Du schaffst es nicht allein aber nur Du allein schaffst es!
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- Irmgard Kramer
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1 Ambulant betreutes Wohnen in Verbindung mit der Ambulanten Gruppenmaßnahme sowie in Verbindung mit der Tagesstrukturierenden Maßnahme für Menschen mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht in Trägergemeinschaft des DRK Kreisverbandes Jerichower Land e. V Du schaffst es nicht allein aber nur Du allein schaffst es! Möckern Burg Gommern Magdeburger Str. 35 c Bürgermarkstr. 1 Schwarzer Weg 4 Telefon: / / / Fax: / / Stand Januar 2014 Ansprechpartner: Wolfgang Auerbach Sozial Sucht Therapeut beim DRK Regionalverband Magdeburg Jerichower Land e.v. Ute Kilz Sozialpädagogin / Arbeitstherapeut Sucht beim DRK Regionalverband Magdeburg Jerichower Land e.v. Hausanschrift Telefon: / Bankverbindung Ambulant betreutes Wohnen für Suchtkranke Telefax: / Deutsche Bank 24 Magdeburger Strasse 35 c Homepage: www. DRK-JL.de BLZ Möckern Kto
2 Inhalt Seite Vorwort 3 1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Zielgruppe Zielstellung Grundsatz 5 2. Leistungen Handlungsgrundsatz Umfang der Leistung Methoden der Leistungen Art und Umfang der Leistungen Lebenspraktische Anleitungen Besondere psychosoziale Angebote Krisenintervention Pflegerische Hilfen Bildung Freizeitgestaltung 7 3. Ausstattung und Ressourcen Personalschlüssel/Personalbemessung Personalqualifikation Entwicklungsberichte Maßnahmen der Qualitätssicherung 8 4. Koordination und Kooperation mit anderen Diensten, Einrichtungen und Institutionen 8 5 Finanzierung 9 6. Weitere Entwicklung der Leistungsbeschreibung im Ambulant 9 betreutem Wohnen für Menschen mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht in der Suchtkrankenhilfe beim DRK JL e.v. siehe Punkt 7, 8, 7. Anlage in Bezug auf die Inanspruchnahme der Ambulanten Gruppenmaßnahme für Menschen mit wesentlichen seelischen und Seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht 8. Anlage in Bezug auf die Inanspruchnahme der Ambulanten tagesstrukturierenden Maßnahme für Menschen mit wesentlichen Seelischen und seelischen Behinderungen infolge Sucht
3 -3- Vorwort Die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und die Schaffung der Möglichkeit des Neuanfangs stehen als Ziel des ambulant betreuten Wohnens. Die ambulant betreute Wohnform stellt gleichzeitig eine Möglichkeit dar, um den sogenannten Hospitalismus einzugrenzen bzw. den Weg dorthin zu vermeiden. Das Ambulant betreute Wohnen für Menschen mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht setzt eine eigene Häuslichkeit voraus. Leistungen des ambulant betreuten Wohnens für Menschen mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht werden in der Stadt Möckern, der Stadt Burg und angrenzenden Gemeinden angeboten und erbracht. Dem von uns zu betreuenden Personenkreis bietet sich einerseits die Möglichkeit, gemeindenah und mit den ortsansässigen Bürgern zu leben, sich in die Gestaltung des Stadtbildes einzubringen. Sie werden in die Gemeinschaft integriert, nehmen am gesellschaftlichen Leben teil und geraten somit nicht ins Abseits. Andererseits erhöht sich die gute verkehrstechnische Lage beider Städte die Mobilität der Leistungsberechtigten und trägt auch dazu bei, deren Lebensqualität zu erhöhen. Es ist ein gemeinsames Miteinander möglich, das für den Leistungsberechtigten einen nahtlosen Anschluss in der gesamten Kette der Hilfsangebote darstellt. Dabei gilt es auch bei der Wiedereingliederung nach Möglichkeiten zu suchen, und die noch vorhandenen Bezugspersonen mit in die Betreuungskette einzubeziehen. Man kann davon ausgehen, dass bei den zu betreuenden Leistungsberechtigten kaum noch Bezugspersonen vorhanden sind und somit die ambulant betreute Wohnform immer mehr an Bedeutung in der gesamten Betreuungskette gewinnt. Durch das ambulant betreute Wohnen sollen die Voraussetzungen für eine individuelle Lebenskonzeption geschaffen werden. Dazu zählen die Prinzipien der Ganzheitlichkeit, Frühzeitigkeit, Nahtlosigkeit, Wohnortnähe und der Bedarfsgerechtigkeit, die differenziert auf die beschriebene Personengruppen auszurichten ist.
