahnunterbrechung beginnt meist am ersten Tag der Woche, nachdem der Arbeitgeber das ärztliche Attest erhalten hat. Ein kurzfristigerer Termin kann aber gegebenenfalls abgesprochen werden. Während der Laufbahnunterbrechung und in den drei Monaten nach Wiederaufnahme der Arbeit steht der Arbeitnehmer unter Kündigungsschutz. Koordination der häuslichen Pflege Personen, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Familien- oder Seniorenhilfe bzw. stationäre Hilfe in Senioren- oder Pflegeheimen in Anspruch nehmen möchte, sind verpflichtet, die Beratungsstelle Eudomos Ihr häuslicher Begleitdienst zu kontaktieren. Diese erstellt einen so genannten Hilfeplan, der die Situation des Antragstellers analysiert und die entsprechenden Hilfemöglichkeiten festlegt. Auf diesem Weg wird ermittelt, ob die Person mit Hilfe der mobilen Angebote zu Hause versorgt werden kann, oder ob die Pflege in einem Senioren- oder Pflegeheim notwendig ist. SOS-Hilfe VoG Die SOS-Hilfe bietet folgende Dienste an: Putzarbeiten im Haus Gartenarbeiten Kleine Transporte und Umzüge (nur im Norden der DG) Kleine Reparaturen und Renovierungsarbeiten Soziale Möbelbörse (nur im Norden der DG) Soziale Wäscherei (in Eupen) Das Angebot der SOS-Hilfe richtet sich vor allem an Personen mit Anrecht auf den Vorzugs tarif der Krankenkasse und an Empfänger des Eingliederungsabkommens. Die Empfänger zahlen ein geringes Fahrtgeld sowie einen Stundenlohn in Höhe von 2,00 (Personen mit Eingliederungseinkommen), 3,80 (Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif) oder 6,80 (alle anderen Personen). Alternative VoG Diverse Hilfen im Haushalt bietet auch die Alternative VoG. Im gesamten Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft verrichten die Mitarbeiter Näh- und Bügelarbeiten, leisten Hilfe im Haushalt, erledigen Einkäufe Palliativpflegeverband der DG Hufengasse Eupen Tel Familien- und Seniorenhilfsdienst S.A.F.P.A Rue du Palais Verviers Stundenblume- Landfrauenverband Koordination: Tel Familienhilfe Aachener Str Eupen Tel und tätigen Abholdienste. Die Bezahlung der Leistungen über Dienstleistungsschecks ist möglich. Familienhilfe und Haushaltshilfe Familien- und Seniorenhilfsdienste bieten kranken und hilfsbedürftigen Menschen in der DG Betreuung und Haushaltshilfen an. Das Honorar dieser Leistungen wird aufgrund des Einkommens der hilfsbedürftigen Person berechnet. Bei geringem Einkommen wird das Honorar durch die öffentliche Hand bezuschusst. Wenn Sie Familien- oder Haushaltshilfe beanspruchen (durch einen Familienhilfsdienst oder durch einen Dienst des ÖSHZ), erstatten wir Ihnen pro geleistete Arbeitsstunde 1 Ihres Eigenanteils. Stundenblume Nützliche Adressen Das Projekt Stundenblume wurde vom ostbelgischen Landfrauenverband ins Leben gerufen. Ehrenamtliche Helfer schenken weniger mobilen Menschen ihre Zeit und verrichten Aufgaben, die nicht von Pflegekräfte oder Angehörigen übernommen werden. Dazu gehören unter anderem: Hilfe bei Hausarbeiten Begleitung außer Haus Hilfe in akuten Notsituationen (z.b. Krankenwachen) Hilfe bei administrativen Aufgaben Tag-, Abend- oder Nachtwachen Palliativbetreuung Eudomos Ihr Begleitdienst Selterschlag 13/ Eupen Tel Zum Walkerstal Bütgenbach Tel SOS-Hilfe VoG Hostert 4A 4700 Eupen Tel Alternative VoG Rathausplatz Eupen Tel Bleichstraße Sankt Vith Tel

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