4 Allgemeine Beschreibung der Hilfeform 1.1 Zielgruppe Im ambulant betreuten Wohnen werden erwachsene Menschen mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht im Sinne von 53, 54, SGB XII betreut, die 1. vorübergehend, für längere Zeit oder auf Dauer zu einer weitgehenden selbstständigen und abstinenten Lebensführung professionelle Unterstützung benötigen 2. bereits abstinent leben 3. behinderungsbedingt pädagogisch begleitende und psychosoziale Hilfen benötigen und die nach ihren individuellen Beeinträchtigungen mindestens auf Hilfestellung und Assistenz bei der individuellen Basisversorgung einschließlich pflegerischen Hilfen, Haushaltsführung, individuellen und sozialen Lebensgestaltung, Kommunikation mit der Umwelt, Freizeitgestaltung und auf psychosoziale Hilfen im Rahmen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft angewiesen sind und volljährig sind und 4. volljährig sind. 1.2 Zielstellung der zu betreuenden Leistungsberechtigten im ambulant betreuten Wohnen für Suchtkranke Grundlage des Anliegens der Arbeit mit den Leistungsberechtigten im ambulant betreuten Wohnen für Menschen mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht ist die - Sicherstellung der Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gemeinschaft - die Beseitigung, Überwindung oder Milderung der vorhandenen Behinderung bzw. deren Folgen, - Abwenden einer drohenden Verschlechterung der Behinderung, - Festigung einer abstinenten Lebensweise und Förderung der Akzeptanz der Suchterkrankung, - Stärkung psychosozialer Fähigkeiten, - Stärkung der sozialen Kompetenzen, - Stärkung der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, - Stärkung des Selbsthilfepotenzials, - Aktivierung der selbstständigen Wahrnehmung von Bildungsangeboten, Förderung und Beratung zur selbstständigen Gestaltung der Freizeit
5 Grundsatz Für die Leistungsberechtigten, welche das ambulant betreute Wohnen für Menschen mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen in Anspruch nehmen wollen, setzt dies eine eigene Häuslichkeit des Leistungsberechtigten voraus, so dass dieser seinen Wohnsitz außerhalb eines Heimes frei wählen kann. Somit unterliegt diese Wohnform nicht der Heimmindestbauverordnung und ist kein Heim im Sinne 1 Heimgesetz. In der Wohnform wird Assistenz in der Selbstversorgung gewährleistet. Grundlegende soziale und lebenspraktische Fähigkeiten, wie z.b. zeitliche und Örtliche Orientierung sind somit Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Leistungsberechtigten. Die notwendigen persönlichen Hilfen werden in der aufsuchenden Form erbracht. 2. Leistungen 2.1 Handlungsgrundsatz Die ambulanten Hilfen sind handlungs- und leistungsorientiert und können alle Lebensbereiche umfassen. Das Angebot erfolgt nach dem Prinzip der Freiwilligkeit und der Entwicklung und Förderung sowie dem Erhalt von Selbstbestimmung und Selbsthilfepotentialen. Grundlage bildet die Hilfeplanung, die gemeinsam zwischen dem Leistungsberechtigten dem -Erbringer gestaltet wird, basieren somit auf dem Gesamtplan. Die Einbeziehung der Familie und/oder der Bezugspersonen findet nach Zustimmung des Leistungsberechtigten statt. 2.2 Umfang der Leistungen Art, Dauer und Häufigkeit der Leistungen, insbesondere Förderung durch Beratung und Assistenz, entsprechen dem individuellen Hilfebedarf des Einzelnen. Der dabei für diesen Leistungstyp bereitgestellte Umfang ist auf den individuell festgestellten, durchschnittlichen Hilfebedarf ausgerichtet.
6 Methoden der Leistungen Die erforderlichen Leistungen werden in Form von Einzelgesprächen (auch telefonisch) und Gruppengesprächen erbracht. Methoden der Leistungen sind dabei insbesondere: - Übungseinheiten - Krisenintervention, - Motivation, - Anregung 2.4 Art und Inhalt der Leistung Lebenspraktische Anleitungen Die Leistungen im Bereich Lebenspraktische Anleitungen erfolgen in der Regel in Form von Beratung und Assistenz von Beratung und Assistenz nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Beispielsweise können folgende Leistungen im Einzelnen erforderlich sein: - Haushaltsführung ( Wäschepflege, Wohnraumpflege ) - Einkauf und Ernährung ( Einkauf, Zubereitung, Vorratshaltung und Entsorgung ), - Sachgerechten Umgang mit Geld ( Planung und Bewirtschaftung der finanziellen Ressourcen ), - der Erfüllung von Mieterpflichten, - der Gestaltung des eigenen Wohnraumes, - dem Umgang mit Behörden und Institutionen, - der Inanspruchnahme einer Selbsthilfegruppe, Beratungs- oder Kontaktstelle, - der Herstellung und dem Erhalt sozialer Beziehungen und Kontakte zu anderen Personen, Partnern, Familie, Besondere psychosoziale Angebote Krisenintervention Die Hilfen im Rahmen der besonderen psychosozialen Angebote erfolgen in der Regel durch Beratung und Assistenz. Im Rahmen des Einzelfalls können nach der Besonderheit beispielsweise folgende Leistungen in Anspruch genommen werden: - Hilfe bei der Bewältigung psychischer Symptomatik unter Berücksichtigung Scherpunkt Sucht, - Hilfe bei der Bewältigung von Problemen mit Partnern, Angehörigen, Außenstehenden und Nachbarn durch Erkennen, Entwickeln und Umsetzen sowie Einhalten geeigneter Bewältigungsstrategien,
7 Hilfe bei der Herstellung, Erhalt und Festigung des emotionalen und psychischen Gleichgewichtes ( wie Stützung des Selbstvertrauens und der Stabilisierung der Persönlichkeit ). - Hilfe beim Umgang mit und Abbau selbst- und fremdgefährdenden Verhaltensweisweisen ( wie Personen- und sachbezogen ) Pflegerische Hilfen Im Bereich der pflegerischen Hilfen erstreckt sich Art und Umfang der Leistung in der Regel auf Beratung und Assistenz, da die Leistungsberechtigten in diesem Bereich in der Regel in der Lage sind, Tätigkeiten dieses Leistungsbereiches selbständig auszuführen. Es ist jedoch durch Beratung/Assistenz erforderlich, diese Tätigkeiten in die Abläufe des Alltags zweckmäßig einzuordnen. Leistungen/Hilfen in diesem Bereich können zum Beispiel erforderlich sein: - bei der Körper- und Gesundheitspflege, - der gezielten Inanspruchnahme medizinischer und therapeutischer Leistungen, - Beratung über gesunde Ernährung, - bei der Ausführung medizinischer und therapeutischer Anweisungen Bei höherem pflegerischem Bedarf ist dieser durch andere Leistungsträger. Insbesondere gemäß SGB V, SGB IX und SGB XI abzudecken Bildung Hilfe - Leistungen im Bereich Bildung sind in der Regel von Beratung und Assistenz nach den Besonderheiten des Einzelfalls zu prüfen und umzusetzen. Zu den Angeboten gehören: - Hilfe bei der Aufnahme, Verarbeitung und Verwendung von Informationen, deren Wertung und Verknüpfung sowie Vertiefung und Verfestigung der Lerninhalte, - Hilfen beim routinierten Umgang mit Informationen und Lerninhalten, - Hilfen bei der Entwicklung des bewussten Interesses an neue Informationen und Lerninhalte, Freizeitgestaltung Im Bereich der Freizeitgestaltung sollen die Leistungen in der Regel in Form von Beratung und Assistenz nach den Besonderheiten des Einzelfalls erfolgen. Dies kann z.b. wie folgt aussehen: - Hilfen bei der sachgerechten und zielgerichteten Kontaktaufnahme zu Personengruppen mit gleichen und ähnlichen Interessen, - Hilfen bei der Erfüllung von eigenen Interessen und Neigungen der Gestaltung von Entspannung und Erholung sowie der Entwicklung eigener Ideen, - Hilfen bei Auswahl, Planung und Organisation der Freizeitaktivitäten,
8 Ausstattung und Ressourcen 3.1. Personalschlüssel/Personalbemessung Die Personalbemessung beträgt 1 : Personalqualifikation Beschäftigung von Diplomsozialarbeiter/ Heimerziehern -sozialpädagogen - mit staatlicher Anerkennung/Fachkraft für soziale Arbeit mit Zusatzausbildung Sucht. 3.3 Entwicklungsberichte - Der Entwicklungsbericht gibt Aufschluss über den Hilfeprozess, welcher über einen individuellen Hilfe- und Förderplan geplant ist und ist gemeinsam mit dem Leistungsberechtigten in Ausübung der gegebenen Hilfen zu gestalten, zu planen und umzusetzen. - Der Entwicklungsbericht ist jährlich zu erstellen und 2 Monate vor Ablauf des Kostenanerkenntnisses beim Träger der Sozialhilfe einzureichen bzw. nachzuweisen, 3.4 Maßnahmen der Qualitätssicherung Es sind Weiterbildungsmaßnahmen sowie intern- und extern für das Personal abzusichern, Fallbesprechungen, Teambesprechungen, die Dokumentation und die Fortschreibung des Konzeptes sind umzusetzen. Hier gilt die Vorlage Bericht über Durchführung von Maßnahmen der Qualitätssicherung nach 27 Abs.5(Rahmenvertrag ) Nach Ablauf des Vereinbarungszeitraumes. 4. Koordination und Kooperation mit anderen Diensten, Einrichtungen und Institutionen Ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung ist die Koordination und die Verknüpfung von notwendigen Hilfsangeboten mit vorhandenen und oder zu entwickelten sozialen Netzwerken, Dabei gilt es insbesondere - die Sicherung eines angemessenen gemeinde- und wohnortnahen Umfeldes für betreffende Leistungsberechtigten abzusichern und förderlich zu begegnen, - die Zusammenarbeit mit anderen Sozialhilfeträgern zu ermöglichen, - und bei der Umsetzung dem Leistungsberechtigten gegebenenfalls die Zusammenarbeit bei der Hilfe- und Assistenz mit einem gesetzlichen Betreuer zu ermöglichen und oder umgekehrt,
9 oder die Koordination von Leistungen anderer Leistungserbringer zu ermöglichen wie Agentur für Arbeit und Agentur für Grundsicherung im Landkreis Jerichower Land, Sozialamt Jerichower Land, Wirtschafts- und Sprachenschule R. Welling, Institut für berufliche Bildung IBB, Kreis Kinder- und Jugendring Jerichower Land, Jugendwerk Roland Mühle und anderen. 5. Finanzierung Die Finanzierung der Leistungen im ambulant betreuten Wohnen für Menschen mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht erfolgt gemäß 10. Kapitel SGB XII. 6. Weitere Entwicklung im ambulant betreuten Wohnen für Menschen mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen Entsprechend dem traditionellen Motto der Suchtkrankenhilfe des DRK Regionalverbandes Magdeburg Jerichower Land e.v. Du schaffst es nicht allein, aber nur Du allein schaffst es ist es den Mitarbeitern bewusst, dass nur durch eine stetige Weiterentwicklung den Anforderungen der heutigen Zeit Rechnung getragen werden kann. Möckern, Wolfgang Auerbach Sozial Therapeut Sucht ( VDR ) Im Auftrag DRK Jl e.v. Leistungsbeschreibung Ambulante Gruppenmaßnahmen für Menschen mit wesentlichen seelischen und mehrfach Behinderungen infolge Sucht
10 Anschrift der Einrichtung 1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform DRK Regionalverband Magdeburg Jerichower Land e. V. In der Alten Kaserne Burg Vorstand: Frank Michael Ruth Tel Ansprechpartner: Wolfgang Auerbach Leiter Tel Standorte: Burg / Möckern 1. Bürgermarkstraße Burg 2. Magdeburger Straße 35c Möckern 1.1 Zielgruppe 1.2 Zielstellung Erwachsene Menschen mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht im Sinne von 53, 54, 60 SGB XII bzw. erwachsene Menschen die von einer solchen Behinderung bedroht sind. Erwachsene Menschen mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht im Sinne von 53, 54, 60 SGB XII bzw. erwachsene Menschen die von einer solchen Behinderung bedroht sind. die einer stationären Betreuung nicht / nicht mehr / noch nicht bedürfen bei denen eine berufliche Eingliederung nicht oder noch nicht möglich ist die zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits abstinent leben bei denen das Vorhandensein einer eigenen Häuslichkeit gegeben ist die für ihre Alltagsstrukturierung, -bewältigung sowie für die individuelle und soziale Lebensgestaltung, neben der ambulant mobil aufsuchenden Hilfe in der Häuslichkeit professioneller Beratung, Hilfe, Begleitung, Assistenz, Anleitung im Rahmen einer sozialen Rehabilitation als eine weitere ambulante Versorgung in Form ambulanter strukturierender Maßnahmen (ambulante Gruppenhilfe) bedürfen, da sie je nach ihren individuellen Funktionsstörungen und Beeinträchtigungen, insbesondere im Bereich der sozialen Kompetenz aber auch in den Bereichen lebenspraktisches Training, besondere psycho-soziale Angebote, pflegerischen Hilfen, Freizeitgestaltung und Bildung im Rahmen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft benötigen. Beseitigung, Überwindung oder Milderung der vorhandenen Behinderungen bzw. deren Folgen durch Hilfen bei der Tagesstrukturierung Sicherung der Eingliederung in die Gesellschaft sowie Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Dies kann insbesondere erreicht werden durch: Eine pädagogisch orientierte Entwicklungsförderung angemessene Angebote, die den jeweiligen vorhandenen Möglichkeiten entspricht Aufbau sozialer Kompetenzen und sozialer Integration in relevante Bezugsgruppen Hilfestellung bei der Bewältigung alters- und/oder krankheitsbedingter Problemstellungen Einübung bzw. Erhalt der lebenspraktischen Fertigkeiten Förderung des subjektiven Wohlbefindens Förderung geeigneter Kommunikationsmöglichkeiten Erweiterung der persönlichen Handlungskompetenz Förderung von Selbständigkeit, Selbstbestimmung und sozialer Verantwortung Unterstützung bei der Freizeitgestaltung Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen
11 Leben Förderung von Kontakten mit dem sozialen Umfeld, mit Angehörigen, gesetzlichen Betreuern etc. Unterstützung und Förderung bei der Verwirklichung des Bildungsanspruches einschließlich Unterstützung bei Maßnahmen der beruflichen Förderung 1.3 Grundsatz Ambulant Betreutes Wohnen in Verbindung mit der ambulanten Gruppenhilfe setzt eine eigene Häuslichkeit des Leistungsberechtigten voraus, der seinen Wohnsitz außerhalb eines Heimes frei wählen kann. Diese kombinierte Betreuungsform unterliegt nicht der Heimmindestbauverordnung und ist kein Heim im Sinne des WTG LSA. In dieser Betreuungsform wird Assistenz in der Selbstversorgung gewährleistet. Grundlegende soziale und lebenspraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten, wie z. B. zeitliche und örtliche Orientierung sind Vorraussetzung. Das Angebot wird nach den Kriterien der Freiwilligkeit und Selbstbestimmung gestaltet. Die Ambulanten Gruppenmaßnahmen sind mit der aufsuchenden Hilfe des Ambulant Betreuten Wohnens kombinierbar. Die Gruppenarbeit erfolgt lebensweltbezogen in eigens dafür vorgehaltene Räumlichkeiten des Trägers/ Leistungsbringers. 2. Leistungen Der Strukturerhebungsbogen (Anlage G) des RV ( 79 SGB XII) ist Bestandteil der Vereinbarung Handlungsgrundsatz Die Hilfen sind handlungs-, alltags- und umweltorientiert und umfassen alle im Milieu Tagesförderung relevanten Leistungsbereiche. Grundlage bildet die Hilfeplanung, basierend auf dem Gesamtplan, an der die Leistungsberechtigten im Rahmen ihrer Möglichkeiten beteiligt werden. Die Einbeziehung des persönlichen Umfeldes (z. B. Familie, Bezugspersonen, Betreuer) findet soweit möglich mit Zustimmung der Leistungsberechtigten statt. Alle erforderlichen Handlungen des Leistungsberechtigten werden in der Regel in Form von Hilfe und Assistenz bis hin zu intensiver Hilfestellung und Assistenz gewährt und sichergestellt 2.2. Umfang der Leistung Die Leistungen werden in der Regel in Form von Hilfe und Assistenz bis hin zu intensiver Hilfestellung und Assistenz erbracht. Sie entsprechen dem individuellen Hilfebedarf des Einzelnen.
12 Das Angebot soll nach den Prinzipien der Freiwilligkeit und Selbstbestimmung gestaltet werden und ist von Montag bis Freitag. Dieser Leistungstyp beinhaltet in der Regel keinen Transfer des Leistungsberechtigten in das jeweils andere Milieu. 2.3 Methoden der Leistung Die erforderlichen Leistungen werden grundsätzlich als Gruppenleistungen erbracht, Methoden der Leistungen sind dabei insbesondere: Sozialpädagogische Gruppenarbeit mit bedarfsgerechten Gruppeninhalten zur Förderung der Sozialkompetenz, des lebenspraktischen Trainings Kommunikation mit anderen und im sozialen Umfeld, der Freizeitgestaltung und der Bildung Praktische Übungen zum Sozial- und Gruppenverhalten Themenzentrierte Rollenspiele Hauswirtschaftstraining Hilfe zur Selbsthilfe Informationen zu Behinderungsformen und speziellen Beeinträchtigungen bei seelischen Behinderungen zur Förderung von Behinderungsverständnis Selbstsicherheitstraining, Übungseinheiten, Krisenintervention, Beruhigung, Motivation und Anregung, Minimierung von Stressoren sozialintegrative Angebote. 2.4 Art und Inhalt der Leistung Art der Leistung Inhaltliche Beschreibung Die Leistungsberechtigten haben in der Regel bei der Mehrzahl der Items dieses Arbeit und Leistungsbereiches einen geringen Hilfebedarf (Anlage M gem. 34 Abs. 4 zum Beschäftigung Rahmenvertrag des Landes Sachsen-Anhalt nach 79 SGB XII). Leistungen im Bereich Arbeit und Beschäftigung erfolgen im Schwerpunkt durch Hilfestellung bzw. Assistenz. Beispielsweise können folgende Leistungen erforderlich sein: Unterstützung beim Aufbau, Festigung und Erhalt von Fähigkeiten der Umsetzung und des kontinuierlichen Einhaltens von Empfehlungen/ Arbeitsaufträgen/ Absprachen Hilfen beim Aufbau, Festigung und Erhalt der Arbeitsgrundfähigkeiten, wie Verlässlichkeit, Durchhaltevermögen, Sicherheit am Arbeitsplatz Angebote zur Festigung und zum Erhalt der Orientierung, Merk- und Gedächtnisfähigkeit Hilfe zur Festigung und zum Erhalt von verbalen und nonverbalen Kommunikationsformen und möglichkeiten und sozialen Kompetenzen Anleitung und Unterstützung zur Ausführung von sinnstiftenden Tätigkeiten in Bezug auf die täglichen Handlungen des Milieus Beschäftigungsangebote Lebenspraktische Anleitungen Die Leistungsberechtigten haben in der Regel bei der Mehrzahl der Items dieses Leistungsbereiches einen geringen Hilfebedarf (Anlage M gem. 34 Abs. 4 zum Rahmenvertrag des Landes Sachsen-Anhalt nach 79 SGB XII) Leistungen im Bereich der Lebenspraktischen Anleitungen erfolgen im Schwerpunkt
13 durch Hilfe und Assistenz. Beispielsweise können folgende Leistungen erforderlich sein: Unterstützung bei Aufbau, Festigung und Erhalt der Fähigkeiten der Leistungsberechtigten zu einer selbständigen und individuellen Lebensführung Hilfestellung bei der Planung und Zubereitung von Speisen einschließlich des Einkaufes von Lebensmitteln Hilfestellung im Umgang mit materiellen Ressourcen, vor allem im sachgerechten Umgang mit Geld Besondere psychosoziale Angebote Die Leistungsberechtigten haben in der Regel bei der Mehrzahl der Items dieses Leistungsbereiches einen mittleren Hilfebedarf (Anlage M gem. 34 Abs. 4 zum Rahmenvertrag des Landes Sachsen-Anhalt nach 79 SGB XII). Leistungen im Bereich der besonderen psychosozialen Angebote erfolgen im Schwerpunkt durch intensive Hilfestellung und Assistenz Beispielsweise können folgende Leistungen erforderlich sein: Begleitung bei der Herstellung, dem Erhalt und der Festigung des Emotionalen und psychischen Gleichgewichts (Stützung des Selbstvertrauens und der Stabilisierung der Persönlichkeit) Hilfen zur Stabilisierung der Persönlichkeit und der Wirkung des eigenen Handelns auf andere Personen Unterstützung bei dem Umgang mit und Abbau von selbst- und fremdgefährdenden Verhaltensweisen (personen- und sachbezogen) Erarbeitung von Strategien bei der Bewältigung von Problemen mit sich und anderen Die psychosozialen Angebote ersetzen aufgrund ihrer pädagogischen Ausrichtung nicht etwaige notwendige Leistungen der ambulant psychiatrischen Krankenpflege sowie der Soziotherapie nach dem SGB V. Der individuelle Anspruch des Leistungsberechtigten gegenüber anderen Leistungsträgern bleibt unberührt Pflegerische Hilfen Die Leistungsberechtigten haben in der Regel bei der Mehrzahl der Items dieses Leistungsbereiches einen geringen Hilfebedarf (Anlage M gem. 34 Abs. 4 zum Rahmenvertrag des Landes Sachsen-Anhalt nach 79 SGB XII). Leistungen im Bereich der pflegerischen Hilfen erfolgen im Schwerpunkt durch Hilfe und Assistenz. Beispielsweise können folgende Leistungen erforderlich sein: Bildung Beratung zur gesunden Ernährung und zur Entwicklung eines Gesundheitsfördernden Lebensstils Beratung zum verantwortungsvollen Umgang mit Medikamenten Motivation und Unterstützung zur Annahme und Wahrnehmung ärztlicher und therapeutischer Maßnahmen Beratung zum Aufbau und zur Festigung eines gesunden Tag- und Nachtrhytmus Die Leistungsberechtigten haben in der Regel bei der Mehrzahl der Items dieses Leistungsbereiches einen geringen Hilfebedarf (Anlage M gem. 34 Abs. 4 zum Rahmenvertrag des Landes Sachsen-Anhalt nach 79 SGB XII). Leistungen im Bereich der Bildung erfolgen im Schwerpunkt durch Hilfe und
14 Assistenz. Beispielsweise können folgende Leistungen im Einzelnen erforderlich sein: Hilfestellung bei Erarbeitung, Festigung und Erhalt von Lernfähigkeiten Erarbeitung, Festigung und Erhalt von Bildungsgrundlagen Erarbeitung, Festigung und Erhalt von Fähigkeiten der Mediennutzung Erarbeitung, Festigung, Erhalt und Entwicklung der Fähigkeiten zur Nutzung von Bildungsveranstaltungen Soziale Kontakte Die Leistungsberechtigten haben in der Regel bei der Mehrzahl der Items dieses Leistungsbereiches einen geringen Hilfebedarf (Anlage M gem. 34 Abs. 4 zum Rahmenvertrag des Landes Sachsen-Anhalt nach 79 SGB XII). Leistungen im Bereich der Sozialen Kontakte erfolgen im Schwerpunkt durch Hilfe und Assistenz. 3. Ausstattung und Ressourcen Beispielsweise können folgende Leistungen im Einzelnen erforderlich sein: Hilfestellung bei: Aufnahme/ Gestaltung/ Erhalt von sozialen Beziehungen im engeren Wohn- und Lebensbereich in Partnerschaft/ Ehe in weiteren familiären Beziehungen außerhalb des eigenen Wohnumfeldes zu sozialen Gruppen Soziales Kompetenztraining Selbsthilfepotential entwickeln 3.1 Räumliche und sächliche Standards Der ambulanten Gruppenmaßnahme stehen sowohl in Möckern als auch in Burg Gruppenräume zur Verfügung, sowohl jeweils eine Tischlerei, Grünanlagen, die Möbel Lobby in Möckern und Burg, als auch die Tafelarbeit in Möckern und Gommern für sozial schwache Bürger, Trainingsküchen in Burg und Möckern sowie jeweils eine Anlaufstelle für Hilfesuchende in Möckern und Burg, Vorhalten eines Büros 1.) Büro / Anlaufstelle in Burg Bürgermarkstraße 1 in Burg 2.) Büro / Anlaufstelle in Möckern Magdeburger Straße 35 in Möckern Personalqualifikation Fachkraft für soziale Arbeit, Diplom Sozialarbeiter, Erzieher, Sozialpädagoge und oder gleichwertig Personalschlüssel 1 : Sonstige Merkmale Leistung Umfang Inhaltliche Beschreibung 4.1 Steuerung und Beispielsweise:
15 Koordination und Kooperation mit anderen Diensten, Einrichtungen und Institutionen 4.2 Maßnahmen zur Qualitätssicherung Organisation Abstimmung mit der Leistungserbringung im Rahmen von ambulant Betreutem Wohnen Verknüpfung von notwendigen Hilfeangeboten mit vorhandenen oder zu entwickelnden sozialen Netzwerken Koordination von Hilfen/ Leistungen anderer Leistungserbringer bzw. Abstimmung mit anderen Sozialleistungsträger Aufbau und Pflege von Kontakten in dem gemeindewohnortnahen Umfeld Teilnahme an Hilfeplankonferenzen Mitarbeit in regionalen Fachgremien (z. B. PSAG) Unterstützung der Lobbyarbeit (z.b. Medienarbeit Tag der offenen Tür ) Abstimmung und Zusammenarbeit mit Angehörigen, gesetzlichen Betreuern und anderen Bezugspersonen Die Erbringung der Leistung wird eingebunden in das System der Qualitätssicherung des Trägers und steht im Kontext des 27 des Rahmenvertrages gemäß 79 SGB XII für das Land Sachsen-Anhalt. Im Rahmen der Qualitätssicherung kommen daher folgende Maßnahmen und Instrumente zum Tragen: - Einbindung der Arbeit in Qualitätszirkel - Einsatz der Qualitätsbeauftragten - Fort- und Weiterbildung - Teambesprechungen - Weiterentwicklung von Standards und Konzept - Nutzerbefragung Die Koordination mit anderen Diensten zur Sicherung von Qualität wird analog Punkt 4.1 der Leistungsbereitschaft erbracht Ort, Datum. Sozialagentur Frank Michael Ruth Vorstand / DRK RV MD Jl e. V. Leistungsbeschreibung Ambulante tagesstrukturierende Maßnahmen für Menschen mit wesentlichen seelischen und mehrfach Behinderungen infolge Sucht im Rahmen einer Tagesstätte Anschrift der DRK Regionalverband Magdeburg Jerichower Land e. V.
16 Einrichtung In der Alten Kaserne Burg Vorstand: Frank Michael Ruth Tel Ansprechpartner: Wolfgang Auerbach Leiter Tel Standorte: Burg / Möckern 1. Bürgermarkstraße Burg 2. Magdeburger Straße 35c Möckern Anmerkung: Gruppengröße regelt der LE flexibel in Abhängigkeit von Bedarf der betreuten Klienten. Regelung zur Kapazität kann im Vereinbarungsformular oder bei Benennung der Standorte erfolgen 1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform 1.1 Zielgruppe 1.2 Zielstellung Erwachsene Menschen mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht im Sinne von 53 SGB XII i.v.m SGB IX. und der Eingliederungshilfeverordnung, welche: im Sinne des 8 SGB II als erwerbsfähig gelten, die Leistungen gem. 16 SGB II jedoch nicht ausreichend sind zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits abstinent leben die das 18. Lebensjahr vollendet haben bei denen das Vorhandensein einer eigenen Häuslichkeit gegeben ist die für ihre Alltagsstrukturierung, -bewältigung sowie für die individuelle und soziale Lebensgestaltung, neben der ambulant mobil aufsuchenden Hilfe in der Häuslichkeit professioneller Beratung, Hilfe, Begleitung, Assistenz, Anleitung im Rahmen einer sozialen Rehabilitation als eine weitere ambulanter Versorgung in Form ambulanter tagesstrukturierender Maßnahmen (ambulante Gruppenhilfe) bedürfen, da sie je nach ihren individuellen Funktionsstörungen und Beeinträchtigungen, insbesondere im Bereich der sozialen Kompetenz zu einer weitgehend selbständigen Lebensführung professionelle Unterstützung in Form von Beratung und Assistenz eine gezielte Förderung im Gruppenrahmen insbesondere im Bereich der sozialen Kompetenz aber auch in den Bereichen lebenspraktisches Training, besondere psycho-soziale Angebote, pflegerische Hilfen, Freizeitgestaltung und Bildung im Rahmen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft benötigen. Beseitigung, Überwindung oder Milderung der vorhandenen Behinderungen bzw. deren Folgen durch Hilfen bei der Tagesstrukturierung Sicherstellung der Eingliederung in die Gesellschaft sowie Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft Dies kann insbesondere erreicht werden durch: eine pädagogisch orientierte Entwicklungsförderung angemessene Angebote, die den jeweiligen vorhandenen Möglichkeiten entspricht Aufbau sozialer Kompetenz und sozialer Integration in relevante Bezugsgruppen Hilfestellung bei der Bewältigung alters- und/oder krankheitsbedingter Problemstellungen Einübung bzw. Erhalt der lebenspraktischen Fertigkeiten Förderung des subjektiven Wohlbefindens Förderung geeigneter Kommunikationsmöglichkeiten Erweiterung der persönlichen Handlungskompetenz Förderung von Selbständigkeit, Selbstbestimmung und sozialer Verantwortung Unterstützung bei der Freizeitgestaltung Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Leben Förderung von Kontakten mit dem sozialen Umfeld, mit Angehörigen, gesetzlichen Betreuern etc.
17 Unterstützung und Förderung bei der Verwirklichung des Bildungsanspruches einschließlich Unterstützung bei Maßnahmen der beruflichen Förderung 1.3 Grundsatz Die nach 16 SGB II möglichen Leistungen, welche die Arbeitsmarktfähigkeit Leistungsberechtigten nicht erfasst. In dieser Betreuungsform wird Assistenz in der Selbstversorgung gewährleistet. Grundlegende soziale und lebenspraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten, wie z. B. zeitliche und örtliche Orientierung sind Voraussetzung. Die notwendigen persönlichen Hilfen der Förderung bzw. Erschließung der Angebote erfolgt durch stundenweise Anleitung in Form von Beratung, Begleitung Assistenz. Die Gruppenarbeit erfolgt lebensweltbezogen in eigens dafür vorgehaltenen Räumlichkeiten des Trägers/Leistungserbringers. 2. Leistungen 2.1 Handlungsgrundsatz Die Hilfen sind handlungs-, alltags- und umweltorientiert und umfassen alle im Milieu Tagesförderung relevanten Leistungsbereiche mit Ausnahme des Bereiches Arbeit und Beschäftigung. Grundlage bildet die Hilfeplanung, basierend auf dem Gesamtplan, an der die Leistungsberechtigten im Rahmen ihrer Möglichkeiten beteiligt werden. Die Einbeziehung des persönlichen Umfeldes (z. B. Familie, Bezugspersonen, Betreuer) findet soweit möglich mit Zustimmung der Leistungsberechtigten statt. Alle erforderlichen Handlungen des Leistungsberechtigten werden in der Regel in Form von Hilfe und Assistenz bis hin zu einer intensiver Hilfestellung und Assistenz gewährt oder sichergestellt. 2.2 Umfang der Leistung Die Leistungen werden in der Regel in Form von Hilfe und Assistenz bis hin zu intensiver Hilfestellung und Assistenz erbracht. Sie entsprechen dem individuellen Hilfebedarf des Einzelnen. Die Leistungen werden in der Regel in der Zeit von Montag bis Freitag erbracht. Das Angebot soll nach den Prinzipien der Freiwilligkeit und Selbstbestimmung gestaltet werden. Dieser Leistungstyp beinhaltet in der Regel keinen Transfer des Leistungsberechtigten in das jeweils andere Milieu. 2.3 Methoden der Leistung Die erforderlichen Leistungen werden grundsätzlich als Gruppenleistungen erbracht, Methoden der Leistungen sind dabei insbesondere: Sozialpädagogische Gruppenarbeit mit bedarfsgerechten Gruppeninhalten zur Förderung der Sozialkompetenz, des lebenspraktischen Trainings, Kommunikation mit anderen und im sozialen Umfeld, der Freizeitgestaltung und der Bildung Praktische Übungen zum Sozial- und Gruppenverhalten Themenzentrierte Rollenspiele Hauswirtschaftstraining Hilfe zur Selbsthilfe Informationen zu Behinderungsformen und speziellen Beeinträchtigungen bei seelischen Behinderungen zur Förderung von Behinderungsverständnis Selbstsicherheitstraining, Übungseinheiten, Krisenintervention, Beruhigung,
18 2.4 Art und Inhalt der Leistung Motivation und Anregung, Minimierung von Stressoren Sozialintegrative Angebote. Art der Leistung Lebenspraktische Anleitung Inhaltliche Beschreibung Die Leistungsberechtigten haben in der Regel bei der Mehrzahl der Items dieses Leistungsbereiches einen geringen Hilfebedarf (Anlage M gem. 34 Abs. 4 zum Rahmenvertrag des Landes Sachsen-Anhalt nach 79 SGB XII). Leistungen im Bereich Lebenspraktischen Anleitungen erfolgen im Schwerpunkt durch Hilfestellung und Assistenz. Beispielsweise können folgende Leistungen erforderlich sein: Unterstützung bei Aufbau, Festigung und Erhalt der Fähigkeiten der Leistungsberechtigten zu einer selbständigen und individuellen Lebensführung Hilfestellung bei der Planung und Zubereitung von Speisen einschließlich des Einkaufes von Lebensmitteln Hilfestellung im Umgang mit materiellen Ressourcen, vor allem im sachgerechten Umgang mit Geld Besondere psychosoziale Angebote Die Leistungsberechtigten haben in der Regel bei der Mehrzahl der Items dieses Leistungsbereiches einen mittleren Hilfebedarf (Anlage M gem. 34 Abs. 4 zum Rahmenvertrag des Landes Sachsen-Anhalt nach 79 SGB XII). Leistungen im Bereich Lebenspraktischen Anleitungen erfolgen im Schwerpunkt durch Hilfestellung und Assistenz. Beispielsweise können folgende Leistungen erforderlich sein: Begleitung bei der Herstellung, dem Erhalt und der Festigung des emotionalen und und psychischen Gleichgewichts (Stützung des Selbstvertrauens und der Stabilisierung der Persönlichkeit) Hilfen zur Stabilisierung der Persönlichkeit und der Wirkung des eigenen Handelns auf andere Personen Unterstützung bei dem Umgang mit und Abbau von selbst- und fremdgefährdenden Verhaltensweisen (personen- und sachbezogen) Erarbeitung von Strategien bei der Bewältigung von Problemen mit sich und anderen + Die psychosozialen Angebote ersetzen aufgrund ihrer pädagogischen Ausrichtung nicht etwaige notwendige Leistungen der ambulant psychiatrischen Krankenpflege sowie der Soziotherapie nach dem SGB V. Der individuelle Anspruch des Leistungsberechtigten gegenüber anderen Leistungsträgern bleibt unberührt Pflegerische Hilfen Die Leistungsberechtigten haben in der Regel bei der Mehrzahl der Items dieses Leistungsbereiches einen geringen Hilfebedarf (Anlage M gem. 34 Abs. 4 zum Rahmenvertrag des Landes Sachsen-Anhalt nach 79 SGB XII). Leistungen im Bereich pflegerischen Hilfen erfolgen im Schwerpunkt durch Hilfestellung und Assistenz. Beispielsweise können folgende Leistungen erforderlich sein: Beratung zur gesunden Ernährung und zur Entwicklung eines gesundheitsfördernden Lebensstils
19 Beratung zum verantwortungsvollen Umgang mit Medikamenten Motivation und Unterstützung zur Annahme und Wahrnehmung ärztlicher und therapeutischer Maßnahmen Beratung zum Aufbau und zur Festigung eines gesunden Tag- und Nachtrhythmus. Leistungen nach dem SGB V und SGB XI werden unter Beachtung des Nachranges der Sozialhilfe nicht erbracht Bildung Die Leistungsberechtigten haben in der Regel bei der Mehrzahl der Items dieses Leistungsbereiches einen geringen Hilfebedarf (Anlage M gem. 34 Abs. 4 zum Rahmenvertrag des Landes Sachsen-Anhalt nach 79 SGB XII). Leistungen im Bereich Bildung erfolgen im Schwerpunkt durch Hilfestellung und Assistenz. Beispielsweise können folgende Leistungen im Einzelnen erforderlich sein: Hilfestellung bei Erarbeitung, Festigung und Erhalt von Lernfähigkeiten Erarbeitung, Festigung und Erhalt von Bildungsgrundlagen Erarbeitung, Festigung und Erhalt von Fähigkeiten der Mediennutzung Erarbeitung, Festigung, Erhalt und Entwicklung der Fähigkeiten zur Nutzung von Bildungsveranstaltungen Soziale Kontakte Die Leistungsberechtigten haben in der Regel bei der Mehrzahl der Items dieses Leistungsbereiches einen geringen Hilfebedarf (Anlage M gem. 34 Abs. 4 zum Rahmenvertrag des Landes Sachsen-Anhalt nach 79 SGB XII). Leistungen im Bereich der Sozialen Kontakte erfolgen im Schwerpunkt durch intensive Hilfe und Assistenz. Beispielsweise können folgende Leistungen im Einzelnen erforderlich sein: Hilfestellung bei: Aufnahme/ Gestaltung/ Erhalt von sozialen Beziehungen im engeren Wohn- und Lebensbereich in Partnerschaft/ Ehe in weiteren familiären Beziehungen außerhalb des eigenen Wohnumfeldes zu sozialen Gruppen Soziales Kompetenztraining Selbsthilfepotential entwickeln 3. Ausstattung und Ressourcen 3.1 Für die räumlichen und sächlichen Standards gelten die Regelungen für Tagesstätten Räumliche und (LT 15c) entsprechend sächliche Ausstattung 3.2 Personelle Ausstattung Personalqualifikation Fachkraft für soziale Arbeit, Diplom Sozialarbeiter, Erzieher, Sozialpädagoge und oder gleichwertig Personalschlüssel 1 : 20
20 4. Sonstige Merkmale Leistung Umfang Inhaltliche Beschreibung 4.1 Koordination und Kooperation mit anderen Diensten, Einrichtungen und Institutionen Steuerung und Organisation Beispielsweise: Verknüpfung von notwendigen Hilfeangeboten mit vorhandenen oder zu entwickelnden sozialen Netzwerken Koordination von Leistungen anderer Leistungserbringer bzw. anderer Sozialleistungsträger, ggf. in Abstimmung mit der ambulanten Wohnform Pflege von Kontakten in das gemeinde- und wohnortnahe Umfeld. 4.2 Maßnahmen zur Qualitätssicherung Die Erbringung der Leistung wird eingebunden in das System der Qualitätssicherung des Trägers und steht im Kontext des 27 des Rahmenvertrages gemäß 79 SGB XII für das Land Sachsen-Anhalt. Im Rahmen der Qualitätssicherung kommen daher folgende Maßnahmen und Instrumente zum Tragen: - Einbindung der Arbeit in Qualitätszirkel - Einsatz der Qualitätsbeauftragten - Fort- und Weiterbildung - Teambesprechungen - Weiterentwicklung von Standards und Konzept - Nutzerbefragung Die Koordination mit anderen Diensten zur Sicherung von Qualität wird analog Punkt 4.1 der Leistungsbereitschaft erbracht Ort, Datum Sozialagentur Frank Michael Ruth Vorstand / DRK RV MD Jl e. V.
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